Discussion:
Umweltzone, wer zahlt/besorgt die Plakette bei Mietwagen ?
(zu alt für eine Antwort)
J***@gmx.de
2007-12-27 19:46:06 UTC
Permalink
nur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Pickerl zu besorgen ?


Danke
Tobias Richter
2007-12-27 20:28:33 UTC
Permalink
Post by J***@gmx.de
nur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Pickerl zu besorgen ?
Sixt hat sie auf allen PKW LKW, die ich so anmiete bis jetzt drauf.
Ich vermute es ist Sache des Halters, da auch der letztlich haftet.
--
CU Tobias

Ich muss weg.
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Tibor Lichtmann
2007-12-27 20:53:27 UTC
Permalink
Post by J***@gmx.de
nur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Post by J***@gmx.de
Pickerl zu besorgen ?
Sixt hat sie auf allen PKW LKW, die ich so anmiete bis jetzt drauf.
Ich vermute es ist Sache des Halters, da auch der letztlich haftet.
Mir ist neu, dass die Mietwagenfirma einen Fahrer zwingen kann, ohne
Umweltplaktte in eine Umweltzone zu fahren.

Die Plakette zu besorgen, ist natürlich Sache des Halters. Wer allerdings
ohne in eine Umweltzone fährt, wird sicherlich nicht mit der Ausrede davon
kommen. Wenn keine Plakette drauf ist, darfst du nicht in die Umweltzone
fahren. Punkt.
Jens Müller
2007-12-27 21:26:56 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Post by J***@gmx.de
nur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Post by J***@gmx.de
Pickerl zu besorgen ?
Sixt hat sie auf allen PKW LKW, die ich so anmiete bis jetzt drauf.
Ich vermute es ist Sache des Halters, da auch der letztlich haftet.
Mir ist neu, dass die Mietwagenfirma einen Fahrer zwingen kann, ohne
Umweltplaktte in eine Umweltzone zu fahren.
Die Plakette zu besorgen, ist natürlich Sache des Halters. Wer allerdings
ohne in eine Umweltzone fährt, wird sicherlich nicht mit der Ausrede davon
kommen. Wenn keine Plakette drauf ist, darfst du nicht in die Umweltzone
fahren. Punkt.
ACK. Von Mietwagenfirmen hätte man eher erwartet, daß man die Plakette
gegen Gebühr dazubuchen kann.
Jens Tönsing
2007-12-28 08:22:05 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
ACK. Von Mietwagenfirmen hätte man eher erwartet, daß man die Plakette
gegen Gebühr dazubuchen kann.
Man bekommt aber nur ein Auto mit Plakette "nach Verfügbarkeit". Wenn
kein Auto mit Plakette verfügbar ist, wird man max. 2 Stunden vorher
darüber informiert.
So geht es mir jedenfalls gerne mal mit Winterreifen.

Gruß,
Jens
--
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Wenn es nachts im Bette kracht, der Bauer seinen Erben macht!
Henning Weede
2007-12-28 10:17:39 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Von Mietwagenfirmen hätte man eher erwartet, daß man die Plakette
gegen Gebühr dazubuchen kann.
AFAIK kostet die einmalig pro PKW/LKW ca. 5 EUR, so genau weiß ich
das nicht, weil mein KFZ auch ohne überall hindarf.
Bist Du sicher, dass diese 5 EUR Kostenersparnis ausreichen, damit es sich
für den Vermieter rechnet, zusätzlich auch noch PKW ohne Plakette
anzubieten?

Henning
Roland Moehnke
2007-12-28 12:17:27 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Post by Jens Müller
Von Mietwagenfirmen hätte man eher erwartet, daß man die Plakette
gegen Gebühr dazubuchen kann.
AFAIK kostet die einmalig pro PKW/LKW ca. 5 EUR, so genau weiß ich
das nicht, weil mein KFZ auch ohne überall hindarf.
Taxi? Feuerwehr? sonstige Sondererlaubnis?

Roland
Henning Weede
2007-12-28 14:19:44 UTC
Permalink
Post by Roland Moehnke
Post by Henning Weede
AFAIK kostet die einmalig pro PKW/LKW ca. 5 EUR, so genau weiß ich
das nicht, weil mein KFZ auch ohne überall hindarf.
Taxi? Feuerwehr? sonstige Sondererlaubnis?
Motorrad. Auch eine Sondererlaubnis brauche ich nicht.

Es hat zwar G-Kat, an Klasse 4 (grüne Plakette) habe ich keinen Zweifel,
aber die in der Wikipedia genannte
"Emissionsschlüsselnummer" finde ich auf meiner Zulassungsbescheinigung
überhaupt nicht, und verwandte Felder (V.9 "für die EG-Typbescheinigung
maßgebliche Schadstoffklasse", 14 "Bezeichnung der nationalen
Emissionsklasse") sind leer. Es darf also beim Wegfall des Privilegs mit
überflüssigem bürokatischem Affentheater (3 Stunden Wartezeit in der
Zulassungsstelle statt zu arbeiten) gerechnet werden.

Henning
Roland Moehnke
2007-12-28 19:50:35 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Post by Roland Moehnke
Post by Henning Weede
AFAIK kostet die einmalig pro PKW/LKW ca. 5 EUR, so genau weiß ich
das nicht, weil mein KFZ auch ohne überall hindarf.
Taxi? Feuerwehr? sonstige Sondererlaubnis?
Motorrad.
Mist. Die vergesse ich genauso wie das ganze andere stinkende
Brumm-Gedöns: Motorhäcksler, Laubbläser, Mofas, Generatoren ...

Roland
Markus Müller
2007-12-28 21:06:51 UTC
Permalink
Post by Roland Moehnke
Post by Henning Weede
Post by Roland Moehnke
Post by Henning Weede
AFAIK kostet die einmalig pro PKW/LKW ca. 5 EUR, so genau weiß ich
das nicht, weil mein KFZ auch ohne überall hindarf.
Taxi? Feuerwehr? sonstige Sondererlaubnis?
Motorrad.
Mist. Die vergesse ich genauso wie das ganze andere stinkende
Brumm-Gedöns: Motorhäcksler, Laubbläser, Mofas, Generatoren ...
Jo. Besonders sinnvoll ist, daß nun auch alle Oldtimer von der Regelung
ausgenommen sind. Wenn ich dann in wenigen Jahren mit meinem 2001er Focus
Diesel (gelbe Plakette) nicht mehr fahren darf, dann werd ich mir wohl
einen Lanz Bulldog zulegen müssen. Da ist die Feinstaubbelastung dann auch
sicher vernachlässigbar, weil aus einem solchen Kamin nur Gröbststaub
kommt. :-(

Gruß,
Markus
Stefan Reuther
2007-12-28 13:06:53 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Post by Jens Müller
Von Mietwagenfirmen hätte man eher erwartet, daß man die Plakette
gegen Gebühr dazubuchen kann.
AFAIK kostet die einmalig pro PKW/LKW ca. 5 EUR, so genau weiß ich
das nicht, weil mein KFZ auch ohne überall hindarf.
Bist Du sicher, dass diese 5 EUR Kostenersparnis ausreichen, damit es sich
für den Vermieter rechnet, zusätzlich auch noch PKW ohne Plakette
anzubieten?
Der wird die nicht anbieten, weil er sein Sortiment erweitern will,
sondern weil es ihm zu viel Aufwand ist, einen außerplanmäßigen
Behördengang für die Autos ohne Plakette einzulegen. Die bekommen dann
halt die Plakette beim nächsten TÜV / Reifenwechsel / whatever.


