Edwin Mager
2004-10-06 07:09:34 UTC
Hallo NG;
derzeit Verfahren viele Kommunen so, das sie die Ortsschilder immer weiter
vor die Ortsgrenze verschieben. Kurze Zeit später findet in dem Bereich
"Ortsschild / Ortsgrenze" eine Radarkontrolle (Höchstgeschwindigkeit 50km/h)
statt. Das kann doch eigentlich nicht korrekt sein, da ja die
Geschwindigkeitsbegrenzung "innerhalb der geschlossenen Ortschaft" gilt, und
die "geschlossene Ortschaft" durch die Ortsgrenze (Katasteramt) festgelegt
ist. Welche Geschwindigkeit gilt nun zwischen Ortsschild und Ortsgrenze
wirklich? Wer darf in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen durchführen?
Die Kommune, das Land, die Polizeibehörde?
Ich denke das dieses Thema alle Verkehrsteilnehmer betrifft und wäre um eine
Klarstellung dankbar.
Gruss
derzeit Verfahren viele Kommunen so, das sie die Ortsschilder immer weiter
vor die Ortsgrenze verschieben. Kurze Zeit später findet in dem Bereich
"Ortsschild / Ortsgrenze" eine Radarkontrolle (Höchstgeschwindigkeit 50km/h)
statt. Das kann doch eigentlich nicht korrekt sein, da ja die
Geschwindigkeitsbegrenzung "innerhalb der geschlossenen Ortschaft" gilt, und
die "geschlossene Ortschaft" durch die Ortsgrenze (Katasteramt) festgelegt
ist. Welche Geschwindigkeit gilt nun zwischen Ortsschild und Ortsgrenze
wirklich? Wer darf in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen durchführen?
Die Kommune, das Land, die Polizeibehörde?
Ich denke das dieses Thema alle Verkehrsteilnehmer betrifft und wäre um eine
Klarstellung dankbar.
Gruss
--
Edwin
Nur gemeinsam sind wir stark um Probleme zu lösen!
Edwin
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