Discussion:
Falschparker auf privatem Parkplatz
(zu alt für eine Antwort)
Daniel Kleine
2006-10-13 13:23:31 UTC
Permalink
Hallo,
ich habe einen Stellplatz auf eine privaten Parkfläche gemietet, welche erst
kürzlich komplett neu angelegt wurde. Ich habe einen Mietvertrag
unterschrieben in welchem als Mietbeginn 1. Oktober 2006 steht. Der
Vermieter hat mich sofort darauf hingewiesen, dass noch Parkbügel
installiert werden und dass der offizielle Mietbeginn mit der
Schlüsselübergabe beginnen würde, ich aber dort schon parken dürfe. Die
Miete für die Tage ohne Parkbügel wird zurückerstattet. Jetzt sind heute die
Parkbügel montiert worden und der Vermieter hat Montag Bescheid gesagt, dass
die Parkplätze heute frei gehalten werden sollen.
Ich habe mein Auto gestern Abend woanders hingestellt und heute morgen steht
irgendein Assi auf meinem Parkplatz und behindert die Bauarbeiten. Ich habe
mal mit dem Bauleiter gesprochen, der natürlich zuerst zu mir gekommen ist
und wir haben keine Ahnung, wie das jetzt weitergeht. Alle anderen
Parkplätze sind fertig.
Polizei kommt nicht zum Abschleppen bzw. Anzeige aufnehmen. Abschleppdienst
rufen ist wohl dass, was wir tun müssen, aber wer zahlt und wann? Verlangt
ein Abschleppdienst Vorkasse und holt sich das Geld vom Halter des Wagens
zurück? Geben die den Wagen nur raus, wenn bezahlt wurde? Dann würde ich ja
Vorkasse leisten, wenn ich das Geld vom Abschleppdienst zurückbekäme.

Bin ich dafür verantwortlich, wer auf meinem Parkplatz steht? Muss ich dafür
sorgen, dass er frei ist oder muss der Vermieter dafür sorgen? Im Vertrag
steht, dass eine Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist. (Die Parkbügel
werden das Problem wohl lösen, interessiert mich aber trotzdem.) Bis heute
war noch kein "Privatgrundstückschild" aufgestellt, wohl aber diverse
Schilder mit dem Angebot einen Stellplatz zu mieten.

Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem Halter
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)


Grüße,
Daniel
Wolfgang Fieg
2006-10-13 15:52:11 UTC
Permalink
Post by Daniel Kleine
Ich habe mein Auto gestern Abend woanders hingestellt und heute morgen
steht irgendein Assi auf meinem Parkplatz und behindert die Bauarbeiten.
Was ist das - ein Assi?

Wolfgang
Hans Beiger
2006-10-13 17:24:24 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Was ist das - ein Assi?
Wolfgang
Moin,

ein Asozialer der immer noch ein Auto hat. Kann ein ganz Reicher oder
auch ein Hartzer sein.

Hans
Christian Schroeder
2006-10-17 19:46:39 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Wolfgang Fieg
Was ist das - ein Assi?
Wolfgang
Moin,
ein Asozialer der immer noch ein Auto hat. Kann ein ganz Reicher oder
auch ein Hartzer sein.
Das ist ein Asi. Ein Assi ist ein Assistent, davon gibts hier an der Uni
ganz viele.
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Thomas Paschke
2006-10-13 22:49:57 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Daniel Kleine
Ich habe mein Auto gestern Abend woanders hingestellt und heute morgen
steht irgendein Assi auf meinem Parkplatz und behindert die Bauarbeiten.
Was ist das - ein Assi?
Na ein Assistent (wahlweise des Professors, der geschäftsleitung...)
Wie er das aber am Auto erkannt hat - Respekt :)

Thomas
Jens Müller
2006-10-13 16:03:55 UTC
Permalink
Post by Daniel Kleine
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem Halter
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Ja, bzw. die Zulassungsstelle. Berechtigtes Interesse liegt ja vor.
Gerhard Locke
2006-10-14 15:24:55 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Daniel Kleine
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem Halter
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Ja, bzw. die Zulassungsstelle. Berechtigtes Interesse liegt ja vor.
Da hege ich Zweifel. Mir wurden z.B. die Halterdaten eines
Unfallflüchtigen aus Datenschutzgründen verweigert. Auf meine Frage, wie
ich dann meine Forderungen geltend machen kann wurde geschwiegen. Hab
dann einen RA beauftragt und der erledigte dann alles.

Gruß
Gerhard
Enrico Dörre
2006-10-14 16:47:28 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Jens Müller
Post by Daniel Kleine
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem
Halter Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Ja, bzw. die Zulassungsstelle. Berechtigtes Interesse liegt ja vor.
Da hege ich Zweifel. Mir wurden z.B. die Halterdaten eines
Unfallflüchtigen aus Datenschutzgründen verweigert. Auf meine Frage, wie
ich dann meine Forderungen geltend machen kann wurde geschwiegen. Hab
dann einen RA beauftragt und der erledigte dann alles.
Ach als RA darf man alles? Na da sollten wir alle mal RA werden wenn wir
so die Nummer der Blondine rausbekommen :-)
Ich kenne das so: Man muß erst Anzeige erstatten, bekommt dann die
Daten. Die Anzeige kann man aber nicht zurückziehen, erweist sich das
ganze als falsch dann gibts Ärger für den Anzeigenden. Keine AHnung was
man macht wenn mehrere Fahrzeuge in Frage kommen, nur beim OP ist ja
eindeutig wessen Fahrzeug dort steht.

Grüße

Enrico
Gerhard Locke
2006-10-14 17:22:38 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Gerhard Locke
Post by Jens Müller
Post by Daniel Kleine
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit
dem Halter Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Ja, bzw. die Zulassungsstelle. Berechtigtes Interesse liegt ja vor.
Da hege ich Zweifel. Mir wurden z.B. die Halterdaten eines
Unfallflüchtigen aus Datenschutzgründen verweigert. Auf meine Frage,
wie ich dann meine Forderungen geltend machen kann wurde geschwiegen.
Hab dann einen RA beauftragt und der erledigte dann alles.
Ach als RA darf man alles? Na da sollten wir alle mal RA werden wenn wir
so die Nummer der Blondine rausbekommen :-)
Ich kenne das so: Man muß erst Anzeige erstatten, bekommt dann die
Daten. Die Anzeige kann man aber nicht zurückziehen, erweist sich das
ganze als falsch dann gibts Ärger für den Anzeigenden. Keine AHnung was
man macht wenn mehrere Fahrzeuge in Frage kommen, nur beim OP ist ja
eindeutig wessen Fahrzeug dort steht.
Nun ja! Ohne Anzeige wird ja wohl die Polizei kaum ermitteln, wer als
Unfallflüchtiger in Frage kommt.
Welchen Sinn hat denn eine Anzeige, wenn ich nicht erfahren darf, an wen
ich meine Schadensforderungen richten muß?

Gruß
Gerhard
Thomas Stoll
2006-10-15 01:59:58 UTC
Permalink
[..]
Post by Enrico Dörre
Post by Gerhard Locke
Da hege ich Zweifel. Mir wurden z.B. die Halterdaten eines
Unfallflüchtigen aus Datenschutzgründen verweigert. Auf meine Frage,
wie ich dann meine Forderungen geltend machen kann wurde geschwiegen.
Hab dann einen RA beauftragt und der erledigte dann alles.
Ach als RA darf man alles? Na da sollten wir alle mal RA werden wenn wir
so die Nummer der Blondine rausbekommen :-)
Ja klar. Hast du keinen Fernseher? Schau mal auf Sat1 "Lenßen &
Partner". Da is ein voll echter[tm] RA am Sachen tun, da is die Nummer
mit der Blondine aber nur was für Anfänger.
Und das is alles echt. Ich schwör!!elf!1!!

[..]

