Discussion:
Führerscheinfragen Roller 45/50Kmh
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Hagenbucher
2006-11-03 17:04:12 UTC
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Folgendes Zitat habe ich aus irgendeinem Forum bekommen.
Betreffend Rollerfahren von Führerscheinfrischlingen mit
Autoführerschein.

Ich dachte immer die 50er Roller (Versicherungskennzeichen nicht KKR)
dürfen mit dem Autoführerschein gefahren werden.

Darf jetzt mein Nachwuchs meinen "alten" Roller (50Kmh) fahren oder
muss ich den auf 45 (Superblödsinn) drosseln lassen?


Zitat


1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn für schneller als 45 km/h sind der A1
oder der A notwendig, hat man die nicht, dann ist das eine Straftat
2. Fahren ohne Versicherunsschutz, denn das Versicherungskennzeichen
gilt auch nur für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
auch das ist eine Straftat
3. blebt dann noch das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis,
das ist allerdings "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Als "Komplettpreis" für einen Autofahrer, der nur den "B" hat:
3 bis 6 Monate Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug plus 40 Tagessätze
(Jugendliche unter 21 Jahen 40 Sozialstunden) plus 7 (sieben) Punkte.


Zitat Ende


ist die neue Führerschein-Rollerklasse wirklich auf 45Kmh beschränkt
oder auf 50ccm?

Bitte um Aufhellung

Danke

Tom
Kathinka Wenz
2006-11-03 17:38:44 UTC
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Post by Thomas Hagenbucher
ist die neue Führerschein-Rollerklasse wirklich auf 45Kmh beschränkt
oder auf 50ccm?
Kurzes google nach den Stichworten Führerschein und 50ccm hat sofort die
Antwort gebracht:

http://www.zzip.de/html/fuhrerschein_.html
"Kommen wir nun zur Klasse M , früher auch als Klasse 4 bekannt . Sie
darf ab einem Alter von 16Jahren erworben werden und kostet richtig
Asche , es handelt sich um einen richtigen Führerschein .
Die Feinheiten befinden sich hier im Detail . Früher durfte man hier
alles fahren , was max.50ccm Hubraum hatte und 50km/h schnell fuhr (
Ausnahme Simson Schwalbe 60km/h )
Mit der neuen Klasse M ist der Hubraum gleich geblieben , die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit wird aber auf 45km/h beschränkt . Vorsicht !!!
Hier unterscheidet der Gesetzgeber !!!
Alle Fahrzeuge(50ccm-Klasse) , die nach dem 01.01.2001 erstmals als
eigenständiger Typ beim Kraftfahrtbundesamt homologiert ( also geprüft
auf die Fähigkeit , legal im Straßenverkehr teilzunehmen ) worden sind ,
dürfen max. 45km/h fahren . Von allen Personen mit egal welchem dafür
erlaubten Führerschein .
Ab dem 01.01.2002 gilt die 45km/h Regelung für sämtliche Neufahrzeuge
mit 50ccm , auch wenn sie seit Jahrzehnten unverändert gebaut worden
sind .
Fahrzeuge , die vor dem 01.01.2002 erstmals in Verkehr genommen werden ,
dürfen auch weiterhin 50km/h laufen ."

[Sorry, ich kann nix dafür, dass der plenkt wie ein Weltmeister, aber es
ist gut erklärt.]

Übrigens ist es keine *Roller*-Klasse, es geht um alle Zweiräder mit
50ccm.

Und dein alter Roller darf also so bleiben, wie er ist. Wie schnell man
mit FS Klasse M fahren darf, hängt also vom alter des Fahrzeuges ab.

Gruß, Kathinka
Peter Gahbler
2006-11-06 17:48:10 UTC
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Post by Kathinka Wenz
"Kommen wir nun zur Klasse M , früher auch als Klasse 4 bekannt . Sie
darf ab einem Alter von 16Jahren erworben werden und kostet richtig
Asche , es handelt sich um einen richtigen Führerschein .
Die Feinheiten befinden sich hier im Detail . Früher durfte man hier
alles fahren , was max.50ccm Hubraum hatte und 50km/h schnell fuhr (
Ausnahme Simson Schwalbe 60km/h )
Hm... aktuell scheint mir die Beschreibung richtig, aber die Historie
ist doch unvollständig. Ich durfte zumindest mit Klasse 4
Kleinkrafträder bis 50 ccm mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
bis 80 km/h fahren. Die Teile waren allerdings in der Versicherung
fast so teuer wie richtig große Maschinen. M entspricht also nicht
ganz der Klasse 4, jedenfalls nicht für frühere Zeiten.

