Discussion:
"Ausfahrt freihalten" -- was genau ist eine Ausfahrt?
(zu alt für eine Antwort)
Rainer H. Rauschenberg
2004-10-25 10:45:25 UTC
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Hallo,

konnte groupsgoogelnderweise die Antwort nicht finden.

Unser Grundstueck liegt zwischen zwei Strassen, d.h. das hintere Ende des
Gartens grenzt wieder an eine Strasse. Dort gibt es ein Gartentor, durch
das man das Grundstueck verlassen kann. Seit kuerzlich durchgefuehrten
Umbaumassnahmen geht unser Kellereingang zum Garten raus, im Keller habe
ich meine Fahrraeder. Ich fahre Liegedreiraeder, demnaechst auch ein
solches als Tandem, die man nicht einfach mal so durch die Gegend tragen
kann. Ich brauche also das Gartentor, um mit den Fahrraedern auf das und
vom Grundstueck zu kommen.

Vor dem Gartentor ist ein schmaler Buergersteig, dann kommt ein
Parkstreifen, dann die Fahrbahn. Tempo-30-Zone, kuerzlich wurden in dem
Abschnitt wegen staendig ueberhoehter Geschwindigkeit kuenstliche
Engstellen geschaffen, an denen nicht mehr zwei Pkw aneinander
vorbeipassen.

Ich hatte die Stadt angeschrieben und gefragt, ob man vor dem Gartentor
eine (nur ca. einen Meter breite) Sperrflaeche auf den Parkstreifen
markieren koennte. Das wurde abgelehnt mit dem Argument (jetzt kommt
gleich meine Frage :-) ), das sei nicht die Haupt-Grundstueckseinfahrt.

Und so frage ich mich (und hiermit auch Euch): Gilt StVO §12 (3) 3. nur
fuer eine/die "Hauptausfahrt" eines Grundstuecks? Ist ein etwas ueber ein
Meter breites Gartentor, durch das Fahrraeder hinausfahren sollen, eine
Ausfahrt?

Danke im Voraus, gerne auch fuer Verweise auf online verfuegbare
weiterfuehrende Literatur.

Rainer "Zusatzfrage: gehe ich recht in der Annahme, dass die
verkehrsberuhigenden Strassenmalereien auch Verwaltungsakte ohne
Rechtsbehelfsbelehrung sind, gegen die man daher ein Jahr lang Widerspruch
einlegen kann" Rauschenberg
Kurt Rubin
2004-10-25 11:50:21 UTC
Permalink
Haben Ausfahrten nicht einen abgesenkten Bordstein zu haben?
Rainer H. Rauschenberg
2004-10-25 12:17:55 UTC
Permalink
Post by Kurt Rubin
Haben Ausfahrten nicht einen abgesenkten Bordstein zu haben?
Wenn das so sein sollte: Ist das dann Notwendig dafuer, dass es eine
Ausfahrt ist, oder ist eine Ausfahrt ohne abgesenkten Bordstein nur eine
Ausfahrt, die eigentlich einen abgesenkten Bordstein haben muesste?
Sprich: ist das ein Problem fuer mich, oder nur ein Randphaenomen?

Rainer "wuerde es helfen, wenn ich Bilder mache und ins Web stelle?"
Rauschenberg
Kurt Rubin
2004-10-25 12:35:24 UTC
Permalink
Post by Rainer H. Rauschenberg
Post by Kurt Rubin
Haben Ausfahrten nicht einen abgesenkten Bordstein zu haben?
Wenn das so sein sollte: Ist das dann Notwendig dafuer, dass es eine
Ausfahrt ist, oder ist eine Ausfahrt ohne abgesenkten Bordstein nur eine
Ausfahrt, die eigentlich einen abgesenkten Bordstein haben muesste?
Sprich: ist das ein Problem fuer mich, oder nur ein Randphaenomen?
Ein Grundstückseinfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein
gekennzeichnet.
Ich würde mal vermuten, dass man eine Genehmigung braucht, um den Bordstein
abzusenken. Sobald du diese Genehmigung hast, ist es auch eine Ausfahrt und
du kannst diese auch freihalten lassen.
Ralf Kleineisel
2004-10-25 13:05:43 UTC
Permalink
Post by Kurt Rubin
Ein Grundstückseinfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein
gekennzeichnet.
Wo steht das? Ich kenne eine Menge Grundstücksausfahrten ohne
abgesenktem Bordstein.
Matthias Petri
2004-10-28 19:37:12 UTC
Permalink
Hallo Ralf, Hallo Kurt,
Post by Ralf Kleineisel
Post by Kurt Rubin
Ein Grundstückseinfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein
gekennzeichnet.
Wo steht das? Ich kenne eine Menge Grundstücksausfahrten ohne
abgesenktem Bordstein.
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist das
Parken per STVO nicht gestattet.