SCNR
Steffen Stein
2006-10-15 08:05:43 UTC
Permalink
... Mir wurden z.B. die Halterdaten eines
Unfallflüchtigen aus Datenschutzgründen verweigert. Auf meine Frage, wie
ich dann meine Forderungen geltend machen kann wurde geschwiegen.
Zentralruf der Autoversicherer: 0180/25026 (0,06 Euro pro Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom)

das war einfach

Steffen
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten
Andreas Portz
2006-10-15 10:38:53 UTC
Permalink
Post by Steffen Stein
Zentralruf der Autoversicherer: 0180/25026 (0,06 Euro pro Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom)
Den Gedanken hatte ich auch schon. Aber vom Zentralruf bekommst du IMHO
nur die zuständige Versicherung zum Kennzeichen genannt, nicht aber die
Adressdaten des Halters.
Damit kannst du also deine Ansprüche am Geld des Fahrers anmelden, nicht
aber dein Interesse am Lächeln der Fahrerin. ;-)


-Andreas
--
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Martin Bohm
2006-10-16 08:38:17 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Steffen Stein
Zentralruf der Autoversicherer: 0180/25026 (0,06 Euro pro Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom)
Den Gedanken hatte ich auch schon. Aber vom Zentralruf bekommst du IMHO
nur die zuständige Versicherung zum Kennzeichen genannt, nicht aber die
Adressdaten des Halters.
Genauso isses. Das reicht aber auch um an's Geld zu kommen. Habe ich kürzlich
auch durchgemacht.
Gerhard Locke
2006-10-15 14:46:23 UTC
Permalink
Post by Steffen Stein
... Mir wurden z.B. die Halterdaten eines
Unfallflüchtigen aus Datenschutzgründen verweigert. Auf meine Frage, wie
ich dann meine Forderungen geltend machen kann wurde geschwiegen.
Zentralruf der Autoversicherer: 0180/25026 (0,06 Euro pro Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom)
das war einfach
Klar, wenn man das Kennzeichen hat, dann schon. Ich konnte allerdings
der Polizei nur Fragemente des Kennzeichens und den Fahrzeugtyp samt
Farbe nennen. Über die Reihenfolge der 4-stelligen Ziffernkombination
war ich mir nicht 100%ig sicher. Aber nicht mal die wollte man mir aus
Datenschutzgründen nennen.

Gruß
Gerhard
Frank Hucklenbroich
2006-10-17 14:01:23 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Daniel Kleine
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem Halter
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Ja, bzw. die Zulassungsstelle. Berechtigtes Interesse liegt ja vor.
Oder gleich die Polizei. Nach dem Motto "Hier müssen dringend notwendige
Arbeiten am Boden durchgeführt werden und der PkW steht im Weg, Kennzeichen
ist A-BC 1234. Können Sie vielleicht den Halter mal anrufen und ihm sagen,
daß er den Wagen wegsetzen muß? Sonst müssen wir extra den Abschleppwagen
rufen, und das kostet doch nur unnötig Geld". In 90% aller Fälle wird man
Deinem Wunsch entsprechen oder Dir evtl. gleich die Telefonnummer geben.

Und gegen Datenschutzbestimmungen verstößt auch niemand, wenn die Polizei
für Dich beim Halter anruft.

Grüße,

Frank
Martin Bohm
2006-10-19 08:59:46 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Und gegen Datenschutzbestimmungen verstößt auch niemand, wenn die Polizei
für Dich beim Halter anruft.
Und woher sollte die Polizei auf die Schnelle die (Handy-) Nummer des Halters
kennen? Etwa 118xx ?
Kathinka Wenz
2006-10-13 17:21:18 UTC
Permalink
Post by Daniel Kleine
Polizei kommt nicht zum Abschleppen bzw. Anzeige aufnehmen. Abschleppdienst
rufen ist wohl dass, was wir tun müssen, aber wer zahlt und wann?
Erst mal derjenige, der ihn gerufen hat. Du kannst das Geld vom
Verursacher zurückfordern. Das Problem ist eher, ob der Falschparker
wissen konnte, dass er falsch parkt, du schreibst, dass die Parkplätze
nicht ausgeschildert waren. Wenn sie wie öffentliche Parkplätze
aussehen, parkt der andere dort nicht falsch und kann daher auch nicht
für irgendwas belangt werden.
Post by Daniel Kleine
Verlangt
ein Abschleppdienst Vorkasse und holt sich das Geld vom Halter des Wagens
zurück?
Wenn du Glück hast...
Post by Daniel Kleine
Geben die den Wagen nur raus, wenn bezahlt wurde?
Das versuchen sie gerne mal, aber das dürfen sie nicht. Ansonsten frag
halt das Abschleppunternehmen, hier kann niemand wissen, wie das
reagiert.
Post by Daniel Kleine
Bin ich dafür verantwortlich, wer auf meinem Parkplatz steht?
Nein. Dafür ist derjenige verantwortlich, der dort parkt.
Post by Daniel Kleine
Muss ich dafür
sorgen, dass er frei ist oder muss der Vermieter dafür sorgen?
Der Vermieter (das gehört aber nach de.soc.recht.wohnen). Du kannst die
Miete mindern, wenn du den Parkplatz nicht nutzen kannst.
Post by Daniel Kleine
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem Halter
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Bei uns hat die Polizei selber versucht, den Halter zu informieren.

Falls der Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz markiert war, kannst
du (oder besser der Vermieter) den Falschparker für jeden Schaden
belangen, der entsteht. Für Miete, die du nicht zahlst, weil du den
Parkplatz nicht nutzen kannst, für Mehrkosten der Bauarbeiten, die nicht
durchgeführt werden etc.. Wenn es allerdings wie ein öffentlicher
Parkplatz wirkte, dann könnt ihr gar nichts machen, dann darf derjenige
dort nämlich stehen.

Gruß, Kathinka
Peter Radeberger
2006-10-14 08:04:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Falls der Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz markiert war, kannst
du [...] den Falschparker für jeden Schaden
belangen, der entsteht. Für Miete, die du nicht zahlst, weil du den
Parkplatz nicht nutzen kannst,
Toller Schaden :-)
Post by Kathinka Wenz
Gruß, Kathinka
Kathinka Wenz
2006-10-14 08:08:33 UTC
Permalink
Post by Peter Radeberger
Post by Kathinka Wenz
Falls der Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz markiert war, kannst
du [...] den Falschparker für jeden Schaden
belangen, der entsteht. Für Miete, die du nicht zahlst, weil du den
Parkplatz nicht nutzen kannst,
Toller Schaden :-)
Für den Vermieter ist das ein Schaden. Du hättest das "kannst du (oder
besser der Vermieter)" vielleicht nicht rausschnippeln sollen. Und ich
hätte statt "du" besser "man" schreiben sollen.

Gruß, Kathinka
Peter Radeberger
2006-10-14 13:05:31 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Radeberger
Post by Kathinka Wenz
Falls der Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz markiert war, kannst
du [...] den Falschparker für jeden Schaden
belangen, der entsteht. Für Miete, die du nicht zahlst, weil du den
Parkplatz nicht nutzen kannst,
Toller Schaden :-)
Für den Vermieter ist das ein Schaden. Du hättest das "kannst du (oder
besser der Vermieter)" vielleicht nicht rausschnippeln sollen. Und ich
hätte statt "du" besser "man" schreiben sollen.
mea culpa! Aber es war einfach zu verlockend. Natürlich habe ich
unzulässigerweise sinnentstellend verkürzt! :-)
Hans Beiger
2006-10-13 17:20:32 UTC
Permalink
Post by Daniel Kleine
Hallo,
Würde die Polizei mir die Halterdaten geben, damit ich selbst mit dem Halter
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Grüße,
Daniel
Hallo,

das Auto ist möglicherweise nur dort gemeldet. Laß doch abschleppen. Seh
ich kein Problem, kann halt etwas dauern mit Geld zurück.

Gruß Hans
Ralph Haspel
2006-10-13 23:02:04 UTC
Permalink
[...]
Hallo,

ich habe vor einigen Jahren in einem ähnlich gelagerten Fall einen
falschparkenden Wagen mittels zweier Rangierwagenheber weiterbewegt. Es
hängt natürlich von den näheren Umständen ab, ob das in deinem Fall auch
geht.
Mir hat damals ein Jurist, allerdings im nachhinein, gesagt, dass sowas
'rechtens' ist, solange man den Karren dabei nicht beschädigt.

