Discussion:
Falsches Kennzeichen auf Umweltplakette - Rechtsgrundlage?
(zu alt für eine Antwort)
Gerald Oppen
2013-08-27 00:09:30 UTC
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In den letzten Monaten haben die Städte eine neue Einnahmequelle
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35€
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Ein Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage seitens der Bußgeldstelle
in einem konkreten Fall wurde mit dem Hinweis auf die Vielzahl der zu
verarbeitenden Ordnungswidrigkeiten verweigert.

Gibt es eine Rechtsgrundlage für einen verblichenen oder nach einem
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der
Umweltplakette 35€ zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweislich
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vorsätzliche Täuschung in
Betracht kommt?
Meiner Ansicht nach dürfte dafür nicht mehr Geld kassiert werden als für
einen nicht mitgeführten Führerschein.

Gerald
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2013-08-27 08:51:03 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
In den letzten Monaten haben die Städte eine neue Einnahmequelle
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35€
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Ein Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage seitens der Bußgeldstelle
in einem konkreten Fall wurde mit dem Hinweis auf die Vielzahl der zu
verarbeitenden Ordnungswidrigkeiten verweigert.
Dann sollte man auch die Zahlung verweigern. Wenn das massenhaft passiert, wird das ganze Geschaeftskonzept dank ueberlasteter Gerichte bald zusammenbrechen.
Post by Gerald Oppen
Gibt es eine Rechtsgrundlage für einen verblichenen oder nach einem
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der
Umweltplakette 35€ zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweislich
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vorsätzliche Täuschung in
Betracht kommt?
Meiner Ansicht nach dürfte dafür nicht mehr Geld kassiert werden als für
einen nicht mitgeführten Führerschein.
Es sollte gar nichts dafuer geben. Was soll das? Die spinnen wohl nun endgueltig. die ganze Umwelt"zonen"idiotie ist eh nichts als unverschaemte Abzocke und Enteignung.
G.O.Tuhls
2013-08-27 19:23:57 UTC
Permalink
In den letzten Monaten haben die St=E4dte eine neue Einnahmequelle =
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bu=DFgeld =FCb=
er 35=A4 =
aufdr=FCcken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem =
Fahrzeugkennzeichen =FCbereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Ein Auskunft =FCber die konkrete Rechtsgrundlage seitens der Bu=DFgeld=
stelle =
in einem konkreten Fall wurde mit dem Hinweis auf die Vielzahl der zu =
=
verarbeitenden Ordnungswidrigkeiten verweigert.
Gibt es eine Rechtsgrundlage f=FCr einen verblichenen oder nach einem =
=
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der =
Umweltplakette 35=A4 zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweisl=
ich =
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vors=E4tzliche T=E4uschung i=
n =
Betracht kommt?
Meiner Ansicht nach d=FCrfte daf=FCr nicht mehr Geld kassiert werden a=
ls f=FCr =
einen nicht mitgef=FChrten F=FChrerschein.
Alter Hut, ist mir schon vor einigen Jahren so passiert, und der Richter=
=

lie=DF sich nur zu einem "Formal korrekt, 30 Lewonzen bitte!" hinrei=DFe=
n. =

Rechtsgrundlage blieb nebul=F6s.

Gru=DF
G.O.
Gerald Oppen
2013-08-27 19:47:28 UTC
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Am 27.08.2013 21:23, schrieb G.O.Tuhls:
für einen nicht mitgeführten Führerschein.
Post by G.O.Tuhls
Alter Hut, ist mir schon vor einigen Jahren so passiert, und der Richter
ließ sich nur zu einem "Formal korrekt, 30 Lewonzen bitte!" hinreißen.
Rechtsgrundlage blieb nebulös.
Bis Anfang des Jahres war es höchstens Formal korrekt wenn sie Dich mit
laufendem Motor/beim Fahren erwischt haben, nicht aber bei abgestelltem
Fahrzeug.

