Discussion:
Frage zu EAuto
(zu alt für eine Antwort)
Uwe Forner
2024-05-28 11:42:34 UTC
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Hallo, ich habe mir mal eine Doku zu den momentan angebotenen EAutos
angesehen. Dabei fiel mir auf, das die Fahrer während der Fahrt ziemlich
viel an den Touchpads der Informationssysteme (die sind umfangreicher
als auf meinem "Normalo Tablett") herumfingerten um zB. Ladesäulen zu
finden.
Werde ich mit meinem Handy in der Hand (das Gerät ist viel kleiner und
leichter zugänglich) erwischt, muss ich saftige Strafe fürchten.

Auf der anderen Seite ist es fast ummöglich auf der Autobahn ohne diese
Fingerei sein Ziel zu erreichen. Darf man notfalls auf dem
Standstreifen halten um neue Zieldaten einzugeben?

Uwe
Tim Landscheidt
2024-05-28 11:51:50 UTC
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Post by Uwe Forner
Hallo, ich habe mir mal eine Doku zu den momentan
angebotenen EAutos angesehen. Dabei fiel mir auf, das die
Fahrer während der Fahrt ziemlich viel an den Touchpads der
Informationssysteme (die sind umfangreicher als auf meinem
"Normalo Tablett") herumfingerten um zB. Ladesäulen zu
finden.
Werde ich mit meinem Handy in der Hand (das Gerät ist viel
kleiner und leichter zugänglich) erwischt, muss ich saftige
Strafe fürchten.
Auf der anderen Seite ist es fast ummöglich auf der Autobahn
ohne diese Fingerei sein Ziel zu erreichen. Darf man
notfalls auf dem Standstreifen halten um neue Zieldaten
einzugeben?
Da das Eingeben neuer Zieldaten kein Notfall ist, nein
(§ 18 VIII StVO). Du kannst aber von der Autobahn abfahren,
einen Parkplatz suchen, dort in Ruhe neue Zieldaten eingeben
und dann der Navigation folgen.