Matthias Petri
--
CB400N BJ80 145Mm; XJ650 BJ81 174Mm(RIP); UT KTN125 BJ51 ?Mm; VX800 BJ93
54Mm, NSU MAX BJ53 ?Mm
Christian E. Naundorf
2004-11-01 17:12:59 UTC
Permalink
Post by Matthias Petri
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist das
Parken per STVO nicht gestattet.
Warum soll man wegen der Absenkung alleine nicht am Fahrbahnrand
parken dürfen, wenn da _keine_ Ausfahrt ist?
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo
Hans-Lothar Werner
2004-11-01 17:39:48 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist da=
s
Post by Christian E. Naundorf
Parken per STVO nicht gestattet.
Warum soll man wegen der Absenkung alleine nicht am Fahrbahnrand
parken d=FCrfen, wenn da _keine_ Ausfahrt ist?
Kinderw=E4gen, ROllis...

hlw
Elke Bock
2004-11-01 18:16:25 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Matthias Petri
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist das
Parken per STVO nicht gestattet.
Warum soll man wegen der Absenkung alleine nicht am Fahrbahnrand
parken dürfen, wenn da _keine_ Ausfahrt ist?
Weil es in der StVO so steht.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Christian E. Naundorf
2004-11-02 11:03:40 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Christian E. Naundorf
Post by Matthias Petri
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist das
Parken per STVO nicht gestattet.
Warum soll man wegen der Absenkung alleine nicht am Fahrbahnrand
parken dürfen, wenn da _keine_ Ausfahrt ist?
Weil es in der StVO so steht.
Ach, drum *tatuff*

Sag bloß.

Ich suchte bloß nach dem Sinn der Norm, aber dazu haben
andere ja inhaltlich etwas beigetragen. Den Kinderwagen
finde ich etwas hergeholt (der wird ja wohl vom Gehweg
ins Haus kommen und nicht von der Fahrbahn), aber
Krankenfahrstühle und Mülltonnen und so ... ja, kann
sein.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo
Knut Ochdorf
2004-11-02 12:43:08 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Ich suchte bloß nach dem Sinn der Norm, aber dazu haben
andere ja inhaltlich etwas beigetragen. Den Kinderwagen
finde ich etwas hergeholt (der wird ja wohl vom Gehweg
ins Haus kommen und nicht von der Fahrbahn), aber
Krankenfahrstühle und Mülltonnen und so ... ja, kann
sein.
Man merkt, Du kennst Dich nicht mit Kinderwagen aus. Es soll ja auch
Fälle geben, daß der Kinderwagen von der anderen Straßenseite kommt oder
man ganz einfach nur mal die Straßenseite wechseln will. Ein Fußgänger
kommt zwischen parkenden Autos durch, aber mit Kinderwagen wird es
schwieriger.

Knut
Christian E. Naundorf
2004-11-04 14:42:50 UTC
Permalink
Post by Knut Ochdorf
Post by Christian E. Naundorf
Ich suchte bloß nach dem Sinn der Norm, aber dazu haben
andere ja inhaltlich etwas beigetragen. Den Kinderwagen
finde ich etwas hergeholt (der wird ja wohl vom Gehweg
ins Haus kommen und nicht von der Fahrbahn), aber
Krankenfahrstühle und Mülltonnen und so ... ja, kann
sein.
Man merkt, Du kennst Dich nicht mit Kinderwagen aus. Es soll ja auch
Fälle geben, daß der Kinderwagen von der anderen Straßenseite kommt oder
man ganz einfach nur mal die Straßenseite wechseln will.
Hm-hm. Und genau deswegen hat die liebe alte Straßenverkehrsbehörde
vor ungefähr jedem 1000. Haus einen abgesenkten Bordstein errichten
lassen, der aus anderen Gründen, namentlich einer Ein- und Ausfahrt,
dort nicht nötig wäre. Mach Sachen.

Ernsthaft: doch, ich kenne mich nicht nur mit Kinderwägen und
ihrer Bedienung aus, ich habe auch endlose Eingaben an
Ämter, Stadtwerke und was nicht alles wegen diesbezüglicher
Unzuläng- und -träglichkeiten verfasst. Dass eine
Absenkung _nützlich_ ist, um über die Straße zu kommen,
versteht sich ja am Rande. Bloß, dass das der Gedanke
der StVO ist ... ich weiß nicht.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo
Dietmar Hoelscher
2004-11-04 15:01:30 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Knut Ochdorf
Man merkt, Du kennst Dich nicht mit Kinderwagen aus. Es soll ja auch
Fälle geben, daß der Kinderwagen von der anderen Straßenseite kommt oder
man ganz einfach nur mal die Straßenseite wechseln will.
Hm-hm. Und genau deswegen hat die liebe alte Straßenverkehrsbehörde
vor ungefähr jedem 1000. Haus einen abgesenkten Bordstein errichten
lassen, der aus anderen Gründen, namentlich einer Ein- und Ausfahrt,
dort nicht nötig wäre. Mach Sachen.
AFAIR (soll ja mit fortschreitendem Alter nicht mehr viel heissen) waren
die eigentliche Zielgruppe Rollstuhlfahrer, denen so an problematischen
Stellen die Überquerung der Straße ermöglicht werden soll.

