Stefan Schmitz
2020-11-07 14:04:08 UTC
Heute ist mir eine so dämliche Beschilderung aufgefallen, dass ich die
Stadtverwaltung deswegen anschreiben wollte. Da ich aber inzwischen
gefunden habe, dass sich das am Montag schon wieder erledigt haben soll,
bringt eine Anfrage dort nichts und ich frage hier.
Es geht um eine verkehrsreiche Straße, die auf eine Schnellstraße führt.
Die Überführung dorthin ist vorübergehend gesperrt, deswegen muss der
Verkehr mit diesem Ziel in die Gegenrichtung umgeleitet werden.
Hinter den Kreuzungen der betroffenen Straße mit ihren Querstraßen hat
man jeweils die Fahrbahn mit einer Sperrschranke auf die Hälfte
verschmälert. Darüber hängt dann ein Z.250 mit dem Zusatzschild "Zufahrt
Pariser Ring gesperrt".
Welche rechtliche Wirkung hat so eine Beschilderung? Nach meinem
Verständnis darf auf dieser Straße kein einziges Fahrzeug mehr fahren.
Das ist so aber nicht gewollt. (Wäre es gewollt, hätte man die ganze
Fahrbahnbreite abgesperrt und kein Zusatzschild gebraucht.) Die
Verschmälerung sorgt für unnötige Behinderungen, weil sich der Verkehr
durch die Engstelle quetschen muss und Busse beim Abbiegen bzw. beim
Anfahren einer Haltestelle sehr umständlich manövrieren müssen.
Sinn des Ganzen ist offenbar nur, den Verkehr mit Ziel Pariser Ring
frühzeitig von der Weiterfahrt in dieser Richtung abzuhalten, den Rest
aber normal fahren zu lassen. Was wäre die richtige Beschilderung hierfür?
Meine erste Idee war, das Z.250 durch ein Sackgassenschild zu ersetzen.
Aber passt das überhaupt, wenn vor der Sperrung erst noch einige
Kreuzungen kommen, an denen man abbiegen kann?
Andere Idee: jedes Z.250 bekommt ein eigenes Zusatzschild "x m" mit der
jeweiligen Entfernung bis zur Sperrung.
Weitere Idee: den Text des Zusatzschilds ergänzen "frei bis
$letzteStraßeVorDerSperrung"
Stadtverwaltung deswegen anschreiben wollte. Da ich aber inzwischen
gefunden habe, dass sich das am Montag schon wieder erledigt haben soll,
bringt eine Anfrage dort nichts und ich frage hier.
Es geht um eine verkehrsreiche Straße, die auf eine Schnellstraße führt.
Die Überführung dorthin ist vorübergehend gesperrt, deswegen muss der
Verkehr mit diesem Ziel in die Gegenrichtung umgeleitet werden.
Hinter den Kreuzungen der betroffenen Straße mit ihren Querstraßen hat
man jeweils die Fahrbahn mit einer Sperrschranke auf die Hälfte
verschmälert. Darüber hängt dann ein Z.250 mit dem Zusatzschild "Zufahrt
Pariser Ring gesperrt".
Welche rechtliche Wirkung hat so eine Beschilderung? Nach meinem
Verständnis darf auf dieser Straße kein einziges Fahrzeug mehr fahren.
Das ist so aber nicht gewollt. (Wäre es gewollt, hätte man die ganze
Fahrbahnbreite abgesperrt und kein Zusatzschild gebraucht.) Die
Verschmälerung sorgt für unnötige Behinderungen, weil sich der Verkehr
durch die Engstelle quetschen muss und Busse beim Abbiegen bzw. beim
Anfahren einer Haltestelle sehr umständlich manövrieren müssen.
Sinn des Ganzen ist offenbar nur, den Verkehr mit Ziel Pariser Ring
frühzeitig von der Weiterfahrt in dieser Richtung abzuhalten, den Rest
aber normal fahren zu lassen. Was wäre die richtige Beschilderung hierfür?
Meine erste Idee war, das Z.250 durch ein Sackgassenschild zu ersetzen.
Aber passt das überhaupt, wenn vor der Sperrung erst noch einige
Kreuzungen kommen, an denen man abbiegen kann?
Andere Idee: jedes Z.250 bekommt ein eigenes Zusatzschild "x m" mit der
jeweiligen Entfernung bis zur Sperrung.
Weitere Idee: den Text des Zusatzschilds ergänzen "frei bis
$letzteStraßeVorDerSperrung"