Tim
Marc Haber
2024-05-28 13:40:16 UTC
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Post by Uwe Forner
Hallo, ich habe mir mal eine Doku zu den momentan angebotenen EAutos
angesehen. Dabei fiel mir auf, das die Fahrer während der Fahrt ziemlich
viel an den Touchpads der Informationssysteme (die sind umfangreicher
als auf meinem "Normalo Tablett") herumfingerten um zB. Ladesäulen zu
finden.
Werde ich mit meinem Handy in der Hand (das Gerät ist viel kleiner und
leichter zugänglich) erwischt, muss ich saftige Strafe fürchten.
Auf der anderen Seite ist es fast ummöglich auf der Autobahn ohne diese
Fingerei sein Ziel zu erreichen. Darf man notfalls auf dem
Standstreifen halten um neue Zieldaten einzugeben?
Du trollst offensichtlich. Die Bedienphilosophie ist unabhängig vom
Antrieb.
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
Uwe Forner
2024-05-28 14:23:30 UTC
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Post by Marc Haber
Du trollst offensichtlich. Die Bedienphilosophie ist unabhängig vom
Antrieb.
Warum sollte ich das tun. Wenn ich mein Navi während der Fahrt bediene,
ist es doch auch nichts anderes. Aber jeder wird dir sagen, du solltest
es tunlichtst unterlassen. Und da man kaum auf bestimmte Tankstellen
angewiesen ist und mein Navi die entlang der Route auch immer brav
anzeigt, gibts kaum eine aufwendige Tankstellensuche. Sprit gibts
überall, Ladestationen, noch dazu von bestimmten Firmen, muss man suchen
oder vor Fahrtbeginn festlegen.Auf jeden Fall wurde in den Testberichten
reichlich am TP rumgefummelt.
Stefan Schmitz
2024-05-28 16:49:05 UTC
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Post by Uwe Forner
Post by Marc Haber
Du trollst offensichtlich. Die Bedienphilosophie ist unabhängig vom
Antrieb.
Warum sollte ich das tun. Wenn ich mein Navi während der Fahrt bediene,
ist es doch auch nichts anderes. Aber jeder wird dir sagen, du solltest
es tunlichtst unterlassen. Und da man kaum auf bestimmte Tankstellen
angewiesen ist und mein Navi die entlang der Route auch immer brav
anzeigt, gibts kaum eine aufwendige Tankstellensuche. Sprit gibts
überall, Ladestationen, noch dazu von bestimmten Firmen, muss man suchen
oder vor Fahrtbeginn festlegen.Auf jeden Fall wurde in den Testberichten
reichlich am TP rumgefummelt.
Mag ja sein, dass die gezeigten Fahrer das getan haben. Das ist aber
nicht nötig, wenn man vor der Fahrt überlegt, wo man unterwegs aufladen
kann. So unerwartet geht der Akkustand nicht runter.
Marc Haber
2024-05-28 19:54:54 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Uwe Forner
Post by Marc Haber
Du trollst offensichtlich. Die Bedienphilosophie ist unabhängig vom
Antrieb.
Warum sollte ich das tun. Wenn ich mein Navi während der Fahrt bediene,
ist es doch auch nichts anderes. Aber jeder wird dir sagen, du solltest
es tunlichtst unterlassen. Und da man kaum auf bestimmte Tankstellen
angewiesen ist und mein Navi die entlang der Route auch immer brav
anzeigt, gibts kaum eine aufwendige Tankstellensuche. Sprit gibts
überall, Ladestationen, noch dazu von bestimmten Firmen, muss man suchen
oder vor Fahrtbeginn festlegen.Auf jeden Fall wurde in den Testberichten
reichlich am TP rumgefummelt.
Mag ja sein, dass die gezeigten Fahrer das getan haben. Das ist aber
nicht nötig, wenn man vor der Fahrt überlegt, wo man unterwegs aufladen
kann. So unerwartet geht der Akkustand nicht runter.
Ich hab mich neulich mal mit Restreichweitenanzeige 500 km auf die
letzten 400 km der Fahrt gemacht mit der Ansage "Okay, damit kommen
wir durch Hochpreisniedersachsen durch und können hinter dem Elbtunnel
direkt auf die Esso am Osdorfer Weg".

Dann kamen die Kasseler Berge, zuerst die Berge hoch und dann ohne
Rekuperation auf der anderen Seite wieder runter. Ab Hannover fuhr ich
mit 90 im Windschatten der LKW, bis zum Tunnel gereicht hat es dennoch
nicht, wir sind dann in Marmstorf runter und haben extra teuren
Aral-Sprit in den Tank gekippt für acht Cent pro Liter mehr als es in
Bahrenfeld gekostet hätte.

Ja, mit einem Verbrenner. Das hätte mit einem Elektroauto nicht übler
sein können.

Grüße
Marc
--
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Andreas M. Kirchwitz
2024-05-30 09:35:05 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Mag ja sein, dass die gezeigten Fahrer das getan haben. Das ist aber
nicht nötig, wenn man vor der Fahrt überlegt, wo man unterwegs aufladen
kann. So unerwartet geht der Akkustand nicht runter.
Man kann sich vorher grob was überlegen, doch während der tatsächlichen
Fahrt muss man auch spontan umplanen können, wenn nämlich die geplante
Ladesäule belegt ist. Selbst mit Sicherheitspuffer kann es dann durchaus
zu eng werden, sich erst mal in Ruhe weit weg einen Parkplatz oder eine
Abfahrt zu suchen, sondern man wird während der Fahrt fummeln müssen.
Das ist nicht grundsätzlich verboten, solange man es umsichtig tut.

Man fährt ja auch nicht extra auf den Parkplatz, um die Lautstärke
vom Radio zu ändern, Licht einzuschalten oder Scheibenwischer. :-)

Grüße, Andreas
Marc Haber
2024-05-28 16:52:14 UTC
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Post by Uwe Forner
Sprit gibts
überall, Ladestationen, noch dazu von bestimmten Firmen, muss man suchen
oder vor Fahrtbeginn festlegen.
Das ist ja lustiger als die geschichte mit dem Balken im eigenen Auge
und dem Splitter beim anderen.