Mfg Ralph
Frank Hucklenbroich
2006-10-17 14:03:50 UTC
Permalink
Post by Ralph Haspel
ich habe vor einigen Jahren in einem ähnlich gelagerten Fall einen
falschparkenden Wagen mittels zweier Rangierwagenheber weiterbewegt. Es
hängt natürlich von den näheren Umständen ab, ob das in deinem Fall auch
geht.
Mir hat damals ein Jurist, allerdings im nachhinein, gesagt, dass sowas
'rechtens' ist, solange man den Karren dabei nicht beschädigt.
Das dürfte auch gängige Praxis sein, wenn ein Auto z.B. bei einem
plötzlichen Rohrbruch auf der Straße "stört". Der wird dann halt ein paar
Meter weiter geschleppt/getragen/verschoben ;-)

Grüße,

Frank
Martin Letzel
2006-10-28 21:02:43 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Das dürfte auch gängige Praxis sein, wenn ein Auto z.B. bei einem
plötzlichen Rohrbruch auf der Straße "stört". Der wird dann halt ein paar
Meter weiter geschleppt/getragen/verschoben ;-)
Naja.. ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn das Auto wirklich
"stört", z.B. vor einem Hydranten parkt, die Feuerwehr nicht allzu
pfleglich damit umgehen wird.
Post by Frank Hucklenbroich
Grüße,
Frank
--
Grüße,
Martin Letzel

http://www.hotlineblog.de | Mail geht an <Reply-To:>
Stefan Zickenrott
2006-10-28 21:17:07 UTC
Permalink
Post by Martin Letzel
Post by Frank Hucklenbroich
Das dürfte auch gängige Praxis sein, wenn ein Auto z.B. bei einem
plötzlichen Rohrbruch auf der Straße "stört". Der wird dann halt ein paar
Meter weiter geschleppt/getragen/verschoben ;-)
Naja.. ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn das Auto wirklich
"stört", z.B. vor einem Hydranten parkt, die Feuerwehr nicht allzu
pfleglich damit umgehen wird.
Ist vor ein Paar jahren mal in Hannover Mittelfeld der Fall gewesen:
Kellerbrand und PKW parkt über dem Hydranten.
Die Feuerwehr hat das betreffende Fahrzeug einfach zur Seite geschoben, der
Wagen der dabei dann noch im Weg stand wurde gleich mit schrottreif
gedrückt.
Der Besitzer des zweiten Wagens hat seinen Schaden natürlich ersetzt
bekommen.

MfG Stefan
Martin Bohm
2006-10-13 14:59:44 UTC
Permalink
Post by Daniel Kleine
Bin ich dafür verantwortlich, wer auf meinem Parkplatz steht? Muss ich dafür
sorgen, dass er frei ist oder muss der Vermieter dafür sorgen?
Der Vermieter hat seine vertraglichen Leistungen erfüllt, wenn er einen
Parkplatz zur Verfügung stellt. Dass er ihn auch für dich freihält, steht sicher
nicht im Mietvertrag.

Im Vertrag
Post by Daniel Kleine
steht, dass eine Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist.
Das heißt nur, dass _Du_ ihn nicht anderen überlassen darfst. Da ansonsten aber
dritte keinen Vertrag mit Dir oder dem Vermieter abgeschlossen haben, ist diese
Klausel für Dritte unrelevant.
Post by Daniel Kleine
Bis heute
war noch kein "Privatgrundstückschild" aufgestellt, wohl aber diverse
Schilder mit dem Angebot einen Stellplatz zu mieten.
Dann ist nicht mal klar, dass der "Assi" dort nicht parken durfte.

Die Bügel sind nicht zum Spaß, sondern weil es ohne kaum eine Handhabe gegen
Fremdparker gibt.
Welche Konsequenzen die privat aufgestellten Bedrohungsschilder "Falschparker
werden kostenpflichtig abgeschleppt" haben können, ist eine eigene Diskussion wert.

Martin
Gerhard Locke
2006-10-14 15:35:08 UTC
Permalink
Post by Martin Bohm
Post by Daniel Kleine
Bin ich dafür verantwortlich, wer auf meinem Parkplatz steht? Muss ich
dafür sorgen, dass er frei ist oder muss der Vermieter dafür sorgen?
Der Vermieter hat seine vertraglichen Leistungen erfüllt, wenn er einen
Parkplatz zur Verfügung stellt. Dass er ihn auch für dich freihält,
steht sicher nicht im Mietvertrag.
Lehnst du dich da nicht zu weit aus dem Fenster? Meines Wissens muß der
Vermieter eine Mietsache nicht nur zur Verfügung stellen, sondern er muß
auch die Benutzung der Mietsache ermöglichen.
Post by Martin Bohm
Im Vertrag
Post by Daniel Kleine
steht, dass eine Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist.
Das heißt nur, dass _Du_ ihn nicht anderen überlassen darfst. Da
ansonsten aber dritte keinen Vertrag mit Dir oder dem Vermieter
abgeschlossen haben, ist diese Klausel für Dritte unrelevant.
Post by Daniel Kleine
Bis heute war noch kein "Privatgrundstückschild" aufgestellt, wohl
aber diverse Schilder mit dem Angebot einen Stellplatz zu mieten.
Dann ist nicht mal klar, dass der "Assi" dort nicht parken durfte.
Laut Aussage eines RA ändert nicht mal das Schild "Privatgrundstück"
daran etwas. Nur wenn der Parkplatz mit Kette oder einem Bügel
abgesperrt ist, hat man eine rechtliche Handhabe.

Gruß
Gerhard
Andreas Portz
2006-10-15 10:47:10 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Lehnst du dich da nicht zu weit aus dem Fenster? Meines Wissens muß der
Vermieter eine Mietsache nicht nur zur Verfügung stellen, sondern er muß
auch die Benutzung der Mietsache ermöglichen.
Die Zufahrtsmöglichkeit vom öffentlichen Straßenraum aus ist doch frei?
Oder etwa tief verschlammt, aufgerissen oder sonstwas? Der Parkplatz ist
also noch erreichbar. Wenn dein Auto und das des fremden "Eingeladenen"
zu groß sind, um gemeinsam auf dem Platz zu stehen, ist das doch kein
Mangel am Parkplatz, sondern deiner Kapazitätsplanung.
Wenn ich meine Wohnungstür offen stehen lassen und abends nach meiner
Rückkehr ein Rudel "Hausbesetzer" darin eine wilde Party feiert und mich
nicht mehr rein lässt, ist dann etwa auch die Miete gemindert?
. o O ( vielleicht die meiner Nachbarn, weil sie durch den aus meiner
Wohnung dringenden Lärm belästigt werden ... ) ;-)


-Andreas
--
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Johann Mayerwieser
2006-10-15 11:12:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Gerhard Locke
Lehnst du dich da nicht zu weit aus dem Fenster? Meines Wissens muß der
Vermieter eine Mietsache nicht nur zur Verfügung stellen, sondern er muß
auch die Benutzung der Mietsache ermöglichen.
Die Zufahrtsmöglichkeit vom öffentlichen Straßenraum aus ist doch frei?
Oder etwa tief verschlammt, aufgerissen oder sonstwas? Der Parkplatz ist
also noch erreichbar. Wenn dein Auto und das des fremden "Eingeladenen"
zu groß sind, um gemeinsam auf dem Platz zu stehen, ist das doch kein
Mangel am Parkplatz, sondern deiner Kapazitätsplanung.
Wenn ich meine Wohnungstür offen stehen lassen und abends nach meiner
Rückkehr ein Rudel "Hausbesetzer" darin eine wilde Party feiert und mich
nicht mehr rein lässt, ist dann etwa auch die Miete gemindert?
. o O ( vielleicht die meiner Nachbarn, weil sie durch den aus meiner
Wohnung dringenden Lärm belästigt werden ... ) ;-)
Falscher Gedankengang,
Wenn du deine Wohnungstüre offen lässt, hast Recht, aber der Vermieter
hat dir auch die Wohnungstüre mit Schlos und Schlüssel zur Verfügung
zu stellen (und zwar am Wohnungseingang montiert).

Hannes
Andreas Portz
2006-10-15 13:45:16 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Wenn du deine Wohnungstüre offen lässt, hast Recht, aber der Vermieter
hat dir auch die Wohnungstüre mit Schlos und Schlüssel zur Verfügung
zu stellen (und zwar am Wohnungseingang montiert).
Sicher, dass eine Wohnung immer eine abschließbare Türe haben muss,
deren Schloss sogar schon im "Lieferumfang" des VM enthalten ist? Oder
ist das nicht nur absolut gängiger Standard in der zivilisierten Welt?
Im Gegensatz zu einem abschließbaren Fahrzeugstellplatz.


-Andreas
--
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Gerhard Locke
2006-10-15 14:54:55 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Gerhard Locke
Lehnst du dich da nicht zu weit aus dem Fenster? Meines Wissens muß
der Vermieter eine Mietsache nicht nur zur Verfügung stellen, sondern
er muß auch die Benutzung der Mietsache ermöglichen.
Die Zufahrtsmöglichkeit vom öffentlichen Straßenraum aus ist doch frei?
Oder etwa tief verschlammt, aufgerissen oder sonstwas? Der Parkplatz ist
also noch erreichbar. Wenn dein Auto und das des fremden "Eingeladenen"
zu groß sind, um gemeinsam auf dem Platz zu stehen, ist das doch kein
Mangel am Parkplatz, sondern deiner Kapazitätsplanung.
Wenn ich meine Wohnungstür offen stehen lassen und abends nach meiner
Rückkehr ein Rudel "Hausbesetzer" darin eine wilde Party feiert und mich
nicht mehr rein lässt, ist dann etwa auch die Miete gemindert?
.. o O ( vielleicht die meiner Nachbarn, weil sie durch den aus meiner
Wohnung dringenden Lärm belästigt werden ... ) ;-)
Was würdest du denn sagen, wenn du nach der Wohnungsschlüsselübernahme
vom Vermieter feststellst, daß der Vormieter noch die Wohnung bewohnt?
Oder andere Frage, wer muß denn etwaige Hausbesetzer rausklagen? Der
Vermieter oder der zukünftige Mieter?

