Discussion:
Werbeanhänger im Wohngebiet
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Mader
2005-04-18 09:44:43 UTC
Permalink
Hallo,

ja im Header gesagt blockiert seit über einer Woche ein Werbeanhänger die
knapp bemessenen Parkplätze im der Strasse wo ich lebe.

Ein einziger Parkplatz... ist ja egal... Aber stell euch vor, das macht
Schule, und jede 2. Werkstatt, Baumarkt, Handwerkerfirma, Imbissbude,
Fastfoodkette stellt jetzt Anhänger als Werbung ab... dann sind schnell mehr
als nur eine Lücke weg - und das will doch keiner, oder?

Also: Wo kann ich eine "amtliche" Überprüfung dieses Dauer-Abstellplatzes
"anfordern"?
--
Ja, ich weiss, Denunziantentum is übel, ich mach das auch nicht wirklich
gerne, aber ich finde es eine ziemliche Unverschämtheit, einen Anhänger
(gesichert mit Diebstahlschutz an der Deichsel und Parkkralle) für
mittlerweile 10 Tage in ein Wohngebiet zu stellen.
Jens Arne Maennig
2005-04-18 10:13:51 UTC
Permalink
Post by Ralf Mader
ja im Header gesagt blockiert seit über einer Woche ein Werbeanhänger
die knapp bemessenen Parkplätze im der Strasse wo ich lebe.
Schrecklich, schrecklich. Jemand der deiner Meinung nach weniger Recht
auf einen Parkplatz hat. Kaum zu glauben.
Post by Ralf Mader
Ein einziger Parkplatz... ist ja egal... Aber stell euch vor, das
macht Schule, und jede 2. Werkstatt, Baumarkt, Handwerkerfirma,
Imbissbude, Fastfoodkette stellt jetzt Anhänger als Werbung ab...
dann sind schnell mehr als nur eine Lücke weg - und das will doch
keiner, oder?
Genau. Wo kämen wir hin, wenn das alle machen würden. Das war ja noch
nie da.
Post by Ralf Mader
Also: Wo kann ich eine "amtliche" Überprüfung dieses
Dauer-Abstellplatzes "anfordern"?
Dauer-Abstellplatz? Wohl kaum. § 12 Abs. 3b StVO existiert. Und
vielleicht sogar eine kommunale Verordnung über das Aufstellen von
Fahrzeugen zum Zwecke der Werbung und Werbefahrten. Dein Ordnungsamt
berät dich gern.

Jens
--
POTIVS AMICVM QVAM DICTVM PERDERE
Lothar Frings
2005-04-18 10:34:27 UTC
Permalink
Post by Ralf Mader
Ein einziger Parkplatz... ist ja egal... Aber stell euch vor,
das macht Schule, und jede 2. Werkstatt, Baumarkt, Handwerkerfirma,
Imbissbude, Fastfoodkette stellt jetzt Anhänger als Werbung ab...
dann sind schnell mehr als nur eine Lücke weg - und das will
doch keiner, oder?
_Du_ willst das nicht. Wenn ich mal davon ausgehe, daß derjenige,
der den Anhänger da abgestellt hat, es will, steht es jetzt
1:1. Kleine Begründung vielleicht, warum du mehr Recht hast,
dein Fahrzeug da hinzustellen, als der andere?
Post by Ralf Mader
Also: Wo kann ich eine "amtliche" Überprüfung dieses
Dauer-Abstellplatzes "anfordern"?
Ein bißchen kannst du selber tun: Zugelassen? Gültige
TÜV-Plakette? Keine Gefahr/Behinderung? Dann kannst du
dir und einigen anderen viel Zeit sparen.
Post by Ralf Mader
Ja, ich weiss, Denunziantentum is übel, ich mach das auch
nicht wirklich gerne, aber ich finde es eine ziemliche
Unverschämtheit [...]
Ach, wenn man selber sich gestört fühlt, ist Denunzieren
doch nicht so schlimm.
Bygvir Melkerson
2005-04-18 10:48:23 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
_Du_ willst das nicht. Wenn ich mal davon ausgehe, daß derjenige,
der den Anhänger da abgestellt hat, es will, steht es jetzt
1:1. Kleine Begründung vielleicht, warum du mehr Recht hast,
dein Fahrzeug da hinzustellen, als der andere?
Liegt doch auf der Hand:

Er wohnt da, und hat deshalb ein naturgegebenes Anrecht auf einen
öffentlichen Parkplatz in der Nähe seines Wohnortes. Stellt jemand
einen Anhänger zwecks Werbung ab, ist dies ein ganz klarer Fall von
Recht-auf-Parkraum-in-Wohnraum-Nähe Mißachtung.