Gruß

Gerald
Stefan Schmitz
2013-08-27 20:49:33 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Bis Anfang des Jahres war es höchstens Formal korrekt wenn sie Dich mit
laufendem Motor/beim Fahren erwischt haben, nicht aber bei abgestelltem
Fahrzeug.
Und was hat sich diesbezüglich Anfang des Jahres geändert?
Siegfried Schmidt
2013-08-27 21:40:14 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Und was hat sich diesbezüglich Anfang des Jahres geändert?
In der StVO wurde der Verweis auf die 35. BImSchV so geändert, dass jetzt
der dortige gesamte §3 und nicht nur dessen Absatz 1 gilt.

Siegfried
G.O.Tuhls
2013-08-30 13:29:08 UTC
Permalink
Post by G.O.Tuhls
Alter Hut, ist mir schon vor einigen Jahren so passiert, und der =
Richter
lie=DF sich nur zu einem "Formal korrekt, 30 Lewonzen bitte!" hinre=
i=DFen.
Post by G.O.Tuhls
Rechtsgrundlage blieb nebul=F6s.
Bis Anfang des Jahres war es h=F6chstens Formal korrekt wenn sie Dich =
mit =
Post by G.O.Tuhls
laufendem Motor/beim Fahren erwischt haben, nicht aber bei abgestellte=
m =
Post by G.O.Tuhls
Fahrzeug.
In Berlin gilt diese Kontrolle seit Jahren auch f=FCr den ruhenden Verke=
hr, =

frei nach dem Motto: Irnkwie muss der ja da hingekommen sein.

Gru=DF
G.O.
Claus Färber
2013-08-31 12:08:14 UTC
Permalink
In Berlin gilt diese Kontrolle seit Jahren auch für den ruhenden
Verkehr, frei nach dem Motto: Irnkwie muss der ja da hingekommen sein.
Damit steht der Täter aber nicht fest.

Claus
P-Liedermann
2013-08-31 12:32:50 UTC
Permalink
Post by Claus Färber
In Berlin gilt diese Kontrolle seit Jahren auch für den ruhenden
Verkehr, frei nach dem Motto: Irnkwie muss der ja da hingekommen sein.
Damit steht der Täter aber nicht fest.
Der Täter ist in Wirklichkeit der Vollidiot, der sich das ganze
ausgedacht hat.
Theodor.Hellwald
2013-09-23 16:08:40 UTC
Permalink
Post by G.O.Tuhls
Post by G.O.Tuhls
Alter Hut, ist mir schon vor einigen Jahren so passiert, und der
Richter
Post by G.O.Tuhls
ließ sich nur zu einem "Formal korrekt, 30 Lewonzen bitte!" hinreißen.
Rechtsgrundlage blieb nebulös.
Bis Anfang des Jahres war es höchstens Formal korrekt wenn sie Dich
mit laufendem Motor/beim Fahren erwischt haben, nicht aber bei
abgestelltem Fahrzeug.
In Berlin gilt diese Kontrolle seit Jahren auch für den ruhenden
Verkehr, frei nach dem Motto: Irnkwie muss der ja da hingekommen sein.
Da würde ich mir doch glatt mal den Spass machen ein Fahrzeug mit Hänger
dorthin zu transportieren und abzustellen. Dann das ganze mit Zeugen und
Bildern bis zum Gerichtsexzess durchziehen. Am besten jeden Tag eine
andere Stelle. Kann Spazz machen wenn man viel Tagesfreizeit hat. ;-)
MfG theo

Volker Hahn
2013-08-28 07:25:49 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
In den letzten Monaten haben die Städte eine neue Einnahmequelle
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35¤
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Wurde mindestens in Frankfurt schon als unzulässig abgeurteilt, danach
googeln müsstest du aber selbst.
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)
Klaus Kreider
2013-08-29 11:52:19 UTC
Permalink
Post by Volker Hahn
Post by Gerald Oppen
In den letzten Monaten haben die Städte eine neue Einnahmequelle
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35¤
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Wurde mindestens in Frankfurt schon als unzulässig abgeurteilt, danach
googeln müsstest du aber selbst.
Zitat:
Aktuelles Bußgeld für alte Umweltplakette mit neuem Kennzeichen?

Bußgelder wegen fehlender Übereinstimmung des Kennzeichens am Fahrzeug
und auf der Umweltplakette sind rechtswidrig.