Stefan
Monika Gutbrodt
2007-12-28 15:04:53 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Stefan Reuther
sondern weil es ihm zu viel Aufwand ist, einen außerplanmäßigen
Behördengang
Behördengang? Ich bin einfach zur nächsten Autowerkstatt getigert, habe
meinen Kfz-Schein vorgelegt und gegen den Einwurf eines Heiermanns die
Plakette bekommen. Hat bei drei Autos zugleich reibungslos geklappt,
obwohl ich nur eines dabei hatte. So schlimm kann es also nicht sein,
für die Vermietbarkeit seiner 20 Mietfahrzeuge 'ne halbe Stunde zu
investieren (wenn überhaupt).
--
Gruss
Monika
Monika Gutbrodt
2007-12-28 14:59:07 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Jens Müller
ACK. Von Mietwagenfirmen hätte man eher erwartet, daß man die Plakette
gegen Gebühr dazubuchen kann.
andersrum wird ein Schuh draus: ein Vermieter, der sich die Plakette
spart, wird fortan kaum noch vermieten. Da die Wagen bei den großen
Vermietern eh kaum ein halbes Jahr alt werden, dürfte das aber auch kein
wirkliches Problem darstellen.
--
Gruss
Monika
Tobias Richter
2007-12-27 21:56:25 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Post by J***@gmx.de
nur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Post by J***@gmx.de
Pickerl zu besorgen ?
Sixt hat sie auf allen PKW LKW, die ich so anmiete bis jetzt drauf.
Ich vermute es ist Sache des Halters, da auch der letztlich haftet.
Mir ist neu, dass die Mietwagenfirma einen Fahrer zwingen kann, ohne
Umweltplaktte in eine Umweltzone zu fahren.
Kennst Du Halterhaftung?
Von Halterhaftung spricht man untechnisch auch im Bußgeldverfahren z.B.
in Zusammenhang mit Parkverstößen und bald wohl auch in selbiges in
Kombination mit Plakettenmuffeln, denn in erster Linie kontrollieren
Politessen etc. im ruhenden Verkehr das Vorhandensein der Plakette.
--
CU Tobias

Ich muss weg.
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Tibor Lichtmann
2007-12-28 10:38:07 UTC
Permalink
Post by Tobias Richter
Kennst Du Halterhaftung?
Kennst du Dieter Nuhr? Offensichtlich nicht. Keine Ahnung haben und die
Klappe aufreißen, das ist eione Kombination, in der man sich nur lächerlich
macht.
Post by Tobias Richter
Von Halterhaftung spricht man untechnisch auch im Bußgeldverfahren z.B.
in Zusammenhang mit Parkverstößen und bald wohl auch in selbiges in
Kombination mit Plakettenmuffeln, denn in erster Linie kontrollieren
Politessen etc. im ruhenden Verkehr das Vorhandensein der Plakette.
Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht. Und schon gar nicht im
Bußgeldverfahren. In Deutschland kann glücklicherweise nur der bestraft
werden, der die Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit auch begangen hat. Und wenn
nicht nachgewiesen werden kann, wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat,
gibt es weder ein Verwarnungs- noch ein Bußgeld. Lediglich bei
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (aka Parkverstöße) kann der Halter
mit den Verwaltungskosten belegt werden, wenn er bei der Ermittlung des
Fahrers nicht mithilft.Das sind aber Verwaltungskosten und keine
Verwarnungsgelder. Bußgelder schon mal gar nicht. Mietwagenfirmen haben
damit allerdings gar keine Probleme, da diese problemlos den Mieter des
Wagens angeben können - und damit sind sie raus.

Wenn diese Methode auch auf Plakettenverstöße ausgedehnt werden soll, muss
zuerst mal der Gesetzgeber ran. So ohne weiteres geht das nicht.

Und für Tobias gelte der Rat von Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat,
einfach mal Fresse halten."
J***@gmx.de
2007-12-28 13:07:06 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Wenn keine Plakette drauf ist, darfst du nicht in die Umweltzone
fahren. Punkt.
Dann kann ich aber die Mietsache ja nicht uneingeschränkt gebrauchen,
steht mir daraus Mietminderung zu ?

Danke
Henning Weede
2007-12-28 14:42:37 UTC
Permalink
Post by J***@gmx.de
Post by Tibor Lichtmann
Wenn keine Plakette drauf ist, darfst du nicht in die Umweltzone
fahren. Punkt.
Dann kann ich aber die Mietsache ja nicht uneingeschränkt gebrauchen,
steht mir daraus Mietminderung zu ?
Das dürfte entscheidend davon abhängen, welchen Vertragstext Du
unterschrieben hast. Du kannst es ja bei der Fahrzeugrückgabe versuchen.
Den angeblich erforderlich gewordenen BVG-Fahrschein mit dem
richtigen Datum (wenn Du gar nicht in Berlin warst) hast Du dann leider
nicht bei Dir, sondern zuhause in der Tasche einer anderen Jacke.

Henning
Winfried
2007-12-29 15:46:15 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Post by J***@gmx.de
Post by Tibor Lichtmann
Wenn keine Plakette drauf ist, darfst du nicht in die Umweltzone
fahren. Punkt.
Dann kann ich aber die Mietsache ja nicht uneingeschränkt gebrauchen,
steht mir daraus Mietminderung zu ?
Das dürfte entscheidend davon abhängen, welchen Vertragstext Du
unterschrieben hast.
Im Vertrag wird wohl kaum drinstehen, daß das Fahrzeug NICHT in
Umweltzonen einfahren darf. Falls sowas nicht vertraglich vereinbart
wird, ist dann wohl vom üblichen Gebrauch auszugehen. Ich glaube
nicht, daß eine Mietwagenfirma nach jahrelanger Diskussion um
Umweltzonen und deren rechtliche Bedingungen sich noch darauf berufen
kann, daß eine Fahrt durch eine Umweltzone NICHT als üblicher Gebrauch
anzusehen ist.

Eine Mietminderung steht IMHO dir nur zu, wenn du tatsächlich im
Gebrauch eingeschränkt bist - die bloße Möglichkeit reicht nicht aus.

