Discussion:
"Vorfahrt" für Fußgänger/Gehweg wann?
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Meyer
2005-09-21 18:02:44 UTC
Permalink
Hi,

wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?

1. Gehweg parallel zur Straße, eine Straße mündet von der Seite ein. Ich
denke "ja".

2. Gehweg parallel zur Straße, leicht um die Kurve. Von der Seite mündet
ein "Parkplatzzubringer" ein.

3. Kreuzung (aus 4 Richtungen rechtwinkelig die Straßen, daneben
Fußweg), für alle gilt "rechts vor links". Was macht man als Fußgänger?

Meist bleibe ich immer stehen, weil man als Fußgänger ja schneller
steht, als ein Auto. Aber prinzipiell hat man doch die "imaginäre"
Fortführung des Bürgersteigs, zumindest bei 1. + 2., oder?
Till Walther
2005-09-21 18:11:43 UTC
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Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Gute Frage... Die hatte ich auch mal, und die Hauptmeinung hier
entsprach nicht dem, an was ich mich aus der Fahrschulzeit erinnere.

Gibt es eigentlich irgendwo aktuelle Fahrschulübungshefte oder -bögen
zum Runterladen, möglichst als PDF? Auch wenn man 15 Jahre lang
unfallfrei unterwegs ist, vergisst man doch so einige Feinheiten...

(Wie war das mit dem Parken vor Bahnübergängen? ;))
--
http://cretatus.com - icq://17827989

E-Mail-Adresse ändert sich monatlich
Datumsteil bei Antwort ggf. anpassen
Frederik Buchholz
2005-09-21 22:00:42 UTC
Permalink
Post by Till Walther
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Gute Frage... Die hatte ich auch mal, und die Hauptmeinung hier
entsprach nicht dem, an was ich mich aus der Fahrschulzeit erinnere.
Gibt es eigentlich irgendwo aktuelle Fahrschulübungshefte oder -bögen
zum Runterladen, möglichst als PDF? Auch wenn man 15 Jahre lang
unfallfrei unterwegs ist, vergisst man doch so einige Feinheiten...
http://fuehrerschein.aral.de/startseite.cfm - Habs mir zwar jetzt nicht
so genau angeschaut, aber ein Kumpel von mir, der grad am Schein machen
ist, lernt dort als Theorie...
Post by Till Walther
(Wie war das mit dem Parken vor Bahnübergängen? ;))
glaub 15m Abstand, aber was willste denn an nem Bahnübergang parken, das
ist doch im Normalfall Pampa hoch 10...
Bernd Ullrich
2005-09-21 21:21:13 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Hi,
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
*Vorrang* gibbets für Fussgänger laut StVO auf den Gehwegen nicht.
*Vorfahrt* (Betreff) hamse auch nicht weil se nicht fahren.

B(Popcorn o.s.ä)U
.
Jens Arne Maennig
2005-09-22 04:54:32 UTC
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Post by Bernd Ullrich
*Vorrang* gibbets für Fussgänger laut StVO auf den Gehwegen nicht.
*Vorfahrt* (Betreff) hamse auch nicht weil se nicht fahren.
Aber stimmt es eigentlich, dass die noch amtierende rot-grüne
Bundesregierung in der Verbleibenden Amtszeit noch die
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Gehwegen aufheben will?
Post by Bernd Ullrich
B(Popcorn o.s.ä)U
... und ne Cola!

Jens
Alexander Meyer
2005-09-22 10:04:28 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
*Vorrang* gibbets für Fussgänger laut StVO auf den Gehwegen nicht.
Also ist das "Vorlassen" durch Autofahrer reine "Höflichkeit" bzw.
Unwissenheit derer?

Man hat also NIE "Vorgang" vor Autos, egal wie der Bürgersteig verläuft?
Ok, gut zu wissen.
Alexander Meyer
2005-09-22 10:08:22 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Also ist das "Vorlassen" durch Autofahrer reine "Höflichkeit" bzw.
Unwissenheit derer?
Man hat also NIE "Vorgang" vor Autos, egal wie der Bürgersteig verläuft?
Ok, gut zu wissen.
Außer: An Fußgängerampeln, an denen rechts oder links abbiegende
Autofahrer ja sogar durch gelbes Blinklich auf Füßgänger hingewiesen
werden?!
Jens Arne Maennig
2005-09-22 12:17:35 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Alexander Meyer
Also ist das "Vorlassen" durch Autofahrer reine "Höflichkeit" bzw.
Unwissenheit derer?
Man hat also NIE "Vorgang" vor Autos, egal wie der Bürgersteig verläuft?
Ok, gut zu wissen.
Außer: An Fußgängerampeln, an denen rechts oder links abbiegende
Autofahrer ja sogar durch gelbes Blinklich auf Füßgänger hingewiesen
werden?!
Kein Führerschein? Erkundige dich mal nach § 9 Abs. 3 StVO, insbesondere
letzter Satz.

Jens.
Alexander Meyer
2005-09-22 16:01:50 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Kein Führerschein? Erkundige dich mal nach § 9 Abs. 3 StVO, insbesondere
letzter Satz.
Tja, weiter oben schrieb noch einer, dass Fußgänger gar keine "Rechte"
hätten.

Gilt also §9 nur beim Abbiegen, auf eine Kreuzung zufahrende Autos
müssen nicht für Fußgänger im Querverkehr warten?
Jens Arne Maennig
2005-09-22 16:07:06 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Gilt also §9 nur beim Abbiegen, auf eine Kreuzung zufahrende Autos
müssen nicht für Fußgänger im Querverkehr warten?
§ 1 Abs. 2 StVO existiert.