Gruß
Gerhard
Andreas Portz
2006-10-15 16:24:45 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Was würdest du denn sagen, wenn du nach der Wohnungsschlüsselübernahme
vom Vermieter feststellst, daß der Vormieter noch die Wohnung bewohnt?
Wenn ich eine Schlüsselübernahme habe, gibt es a) ein nutzbares
Türschloss und falls die Schlüsselübernahme im Rahmen der
Wohnungsübergabe stattfindet b) eine Übergabe der Verfügungsgewalt der
Wohnung. Da mir der VM die Wohnung aber gar nicht "zur Verfügung"
stellen kann, findet auch keine Wohnungsübergabe statt. Jedenfalls würde
ich kein Protokoll unterschreiben, in dem dem als offensichtliche und
noch zu behebende Mängel nicht auch die noch durch den VM zu
entfernenden Lebensformen aufgeführt sind.
Post by Gerhard Locke
Oder andere Frage, wer muß denn etwaige Hausbesetzer rausklagen? Der
Vermieter oder der zukünftige Mieter?
Wenn ich den HB in der Hütte habe, weil ich die Tür offen ließ (in
meinem Wohnungsbeispiel hatte ich die Wohnung samt Schlüssel ja schon
längst übernommen, war als Besitzer), dann ist er mein "Gast".
Falls ich den Besetzer bei der Übergabe vorfinde, ist es logischerweise
Sache des VM, ihn rauszuwerfen und mir bis dahin Schadenersatz für die
nicht beziehbare Wohnung zu zahlen.


-Andreas
--
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Gerhard Locke
2006-10-16 11:35:08 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Gerhard Locke
Was würdest du denn sagen, wenn du nach der Wohnungsschlüsselübernahme
vom Vermieter feststellst, daß der Vormieter noch die Wohnung bewohnt?
Wenn ich eine Schlüsselübernahme habe, gibt es a) ein nutzbares
Türschloss und falls die Schlüsselübernahme im Rahmen der
Wohnungsübergabe stattfindet b) eine Übergabe der Verfügungsgewalt der
Wohnung. Da mir der VM die Wohnung aber gar nicht "zur Verfügung"
stellen kann, findet auch keine Wohnungsübergabe statt. Jedenfalls würde
ich kein Protokoll unterschreiben, in dem dem als offensichtliche und
noch zu behebende Mängel nicht auch die noch durch den VM zu
entfernenden Lebensformen aufgeführt sind.
Nun ja, für einen Parkplatz braucht man in der Regel auch kein
Übergabeprotokoll. Lt. OP ist der offizielle Mietbeginn für den
Parkplatz ja die Schlüsselübergabe für den Parkbügel. Somit liegt die
Verantwortung beim VM.
Post by Andreas Portz
Post by Gerhard Locke
Oder andere Frage, wer muß denn etwaige Hausbesetzer rausklagen? Der
Vermieter oder der zukünftige Mieter?
Wenn ich den HB in der Hütte habe, weil ich die Tür offen ließ (in
meinem Wohnungsbeispiel hatte ich die Wohnung samt Schlüssel ja schon
längst übernommen, war als Besitzer), dann ist er mein "Gast".
Falls ich den Besetzer bei der Übergabe vorfinde, ist es logischerweise
Sache des VM, ihn rauszuwerfen und mir bis dahin Schadenersatz für die
nicht beziehbare Wohnung zu zahlen.
Richtig! Allerdings kannst du den Hausbesetzer jederzeit wegen
Hausfriedensbruch von der Polizei entfernen lassen. Dann ist er deren
Gast. ;-)

Gruß
Gerhard
Martin Bohm
2006-10-16 08:33:45 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Lehnst du dich da nicht zu weit aus dem Fenster? Meines Wissens muß der
Vermieter eine Mietsache nicht nur zur Verfügung stellen, sondern er muß
auch die Benutzung der Mietsache ermöglichen.
Ganz recht! Die Tatsache, dass ein Auto auf dem Parkplatz steht, beweist, dass
er benutzbar ist.
Gerhard Locke
2006-10-17 12:32:59 UTC
Permalink
Post by Martin Bohm
Post by Gerhard Locke
Lehnst du dich da nicht zu weit aus dem Fenster? Meines Wissens muß
der Vermieter eine Mietsache nicht nur zur Verfügung stellen, sondern
er muß auch die Benutzung der Mietsache ermöglichen.
Ganz recht! Die Tatsache, dass ein Auto auf dem Parkplatz steht,
beweist, dass er benutzbar ist.
Aber nicht für den parkberechtigten Mieter. Der Vermieter muß die
Mietsache dem Mieter zur Verfügung stellen und ihm (dem Mieter) die
Benutzung ermöglichen.

Gruß
Gerhard
Martin
2006-10-16 11:43:34 UTC
Permalink
Post by Daniel Kleine
Polizei kommt nicht zum Abschleppen bzw. Anzeige aufnehmen.
Die wissen genau, weshalb...
Post by Daniel Kleine
Bis heute war noch kein "Privatgrundstückschild" aufgestellt, wohl aber
diverse Schilder mit dem Angebot einen Stellplatz zu mieten.
Damit ist der Privatcharakter nicht erkennbar, und es handelt sich
um einen Fehler der Mietsache.
Post by Daniel Kleine
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Abschleppen?

Du trägst das Risiko, daß eine 4- Köpfige Familie mit dem
Zug nach Hause fährt, & Rücktranspotz des Fahrzeuges,
Mietwagen im Heimatland, Schadenersatz bei Beschädigung...

Außer Du kannst beweisen, daß der Privatcharakter eindeutig
zu erkennen war.
Gerhard Locke
2006-10-16 13:43:13 UTC
Permalink
Post by Martin
Post by Daniel Kleine
Polizei kommt nicht zum Abschleppen bzw. Anzeige aufnehmen.
Die wissen genau, weshalb...
Post by Daniel Kleine
Bis heute war noch kein "Privatgrundstückschild" aufgestellt, wohl aber
diverse Schilder mit dem Angebot einen Stellplatz zu mieten.
Damit ist der Privatcharakter nicht erkennbar, und es handelt sich
um einen Fehler der Mietsache.
Ein Schild mit dem Angebot einen Stellplatz zu vermieten, läßt durchaus
Privatcharakter erkennen. Oder etwa nicht?
Post by Martin
Post by Daniel Kleine
Kontakt aufnehmen kann (Das Auto kommt von 600km weit weg?)
Abschleppen?
Du trägst das Risiko, daß eine 4- Köpfige Familie mit dem
Zug nach Hause fährt, & Rücktranspotz des Fahrzeuges,
Mietwagen im Heimatland, Schadenersatz bei Beschädigung...
Außer Du kannst beweisen, daß der Privatcharakter eindeutig
zu erkennen war.
Sicher aber nicht unbeschränkt. Auch du hast keine Sicherheit, daß z.B.
das Abstellen von Fahrzeugen am Fahrbahnrand nicht plötzlich durch ein
Halteverbotsschild verboten wird. Das Risiko trägst dann nämlich du.

Gruß
Gerhard
Martin
2006-10-17 07:20:35 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Ein Schild mit dem Angebot einen Stellplatz zu vermieten, läßt durchaus
Privatcharakter erkennen. Oder etwa nicht?
In gewissen Gegenden könnte man das so auslegen.
In anderen Gegenden (Großstädten) mit absoluter Parkplatznot
wird solch eine Stellfläche _nicht_ wochenlang frei stehen.
Post by Gerhard Locke
Sicher aber nicht unbeschränkt. Auch du hast keine Sicherheit, daß z.B.
das Abstellen von Fahrzeugen am Fahrbahnrand nicht plötzlich durch ein
Halteverbotsschild verboten wird. Das Risiko trägst dann nämlich du.
Ich würde hier einen Proßeß starten, und sicherlich Recht bekommen,
wenn:

- Ich beweisen kann, daß ich mein mein Fahrzeug ordnungsgemäß
und korrekt (ohne Verbotsschild) abgestellt hatte.