Schade, ich glaube Du warst mal ein ernstzunehmernde Gesprächspartner.
--
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Marco Moock
2024-05-29 12:39:12 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Uwe Forner
Sprit gibts
überall, Ladestationen, noch dazu von bestimmten Firmen, muss man
suchen oder vor Fahrtbeginn festlegen.
Das ist ja lustiger als die geschichte mit dem Balken im eigenen Auge
und dem Splitter beim anderen.
Schade, ich glaube Du warst mal ein ernstzunehmernde Gesprächspartner.
Je nach Region gibt es nicht an jeder Tankstelle auch eine gerade freie
Ladesäule.
Es kann daher gut sein, dass man da eine suchen muss. Wenn nun das Auto
kein Navi hat, was die indexiert (oder halt nicht aktuell ist), kann
das bestimmt nervig werden.
--
Gruß
Marco

Spam und Werbung bitte an
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Rupert Haselbeck
2024-05-29 21:40:04 UTC
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Post by Marco Moock
Post by Marc Haber
Post by Uwe Forner
Sprit gibts
überall, Ladestationen, noch dazu von bestimmten Firmen, muss man
suchen oder vor Fahrtbeginn festlegen.
Das ist ja lustiger als die geschichte mit dem Balken im eigenen Auge
und dem Splitter beim anderen.
Schade, ich glaube Du warst mal ein ernstzunehmernde Gesprächspartner.
Je nach Region gibt es nicht an jeder Tankstelle auch eine gerade freie
Ladesäule.
Es kann daher gut sein, dass man da eine suchen muss. Wenn nun das Auto
kein Navi hat, was die indexiert (oder halt nicht aktuell ist), kann
das bestimmt nervig werden.
Es gibt auch nicht an jeder Ecke eine Aral- oder eine Shell-Tankstelle
für denjenigen, der unbedingt meint, nur gerade an einer solchen tanken
zu können. Und dem E-Auto ist es völlig egal, aus welcher Ladesäule sein
Strom kommt.
Dazu kommt, dass ein Auto, welches eine Ladesäule braucht, auch ein Navi
hat, um eine solche zu finden und das natürlich ohne ständiges Herumfingern.
Aber das war hier nicht das Problem. Es ging u.a. um die völlig
sinnfreie, falsche Behauptung, bei E-Autos müsse der Fahrer zwangsläufig
ständig auf dem Display herumfingern, da er ansonsten sein Ziel nicht
erreichen könne.
Nachdem man wohl annehmen darf, dass der OP nicht wirklich derart
unwissend ist, wie er tut, kann man sein Gehabe zwanglos als Trollerei
einordnen

MfG
Rupert
Andreas M. Kirchwitz
2024-05-30 09:26:22 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Es gibt auch nicht an jeder Ecke eine Aral- oder eine Shell-Tankstelle
für denjenigen, der unbedingt meint, nur gerade an einer solchen tanken
zu können. Und dem E-Auto ist es völlig egal, aus welcher Ladesäule sein
Strom kommt.
Während es beim Verbrenner selten eine persönliche Markentreue gibt,
so bevorzugen E-Auto-Fahrer oft einen bestimmten Anbieter, nämlich
wenn sie dort ein Tarifpaket gekauft haben. Sonst zahlt man locker
das Doppelte bis Dreifache, wenn man einfach irgendwo "wild" lädt.
Post by Rupert Haselbeck
Dazu kommt, dass ein Auto, welches eine Ladesäule braucht, auch ein Navi
hat, um eine solche zu finden und das natürlich ohne ständiges Herumfingern.
Dynamische Laderoutenplanung ist keine Selbstverständlichkeit bei
E-Autos.
Post by Rupert Haselbeck
Aber das war hier nicht das Problem. Es ging u.a. um die völlig
sinnfreie, falsche Behauptung, bei E-Autos müsse der Fahrer zwangsläufig
ständig auf dem Display herumfingern, da er ansonsten sein Ziel nicht
erreichen könne.
Das wurde so nicht behauptet.