Jens
Bernd Ullrich
2005-09-22 18:32:01 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Alexander Meyer
Also ist das "Vorlassen" durch Autofahrer reine "Höflichkeit" bzw.
Unwissenheit derer?
Man hat also NIE "Vorgang" vor Autos, egal wie der Bürgersteig
verläuft? Ok, gut zu wissen.
Außer: An Fußgängerampeln, an denen rechts oder links abbiegende
Autofahrer ja sogar durch gelbes Blinklich auf Füßgänger hingewiesen
werden?!
Die Fahrbahn die der Fussgänger überquert bleibt eine Fahrbahn, wird
kein Gehweg.

BU
Alexander Meyer
2005-09-22 20:13:39 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Die Fahrbahn die der Fussgänger überquert bleibt eine Fahrbahn, wird
kein Gehweg.
Und was heißt das für den Fußgänger/Autofahrer?
Bernd Ullrich
2005-09-22 20:26:32 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Bernd Ullrich
Die Fahrbahn die der Fussgänger überquert bleibt eine Fahrbahn, wird
kein Gehweg.
Und was heißt das für den Fußgänger/Autofahrer?
Kommt darauf an ob "Zebrastreifen" oder nicht.

BU
Alexander Meyer
2005-09-22 21:08:47 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Kommt darauf an ob "Zebrastreifen" oder nicht.
Ich schrieb ja

"An Fußgängerampeln, an denen rechts oder links abbiegende
Autofahrer ja sogar durch gelbes Blinklich auf Füßgänger hingewiesen
werden?!"

und meinte damit eine normale Ampel mit Strichelchen, die über die
Straße führen.

Einen Ampel-Überweg mit Zebrastreifen kannte ich bisher nicht...
Bernd Ullrich
2005-09-23 10:12:41 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
"An Fußgängerampeln, an denen rechts oder links abbiegende
Autofahrer ja sogar durch gelbes Blinklich auf Füßgänger hingewiesen
werden?!"
und meinte damit eine normale Ampel mit Strichelchen, die über die
Straße führen.
Einen Ampel-Überweg mit Zebrastreifen kannte ich bisher nicht...
Hast recht, ich habe mich beim Schreiben ablenken lassen,

BU
Bernd Ullrich
2005-09-22 18:27:47 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Bernd Ullrich
*Vorrang* gibbets für Fussgänger laut StVO auf den Gehwegen nicht.
Also ist das "Vorlassen" durch Autofahrer reine "Höflichkeit" bzw.
Unwissenheit derer?
Man hat also NIE "Vorgang" vor Autos, egal wie der Bürgersteig
verläuft? Ok, gut zu wissen
In der StVO steht nicht dass der Fussgänger auf dem Gehweg "Vorrang"
hat.

BU.
Alexander Meyer
2005-10-08 17:38:42 UTC
Permalink
Doch nochmal was anders:

Angenommen, es ist eine T-Kreuzung.

Die Hauptstraße geht durch (T-Balken oben), eine
Vorfahrt-Gewähren-Schild-Seitenstraße mündet ein.

Der Vorfahrtachten-Fahrer muss also bei einem Radweg entlang der
Vorfahrtstraße auf Radler warten. Ok?!

Auf Fußgänger entlang der Radweges auch? Ich hab zwar gelesen, dass
Füßler keine Radler sind, aber auch hier gelegen, dass Autos beim
Abbiegen warten müssen.

Ich komme also von unten das T hochgefahren, ein Fußgänger geht am
T-Querbalken von links nach rechts. Nicht warten?!

Und: Ich komme vom T-Querbalken von rechts und biege links ab (fahre
also den senkrechten T-Strich herunter), ein Fußgänger geht den
T-Querbalken entlang und ich muss warten, weil ich abbiege?!
Sören Reiche
2005-10-08 20:34:26 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Angenommen, es ist eine T-Kreuzung.
Die Hauptstraße geht durch (T-Balken oben), eine
Vorfahrt-Gewähren-Schild-Seitenstraße mündet ein.
Der Vorfahrtachten-Fahrer muss also bei einem Radweg entlang der
Vorfahrtstraße auf Radler warten. Ok?!
Ja, Fahrräder sind Fahrzeuge und haben auch die Vorfahrt der
Vorfahtstraße.
Post by Alexander Meyer
Auf Fußgänger entlang der Radweges auch? Ich hab zwar gelesen, dass
Füßler keine Radler sind, aber auch hier gelegen, dass Autos beim
Abbiegen warten müssen.
Ich komme also von unten das T hochgefahren, ein Fußgänger geht am
T-Querbalken von links nach rechts. Nicht warten?!
Ich glaube, man muß nicht warten, man sollte aber auf alle Fälle
darauf vorbereitet sein.
Post by Alexander Meyer
Und: Ich komme vom T-Querbalken von rechts und biege links ab (fahre
also den senkrechten T-Strich herunter), ein Fußgänger geht den
T-Querbalken entlang und ich muss warten, weil ich abbiege?!
Ja, hier auf alle Fälle.

Der entscheidende Unterschied ist für mich, daß man im zweiten
Beispiel den Weg des Fußgängers nur deswegen kreuzt, weil man
abbiegt.
Im ersten Beispiel würde man den Weg des Fußgängers ja auf jeden
Fall kreuzen. Daß der Vorrang davon abhinge, wohin mal will, möchte
ich nicht glauben, hielte es für gefährlich.

Bis die Tage,
Sören
Alexander Meyer
2005-10-09 13:41:16 UTC
Permalink
Post by Sören Reiche
Der entscheidende Unterschied ist für mich, daß man im zweiten
Beispiel den Weg des Fußgängers nur deswegen kreuzt, weil man
abbiegt.
Stimmt, im zweiten Fall ist es der eigene Wille, der zum kreuzen des
Fußgängerverkehrs führt.