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens bekommt das Fahrzeug in der Regel
ein neues Kennzeichen. Oft denkt der Käufer aber nicht sofort daran,
dass in der Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe noch das alte
Kennzeichen eingetragen ist. Dies wird von den Ordnungsbehörden
regelmäßig mit einem Bußgeld in Höhe von 40,- € und einem Punkt in
Flensburg geahndet – allerdings zu Unrecht. Das Amtsgericht Augsburg
folgte am 14.09.2010 (AZ 31 OWI 608 Js 111541/10) unserer Argumentation:
Für ein Bußgeld wegen fehlender Übereinstimmung von Kennzeichen am
Fahrzeug und Kennzeichen in der Feinstaubplakette fehlt die gesetzliche
Grundlage, so dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Zwar wird aufgrund
einer Änderung der einschlägigen Vorschriften inzwischen auch der
ruhende Verkehr erfasst, womit auch geparkte Autos eine Umweltplakette
benötigen. Dennoch fehlt es an einer Rechtsgrundlage, um für den Fall
nicht übereinstimmender Kennzeichen an PKW und Umweltplakette ein
Bußgeld zu verhängen. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher
vom Gericht eingestellt.
Zitat ende
Quelle
http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/
Gerald Oppen
2013-08-29 21:41:38 UTC
Permalink
Post by Klaus Kreider
Bußgeld zu verhängen. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher
vom Gericht eingestellt.
Zitat ende
Quelle
http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/
Unter diesem Link steht aber auch:
------------------
AKTUELLER NACHTRAG (Juni 2013):

Offenbar gibt es zwischenzeitlich ein Umdenken bei den Behörden.
Aufgrund der vielen Beschwerden und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide,
gehen einige Gemeinden jetzt dazu über, lediglich ein Verwarnungsgeld
von 35 € zu verhängen. Da es dann auch keinen Punkt mehr gibt, erhofft
man sich hier offensichtlich ein besseres Geschäft mit weniger Widerstand.
-------------------

Genau darum geht es in dem von mir geschilderten Fall.
Dazu habe ich bisher keine Urteile gefunden, nur das wohl etliche Klagen
deswegen am laufen sind laut Auskunft einer Politesse wesshalb sie
persönlich deswegen kein Ticket ausstellt...



Gruß
Gerald
Jens Müller
2013-09-01 04:45:26 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
------------------
Offenbar gibt es zwischenzeitlich ein Umdenken bei den Behörden.
Aufgrund der vielen Beschwerden und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide,
gehen einige Gemeinden jetzt dazu über, lediglich ein Verwarnungsgeld
von 35 € zu verhängen. Da es dann auch keinen Punkt mehr gibt, erhofft
man sich hier offensichtlich ein besseres Geschäft mit weniger Widerstand.
-------------------
Genau darum geht es in dem von mir geschilderten Fall.
Dazu habe ich bisher keine Urteile gefunden,
Ja und? Wenn es keine OWi ist, ist es auch keine OWi, die 35 Euro kostet.
P-Liedermann
2013-09-01 06:24:34 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
------------------
Offenbar gibt es zwischenzeitlich ein Umdenken bei den Behörden.
Aufgrund der vielen Beschwerden und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide,
gehen einige Gemeinden jetzt dazu über, lediglich ein Verwarnungsgeld
von 35 € zu verhängen.
Eine gebührenpflichtige Verwarnung kann nur mit Zustimmung des
Adressaten wirksam werden. Das Entrichten des Verwarnungsgeldes wird
aber in aller Regel als Zustimmung ausgelegt.