Dietmar
--
X-No-Signature: Yes
Bernd Sluka
2004-11-04 15:12:49 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Ernsthaft: doch, ich kenne mich nicht nur mit Kinderwägen und
ihrer Bedienung aus, ich habe auch endlose Eingaben an
Ämter, Stadtwerke und was nicht alles wegen diesbezüglicher
Unzuläng- und -träglichkeiten verfasst. Dass eine
Absenkung _nützlich_ ist, um über die Straße zu kommen,
versteht sich ja am Rande. Bloß, dass das der Gedanke
der StVO ist ... ich weiß nicht.
Die Begründung zur Einführung von § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO findest Du im
VkBl 1992, 186 oder in Jagusch/Hentschel, § 12 StVO. Sie erwähnt nciht
das Wort "Kinderwagen", dagegen mehrfach das Wort "Rollstuhl".
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Frank Haug
2004-11-01 17:39:43 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Matthias Petri
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist das
Parken per STVO nicht gestattet.
Warum soll man wegen der Absenkung alleine nicht am Fahrbahnrand
parken dürfen, wenn da _keine_ Ausfahrt ist?
So steht es nunmal in §12.
Und rein praktisch: Vielleicht ist da zwar keine Ausfahrt, dafür aber
eine normale Haustür, hinter der die Mülltonnen stehen. Zumindest hier
weist die Stadtreinigung regelmäßig auf diesen möglichen Umstand hin.

Frank
Mark Henning
2004-11-02 10:18:31 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Matthias Petri
Und ich kenn abgesenkte Bordsteine ohne Ausfahrten, vor beiden ist das
Parken per STVO nicht gestattet.
Warum soll man wegen der Absenkung alleine nicht am Fahrbahnrand
parken dürfen, wenn da _keine_ Ausfahrt ist?
<spontane Idee>

Mmh. Vielleicht wohnt am angrenzenden Haus ein Rollstuhlfahrer, und
aus irgendwelchen Gründen benötigt der an dieser Stelle eine
Möglichkeit, der Bordstein einfach verlassen und wieder befahren zu
können?

</spontane Idee>

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Kathinka Wenz
2004-10-25 12:39:29 UTC
Permalink
Post by Kurt Rubin
Haben Ausfahrten nicht einen abgesenkten Bordstein zu haben?
Doe StVO ist anderer Meinung. Dort ist Parken vor Grundstücksein- und
-ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber (§12 3(3))
*und* vor Bordsteinabsenkungen (§12 3(9)) verboten.

Nein, ich weiß nicht, wie Ein- und Ausfahrten definiert sind, würde aber
wetten, dass damit um Kraftfahrzeugseinfahrten gemeint sind. Und die
müssen breiter als ein Meter sein.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Ralf Kleineisel
2004-10-25 13:04:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Nein, ich weiß nicht, wie Ein- und Ausfahrten definiert sind, würde aber
wetten, dass damit um Kraftfahrzeugseinfahrten gemeint sind. Und die
müssen breiter als ein Meter sein.
Motorräder sind i.a. < 1 m breit. Zählt das dann?
Roman Kron
2004-10-25 19:09:57 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Nein, ich weiß nicht, wie Ein- und Ausfahrten definiert sind, würde aber
wetten, dass damit um Kraftfahrzeugseinfahrten gemeint sind. Und die
müssen breiter als ein Meter sein.
Gut, wetten wir. Ich weis ja dass du so ne Kraftfahrzeugfanatikerin bist,
aber - Autos (und Motorräder) sind nicht alles.

Also ich finde, es muss mir auch ermöglicht werden mit Fahrrädern,
Anhängern, Handwagen und größeren Gegenständen von meinem Grundstück
herunterzukommen, wegen dem ich den Bau und die Instandhaltung der an das
Grundstück angrenzenden Straßen ja finanzieren muss.

Wären die Straßen nicht in erster Linie dazu gedacht, dass ich damit mein
Grundstück erreichen kann, sondern dazu, dass Leute die da nicht wohnen
darauf parken, so sollen doch die Straßen lieber mit Parkgebühren, als mit
meinem Geld finanziert werden.

Falls es allerdings ein Nachbar ist, der immer dort parkt, so könnte man
sich evtl so arrangieren, dass er beim Parken halt ein wenig Platz lässt
(aber so wenig, dass niemand andres hinpasst), und indem man ein Schild an
dem Tor aufhängt.


Naja ich persönlich finde, man sollte (alleine um das Autofahren weiter zu
erschweren und zu verteuern) keine Straßenrandarkplätze vorsehen (macht
Straßen nur unübersichtlich, häßlich, und für ihren ehemaligen Hauptzweck
(Treffpunkt, Spielplatz, Gehweg, Platz fürs Dorffest, und um das eigene
Haus erreichen und beliefern zu können) absolut unbrauchbar.
Wie will man sich im Vorbeigehen mit den Nachbarn von Gegenüber unterhalten,
wenn man dabei zwei Auto-Park-Reihen überbrücken muss, und wie will man auf
der Straße Fussball oder Federball spielen, wenn lauter Leute dann ganz
viel Angst um ihren hochwertvollen auf Hochglanz polierten Lack haben.
Letzhin hat mir sogar wer erzählt, man dürfe als Fußgänger nicht auf ner
Straße gehen, sondern _müsse_ an den Rand oder auf den Bürgersteig... alles
krank! Man sollte immer einen Handwagen mitführen, um das zu umgehen.
Eigentlich sollte es eine Ehre für Autos sein, dass die sich ausnahmsweise
auch mal auf einer Straße innerorts bewegen dürfen!