Wenn man auf die Vorfahrtstraße zufährt, kommt man dagegen unweigerlich
an die Stelle.
Sören Reiche
2005-10-10 07:56:17 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Sören Reiche
Der entscheidende Unterschied ist für mich, daß man im zweiten
Beispiel den Weg des Fußgängers nur deswegen kreuzt, weil man
abbiegt.
Stimmt, im zweiten Fall ist es der eigene Wille, der zum kreuzen des
Fußgängerverkehrs führt.
Wenn man auf die Vorfahrtstraße zufährt, kommt man dagegen unweigerlich
an die Stelle.
Aus der Sicht des Fußgängers ist es auch klarer, wenn man ein Auto
aus der Nebenstraße, die man überqueren möchte, kommen sieht. Da ist
es dann eindeutig, daß sich die Wege kreuzen.

Beim Auto, das von der Hauptstraße abbiegt, müsste man sich ja darauf
verlassen, daß der Autofahrer auch geradeaus fährt, falls er nicht
blinkt. Das halte ich für *hüstel* optimistisch. Deswegen wird in
diesem Fall dem Autofahrer die Pflicht zu warten auferlegt.

Bis die Tage,
Sören
Henning Schlottmann
2005-09-22 11:36:40 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Nie.

Abbiegende Verkehrsteilnehmer müssen jedoch "auf Fußgänger achten".

Ciao Henning
Alexander Meyer
2005-09-22 16:02:59 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Nie.
Abbiegende Verkehrsteilnehmer müssen jedoch "auf Fußgänger achten".
Ok, also nur abbiegende, und nicht Autos, die auf eine Kreuzung zufahren?
Kathinka Wenz
2005-09-22 17:58:16 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Henning Schlottmann
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Nie.
Abbiegende Verkehrsteilnehmer müssen jedoch "auf Fußgänger achten".
Ok, also nur abbiegende, und nicht Autos, die auf eine Kreuzung zufahren?
Ja.

Gruß, Kathinka
Andreas Froehlich
2005-09-22 16:46:49 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Nie.
Und was ist, wenn der Fußgänger einen Handkarren zieht?

Dann doch schon, außer bei rechts vor links,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe?

Oder muß er damit auf der Straße fahren?

Andreas
Kathinka Wenz
2005-09-22 17:59:51 UTC
Permalink
Post by Andreas Froehlich
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Nie.
Und was ist, wenn der Fußgänger einen Handkarren zieht?
Das war doch das Paradebesipiel für denjenigen, der wirklich nie Vorrang
hat.
Post by Andreas Froehlich
Dann doch schon, außer bei rechts vor links,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe?
Oder muß er damit auf der Straße fahren?
Genau, der gehört auf die Straße und muss auf alles achtgeben. Sich am
besten gleich in Luft auflösen.

Der Radfahrer, der auf dem straßenbegleitenden Radweg entlang der
Vorfahrtstraße fährt, hat Vorrang.

Gruß, Kathinka
Kathinka Wenz
2005-09-22 19:32:08 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Andreas Froehlich
Oder muß er damit auf der Straße fahren?
Genau, der gehört auf die Straße
Okok, er gehört auf die Fahrbahn. Und zwar an den rechten Rand.

Gruß, Kathinka
Alexander Meyer
2005-09-22 20:15:47 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Der Radfahrer, der auf dem straßenbegleitenden Radweg entlang der
Vorfahrtstraße fährt, hat Vorrang.
Und der Fußgänger, der auf dem Bürgersteig direkt neben dem Radweg geht
und auch die Straße überquert, muss warten, der Radfahrer muss vom
querfahrenden Autofahrer vorgelassen werden?
Heiko Jacobs
2005-09-22 23:15:05 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Kathinka Wenz
Der Radfahrer, der auf dem straßenbegleitenden Radweg entlang der
Vorfahrtstraße fährt, hat Vorrang.
Und der Fußgänger, der auf dem Bürgersteig direkt neben dem Radweg geht
und auch die Straße überquert, muss warten, der Radfahrer muss vom
querfahrenden Autofahrer vorgelassen werden?
korrekt, wenn der querfahrende autofahrer von links kommt oder aufgrund
Schild Vorfahrt gewähren muss.

Etwas anders ist es, wenn der Fußgänger beim Queren der Quer"straße" gar
nicht auf die Fahrbahn der Querstraße tritt, weil der Gehweg ununterbrochen
durchgeht. Das gilt bei den meisten Grundstücksausfahrten, etlichen
verkehrsberuhigten Zonen, Fußgängerzonen "irgendwas von ... bis ... frei", ...
In Karlsruhe kommt das auch gelegentlich bei "Höfen" vor, die als
ganz normale Straße innerhalb eines Straßenblocks befahrbar sind,
aber grundstücksausfahrtsähnlich in die Straße außerhalb des
Blocks einmünden.

Bei normalen Querstraßen, die an einer Einmündung in einer Vorfahrtstraße
aufgepflastert sind, könnte jedoch zusätzlich ein flacher Bordstein
den Gehweg der Vorfahrstraße von der Querstraße trennen, somit geht
der Gehweg dann nicht mehr durch und obige Ausnahme gilt nicht mehr.

Alles klar? :-)

MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
--
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Alexander Meyer
2005-09-23 08:18:15 UTC
Permalink
Post by Heiko Jacobs
Bei normalen Querstraßen, die an einer Einmündung in einer Vorfahrtstraße
aufgepflastert sind, könnte jedoch zusätzlich ein flacher Bordstein
den Gehweg der Vorfahrstraße von der Querstraße trennen, somit geht
der Gehweg dann nicht mehr durch und obige Ausnahme gilt nicht mehr.
Alles klar? :-)
Ja, nun weiß ich endlich, wie ich mich korrekt als Fußgänger zu
verhalten habe. :-)

So, zum Schuss noch eine Frage mit Foto:

Loading Image...

