Discussion:
Parken auf unbefestigtem Seitenstreifen nach Aufstellen von Fahrbahnbegrenzungspf?hlen erlaubt?
(zu alt für eine Antwort)
Roland Ebel
2006-08-01 11:55:32 UTC
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Hallo, liebe LeserInnen!

Mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Bisher habe ich - wenn ich meine Eltern im Garten besuchen wollte
auf dem unbefestigten Seitenstreifen neben der asphaltierten Fahrbahn
geparkt (es gibt auf dieser Seite weder Gehweg noch Radweg)

Jetzt sind dort Fahrbahnbegrenzungspfähle (diese weißen Dinger
mit schräger schwarzer Bauchbinde und weißen Reflektoren)
aufgestellt worden - direkt am Rand der Asphaltfahrbahn.

Man kann weiterhin auf dem Seitenstreifen parken (zwischen
den Pfählen) aber darf man das auch?

Wenn ich zuvor auf dem Seitenstreifen geparkt habe tat ich dies
in der Überzeugung, einen Teil der Fahrbahn zu benutzen, auf dem das
Parken nicht verboten (also erlaubt?) ist. Nun sieht es so aus, als wenn
Begrenzungspfähle den Seitenstreifen von der Fahrbahn abtrennen und
dieser dadurch nicht mehr als Teil der Fahrbahn sondern als Grünfläche
(Sandfläche) gilt, auf der man dann wohl nicht mehr parken darf.

Wie ist die Situation zu bewerten? Es sind keine Verkehrszeichen
aufgestellt.

Danke für jeden lösungsführenden Hinweis...

Roland
Bernd Sluka
2006-08-01 14:44:20 UTC
Permalink
Post by Roland Ebel
Bisher habe ich - wenn ich meine Eltern im Garten besuchen wollte
auf dem unbefestigten Seitenstreifen neben der asphaltierten Fahrbahn
geparkt (es gibt auf dieser Seite weder Gehweg noch Radweg)
Jetzt sind dort Fahrbahnbegrenzungspf?hle (diese wei?en Dinger
mit schr?ger schwarzer Bauchbinde und wei?en Reflektoren)
aufgestellt worden - direkt am Rand der Asphaltfahrbahn.
Du meinst Leitpfosten (Zeichen 620 StVO)?
Post by Roland Ebel
Man kann weiterhin auf dem Seitenstreifen parken (zwischen
den Pf?hlen) aber darf man das auch?
Wenn man es vorher durfte, darf man es jetzt mit Leitpfosten auch noch.
Post by Roland Ebel
Wenn ich zuvor auf dem Seitenstreifen geparkt habe tat ich dies
in der ?berzeugung, einen Teil der Fahrbahn zu benutzen, auf dem das
Parken nicht verboten (also erlaubt?) ist. Nun sieht es so aus, als wenn
Begrenzungspf?hle den Seitenstreifen von der Fahrbahn abtrennen und
dieser dadurch nicht mehr als Teil der Fahrbahn sondern als Gr?nfl?che
(Sandfl?che) gilt, auf der man dann wohl nicht mehr parken darf.
Seitenstreifen sind nie Teil der Fahrbahn. Siehe § 2 Abs. 1 StVO.
Aber Seitenstreifen sind zum Parken zu benuten. Wenn das möglich ist und
nicht ausdrücklich untersagt, solltest Du genau dort parken.
Absperrungen, die das Parken verhindern sollen sehen anders aus als
Leitpfosten und verhindern tatsächlich das Parken.
--
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