X-No-Archive: Yes
Post by J***@gmx.denur so mal, ist es Sache des Halters, also der Mietwagenfirma, das
Pickerl zu besorgen ?
Ich hänge hier mal eine ganz andere Frage an: *Was* ist eigentlich
verboten?
Nehmen wir mal an, ein Veranstalter wolle in einer "Umweltzone" (weil
die ja nun so schön zentral liegt) eine Art Straßenfest durchführen
und lädt den örtlichen Oldtimer-Automobilclub ein, dort seine
"Schätzchen" zum Bestaunen aufzustellen. Die alten Schnauferl dürften
natürlich keine Chance auf eine Plakette haben, auch sind deren Halter
nicht gewillt, irgendwas für irgendwelche Sondergenehmigungen zu
zahlen.
Also verfällt der Veranstalter auf die Idee, die Oldtimer sollten nur
bis zum Rand der Umweltzone gefahren werden und von dort durch
fleißige Helfer zu ihren Standplätzen geschoben oder auf Tiefladern
dorthin transportiert werden (beides eine äußerst schwachsinnige
Aktion, IMHO).
Ist es erlaubt, die dort dann abzustellen?
Spinnen wir mal weiter: Leider kommt es bei dem Straßenfest zu einem
folgenschweren Unfall (angenommen, es sei in einer Bratwurstbude eine
Gasflasche explodiert) mit der Notwendigkeit der Heranführung einer
größeren Zahl von Rettungsfahrzeugen. Daher werden die Oldtimerfreunde
aufgefordert, schleunigst die Standplätze zu räumen, um Platz für die
Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Selbstverständlich fahren die alle
sofort weg, mit Motorkraft.
Das wäre dann sicher illegal?
Gruß aus Bremen
Ralf
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R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
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