Was besseres hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Also:

Die Ampel gibts schonmal nicht sagen wir. Der Benz biegt ab und muss die
Fußgänger vorlassen, weil er abbiegt.

Aber: Wenn ein Fußgänger von hinten links (Sonnenstudio) nach rechts
geht zum Gasthof, dann hätte der Benz nicht warten müssen, weil
Fußgänger keinen Vorrang haben?! (Ampel gibts halt nicht)
Kathinka Wenz
2005-09-23 08:46:06 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Die Ampel gibts schonmal nicht sagen wir. Der Benz biegt ab und muss die
Fußgänger vorlassen, weil er abbiegt.
Ja.
Post by Alexander Meyer
Aber: Wenn ein Fußgänger von hinten links (Sonnenstudio) nach rechts
geht zum Gasthof, dann hätte der Benz nicht warten müssen, weil
Fußgänger keinen Vorrang haben?! (Ampel gibts halt nicht)
Ja.

Wie oft willst du das noch hören? ;-)

Noch ein kleines Argument, was das Ganze vielleicht leichter
verständlich für dich macht: Wäre es anders, bräuchte man keine
Zebrastreifen im Kreuzungsbereich, denn dann hätte der Fußgänger, der an
der Vorfahrtstraße entlanggeht, sowieso vor jedem Auto Vorrang. Da dem
aber nicht so ist, gibt es eben immer mal wieder diese
vorfahrtstraßenbegleitenden Zebrasteifen. ;-)

Gruß, Kathinka
Alexander Meyer
2005-09-23 20:57:50 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Noch ein kleines Argument, was das Ganze vielleicht leichter
verständlich für dich macht: Wäre es anders, bräuchte man keine
Zebrastreifen im Kreuzungsbereich, denn dann hätte der Fußgänger, der an
der Vorfahrtstraße entlanggeht, sowieso vor jedem Auto Vorrang. Da dem
aber nicht so ist, gibt es eben immer mal wieder diese
vorfahrtstraßenbegleitenden Zebrasteifen. ;-)
Ok, verstanden und Ende! ;-)
Bernd Ullrich
2005-09-22 18:59:17 UTC
Permalink
Andreas Froehlich wrote:
[...]
Post by Andreas Froehlich
Und was ist, wenn der Fußgänger einen Handkarren zieht?
Dann doch schon, außer bei rechts vor links,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe?
Oder muß er damit auf der Straße fahren?
Werden die Handkarren bei diir sonst ausserhalb der Strasse gezogen?

BU
Ralf Bader
2005-09-23 02:54:05 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Nie.
Abbiegende Verkehrsteilnehmer müssen jedoch "auf Fußgänger achten".
Nein, müssen sie nicht. Sie müssen jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht
nehmen; wenn nötig, müssen sie warten (die abbiegenden Verkehrsteilnehmer)
(§9 Abs.3 StVO).


Ralf
Sören Reiche
2005-09-23 06:45:18 UTC
Permalink
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.

Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?

Bis die Tage,
Sören
Elke Bock
2005-09-23 07:24:20 UTC
Permalink
Post by Sören Reiche
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Jaakob Kind
2005-09-23 07:58:55 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Gilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die, aus
der man kommt?

Viele Grüße
Jaakob
Elke Bock
2005-09-23 12:41:55 UTC
Permalink
Post by Jaakob Kind
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§25 Abs(3) erster Satz. Was ist denn an
|Fußgänger haben Fahrbahnen *unter* *Beachtung*
|*des* *Fahrzeugverkehrs* ... zu überschreiten

so schwer zu verstehen?
Post by Jaakob Kind
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Grundsätzlich ja.
Post by Jaakob Kind
Gilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die, aus
der man kommt?
Gemeint sind die Fußgänger, welche parallel zu
ursprünglichen Fahrtrichtung laufen.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Jaakob Kind
2005-09-23 14:26:51 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§25 Abs(3) erster Satz. Was ist denn an
|Fußgänger haben Fahrbahnen *unter* *Beachtung*
|*des* *Fahrzeugverkehrs* ... zu überschreiten
so schwer zu verstehen?
Na gut, das wirkt so, als hätten die Fahrzeuge Vorrang. Strenggenommen heißt
"Beachtung" natürlich nur, dass man nicht lebensmüde auf die Fahrbahn
springt und sagt noch nichts darüber aus, was die Fahrzeugführer zu tun
haben. Aber gemeint ist wohl ein Vorrang für die Fahrzeuge.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Grundsätzlich ja.
OK, auf Vorfahrtsstraßen wäre es eigenartig, wenn querende Fußgänger Vorrang
hätten.

Welche Ausnahmen gibt es denn hier? Bedeutet ein Stopp- oder "Vorfahrt
gewähren"-Schild an der Einmündung, dass man querende Fußgänger durchlassen
muss? Zumindest am Stoppschild muss man ja eh halten, da fände ich es
sinnvoll. Als Autofahrer lasse ich Fußgänger dort durch und habe es als
Fußgänger bisher von Autofahrern erwartet. Plattgefahren hat mich noch
keiner, aber vielleicht war meine Erwartung hier falsch.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Gilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die, aus
der man kommt?
Gemeint sind die Fußgänger, welche parallel zu
ursprünglichen Fahrtrichtung laufen.
Hab ich auch mal vermutet, steht aber nicht da, oder? Gilt das auch bei
abknickender Vorfahrt?

