Discussion:
Umweltzone und Parkhaus
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2016-01-09 22:50:31 UTC
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Hierzustadt wird am 1.2. eine Umweltzone eingeführt.
Dazu steht heute in der Zeitung, dass in Parkhäusern "aus rechtlichen Gründen"
keine Plaketten kontrolliert werden.

Welche rechtlichen Gründe könnten diese Kontrolle verbieten?
Praktische Gründe, die dagegen sprechen, liegen auf der Hand.
Carsten Thumulla
2016-01-10 04:35:23 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Welche rechtlichen Gründe könnten diese Kontrolle verbieten?
Privateigentum


Carsten
--
Demagogie schlägt Demokratie
HC Ahlmann
2016-01-10 16:07:36 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Dazu steht heute in der Zeitung, dass in Parkhäusern "aus rechtlichen Gründen"
keine Plaketten kontrolliert werden.
Welche rechtlichen Gründe könnten diese Kontrolle verbieten?
Die Parkhäuser können in privater Hand sein und das Betreten nur zum
Parken oder für Betriebsangehörige erlaubt sein.
Post by Stefan Schmitz
Praktische Gründe, die dagegen sprechen, liegen auf der Hand.
Die fallen mir nicht ein.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Frank Hucklenbroich
2016-01-11 14:40:15 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Hierzustadt wird am 1.2. eine Umweltzone eingeführt.
Dazu steht heute in der Zeitung, dass in Parkhäusern "aus rechtlichen Gründen"
keine Plaketten kontrolliert werden.
Welche rechtlichen Gründe könnten diese Kontrolle verbieten?
Soweit ich weiß braucht man die Plakette nur, wenn man mit dem Auto
tatsächlich fährt. In einem Parkhaus könnte sich der Halter damit
herausreden, daß der Wagen dort länger abgestellt ist und nur per Anhänger
bewegt wird. Dann beweise ihm mal das Gegenteil.

Bei einem Parkplatz auf der Straße wäre das prinzipiell zwar auch möglich,
allerdings ist da die maximale Parkdauer meistens begrenzt, so daß die
Variante unwahrscheinlich erscheint.

Grüße,

Frank
K. Huller
2016-01-11 14:49:50 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Soweit ich weiß braucht man die Plakette nur, wenn man mit dem Auto
tatsächlich fährt. In einem Parkhaus könnte sich der Halter damit
herausreden, daß der Wagen dort länger abgestellt ist und nur per Anhänger
bewegt wird. Dann beweise ihm mal das Gegenteil.
Bei einem Parkplatz auf der Straße wäre das prinzipiell zwar auch möglich,
allerdings ist da die maximale Parkdauer meistens begrenzt, so daß die
Variante unwahrscheinlich erscheint.
Ich kann mich an eine Formulierung erinnern, wo es um 'Teilnahme am
fließenden und am ruhenden Verkehr' ging. Parken am Straßenrand ist
ruhender Verkehr, aber auch im Parkhaus?

Worüber ich weiter grüble, ist Abschleppen. Wer mit einem hinreichend
exotischen Gefährt liegenbleibt, findet möglicherweise eine Werkstatt
außerhalb von Umweltzonen erst im Ausland. Und jetzt lad mal einen
Vierzigtonner oder Doppelstockbus auf den Anhänger.

Gruß
Knut
Andreas Portz
2016-01-11 14:55:47 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Soweit ich weiß braucht man die Plakette nur, wenn man mit dem Auto
tatsächlich fährt.
Falsch:
http://www.umweltplakette.org/bussgeld-strafen/
http://www.umweltplakette.org/fragen-und-antworten/#19
http://www.gutschild.de/nie-ohne-plakette-in-einer-umweltzone-parken/


Es wird wohl auf den HC erwähnten Punkt Privatgelände hinauslaufen.
Es gibt doch die netten Geschichten, von über Winter mit einer
Regenpelerine zugehängten Motorrädern (entweder auf Privatgrund, oder -
noch 'schlimmer' - eigentlich geduldet und nicht störend auf einem
breiten Gehweg): entweder die Pelerine hat 'vorschriftsgemäß' ein
Klarsichtfenster für das Kennzeichen, oder die Kontrolletis lupfen die
Abdeckung dann gerne ganz vorsichtig. So weit sie ran kommen. Auf
Privatgrund dürfen sie sich nicht begeben, sehen aber eine abgelaufen HU
(insbesondere bei PKW) schon aus 2-3m recht deutlich. Das Rumgefrickel
am abgedeckten Motorrad am Straßenrand ist aber illegal, daher nicht
unbedingt die Regel. Aber in solchen Fällen schießt sich der
Halter/Parker damit selbst ins Knie, dass das Kennzeichen des KFZ im
öffentlichen Verkehrsbereichs abgedeckt ist, was es nicht darf.