PS: Doch ich fahr auch Auto. Unsere doofe Gesellschaft ermöglicht ja nix
andres.
--
Roman
Cosh
2004-10-26 10:40:54 UTC
Permalink
Post by Roman Kron
Naja ich persönlich finde, man sollte (alleine um das Autofahren weiter zu
erschweren und zu verteuern) keine Straßenrandarkplätze vorsehen (macht
Straßen nur unübersichtlich, häßlich, und für ihren ehemaligen Hauptzweck
(Treffpunkt, Spielplatz, Gehweg, Platz fürs Dorffest, und um das eigene
Haus erreichen und beliefern zu können) absolut unbrauchbar.
Wie will man sich im Vorbeigehen mit den Nachbarn von Gegenüber unterhalten,
wenn man dabei zwei Auto-Park-Reihen überbrücken muss, und wie will man auf
der Straße Fussball oder Federball spielen, wenn lauter Leute dann ganz
viel Angst um ihren hochwertvollen auf Hochglanz polierten Lack haben.
Letzhin hat mir sogar wer erzählt, man dürfe als Fußgänger nicht auf ner
Straße gehen, sondern _müsse_ an den Rand oder auf den Bürgersteig... alles
krank! Man sollte immer einen Handwagen mitführen, um das zu umgehen.
Eigentlich sollte es eine Ehre für Autos sein, dass die sich ausnahmsweise
auch mal auf einer Straße innerorts bewegen dürfen!
PS: Doch ich fahr auch Auto. Unsere doofe Gesellschaft ermöglicht ja nix
andres.
Ich fahr auch Auto. Zum Briefkasten, zum Bäcker, zum Müllentsorgen im
Wald; um Coladosen ohne Ökosteuer im Ausland zu kaufen. Ach ja, den
Scheiss Kat hab ich abgeklemmt und mein Auto wasch ich grundsätzlich im
Naturschutzgebiet.
Erwin Schlonz
2004-10-27 07:07:03 UTC
Permalink
Post by Roman Kron
Naja ich persönlich finde, man sollte (alleine um das Autofahren weiter zu
erschweren und zu verteuern) keine Straßenrandarkplätze vorsehen (macht
Straßen nur unübersichtlich, häßlich, und für ihren ehemaligen Hauptzweck
(Treffpunkt, Spielplatz, Gehweg, Platz fürs Dorffest, und um das eigene
Haus erreichen und beliefern zu können) absolut unbrauchbar.
Wie will man sich im Vorbeigehen mit den Nachbarn von Gegenüber unterhalten,
wenn man dabei zwei Auto-Park-Reihen überbrücken muss, und wie will man auf
der Straße Fussball oder Federball spielen, wenn lauter Leute dann ganz
viel Angst um ihren hochwertvollen auf Hochglanz polierten Lack haben.
Letzhin hat mir sogar wer erzählt, man dürfe als Fußgänger nicht auf ner
Straße gehen, sondern _müsse_ an den Rand oder auf den Bürgersteig... alles
krank! Man sollte immer einen Handwagen mitführen, um das zu umgehen.
Eigentlich sollte es eine Ehre für Autos sein, dass die sich ausnahmsweise
auch mal auf einer Straße innerorts bewegen dürfen!
PS: Doch ich fahr auch Auto. Unsere doofe Gesellschaft ermöglicht ja nix
andres.
Genau! Scheiss Autos! Scheiss Gesellschaft! Scheiss Leben!
Lass uns Steine werfen und Autoreifen anzünden!
Wider dem Fortschritt!
Im Mittelalter war's doch am schönsten.
Kathinka Wenz
2004-10-27 08:03:37 UTC
Permalink
Post by Roman Kron
Ich weis ja dass du so ne Kraftfahrzeugfanatikerin bist,
aber - Autos (und Motorräder) sind nicht alles.
*lol* Den lese ich ja jetzt erst. Du bist ja süß - und komplett
ahnungslos.
Post by Roman Kron
PS: Doch ich fahr auch Auto. Unsere doofe Gesellschaft ermöglicht ja nix
andres.
Guck, ich hatte lange Zeit kein Auto, erst seit einem halben Jahr
unfallbedingt wieder. Die Gesellschaft ermöglich nämlich durchaus ein
Leben ohne Auto.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Hannes Haidvogel
2004-10-27 10:48:40 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Guck, ich hatte lange Zeit kein Auto, erst seit einem halben Jahr
unfallbedingt wieder. Die Gesellschaft ermöglich nämlich durchaus ein
Leben ohne Auto.
Kommt drauf an, wo - und mit welcher Art von Leben man zufrieden ist.