Viele Grüße
Jaakob
Elke Bock
2005-09-24 18:03:30 UTC
Permalink
Post by Jaakob Kind
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§25 Abs(3) erster Satz. Was ist denn an
|Fußgänger haben Fahrbahnen *unter* *Beachtung*
|*des* *Fahrzeugverkehrs* ... zu überschreiten
so schwer zu verstehen?
Na gut, das wirkt so, als hätten die Fahrzeuge Vorrang. Strenggenommen heißt
"Beachtung" natürlich nur, dass man nicht lebensmüde auf die Fahrbahn
springt
Was das bedeutet, hast du doch sicher auch in der
Grundschule gelernt: Schau nach links, nach rechts, und
nochmal links. Und wenn du sicher bist, daß wirklich "nichts
kommt", dann darfst du gehen.

Oder war das bei euch anders?
Post by Jaakob Kind
und sagt noch nichts darüber aus, was die Fahrzeugführer zu tun
haben.
Das ist natürlich furchtbar, dass sich EIN EINZIGER Paragraf
von vielen ausschließlich an Fußgänger wendet.
Post by Jaakob Kind
Aber gemeint ist wohl ein Vorrang für die Fahrzeuge.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Grundsätzlich ja.
OK, auf Vorfahrtsstraßen wäre es eigenartig, wenn querende Fußgänger Vorrang
hätten.
Welche Ausnahmen gibt es denn hier?
Fußgängerüberweg und "besondere Rücksicht" beim Abbiegen.
Post by Jaakob Kind
Bedeutet ein Stopp- oder "Vorfahrt
gewähren"-Schild an der Einmündung, dass man querende Fußgänger durchlassen
muss?
Was verstehst du unter "durchlassen"? Wenn jemand vor deinem
Auto steht/langläuft, dann darfst du ihn jedenfalls nicht
umfahren.
Aber du brauchst nicht so, wie du auf die Fahrzeuge warten
mußt, die auf der bevorrechtigten Straße einfach so ihre
Geschwindigkeit beibehalten dürfen, auf die Fußgänger
warten, welche dir in den Weg laufen würden, wenn sie nicht
wie vorgeschrieben am Bordsteinrand stehen bleiben täten,
bis die Straße frei ist...
Post by Jaakob Kind
Zumindest am Stoppschild muss man ja eh halten, da fände ich es
sinnvoll. Als Autofahrer lasse ich Fußgänger dort durch und habe es als
Fußgänger bisher von Autofahrern erwartet.
Stopschilder gibt es hier sehr wenige, und sie stehen meist
an den Stellen, wo wirklich niemand ohne Querverkehr hält.
Post by Jaakob Kind
Plattgefahren hat mich noch
keiner, aber vielleicht war meine Erwartung hier falsch.
Die Erwartung ist auch nicht fsaclh.
Post by Jaakob Kind
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Gilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die,
aus
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
der man kommt?
Gemeint sind die Fußgänger, welche parallel zu
ursprünglichen Fahrtrichtung laufen.
Hab ich auch mal vermutet, steht aber nicht da, oder? Gilt das auch bei
abknickender Vorfahrt?
Ja, ja. Deshalb soll nach VwV bei abknickender Vorfahrt das
Queren der Vorfahrtstraße "mit Stangen- oder Kettengeländer"
verhindert werden. Ich finde das irre. Anstatt die Regel zu
ändern, von deren Existenz *an der Stelle* sowieso niemand
etwas ahnt, soll baulich verhindert werden, daß die Regel
wirksam wird.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Jaakob Kind
2005-09-26 11:22:18 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Na gut, das wirkt so, als hätten die Fahrzeuge Vorrang. Strenggenommen heißt
"Beachtung" natürlich nur, dass man nicht lebensmüde auf die Fahrbahn
springt
Was das bedeutet, hast du doch sicher auch in der
Grundschule gelernt: Schau nach links, nach rechts, und
nochmal links. Und wenn du sicher bist, daß wirklich "nichts
kommt", dann darfst du gehen.
Oder war das bei euch anders?
Das ist sehr lange her. Danach kam die Fahrschule, in der man lernt, auf
Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Dort hat man mir vielleicht etwas zu
fußgängerfreundliche Regeln beigebracht, oder ich habe sie mir falsch
gemerkt. Beim Autofahren schadet das ja nicht, aber man verhält sich dann
als Fußgänger falsch.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Aber gemeint ist wohl ein Vorrang für die Fahrzeuge.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Grundsätzlich ja.
OK, auf Vorfahrtsstraßen wäre es eigenartig, wenn querende Fußgänger Vorrang
hätten.
Welche Ausnahmen gibt es denn hier?
Fußgängerüberweg und "besondere Rücksicht" beim Abbiegen.
Gibt es "Fußgängerüberwege" ohne Zebrastreifen? Für mich war das bisher
synonym.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Bedeutet ein Stopp- oder "Vorfahrt
gewähren"-Schild an der Einmündung, dass man querende Fußgänger durchlassen
muss?
Was verstehst du unter "durchlassen"? Wenn jemand vor deinem
Auto steht/langläuft, dann darfst du ihn jedenfalls nicht
umfahren.
Klar. Aber das gilt ja auch für Fußgänger, die sich komplett regelwidrig
verhalten.
Post by Elke Bock
Aber du brauchst nicht so, wie du auf die Fahrzeuge warten
mußt, die auf der bevorrechtigten Straße einfach so ihre
Geschwindigkeit beibehalten dürfen, auf die Fußgänger
warten, welche dir in den Weg laufen würden, wenn sie nicht
wie vorgeschrieben am Bordsteinrand stehen bleiben täten,
bis die Straße frei ist...
Das meinte ich mit "durchlassen". Halt so wie am Zebrastreifen.
Post by Elke Bock
Post by Jaakob Kind
Zumindest am Stoppschild muss man ja eh halten, da fände ich es
sinnvoll. Als Autofahrer lasse ich Fußgänger dort durch und habe es als
Fußgänger bisher von Autofahrern erwartet.
Stopschilder gibt es hier sehr wenige, und sie stehen meist
an den Stellen, wo wirklich niemand ohne Querverkehr hält.
Post by Jaakob Kind
Plattgefahren hat mich noch
keiner, aber vielleicht war meine Erwartung hier falsch.
Die Erwartung ist auch nicht fsaclh.
Die Erwartung war, dass mich Autofahrer "durchlassen" müssen, also dass ich
wie am Zebrastreifen Vorrang habe. Die war dann wohl doch falsch. Hier fände
ich eine fußgängerfreundlichere Lösung sinnvoll, zumindest in der Stadt.
Post by Elke Bock
Ja, ja. Deshalb soll nach VwV bei abknickender Vorfahrt das
Queren der Vorfahrtstraße "mit Stangen- oder Kettengeländer"
verhindert werden. Ich finde das irre. Anstatt die Regel zu
ändern, von deren Existenz *an der Stelle* sowieso niemand
etwas ahnt, soll baulich verhindert werden, daß die Regel
wirksam wird.
Das ist wirklich irre.