Beim E-Auto ergibt es jedoch wenig Sinn, einfach zu irgendeiner
Ladesäule zu fahren, welche das Navi auf der Karte anzeigt, sondern
zum einen hat man oft den erwähnten Anbieter-Wunsch, aber was noch
wichtiger ist, man braucht eine *freie* Ladesäule. Es hilft nicht,
wenn man sich vorher eine tolle Strecke überlegt hat mit Ladesäulen,
wenn die belegt sind, sobald man tatsächlich dort laden muss.
Post by Rupert Haselbeck
Nachdem man wohl annehmen darf, dass der OP nicht wirklich derart
unwissend ist, wie er tut, kann man sein Gehabe zwanglos als Trollerei
einordnen
Das Ursprungsposting mag nicht ganz ernst gemeint gewesen sein,
aber das Thema ist durchaus interessant.

Grüße, Andreas
Stefan Schmitz
2024-05-30 10:25:06 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Beim E-Auto ergibt es jedoch wenig Sinn, einfach zu irgendeiner
Ladesäule zu fahren, welche das Navi auf der Karte anzeigt, sondern
zum einen hat man oft den erwähnten Anbieter-Wunsch, aber was noch
wichtiger ist, man braucht eine *freie* Ladesäule. Es hilft nicht,
wenn man sich vorher eine tolle Strecke überlegt hat mit Ladesäulen,
wenn die belegt sind, sobald man tatsächlich dort laden muss.
Gehört zu so einem Vertrag mit einem festen Anbieter nicht auch eine
App? Die sollte einem sinnvollerweise verraten, welche Säulen gerade
frei sind.

Hilft natürlich Smartphone-Verweigerern nicht.
Marc Haber
2024-05-30 11:16:14 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Hilft natürlich Smartphone-Verweigerern nicht.
Zugegeben, die Kombination aus "Elektroauto" und "kein Smartphone"
dürfte angemessen selten anzutreffen sein.

Grüße
Marc
--
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Andreas M. Kirchwitz
2024-05-30 12:07:41 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Gehört zu so einem Vertrag mit einem festen Anbieter nicht auch eine
App? Die sollte einem sinnvollerweise verraten, welche Säulen gerade
frei sind.
Das Auto zeigt einem das im Idealfall ja auch an, aber egal ob
App oder Auto, man muss daran herumfummeln. Ich persönlich würde
daraus kein Drama machen. Gesetze hin oder her, natürlich macht
man das während der Fahrt, und dafür allein bekommt auch niemand
eine Strafe, jedoch wenn es zum Unfall kommt und der Verdacht
besteht, dass man durch irgendeine Fummelei abgelenkt war (am Navi,
an sich selbst, am Beifahrer, das spielt ja am Ende keine Rolle),
dann hat man ein ernsthaftes Problem bei der Schuldfrage.

Schlimmer als ein im Alltag eher seltenes Navi-Gefummele finde ich
die seit einigen Jahren "modernen" Touch-Tasten und Touch-Screens,
wo man nichts erfühlen kann, sondern konzentriert hingucken muss,
bloß um Grundfunktionen wie Scheibenwischer, Licht, Radio, A/C
usw. anzupassen.

Das finde ich ganz schlimm. Bei seinem eigenen Auto kann man sich
das vielleicht mit der Zeit merken, aber ich fahre oft Mietwagen,
und da erwarte ich eigentlich, dass alle gängigen Bedienelemente
möglichst ähnlich funktionieren und nach Möglichkeit steuerbar sind,
ohne dass ich überhaupt den Blick von der Straße nehmen muss.

