Thomas Hagenbucher
2006-11-03 17:04:12 UTC
Folgendes Zitat habe ich aus irgendeinem Forum bekommen.
Betreffend Rollerfahren von Führerscheinfrischlingen mit
Autoführerschein.
Ich dachte immer die 50er Roller (Versicherungskennzeichen nicht KKR)
dürfen mit dem Autoführerschein gefahren werden.
Darf jetzt mein Nachwuchs meinen "alten" Roller (50Kmh) fahren oder
muss ich den auf 45 (Superblödsinn) drosseln lassen?
Zitat
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn für schneller als 45 km/h sind der A1
oder der A notwendig, hat man die nicht, dann ist das eine Straftat
2. Fahren ohne Versicherunsschutz, denn das Versicherungskennzeichen
gilt auch nur für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
auch das ist eine Straftat
3. blebt dann noch das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis,
das ist allerdings "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Als "Komplettpreis" für einen Autofahrer, der nur den "B" hat:
3 bis 6 Monate Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug plus 40 Tagessätze
(Jugendliche unter 21 Jahen 40 Sozialstunden) plus 7 (sieben) Punkte.
Zitat Ende
ist die neue Führerschein-Rollerklasse wirklich auf 45Kmh beschränkt
oder auf 50ccm?
Bitte um Aufhellung
Danke
Tom
Betreffend Rollerfahren von Führerscheinfrischlingen mit
Autoführerschein.
Ich dachte immer die 50er Roller (Versicherungskennzeichen nicht KKR)
dürfen mit dem Autoführerschein gefahren werden.
Darf jetzt mein Nachwuchs meinen "alten" Roller (50Kmh) fahren oder
muss ich den auf 45 (Superblödsinn) drosseln lassen?
Zitat
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn für schneller als 45 km/h sind der A1
oder der A notwendig, hat man die nicht, dann ist das eine Straftat
2. Fahren ohne Versicherunsschutz, denn das Versicherungskennzeichen
gilt auch nur für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
auch das ist eine Straftat
3. blebt dann noch das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis,
das ist allerdings "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Als "Komplettpreis" für einen Autofahrer, der nur den "B" hat:
3 bis 6 Monate Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug plus 40 Tagessätze
(Jugendliche unter 21 Jahen 40 Sozialstunden) plus 7 (sieben) Punkte.
Zitat Ende
ist die neue Führerschein-Rollerklasse wirklich auf 45Kmh beschränkt
oder auf 50ccm?
Bitte um Aufhellung
Danke
Tom