Viele Grüße
Jaakob
Ralf Bader
2005-09-23 23:34:44 UTC
Permalink
Post by Jaakob Kind
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Entweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Gilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die,
aus der man kommt?
Ich würde den § 9 (3) einfach so verstehen: "Beim Abbiegen darf man keine
Fußgänger über den Haufen fahren." Nicht in der Straße, aus der man kommt,
nicht in der, in die man einbiegt, und nicht einmal bei abknickender
Vorfahrt. Falls du trotzdem an einer nichtbeampelten Kreuzung
abbiegenderweise einen Fußgänger umnietest, kannst du auf jeden Fall mit
einer Mitschuld rechnen, selbst dann, wenn der Fußgänger aus irgendwelchen
komischen Gründen hätte warten müssen. Um diese Mitschuld kämst du
allenfalls dann vielleicht herum, wenn der Fußgänger in völlig
unvorhersehbarer Weise vor dein Fahrzeug gesprungen ist, aber nicht
deshalb, weil er eigentlich hätte stehenbleiben müssen. Insofern ist diese
ganze Diskussion einigermaßen sinnfrei.


Ralf
Jaakob Kind
2005-09-26 11:10:02 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Post by Jaakob Kind
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Gilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die,
aus der man kommt?
Ich würde den § 9 (3) einfach so verstehen: "Beim Abbiegen darf man keine
Fußgänger über den Haufen fahren." Nicht in der Straße, aus der man kommt,
nicht in der, in die man einbiegt, und nicht einmal bei abknickender
Vorfahrt. Falls du trotzdem an einer nichtbeampelten Kreuzung
abbiegenderweise einen Fußgänger umnietest, kannst du auf jeden Fall mit
einer Mitschuld rechnen, selbst dann, wenn der Fußgänger aus irgendwelchen
komischen Gründen hätte warten müssen. Um diese Mitschuld kämst du
allenfalls dann vielleicht herum, wenn der Fußgänger in völlig
unvorhersehbarer Weise vor dein Fahrzeug gesprungen ist, aber nicht
deshalb, weil er eigentlich hätte stehenbleiben müssen. Insofern ist diese
ganze Diskussion einigermaßen sinnfrei.
Vielleicht aus Sicht des Autofahrers. Aus Fußgängerperspektive ist es schon
interessant, wo man warten muss und wo man erwarten darf, dass der
Autofahrer wartet. Dass man trotzdem schaut, was der Autofahrer tut und
nicht blind auf die Straße springt, ist klar.

Viele Grüße
Jaakob
Sören Reiche
2005-09-23 08:51:23 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
Daß man als Fußgänger abseits von Knotenpunkten keinen Vorrang hat
ist klar. Nur wird dort eben daruaf hingewiesen, daß bei
entsprechenden Verkehrslagen die Fahrbahn nur an Kreuzungen, Ampeln und
Zebrastreifen zu überqueren ist. Das macht doch nur dann Sinn, wenn
man davon ausgeht, dort wäre irgendetwas anders, was bei Ampeln und
Zebrastreifen zweifelsohne so ist.

Bis die Tage,
Sören
Elke Bock
2005-09-23 12:41:55 UTC
Permalink
Post by Sören Reiche
Post by Elke Bock
Post by Sören Reiche
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
Daß man als Fußgänger abseits von Knotenpunkten keinen Vorrang hat
ist klar.
Äh, "abseits von Knotenpunkten" ist nicht klar, sondern
überhaupt nicht relevant. Oder wo findest du eine solche
Einschränkung im Text (§25 Abs(3) Erster Satz, ersten
Halbsatz)?
Post by Sören Reiche
Nur wird dort eben daruaf hingewiesen, daß bei
entsprechenden Verkehrslagen die Fahrbahn nur an Kreuzungen, Ampeln und
Zebrastreifen zu überqueren ist. Das macht doch nur dann Sinn, wenn
Ähm. Verkehrsregeln gelten völlig unabhängig davon, ob du
oder ich einen Sinn darin sehen.

Ein möglicher Grund wären etwa die besseren Sichtbeziehungen
direkt an der Kreuzung/Einmündung, welche u.U. überhaupt
erst mal die Beachtung des Fahrzeugverkehrs aus bestimmten
Richtungen ermöglichen.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Christoph Maercker
2005-09-23 10:53:22 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Auf dem *Gehweg* so gut wie immer. ;-)
Post by Alexander Meyer
1. Gehweg parallel zur Straße, eine Straße mündet von der Seite ein. Ich
denke "ja".
In der StVO habe ich dazu nur § 9 gefunden:
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, ... Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig,
muß er warten.