- Es mir bicht bekannt war, daß ein Verbotsschild sufgestellt wird

- Mein Fahrzeug nicht unüblich lange an diesem Ort parkte.

Wenn ich abends um 17:00 Uhr mein Auto abstelle, und
dann ein Verbotsschild für den nächsten Morgen gestellt wird,
ist es eindeutig zu spät, und ich muß mir keine Gedanken machen,
wenn ich das erst um 8:30 beim Start zur Arbeit erkenne.
Gerhard Locke
2006-10-17 12:51:07 UTC
Permalink
Post by Martin
Post by Gerhard Locke
Ein Schild mit dem Angebot einen Stellplatz zu vermieten, läßt durchaus
Privatcharakter erkennen. Oder etwa nicht?
In gewissen Gegenden könnte man das so auslegen.
In anderen Gegenden (Großstädten) mit absoluter Parkplatznot
wird solch eine Stellfläche _nicht_ wochenlang frei stehen.
Nun, ich denke, daß hier jeder Richter davon ausgeht, daß beim Schild
(Stellplatz zu vermieten), dieser Stellplatz jemandem gehört und daß er
gemietet werden kann. Das stellt aber keine Erlaubnis dar, daß jedermann
davon ausgehen darf, daß er einfach darauf parken darf.
Post by Martin
Post by Gerhard Locke
Sicher aber nicht unbeschränkt. Auch du hast keine Sicherheit, daß z.B.
das Abstellen von Fahrzeugen am Fahrbahnrand nicht plötzlich durch ein
Halteverbotsschild verboten wird. Das Risiko trägst dann nämlich du.
Ich würde hier einen Proßeß starten, und sicherlich Recht bekommen,
- Ich beweisen kann, daß ich mein mein Fahrzeug ordnungsgemäß
und korrekt (ohne Verbotsschild) abgestellt hatte.
Der Richter wird aber sicher fragen, warum du das Schild "Stellplatz zu
vermieten" nicht beachtet hast. Zumindest hierdurch hätte dir bekannt
sein müssen, daß die Abstellfläche Privateigentum ist.
Post by Martin
- Es mir bicht bekannt war, daß ein Verbotsschild sufgestellt wird
Braucht es auch nicht, da es sich in diesem Falle ja um Privatgrund
handelt und nicht um einen öffentlichen Parkplatz.
Post by Martin
- Mein Fahrzeug nicht unüblich lange an diesem Ort parkte.
Na ja. Mehr als zwei Tage dürfte schon als unüblich gelten.
Post by Martin
Wenn ich abends um 17:00 Uhr mein Auto abstelle, und
dann ein Verbotsschild für den nächsten Morgen gestellt wird,
ist es eindeutig zu spät, und ich muß mir keine Gedanken machen,
wenn ich das erst um 8:30 beim Start zur Arbeit erkenne.
Vierundzwanzig Stunden vorher könnte aber als ausreichend gelten.

Gruß
Gerhard
Frank Hucklenbroich
2006-10-17 14:07:40 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Ein Schild mit dem Angebot einen Stellplatz zu vermieten, läßt durchaus
Privatcharakter erkennen. Oder etwa nicht?
"Schau mal, der Parkplatz ist noch nicht vermietet, da stört es keinen,
sonst stände ja 'Privatparkplatz' oder 'vermietet' dran - da stellen wir
uns hin!"

Also *soo* eindeutig ist das in so einem Fall nun wieder nicht, wenn man
sich ein Szenario vorstellt nach dem Motto 150 Parkplätze in einer Reihe,
davon 80 Stck vermietet mit entsprechender Kennzeichnung und auf den
anderen ein Schild "zu vermieten", ohne irgendwelche Absperrungen.

Grüße,

Frank
Martin Letzel
2006-10-17 14:50:55 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
"Schau mal, der Parkplatz ist noch nicht vermietet, da stört es keinen,
sonst stände ja 'Privatparkplatz' oder 'vermietet' dran - da stellen wir
uns hin!"
Ob vermietet oder nicht, selbst in deinem Beispiel hat der Parksünder ja
*erkannt*, dass es ein _Privat_parkplatz ist. Kann ihm dann relativ
schnuppe sein, ob der Besitzer ihn vermietet hat oder nicht.
Privatparkplatz ist eben tabu wenn man keine Erlaubnis hat dort zu parken.
Post by Frank Hucklenbroich
Grüße,
Frank
--
Grüße,
Martin

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Martin Bohm
2006-10-19 09:09:46 UTC
Permalink
Post by Martin Letzel
Privatparkplatz ist eben tabu wenn man keine Erlaubnis hat dort zu parken.
Genau das ist falsch!
Jedes Stückchen Land gehöhrt in (D) irgend jemanden. Es gibt kein herrenloses
Land. Und etwas davon gehöhrt Bund, Ländern oder Kommunden. Für die Berechtigung
selbiges zu betreten, befahren oder beparken ist es zunächst nicht relevant, wem
es gehöhrt.
Betreten, Befahren und Beparken darfst Du, so fern nicht aus anderem Grund
explizit verboten, alles was öffentliche Straßen und Wege sind. Und dass ist
jeder Weg, auf dem Du keinen Zaun, Tor, Schranke, Sperrschild usw. überwinden
musst. Wem's gehöhrt ist Schnuppe.
Gerhard Locke
2006-10-20 14:07:03 UTC
Permalink
Post by Martin Bohm
Post by Martin Letzel
Privatparkplatz ist eben tabu wenn man keine Erlaubnis hat dort zu parken.
Genau das ist falsch!
Jedes Stückchen Land gehöhrt in (D) irgend jemanden. Es gibt kein
herrenloses Land. Und etwas davon gehöhrt Bund, Ländern oder Kommunden.
Für die Berechtigung selbiges zu betreten, befahren oder beparken ist es
zunächst nicht relevant, wem es gehöhrt.
Betreten, Befahren und Beparken darfst Du, so fern nicht aus anderem
Grund explizit verboten, alles was öffentliche Straßen und Wege sind.
Und dass ist jeder Weg, auf dem Du keinen Zaun, Tor, Schranke,
Sperrschild usw. überwinden musst. Wem's gehöhrt ist Schnuppe.
Wenn du dich damit mal nicht täuscht. Nach deiner Aussage dürfte ich
also, solange kein Zaun, Tor, Schranke, Sperrschild überwunden werden
muß, mit einem Geländewagen oder MotoCross-Motorrad jeden Acker
niederwalzen oder umpflügen. Ich glaube du lehnst dich sehr weit aus dem
Fenster.

Gruß
Gerhard
Thomas Koller
2006-10-20 14:22:41 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Martin Bohm
Post by Martin Letzel
Privatparkplatz ist eben tabu wenn man keine Erlaubnis hat dort zu parken.
Genau das ist falsch!
Jedes Stückchen Land gehöhrt in (D) irgend jemanden. Es gibt kein
herrenloses Land. Und etwas davon gehöhrt Bund, Ländern oder Kommunden.
Für die Berechtigung selbiges zu betreten, befahren oder beparken ist es
zunächst nicht relevant, wem es gehöhrt.
Betreten, Befahren und Beparken darfst Du, so fern nicht aus anderem
Grund explizit verboten, alles was öffentliche Straßen und Wege sind.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Gerhard Locke
Post by Martin Bohm
Und dass ist jeder Weg, auf dem Du keinen Zaun, Tor, Schranke,
Sperrschild usw. überwinden musst. Wem's gehöhrt ist Schnuppe.
Wenn du dich damit mal nicht täuscht. Nach deiner Aussage dürfte ich
also, solange kein Zaun, Tor, Schranke, Sperrschild überwunden werden
muß, mit einem Geländewagen oder MotoCross-Motorrad jeden Acker
niederwalzen oder umpflügen. Ich glaube du lehnst dich sehr weit aus dem
Fenster.
Nein, der Acker ist weder Straße noch Weg, also ist die StVO dafür
gar nicht zuständig.