Liebe Grüße
Hannes
Kathinka Wenz
2004-10-27 11:10:05 UTC
Permalink
Post by Hannes Haidvogel
Post by Kathinka Wenz
Post by Roman Kron
PS: Doch ich fahr auch Auto. Unsere doofe Gesellschaft ermöglicht ja nix
andres.
Die Gesellschaft ermöglich nämlich durchaus ein
Leben ohne Auto.
Kommt drauf an, wo - und mit welcher Art von Leben man zufrieden ist.
Das hat aber nichts mit der Gesellschaft, sondern den persönlichen
Vorlieben zu tun. Man muss nicht auf dem Dorf wohnen, das ist kein
gesellschaftlicher Zwang.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Mark Henning
2004-10-27 12:08:14 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Hannes Haidvogel
Post by Kathinka Wenz
Die Gesellschaft ermöglich nämlich durchaus ein
Leben ohne Auto.
Kommt drauf an, wo - und mit welcher Art von Leben man zufrieden ist.
Das hat aber nichts mit der Gesellschaft, sondern den persönlichen
Vorlieben zu tun. Man muss nicht auf dem Dorf wohnen, das ist kein
gesellschaftlicher Zwang.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wo (von der Gesellschaft) auch von
Ehepaaren verlangt wird, in verschiedenen Städten zu arbeiten, ist
schon ein gewisser in der Gesellschaftlich begründeter Druck gegeben,
mindestens ein Auto zu haben. Denn entweder wohnt man in der Stadt, wo
der Mann arbeitet, oder in der Stadt, wo die Frau arbeitet. Der ÖPNV
hilft hier meist nicht wirklich weiter.

Aber ich gebe zu, die Betrachtung hängt ganz entscheidend davon ab,
wie man "Zwang" und "Leben" definiert, wo man lebt, und wie die
persönliche Situation ist. Aber das ist ein anderes Thema, und dürfte
hier fehl am Platz sein.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Kathinka Wenz
2004-10-27 12:21:49 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wo (von der Gesellschaft) auch von
Ehepaaren verlangt wird, in verschiedenen Städten zu arbeiten, ist
schon ein gewisser in der Gesellschaftlich begründeter Druck gegeben,
mindestens ein Auto zu haben.
Ich habe nie behauptet, dass es keine Fälle gibt, in denen man ein Auto
braucht, aber "gesellschaftlicher Druck" ist wirklich etwas anderes.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Mark Henning
2004-10-27 13:24:03 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wo (von der Gesellschaft) auch von
Ehepaaren verlangt wird, [...]
Gna. Sollte (Nichtehe-)Paaren heißen.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Kathinka Wenz
2004-10-27 14:08:15 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Gna. Sollte (Nichtehe-)Paaren heißen.
Ändert aber nix an meiner Aussage aus
<***@news.schnauze-sonst-beule.de>.

Außerdem finde ich es für die Ehepaare noch logischer. Von
Nichtehepaaren wird es viel eher verlangt als von Ehepaaren.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Hannes Haidvogel
2004-10-27 12:02:53 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Das hat aber nichts mit der Gesellschaft, sondern den persönlichen
Vorlieben zu tun. Man muss nicht auf dem Dorf wohnen, das ist kein
gesellschaftlicher Zwang.
Richtig, stell dir vor, jeder wohnt in der STadt und keiner geht ins
Dorf;-)

Liebe Grüße
Hannes
Bernd Sluka
2004-10-25 15:30:26 UTC
Permalink
Post by Kurt Rubin
Haben Ausfahrten nicht einen abgesenkten Bordstein zu haben?
Nein, BGH, NJW 1971, 851

Nebenbei: Du meinst einen versenkten Bordstein, eine Absenkung wäre,
wenn der Bordstein erst vor der Ausfahrt zur Fahrbahn herunter gezogen
wird und danach wieder auf Hochbord geht.
--
A || Bernd Sluka
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Kurt Rubin
2004-10-25 15:35:43 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Kurt Rubin
Haben Ausfahrten nicht einen abgesenkten Bordstein zu haben?
Nein, BGH, NJW 1971, 851
Somit definiert sich eine Ausfahrt wie?
Bernd Sluka
2004-10-25 15:42:03 UTC
Permalink
Post by Rainer H. Rauschenberg
Und so frage ich mich (und hiermit auch Euch): Gilt StVO §12 (3) 3. nur
fuer eine/die "Hauptausfahrt" eines Grundstuecks?
Nein, für jede Ausfahrt.
Post by Rainer H. Rauschenberg
Ist ein etwas ueber ein
Meter breites Gartentor, durch das Fahrraeder hinausfahren sollen, eine
Ausfahrt?
Vielleicht - es richtet sich "nach den baulichen Umständen". Nebenbei:
Ein abgesenkter oder versenkter Bordstein ist kein Kennzeichen für eine
Ausfahrt, anders als hier bereits fälshclich erzählt wurde.

