Roland Ebel
2006-08-01 11:55:32 UTC
Hallo, liebe LeserInnen!
Mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Bisher habe ich - wenn ich meine Eltern im Garten besuchen wollte
auf dem unbefestigten Seitenstreifen neben der asphaltierten Fahrbahn
geparkt (es gibt auf dieser Seite weder Gehweg noch Radweg)
Jetzt sind dort Fahrbahnbegrenzungspfähle (diese weißen Dinger
mit schräger schwarzer Bauchbinde und weißen Reflektoren)
aufgestellt worden - direkt am Rand der Asphaltfahrbahn.
Man kann weiterhin auf dem Seitenstreifen parken (zwischen
den Pfählen) aber darf man das auch?
Wenn ich zuvor auf dem Seitenstreifen geparkt habe tat ich dies
in der Überzeugung, einen Teil der Fahrbahn zu benutzen, auf dem das
Parken nicht verboten (also erlaubt?) ist. Nun sieht es so aus, als wenn
Begrenzungspfähle den Seitenstreifen von der Fahrbahn abtrennen und
dieser dadurch nicht mehr als Teil der Fahrbahn sondern als Grünfläche
(Sandfläche) gilt, auf der man dann wohl nicht mehr parken darf.
Wie ist die Situation zu bewerten? Es sind keine Verkehrszeichen
aufgestellt.
Danke für jeden lösungsführenden Hinweis...
Roland
Mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Bisher habe ich - wenn ich meine Eltern im Garten besuchen wollte
auf dem unbefestigten Seitenstreifen neben der asphaltierten Fahrbahn
geparkt (es gibt auf dieser Seite weder Gehweg noch Radweg)
Jetzt sind dort Fahrbahnbegrenzungspfähle (diese weißen Dinger
mit schräger schwarzer Bauchbinde und weißen Reflektoren)
aufgestellt worden - direkt am Rand der Asphaltfahrbahn.
Man kann weiterhin auf dem Seitenstreifen parken (zwischen
den Pfählen) aber darf man das auch?
Wenn ich zuvor auf dem Seitenstreifen geparkt habe tat ich dies
in der Überzeugung, einen Teil der Fahrbahn zu benutzen, auf dem das
Parken nicht verboten (also erlaubt?) ist. Nun sieht es so aus, als wenn
Begrenzungspfähle den Seitenstreifen von der Fahrbahn abtrennen und
dieser dadurch nicht mehr als Teil der Fahrbahn sondern als Grünfläche
(Sandfläche) gilt, auf der man dann wohl nicht mehr parken darf.
Wie ist die Situation zu bewerten? Es sind keine Verkehrszeichen
aufgestellt.
Danke für jeden lösungsführenden Hinweis...
Roland