Discussion:
Strafmandat aus Belgien auf Französisch
(zu alt für eine Antwort)
Frank Hucklenbroich
2011-02-22 10:39:06 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Heute trudelte bei uns in der Firma ein
Strafmandat aus Belgien ein. Ein Kollege hatte sich übers Wochenende einen
Transporter (so eine Art Sprinter, 3,49t) ausgeliehen, um (privat) Sachen
aus England nach Deutschland zu bringen. Dabei ist er offensichtlich in
Belgien geblitzt worden (Foto war allerdings keines dabei).

Nun ist das gesamte Schreiben auf französisch. Mit meinem rudimentären
Schulfranzösisch kann ich dem Schreiben entnehmen, daß er mit 155 km/h
geblitzt wurde wo 120 km/h erlaubt gewesen sind. Korrigiert wird das auf
145 km/h, also immer noch 25 km/h zu viel. Ich gehe davon aus, daß es
außerorts war (wegen Tempolimit 120, es ist auch von "Autoroute A3" die
Rede).

Was der Spaß kosten soll steht hingegen nicht dabei. Dafür ist ein
umfangreicher Fragebogen (ebenfalls in Französisch) angehängt.

Was nun tun mit Schrieb? Zurückschicken mit der Bitte um deutsche
Übersetzung? Ignorieren? Kommentarlos an den Verursacher weiterleiten, daß
der sich drum kümmert (was er evtl. nicht macht)? Einfach zahlen ist
zunächst mal keine Option, ich weiß ja nicht mal wie viel ;-)

Weiß jemand, ob in so einem Fall in Belgien der Halter belangt werden kann
(wenn der Fahrer nicht zahlt/reagiert)?

Achja, der Geschwindigkeitsverstoß war am 19.11.2010, ist also mehr als 3
Monate her. Könnte die Sache schon verjährt sein?

Wie also weiter verfahren, ohne unnötige Kosten zu generieren? Kann es
tatsächlich sein, daß so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefaßt sein kann und trotzdem rechtskräftig ist? Ich meine, es hätte ja
auch Spanisch oder Portugiesisch sein können. Muß man da auf eigene Kosten
zum Dolmetscher? Oder kann man eine Übersetzung verlangen? Oder gehen die
davon aus, daß man in Deutschland schon Amtsstubenfranzösisch versteht?

Grüße,

Frank
Thomas Hochstein
2011-02-22 11:03:59 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
ich habe da mal eine Frage. Heute trudelte bei uns in der Firma ein
Strafmandat aus Belgien ein. Ein Kollege hatte sich bers Wochenende einen
Transporter (so eine Art Sprinter, 3,49t) ausgeliehen, um (privat) Sachen
aus England nach Deutschland zu bringen. Dabei ist er offensichtlich in
Belgien geblitzt worden (Foto war allerdings keines dabei).
Nun ist das gesamte Schreiben auf franz sisch. Mit meinem rudiment ren
Schulfranz sisch kann ich dem Schreiben entnehmen, da er mit 155 km/h
geblitzt wurde wo 120 km/h erlaubt gewesen sind. Korrigiert wird das auf
145 km/h, also immer noch 25 km/h zu viel. Ich gehe davon aus, da es
au erorts war (wegen Tempolimit 120, es ist auch von "Autoroute A3" die
Rede).
Was der Spa kosten soll steht hingegen nicht dabei. Daf r ist ein
umfangreicher Fragebogen (ebenfalls in Franz sisch) angeh ngt.
Vermutlich ist das die - auch in Deutschland erforderliche - Anhörung
vor der Verhängung eines Bußgelds. Der wesentliche Teil muß allerdings
ins Deutsche übersetzt werden, wenn später in Deutschland vollstreckt
werden soll; Antworten allerdings müssen in der Amtssprache des
Tatlandes erfolgen.
Post by Frank Hucklenbroich
Wei jemand, ob in so einem Fall in Belgien der Halter belangt werden kann
(wenn der Fahrer nicht zahlt/reagiert)?
In Belgien soll es eine Vermutung der Halterhaftung geben. Solche
Bußgelder sind offenbar, wenn ein Einspruch im materiellen Verfahren
erfolgte, in Deutschland nicht vollstreckbar (allerdings sollte man
dann vermutlich mit dem Fahrzeug Belgien meiden).
Post by Frank Hucklenbroich
Achja, der Geschwindigkeitsversto war am 19.11.2010, ist also mehr als 3
Monate her. K nnte die Sache schon verj hrt sein?
Unwahrscheinlich; im Ausland sind die Verjährungsfristen meist länger.
Post by Frank Hucklenbroich
Wie also weiter verfahren, ohne unn tige Kosten zu generieren? Kann es
tats chlich sein, da so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefa t sein kann und trotzdem rechtskr ftig ist? Ich meine, es h tte ja
auch Spanisch oder Portugiesisch sein k nnen. Mu man da auf eigene Kosten
zum Dolmetscher? Oder kann man eine bersetzung verlangen? Oder gehen die
davon aus, da man in Deutschland schon Amtsstubenfranz sisch versteht?
Die FAQ des BAJ unter <http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/
nn_1988416/DE/Themen/Strafrecht/EUGeld/EUGeldInhalte/FAQ.html> fand
ich durchaus hilfreich.