Tom
Gerhard Locke
2006-10-21 12:39:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Martin Bohm
Post by Martin Letzel
Privatparkplatz ist eben tabu wenn man keine Erlaubnis hat dort zu parken.
Genau das ist falsch!
Jedes Stückchen Land gehöhrt in (D) irgend jemanden. Es gibt kein
herrenloses Land. Und etwas davon gehöhrt Bund, Ländern oder Kommunden.
Für die Berechtigung selbiges zu betreten, befahren oder beparken ist es
zunächst nicht relevant, wem es gehöhrt.
Betreten, Befahren und Beparken darfst Du, so fern nicht aus anderem
Grund explizit verboten, alles was öffentliche Straßen und Wege sind.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Gerhard Locke
Post by Martin Bohm
Und dass ist jeder Weg, auf dem Du keinen Zaun, Tor, Schranke,
Sperrschild usw. überwinden musst. Wem's gehöhrt ist Schnuppe.
Wenn du dich damit mal nicht täuscht. Nach deiner Aussage dürfte ich
also, solange kein Zaun, Tor, Schranke, Sperrschild überwunden werden
muß, mit einem Geländewagen oder MotoCross-Motorrad jeden Acker
niederwalzen oder umpflügen. Ich glaube du lehnst dich sehr weit aus dem
Fenster.
Nein, der Acker ist weder Straße noch Weg, also ist die StVO dafür
gar nicht zuständig.
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken, wo es nicht
durch Zäune, Tore, Schranken oder Sperrschilder verboten ist.

Das kann es aber auch nicht sein.

Gruß
Gerhard
Thomas Koller
2006-10-21 14:37:52 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Wenn du dich damit mal nicht täuscht. Nach deiner Aussage dürfte ich
also, solange kein Zaun, Tor, Schranke, Sperrschild überwunden werden
muß, mit einem Geländewagen oder MotoCross-Motorrad jeden Acker
niederwalzen oder umpflügen. Ich glaube du lehnst dich sehr weit aus dem
Fenster.
Nein, der Acker ist weder Straße noch Weg, also ist die StVO dafür
gar nicht zuständig.
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Post by Gerhard Locke
wo es nicht
durch Zäune, Tore, Schranken oder Sperrschilder verboten ist.
Der typische Privatparkplatz ist ja durch Zaun, Tor, Schranken oder
Sperrschilder, etc. gekennzeichnet. Wenn der Besitzer eines nicht so
gekennzeichneten Parkplatzes will das da niemand parkt, dann muss er
es auch entsprechend kennzeichnen, einzäunen etc.
Post by Gerhard Locke
Das kann es aber auch nicht sein.
Wieso denn nicht?

Würdest du ernsthaft wollen das sich ein Autofahrer erst erkundigen muss
wem ein PArkplatz gehört bevor er sich dort hinstellen darf?

Tom
Johann Mayerwieser
2006-10-21 16:52:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Der typische Privatparkplatz ist ja durch Zaun, Tor, Schranken oder
Sperrschilder, etc. gekennzeichnet. Wenn der Besitzer eines nicht so
gekennzeichneten Parkplatzes will das da niemand parkt, dann muss er
es auch entsprechend kennzeichnen, einzäunen etc.
Post by Gerhard Locke
Das kann es aber auch nicht sein.
Wieso denn nicht?
Würdest du ernsthaft wollen das sich ein Autofahrer erst erkundigen muss
wem ein PArkplatz gehört bevor er sich dort hinstellen darf?
Ich sehe es ganz einfach, alles was über den Gehsteig, eine Einfahrt
etc. zu erreichen ist und nicht als Parkplatz ausgeschildert ist, ist
als Privatgrund anzusehen. Wenn man sich also in eine Einfahrt
hineinstellt muss man annehmen, auf Privatgrund zu stehen - das sollte
die Gesetzeslage sein.

Hannes
Bernd Sluka
2006-10-21 18:48:06 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Thomas Koller
Würdest du ernsthaft wollen das sich ein Autofahrer erst erkundigen muss
wem ein PArkplatz gehört bevor er sich dort hinstellen darf?
Ich sehe es ganz einfach, alles was über den Gehsteig, eine Einfahrt
etc. zu erreichen ist und nicht als Parkplatz ausgeschildert ist, ist
als Privatgrund anzusehen. Wenn man sich also in eine Einfahrt
hineinstellt muss man annehmen, auf Privatgrund zu stehen - das sollte
die Gesetzeslage sein.
Das ist sie ja auch. Und dennoch ist das meiste davon öffentlicher
Verkehrsraum.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Gerhard Locke
2006-10-21 18:03:11 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Wenn du dich damit mal nicht täuscht. Nach deiner Aussage dürfte ich
also, solange kein Zaun, Tor, Schranke, Sperrschild überwunden werden
muß, mit einem Geländewagen oder MotoCross-Motorrad jeden Acker
niederwalzen oder umpflügen. Ich glaube du lehnst dich sehr weit aus dem
Fenster.
Nein, der Acker ist weder Straße noch Weg, also ist die StVO dafür
gar nicht zuständig.
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
wo es nicht
durch Zäune, Tore, Schranken oder Sperrschilder verboten ist.
Der typische Privatparkplatz ist ja durch Zaun, Tor, Schranken oder
Sperrschilder, etc. gekennzeichnet. Wenn der Besitzer eines nicht so
gekennzeichneten Parkplatzes will das da niemand parkt, dann muss er
es auch entsprechend kennzeichnen, einzäunen etc.
Post by Gerhard Locke
Das kann es aber auch nicht sein.
Wieso denn nicht?
Weil es z.B. Städte und Gemeinden gibt, welche es verbieten, daß
Grundstücksaus- und Einfahrten mittels Kette oder Tor verschlossen werden.
Post by Thomas Koller
Würdest du ernsthaft wollen das sich ein Autofahrer erst erkundigen muss
wem ein PArkplatz gehört bevor er sich dort hinstellen darf?
Nun, wenn wie im Fall des OP ein Schild angebracht ist "Parkplatz zu
vermieten", dann muß ich davon ausgehen, daß der Eigentümer dieses
Platzes zumindest Geld für die Nutzung haben will. Eine Erlaubnis, mein
Auto auf dem Platz abzustellen sehe ich darin nicht.

Gruß
Gerhard
Thomas Koller
2006-10-21 21:50:28 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Um _in_ die Garage zu kommen musst in aller Regel durch ein Tor
fahren, und wennst nur davor stehen willst, greift das Parkverbot.
Und wenn nichts da ist, dann isses ein normaler Parkplatz wo sich
jeder hinstellen darf. Wo ist eigentlich dein Problem?
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das kann es aber auch nicht sein.
Wieso denn nicht?
Weil es z.B. Städte und Gemeinden gibt, welche es verbieten, daß
Grundstücksaus- und Einfahrten mittels Kette oder Tor verschlossen werden.
Welche Gemeinden verbieten denn das du bei deiner privaten Grundstückseinfahrt
ein Tor hinstellst?
Post by Gerhard Locke
Nun, wenn wie im Fall des OP ein Schild angebracht ist "Parkplatz zu
vermieten", dann muß ich davon ausgehen, daß der Eigentümer dieses
Platzes zumindest Geld für die Nutzung haben will.
Das kommt drauf an. Obs im konkreten Fall ein öffentlicher Parkplatz
war kann ich mit den mir vorliegenden Infos nicht beurteilen.
Post by Gerhard Locke
Eine Erlaubnis, mein
Auto auf dem Platz abzustellen sehe ich darin nicht.
Eine Extra-Erlaubnis braucht man ja auch nicht, um sich auf einen
öffentlichen Parkplatz zu stellen. Aber obs auf Privatgrund ist oder
nicht ist für die Frage eher irrelevant.

Tom
Gerhard Locke
2006-10-22 12:42:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Um _in_ die Garage zu kommen musst in aller Regel durch ein Tor
fahren, und wennst nur davor stehen willst, greift das Parkverbot.
Und wenn nichts da ist, dann isses ein normaler Parkplatz wo sich
jeder hinstellen darf. Wo ist eigentlich dein Problem?
Das Problem wäre, wenn ich nach Hause komme und in meiner Einfahrt steht
ein fremdes Fahrzeug.
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das kann es aber auch nicht sein.
Wieso denn nicht?
Weil es z.B. Städte und Gemeinden gibt, welche es verbieten, daß
Grundstücksaus- und Einfahrten mittels Kette oder Tor verschlossen werden.
Welche Gemeinden verbieten denn das du bei deiner privaten Grundstückseinfahrt
ein Tor hinstellst?
Als meine Eltern das Haus bauten hieß es, daß die Einfahrten nicht
verschlossen werden dürfen.