Wenn mit "abbiegen" nicht zugleich "einbiegen" gemeint ist, müssen nur
die Fahrzeugführer auf Fußgänger warten, die von der parallelen Straße
in eine andere Straße abbiegen. Auf Fahrzeuge, die aus Seitenstraßen
kommen, müssen die Fußgänger dann selbst achten.
Post by Alexander Meyer
2. Gehweg parallel zur Straße, leicht um die Kurve. Von der Seite mündet
ein "Parkplatzzubringer" ein.
In diesem Fall gilt das Gleiche, es steht wohlweislich nur geschrieben:
"Wer abbiegen will". Keine weiteren Einschränkungen, Voraussetzungen etc.
Post by Alexander Meyer
3. Kreuzung (aus 4 Richtungen rechtwinkelig die Straßen, daneben
Fußweg), für alle gilt "rechts vor links". Was macht man als Fußgänger?
Genau das Gleiche. Letzlich muss er sowohl auf abbiegende als auch auf
einbiegende Fahrzeuge *achten*, unabhängig davon, dass zumindest Erstere
den Fußgänger durchlassen müssen.
--
CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!
Jens Peter Lindemann
2005-09-23 11:13:03 UTC
Permalink
Post by Christoph Maercker
Post by Alexander Meyer
wann haben eigentlich Füßgänger auf dem Gehweg Vorrang?
Auf dem *Gehweg* so gut wie immer. ;-)
Wie das? Regeln, die das Zusammenleben von Fussgängern betreffen,
gibt's AFAIK nicht und Fahrzeuge kommen per Definition auf dem Fussweg
nicht vor?!
Post by Christoph Maercker
Post by Alexander Meyer
1. Gehweg parallel zur Straße, eine Straße mündet von der Seite ein. Ich
denke "ja".
Auf Fahrzeuge, die aus Seitenstraßen kommen, müssen die Fußgänger
dann selbst achten.
Was ja allein deshalb Sinn macht, weil es ja kaum Sinn machen würde,
wenn für Fahrzeugführer, die eine Kreuzung überqueren wollen andere
Regeln gelten würden, als für Abbieger, die aus der gleichen Richtung
kommen.
Post by Christoph Maercker
Post by Alexander Meyer
2. Gehweg parallel zur Straße, leicht um die Kurve. Von der Seite mündet
ein "Parkplatzzubringer" ein.
In diesem Fall gilt das Gleiche,
Ist das immer so? Kommt das nicht auch darauf an, ob der "Zubringer"
eine "echte" Einmündung ist oder eine Grundstückszufahrt?

Konkret: Müssen Fussgänger Fahrzeugen Vorrang gewähren, die ein
Grundstück verlassen möchten?
--
Hi! I'm a .signature virus! Copy me in your ~/.signature
to help me spread! <- Save this lifeform ;-)
Christoph Maercker
2005-09-23 14:24:45 UTC
Permalink
Jens Peter Lindemann wrote:
[Auf dem *Gehweg* so gut wie immer. ;-)]
Post by Jens Peter Lindemann
Wie das? Regeln, die das Zusammenleben von Fussgängern betreffen,
gibt's AFAIK nicht und Fahrzeuge kommen per Definition auf dem Fussweg
nicht vor?!
Hast recht, wie konnte ich nur die Radfahrer vergessen! ;-)
Post by Jens Peter Lindemann
Was ja allein deshalb Sinn macht, weil es ja kaum Sinn machen würde,
wenn für Fahrzeugführer, die eine Kreuzung überqueren wollen andere
Regeln gelten würden, als für Abbieger, die aus der gleichen Richtung
kommen.
Womit auf jeden Fall klar wäre, dass § 9 nur für *Abbieger* gilt und
nicht für *Einbieger*. Wäre mir auch neu gewesen.
Post by Jens Peter Lindemann
Ist das immer so? Kommt das nicht auch darauf an, ob der "Zubringer"
eine "echte" Einmündung ist oder eine Grundstückszufahrt?
§ 9 unterscheidet wie gesagt nicht, *was* für eine Straße oder Weg es ist.
Post by Jens Peter Lindemann
Konkret: Müssen Fussgänger Fahrzeugen Vorrang gewähren, die ein
Grundstück verlassen möchten?
Nach § 9 müssten sie's. Aber dazu schaust Du am besten selbst in einer
StVO-Online-Ausgabe nach, ob sich was Spezielles zu Stichworten wie
"Grundstück", "Ausfahrt" etc. findet.
--
CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!
Kathinka Wenz
2005-09-23 15:45:08 UTC
Permalink
Post by Christoph Maercker
Post by Jens Peter Lindemann
Ist das immer so? Kommt das nicht auch darauf an, ob der "Zubringer"
eine "echte" Einmündung ist oder eine Grundstückszufahrt?
§ 9 unterscheidet wie gesagt nicht, *was* für eine Straße oder Weg es ist.
Doch, durchaus. Grundstückseinfahrten werden anders behandelt.
Post by Christoph Maercker
Post by Jens Peter Lindemann
Konkret: Müssen Fussgänger Fahrzeugen Vorrang gewähren, die ein
Grundstück verlassen möchten?
Nein.
Post by Christoph Maercker
Nach § 9 müssten sie's. Aber dazu schaust Du am besten selbst in einer
StVO-Online-Ausgabe nach, ob sich was Spezielles zu Stichworten wie
"Grundstück", "Ausfahrt" etc. findet.
Da finde ich "§9 (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und
beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so
verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."

Und wo siehst du da jetzt, dass der Fußgänger warten muss?