Diese Einstellung ist weiter verbreitet als manch einer denken mag!
--
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eingehende Mail wird sofort unwiderruflich gelöscht.
m+e+l+k+e+r+s+o+n(at)g+m+x+.+n+e+t (ohne +)
Jens Arne Maennig
2005-04-18 11:44:34 UTC
Permalink
Post by Bygvir Melkerson
Er wohnt da, und hat deshalb ein naturgegebenes Anrecht auf einen
öffentlichen Parkplatz in der Nähe seines Wohnortes.
Na ja, naturgegebenes Recht...

Zivilisierte Autozentriker benutzen ja sowieso Garagen (vgl. Polt), für
die anderen gibt es das Gesetz zur Verhinderung des Fremdparkens vor der
eigenen Haustür (FremdPG).

Jens
--
POTIVS AMICVM QVAM DICTVM PERDERE
e***@t-online.de
2005-04-18 12:06:10 UTC
Permalink
Post by Bygvir Melkerson
Er wohnt da, und hat deshalb ein naturgegebenes Anrecht auf einen
öffentlichen Parkplatz in der Nähe seines Wohnortes. Stellt jemand
einen Anhänger zwecks Werbung ab, ist dies ein ganz klarer Fall von
Recht-auf-Parkraum-in-Wohnraum-Nähe Mißachtung.
Diese Einstellung ist weiter verbreitet als manch einer denken mag!
Leider alles Moppelkotze. Das ist Werbung im öffentlichen
Verkehrsraum, somit genehmigungspflichtig und die Kommunen
sind da sehr restriktiv, weil die sowas eigentlich überhaupt nicht
haben wollen. Fahr mal in Hannover am Maschsee vorbei, das
ist 'ne echte Seuche und sieht wirklich Scheisse aus, wenn jeder
4 - 5 Parkplatz von so einem Werbeanhänger belegt ist.
Ausserdem ist es ein Verstoss gegen das UWG.
Das bezieht sich latürnich nur auf Anhänger die offensichtlich
nur der Werbung dienen, ersichtlich dadurch z.B. das die Lade-
fläche durch Werbetafeln blokiert ist.
Wenn jemand seinen Anhänger mit Ladung und einer Firmen-
tafel auf der Seitenflachte abstellt ist das latürnich erstmal
ganz normales parken.
mfg
Ernst-August
Bygvir Melkerson
2005-04-19 16:10:19 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Fahr mal in Hannover am Maschsee vorbei, das
ist 'ne echte Seuche und sieht wirklich Scheisse aus, wenn jeder
4 - 5 Parkplatz von so einem Werbeanhänger belegt ist.
Wem sagst Du das? Mich nerven solche Anhänger auch und machen die
Firmen absolut inakzeptabel. Hier steht immer ein Anhänger 'rum der
für einen Kinderfreizeitpark wirbt - ich werde diesen Park niemals
betreten. Und das geht nicht nur mir so, viele Nachbarn mit Kindern
denken genauso.