Die Literatur ist insofern klar: Wer Parkraum auf dem eigenen
Grundstück schafft - und das tust Du auch mit Fahrradstellplätzen -
hat ein Anrecht darauf, daß diese Zufahrt frei von parkenden Fahrzeugen
gehalten wird. Außerdem bist Du Anlieger an der Straße und zahlst
dementsprechend auch für sie und eventuelle Umbauten und
Nachbesserungen.
Post by Rainer H. Rauschenberg
Danke im Voraus, gerne auch fuer Verweise auf online verfuegbare
weiterfuehrende Literatur.
Nix online, aber eventuell wirst Du bei KG, VRS 68, 297 oder dem BGH,
NJW 1971, 851 fündig.
Post by Rainer H. Rauschenberg
Rainer "Zusatzfrage: gehe ich recht in der Annahme, dass die
verkehrsberuhigenden Strassenmalereien auch Verwaltungsakte ohne
Rechtsbehelfsbelehrung sind, gegen die man daher ein Jahr lang Widerspruch
einlegen kann" Rauschenberg
Markierungen sind Verkehrszeichen und enthalten Anordnungen (§ 41 Abs. 1
StVO), gegen die man Widerspruch einlegen kann. Du kannst aber auch
Änderungen beantragen und gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch
erheben (dann innehalb eines Monats).
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Kurt Rubin
2004-10-25 15:47:03 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Die Literatur ist insofern klar: Wer Parkraum auf dem eigenen
Grundstück schafft - und das tust Du auch mit Fahrradstellplätzen -
hat ein Anrecht darauf, daß diese Zufahrt frei von parkenden Fahrzeugen
gehalten wird.
Naja, dann könnte ja jeder ein Fahrrad in seinem Vordergarten abstellen und
damit das Parken davor verbieten (es könnte ja auch mal ein Riesenschlafrad
dort parken, welches die ganze Ausparkbreite benötigt). So einfach ist es
wohl nicht.
Enrico Dörre
2004-10-25 19:45:55 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Die Literatur ist insofern klar: Wer Parkraum auf dem eigenen
Grundstück schafft - und das tust Du auch mit Fahrradstellplätzen -
hat ein Anrecht darauf, daß diese Zufahrt frei von parkenden Fahrzeugen
gehalten wird.
Aber muß nicht eine Abwägung persönliches Interesse/Gemeininteresse
erfolgen? Und da sehe ich eigentlich nicht unbeding den Sinn das
öffentlicher Parkraum zugunsten privatem Parkraum geopfert wird.

Ein Bekannter ist auch mal auf die Idee gekommen statt entfernt zu
parken in seinem 2,5m breitem Vorgarten 2 Parkplätze einzurichten. Das
hätte dann halt die 2 Parkplätze auf der Straße gekostet, aber die waren
ihm ja dann egal. Die Frage beim Bauamt ergab aber eine Ablehnung weil
eben der Vorteil nicht erkennbar war, im Gegenteil 2 öffentl. Parkplätze
gehen verloren und dafür entsteht privater Parkraum der weniger
ausgelastet ist. Wenn er einen 5m breiten Vorgarten gehabt hätte und die
Parkplätze quer gemacht hätte und dann 2 Parkplätze als öffentliche
Parkplätze gekennzeichnet hätte dann hätte er es wohl genehmigt bekommen.
Post by Bernd Sluka
Außerdem bist Du Anlieger an der Straße und zahlst
dementsprechend auch für sie und eventuelle Umbauten und
Nachbesserungen.
Deshalb ist sie aber noch icht sein Eigentum wo er bestimmen kann wer,
wann und wo parken darf.

Grüße

Enrico
Bernd Sluka
2004-10-25 20:38:33 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Bernd Sluka
Die Literatur ist insofern klar: Wer Parkraum auf dem eigenen
Grundstück schafft - und das tust Du auch mit Fahrradstellplätzen -
hat ein Anrecht darauf, daß diese Zufahrt frei von parkenden Fahrzeugen
gehalten wird.
Aber muß nicht eine Abwägung persönliches Interesse/Gemeininteresse
erfolgen? Und da sehe ich eigentlich nicht unbeding den Sinn das
öffentlicher Parkraum zugunsten privatem Parkraum geopfert wird.
Was ist daran auszusetzten, wenn etwas öffentlicher Parkraum durch
mehr (!) privaten ersetzt ("opfern" tut nur Deine Vorstellung) wird?
Die Straßen werden freier.
Post by Enrico Dörre
Ein Bekannter ist auch mal auf die Idee gekommen statt entfernt zu
parken in seinem 2,5m breitem Vorgarten 2 Parkplätze einzurichten. Das
hätte dann halt die 2 Parkplätze auf der Straße gekostet,
Ich kann mir nicht vorstellen, daß man zur Zufahrt auf einen Stellplatz
die Länge zweier Pkw als Breite für die Einfahrt braucht.
Post by Enrico Dörre
ausgelastet ist. Wenn er einen 5m breiten Vorgarten gehabt hätte und die
Parkplätze quer gemacht hätte und dann 2 Parkplätze als öffentliche
Parkplätze gekennzeichnet hätte dann hätte er es wohl genehmigt bekommen.
Ach so, es ging gar nicht um eine Zufahrt. Warum bringst Du also diesen
seltsamen Vergleich?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Rainer H. Rauschenberg
2004-10-26 09:36:22 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Aber muß nicht eine Abwägung persönliches Interesse/Gemeininteresse
erfolgen? Und da sehe ich eigentlich nicht unbeding den Sinn das
öffentlicher Parkraum zugunsten privatem Parkraum geopfert wird.
Es geht in meinem Fall darum, lediglich einen ca. ein Meter breiten
Streifen als Sperrflaeche zu markieren und so vom Parken auszunehmen.
Markus Betz
2004-10-25 17:30:43 UTC
Permalink
Post by Rainer H. Rauschenberg
konnte groupsgoogelnderweise die Antwort nicht finden.
...
Ich hatte die Stadt angeschrieben und gefragt, ob man vor dem Gartentor
eine (nur ca. einen Meter breite) Sperrflaeche auf den Parkstreifen
markieren koennte. Das wurde abgelehnt mit dem Argument (jetzt kommt
gleich meine Frage :-) ), das sei nicht die Haupt-Grundstueckseinfahrt.
Vielleicht hilft das ein wenig weiter:

<http://www.ra-kotz.de/parkbucht.htm>:

"Die Beklagte als zuständige Straßenverkehrsbehörde lehnte mit Schreiben
vom 02. Juni 1999 die Entfernung der eingezeichneten Parkbucht mit der
Begründung ab, dass die Straßenverkehrsordnung nicht das direkte
Befahren eines Grundstückes vorsehe, sondern auch akzeptiere, dass
mitunter rangiert werden müsse. Die Parkbuchten im Eppsteiner Weg seien
eingezeichnet worden, um dem dort zu erwartenden Verkehrsaufkommen
gerecht zu werden."

Markus
Rainer H. Rauschenberg
2004-10-26 09:38:48 UTC
Permalink
Post by Markus Betz
Post by Rainer H. Rauschenberg
konnte groupsgoogelnderweise die Antwort nicht finden.
...
Ich hatte die Stadt angeschrieben und gefragt, ob man vor dem Gartentor
eine (nur ca. einen Meter breite) Sperrflaeche auf den Parkstreifen
markieren koennte. Das wurde abgelehnt mit dem Argument (jetzt kommt
gleich meine Frage :-) ), das sei nicht die Haupt-Grundstueckseinfahrt.
"Die Beklagte als zuständige Straßenverkehrsbehörde lehnte mit Schreiben
vom 02. Juni 1999 die Entfernung der eingezeichneten Parkbucht mit der
Begründung ab, dass die Straßenverkehrsordnung nicht das direkte
Befahren eines Grundstückes vorsehe, sondern auch akzeptiere, dass
mitunter rangiert werden müsse. Die Parkbuchten im Eppsteiner Weg seien
eingezeichnet worden, um dem dort zu erwartenden Verkehrsaufkommen
gerecht zu werden."
Ich moechte verhindern, dass ich auch mit Rangieren nicht mehr rauskomme
(oder rein).

Rainer "obwohl ... wenn ich das das Tor zuparkende Auto mit einem
Rangierwagenheber entfernen duerfte ..." Rauschenberg
Gerald Gruner
2004-10-25 20:27:25 UTC
Permalink
Hallo Rainer H. Rauschenberg, am 25 Oct 2004 schriebst du:

[Sperrfläche vor Gartentor]
Tja, ich glaube nicht, dass es einen Anspruch auf bequeme Ausfahrt
durch ein schmales Gartentor mit einem ungewöhnlich breiten Fahrrad
gibt. Bau ein breiteres Tor ein und es wird vermutlich besser gehen.

Auch einem Autofahrer ist es m.W. zuzumuten, seine Ausfahrt angemessen
zu gestalten und ggf. zu rangieren.


MfG
Gerald
--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]
Rainer H. Rauschenberg
2004-10-26 09:44:59 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
[Sperrfläche vor Gartentor]
Tja, ich glaube nicht, dass es einen Anspruch auf bequeme Ausfahrt
Es geht mir nicht um "bequeme" Ausfahrt, sondern darum, ueberhaupt ein-
und ausfahren zu koennen.
Post by Gerald Gruner
durch ein schmales Gartentor mit einem ungewöhnlich breiten Fahrrad
gibt. Bau ein breiteres Tor ein und es wird vermutlich besser gehen.
Auch einem Autofahrer ist es m.W. zuzumuten, seine Ausfahrt angemessen
zu gestalten und ggf. zu rangieren.
Ich habe nichts dagegen zu rangieren. Ein breiteres Tor wuerde bei
vollbelegtem Parkstreifen (Abends, Nachts, Wochenende teilw.) nur etwas
nutzen, wenn ich auf dem Buergersteig an das Tor heranfahren wuerde. Dort
behindere ich Fussgaenger, da asser dem fahrrad dann nix mehr drauf passt
(muss mal sehen, ob man da ueberhaupt unter diesen Bedingungen sicher
schieben koennte).

