Discussion:
Überkleben von HU und AU Plaketten?
(zu alt für eine Antwort)
Andre Bryx
2009-12-11 10:27:34 UTC
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Ich hatte ja schon mal von den Falschparkern entgegen
der Fahrrtrichtung einer Einbahnstrasse durch die
Besucher "besonderer" Kneipen berichtet.

Inzwischen werden auch rücksichtslos Toreinfahrten,
Garagen und sogar Tiefgaragenzufahrten zugepart.

Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte

Natürlich neugierig:
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Was passiert, wenn einer der Fahrer mit überklebten
Plaketten erwischt wird? Teuer??

Andre
Frank Hucklenbroich
2009-12-11 10:39:04 UTC
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Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Zumindest ist es Sachbeschädigung. Bei Urkundenfälschung bin ich mir nicht
so sicher, denn die Urkunde wird ja nicht verfälscht sondern lediglich
verdeckt. Von daher eher nein.
Post by Andre Bryx
Was passiert, wenn einer der Fahrer mit überklebten
Plaketten erwischt wird? Teuer??
Wenn darunter die Originalplaketten sind und man die weißen Aufkleber
schadensfrei runternehmen kann, dann dürfte der Erwischte eigentlich mit
einem erhobenen Zeigefinger davon kommen, wenn er von einer Polizeistreife
angehalten wird (der Fahrer hat ja keinerlei Vorteil davon, die Plaketten
zu verdecken). Dumm kann es werden, wenn er parkenderweise aufgeschrieben
wird, nach dem Motto "Fahrzeug hat keine Plakette". Dann wird es wohl schon
etwas lästig.

BtW, ich hatte mal einen Fall im Bekanntenkreis, da wurde jemandem im
Parkhaus das Kennzeichen vertauscht (Originalkennzeichen abgeschraubt und
geklaut und anderes entstempeltes Kennzeichen rangeschraubt, damit der Klau
nicht auffällt). Der hat ziemlich dumm geguckt, als er in einer Kontrolle
angehalten wurde und auf einmal andere Kennzeichen am Wagen hatte (achtet
man ja im dunklen Parkhaus nicht unbedingt drauf). Ich weiß aber nicht mehr
ob es dafür ein Bußgeld gab...

Grüße,

Frank
Bernd Sluka
2009-12-11 11:58:03 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Zumindest ist es Sachbeschädigung.
Dazu müßte eine Sache beschädigt werden. Welche ist das hier?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Frank Hucklenbroich
2009-12-11 12:13:23 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Zumindest ist es Sachbeschädigung.
Dazu müßte eine Sache beschädigt werden. Welche ist das hier?
Ob ein Aufkleber Sachbeschädigung ist oder nicht, das entscheidet im
Zweifel der Richter. Es gibt diverse Urteile hierzu, vor allem im Umfeld
von Fußballspielen (da werden Leute die im Stadion Aufkleber anbringen
regelmäßig wegen Sachbeschädigung angezeigt und mitunter auch verurteilt).

Um aufs OP zurückzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
HU-Plakette beschädigt, dürfte die Sachbeschädigung gegeben sein. Es kommt
also darauf an wie stark das Ding klebt.

Grüße,

Frank
Bernd Sluka
2009-12-13 11:21:15 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Bernd Sluka
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Zumindest ist es Sachbeschädigung.
Dazu müßte eine Sache beschädigt werden. Welche ist das hier?
Ob ein Aufkleber Sachbeschädigung ist oder nicht, das entscheidet im
Zweifel der Richter.
Eben, und nicht Du.
Post by Frank Hucklenbroich
Um aufs OP zurückzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
HU-Plakette beschädigt, dürfte die Sachbeschädigung gegeben sein.
Es fe lt am Wert der Sache.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Andreas Portz
2009-12-13 12:51:41 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Frank Hucklenbroich
Um aufs OP zurückzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
HU-Plakette beschädigt, dürfte die Sachbeschädigung gegeben sein.
Es fe lt am Wert der Sache.
Die Plakette hat einen 'Verkaufswert' von (ich war schon lange nicht
mehr Fahrzeuge anmelden, von daher ist der Wert möglicherweise veraltet)
EUR 1,- zzgl. die Gebühren, um so eine Plakette überhaupt 'überreicht'
zu bekommen, zzgl. der Zeit für Hinfahrt und Anstehen und Rückfahrt zur
Zulassungsstelle / TÜV / Dekra / oder wo auch immer man eine neue
Plakette bekommt.
Ach ja, der Grund, warum man eine beschädigte HU Plakette 'reparieren'
sollte: die nächste, angepisste Aufsichtskraft schreibt sonst eine
Mängelrüge oder sonstwas, weil keine HU außen am Fahrzeug fehlerfrei
neuwertig dokumentiert ist.


-Andreas
--
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Thomas R. Sareks
2009-12-15 16:27:36 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Bernd Sluka
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Zumindest ist es Sachbeschädigung.
Dazu müßte eine Sache beschädigt werden. Welche ist das hier?
Ob ein Aufkleber Sachbeschädigung ist oder nicht, das entscheidet im
Zweifel der Richter. Es gibt diverse Urteile hierzu, vor allem im
Umfeld von Fußballspielen (da werden Leute die im Stadion Aufkleber
anbringen regelmäßig wegen Sachbeschädigung angezeigt und mitunter
auch verurteilt).
Nö.
Massgebend ist das Urteil zum Graffiti des BGH mit seiner Begründung.
Post by Frank Hucklenbroich
Um aufs OP zurückzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
HU-Plakette beschädigt, dürfte die Sachbeschädigung gegeben sein. Es
kommt also darauf an wie stark das Ding klebt.
schon mal versucht das DIng abzukratzen? Nicht umsonst liegen bei
Strassenverkehrsämter Metallschaber dafür bereit. Mit nem popeligen
Aufkleber macht man da nix.