-thh
Frank Hucklenbroich
2011-02-22 11:59:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Frank Hucklenbroich
ich habe da mal eine Frage. Heute trudelte bei uns in der Firma ein
Strafmandat aus Belgien ein. Ein Kollege hatte sich bers Wochenende einen
Transporter (so eine Art Sprinter, 3,49t) ausgeliehen, um (privat) Sachen
aus England nach Deutschland zu bringen. Dabei ist er offensichtlich in
Belgien geblitzt worden (Foto war allerdings keines dabei).
Nun ist das gesamte Schreiben auf franz sisch. Mit meinem rudiment ren
Schulfranz sisch kann ich dem Schreiben entnehmen, da er mit 155 km/h
geblitzt wurde wo 120 km/h erlaubt gewesen sind. Korrigiert wird das auf
145 km/h, also immer noch 25 km/h zu viel. Ich gehe davon aus, da es
au erorts war (wegen Tempolimit 120, es ist auch von "Autoroute A3" die
Rede).
Was der Spa kosten soll steht hingegen nicht dabei. Daf r ist ein
umfangreicher Fragebogen (ebenfalls in Franz sisch) angeh ngt.
Vermutlich ist das die - auch in Deutschland erforderliche - Anhörung
vor der Verhängung eines Bußgelds.
Ja, so scheint mir das auch.
Post by Thomas Hochstein
Der wesentliche Teil muß allerdings
ins Deutsche übersetzt werden, wenn später in Deutschland vollstreckt
werden soll;
Übersetzt ist da wie gesagt gar nicht. Eine Seite Text in Französisch und
ein französischer Fragebogen.
Post by Thomas Hochstein
Antworten allerdings müssen in der Amtssprache des
Tatlandes erfolgen.
Gut, ich denke mal, daß die vor allem Name und Adresse des Fahreres wissen
wollen. Da ist ja dann nicht viel zu übersetzen.
Post by Thomas Hochstein
Post by Frank Hucklenbroich
Wei jemand, ob in so einem Fall in Belgien der Halter belangt werden kann
(wenn der Fahrer nicht zahlt/reagiert)?
In Belgien soll es eine Vermutung der Halterhaftung geben. Solche
Bußgelder sind offenbar, wenn ein Einspruch im materiellen Verfahren
erfolgte, in Deutschland nicht vollstreckbar
Der Einspruch muß dann schon im Vorfeld in Belgien erfolgen, oder erst
später in Deutschland, falls das ganze hier vollstreckt werden soll?
Post by Thomas Hochstein
(allerdings sollte man
dann vermutlich mit dem Fahrzeug Belgien meiden).
ACK, wobei das nicht wirklich ein Problem ist. Normalerweise ist der Wagen
nur im Inland unterwegs.
Post by Thomas Hochstein
Post by Frank Hucklenbroich
Achja, der Geschwindigkeitsversto war am 19.11.2010, ist also mehr als 3
Monate her. K nnte die Sache schon verj hrt sein?
Unwahrscheinlich; im Ausland sind die Verjährungsfristen meist länger.
Okay.
Post by Thomas Hochstein
Post by Frank Hucklenbroich
Wie also weiter verfahren, ohne unn tige Kosten zu generieren? Kann es
tats chlich sein, da so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefa t sein kann und trotzdem rechtskr ftig ist? Ich meine, es h tte ja
auch Spanisch oder Portugiesisch sein k nnen. Mu man da auf eigene Kosten
zum Dolmetscher? Oder kann man eine bersetzung verlangen? Oder gehen die
davon aus, da man in Deutschland schon Amtsstubenfranz sisch versteht?
Die FAQ des BAJ unter <http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/
nn_1988416/DE/Themen/Strafrecht/EUGeld/EUGeldInhalte/FAQ.html> fand
ich durchaus hilfreich.
Da kommt bei mir:

