Discussion:
Angaben fuer die Kfz-Versicherung
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Goetzenstein
2013-02-09 10:15:39 UTC
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Hallo,
nachdem meine Frau einen Versicherungsvertrag für ihr neues Auto
abgeschlossen hat (die Police hat sie schon, wenn auch mit leicht
anderen Preisen als telefonisch vereinbart), kommt jetzt ein Schreiben,
das mich etwas wundert. Ich zitiere mal die wichtige Stelle:

----------------------------Zitat----------------------------
vielen Dank für Ihren Antrag auf Kraftfahrzeugversicherung. Damit wir
das Dokument ausfertigen können, brauchen wir noch einige Angeban bzw.
Unterlagen.
Wir benötigen noch von Ihnen den Nachweis darüber, seit wann sie eine
gültige Fahrerlaubnis besitzen, damit wir Ihren Versicherungsvertrag
entsprechend einstufen können.
[...verlangt werden Aushändigungsdatum und Klasse...]
Bitte reichen Sie eine *lesbare* *Kopie* *Ihres* *Führerscheins*
(Vorder- und Rückseite) ein und vermerken Sie die o.a.
Versicherungsschein-Nummer auf der Kopie.
----------------------------Zitat----------------------------

Meine Fragen dazu:
1.: Ich kenne einen Beitragsunterschied zwischen Fahrern unter und über
25 Lebensjahren, aber das wird hier nicht abgefragt; zudem kennt die
Versicherung das Geburtsdatum meiner Frau mindestens seit gut drei
Jahrzehnten, das wird es also nicht sein, was hierbei von Interesse ist.
Also wozu benötigt die Versicherungsgesellschaft diese Angaben?

2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?


Anmerkung: ich zweifle erst einmal nicht an der Rechtmäßigkeit der
Auskunftsforderung, doch ich möchte sie gern verstehen.
--
Gruß
Alex
P-Liedermann
2013-02-09 12:39:46 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
1.: Ich kenne einen Beitragsunterschied zwischen Fahrern unter und über
25 Lebensjahren, aber das wird hier nicht abgefragt; zudem kennt die
Versicherung das Geburtsdatum meiner Frau mindestens seit gut drei
Jahrzehnten, das wird es also nicht sein, was hierbei von Interesse ist.
Also wozu benötigt die Versicherungsgesellschaft diese Angaben?
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Gibt es nicht erhöhte Prämien für "Neulenker"? Als Neulenker gilt
vielleicht auch jemand, dem die Fahrerlaubnis nach Sperrfrist neu
erteilt wurde. (Nicht dass das Deine Frau betrifft, aber die wollen es
eben wissen)

Peter
Tom Schneider
2013-02-09 13:00:49 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
nachdem meine Frau einen Versicherungsvertrag für ihr neues Auto
abgeschlossen hat (die Police hat sie schon, wenn auch mit leicht anderen
Preisen als telefonisch vereinbart), kommt jetzt ein Schreiben, das mich
Das hört sich so an, als ob sie keine Prozente aus einem alten Vertrag
übernommen hat, sondern erstmals ein Fahrzeug auf ihren Namen zulässt.

In dem Falle dient es der Berechnung der Schadenfreiheitsklasse und könnte
zu einem recht teuren Ergebnis führen.
gUnther nanonüm
2013-02-09 13:37:17 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
Anmerkung: ich zweifle erst einmal nicht an der Rechtmäßigkeit der
Auskunftsforderung, doch ich möchte sie gern verstehen.
Hi,
es gibt allerlei neumodische Sonderkonditionen. Abgesehen vom "Fahralter"
kann man auch angeben, "stets nur persönlich" mit der Karre zu fahren, das
senkt die Prämie spürbar. Klar wollen die dann genau wissen, "wer" da fährt.
Ich kann meine Karre also weder verleihen noch klauen lassen :-)
--
mfg,
gUnther
Stefan Schmitz
2013-02-09 14:11:50 UTC
Permalink
On 9 Feb., 11:15, Alexander Goetzenstein
1.: Ich kenne einen Beitragsunterschied zwischen Fahrern unter und ber
25 Lebensjahren, aber das wird hier nicht abgefragt; zudem kennt die
Versicherung das Geburtsdatum meiner Frau mindestens seit gut drei
Jahrzehnten, das wird es also nicht sein, was hierbei von Interesse ist.
Also wozu benötigt die Versicherungsgesellschaft diese Angaben?
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Der Beitrag (bei erstmaligem Abschluss einer KfZ-Versicherung oder
Übernahme des Rabatts eines Dritten) hängt auch davon ab, wie lange
man schon einen Führerschein besitzt. Da vertraut man lieber auf das
eigentliche Dokument als auf die Angaben des Antragstellers.
Kathinka Wenz
2013-02-09 16:09:07 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Schreiben sie doch:

| Wir benötigen noch von Ihnen den Nachweis darüber, seit wann sie eine
| gültige Fahrerlaubnis besitzen, damit wir Ihren Versicherungsvertrag
| entsprechend einstufen können.

Wie lange deine Frau den Führerschein hat, steht halt nur im Führerschein.

Wenn sie den Führerschein nicht einreicht, wird sie vermutlich auf SF0
eingestuft, also 230%.

Gruß, Kathinka
Achim Peters
2013-02-09 17:15:25 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
nachdem meine Frau einen Versicherungsvertrag für ihr neues Auto
abgeschlossen hat
Wir benötigen noch von Ihnen den Nachweis darüber, seit wann sie eine
gültige Fahrerlaubnis besitzen, damit wir Ihren Versicherungsvertrag
entsprechend einstufen können.
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Die Schadensfreiheitsstufe (SF) eines neuen Kfz-Versicherungsvertrages
kann (in Jahren) maximal so hoch sein, wie der Versicherungsnehmer
(VN)/Halter einen entsprechenden Führerschein hat.

Aus Deinen Angaben geht die Vorgeschichte nicht eindeutig hervor:

* Wechselt man das Auto und bleibt bei der gleichen Versicherung, wird
versicherungsintern die SF einfach übertragen.

* Wechselt man die Versicherung (mit oder ohne neues Auto), bestätigt
die alte Versicherung der neuen die SF.

* Wechselt man innerhalb der nahen Verwandschaft für einen bestehenden
Vertrag den VN (bei gleicher oder gewechselter Versicherung, mit oder
ohne neues Auto), wird die SF vom Vorvertrag übernommen, ABER der neue
VN muss anhand seines Führerscheins nachweisen, dass er diese SF auch
hätte erreichen können. Wenn der alte Vertrag z. B. SF 8 hat, und der
neue VN den entsprechenden Führerschein aber erst seit 4 Jahren besitzt,
gibt es im neuen Vertrag nur SF 4.

* Gibt einen völlig neuen Vertrag, bieten manche Versicherungen als
Anfangs-SF nicht die 0, sondern manchmal SF 1/2 oder SF 2 (z. B., wenn
man schon ein anderes Fzg. dort versichert hat). Um die SF 2 aus dem
Beispiel zu bekommen, muss der VN aber wie oben einen mindestens
zweijährigen Führerscheinbesitz nachweisen.

HTH

Bye
Achim
HC Ahlmann
2013-02-10 18:43:59 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
1.: Ich kenne einen Beitragsunterschied zwischen Fahrern unter und über
25 Lebensjahren, aber das wird hier nicht abgefragt; zudem kennt die
Versicherung das Geburtsdatum meiner Frau mindestens seit gut drei
Jahrzehnten, das wird es also nicht sein, was hierbei von Interesse ist.
Also wozu benötigt die Versicherungsgesellschaft diese Angaben?
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Beide Fragen zielen auf die maximal einräumbare Schadenfreiheitsklasse
(SFK) ab. Üblicherweise werden bei übertragenen SFK nur soviele Jahre
angerechnet, wie der Versicherungsnehmer mit seinem Führerschein selbst
sammeln konnt, Jahre die darüber hinausgehen, werden gekappt. Bei
Neuverträgen wird eventuell bei ausreichend ERfahrung nicht in SF0
eingestuft, sondern in etwas günstigere SFK. Das steht auch bei den
Unterlagen zum Versicherungsantrag.

Wir haben vor drei Monaten eine Übertragung durchexerziert, die
Versicherungsunterlagen boten alle nötigen Erklärungen.
--
Munterbleiben
HC

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