Als Ausrede faseln die Hersteller dann was von Sprachsteuerung.
Klar, super Idee, navigiere mich zu Am Bullhamm 1 Jever. :-)

Grüße, Andreas
Sebastian Suchanek
2024-08-16 21:39:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas M. Kirchwitz
Beim E-Auto ergibt es jedoch wenig Sinn, einfach zu
irgendeiner Ladesäule zu fahren, welche das Navi auf der
Karte anzeigt, sondern zum einen hat man oft den erwähnten
Anbieter-Wunsch, aber was noch wichtiger ist, man braucht
eine *freie* Ladesäule. Es hilft nicht, wenn man sich
vorher eine tolle Strecke überlegt hat mit Ladesäulen,
wenn die belegt sind, sobald man tatsächlich dort laden
muss.
Gehört zu so einem Vertrag mit einem festen Anbieter nicht
auch eine App? Die sollte einem sinnvollerweise verraten,
welche Säulen gerade frei sind.
Hilft natürlich Smartphone-Verweigerern nicht.
[...]
Vor allem sind Smartphones während der Fahrt de facto tabu.
Selbst wenn sich den Innenraum mit einer Handyhalterung
verunstaltet, damit man Punkt 1 in §23 (1a) StVO erfüllen kann,
dürfte Punkt 2 im selben Absatz mit den allermeisten Apps nicht
zu schaffen sein.


Tschüs,

Sebastian
Stefan Schmitz
2024-08-17 09:46:40 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas M. Kirchwitz
Beim E-Auto ergibt es jedoch wenig Sinn, einfach zu
irgendeiner Ladesäule zu fahren, welche das Navi auf der
Karte anzeigt, sondern zum einen hat man oft den erwähnten
Anbieter-Wunsch, aber was noch wichtiger ist, man braucht
eine *freie* Ladesäule. Es hilft nicht, wenn man sich
vorher eine tolle Strecke überlegt hat mit Ladesäulen,
wenn die belegt sind, sobald man tatsächlich dort laden
muss.
Gehört zu so einem Vertrag mit einem festen Anbieter nicht
auch eine App? Die sollte einem sinnvollerweise verraten,
welche Säulen gerade frei sind.
Hilft natürlich Smartphone-Verweigerern nicht.
[...]
Vor allem sind Smartphones während der Fahrt de facto tabu.
Selbst wenn sich den Innenraum mit einer Handyhalterung
verunstaltet, damit man Punkt 1 in §23 (1a) StVO erfüllen kann,
dürfte Punkt 2 im selben Absatz mit den allermeisten Apps nicht
zu schaffen sein.
Selbst wenn man sich das nicht während der Fahrt traut, ist das kein
Argument, ganz auf die Benutzung zu verzichten.
Sebastian Suchanek
2024-08-16 21:44:31 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
[...]
Du trollst offensichtlich.
Möglicherweise.
Post by Marc Haber
Die Bedienphilosophie ist unabhängig vom Antrieb.
Richtig. Dennoch finde (auch) ich die Ungleichbehandlung von
Smartphones und Touch-only-Infotainmentsystemen in §23 StVO
sachlich nicht gerechtfertigt. Und nein, ich will damit nicht
einer Legalisierung von Smartphones am Steuer das Wort reden,
sondern würde lieber eine Ausweitung der Regelung auf andere
Touchscreen-Systeme sehen. Das berühmte Tesla-Scheibenwischer-
Urteil geht da IMHO in die richtige Richtung.


Tschüs,

Sebastian
Marc Haber
2024-08-17 10:16:35 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Richtig. Dennoch finde (auch) ich die Ungleichbehandlung von
Smartphones und Touch-only-Infotainmentsystemen in §23 StVO
sachlich nicht gerechtfertigt. Und nein, ich will damit nicht
einer Legalisierung von Smartphones am Steuer das Wort reden,
sondern würde lieber eine Ausweitung der Regelung auf andere
Touchscreen-Systeme sehen. Das berühmte Tesla-Scheibenwischer-
Urteil geht da IMHO in die richtige Richtung.
Das sehe ich genauso.