Gruß
Gerhard
Thomas Koller
2006-10-22 18:42:49 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Um _in_ die Garage zu kommen musst in aller Regel durch ein Tor
fahren, und wennst nur davor stehen willst, greift das Parkverbot.
Und wenn nichts da ist, dann isses ein normaler Parkplatz wo sich
jeder hinstellen darf. Wo ist eigentlich dein Problem?
Das Problem wäre, wenn ich nach Hause komme und in meiner Einfahrt steht
ein fremdes Fahrzeug.
Wenn du das nicht willst, dann musst halt ein Tor bauen, oder den
Platz entsprechend markieren.
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Weil es z.B. Städte und Gemeinden gibt, welche es verbieten, daß
Grundstücksaus- und Einfahrten mittels Kette oder Tor verschlossen werden.
Welche Gemeinden verbieten denn das du bei deiner privaten Grundstückseinfahrt
ein Tor hinstellst?
Als meine Eltern das Haus bauten hieß es, daß die Einfahrten nicht
verschlossen werden dürfen.
Klingt nach einer urban legend.

Wobei von verschliessen ja noch nichtmal die Rede war.

Tom
Gerhard Locke
2006-10-23 11:24:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Um _in_ die Garage zu kommen musst in aller Regel durch ein Tor
fahren, und wennst nur davor stehen willst, greift das Parkverbot.
Und wenn nichts da ist, dann isses ein normaler Parkplatz wo sich
jeder hinstellen darf. Wo ist eigentlich dein Problem?
Das Problem wäre, wenn ich nach Hause komme und in meiner Einfahrt steht
ein fremdes Fahrzeug.
Wenn du das nicht willst, dann musst halt ein Tor bauen, oder den
Platz entsprechend markieren.
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Weil es z.B. Städte und Gemeinden gibt, welche es verbieten, daß
Grundstücksaus- und Einfahrten mittels Kette oder Tor verschlossen werden.
Welche Gemeinden verbieten denn das du bei deiner privaten Grundstückseinfahrt
ein Tor hinstellst?
Als meine Eltern das Haus bauten hieß es, daß die Einfahrten nicht
verschlossen werden dürfen.
Klingt nach einer urban legend.
Bauvorschriften können von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Post by Thomas Koller
Wobei von verschliessen ja noch nichtmal die Rede war.
Tom
Thomas Koller
2006-10-23 13:15:53 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das Problem wäre, wenn ich nach Hause komme und in meiner Einfahrt steht
ein fremdes Fahrzeug.
Wenn du das nicht willst, dann musst halt ein Tor bauen, oder den
Platz entsprechend markieren.
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Als meine Eltern das Haus bauten hieß es, daß die Einfahrten nicht
verschlossen werden dürfen.
Klingt nach einer urban legend.
Bauvorschriften können von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Natürlich. Ein allgemeine Bauvorschrift "du darfst bei deiner Einfahrt kein
Tor anbringen, und es auch nicht als Privatparkplatz beschildern"
klingt aber so kurios, dass es interessant zu wissen wäre wo es sowas
geben soll, und wie die Vorschrift genau lautet. Solange es nur ein
"ich hab von meinen Eltern mal gehört dass es so gewesen sein soll ..."
gibt, bleibts aber eine Legende.

Kann genausogut sein dass die Behörde nur eine bestimmte Torform abgelehnt
hat, und deine Eltern das dann etwas ausgeschmückt haben. ;-)

In Einzelfällen ist es ja durchaus denkbar dass eine Gemeinde verlangt
dass ein Parkplatz öffentliche Straße bleibt, aber nicht "einfach so".

Tom
Thomas Paschke
2006-10-23 13:38:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
OK, besseres Beispiel: Nur weil eine Kneipe ihre Tische im Sommer auf
die Straße vor der Kneipe stellt heißt dies noch lange nicht, dass man
sich dort hinsetzen und sein eigenes Essen verspeisen darf.

Thomas
Gerhard Locke
2006-10-23 16:26:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Paschke
Post by Thomas Koller
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
OK, besseres Beispiel: Nur weil eine Kneipe ihre Tische im Sommer auf
die Straße vor der Kneipe stellt heißt dies noch lange nicht, dass man
sich dort hinsetzen und sein eigenes Essen verspeisen darf.
Wobei hier jedoch die Gemeinde für die Genehmigung Gebühren verlangt.
Erfolgt die Aufstellung der Tische ohne Genehmigung, wird ein Bußgeld
verlangt und unverzüglich die Entfernung der Tische und Stühle verlangt.

Gruß
Gerhard
Peter Radeberger
2006-10-23 18:13:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Paschke
Post by Thomas Koller
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
OK, besseres Beispiel: Nur weil eine Kneipe ihre Tische im Sommer auf
die Straße vor der Kneipe stellt heißt dies noch lange nicht, dass man
sich dort hinsetzen und sein eigenes Essen verspeisen darf.
warum nicht? Im öffentlichgen Verkehrsraum darf ich das.
Martin Bohm
2006-10-23 14:08:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Paschke
OK, besseres Beispiel: Nur weil eine Kneipe ihre Tische im Sommer auf
die Straße vor der Kneipe stellt heißt dies noch lange nicht, dass man
sich dort hinsetzen und sein eigenes Essen verspeisen darf.
Das ist, finde ich, ein Grenzfall. In der Kneipe hat der Wirt Hausrecht, und
kann nicht zahlende Gäste verweisen. An Tischen auf der Straße kann das auch so
sein, muss aber nicht.
Gerhard Locke
2006-10-23 16:24:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das Problem wäre, wenn ich nach Hause komme und in meiner Einfahrt steht
ein fremdes Fahrzeug.
Wenn du das nicht willst, dann musst halt ein Tor bauen, oder den
Platz entsprechend markieren.
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
Das nicht. Aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Schadenersatz
dürfte gute Erfolgsaussichten haben.
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Als meine Eltern das Haus bauten hieß es, daß die Einfahrten nicht
verschlossen werden dürfen.
Klingt nach einer urban legend.
Bauvorschriften können von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Natürlich. Ein allgemeine Bauvorschrift "du darfst bei deiner Einfahrt kein
Tor anbringen, und es auch nicht als Privatparkplatz beschildern"
klingt aber so kurios, dass es interessant zu wissen wäre wo es sowas
geben soll, und wie die Vorschrift genau lautet. Solange es nur ein
"ich hab von meinen Eltern mal gehört dass es so gewesen sein soll ..."
gibt, bleibts aber eine Legende.
Kann genausogut sein dass die Behörde nur eine bestimmte Torform abgelehnt
hat, und deine Eltern das dann etwas ausgeschmückt haben. ;-)
War die Aussage der Bauaufsicht gegenüber meinen Eltern.

Gruß
Gerhard
Bernd Sluka
2006-10-23 22:24:59 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Dazu keine Antwort?
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
Das nicht. Aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Schadenersatz
dürfte gute Erfolgsaussichten haben.
Eine Garage ist keine Wohnung.
--
A || Bernd Sluka
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Gerhard Locke
2006-10-24 11:57:27 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Dazu keine Antwort?
Das war nur ein Beispiel. Genauso hätte ich schreiben können, daß ein
gefundenes Handy den Finder ja auch nicht berechtigt auf Kosten des
Handybesitzers zu telefonieren.
Post by Bernd Sluka
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
Das nicht. Aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Schadenersatz
dürfte gute Erfolgsaussichten haben.
Eine Garage ist keine Wohnung.
Ach! Und das berechtigt nach dem Motto zu verfahren: "Was Dein ist, ist
auch Mein"?

Gruß
Gerhard
Bernd Sluka
2006-10-24 13:55:34 UTC
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Post by Gerhard Locke
Post by Bernd Sluka
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Dazu keine Antwort?
Das war nur ein Beispiel.
Nein, das eben gerade nicht. Beispiel bedeutet, daß die Sachverhalte im
konkreten Fall erläutert werden. Was Du meinst wäre eine Analogie. Aber
auch das hast Du nicht gebracht, weil bei einer Analogie die
Sachverhalte ähnlich sein sollten. Deswegen stellte Thomas wohl seine
Frage. Und Du hast sie immer noch nicht beantwortet, sondern weichst auf
Post by Gerhard Locke
Genauso hätte ich schreiben können, daß ein
gefundenes Handy den Finder ja auch nicht berechtigt auf Kosten des
Handybesitzers zu telefonieren.
Post by Bernd Sluka
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
Das nicht. Aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Schadenersatz
dürfte gute Erfolgsaussichten haben.
Eine Garage ist keine Wohnung.
Ach! Und das berechtigt nach dem Motto zu verfahren: "Was Dein ist, ist
auch Mein"?
Nein, das hat niemand behauptet. *DU* hast mal wieder etwas behauptet,
etwas anderes als Du jetzt mir unterstellst. Und Deine Bahuptung ist wie
so oft nicht haltbar.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Gerhard Locke
2006-10-24 14:58:14 UTC
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Post by Bernd Sluka
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Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Dazu keine Antwort?
Das war nur ein Beispiel.
Nein, das eben gerade nicht. Beispiel bedeutet, daß die Sachverhalte im
konkreten Fall erläutert werden. Was Du meinst wäre eine Analogie. Aber
auch das hast Du nicht gebracht, weil bei einer Analogie die
Sachverhalte ähnlich sein sollten. Deswegen stellte Thomas wohl seine
Frage. Und Du hast sie immer noch nicht beantwortet, sondern weichst auf
OK, um es anders zu formulieren. Nur, weil auf einem Abstellplatz nicht
"Meins" oder eine Kette angebracht ist, darf sich jeder Hinz und Kunz
auf diesen Platz stellen.

