Frank Hucklenbroich
2011-02-22 10:39:06 UTC
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Heute trudelte bei uns in der Firma ein
Strafmandat aus Belgien ein. Ein Kollege hatte sich übers Wochenende einen
Transporter (so eine Art Sprinter, 3,49t) ausgeliehen, um (privat) Sachen
aus England nach Deutschland zu bringen. Dabei ist er offensichtlich in
Belgien geblitzt worden (Foto war allerdings keines dabei).
Nun ist das gesamte Schreiben auf französisch. Mit meinem rudimentären
Schulfranzösisch kann ich dem Schreiben entnehmen, daß er mit 155 km/h
geblitzt wurde wo 120 km/h erlaubt gewesen sind. Korrigiert wird das auf
145 km/h, also immer noch 25 km/h zu viel. Ich gehe davon aus, daß es
außerorts war (wegen Tempolimit 120, es ist auch von "Autoroute A3" die
Rede).
Was der Spaß kosten soll steht hingegen nicht dabei. Dafür ist ein
umfangreicher Fragebogen (ebenfalls in Französisch) angehängt.
Was nun tun mit Schrieb? Zurückschicken mit der Bitte um deutsche
Übersetzung? Ignorieren? Kommentarlos an den Verursacher weiterleiten, daß
der sich drum kümmert (was er evtl. nicht macht)? Einfach zahlen ist
zunächst mal keine Option, ich weiß ja nicht mal wie viel ;-)
Weiß jemand, ob in so einem Fall in Belgien der Halter belangt werden kann
(wenn der Fahrer nicht zahlt/reagiert)?
Achja, der Geschwindigkeitsverstoß war am 19.11.2010, ist also mehr als 3
Monate her. Könnte die Sache schon verjährt sein?
Wie also weiter verfahren, ohne unnötige Kosten zu generieren? Kann es
tatsächlich sein, daß so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefaßt sein kann und trotzdem rechtskräftig ist? Ich meine, es hätte ja
auch Spanisch oder Portugiesisch sein können. Muß man da auf eigene Kosten
zum Dolmetscher? Oder kann man eine Übersetzung verlangen? Oder gehen die
davon aus, daß man in Deutschland schon Amtsstubenfranzösisch versteht?
Grüße,
Frank
ich habe da mal eine Frage. Heute trudelte bei uns in der Firma ein
Strafmandat aus Belgien ein. Ein Kollege hatte sich übers Wochenende einen
Transporter (so eine Art Sprinter, 3,49t) ausgeliehen, um (privat) Sachen
aus England nach Deutschland zu bringen. Dabei ist er offensichtlich in
Belgien geblitzt worden (Foto war allerdings keines dabei).
Nun ist das gesamte Schreiben auf französisch. Mit meinem rudimentären
Schulfranzösisch kann ich dem Schreiben entnehmen, daß er mit 155 km/h
geblitzt wurde wo 120 km/h erlaubt gewesen sind. Korrigiert wird das auf
145 km/h, also immer noch 25 km/h zu viel. Ich gehe davon aus, daß es
außerorts war (wegen Tempolimit 120, es ist auch von "Autoroute A3" die
Rede).
Was der Spaß kosten soll steht hingegen nicht dabei. Dafür ist ein
umfangreicher Fragebogen (ebenfalls in Französisch) angehängt.
Was nun tun mit Schrieb? Zurückschicken mit der Bitte um deutsche
Übersetzung? Ignorieren? Kommentarlos an den Verursacher weiterleiten, daß
der sich drum kümmert (was er evtl. nicht macht)? Einfach zahlen ist
zunächst mal keine Option, ich weiß ja nicht mal wie viel ;-)
Weiß jemand, ob in so einem Fall in Belgien der Halter belangt werden kann
(wenn der Fahrer nicht zahlt/reagiert)?
Achja, der Geschwindigkeitsverstoß war am 19.11.2010, ist also mehr als 3
Monate her. Könnte die Sache schon verjährt sein?
Wie also weiter verfahren, ohne unnötige Kosten zu generieren? Kann es
tatsächlich sein, daß so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefaßt sein kann und trotzdem rechtskräftig ist? Ich meine, es hätte ja
auch Spanisch oder Portugiesisch sein können. Muß man da auf eigene Kosten
zum Dolmetscher? Oder kann man eine Übersetzung verlangen? Oder gehen die
davon aus, daß man in Deutschland schon Amtsstubenfranzösisch versteht?
Grüße,
Frank