Forbidden
You don't have permission to access /cln_115/>
nn_1988416/DE/Themen/Strafrecht/EUGeld/EUGeldInhalte/FAQ.html on this
server.
:-(

Trotzdem schon mal vielen Dank für die Tips!

Grüße,

Frank
Peter Lederer
2011-02-22 13:38:38 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
to access /cln_115/>
^^
Du hast das Zitat- und ein Leerzeichen mitkopiert.

Die funktioniert:
<http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_1988416/DE/Themen/Strafrecht/EUGeld/EUGeldInhalte/FAQ.html>
--
Grüße
Peter
Frank Hucklenbroich
2011-02-22 14:21:03 UTC
Permalink
Post by Peter Lederer
Post by Frank Hucklenbroich
to access /cln_115/>
^^
Du hast das Zitat- und ein Leerzeichen mitkopiert.
Uups!
Post by Peter Lederer
<http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_1988416/DE/Themen/Strafrecht/EUGeld/EUGeldInhalte/FAQ.html>
Danke!

Grüße,

Frank
Lars Wilhelm
2011-02-23 07:35:02 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Frank Hucklenbroich
ich habe da mal eine Frage. Heute trudelte bei uns in der Firma ein
Strafmandat aus Belgien ein. Ein Kollege hatte sich bers Wochenende einen
Transporter (so eine Art Sprinter, 3,49t) ausgeliehen, um (privat) Sachen
aus England nach Deutschland zu bringen. Dabei ist er offensichtlich in
Belgien geblitzt worden (Foto war allerdings keines dabei).
Nun ist das gesamte Schreiben auf franz sisch. Mit meinem rudiment ren
Schulfranz sisch kann ich dem Schreiben entnehmen, da er mit 155 km/h
geblitzt wurde wo 120 km/h erlaubt gewesen sind. Korrigiert wird das auf
145 km/h, also immer noch 25 km/h zu viel. Ich gehe davon aus, da es
au erorts war (wegen Tempolimit 120, es ist auch von "Autoroute A3" die
Rede).
Was der Spa kosten soll steht hingegen nicht dabei. Daf r ist ein
umfangreicher Fragebogen (ebenfalls in Franz sisch) angeh ngt.
Vermutlich ist das die - auch in Deutschland erforderliche - Anh rung
vor der Verh ngung eines Bu gelds.
Ja, so scheint mir das auch.
Der wesentliche Teil mu allerdings
ins Deutsche bersetzt werden, wenn sp ter in Deutschland vollstreckt
werden soll;
bersetzt ist da wie gesagt gar nicht. Eine Seite Text in Franz sisch und
ein franz sischer Fragebogen.
Antworten allerdings m ssen in der Amtssprache des
Tatlandes erfolgen.
Gut, ich denke mal, da die vor allem Name und Adresse des Fahreres wissen
wollen. Da ist ja dann nicht viel zu bersetzen.
Wozu übersetzen?
Eure Antwort könnt Ihr getrost auf deutsch verfassen- schließlich ist
Deutsch eine der drei Amtsspachen in Belgien.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Frank Hucklenbroich
Wei jemand, ob in so einem Fall in Belgien der Halter belangt werden kann
(wenn der Fahrer nicht zahlt/reagiert)?
In Belgien soll es eine Vermutung der Halterhaftung geben. Solche
Bu gelder sind offenbar, wenn ein Einspruch im materiellen Verfahren
erfolgte, in Deutschland nicht vollstreckbar
Der Einspruch mu dann schon im Vorfeld in Belgien erfolgen, oder erst
sp ter in Deutschland, falls das ganze hier vollstreckt werden soll?
Wenn ich die FAQ richtig verstehe weist die zuständige deutsche
Behörde diese Amtshilfeersuchen zurück.
Post by Frank Hucklenbroich
(allerdings sollte man
dann vermutlich mit dem Fahrzeug Belgien meiden).
ACK, wobei das nicht wirklich ein Problem ist. Normalerweise ist der Wagen
nur im Inland unterwegs.
Post by Frank Hucklenbroich