Das Beispiel mit den Kleidergestellen habe ich nur gebracht, weil diese
auf öffentlichen Grund stehen und ebenfalls nicht mit Ketten versehen
ist. Dennoch muß jeder davon ausgehen, daß der Eigentümer die Waren zum
Kauf anbietet. Jeder der sich einfach davon bedient und nicht bezahlt
begeht Diebstahl.
Post by Bernd Sluka
Post by Gerhard Locke
Genauso hätte ich schreiben können, daß ein
gefundenes Handy den Finder ja auch nicht berechtigt auf Kosten des
Handybesitzers zu telefonieren.
Post by Bernd Sluka
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Wenn ein fremdes Auto in deiner Garage steht darfst dich auch nicht
bedienen, egal ob es dort erlaubterweise oder verbotenerweise steht.
Das nicht. Aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Schadenersatz
dürfte gute Erfolgsaussichten haben.
Eine Garage ist keine Wohnung.
Ach! Und das berechtigt nach dem Motto zu verfahren: "Was Dein ist, ist
auch Mein"?
Nein, das hat niemand behauptet. *DU* hast mal wieder etwas behauptet,
etwas anderes als Du jetzt mir unterstellst. Und Deine Bahuptung ist wie
so oft nicht haltbar.
Dann wäre es doch schön, wenn du schreiben würdest, was dann der
Garagenbesitzer in diesem Falle machen dürfte.

Gruß
Gerhard
Bernd Sluka
2006-10-24 21:57:53 UTC
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Post by Gerhard Locke
Post by Bernd Sluka
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Post by Bernd Sluka
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Das denke ich nicht. Wenn Kaufhäuser Kleidergestelle mit Sonderangeboten
auf den Gehweg stellen, heißt das ja auch nicht, daß sich jeder ohne zu
bezahlen einfach bedienen darf.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Dazu keine Antwort?
Das war nur ein Beispiel.
Nein, das eben gerade nicht. Beispiel bedeutet, daß die Sachverhalte im
konkreten Fall erläutert werden. Was Du meinst wäre eine Analogie. Aber
auch das hast Du nicht gebracht, weil bei einer Analogie die
Sachverhalte ähnlich sein sollten. Deswegen stellte Thomas wohl seine
Frage. Und Du hast sie immer noch nicht beantwortet, sondern weichst auf
OK, um es anders zu formulieren. Nur, weil auf einem Abstellplatz nicht
"Meins" oder eine Kette angebracht ist, darf sich jeder Hinz und Kunz
auf diesen Platz stellen.
Das hat Dir ja bereits Thomas ausführlich erklärt.
Post by Gerhard Locke
Das Beispiel mit den Kleidergestellen habe ich nur gebracht, weil diese
auf öffentlichen Grund stehen und ebenfalls nicht mit Ketten versehen
ist. Dennoch muß jeder davon ausgehen, daß der Eigentümer die Waren zum
Kauf anbietet. Jeder der sich einfach davon bedient und nicht bezahlt
begeht Diebstahl.
Und was hat nun das eine mit dem anderen zu tun?
Post by Gerhard Locke
Dann wäre es doch schön, wenn du schreiben würdest, was dann der
Garagenbesitzer in diesem Falle machen dürfte.
§§ 858ff, 677 BGB
--
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Stefan Pohlmann
2006-10-30 13:42:54 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
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Post by Gerhard Locke
Okay, dann anders formuliert. Dann dürfte ich nach deiner Lesart mein
Auto in jede Hof- oder Garageneinfahrt stellen und parken,
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Um _in_ die Garage zu kommen musst in aller Regel durch ein Tor
fahren, und wennst nur davor stehen willst, greift das Parkverbot.
Welches Parkverbot verbietet denn, vor Garagentoren zu parken?

Außerdem schrieb Gerhard _in die Garageneinfahrt_, nicht vor der
Grundstückseinfahrt und auch nicht in die Garage. Wie kann man sowas ein
zweites Mal falsch aufgreifen, obwohl man vorher gebeten wurde, genauer zu
lesen? Trollerei?
Oder gibt es hier ein Missverständnis beim Begriff Garageneinfahrt? Ich
vermute, Gerhard meint einen Bereich vor der eigentlichen Garage, der sich
auf privatem Grund befindet, also nur durch Querung des Gehweges
erreichbar ist, und der genug Platz bietet, um ein PKW dort abzustellen.
Auch Garagenzufahrt genannt.
Hier mal zwei Beispielbilder:
<Loading Image...>
<Loading Image...>
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Thomas Koller
2006-10-30 14:38:31 UTC
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Post by Stefan Pohlmann
Post by Thomas Koller
Post by Gerhard Locke
Post by Thomas Koller
Nein, vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten.
Bitte genauer lesen. Ich schrieb "in" jede .....
Um _in_ die Garage zu kommen musst in aller Regel durch ein Tor
fahren, und wennst nur davor stehen willst, greift das Parkverbot.
Welches Parkverbot verbietet denn, vor Garagentoren zu parken?
Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten
Post by Stefan Pohlmann
Außerdem schrieb Gerhard _in die Garageneinfahrt_, nicht vor der
Grundstückseinfahrt und auch nicht in die Garage.
Wenn die Garage direkt an der öffentlichen Strasse steht (öffentlich
hier nicht im Sinn von Grundbesitz gemeint, also auch dann wenn die
Zufahrt schon über Privatgrund geht), dann ist die Einfahrt das Garagentor.

Was meinst in dem Fall mit _in der Einfahrt_? Das Auto steht halb in der
Garage und halb auf der Straße, oder wie soll ich mir das vorstellen?
Post by Stefan Pohlmann
Wie kann man sowas ein
zweites Mal falsch aufgreifen, obwohl man vorher gebeten wurde, genauer zu
lesen? Trollerei?
Oder gibt es hier ein Missverständnis beim Begriff Garageneinfahrt?
Vermute ich mal.
Post by Stefan Pohlmann
vermute, Gerhard meint einen Bereich vor der eigentlichen Garage, der sich
auf privatem Grund befindet, also nur durch Querung des Gehweges
erreichbar ist, und der genug Platz bietet, um ein PKW dort abzustellen.
Wem der Grund gehört ist eigentlich egal. Die Frage ist eher obs eine
öffentliche Straße ist oder nicht.
Post by Stefan Pohlmann
Auch Garagenzufahrt genannt.
<http://www.rudis-hausservice.de/jr_einfahrt.jpg>
Wenn sich jemand dort vor die Garagentür stellt, das meinst vermutlich,
dann greift §12. Wenn man sich dagegen die Garage wegdenkt, und dort
keine Einfahrt in eine Garage mehr ist, sondern ein ganz gewöhnlicher
Parkplatz, warum sollte man sich dort nicht hinstellen dürfen.

Tom
Stefan Pohlmann
2006-10-30 21:36:45 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Stefan Pohlmann
vermute, Gerhard meint einen Bereich vor der eigentlichen Garage, der sich
auf privatem Grund befindet, also nur durch Querung des Gehweges
erreichbar ist, und der genug Platz bietet, um ein PKW dort abzustellen.
Wem der Grund gehört ist eigentlich egal. Die Frage ist eher obs eine
öffentliche Straße ist oder nicht.
Eine Straße? Also das, was auf den Bildern zu sehen ist, ist doch wohl
keine Straße. Von solchen Garagenzufahrten rede bzw. schreibe ich aber.
Post by Thomas Koller
Post by Stefan Pohlmann
<http://www.rudis-hausservice.de/jr_einfahrt.jpg>
Wenn sich jemand dort vor die Garagentür stellt, das meinst vermutlich,
dann greift §12.
Welcher Satz greift da genau? § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO? Kann ich mir nicht
vorstellen, denn dort steht "vor Grundstücksein- und -ausfahrten" und
dieser Bereich vor dem Garagentor neben den Mülltonnen gehört doch schon
zum Grundstück oder zumindest zur Grundstückseinfahrt. Also würde man *in*
der Grundstückseinfahrt stehen und nicht davor.
--
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