Gruß, Kathinka
Christoph Maercker
2005-09-26 10:39:23 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Da finde ich "§9 (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und
beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so
verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Und wo siehst du da jetzt, dass der Fußgänger warten muss?
Jetzt nicht mehr. Ich hatte nach dem Stichwort "Fußgänger" gesucht und
dadurch nur § 9 (3) gefunden. Nach "Grundstück" sollten andere suchen,
Du hast es offenbar getan, danke.
--
CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!
Jaakob Kind
2005-09-26 11:07:25 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Christoph Maercker
Post by Jens Peter Lindemann
Ist das immer so? Kommt das nicht auch darauf an, ob der "Zubringer"
eine "echte" Einmündung ist oder eine Grundstückszufahrt?
§ 9 unterscheidet wie gesagt nicht, *was* für eine Straße oder Weg es ist.
Doch, durchaus. Grundstückseinfahrten werden anders behandelt.
Post by Christoph Maercker
Post by Jens Peter Lindemann
Konkret: Müssen Fussgänger Fahrzeugen Vorrang gewähren, die ein
Grundstück verlassen möchten?
Nein.
Post by Christoph Maercker
Nach § 9 müssten sie's. Aber dazu schaust Du am besten selbst in einer
StVO-Online-Ausgabe nach, ob sich was Spezielles zu Stichworten wie
"Grundstück", "Ausfahrt" etc. findet.
Da finde ich "§9 (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und
beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so
verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Und wo siehst du da jetzt, dass der Fußgänger warten muss?
Christophs Frage bezog sich auf "Grundstück verlassen", in deiner Antwort
finde ich nur "Abbiegen in ein Grundstück". Gilt für "Grundstück verlassen"
dasselbe?

Viele Grüße
Jaakob
Kathinka Wenz
2005-09-26 11:18:57 UTC
Permalink
Jaakob Kind <***@gmx.de> wrote:

Es wäre nett, wenn du ein bißchen überflüssigen Text löscht, das macht
das Ganze übersichtlicher. Danke.
Post by Jaakob Kind
Christophs Frage bezog sich auf "Grundstück verlassen", in deiner Antwort
finde ich nur "Abbiegen in ein Grundstück". Gilt für "Grundstück verlassen"
dasselbe?
IMHO nur, wenn das Verlassen des Grundstückes über einen Gehweg erfolgt,
auf dem der Fußgänger sich befindet. Ist dort direkt Straße, muss der
Fußgänger warten. Aber da ein Fahrzeug prinzipiell auf dem Gehweg nichts
zu suchen hat, muss es hier Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Gruß, Kathinka
Jaakob Kind
2005-09-26 11:37:30 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Jaakob Kind
Christophs Frage bezog sich auf "Grundstück verlassen", in deiner Antwort
finde ich nur "Abbiegen in ein Grundstück". Gilt für "Grundstück verlassen"
dasselbe?
IMHO nur, wenn das Verlassen des Grundstückes über einen Gehweg erfolgt,
auf dem der Fußgänger sich befindet. Ist dort direkt Straße, muss der
Fußgänger warten.
Meinst du hier den Fall, dass es gar keinen Gehweg gibt? Also auch links und
rechts von der Einfahrt nicht? Oder reicht es schon, von die Einfahrt
"straßenmäßig" aussieht, was immer das genau wäre?
Post by Kathinka Wenz
Aber da ein Fahrzeug prinzipiell auf dem Gehweg nichts
zu suchen hat, muss es hier Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
Dachte ich bisher auch immer. Aber da ich in diesem Thread lerne, dass
manches, von dem, was ich so dachte, falsch war, werde ich skeptisch.
Aus welcher Regel folgt das?

Viele Grüße
Jaakob
Kathinka Wenz
2005-09-26 15:53:28 UTC
Permalink
Post by Jaakob Kind
Post by Kathinka Wenz
IMHO nur, wenn das Verlassen des Grundstückes über einen Gehweg erfolgt,
auf dem der Fußgänger sich befindet. Ist dort direkt Straße, muss der
Fußgänger warten.
Meinst du hier den Fall, dass es gar keinen Gehweg gibt? Also auch links und
rechts von der Einfahrt nicht? Oder reicht es schon, von die Einfahrt
"straßenmäßig" aussieht, was immer das genau wäre?
Straßenmäßig wäre, dass sie aphaltiert ist und rechts und links zum
Fußweg ein Bordstein ist. Das sollte beides reichen. Fahrbahn = Vorrang
Auto, Fußweg = Vorrang Fußgänger.

Standard bei einer Einfahrt ist aber, dass sie über einen Fußweg geht.
Und dann hat der Fußgänger dort Vorrang.
Post by Jaakob Kind
Post by Kathinka Wenz
Aber da ein Fahrzeug prinzipiell auf dem Gehweg nichts
zu suchen hat, muss es hier Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
Dachte ich bisher auch immer. Aber da ich in diesem Thread lerne, dass
manches, von dem, was ich so dachte, falsch war, werde ich skeptisch.
Aus welcher Regel folgt das?
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die
rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Fahrbahn != Fußweg.

Gruß, Kathinka
Stefan Pohlmann
2005-10-18 11:49:51 UTC
Permalink
Post by Jaakob Kind
Post by Kathinka Wenz
Post by Christoph Maercker
Nach § 9 müssten sie's. Aber dazu schaust Du am besten selbst in einer
StVO-Online-Ausgabe nach, ob sich was Spezielles zu Stichworten wie
"Grundstück", "Ausfahrt" etc. findet.
Da finde ich "§9 (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und
beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so
verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Und wo siehst du da jetzt, dass der Fußgänger warten muss?
Christophs Frage bezog sich auf "Grundstück verlassen", in deiner Antwort
finde ich nur "Abbiegen in ein Grundstück". Gilt für "Grundstück verlassen"
dasselbe?
Ja, steht aber woanders, § 10 Satz 1 StVO:

| Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und
| 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die
| Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten
| Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand
| anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung
| anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat
| er sich einweisen zu lassen.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
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