Rainer "und wenn ich das Tor breiter machen wuerde, dann waere es noch
viel mehr Ausfahrt und muesste noch unzweifelhafter freigehalten werden
(dann in etwa ein ganzer Parkplatz statt eines Meters) -- wem waere damit
geholfen?" Rauschenberg
Gerald Gruner
2004-11-01 16:57:45 UTC
Permalink
Post by Rainer H. Rauschenberg
Post by Gerald Gruner
[Sperrfläche vor Gartentor]
Tja, ich glaube nicht, dass es einen Anspruch auf bequeme Ausfahrt
Es geht mir nicht um "bequeme" Ausfahrt, sondern darum, ueberhaupt
ein- und ausfahren zu koennen.
Ist dein (schmales) Tor überhaupt eine "Ausfahrt"?
Dass du es als solche _nutzen_ möchtest, ist schon klar. Nur reicht
das in rechtlicher Hinsicht für einen Anspruch auf eine
Sperrfläche...?
Post by Rainer H. Rauschenberg
Ich habe nichts dagegen zu rangieren. Ein breiteres Tor wuerde bei
vollbelegtem Parkstreifen (Abends, Nachts, Wochenende teilw.) nur etwas
nutzen, wenn ich auf dem Buergersteig an das Tor heranfahren wuerde. Dort
behindere ich Fussgaenger, da asser dem fahrrad dann nix mehr drauf passt
(muss mal sehen, ob man da ueberhaupt unter diesen Bedingungen sicher
schieben koennte).
Eine fiese Gegenfrage wäre, ob du mit diesem Liegedreirad überhaupt
dort raus fahren darfst, wenn du dabei andere behinderst, oder ob du
nicht doch mit diesem Riesenfahrrad zur Hauptausfahrt raus musst? ;->
Post by Rainer H. Rauschenberg
Rainer "und wenn ich das Tor breiter machen wuerde, dann waere es noch
viel mehr Ausfahrt und muesste noch unzweifelhafter freigehalten werden
(dann in etwa ein ganzer Parkplatz statt eines Meters) -- wem waere damit
geholfen?" Rauschenberg
Meine eigentliche Frage wäre gewesen, ob du nicht durch einen Umbau
deiner "Ausfahrt" erstmal _selbst_ etwas tun könntest/müsstest, dir
die Situation zu erleichtern, bevor du an andere Ansprüche stellst.
Eine kleine Sperrfläche würde dir übrigens nur wenig nutzen, wenn die
Autos sie übersehen und etwas knapp parken. Unter 2m dürfte da wenig
sinnvolles gehen...


MfG
Gerald
--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]
Rainer H. Rauschenberg
2004-11-02 22:37:47 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Rainer H. Rauschenberg
Post by Gerald Gruner
[Sperrfläche vor Gartentor]
Tja, ich glaube nicht, dass es einen Anspruch auf bequeme Ausfahrt
Es geht mir nicht um "bequeme" Ausfahrt, sondern darum, ueberhaupt
ein- und ausfahren zu koennen.
Ist dein (schmales) Tor überhaupt eine "Ausfahrt"?
Dass du es als solche _nutzen_ möchtest, ist schon klar. Nur reicht
das in rechtlicher Hinsicht für einen Anspruch auf eine
Sperrfläche...?
Arrgl ... das genau ist meine Frage. Wenn ich das wuesste, wuerde ich
nicht hier in dsrs rumlungern und mir und anderen die Zeit stehlen.
Post by Gerald Gruner
Post by Rainer H. Rauschenberg
Ich habe nichts dagegen zu rangieren. Ein breiteres Tor wuerde bei
vollbelegtem Parkstreifen (Abends, Nachts, Wochenende teilw.) nur etwas
nutzen, wenn ich auf dem Buergersteig an das Tor heranfahren wuerde. Dort
behindere ich Fussgaenger, da asser dem fahrrad dann nix mehr drauf passt
(muss mal sehen, ob man da ueberhaupt unter diesen Bedingungen sicher
schieben koennte).
Eine fiese Gegenfrage wäre, ob du mit diesem Liegedreirad überhaupt
dort raus fahren darfst, wenn du dabei andere behinderst, oder ob du
Ich laufe nur Gefahr andere zu behindern, wenn ich gezwungen werde den
Buergersteig zu benutzen (wo Fahrraeder nicht nur meiner, sondern auch
dewr Meinung der Gesetzgebers nach im wesentlichen nix zu suchen haben).
Post by Gerald Gruner
nicht doch mit diesem Riesenfahrrad zur Hauptausfahrt raus musst? ;->
Ob ein Grundstueck eine "Hauptausfahrt" hat ist einer der Nebenpunkte, die
ich klaeren moechte.
Post by Gerald Gruner
Post by Rainer H. Rauschenberg
Rainer "und wenn ich das Tor breiter machen wuerde, dann waere es noch
viel mehr Ausfahrt und muesste noch unzweifelhafter freigehalten werden
(dann in etwa ein ganzer Parkplatz statt eines Meters) -- wem waere damit
geholfen?" Rauschenberg
Meine eigentliche Frage wäre gewesen, ob du nicht durch einen Umbau
deiner "Ausfahrt" erstmal _selbst_ etwas tun könntest/müsstest, dir
die Situation zu erleichtern, bevor du an andere Ansprüche stellst.
Eine kleine Sperrfläche würde dir übrigens nur wenig nutzen, wenn die
Autos sie übersehen und etwas knapp parken. Unter 2m dürfte da wenig
sinnvolles gehen...
Etwas ueber ein Meter Sperrflaeche sollte gut reichen. Die Luecken die
Otto Normal-Autofahrer beim Parken laesst reichen voellig, es muss nur
verhindert werden, dass einer genau vor der Ausfahrt steht.

Rainer "Ach ja: ist Sperrflaeche der richtige Begriff fuer eine Flaeche,
die nicht schraffiert, sondern mit einem Kreuz ("X") markiert ist? die
Nachbarn zur linken wie zur rechten haben sowas markiert bekommen (haben
halt auch breite Auto-Ausfahrten)" Rauschenberg
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