Post by Jaakob KindPost by Elke BockPost by Jaakob KindPost by Elke BockPost by Sören ReicheEntweder bin ich zu dusselig oder es steht fast nichts (Abbiegen,
Zebrastreifen ...) über den Vorrang von oder gegenüber Fußgängern.
Es gibt keine explizite Regelung also kann man auch nicht sagen, daß
Fußgänger in der Regel warten müssen. Gilt hier das Gesetz des
Stärkeren?
Hach, je. Die Kenntnis von §25 StVO wurde natürlich
vorausgesetzt, da quasi Grundschulwissen.
§ 25 sagt aber nichts über das Verhältnis von Fußgängern und Autofahrern
beim Überqueren von Straßen.
§25 Abs(3) erster Satz. Was ist denn an
|Fußgänger haben Fahrbahnen *unter* *Beachtung*
|*des* *Fahrzeugverkehrs* ... zu überschreiten
so schwer zu verstehen?
Na gut, das wirkt so, als hätten die Fahrzeuge Vorrang. Strenggenommen heißt
"Beachtung" natürlich nur, dass man nicht lebensmüde auf die Fahrbahn
springt
Was das bedeutet, hast du doch sicher auch in der
Grundschule gelernt: Schau nach links, nach rechts, und
nochmal links. Und wenn du sicher bist, daß wirklich "nichts
kommt", dann darfst du gehen.
Oder war das bei euch anders?
Post by Jaakob Kindund sagt noch nichts darüber aus, was die Fahrzeugführer zu tun
haben.
Das ist natürlich furchtbar, dass sich EIN EINZIGER Paragraf
von vielen ausschließlich an Fußgänger wendet.
Post by Jaakob KindAber gemeint ist wohl ein Vorrang für die Fahrzeuge.
Post by Elke BockPost by Jaakob Kind§ 26 regelt nur Fußgängerüberwege. Haben Autos an Einmündungen ohne
Zebrastreifen Vorrang?
Grundsätzlich ja.
OK, auf Vorfahrtsstraßen wäre es eigenartig, wenn querende Fußgänger Vorrang
hätten.
Welche Ausnahmen gibt es denn hier?
Fußgängerüberweg und "besondere Rücksicht" beim Abbiegen.
Post by Jaakob KindBedeutet ein Stopp- oder "Vorfahrt
gewähren"-Schild an der Einmündung, dass man querende Fußgänger durchlassen
muss?
Was verstehst du unter "durchlassen"? Wenn jemand vor deinem
Auto steht/langläuft, dann darfst du ihn jedenfalls nicht
umfahren.
Aber du brauchst nicht so, wie du auf die Fahrzeuge warten
mußt, die auf der bevorrechtigten Straße einfach so ihre
Geschwindigkeit beibehalten dürfen, auf die Fußgänger
warten, welche dir in den Weg laufen würden, wenn sie nicht
wie vorgeschrieben am Bordsteinrand stehen bleiben täten,
bis die Straße frei ist...
Post by Jaakob KindZumindest am Stoppschild muss man ja eh halten, da fände ich es
sinnvoll. Als Autofahrer lasse ich Fußgänger dort durch und habe es als
Fußgänger bisher von Autofahrern erwartet.
Stopschilder gibt es hier sehr wenige, und sie stehen meist
an den Stellen, wo wirklich niemand ohne Querverkehr hält.
Post by Jaakob KindPlattgefahren hat mich noch
keiner, aber vielleicht war meine Erwartung hier falsch.
Die Erwartung ist auch nicht fsaclh.
Post by Jaakob KindPost by Elke BockPost by Jaakob KindGilt § 9 (3) nur für die Straße, in die man einbiegt, oder auch für die,
aus
Post by Elke BockGemeint sind die Fußgänger, welche parallel zu
ursprünglichen Fahrtrichtung laufen.
Hab ich auch mal vermutet, steht aber nicht da, oder? Gilt das auch bei
abknickender Vorfahrt?
Ja, ja. Deshalb soll nach VwV bei abknickender Vorfahrt das
Queren der Vorfahrtstraße "mit Stangen- oder Kettengeländer"
verhindert werden. Ich finde das irre. Anstatt die Regel zu
ändern, von deren Existenz *an der Stelle* sowieso niemand
etwas ahnt, soll baulich verhindert werden, daß die Regel
wirksam wird.
mfg, elke
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Radwege bauen heißt Fallen stellen.