Im übrigen trägt stets der Vermieter einer Sache die darauf lastenden
Kosten, soweit sie nicht /wirksam) vertraglich auf den Mieter
abgewälzt wurden, daher hat natürlich auch die Mietwagenfirma die
Kosten für die Umweltplakette zu tragen.

Winfried Büchsenschütz
Tibor Lichtmann
2007-12-29 21:24:43 UTC
Permalink
Post by Winfried
Im Vertrag wird wohl kaum drinstehen, daß das Fahrzeug NICHT in
Umweltzonen einfahren darf. Falls sowas nicht vertraglich vereinbart
wird, ist dann wohl vom üblichen Gebrauch auszugehen.
Im Vertrag stht auch nicht drin, dass man nicht im Halteverbot halten darf.
Im Vertrag steht auch nicht drin, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen
einzuhalten sind. Trotzdem muss man das sogar in einem Mietwagen. Lieber
Winfried, hast du schon mal was von der StVO gehört? Die gilt auch für
Mietwagen...
Winfried
2007-12-30 17:26:20 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Im Vertrag stht auch nicht drin, dass man nicht im Halteverbot halten darf.
Im Vertrag steht auch nicht drin, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen
einzuhalten sind. Trotzdem muss man das sogar in einem Mietwagen. Lieber
Winfried, hast du schon mal was von der StVO gehört? Die gilt auch für
Mietwagen...
Das ist völlig korrekt, nur ist Halten im Halteverbot und
Überschreiten von Geschw.beschränkungen im Gegensatz zur Einfahrt in
Umweltzonen wohl kaum als üblicher Gebrauch anzusehen. Immerhin wird
dadurch, daß ein Mietwagen nicht in Umweltzonen benutzt werden darf,
der Gebrauch in div. Städten ganz erheblich eingeschränkt. Ich denke
schon, daß es der Mieter eines Mietwagens erwarten darf, daß mit
diesem die Einfahrt in alle Innenstädte möglich ist, zumal - wie schon
erwähnt - die Umweltzonen nicht erst seit gestern eingerichtet und
diskutiert werden.

Winfried Büchsenschütz
Jens Müller
2007-12-30 18:25:08 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Tibor Lichtmann
Im Vertrag stht auch nicht drin, dass man nicht im Halteverbot halten darf.
Im Vertrag steht auch nicht drin, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen
einzuhalten sind. Trotzdem muss man das sogar in einem Mietwagen. Lieber
Winfried, hast du schon mal was von der StVO gehört? Die gilt auch für
Mietwagen...
Das ist völlig korrekt, nur ist Halten im Halteverbot und
Überschreiten von Geschw.beschränkungen im Gegensatz zur Einfahrt in
Umweltzonen wohl kaum als üblicher Gebrauch anzusehen. Immerhin wird
dadurch, daß ein Mietwagen nicht in Umweltzonen benutzt werden darf,
der Gebrauch in div. Städten ganz erheblich eingeschränkt. Ich denke
schon, daß es der Mieter eines Mietwagens erwarten darf, daß mit
diesem die Einfahrt in alle Innenstädte möglich ist, zumal - wie schon
erwähnt - die Umweltzonen nicht erst seit gestern eingerichtet und
diskutiert werden.
Und zumal das Auto an sich das ja auch darf - es muß halt die Plakette her.

Wobei ich die Geldbußenhöhe eine Unverschämtheit finde, wenn es
tatsächlich nur an der Plakette fehlt ...
Winfried
2007-12-31 08:54:18 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Jens Müller
Und zumal das Auto an sich das ja auch darf - es muß halt die Plakette her.
Eben. Im Gegensatz zu den von Tibor zitierten Nutzungseinschränkungen
hat diese (Nicht-Einfahrmöglichkeit in Umweltzonen) ja keine objektive
Ursache, d.h. keine, die der VM nicht ändern könnte.

Winfried Büchsenschütz
Stefan Reuther
2007-12-31 11:09:38 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Jens Müller
Und zumal das Auto an sich das ja auch darf - es muß halt die Plakette her.
Eben. Im Gegensatz zu den von Tibor zitierten Nutzungseinschränkungen
hat diese (Nicht-Einfahrmöglichkeit in Umweltzonen) ja keine objektive
Ursache, d.h. keine, die der VM nicht ändern könnte.
Es gibt noch eine Menge weitere Nutzungseinschränkungen, die der VM
ändern könnte. Ohne passende Plakette darfst du z.B. in vielen Ländern
nicht auf die Autobahn, und es gibt auch noch Länder, die dich nicht
reinlassen, wenn du ein drittes Bremslicht hast (lt. meinem Autoatlas
z.B. die Slowakei). Wenn du dem VM erzählst, was du vorhast, wird er
vielleicht sogar darauf Rücksicht nehmen. Mein letzter (und bisher
einziger :-) Mietwagen hatte die passende Autobahnplakette gleich dran.


Stefan
Winfried
2007-12-31 12:46:42 UTC
Permalink
Post by Stefan Reuther
Es gibt noch eine Menge weitere Nutzungseinschränkungen, die der VM
ändern könnte. Ohne passende Plakette darfst du z.B. in vielen Ländern
nicht auf die Autobahn, und es gibt auch noch Länder, die dich nicht
reinlassen, wenn du ein drittes Bremslicht hast (lt. meinem Autoatlas
z.B. die Slowakei).
Weiß nicht, wie es in D ist (hatte noch nie das Bedürfnis, mit einem
Mietwagen die Grenze zu überschreiten), aber in den USA ist es
verboten, in (einen Teil der) Nachbar-Bundesstaaten zu fahren. War
jedenfalls seinerzeit mit einem in Massachusetts gemieteten Wagen so,
IIRC hätte ich lt.Vertrag noch nicht mal nach Rhode Island rüberfahren
dürfen.

Allerdings dürften Auslandsfahrten noch was anderes darstellen als
Fahrten in Umweltzonen im eigenen Land. Ich könnte mir vorstellen, daß
es dann sogar unmöglich sein könnte, den Wagen an bestimmte Filialen
des VM zurückzubringen, die möglicherweise in Umweltzonen liegen.

Winfried Büchsenschütz
Stefan Reuther
2007-12-31 13:19:26 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Stefan Reuther
Es gibt noch eine Menge weitere Nutzungseinschränkungen, die der VM
ändern könnte. Ohne passende Plakette darfst du z.B. in vielen Ländern
nicht auf die Autobahn, und es gibt auch noch Länder, die dich nicht
reinlassen, wenn du ein drittes Bremslicht hast (lt. meinem Autoatlas
z.B. die Slowakei).
Weiß nicht, wie es in D ist (hatte noch nie das Bedürfnis, mit einem
Mietwagen die Grenze zu überschreiten), aber in den USA ist es
verboten, in (einen Teil der) Nachbar-Bundesstaaten zu fahren.
Ist es, mit bestimmten Fahrzeugmarken, auch in D: mit Benz und BMW
darfst du nicht nach Osteuropa. Das wird dir allerdings bei der Buchung
laut und deutlich gesagt.


