Gerald Oppen
2013-08-27 00:09:30 UTC
In den letzten Monaten haben die Städte eine neue Einnahmequelle
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35€
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Ein Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage seitens der Bußgeldstelle
in einem konkreten Fall wurde mit dem Hinweis auf die Vielzahl der zu
verarbeitenden Ordnungswidrigkeiten verweigert.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für einen verblichenen oder nach einem
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der
Umweltplakette 35€ zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweislich
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vorsätzliche Täuschung in
Betracht kommt?
Meiner Ansicht nach dürfte dafür nicht mehr Geld kassiert werden als für
einen nicht mitgeführten Führerschein.
Gerald
aufgemacht in dem Sie Fahrzeuge im ruhenden Verkehr ein Bußgeld über 35€
aufdrücken wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem
Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder unlesbar verblichen ist.
Ein Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage seitens der Bußgeldstelle
in einem konkreten Fall wurde mit dem Hinweis auf die Vielzahl der zu
verarbeitenden Ordnungswidrigkeiten verweigert.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für einen verblichenen oder nach einem
Besitzerwechsel nicht aktualsierten Kennzeicheneintrag auf der
Umweltplakette 35€ zu kassieren wenn das Fahrzeug ansonsten navweislich
den Umweltvorgaben entspricht, also keine vorsätzliche Täuschung in
Betracht kommt?
Meiner Ansicht nach dürfte dafür nicht mehr Geld kassiert werden als für
einen nicht mitgeführten Führerschein.
Gerald