Es nervt mich halt zu Tode dass Verrenerfans wirklich ALLES negative
am Elektroauto auch dann als Nachteil des Elektroautos sehen, wenn der
Verrenner dasselbe Problem in gleich schlimm oder schlimmer hat.

Grüße
Marc
--
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Bastian Blank
2024-08-19 14:46:18 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Richtig. Dennoch finde (auch) ich die Ungleichbehandlung von
Smartphones und Touch-only-Infotainmentsystemen in §23 StVO
sachlich nicht gerechtfertigt.
Welche Ungleichbehandlung?

Bastian
Sebastian Suchanek
2024-08-19 20:24:06 UTC
Permalink
Post by Bastian Blank
Post by Sebastian Suchanek
Richtig. Dennoch finde (auch) ich die Ungleichbehandlung von
Smartphones und Touch-only-Infotainmentsystemen in §23 StVO
sachlich nicht gerechtfertigt.
Welche Ungleichbehandlung?
Dass Herumtatschen auf einem Smartphone im besagten
Paragraphen sehr stark reglementiert ist, das Herumtatschen auf
einem Infotainmentsystem dagegen nicht. Hätte der Gesetzgeber
das anders gewollt, hätte er das in die lange Liste an
Beispielen bzw. als Klarstellung mit aufnehmen können.


Tschüs,

Sebastian
Alexander Goetzenstein
2024-08-21 13:37:38 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Bastian Blank
Post by Sebastian Suchanek
Richtig. Dennoch finde (auch) ich die Ungleichbehandlung von
Smartphones und Touch-only-Infotainmentsystemen in §23 StVO
sachlich nicht gerechtfertigt.
Welche Ungleichbehandlung?
Dass Herumtatschen auf einem Smartphone im besagten Paragraphen sehr
stark reglementiert ist, das Herumtatschen auf einem
Infotainmentsystem dagegen nicht.
Ich sehe nicht, dass ein solcher Unterschied gemacht würde. Im Gegenteil
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen
bestimmt ist, nur benutzen, wenn
[...]
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der
Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere
Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare
Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit
Videofunktion oder Audiorekorder.
Noch deutlicher kann man es kaum machen.
Hätte der Gesetzgeber das anders gewollt, hätte er das in die lange
Liste an Beispielen bzw. als Klarstellung mit aufnehmen können.
Hat er doch, oder nicht?
--
Gruß
Alex
Christian @Soemtron
2024-08-22 07:57:00 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Dass Herumtatschen auf einem Smartphone im besagten Paragraphen
sehr stark reglementiert ist, das Herumtatschen auf einem
Infotainmentsystem dagegen nicht.
Ich sehe nicht, dass ein solcher Unterschied gemacht würde. Im
Jein: beliebig überfrachteter Touchscreen irgendwo in Fahrzeugmitte fest
installiert = ok
kleines übersichtliches Smartphone nahe der Hauptblickrichtung gehalten =
verboten

Das ist eine Ungleichbehandlung, da bin ich ganz Sebastians Meinung. Das
könnte durchaus stärker reglementiert sein.
Der Trend hin zu den unergonomischen Bedienelementen ist sicherlich nicht
auf E-Autos beschränkt, da fällt es nur mehr auf.

cu,
Christian

PGP Key available.
Marc Haber
2024-08-22 13:07:02 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Der Trend hin zu den unergonomischen Bedienelementen ist sicherlich nicht
auf E-Autos beschränkt, da fällt es nur mehr auf.
Das fällt dort mehr auf weil Verrennerpiloten da ganz besonders
hinschauen während sie ihr eigenes Auto aus Gewohnheit bedienen.