Stefan
Winfried
2007-12-31 16:00:06 UTC
Permalink
Post by Stefan Reuther
Ist es, mit bestimmten Fahrzeugmarken, auch in D: mit Benz und BMW
darfst du nicht nach Osteuropa. Das wird dir allerdings bei der Buchung
laut und deutlich gesagt.
Stimmt, ich hab mal so was gelesen... und auch, daß bei manchen dieser
Wagen leider der Motor ausgeht, sobald das GPS festgestellt hat, daß
man die Grenze passiert hat.

Winfried Büchsenschütz
Andreas Portz
2007-12-31 17:35:50 UTC
Permalink
Post by Winfried
Stimmt, ich hab mal so was gelesen... und auch, daß bei manchen dieser
Wagen leider der Motor ausgeht, sobald das GPS festgestellt hat, daß
man die Grenze passiert hat.
Soll ich das nach urban-legends fuppen, oder macht das jemand anderes?


-Andreas
--
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Winfried
2008-01-01 16:43:31 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Andreas Portz
Soll ich das nach urban-legends fuppen, oder macht das jemand anderes?
Da gehört es wohl tatsächlich hin, der Grenzübertritt wird wohl schon
von den dortigen Beamten verhindert, die ihre Pappenheimer (bzw. typ.
Mietwagen-Kennzeichen) schon kennen, wie ich einigen anderen Foren
entnahm.

Winfried Büchsenschütz
Monika Gutbrodt
2008-01-01 18:27:40 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Winfried
Da gehört es wohl tatsächlich hin, der Grenzübertritt wird wohl schon
von den dortigen Beamten verhindert,
nach Polen jetzt nicht mehr.
Post by Winfried
die ihre Pappenheimer (bzw. typ.
Mietwagen-Kennzeichen) schon kennen, wie ich einigen anderen Foren
entnahm.
Es gibt in der Tat eine Firma, die entsprechende Geräte samt Service
anbietet. Das dürfte sich aber nur bei ausgesprochen hochwertigen
Fahrzeugen lohnen. Automatisiert darf man den Betrieb eines Kfz
keinesfalls stören, da dies einen gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr bedeuten kann. Es wäre also eine permanente Überwachung
von Hand, also teurem Personal, nötig, um im abgestimmten Fall den Motor
per SMS stillzulegen. Dafür sehe ich bei üblichen Mietwagen keinen
wirtschaftlichen Spielraum.
--
Gruss
Monika
Andreas Portz
2008-01-01 18:34:05 UTC
Permalink
Post by Monika Gutbrodt
Es gibt in der Tat eine Firma, die entsprechende Geräte samt Service
anbietet. Das dürfte sich aber nur bei ausgesprochen hochwertigen
Fahrzeugen lohnen. Automatisiert darf man den Betrieb eines Kfz
keinesfalls stören, da dies einen gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr bedeuten kann.
So kenne ich das auch, dass bei einer 'Überwachungszentrale' ein Alarm
angezeigt wird, wenn ein Fahrzeug seinen 'definierten Nutzungsbereich'
verlässt. Das Personal kann dann Unterstützung vor Ort anfordern oder u.
U. mittels Audio- und Videoübertragung einen geeigneten Zeitpunkt (z.B.
Tankstop oder Ähnliches) zur ferngesteuerten Deaktivierung der
Bordelektronik und Aktivierung von äußeren Alarmzeichen nutzen.


-Andreas
--
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Tibor Lichtmann
2008-01-01 16:44:59 UTC
Permalink
Post by Winfried
Das ist völlig korrekt, nur ist Halten im Halteverbot und
Überschreiten von Geschw.beschränkungen im Gegensatz zur Einfahrt in
Umweltzonen wohl kaum als üblicher Gebrauch anzusehen.
Aha. Du siehst einen Verstoß gegen die StVO als üblichen Gebrauch an? So
langsam wird deine Argumantation abstrus...
Post by Winfried
Immerhin wird
dadurch, daß ein Mietwagen nicht in Umweltzonen benutzt werden darf,
der Gebrauch in div. Städten ganz erheblich eingeschränkt. Ich denke
schon, daß es der Mieter eines Mietwagens erwarten darf, daß mit
diesem die Einfahrt in alle Innenstädte möglich ist, zumal - wie schon
erwähnt - die Umweltzonen nicht erst seit gestern eingerichtet und
diskutiert werden.
Vom Fahrer eines PKWs wird erwartet, dass er
a) die StVO kennt und
b) nicht blind ist.

Mit Hilfe von b) kann man erkennen, ob eine Plakette am Wagen ist. Mit Hilfe
von a) kann man entscheiden, ob man in eine Umweltzone einfahren darf oder
nicht. Wenn dieses erforderliche Maß an Selbständigkeit bei dir nicht
vorliegt, kannst du gerne versuchen, das Knöllchen auf die Mietwagenfirma
abzuschieben. Ob deine Rechtsschutzversicherung deine Niederlage finanziell
unterstützt, wage ich bei einem derart aussichtslosen Fall zu bezweifeln.

Wenn du mit einem Mietwagen in die Umweltzone willst, musst du dich vorher
davon übverzeugen, ob der Wagen die notwendige Plakette hat. Hat er diese
nicht, darfst du nicht einfahren. Dann solltest du _vorher_ mit der
Mietwagenfirma sprechen, Auch wenn du das in deiner Borniertheit nicht
verstehen willst.
Winfried
2008-01-02 10:10:43 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Tibor Lichtmann
Aha. Du siehst einen Verstoß gegen die StVO als üblichen Gebrauch an?
Auch wenn ich davon ausgehen, daß Fragen, auf die man tatsächlich eine
Antwort haben will, in der deutschen Sprache immer noch anders
formuliert werden als als Hauptsatz mit angehängtem Fragezeichen und
ich deine Frage daher eher als sog. rhetorische ansehe, die i.allg.
Post by Tibor Lichtmann
So
langsam wird deine Argumantation abstrus...
Sie wäre es allenfalls, wenn deine in Frageform gekleidete Behauptung
zutrifft. Das tut sie aber nicht. Es geht darum, daß der Mieter eines
Mietwagens ohne Plakette daran gehindert wird, Umweltzonen zu
durchfahren.
Post by Tibor Lichtmann
Mit Hilfe von b) kann man erkennen, ob eine Plakette am Wagen ist. Mit Hilfe
von a) kann man entscheiden, ob man in eine Umweltzone einfahren darf oder
nicht.
Soweit ACK. Ich bin mir aber nicht sicher, ob jemand, der in Flensburg
einen Wagen (ohne Plakette) mietet und z.B. nach Berlin fahren will,
wissen muß, daß dort eine Umweltzone existiert. Umgekehrt kann man es
IMHO von (i.d.R. landesweit agierenden) Mietwagenfirmen erwarten, daß
sie wissen, daß bereits einige Umweltzonen existieren, und daß ihre
Wagen so beschaffen sind, daß sie uneingeschränkt nutzbar sind.
Post by Tibor Lichtmann
Wenn dieses erforderliche Maß an Selbständigkeit bei dir nicht
vorliegt, kannst du gerne versuchen, das Knöllchen auf die Mietwagenfirma
abzuschieben. Ob deine Rechtsschutzversicherung deine Niederlage finanziell
unterstützt, wage ich bei einem derart aussichtslosen Fall zu bezweifeln.
Danke für diesen überaus sachlichen Teil deines Beitrags.