Achja, der Geschwindigkeitsversto war am 19.11.2010, ist also mehr als 3
Monate her. K nnte die Sache schon verj hrt sein?
Unwahrscheinlich; im Ausland sind die Verj hrungsfristen meist l nger.
Okay.
Ähm laut einer Anwaltskanzleiseite ists ein Jahr.
Stefan Schmitz
2011-02-23 11:18:20 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Wozu übersetzen?
Eure Antwort könnt Ihr getrost auf deutsch verfassen- schließlich ist
Deutsch eine der drei Amtsspachen in Belgien.
Es gibt keine Amtssprache für ganz Belgien. Jedes der vier
Sprachgebiete hat seine eigene(n) Amtssprache(n).
http://www.docu.vlaamserand.be/ned/webpage.asp?WebpageId=545
Lars Wilhelm
2011-02-23 13:37:52 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lars Wilhelm
Wozu übersetzen?
Eure Antwort könnt Ihr getrost auf deutsch verfassen- schließlich ist
Deutsch eine der drei Amtsspachen in Belgien.
Es gibt keine Amtssprache für ganz Belgien. Jedes der vier
Sprachgebiete hat seine eigene(n) Amtssprache(n).http://www.docu.vlaamserand.be/ned/webpage.asp?WebpageId=545
Auch nicht vollständig. In Deiner Quelle wird nämlich in verschiedenen
Bereichen landesweit anders gehandelt. Insbesondere habe ich mir den
Artikel zum gerichtswesen vorgeknöpft.Und da heißt ein Grundsatz,dass
der Bürger (der angeklagte) seine präferierte Srpache nutzen darf.
Thomas Hochstein
2011-02-24 20:01:33 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Thomas Hochstein
In Belgien soll es eine Vermutung der Halterhaftung geben. Solche
Bußgelder sind offenbar, wenn ein Einspruch im materiellen Verfahren
erfolgte, in Deutschland nicht vollstreckbar
Der Einspruch muß dann schon im Vorfeld in Belgien erfolgen, oder erst
später in Deutschland, falls das ganze hier vollstreckt werden soll?
Im belgischen Verfahren! (Das ist das materielle Verfahren, in dem das
Bußgeld festgesetzt wird; der Rest ist bloß das
Vollstreckungsverfahren.)

-thh

Winfried
2011-02-22 11:43:53 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Frank Hucklenbroich
Kann es
tats chlich sein, da so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefa t sein kann und trotzdem rechtskr ftig ist?
Inwieweit die Rechtskraft beeinträchtigt wird, weiß ich nicht, aber
nach neueren Übereinkünften müssen Verkehrssünder "in ihrer eigenen
Sprache" angehört werden:

http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeld-news/

Ebenso

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/291620/artid/13549824


W. Buechsenschuetz
Frank Hucklenbroich
2011-02-22 12:02:42 UTC
Permalink
Post by Winfried
X-No-archive: Yes
Post by Frank Hucklenbroich
Kann es
tats chlich sein, da so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefa t sein kann und trotzdem rechtskr ftig ist?
Inwieweit die Rechtskraft beeinträchtigt wird, weiß ich nicht, aber
nach neueren Übereinkünften müssen Verkehrssünder "in ihrer eigenen
http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeld-news/
Ebenso
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/291620/artid/13549824
Na das hört sich doch schon mal ganz gut an:
""Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß
ADAC-Experte Michael Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich
über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der darf dem Fortgang der
Dinge gelassen entgegen sehen."

Danke für die Links!