Ein Elektroauto bedient sich während der Fahrt genau so wie ein
Verrenner.
--
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Alexander Goetzenstein
2024-08-22 14:40:49 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Post by Alexander Goetzenstein
Dass Herumtatschen auf einem Smartphone im besagten Paragraphen
sehr stark reglementiert ist, das Herumtatschen auf einem
Infotainmentsystem dagegen nicht.
Ich sehe nicht, dass ein solcher Unterschied gemacht würde. Im
Jein: beliebig überfrachteter Touchscreen irgendwo in Fahrzeugmitte fest
installiert = ok
Keineswegs, denn wenn ich §23 (1a) Nr.2 b) lese, darf man sich auch von
der Bedienung fest eingebauter Gerätschaften nicht ablenken lassen. Bei
Geräten, die man in zur Bedienung die Hand nimmt, geht man wohl davon
aus, dass bereits dieses In-die-Hand-nehmen eine zu große Ablenkung
erzeugt. Die meisten Fahrer werden das Gerät nicht einfach fallen
lassen, wenn bspw. ein unerwartetes Ausweichmanöver nötig wird, bei dem
man beide Hände am Lenkrad braucht.
Post by Christian @Soemtron
kleines übersichtliches Smartphone nahe der Hauptblickrichtung gehalten =
verboten
Richtig, und das aus gutem Grund, wie man immer wieder beobachten kann.
Post by Christian @Soemtron
Das ist eine Ungleichbehandlung, da bin ich ganz Sebastians Meinung.
Ich nicht. Unterschiedliche Dinge können durchaus unterschiedlich
geregelt werden, auch wenn es demselben Zweck dient. Hier eine
-womöglich verwerfliche- Ungleichbehandlung zu sehen, entspringt nach
meiner Vermutung eher dem Eigeninteresse als der Sachbezogenheit.
--
Gruß
Alex
Christian @Soemtron
2024-08-23 08:44:00 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Christian @Soemtron
Das ist eine Ungleichbehandlung, da bin ich ganz Sebastians
Meinung.
Ich nicht. Unterschiedliche Dinge können durchaus unterschiedlich
geregelt werden, auch wenn es demselben Zweck dient. Hier eine
Ist eben alles subjektiv. Ernstzunehmende kritische Studien dazu dürfte
es eher nicht geben.
Post by Alexander Goetzenstein
-womöglich verwerfliche- Ungleichbehandlung zu sehen, entspringt
nach meiner Vermutung eher dem Eigeninteresse als der
Sachbezogenheit.
Aha, welches Eigeninteresse unterstellst Du?
Mein Interesse an dem Thema resultiert aus ein paar Erfahrungen mit
Leihautos und dem Ansehen aktueller "Cockpits", die m.E. sehr
unergonomisch sind bzw. ebenso oder mehr ablenken als ein Smartphone,
welches zu Recht beim Fahren tabu ist. Das kann doch eigentlich nur als
Zwischenstufe gedacht sein, damit die autonom fahrenden Autos
herbeigesehnt und gekauft werden. :-|

cu,
Christian

PGP Key available.

HC Ahlmann
2024-05-28 14:53:20 UTC
Permalink
Post by Uwe Forner
Hallo, ich habe mir mal eine Doku zu den momentan angebotenen EAutos
angesehen. Dabei fiel mir auf, das die Fahrer während der Fahrt ziemlich
viel an den Touchpads der Informationssysteme (die sind umfangreicher
als auf meinem "Normalo Tablett") herumfingerten um zB. Ladesäulen zu
finden.
Werde ich mit meinem Handy in der Hand (das Gerät ist viel kleiner und
leichter zugänglich) erwischt, muss ich saftige Strafe fürchten.
Lies doch einfach §23 (1a) StVO:
| (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der
| Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen
| bestimmt ist, nur benutzen, wenn
| 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
| 2. entweder
| a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
| b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,
| Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung
| zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom
| Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
| Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der
| Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere
| Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare
| Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit
| Videofunktion oder Audiorekorder.
Post by Uwe Forner
Auf der anderen Seite ist es fast ummöglich auf der Autobahn ohne diese
Fingerei sein Ziel zu erreichen. Darf man notfalls auf dem Standstreifen
halten um neue Zieldaten einzugeben?
| (8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.
§17 (8) StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Beide sind elementare Regeln der StVO, die Du als Fahrzeugführer eh
kennen und befolgen musst. Hast Du überhaupt eine Fahrerlaubnis, Uwe
Forner?
--
Munterbleiben
HC
Peter J. Holzer
2024-05-28 19:17:23 UTC
Permalink
Hast Du überhaupt eine Fahrerlaubnis, Uwe Forner?
Diese Art der Fragestellung, die mit Vor- und Nachname des Angesprochenen
endet, ist mir in letzter Zeit öfter aufgefallen (und ich glaube,
nicht immer von der gleichen Person).