Winfried Büchsenschütz
Stefan Reuther
2008-01-02 14:43:34 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Tibor Lichtmann
Mit Hilfe von b) kann man erkennen, ob eine Plakette am Wagen ist. Mit Hilfe
von a) kann man entscheiden, ob man in eine Umweltzone einfahren darf oder
nicht.
Soweit ACK. Ich bin mir aber nicht sicher, ob jemand, der in Flensburg
einen Wagen (ohne Plakette) mietet und z.B. nach Berlin fahren will,
wissen muß, daß dort eine Umweltzone existiert. Umgekehrt kann man es
IMHO von (i.d.R. landesweit agierenden) Mietwagenfirmen erwarten, daß
sie wissen, daß bereits einige Umweltzonen existieren, und daß ihre
Wagen so beschaffen sind, daß sie uneingeschränkt nutzbar sind.
Das ist aber kein Straßenverkehrsrecht, sondern Zivilrecht: es betrifft
die Beschaffenheit des Mietobjektes, ob dieses für den von dir geplanten
Zweck brauchbar ist, und ob du damit rechnen musst, dass es nicht taugt
(bzw. ob der Vermieter dafür haftbar ist). Ein Wagen ohne Plakette ist
ja immer noch für viele Zwecke einsetzbar. Irgendwelche Spezialregeln im
Gesetz würde ich da nicht erwarten, da sich das Problem ja in wenigen
Monaten ausgewachsen haben wird.


Stefan
Winfried
2008-01-02 15:04:38 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Reuther
Das ist aber kein Straßenverkehrsrecht, sondern Zivilrecht: es betrifft
die Beschaffenheit des Mietobjektes, ob dieses für den von dir geplanten
Zweck brauchbar ist, und ob du damit rechnen musst, dass es nicht taugt
(bzw. ob der Vermieter dafür haftbar ist).
Völlig korrekt. Ich war übrigens nicht derjenige, der angefangen hat,
mit anderen Tatbeständen aus der StVO zu argumentieren.
Post by Stefan Reuther
Ein Wagen ohne Plakette ist
ja immer noch für viele Zwecke einsetzbar. Irgendwelche Spezialregeln im
Gesetz würde ich da nicht erwarten, da sich das Problem ja in wenigen
Monaten ausgewachsen haben wird.
Es bedarf auch sowieso keiner Spezialregeln, ich denke nach wie vor,
daß der "übliche Gebrauch" (dessen Inhalt im Zweifelsfall richterlich
geklärt werden müßte) das Maßgebliche ist. Es gibt ja z.B. auch keine
Spezialregeln im Gesetz für den Umfang der Nutzung einer Wohnung.

Winfried Büchsenschütz
Winfried
2008-01-02 15:07:49 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Reuther
Das ist aber kein Straßenverkehrsrecht, sondern Zivilrecht: es betrifft
die Beschaffenheit des Mietobjektes, ob dieses für den von dir geplanten
Zweck brauchbar ist, und ob du damit rechnen musst, dass es nicht taugt
(bzw. ob der Vermieter dafür haftbar ist).
Völlig korrekt. Ich war übrigens nicht derjenige, der angefangen hat,
mit anderen Tatbeständen aus der StVO zu argumentieren.
Post by Stefan Reuther
Ein Wagen ohne Plakette ist
ja immer noch für viele Zwecke einsetzbar. Irgendwelche Spezialregeln im
Gesetz würde ich da nicht erwarten, da sich das Problem ja in wenigen
Monaten ausgewachsen haben wird.
Es bedarf auch keiner Spezialregeln, sondern nur der Auslegung des
üblichen Gebrauches. Welchen Umfang z.B. die Nutzung einer Wohnung
hat, ist auch nirgendwo in Spezialregeln festgelegt.

Winfried Büchsenschütz
Post by Stefan Reuther
  Stefan
Tibor Lichtmann
2008-01-03 07:32:41 UTC
Permalink
Post by Winfried
Sie wäre es allenfalls, wenn deine in Frageform gekleidete Behauptung
zutrifft. Das tut sie aber nicht. Es geht darum, daß der Mieter eines
Mietwagens ohne Plakette daran gehindert wird, Umweltzonen zu
durchfahren.
Ja. Das stimmt. Das ist eine Angelegeneheit zwischen dir und der
Mietwagenfirma. Dann kannst du von mir aus den Preis mindern, einen Wagen
mit Umweltplakette verlangen oder dich sonstwie einigen. Die StVO wird
dadruch aber nicht ausgeghebelt.
Post by Winfried
Soweit ACK. Ich bin mir aber nicht sicher, ob jemand, der in Flensburg
einen Wagen (ohne Plakette) mietet und z.B. nach Berlin fahren will,
wissen muß, daß dort eine Umweltzone existiert.
Das mag sein. Aber auch schlecht informierte Autofahrer dürfen in einer
Umweltzone nicht ohne Plakette fahren.
Post by Winfried
Umgekehrt kann man es
IMHO von (i.d.R. landesweit agierenden) Mietwagenfirmen erwarten, daß
sie wissen, daß bereits einige Umweltzonen existieren, und daß ihre
Wagen so beschaffen sind, daß sie uneingeschränkt nutzbar sind.
Auch das streite ich nicht ab. Aber das ist eine zivilrechtliche
Angelegenheit zwischen der Firma und dem Mietenden. Eine Haftung für die
Mietwagenfirma, wenn der Fahrer verbotenerweise in eine Umweltzone einfährt,
ergibt sich daraus nicht.
Winfried
2008-01-03 11:04:49 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Tibor Lichtmann
Ja. Das stimmt. Das ist eine Angelegeneheit zwischen dir und der
Mietwagenfirma. Dann kannst du von mir aus den Preis mindern, einen Wagen
mit Umweltplakette verlangen oder dich sonstwie einigen. Die StVO wird
dadruch aber nicht ausgeghebelt.
Wüßte auch nicht, daß ich dergleichen behauptet habe.
Post by Tibor Lichtmann
Das mag sein. Aber auch schlecht informierte Autofahrer dürfen in einer
Umweltzone nicht ohne Plakette fahren.
s.o.
Post by Tibor Lichtmann
Auch das streite ich nicht ab. Aber das ist eine zivilrechtliche
Angelegenheit zwischen der Firma und dem Mietenden.
ist schon längst ge-ACK-t.
Post by Tibor Lichtmann
Eine Haftung für die
Mietwagenfirma, wenn der Fahrer verbotenerweise in eine Umweltzone einfährt,
ergibt sich daraus nicht.
Zumindest nicht im verkehrsrechtlichen Sinn. Vermutlich auch nicht im
zivilrechtlichen, da ja die fehlende Eigenschaft bzw. der Mangel für
den Mieter klar erkennbar ist.