Gruss,
Peter
P-Liedermann
2013-08-30 16:50:54 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
In den letzten Monaten haben die Städte eine neue Einnahmequelle
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35€
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Ein Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage seitens der Bußgeldstelle
in einem konkreten Fall wurde mit dem Hinweis auf die Vielzahl der zu
verarbeitenden Ordnungswidrigkeiten verweigert.
Jeder Bussgeldbescheid muss die Bestimmungen aufzählen, gegen die
verstossen worden sein soll. Eine gebührenpflichtige Verwarnung kann
vom Betroffenen ohne Begründung abgelehnt werden. Richtig ist, dass die
Feinstaubplakette der Sanierung bankrotter Gemeinden dient.
Post by Gerald Oppen
Gibt es eine Rechtsgrundlage für einen verblichenen oder nach einem
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der
Umweltplakette 35€ zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweislich
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vorsätzliche Täuschung in
Betracht kommt?
Da habe ich einmal recherchiert, mit dem Ergebnis, dass man die Plakette
garnicht aufzukleben braucht. Es genügt, sie im Handschuhfach
mitzuführen, wo sie der Sonne nicht allzusehr ausgesetzt ist :) Da war
aber schon damals irgendeine Änderung in Arbeit.
Post by Gerald Oppen
Meiner Ansicht nach dürfte dafür nicht mehr Geld kassiert werden als für
einen nicht mitgeführten Führerschein.
Ohne Rechtsgrundlage gar nichts.

Vernünftigerweise hätte der Gesetzgeber die Feinstaubplakette wenn
überhaupt, dann für das vordere Kennzeichen, nicht für die Scheibe
vorgesehen. Vielleicht fehlte ihm diese Vernunft, vielleicht
verursachte er aber auch absichtlich das lukrative Chaos. Vielleicht
musste auch irgendwer seine Materialumsätze steigern.

Gruss,
Peter
Knut Ochdorf
2013-08-30 20:26:09 UTC
Permalink
Post by P-Liedermann
Vernünftigerweise hätte der Gesetzgeber die Feinstaubplakette wenn
überhaupt, dann für das vordere Kennzeichen, nicht für die Scheibe
vorgesehen. Vielleicht fehlte ihm diese Vernunft, vielleicht
verursachte er aber auch absichtlich das lukrative Chaos. Vielleicht
musste auch irgendwer seine Materialumsätze steigern.
Hast Du auch mal an nichtdeutsche Fahrzeuge gedacht? Diese können nicht
so ohne Probleme die Plakette an das vordere Kennzeichen anbringen ohne
Ärger im Heimatland zu bekommen.

Knut
P-Liedermann
2013-08-31 07:36:44 UTC
Permalink
Post by Knut Ochdorf
Post by P-Liedermann
Vernünftigerweise hätte der Gesetzgeber die Feinstaubplakette wenn
überhaupt, dann für das vordere Kennzeichen, nicht für die Scheibe
vorgesehen. Vielleicht fehlte ihm diese Vernunft, vielleicht
verursachte er aber auch absichtlich das lukrative Chaos. Vielleicht
musste auch irgendwer seine Materialumsätze steigern.
Hast Du auch mal an nichtdeutsche Fahrzeuge gedacht? Diese können nicht
so ohne Probleme die Plakette an das vordere Kennzeichen anbringen ohne
Ärger im Heimatland zu bekommen.
Es ist m.E. ohnehin eine rechtlich fragwürdige Pedanterie, die Plakette
auch an ausländischen ("nichtdeutschen") Fahrzeugen zu verlangen. Für
diese könnte man aber immer noch den Scheibenkleber vorsehen.

Gruss,
Peter
Stefan Schmitz
2013-08-31 15:14:13 UTC
Permalink
Post by P-Liedermann
Es ist m.E. ohnehin eine rechtlich fragwürdige Pedanterie, die Plakette
auch an ausländischen ("nichtdeutschen") Fahrzeugen zu verlangen.
Warum sollten Regeln nicht für alle Fahrzeuge gleichermaßen gelten?
Siegfried Schmidt
2013-08-31 16:06:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Warum sollten Regeln nicht für alle Fahrzeuge gleichermaßen gelten?
Weil offene Grenzen und die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung
von Zulassungen zur Farce werden, wenn jeder Staat trotzdem seinen eigenen
Anforderungskatalog pflegt.

