Alexander Goetzenstein
2013-02-09 10:15:39 UTC
Hallo,
nachdem meine Frau einen Versicherungsvertrag für ihr neues Auto
abgeschlossen hat (die Police hat sie schon, wenn auch mit leicht
anderen Preisen als telefonisch vereinbart), kommt jetzt ein Schreiben,
das mich etwas wundert. Ich zitiere mal die wichtige Stelle:
----------------------------Zitat----------------------------
vielen Dank für Ihren Antrag auf Kraftfahrzeugversicherung. Damit wir
das Dokument ausfertigen können, brauchen wir noch einige Angeban bzw.
Unterlagen.
Wir benötigen noch von Ihnen den Nachweis darüber, seit wann sie eine
gültige Fahrerlaubnis besitzen, damit wir Ihren Versicherungsvertrag
entsprechend einstufen können.
[...verlangt werden Aushändigungsdatum und Klasse...]
Bitte reichen Sie eine *lesbare* *Kopie* *Ihres* *Führerscheins*
(Vorder- und Rückseite) ein und vermerken Sie die o.a.
Versicherungsschein-Nummer auf der Kopie.
----------------------------Zitat----------------------------
Meine Fragen dazu:
1.: Ich kenne einen Beitragsunterschied zwischen Fahrern unter und über
25 Lebensjahren, aber das wird hier nicht abgefragt; zudem kennt die
Versicherung das Geburtsdatum meiner Frau mindestens seit gut drei
Jahrzehnten, das wird es also nicht sein, was hierbei von Interesse ist.
Also wozu benötigt die Versicherungsgesellschaft diese Angaben?
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Anmerkung: ich zweifle erst einmal nicht an der Rechtmäßigkeit der
Auskunftsforderung, doch ich möchte sie gern verstehen.
nachdem meine Frau einen Versicherungsvertrag für ihr neues Auto
abgeschlossen hat (die Police hat sie schon, wenn auch mit leicht
anderen Preisen als telefonisch vereinbart), kommt jetzt ein Schreiben,
das mich etwas wundert. Ich zitiere mal die wichtige Stelle:
----------------------------Zitat----------------------------
vielen Dank für Ihren Antrag auf Kraftfahrzeugversicherung. Damit wir
das Dokument ausfertigen können, brauchen wir noch einige Angeban bzw.
Unterlagen.
Wir benötigen noch von Ihnen den Nachweis darüber, seit wann sie eine
gültige Fahrerlaubnis besitzen, damit wir Ihren Versicherungsvertrag
entsprechend einstufen können.
[...verlangt werden Aushändigungsdatum und Klasse...]
Bitte reichen Sie eine *lesbare* *Kopie* *Ihres* *Führerscheins*
(Vorder- und Rückseite) ein und vermerken Sie die o.a.
Versicherungsschein-Nummer auf der Kopie.
----------------------------Zitat----------------------------
Meine Fragen dazu:
1.: Ich kenne einen Beitragsunterschied zwischen Fahrern unter und über
25 Lebensjahren, aber das wird hier nicht abgefragt; zudem kennt die
Versicherung das Geburtsdatum meiner Frau mindestens seit gut drei
Jahrzehnten, das wird es also nicht sein, was hierbei von Interesse ist.
Also wozu benötigt die Versicherungsgesellschaft diese Angaben?
2.: Was bringt der Versicherung die Kopie des Führerscheins an
Erkenntnisgewinn, der durch Ausfüllen des Antragsformulars nicht
erzielbar ist?
Anmerkung: ich zweifle erst einmal nicht an der Rechtmäßigkeit der
Auskunftsforderung, doch ich möchte sie gern verstehen.
--
Gruß
Alex
Gruß
Alex