Der Anhänger steht 'mal auf der einen Straßenseite, 'mal auf der
anderen - da muß man halt mit leben - aber muß dort sein Geld nicht
ausgeben.
--
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Lothar Cezanne
2005-04-18 20:25:02 UTC
Permalink
Post by Bygvir Melkerson
einen Anhänger zwecks Werbung ab, ist dies ein ganz klarer Fall von
Recht-auf-Parkraum-in-Wohnraum-Nähe Mißachtung.
Diese Einstellung ist weiter verbreitet als manch einer denken mag!
Stimmt. Mir wurden bereits Schläge angedroht, weil ich es wagte, meinen
Wagen wiederholt vor dem Haus des Nachbarn gegenüber abzustellen.
Begründung: "Vor meinem Haus dürfen nur ich und meine Familie parken!"

lc#
Ralf Kleineisel
2005-04-19 07:25:00 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Stimmt. Mir wurden bereits Schläge angedroht, weil ich es wagte, meinen
Wagen wiederholt vor dem Haus des Nachbarn gegenüber abzustellen.
Begründung: "Vor meinem Haus dürfen nur ich und meine Familie parken!"
Und? Wie ist der Strafprozeß wegen Nötigung ausgegangen?
Lothar Cezanne
2005-04-19 13:37:45 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Post by Lothar Cezanne
Stimmt. Mir wurden bereits Schläge angedroht, weil ich es wagte, meinen
Wagen wiederholt vor dem Haus des Nachbarn gegenüber abzustellen.
Begründung: "Vor meinem Haus dürfen nur ich und meine Familie parken!"
Und? Wie ist der Strafprozeß wegen Nötigung ausgegangen?
Gab (noch) keinen, der Vorgang hat sich auch spätabends ohne Zeugen
ereignet (Feigling). Die übernächste Woche wird mein Spassauto wieder
angemeldet, dann hat er gelegentlich zwei Wagen von mir vor der Hütte
stehen. Mal schauen, was passiert.

lc#
Thomas Hagenbucher
2005-04-19 17:35:51 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Ralf Kleineisel
Post by Lothar Cezanne
Stimmt. Mir wurden bereits Schläge angedroht, weil ich es wagte, meinen
Wagen wiederholt vor dem Haus des Nachbarn gegenüber abzustellen.
Begründung: "Vor meinem Haus dürfen nur ich und meine Familie parken!"
Und? Wie ist der Strafprozeß wegen Nötigung ausgegangen?
Gab (noch) keinen, der Vorgang hat sich auch spätabends ohne Zeugen
ereignet (Feigling). Die übernächste Woche wird mein Spassauto wieder
angemeldet, dann hat er gelegentlich zwei Wagen von mir vor der Hütte
stehen. Mal schauen, was passiert.
lc#
pass auf, wenn Dir Dein Auto lieb ist. Manche Menschen werden da recht
kreativ, wenn man auf "ihrer" Straße parkt.

mfg

Tom
Bernd Meyer
2005-04-18 12:36:53 UTC
Permalink
Die Werbung mit einem Anhänger ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung
des öffentlichen Verkehrsraumes.
Die Genehmigung hat er wahrscheinlich nicht (was zu prüfen wäre).
Ruf den Eigentümer an und fordere ihn auf, den Anhänger in angemessener
Frist (2 Tage?) wegzunehmen.
Er wird es tun, weil er die Rechtslage kennt.
Mit gleichem Recht könntest Du auch Deinen alten Kleiderschrank auf einen
Parkplatz stellen.
Grüßle, Bernd
Kathinka Wenz
2005-04-19 06:39:45 UTC
Permalink
Post by Ralf Mader
Also: Wo kann ich eine "amtliche" Überprüfung dieses Dauer-
Abstellplatzes "anfordern"?
Wie so oft erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:

Nach §12 (3b) StVO darf ein Hänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 14
Tage auf nicht entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen geparkt werden.
Da der Hänger jetzt seit einer Woche da steht, sehe ich keinen Grund zur
Beanstandung.

Wenn der Hänger nach 14 Tage bewegt und anschließend wieder in der
Straße geparkt wird, ist es auch ok.

Ob der Hänger seitlich bedruckt ist oder nicht, dürfte dabei keine Rolle
spielen, eine Ausnahme für bedruckte Hänger kann ich in dem Paragraphen
nicht erkennen.