Für mich klingt das provokant. Hier ist es natürlich schon die Frage an
sich, aber es gab auch Fälle, wo die Frage ohne den Namen eher harmlos
gewesen wäre.

Da ich gerade kein gutes Beispiel finde, erfinde ich eines:

"Wo geht es hier zum Bahnhof?" ist eine wertneutrale Erkundigung.
Auch "Wo geht es hier zum Bahnhof, Fritz?" oder "Wo geht es hier zum
Bahnhof, Herr Müller?" stellt nur klar, an wen sich die Frage richtet.
Aber "Wo geht es hier zum Bahnhof, Fritz Müller?" klingt für mich nach
"Na Fritz, Du großer Auskenner, hast du dich wieder einmal verirrt?"

Bin ich da zu empfindlich oder sehen das andere auch so? Und wenn
Letzteres, warum eigentlich?

hp
Uwe Forner
2024-06-04 09:23:33 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Beide sind elementare Regeln der StVO, die Du als Fahrzeugführer eh
kennen und befolgen musst. Hast Du überhaupt eine Fahrerlaubnis,
Hallo, ja eine FE habe ich. Wahrscheinlich auch erheblich länger als Du.
Die Paragraphen kenne ich also. Auch akzeptiere ich jedesmal, wenn ich
mein Navi einschalte, den zuerst erscheinenden Hinweistext. Da ich ja
lesen kann ist das auch nicht weiter schwierig.
Auch befasse ich mich nur theoretisch mit diesem Thema, ein EAuto kommt
mir nicht ins Haus. Ich habe mir einige Fahrberichte auf youtube
angeschaut und genau da fiel mir dieser Punkt auf. Insbesondere bei den
kleineren Fahrzeugen (ca. 150 km Reichweite) waren die Fahrer sehr oft
am Navi und haben gesucht.

Naja lassen wir das, ist ja ohnehin nur theoretisch gefragt.

Uwe
HC Ahlmann
2024-06-04 16:08:37 UTC
Permalink
Post by Uwe Forner
Beide [§§ §17 (8), 23 (1a); HC] sind elementare Regeln der StVO,
die Du als Fahrzeugführer eh kennen und befolgen musst. Hast Du
überhaupt eine Fahrerlaubnis, Uwe Forner?
Hallo, ja eine FE habe ich. Wahrscheinlich auch erheblich länger als Du.
Die Paragraphen kenne ich also.
Wie kommst Du dann zur Frage, ob man auf dem Standstreifen einer
Autobahn halten dürfe?
Post by Uwe Forner
Auch befasse ich mich nur theoretisch mit diesem Thema, ein EAuto kommt
mir nicht ins Haus. Ich habe mir einige Fahrberichte auf youtube
angeschaut und genau da fiel mir dieser Punkt auf. Insbesondere bei den
kleineren Fahrzeugen (ca. 150 km Reichweite) waren die Fahrer sehr oft
am Navi und haben gesucht.
Warum liegt es am E-Auto, wenn der Fahrer auf Touchscreens herumdrückt?
Die Ausrüstung ist kein Alleinstellungsmerkmal von E-Autos und die
Bedienung während der Fahrt ist immer dem Fahrer zuzurechnen.
Post by Uwe Forner
Naja lassen wir das, ist ja ohnehin nur theoretisch gefragt.
Theoretisch könntest Du im neuen Verbrenner auf Touchscreens herum
drücken müssen, um die nächste Tankstelle im Hinterland zu finden, das
Wischerintervall zu ändern usw., aber es ist Deine Entscheidung, es zu
tun oder zu lassen.
--
Munterbleiben
HC
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