Winfried Büchsenschütz

Henning Weede
2008-01-02 18:20:34 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Post by Winfried
Das ist völlig korrekt, nur ist Halten im Halteverbot und
Überschreiten von Geschw.beschränkungen im Gegensatz zur Einfahrt in
Umweltzonen wohl kaum als üblicher Gebrauch anzusehen.
Aha. Du siehst einen Verstoß gegen die StVO als üblichen Gebrauch an? So
langsam wird deine Argumantation abstrus...
...
Post by Tibor Lichtmann
Vom Fahrer eines PKWs wird erwartet, dass er
a) die StVO kennt und
b) nicht blind ist.
Mietwagen werden von Leuten gemietet, die vor Ort keinen PKW haben,
also z.B. japanischen oder chinesischen Geschäftsreisenden oder Touristen.
Ich weiß ja nicht, welche beider Annahmen Deine felsenfeste Religion ist:
- entweder kennt jeder fernöstliche Mietwagenbenutzer, der zum erstenmal
in Deutschland herumfährt, die StVO von Geburt an
- oder der Staat sorgt dafür, dass keine StVO-unkundigen Chinesen, Inder
und Japaner einreisen und Autos mieten können, z.B. indem Visa erst nach
einer theoretischen Fahrprüfung erteilt werden.
Von einer dieser Annahmen bist Du manisch-religiös überzeugt, wenn nicht
von beiden. Ein Fahrverbot für Gäste, die noch nicht einmal Deutsch können,
implizieren beide.

Dass auch Du, wenn Du da unten im Süden im Lido di Lidl Deinen Billigurlaub
abfeierst, den "Codice della Strada" noch nicht einmal sprachlich
entziffern, geschweige denn inhaltlich kennen kannst, und Dich insofern am
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und an der Plausibilität orientieren
musst, ist exakt dasselbe wie beim japanischen Berlin-Besucher auch wenn ...
Post by Tibor Lichtmann
Auch wenn du das in deiner Borniertheit nicht verstehen willst.
eben.

Henning
Jens Müller
2008-01-02 18:39:03 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Post by Tibor Lichtmann
Post by Winfried
Das ist völlig korrekt, nur ist Halten im Halteverbot und
Überschreiten von Geschw.beschränkungen im Gegensatz zur Einfahrt in
Umweltzonen wohl kaum als üblicher Gebrauch anzusehen.
Aha. Du siehst einen Verstoß gegen die StVO als üblichen Gebrauch an? So
langsam wird deine Argumantation abstrus...
...
Post by Tibor Lichtmann
Vom Fahrer eines PKWs wird erwartet, dass er
a) die StVO kennt und
b) nicht blind ist.
Mietwagen werden von Leuten gemietet, die vor Ort keinen PKW haben,
also z.B. japanischen oder chinesischen Geschäftsreisenden oder Touristen.
- entweder kennt jeder fernöstliche Mietwagenbenutzer, der zum erstenmal
in Deutschland herumfährt, die StVO von Geburt an
- oder der Staat sorgt dafür, dass keine StVO-unkundigen Chinesen, Inder
und Japaner einreisen und Autos mieten können, z.B. indem Visa erst nach
einer theoretischen Fahrprüfung erteilt werden.
Von einer dieser Annahmen bist Du manisch-religiös überzeugt, wenn nicht
von beiden. Ein Fahrverbot für Gäste, die noch nicht einmal Deutsch können,
implizieren beide.
Die können das "Umweltzone" im roten Kreis nicht lesen, verstehen das
Zusatzzeichen nicht und sehen nur ein Verkehrsverbot, weil sie zumindest
die im Wiener Abkommen vereinheitlichten Grundregeln kennen.
Post by Henning Weede
Dass auch Du, wenn Du da unten im Süden im Lido di Lidl Deinen Billigurlaub
abfeierst, den "Codice della Strada" noch nicht einmal sprachlich
entziffern, geschweige denn inhaltlich kennen kannst, und Dich insofern am
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und an der Plausibilität orientieren
musst,
Auch in Italien gelten auch entsprechende Grundregeln.
Wolfgang May
2008-01-02 19:11:02 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Henning Weede
Post by Tibor Lichtmann
Post by Winfried
Das ist völlig korrekt, nur ist Halten im Halteverbot und
Überschreiten von Geschw.beschränkungen im Gegensatz zur Einfahrt in
Umweltzonen wohl kaum als üblicher Gebrauch anzusehen.
Aha. Du siehst einen Verstoß gegen die StVO als üblichen Gebrauch an? So
langsam wird deine Argumantation abstrus...
...
Post by Tibor Lichtmann
Vom Fahrer eines PKWs wird erwartet, dass er
a) die StVO kennt und
b) nicht blind ist.
Mietwagen werden von Leuten gemietet, die vor Ort keinen PKW haben,
also z.B. japanischen oder chinesischen Geschäftsreisenden oder Touristen.
- entweder kennt jeder fernöstliche Mietwagenbenutzer, der zum erstenmal
in Deutschland herumfährt, die StVO von Geburt an
- oder der Staat sorgt dafür, dass keine StVO-unkundigen Chinesen, Inder
und Japaner einreisen und Autos mieten können, z.B. indem Visa erst nach
einer theoretischen Fahrprüfung erteilt werden.
Von einer dieser Annahmen bist Du manisch-religiös überzeugt, wenn nicht
von beiden. Ein Fahrverbot für Gäste, die noch nicht einmal Deutsch können,
implizieren beide.
Die können das "Umweltzone" im roten Kreis nicht lesen, verstehen das
Zusatzzeichen nicht und sehen nur ein Verkehrsverbot,
... auf dem stark befahrenen Autobahnzubringer.
Post by Jens Müller
weil sie zumindest
die im Wiener Abkommen vereinheitlichten Grundregeln kennen.
und sehen sich kurz um und denken "die spinnen, die Deutschen".
Und fahren weiter (besser als dort einfach stehenbleiben ...).
Mit Recht, IMHO.