Gruß
Peter
Norbert Lack
2006-11-07 12:09:49 UTC
Permalink
Post by Peter Gahbler
Hm... aktuell scheint mir die Beschreibung richtig, aber die Historie
ist doch unvollständig. Ich durfte zumindest mit Klasse 4
Kleinkrafträder bis 50 ccm mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
bis 80 km/h fahren. Die Teile waren allerdings in der Versicherung
fast so teuer wie richtig große Maschinen. M entspricht also nicht
ganz der Klasse 4, jedenfalls nicht für frühere Zeiten.
Na gut, dann sollte aber auch die bis 1954(?) gültige Regelung erwähnt
werden, bei der der Vierer für alle(?) KFZ bis 250 ccm galt (siehe
Steinwinter Amigo, umgerüstete Prinzen u.ä.). ;-)

Gruß
Norbert
Enrico Dörre
2006-11-07 12:49:21 UTC
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Post by Peter Gahbler
Post by Kathinka Wenz
"Kommen wir nun zur Klasse M , früher auch als Klasse 4 bekannt . Sie
darf ab einem Alter von 16Jahren erworben werden und kostet richtig
Asche , es handelt sich um einen richtigen Führerschein .
Die Feinheiten befinden sich hier im Detail . Früher durfte man hier
alles fahren , was max.50ccm Hubraum hatte und 50km/h schnell fuhr (
Ausnahme Simson Schwalbe 60km/h )
Hm... aktuell scheint mir die Beschreibung richtig, aber die Historie
ist doch unvollständig. Ich durfte zumindest mit Klasse 4
Kleinkrafträder bis 50 ccm mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
bis 80 km/h fahren.
Wann hast du den gemacht? In meinem rosa Schein von 1995 steht unter 4
max. 50ccm und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50km/h.

Ich kenne nur noch die Regelung mit max. 125ccm ohne Vmax Beschränkung
für Leute die den FS Klasse 3 vor 31.03.1981 (?) gemacht haben.
Post by Peter Gahbler
Die Teile waren allerdings in der Versicherung
fast so teuer wie richtig große Maschinen. M entspricht also nicht
ganz der Klasse 4, jedenfalls nicht für frühere Zeiten.
Bei dem Führerscheinklassenwirrwar blickt doch eh keiner mehr durch.
Weiß jemand zufällig wie teuer ein 50ccm-Schein im Vergleich zu einem
"1b" ist? Eine Kollegin sagte mir mal ihr 16jähriger Sohn würde den
machen weil er recht preiswert sei und ihm ein Roller reicht. Für den
Preis von FS und Roller hätte er bestimmt auch locker 2 Jahreskarten für
den ÖPNV bekommen.

Grüße

Enrico
s***@gmail.com
2006-11-07 12:58:26 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Weiß jemand zufällig wie teuer ein 50ccm-Schein im Vergleich zu einem
"1b" ist?
M bis ca. 500 und A1 ab ca. 1000 Euro.
Aber große regionale Unterschiede
(ländliches Mecklenburg-VP billiger als München) und natürlich auch
individuelle Unterschiede bei Verkehrserfahrung und
Zweiradbeherrschung.
Post by Enrico Dörre
Eine Kollegin sagte mir mal ihr 16jähriger Sohn würde den
machen weil er recht preiswert sei und ihm ein Roller reicht.
Andererseits wird die Ausgabe für Klasse M mit dem wahrscheinlich
folgenden Pkw-Schein Klasse B überflüssig,
wenn man von der allgemein gesammelten Erfahrung absieht.
Hätte stattdessen der Sohn noch 2 Jahre Fahrrad gefahren,
hätte er gut 1000 Euro mehr in der Tasche (Kosten für M,
Wertverlust des Mopeds und Versicherung, Betriebskosten)

Der Vorteil des anfangs teuren A1 (insbes. Versicherung) ist ein
günstigerer Einstieg in die Pkw-Welt
(Fahrschule, Versicherung, Probezeit) und daß der A1-Führerschein
auch weiterhin "etwas Besonderes" ist, was mit dem "B" nicht
überflüssig ist.

