Discussion:
Zusatzzeichen zu Z.250
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2020-11-07 14:04:08 UTC
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Heute ist mir eine so dämliche Beschilderung aufgefallen, dass ich die
Stadtverwaltung deswegen anschreiben wollte. Da ich aber inzwischen
gefunden habe, dass sich das am Montag schon wieder erledigt haben soll,
bringt eine Anfrage dort nichts und ich frage hier.

Es geht um eine verkehrsreiche Straße, die auf eine Schnellstraße führt.
Die Überführung dorthin ist vorübergehend gesperrt, deswegen muss der
Verkehr mit diesem Ziel in die Gegenrichtung umgeleitet werden.
Hinter den Kreuzungen der betroffenen Straße mit ihren Querstraßen hat
man jeweils die Fahrbahn mit einer Sperrschranke auf die Hälfte
verschmälert. Darüber hängt dann ein Z.250 mit dem Zusatzschild "Zufahrt
Pariser Ring gesperrt".

Welche rechtliche Wirkung hat so eine Beschilderung? Nach meinem
Verständnis darf auf dieser Straße kein einziges Fahrzeug mehr fahren.
Das ist so aber nicht gewollt. (Wäre es gewollt, hätte man die ganze
Fahrbahnbreite abgesperrt und kein Zusatzschild gebraucht.) Die
Verschmälerung sorgt für unnötige Behinderungen, weil sich der Verkehr
durch die Engstelle quetschen muss und Busse beim Abbiegen bzw. beim
Anfahren einer Haltestelle sehr umständlich manövrieren müssen.

Sinn des Ganzen ist offenbar nur, den Verkehr mit Ziel Pariser Ring
frühzeitig von der Weiterfahrt in dieser Richtung abzuhalten, den Rest
aber normal fahren zu lassen. Was wäre die richtige Beschilderung hierfür?

Meine erste Idee war, das Z.250 durch ein Sackgassenschild zu ersetzen.
Aber passt das überhaupt, wenn vor der Sperrung erst noch einige
Kreuzungen kommen, an denen man abbiegen kann?
Andere Idee: jedes Z.250 bekommt ein eigenes Zusatzschild "x m" mit der
jeweiligen Entfernung bis zur Sperrung.
Weitere Idee: den Text des Zusatzschilds ergänzen "frei bis
$letzteStraßeVorDerSperrung"
Stefan Reuther
2020-11-08 10:41:12 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Heute ist mir eine so dämliche Beschilderung aufgefallen, dass ich die
Stadtverwaltung deswegen anschreiben wollte. Da ich aber inzwischen
gefunden habe, dass sich das am Montag schon wieder erledigt haben soll,
bringt eine Anfrage dort nichts und ich frage hier.
[...]
Post by Stefan Schmitz
Meine erste Idee war, das Z.250 durch ein Sackgassenschild zu ersetzen.
Aber passt das überhaupt, wenn vor der Sperrung erst noch einige
Kreuzungen kommen, an denen man abbiegen kann?
Andere Idee: jedes Z.250 bekommt ein eigenes Zusatzschild "x m" mit der
jeweiligen Entfernung bis zur Sperrung.
Weitere Idee: den Text des Zusatzschilds ergänzen "frei bis
$letzteStraßeVorDerSperrung"
Wenn ich das richtig verstanden hab, beschreibst du eine Situation, die
wir hier ähnlich vor ein paar Wochen hatten (Dresden, Winterbergstraße,
Havarie).

Was du beschreibst mag rechtlich korrekt sein, praktisch interessiert
sich niemand dafür, wenn da nicht eine Barriere auf der Straße steht.
Die Kfz sind hier jedenfalls weiter einfach durchgeballert, standen dann
vor der Havarie (halbseitige Straßensperrung) und haben sich dort
irgendwie illegal durchgemogelt.

Nachdem da eine Barriere + Z.250 aufgestellt wurde, sind wenigstens nur
noch die Anwohner durchgefahren. Eventuell hätte man noch ein "Anlieger
frei" hinzufügen können, um es rechtlich sauber zu machen, aber so hat's
wenigstens halbwegs funktioniert.