So wie nach dem entsprechenden Schild 261 keine LKW, und nach dem
Schild 269 keine schwimmenden LKW fahren duerfen (wobei es bei diesem
Schild nicht schlimm ist, wenn es ausserhalb des angesprochenen
Personenkreises mussverstaendlich sind), darf hier "U M W E L T" nicht
fahren.

Das Schild ist Muell [1]. Und die Massnahme IMHO einfach ein Ergebnis
von fehlgeleitetem Aktionismus. Man haelt effektiv ein paar alte Autos
draussen (< 1%), alle anderen muessen aber hinter der Plakette
herlatschen. So bringt man auch Betrieb (und Geld) in muffige
Amtsstuben. (wahrscheinlich werden bei den dazu notwendigen Fahrten
zu Zulassungsstelle und aehnlichem mehr Schadstoffe ausgestossen, als
das ganze jemals irgendwo einspart).
Post by Jens Müller
Post by Henning Weede
Dass auch Du, wenn Du da unten im Süden im Lido di Lidl Deinen Billigurlaub
abfeierst, den "Codice della Strada" noch nicht einmal sprachlich
entziffern, geschweige denn inhaltlich kennen kannst, und Dich insofern am
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und an der Plausibilität orientieren
musst,
Auch in Italien gelten auch entsprechende Grundregeln.
Bei Licht betrachtet, so irre Schilder wie das Umweltzone-Schild, das auf einem
Verkehrsverbot-Schild basiert, gibts wohl in anderen Laendern nicht.

Wolfgang
Markus Imhof
2008-01-03 08:23:35 UTC
Permalink
....
Post by Wolfgang May
Post by Jens Müller
Auch in Italien gelten auch entsprechende Grundregeln.
Bei Licht betrachtet, so irre Schilder wie das Umweltzone-Schild, das auf einem
Verkehrsverbot-Schild basiert, gibts wohl in anderen Laendern nicht.
Du warst schon mal in Italien? Eventuell auch mal in Rom? Und hast
dort (zumindest vor > 10 Jahren) die Schilder gesehen, die die Zufahrt
von Privatfahrzeugen in den Innenstadtbereich regeln? Stichwort gerade
und ungerade Ziffern und Tage?
Nicht, daß ich mit einem eigenen oder Mietwagen da freiwillig fahren
würde - aber in anderen Ländern gibt es noch viel irrere Schilder und
Vorschriften für Kfz als in unserem (viel zu) autofreundlichen
Deutschland.

Gruß
Markus
Wolfgang May
2008-01-03 09:50:33 UTC
Permalink
Post by Markus Imhof
....
Post by Wolfgang May
Post by Jens Müller
Auch in Italien gelten auch entsprechende Grundregeln.
Bei Licht betrachtet, so irre Schilder wie das Umweltzone-Schild, das auf einem
Verkehrsverbot-Schild basiert, gibts wohl in anderen Laendern nicht.
Du warst schon mal in Italien?
Ja. mehrmals.
Post by Markus Imhof
Eventuell auch mal in Rom?
Ja.
Post by Markus Imhof
Und hast
dort (zumindest vor > 10 Jahren)
Nein, ich war spaeter dort.
Post by Markus Imhof
die Schilder gesehen, die die Zufahrt
von Privatfahrzeugen in den Innenstadtbereich regeln? Stichwort gerade
und ungerade Ziffern und Tage?
Wie Du siehst, wird der Shit abgebaut.
Post by Markus Imhof
Nicht, daß ich mit einem eigenen oder Mietwagen da freiwillig fahren
würde - aber in anderen Ländern gibt es noch viel irrere Schilder und
Vorschriften für Kfz als in unserem (viel zu) autofreundlichen
Deutschland.
Es geht dabei nicht um autofreundlich oder nicht, sondern um
absurde, de facto nutzlose Regelungen und Schilder.

Wolfgang
Tibor Lichtmann
2008-01-03 07:42:08 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Mietwagen werden von Leuten gemietet, die vor Ort keinen PKW haben,
also z.B. japanischen oder chinesischen Geschäftsreisenden oder Touristen.
So unglaublich das klingen mag: Die StVO gilt tatsächlich auch für
Ausländer. Und sogar für solche, die nicht in Deutschland wohnen. Glaubst du
ernsthaft, dass ein Polizist sich dieser Argumentation anschließt, wenn ein
Ami ihm sagt "I didn't know this funny sign."? Wenn ein Ausländer hier Auto
fährt, muss er sich über die grundlegenden Regeln informieren. Dazu gehören
auch die Verkehrszeichen. Wenn ich in Italien Auto fahre, muss ich mich auch
informieren. Ich kann dort nicht mit 200 über die Autobahn fahren und dann
argumentieren, dass es in Deutschland kein allgemeines Temoplimit gilt.

So langsam wird die Argumentation hier wirklich schräg.

Noch einmal: Wenn eine Auto ohne Plakette in die Umweltzone, zahlt der
Fahrer 40 EUR. Wenn er Deutscher ist, bekommt er noch einen Punkt in
Flensburg.
Wenn die Mietwagenfirma versäumt hat, eine Plakette zu besorgen, hat man je
nach Vertragsgestaltung evtl. das Recht auf Minderung. Vielleicht als
Schadenersatz auch noch eine Bus- oder Taxifahrt vom Rand der Umweltzone zum
Ziel. Das Bußgeld muss die Mietwagenfirma aber in keinem Fall bezahlen.
Markus Müller
2008-01-03 09:54:20 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Wenn ich in Italien Auto fahre, muss ich
mich auch informieren. Ich kann dort nicht mit 200 über die Autobahn
fahren und dann argumentieren, dass es in Deutschland kein allgemeines
Temoplimit gilt.
Ach? ;-)
Also, mein Navi sagt mir immer, ich solle mich an die (wörtlich) "StVO"
halten. Nicht an die jeweils gültigen Verkehrsregeln, sondern an die StVO.
Ansonsten, so sagt die Bediensungsanleitung, solle ich das Navi nicht
benutzen. Also halte ich mich in Italien entweder an die StVO, oder ich
muss das Navi wegpacken und nach Karte fahren....

Ich hab übrigens mal nachgesehen: in allen anderen Sprachpaketen ist davon
die Rede, daß die Verkehrsregeln zu beachten wären. Nur ein deutscher hat
sich an die StVO zu halten....Was machen da eigentlich die Österreicher und
Schweizer? ;-)

Gruß,
Markus
Tibor Lichtmann
2007-12-28 10:39:14 UTC
Permalink
Post by Tobias Richter
Sixt hat sie auf allen PKW LKW, die ich so anmiete bis jetzt drauf.
Ich vermute es ist Sache des Halters, da auch der letztlich haftet.
--
Du vermutest falsch. Es gibt in Deutschland keine Plakettenpflicht. Und ohne
Plakette darf man nicht in die Umweltzone fahren. Wenn der Fahrer es
trotzdem macht, ist das nicht die Schuld der Mietwagenfirma.
J***@gmx.de
2007-12-28 13:06:15 UTC
Permalink
On Thu, 27 Dec 2007 21:28:33 +0100, Tobias Richter
Post by Tobias Richter
Sixt hat sie auf allen PKW LKW, die ich so anmiete bis jetzt drauf.
Ich vermute es ist Sache des Halters, da auch der letztlich haftet.
Nun, haften tut er ja auch für Strafzettel, trotzdem werden sie immer
"weitergereicht" .... ich dachte eben nach der Haftung darf man nicht
primör gehen ...
Ralf Kusmierz
2008-01-02 15:47:28 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by J***@gmx.de
nur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Pickerl zu besorgen ?
Ich hänge hier mal eine ganz andere Frage an: *Was* ist eigentlich
verboten?