Gruß, Kathinka
Bernd Sluka
2005-04-19 12:37:20 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Ob der Hänger seitlich bedruckt ist oder nicht, dürfte dabei keine Rolle
spielen, eine Ausnahme für bedruckte Hänger kann ich in dem Paragraphen
nicht erkennen.
Die steht auch nicht in der StVO, genauso wenig wie die andere häufige
genehmigungspflichtige Sondernutzung des Straßenraums durch
Verkaufsanzeigen in Pkw.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Kathinka Wenz
2005-04-19 15:48:00 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Kathinka Wenz
Ob der Hänger seitlich bedruckt ist oder nicht, dürfte dabei keine Rolle
spielen, eine Ausnahme für bedruckte Hänger kann ich in dem Paragraphen
nicht erkennen.
Die steht auch nicht in der StVO, genauso wenig wie die andere häufige
genehmigungspflichtige Sondernutzung des Straßenraums durch
Verkaufsanzeigen in Pkw.
D.h. nur weil ein Anhänger einen Werbeaufdruck hat, darf er plötzlich
nicht mehr normal geparkt werden?

Wie ist es mit einem Auto mit Werbeaufdruck? Ich sehe sowas recht oft,
von kleineren Handwerksbetrieben, aber auch von großen Firmen. Brauchen
die dann zum Parken alle Sondergenehmigungen?

Gruß, Kathinka
Sönke Gutzlaff
2005-04-19 16:26:42 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Post by Kathinka Wenz
Ob der Hänger seitlich bedruckt ist oder nicht, dürfte dabei keine Rolle
spielen, eine Ausnahme für bedruckte Hänger kann ich in dem Paragraphen
nicht erkennen.
Die steht auch nicht in der StVO, genauso wenig wie die andere häufige
genehmigungspflichtige Sondernutzung des Straßenraums durch
Verkaufsanzeigen in Pkw.
D.h. nur weil ein Anhänger einen Werbeaufdruck hat, darf er plötzlich
nicht mehr normal geparkt werden?
Es geht hier aber wohl nicht um nen normalen Anhänger mit nem Aufdruck auf ner
Plane, sondern um Werbeanhänger, wo z.B. nur ein riesiges Schild auf der
Ladefläche steht und die zu nichts anderem zu gebrauchen sind.
Z.B. sowas Loading Image... oder sowas
Loading Image...
Post by Kathinka Wenz
Wie ist es mit einem Auto mit Werbeaufdruck? Ich sehe sowas recht oft,
von kleineren Handwerksbetrieben, aber auch von großen Firmen. Brauchen
die dann zum Parken alle Sondergenehmigungen?
Die sicher nicht. Aber z.B. hat Sixt wohl mal am Brandenburger Tor alles mit
Mietwagen zugeparkt und eins dafür auf Deckel bekommen.

MfG Sönke
Lothar Cezanne
2005-04-20 18:16:34 UTC
Permalink
Post by Sönke Gutzlaff
Die sicher nicht. Aber z.B. hat Sixt wohl mal am Brandenburger Tor alles mit
Mietwagen zugeparkt und eins dafür auf Deckel bekommen.
Sowas ähnliches läuft seit Monaten schon in Frankfurt auf der Hanauer
Landstraße. Dort gibt es einen Laden (afaik Möbelgeschäft) namens
Yellow. Vor dem Laden stehen sechs Golf II mit den Buchstaben Y, E, L,
L, O und W auf den Türen. Nicht immer exakt in der richtigen
Reihenfolge, aber mancher Wagen steht tagelang an einem Fleck.

lc#
Michael Langner
2005-04-21 07:48:56 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Sönke Gutzlaff
Die sicher nicht. Aber z.B. hat Sixt wohl mal am Brandenburger
Tor alles mit Mietwagen zugeparkt und eins dafür auf Deckel
bekommen.
Sowas ähnliches läuft seit Monaten schon in Frankfurt auf der
Hanauer Landstraße. Dort gibt es einen Laden (afaik Möbelgeschäft)
namens Yellow. Vor dem Laden stehen sechs Golf II mit den
Buchstaben Y, E, L, L, O und W auf den Türen.
Oder dann gleich so:
<Loading Image...>

bye,
Michael
Peter Hildebrand
2005-04-21 07:58:30 UTC
Permalink
Post by Michael Langner
<http://www.geoshock.com/link_pics/kfc_4502_050131_160521.jpg>
wobei es witzig ist, dass das dieser Blumentopf diekt vor dem
Elektrokasten steht. Das scheint also schon länger zu gehen....
--
Viele Grüße