Stefan
Stefan Schmitz
2020-11-08 17:52:35 UTC
Permalink
Post by Stefan Reuther
Was du beschreibst mag rechtlich korrekt sein, praktisch interessiert
sich niemand dafür, wenn da nicht eine Barriere auf der Straße steht.
Die Kfz sind hier jedenfalls weiter einfach durchgeballert, standen dann
vor der Havarie (halbseitige Straßensperrung) und haben sich dort
irgendwie illegal durchgemogelt.
Vorhin habe ich mal an der gesperrten Zufahrt geschaut, wie es da
aussieht. Und da kam gerade ein Fahrzeug mit so hohem Tempo (trotz der
vorigen Engstellen) angebrettert, dass ich schon auf die Kollision mit
der Absperrung vorbereitet war. Es blieb dann einen Moment stehen und
hat sich schließlich drumherum gemogelt und ist weitergefahren. Hab mal
hinterhergeschaut, ob es wieder umdrehen muss, aber leider kam danach
kein unüberwindbares Hindernis mehr.
Stefan
2020-11-09 06:44:42 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Welche rechtliche Wirkung hat so eine Beschilderung? Nach meinem
Verständnis darf auf dieser Straße kein einziges Fahrzeug mehr fahren.
Das ist so aber nicht gewollt. (Wäre es gewollt, hätte man die ganze
Fahrbahnbreite abgesperrt und kein Zusatzschild gebraucht.)  Die
So genau kann dies nur derjenige beantworten, der dieses Schild
aufgestellt hat.

Ich hatte bisher 2 Varianten hiervon:
- Ein Verkehrszeichen, welches ohne behördliche Anordnung aufgestellt
wurde (VZ 250 mit diversen Zusatzzeichen).
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(man achte auf die Bautafel, der Bauherr ist nur eine andere
Abteilung der Behörde, die VZ anordnet)
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- Ein Verkehrszeichen (VZ 254) welches sich nicht auf die ganze Straße
bezieht, sondern nur auf den Teil der Straße, die durch Sperrgitter
dem Verkehr tatsächlich entzogen wurde.
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- Ein Verkehrzeichen, welches gemäß Polizist im Innenministerium
offensichtlich unsinnig ist (und immer noch steht)
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- Verkehrszeichen, die sich nicht auf den Straßenteil links
vom Schild beziehen
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Stefan Schmitz
2020-11-09 09:47:20 UTC
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Post by Stefan
- Ein Verkehrszeichen, welches ohne behördliche Anordnung aufgestellt
  wurde (VZ 250 mit diversen Zusatzzeichen).
  https://de.share-your-photo.com/img/7a361bdd6f.jpg
Die sind eigentlich nur falsch angeordnet.
Das erste ZZ gehört offensichtlich zur Sackgasse. Beim zweiten hätte ich
das "Anlieger frei" an den Anfang gesetzt, aber es ist kein wirkliches
Problem, dass man eine Ausnahme nicht auf Anhieb erkennt.

Wirklich unpassend finde ich nur das "Zutritt verboten". Ein
Durchfahrtsverbot bezieht sich ja nicht auf Fußgänger, und in
Kombination mit "Anlieger frei" dürften Besucher und Lieferanten zwar
durchfahren, am Ziel aber nicht aussteigen.
Stefan
2020-11-09 18:45:54 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan
- Ein Verkehrszeichen, welches ohne behördliche Anordnung aufgestellt
   wurde (VZ 250 mit diversen Zusatzzeichen).
   https://de.share-your-photo.com/img/7a361bdd6f.jpg
Die sind eigentlich nur falsch angeordnet.
Das erste ZZ gehört offensichtlich zur Sackgasse. Beim zweiten hätte ich
das "Anlieger frei" an den Anfang gesetzt, aber es ist kein wirkliches
Problem, dass man eine Ausnahme nicht auf Anhieb erkennt.
dies habe ich auch so vorgeschlagen aber es geht so nicht:

1. Vollkommen widersinige Verkehrszeichen sind nach den verkehrs-
rechtlichen Vorgaben nicht rechtskonform anordnungsfähig und
daher gebe es diese nicht u.braucht auch nichts dagen zu unternehmen.

2. Es handelt sich noch nicht um eine nach Art. 6 BayStrWG für den
Verkehrs gewidmente Straße bla bla ... trotzdem sind amtliche
Verkehrszeichen erforderlich. (warum der Satz, wenns doch egal ist)

3. Es sind z.B. (der Staatsskretär möchte jetzt nicht alles aufzählen,
was bei den Schildern auffällt) nicht mehr als drei Verkehrs-
zeichen an einen Pfosten anzubringen.
Außerdem ist es fraglich, ob alle Verkehrszeichen nach § 45 IX StVO
erforderlich sind.

4. Diese Schilderkombination stand, nachdem der Staatssekretär das
Schreiben verfasste/unterschrieb, noch etwa 9 Monate.
Post by Stefan Schmitz
Wirklich unpassend finde ich nur das "Zutritt verboten". Ein
Ist sowieso uninteressant. Zutritt verboten gibt es hier nicht, (wenn
es kein geschlossenes Gebäude ist oder gesondert ausgewiesen).
(Grundrecht auf freien Naturgenuss in Stadtflächen)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97443

Es gibt natürlich Einschränkungen (milt. Sperrgebiet, private
Innenhöfe), wobei hier wieder Ausnahmen möglich sind.
Natürlich darf man z.B. nie unter schwebende Lasten trampeln.

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