Nehmen wir mal an, ein Veranstalter wolle in einer "Umweltzone" (weil
die ja nun so schön zentral liegt) eine Art Straßenfest durchführen
und lädt den örtlichen Oldtimer-Automobilclub ein, dort seine
"Schätzchen" zum Bestaunen aufzustellen. Die alten Schnauferl dürften
natürlich keine Chance auf eine Plakette haben, auch sind deren Halter
nicht gewillt, irgendwas für irgendwelche Sondergenehmigungen zu
zahlen.

Also verfällt der Veranstalter auf die Idee, die Oldtimer sollten nur
bis zum Rand der Umweltzone gefahren werden und von dort durch
fleißige Helfer zu ihren Standplätzen geschoben oder auf Tiefladern
dorthin transportiert werden (beides eine äußerst schwachsinnige
Aktion, IMHO).

Ist es erlaubt, die dort dann abzustellen?

Spinnen wir mal weiter: Leider kommt es bei dem Straßenfest zu einem
folgenschweren Unfall (angenommen, es sei in einer Bratwurstbude eine
Gasflasche explodiert) mit der Notwendigkeit der Heranführung einer
größeren Zahl von Rettungsfahrzeugen. Daher werden die Oldtimerfreunde
aufgefordert, schleunigst die Standplätze zu räumen, um Platz für die
Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Selbstverständlich fahren die alle
sofort weg, mit Motorkraft.

Das wäre dann sicher illegal?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
HaJo Hachtkemper
2008-01-02 16:25:05 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Jepp.
Post by Ralf Kusmierz
Daher werden die Oldtimerfreunde
aufgefordert, schleunigst die Standplätze zu räumen, um Platz für die
Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Selbstverständlich fahren die alle
sofort weg, mit Motorkraft.
Das wäre dann sicher illegal?
Natürlich ist die Aufforderung zu fahren illegal, daher im
Zweifelsfall sich selber in Sicherheit bringen (Fahrzeuge
abschliessen, sind ja wertvoll) und auf die Tieflader warten...

Ciao/HaJo
Ralf Kusmierz
2008-01-02 19:31:42 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by HaJo Hachtkemper
Post by Ralf Kusmierz
Daher werden die Oldtimerfreunde
aufgefordert, schleunigst die Standplätze zu räumen, um Platz für die
Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Selbstverständlich fahren die alle
sofort weg, mit Motorkraft.
Das wäre dann sicher illegal?
Natürlich ist die Aufforderung zu fahren illegal, daher im
Zweifelsfall sich selber in Sicherheit bringen (Fahrzeuge
abschliessen, sind ja wertvoll) und auf die Tieflader warten...
Ja, klingt vernünftig.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Carlos Dürschmidt
2008-01-02 16:34:26 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
fleißige Helfer zu ihren Standplätzen geschoben oder auf Tiefladern
dorthin transportiert werden (beides eine äußerst schwachsinnige
Aktion, IMHO).
Ist es erlaubt, die dort dann abzustellen?
IMHO ist das kein Verkehr i.S.d. StVO.
Post by Ralf Kusmierz
aufgefordert, schleunigst die Standplätze zu räumen, um Platz für die
Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Selbstverständlich fahren die alle
sofort weg, mit Motorkraft.
Das wäre dann sicher illegal?
Das wäre nicht rechtswidrig. Rechtfertigender Notstand; §16 OWiG.

Gruß
Carlos
Ralf Kusmierz
2008-01-02 19:34:35 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Carlos Dürschmidt
Post by Ralf Kusmierz
fleißige Helfer zu ihren Standplätzen geschoben oder auf Tiefladern
dorthin transportiert werden (beides eine äußerst schwachsinnige
Aktion, IMHO).
Ist es erlaubt, die dort dann abzustellen?
IMHO ist das kein Verkehr i.S.d. StVO.
Wieso nicht? Was'n sonst?

(Mir fällt gerade noch der Fall ein, daß ein "Oldtimer" in der
Umweltzone wohnhaft ist - das wäre ja *noch* übler ...)
Post by Carlos Dürschmidt
Post by Ralf Kusmierz
aufgefordert, schleunigst die Standplätze zu räumen, um Platz für die
Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Selbstverständlich fahren die alle
sofort weg, mit Motorkraft.
Das wäre dann sicher illegal?
Das wäre nicht rechtswidrig. Rechtfertigender Notstand; §16 OWiG.
Ausreden ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Markus Müller
2008-01-02 21:45:39 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Nehmen wir mal an, ein Veranstalter wolle in einer "Umweltzone" (weil
die ja nun so schön zentral liegt) eine Art Straßenfest durchführen
und lädt den örtlichen Oldtimer-Automobilclub ein, dort seine
"Schätzchen" zum Bestaunen aufzustellen. Die alten Schnauferl dürften
natürlich keine Chance auf eine Plakette haben, auch sind deren Halter
nicht gewillt, irgendwas für irgendwelche Sondergenehmigungen zu
zahlen.
Wäre ja auch blödsinnig, wo Fahrzeuge mit H-Kennzeichen doch auch ohne
Plakette überall reinkommen.

Ich schrub ja schon an anderer Stelle: ich lass dann meinen relativ neuen
Focus stehen und fahr statt dessen mit dem Bulldog in die Stadt. Der macht
wenigstens nur Gröbststaub...

Gruß,
Markus
Ralf Kusmierz
2008-01-03 00:16:51 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Markus Müller
Post by Ralf Kusmierz
Die alten Schnauferl dürften
natürlich keine Chance auf eine Plakette haben, auch sind deren Halter
nicht gewillt, irgendwas für irgendwelche Sondergenehmigungen zu
zahlen.
Wäre ja auch blödsinnig, wo Fahrzeuge mit H-Kennzeichen doch auch ohne
Plakette überall reinkommen.
Vielen Dank, wußte ich gar nicht.
Post by Markus Müller
Ich schrub ja schon an anderer Stelle: ich lass dann meinen relativ neuen
Focus stehen und fahr statt dessen mit dem Bulldog in die Stadt. Der macht
wenigstens nur Gröbststaub...
Mit H-Kennzeichen?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
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