MfG
Thomas
Peter Gahbler
2006-11-07 17:25:53 UTC
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Post by Enrico Dörre
Wann hast du den gemacht? In meinem rosa Schein von 1995 steht unter 4
max. 50ccm und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50km/h.
Öhmmm... stimmt, ist wohl nur von historischem Interesse... der war
nicht rosa sondern grau (und konnte noch ganz einfach durch Stempel
und Schreibmaschine auf Klasse 1/3 und Klasse 2 erweitert werden...),
brauchte keinerlei Unterricht zur Prüfung (die auch nur eine
theoretische war) und beinhaltete Klasse 5, mit der man auch bis 50
ccm, aber nur max. 40 km/h schnelle Mopeds fahren durfte (bescheuerte
Geschwindigkeit, selbst in der Stadt war man damit ein stetes
Verkehrshindernis...). Tja, so war das 1976 ;-)... ach ja: Für Mofas
brauchte man gar nix (was die Erlaubnis zum Fahren betraf, nur 15
Jahre alt mußte man sein).

Gruß
Peter
Thomas Hagenbucher
2006-11-07 20:11:13 UTC
Permalink
Post by Peter Gahbler
Post by Enrico Dörre
Wann hast du den gemacht? In meinem rosa Schein von 1995 steht unter 4
max. 50ccm und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50km/h.
Öhmmm... stimmt, ist wohl nur von historischem Interesse... der war
nicht rosa sondern grau (und konnte noch ganz einfach durch Stempel
und Schreibmaschine auf Klasse 1/3 und Klasse 2 erweitert werden...),
brauchte keinerlei Unterricht zur Prüfung (die auch nur eine
theoretische war) und beinhaltete Klasse 5, mit der man auch bis 50
ccm, aber nur max. 40 km/h schnelle Mopeds fahren durfte (bescheuerte
Geschwindigkeit, selbst in der Stadt war man damit ein stetes
Verkehrshindernis...). Tja, so war das 1976 ;-)... ach ja: Für Mofas
brauchte man gar nix (was die Erlaubnis zum Fahren betraf, nur 15
Jahre alt mußte man sein).
Gruß
Peter
Und?

Jetzt hab ich jede Menge gelesen, nur weis ich immer noch nicht, ob der
Nachwuchs ab nächste Woche meinen 10 Jahre alten Roller, der LEGAL 50
fährt fahren darf oder nicht und ob sich die Sprösslinge jetzt jedesmal
dem Studium der Fahrzeugpapiere widmen müssen bevor sie sich auf den
Roller eines Kumpels setzen um festzustellen ob der vor 19xx oder nach
in Betrieb genommen wurde und wie schnell der fährt 45 oder 50 und und
und....


Irr.

mfg

Tom
Norbert Lack
2006-11-08 10:15:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
Jetzt hab ich jede Menge gelesen, nur weis ich immer noch nicht, ob
der Nachwuchs ab nächste Woche meinen 10 Jahre alten Roller, der
LEGAL 50 fährt fahren darf oder nicht
Sie dürfen (sofern er wirklich "legal" [hier speziell im Sinne der
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit] ist).
Post by Thomas Hagenbucher
und ob sich die Sprösslinge jetzt jedesmal dem Studium der
Fahrzeugpapiere widmen müssen bevor sie sich auf den Roller eines
Kumpels setzen um festzustellen ob der vor 19xx oder nach in Betrieb
genommen wurde und wie schnell der fährt 45 oder 50 und und und....
Sie sollten den Kumpel fragen, ob er seinen Roller frisiert hat, und
hoffen, dass er ehrlich antwortet. ;-)

Gruß
Norbert
Peter Gahbler
2006-11-08 17:40:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
Jetzt hab ich jede Menge gelesen, nur weis ich immer noch nicht, ob
der Nachwuchs ab nächste Woche meinen 10 Jahre alten Roller, der
LEGAL 50 fährt fahren darf
Sorry, aber die Frage war doch schon beantwortet...

Gruß
Peter
Thomas Hagenbucher
2006-11-09 13:25:44 UTC
Permalink
Post by Peter Gahbler
Post by Thomas Hagenbucher
Jetzt hab ich jede Menge gelesen, nur weis ich immer noch nicht, ob
der Nachwuchs ab nächste Woche meinen 10 Jahre alten Roller, der
LEGAL 50 fährt fahren darf
Sorry, aber die Frage war doch schon beantwortet...
Gruß
Peter
nach dem dritten mal lesen aller Antworten hab ichs jetzt auch gefunden.
Hoffentlich stimmts ;-)

Danke

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