Grüße,

Frank
Andreas Portz
2011-02-22 12:14:31 UTC
Permalink
"... Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich
über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der darf dem Fortgang der
Dinge gelassen entgegen sehen."
Wie soll er im Ernstfall beweisen, dass ihm außer dem fremdsprachigen
'Original'formular nicht auch eine Deutsche Übersetzung mit eingetütet
wurde? Diese wurde hier zwar vom Sachbearbeiter leider vergessen / das
zugehörige Einzugsfach im Kuvertierautomat war leer, aber die Behörde
könnte sagen, dass so was immer automatisch mit versendet wird.
Und der Zugang des (unvollständigen) Briefumschlags an sich steht nicht
in Frage.


-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Frank Hucklenbroich
2011-02-22 12:54:36 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
"... Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich
über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der darf dem Fortgang der
Dinge gelassen entgegen sehen."
Wie soll er im Ernstfall beweisen, dass ihm außer dem fremdsprachigen
'Original'formular nicht auch eine Deutsche Übersetzung mit eingetütet
wurde?
Wenn diese Behörde regelmäßig nur Schreiben in Landessprache verschickt, so
daß sogar der ADAC dies auf seiner Website erwähnt, dann dürfte man auch
vor Gericht recht gute Karten haben. Im Zweifel fragt der Richter dann
einfach mal danach, so ein paar Übersetzungen vorzulegen.
Post by Andreas Portz
Diese wurde hier zwar vom Sachbearbeiter leider vergessen / das
zugehörige Einzugsfach im Kuvertierautomat war leer, aber die Behörde
könnte sagen, dass so was immer automatisch mit versendet wird.
Dann müßte die Behörde schon äußerst böswillig handeln. Das glaube ich in
dem Fall nicht. Die machen einfach ein Kostenkalkül - was kostet es, den
Schrieb in x Sprachen gerichtsfest übersetzen zu lassen. Und wie viel
Verlust hat man durch Strafmandate, die aufgrund der fehlenden Übersetzung
nicht bezahlt werden. Ein gewisser Anteil der Autofahrer wird ja im Zweifel
einfach zahlen, auch ohne Übersetzung.
Post by Andreas Portz
Und der Zugang des (unvollständigen) Briefumschlags an sich steht nicht
in Frage.
Der Brief kam mit normaler Post, kein Einschreiben oder sowas. "Ich habe
nie einen Brief bekommen" könnte ich immer noch sagen.

Grüße,

Frank
Joerg-Olaf Schaefers
2011-02-23 04:43:48 UTC
Permalink
[...] Die machen einfach ein Kostenkalkül - was kostet es, den
Schrieb in x Sprachen gerichtsfest übersetzen zu lassen.
Nun, die Frage kannst du dir fix selber beantworten:
Transitstrecke: Das rechnet sich. Nach ein paar Stunden.

ciao
Olaf
Johann Mayerwieser
2011-02-22 13:20:22 UTC
Permalink
Post by Winfried
Inwieweit die Rechtskraft beeinträchtigt wird, weiß ich nicht, aber
nach neueren Übereinkünften müssen Verkehrssünder "in ihrer eigenen
Soviel ich weiß, müssten auch die Anhörungsbogen über die Behörden des
Heimatlandes des Verkehrssünders zugestellt werden.

Mit der Übersetzung ist es so: Wenn 2 Länder gegenseitig auf die
Übersetzung verzichten, ist es auch in der Fremdsprache rechtsgültig - so
stehst zumindest im EU-Regulativ.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Tobias Hüberlin
2011-02-22 13:47:35 UTC
Permalink
Wenn der Brief nicht irgendwie als Einschreiben oder gerichtliche Zustellung
kam: in die Tonne damit! Du hast ihn nie erhalten.

Tobi
Walter Janné
2011-02-22 14:47:44 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Was nun tun mit Schrieb?
Frag den Anwalt.

Walter
Christoph Maercker
2011-02-23 11:33:38 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wie also weiter verfahren, ohne unnötige Kosten zu generieren? Kann es
tatsächlich sein, daß so ein Strafmandat innerhalb der EU in Landessprache
abgefaßt sein kann und trotzdem rechtskräftig ist? Ich meine, es hätte ja
auch Spanisch oder Portugiesisch sein können.
Derartiges ist in der EU durchaus möglich, allerdings ist es mir bisher
nicht bei Verkehrsdelikten bekannt, sondern bei Verstößen gegen
Demonstrationsrecht u.ä. Fällen.
--
CU Christoph Maercker.

Transport + Sport = Radfahren
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