-t.
HC Ahlmann
2009-12-17 20:06:29 UTC
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Post by Thomas R. Sareks
schon mal versucht das DIng abzukratzen? Nicht umsonst liegen bei
Strassenverkehrsämter Metallschaber dafür bereit. Mit nem popeligen
Aufkleber macht man da nix.
Schon mal versucht, das Ding zu erwärmen und mit einem Plastikschaber zu
entfernen? Bei vorsichtigem Anheben einer Ecke und Abziehen sind sie
sogar wiederverwendbar.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
P.Liedermann
2009-12-17 09:20:22 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Zumindest ist es Sachbeschädigung.
Dazu müßte eine Sache beschädigt werden. Welche ist das hier?
Das polizeiliche Kennzeichen eines Fahrzeuges ist eine Sache. Der
hauptsächliche Zweck dieser Sache ist es, ein Fahrzeug identifizieren zu
können (wenngleich nicht mit völliger Sicherheit) und bestimmte
Überprüfungen durchführen zu können, ohne dass Fahrer oder Halter zugegen
sein müssen. Insbesondere gehört dazu die Prüfung der Einhaltung von
Fristen für Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung. Abhängig vom
verwendeten Klebstoff kann ein Substanzeingriff vorliegen, oder auch eine
nicht nur geringfügige Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache. Sind
die Aufkleber allerdings leicht ablösbar, lässt die Schilderung nicht auf
Sachbeschädigung schliessen.
Rupert Haselbeck
2009-12-11 17:37:56 UTC
Permalink
Post by Andre Bryx
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Nein
Post by Andre Bryx
Was passiert, wenn einer der Fahrer mit überklebten
Plaketten erwischt wird?
Er wird wohl gebeten werden, die Aufkleber abzumachen, um die Plaketten
kontrollieren zu können
Post by Andre Bryx
Teuer??
Für den Fahrer? Nein, der hat doch nichts böses gemacht

MfG
Rupert
Henning Koch
2009-12-12 00:30:42 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Andre Bryx
Teuer??
Für den Fahrer? Nein, der hat doch nichts böses gemacht
Er hat gegen §23(1) Satz 2 StVO verstoßen.

Allerdings würde ich erwarten, dass ihm das in der Praxis nicht zum
Vorwurf gemacht wird, wenn nicht irgendwelche Anhaltspunkte dafür
sprechen, dass er zumindestens davon gewusst hat.
P.Liedermann
2009-12-12 06:38:13 UTC
Permalink
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Die AU-Plaketten werden meines Wissens sukzessive alle überklebt, aber
nicht im Autokino und schon gar nicht von "angepissten Anwohnern". Farbe
ist mir nicht bekannt, aber weiss wäre naheliegend. Die HU-Plakette wird
nicht überklebt.

Gruss,
Peter
Henning Koch
2009-12-12 17:58:01 UTC
Permalink
Post by P.Liedermann
Die AU-Plaketten werden meines Wissens sukzessive alle überklebt, aber
nicht im Autokino und schon gar nicht von "angepissten Anwohnern".
jein.

Die AU-Plaketten sind ab dem 01.01.2010 rechtlich gegenstandslos.

Bei der nächsten Untersuchung sollen sie dann entfernt werden. Weil
das meistens nicht rückstandsfrei geht und die Oberfläche des
Kennzeichens oft auch beschädigt ist, kann die Stelle mit einer
Reparaturplakette optisch geheilt werden. Das ist aber keine
Vorschrift sondern reiner Service desjenigen, der die Untersuchung
durchführt ;-)

Näheres z.B. hier:
http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=35495

aber Achtung:
Abweichend von der dort beschriebenen Frist für das "Höchstalter der
Untersuchung der Abgase" bei der HU (Monat vor der Fälligkeit) gilt
für die Bundesländer Berlin, MVP, Sachsen und S-H vermutlich die
strengere Frist von einem Monat vor der Durchführung der HU...
Post by P.Liedermann
Farbe ist mir nicht bekannt, aber weiss wäre naheliegend.
Andere Farben als weiss sind nicht zulässig.

Idealerweise weiss reflektierend, dem Untergrund moderner Kennzeichen
entsprechend. Problematisch wird es bei nichtreflektierenden und bei
selbstleuchtenden Kennzeichen...
Jens Müller
2009-12-12 15:33:37 UTC
Permalink
Post by Andre Bryx
Da ich vom Büro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu überklebte
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Was passiert, wenn einer der Fahrer mit überklebten
Plaketten erwischt wird? Teuer??
Ah. Ich kenne jemanden, der wurde mal wegen Urkundenfälschung angeklagt
(und freigesprochen), weil ihm jemand lustige gefälschte TÜV-Plaketten
ans Auto geklebt hatte (vermutlich sogar ohne Abkratzen). So kommt sowas
also zustande.
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