Siegfried
Angelique Presse
2013-09-01 10:07:23 UTC
Permalink
Post by Siegfried Schmidt
Post by Stefan Schmitz
Warum sollten Regeln nicht für alle Fahrzeuge gleichermaßen gelten?
Weil offene Grenzen und die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung
von Zulassungen zur Farce werden, wenn jeder Staat trotzdem seinen eigenen
Anforderungskatalog pflegt.
Dann deklariert man das eben als Citymaut um ;-)

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Johann Mayerwieser
2013-08-31 08:37:18 UTC
Permalink
Post by Knut Ochdorf
Hast Du auch mal an nichtdeutsche Fahrzeuge gedacht? Diese können nicht
so ohne Probleme die Plakette an das vordere Kennzeichen anbringen ohne
Ärger im Heimatland zu bekommen.
Ich würde sie gerne an meinem Kennzeichen anbringen, dann dürfte ich auch
mit meinem 25 Jahre alten Dieselstinker in die Umweltzonen.

Ich hab mir eh schon überlegt, die Plakette mit dem Benziner zu kaufen
und auf den Diesel zu kleben - dank Wechselkennzeichen wäre das durchaus
möglich.

Hannes
--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
Gerald Oppen
2013-08-31 11:06:47 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Knut Ochdorf
Hast Du auch mal an nichtdeutsche Fahrzeuge gedacht? Diese können nicht
so ohne Probleme die Plakette an das vordere Kennzeichen anbringen ohne
Ärger im Heimatland zu bekommen.
Ich würde sie gerne an meinem Kennzeichen anbringen, dann dürfte ich auch
mit meinem 25 Jahre alten Dieselstinker in die Umweltzonen.
Ich hab mir eh schon überlegt, die Plakette mit dem Benziner zu kaufen
und auf den Diesel zu kleben - dank Wechselkennzeichen wäre das durchaus
möglich.
Möglich schon, wenn das aber auffliegt unf als Urkundenfälschung
gewertet wird dürfte das leicht unangenehmer werden als nur ein
unberechtigtes einfahren in eine Umweltzone...

Gerald
Henning Koch
2013-08-31 14:33:54 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Ich hab mir eh schon überlegt, die Plakette mit dem Benziner zu kaufen
und auf den Diesel zu kleben - dank Wechselkennzeichen wäre das durchaus
möglich.
Versteh ich nicht.

Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen brauchen keine Plakette.

Fahrzeuge mit "normalem" Wechselkennzeichen haben unterschiedliche
Kennezeichen!?
Gerd Neumann
2013-09-01 10:22:56 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Johann Mayerwieser
Ich hab mir eh schon überlegt, die Plakette mit dem Benziner zu kaufen
und auf den Diesel zu kleben - dank Wechselkennzeichen wäre das durchaus
möglich.
Fahrzeuge mit "normalem" Wechselkennzeichen haben unterschiedliche
Kennezeichen!?
Ja, in Deutschland sind Wechelkennzeichen unterschiedlich, wenn ich
mich richtig erinnere ist Johann aber in Österreich. ;-)
Henning Koch
2013-09-01 10:46:42 UTC
Permalink
Post by Gerd Neumann
Ja, in Deutschland sind Wechelkennzeichen unterschiedlich, wenn ich
mich richtig erinnere ist Johann aber in Österreich. ;-)
ah, OK.

Dann ist das eine weitere Möglichkeit zu "mogeln" ;-)
FO
2013-08-31 14:41:41 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Gibt es eine Rechtsgrundlage für einen verblichenen oder nach einem
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der
Umweltplakette 35€ zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweislich
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vorsätzliche Täuschung in
Betracht kommt?
Die Rechtsgrundlage ist die Haushaltssituation der Kommunen. Und so wie
jedes Produkt genau soviel wert ist, wie jemand bereit ist, dafür zu
bezahlen, so wird eben durch das Ordnungsamt auch genau soviel kassiert, wie
ohne Gegenwehr bezahlt wird. Deswegen ja auch 35 Euro und nicht 40 und ein
Punkt, wie eigentlich im Bussgeldkatalog vorgesehen.
Post by Gerald Oppen
Meiner Ansicht nach dürfte dafür nicht mehr Geld kassiert werden als für
einen nicht mitgeführten Führerschein.
bring' die nicht noch auf Ideen. Das kostet demnächst auch 35 Euro.
Wahrscheinlich wegen der Verkehrssicherheit und der Raser....

Gruß,
Friedrich
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