Peter Hildebrand
Michael Langner
2005-04-21 09:21:47 UTC
Permalink
Post by Peter Hildebrand
Post by Michael Langner
<http://www.geoshock.com/link_pics/kfc_4502_050131_160521.jpg>
wobei es witzig ist, dass das dieser Blumentopf diekt vor dem
Elektrokasten steht. Das scheint also schon länger zu gehen....
LOL. Das Schild war mir noch garnicht aufgefallen :).

bye,
Michael

Bernd Sluka
2005-04-20 17:11:13 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
D.h. nur weil ein Anhänger einen Werbeaufdruck hat, darf er plötzlich
nicht mehr normal geparkt werden?
Nein, aber anders, wenn es wie im OP geschildert ein Werbeanhänger ist.
--
A || Bernd Sluka
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Kathinka Wenz
2005-04-20 18:55:37 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Nein, aber anders, wenn es wie im OP geschildert ein Werbeanhänger ist.
Ok, ich gebe zu, ich habe bei "Werbeanhänger" nur an eine Anhänger mit
Werbeaufdruck gedacht, wie man sie oft sieht, z.B. gerne mal auf
Autobahnbrücken geparkt.

Wäre schön, wenn der OP sich mal meldet und genau beschreibt, was da in
seiner Straße parkt. Ich wette nämlich, dass es kein spezielles Ding
ist. Aber ich kann mich natürlich irren.

Gruß, Kathinka
Peter Hildebrand
2005-04-19 06:49:05 UTC
Permalink
Post by Ralf Mader
ja im Header gesagt blockiert seit über einer Woche ein Werbeanhänger die
knapp bemessenen Parkplätze im der Strasse wo ich lebe.
Parkplätze sind fast überall knapp...
Post by Ralf Mader
Also: Wo kann ich eine "amtliche" Überprüfung dieses
Dauer-Abstellplatzes
Post by Ralf Mader
"anfordern"?
In einer ähnlichen Situation habe ich die Stadtverwaltung gebeten zu
prüfen, ob dort nicht Anwohnerstellplätze eingerichtet werden könnte.
Die Parkberechtigung würde dann zwar auch was kosten, aber.....
Post by Ralf Mader
Ja, ich weiss, Denunziantentum is übel, ich mach das auch nicht wirklich
gerne, aber ich finde es eine ziemliche Unverschämtheit, einen Anhänger
(gesichert mit Diebstahlschutz an der Deichsel und Parkkralle) für
mittlerweile 10 Tage in ein Wohngebiet zu stellen.
Diebstahlschutz ist doch empfehlenswert, oder?
Denunzieren kannst Du nur wenn etwas vorliegt, reines Missfallen
deinerseits reicht da nicht.
--
Viele Grüße

Peter Hildebrand
Ingo Bondmann
2005-04-19 12:35:34 UTC
Permalink
Post by Peter Hildebrand
Post by Ralf Mader
Ja, ich weiss, Denunziantentum is übel, ich mach das auch nicht
wirklich gerne, aber ich finde es eine ziemliche Unverschämtheit,
einen Anhänger (gesichert mit Diebstahlschutz an der Deichsel und
Parkkralle) für mittlerweile 10 Tage in ein Wohngebiet zu stellen.
Diebstahlschutz ist doch empfehlenswert, oder?
Hilft aber nicht wirklich gegen Mißmutstaten von Anwohnern wie Abfackeln
etc.

Gruß Ingo
Peter Hildebrand
2005-04-19 12:48:45 UTC
Permalink
"> > Diebstahlschutz ist doch empfehlenswert, oder?
Post by Ingo Bondmann
Hilft aber nicht wirklich gegen Mißmutstaten von Anwohnern wie Abfackeln
etc.
Gruß Ingo
Das stimmt allerdings auch wieder. Auch bei mir ist das Parken ein
Problem, aber da hilft nur Geduld und gute Nerven. Streiten hilft nicht
weiter sondern verbreitet wirklich nur blöde Stimmung.

Peter
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