Stephan Gerlach
2004-12-21 12:44:22 UTC
Vorab: Wenn jemand meint, das Thema wäre woanders (z.B. dsv,
defa,...) besser aufgehoben, einfach (cross-)posten.
Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
Der Betreffende sei auf eine Landstraße mit etwa 70 langgefahren,
und am Ende (? danach habe ich leider nicht gefragt) der
Fahrprüfung muß der Prüfer dem Fahrschüler wohl das Durchfallen
mitgeteilt haben.
Ist das überhaupt zulässig?
Selbst wenn rein rechtlich ja (ich halte es eher für Abzocke),
sprechen doch IMHO eine ganze Reihe Gründe gegen solche eine Praxis:
Der Prüfer hätte doch einfach während der Fahr sagen können "Sie
können ruhig etwas schneller fahren".
Wo steht geschrieben, daß man exakt 100 fahren *muß*, wenn man
fast allein auf einer Landstraße unterwegs ist?
Im betreffenden Fall handelte es sich der Erzählung zufolge um
eine "wellige" Landstraße, d.h. der Fahrer könnte sich doch
einfach darauf berufen "ich kenne die Strecke nicht, das ist mir
hier zu unübersichtlich, also mache ich lieber etwas langsamer".
Den sogenannten "Verkehrsfluß" hat er IIRC auch nicht behindert,
es war exakt 1 Auto hinter ihm, das irgendwann überholt hat.
Und könnte der Fahrschüler nicht auch noch andere Gründe gehabt
haben, langsam zu fahren, z.B.:
- Benzin sparen.
- "Ich bin Führerscheinneuling, da kann ich noch nicht soviel
Fahrerfahrung haben, um bei hohem Tempo so sicher wie vielleicht
der Fahrlehrer unterwegs zu sein."
- "Wenn ich auf dieser welligen Straße (trotz erlaubter 100 km/h)
diese 100 km/h auch wirklich ausreize, erzählt mir der Prüfer
vielleicht hinterher was von unangepaßter Geschwindigkeit, also
lieber etwas langsamer."
- Er *wollte* einfach nicht schneller (obwohl er gekonnt hätte).
Wie auch immer, ich finde, daß ein Prüfer in diesem Fall als
Durchfalllgrund "zu langsam gefahren" anführt, ziemlich daneben.
Ein "sie können ruhig etwas schneller fahren" während der Fahrt
hätte es auch getan.
Wenn er dann gemerkt hätte, daß er damit den Fahrscüler völlig
verunsichert, hätte er ihn immer noch durchfallen lassen können.
Soll er doch froh sein, daß Führerscheinneulinge sich durchaus
bewußt sind, daß sie noch nicht so sicher wie andere
Verkehrsteilnehmer unterwegs sind (anstatt indirekt zum Rasen zu
animieren).
defa,...) besser aufgehoben, einfach (cross-)posten.
Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
Der Betreffende sei auf eine Landstraße mit etwa 70 langgefahren,
und am Ende (? danach habe ich leider nicht gefragt) der
Fahrprüfung muß der Prüfer dem Fahrschüler wohl das Durchfallen
mitgeteilt haben.
Ist das überhaupt zulässig?
Selbst wenn rein rechtlich ja (ich halte es eher für Abzocke),
sprechen doch IMHO eine ganze Reihe Gründe gegen solche eine Praxis:
Der Prüfer hätte doch einfach während der Fahr sagen können "Sie
können ruhig etwas schneller fahren".
Wo steht geschrieben, daß man exakt 100 fahren *muß*, wenn man
fast allein auf einer Landstraße unterwegs ist?
Im betreffenden Fall handelte es sich der Erzählung zufolge um
eine "wellige" Landstraße, d.h. der Fahrer könnte sich doch
einfach darauf berufen "ich kenne die Strecke nicht, das ist mir
hier zu unübersichtlich, also mache ich lieber etwas langsamer".
Den sogenannten "Verkehrsfluß" hat er IIRC auch nicht behindert,
es war exakt 1 Auto hinter ihm, das irgendwann überholt hat.
Und könnte der Fahrschüler nicht auch noch andere Gründe gehabt
haben, langsam zu fahren, z.B.:
- Benzin sparen.
- "Ich bin Führerscheinneuling, da kann ich noch nicht soviel
Fahrerfahrung haben, um bei hohem Tempo so sicher wie vielleicht
der Fahrlehrer unterwegs zu sein."
- "Wenn ich auf dieser welligen Straße (trotz erlaubter 100 km/h)
diese 100 km/h auch wirklich ausreize, erzählt mir der Prüfer
vielleicht hinterher was von unangepaßter Geschwindigkeit, also
lieber etwas langsamer."
- Er *wollte* einfach nicht schneller (obwohl er gekonnt hätte).
Wie auch immer, ich finde, daß ein Prüfer in diesem Fall als
Durchfalllgrund "zu langsam gefahren" anführt, ziemlich daneben.
Ein "sie können ruhig etwas schneller fahren" während der Fahrt
hätte es auch getan.
Wenn er dann gemerkt hätte, daß er damit den Fahrscüler völlig
verunsichert, hätte er ihn immer noch durchfallen lassen können.
Soll er doch froh sein, daß Führerscheinneulinge sich durchaus
bewußt sind, daß sie noch nicht so sicher wie andere
Verkehrsteilnehmer unterwegs sind (anstatt indirekt zum Rasen zu
animieren).
--
Stephan
Anti-Stau Massnahmen sind vergleichbar mit dem Versuch, die
Wespen vom
Kuchen abzuhalten indem man einen zweiten Kuchen daneben stellt.
(Markus Sander in drf)
Stephan
Anti-Stau Massnahmen sind vergleichbar mit dem Versuch, die
Wespen vom
Kuchen abzuhalten indem man einen zweiten Kuchen daneben stellt.
(Markus Sander in drf)