-Andreas
Wolfgang Schreiber
2016-01-12 10:09:58 UTC
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Auf Privatgrund dürfen sie sich nicht begeben, sehen aber eine abgelaufen HU
(insbesondere bei PKW) schon aus 2-3m recht deutlich.
Konsequenz? Auf Privatgrund darf alles mögliche stehen, sicher auch Kfz
mit abgelaufener HU (solange kein Öl raustropft). Ich hatte mal ein
abgemeldetes Auto ganz ohne Kennzeichen in meiner Hofeinfahrt stehen,
niemand hat's gejuckt.

VG
Wolfgang
Henning Koch
2016-01-12 17:25:17 UTC
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Post by Wolfgang Schreiber
Auf Privatgrund darf alles mögliche stehen, sicher auch Kfz
mit abgelaufener HU (solange kein Öl raustropft).
Der reine Fristablauf der HU begründet für sich keine
Nutzungseinschränkung, das Fahrzeug darf auch im öffentlichen
Verkehrsraum geparkt werden.

Jedoch erhöht das die Gefahr erwischt zu werden, denn alleine die
Tatsache der abgelaufenen HU ist schon eine Ordnungswidrigkeit, egal
wo sich das Fahrzeug (im Geltungsbereich des GG) befindet...
Andreas Portz
2016-01-12 18:39:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Konsequenz? Auf Privatgrund darf alles mögliche stehen, sicher auch Kfz
mit abgelaufener HU (solange kein Öl raustropft).
Falsch. Formal muss ein Fahrzeug mit laufender Zulassung auch eine
gültige HU (und früher AU) haben.
Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die einen heftiger
Unfallschaden hatten, oder für man längere Zeit auf der Suche nach
Ersatzteilen ist, aber keine Lust/Zeit/erkennbaren finanziellen Vorteil
durch eine Ab-/Anmeldung (Gebühren!) hätte. Insbesondere wenn man sich
(ständig) einredet, dass die Karre in wenigen Wochen ja fertig sein wird.
Post by Wolfgang Schreiber
Ich hatte mal ein
abgemeldetes Auto ganz ohne Kennzeichen in meiner Hofeinfahrt stehen,
niemand hat's gejuckt.
Abgemeldet ist das Stichwort.


Als ich das Beispiel mit den über Winter 'draußen' parkenden Motorrädern
brachte, hatte ich deren übliche, temporäre Stilllegung in dieser
Jahreszeit im Kopf. Die Kontrolletties wohl auch. Da ein KRAD kaum im
Winter zur HU gebracht wurde, wird sie dann auch nicht ablaufen und
somit ein Suchgrund für die Gesetzeshüter sein.
Der auf Privatgrund parkende PKW, der anderentags wieder unterwegs sein,
gehört aber nicht in diese (abgemeldete) Kategorie, sondern kann vom
Straßenrand aus belangt werden.


-Andreas
Arne Johannessen
2016-01-11 15:26:57 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Soweit ich weiß braucht man die Plakette nur, wenn man mit dem Auto
tatsächlich fährt.
War es nicht vielmehr umgekehrt, weil die Kontrolle der Plaketten das
Ordnungsamt erledigt, welches aber nur für den ruhenden Verkehr
zuständig ist?

Jedenfalls hat mir das mal irgendwer halbwegs glaubhaft erzählt.
Verstöße des Durchgangsverkehrs ließen sich daher nur auf dem Weg der
Amtshilfe mit Ordnungsamt _und_ Polizei ahnden -- ein Aufwand, der
höchstens im Zusammenhang mit anderen Verkehrsverstößen betrieben werde.
--
Arne Johannessen
Stefan Reuther
2016-01-11 16:52:01 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Stefan Schmitz
Hierzustadt wird am 1.2. eine Umweltzone eingeführt.
Dazu steht heute in der Zeitung, dass in Parkhäusern "aus rechtlichen Gründen"
keine Plaketten kontrolliert werden.
Welche rechtlichen Gründe könnten diese Kontrolle verbieten?
Soweit ich weiß braucht man die Plakette nur, wenn man mit dem Auto
tatsächlich fährt. In einem Parkhaus könnte sich der Halter damit
herausreden, daß der Wagen dort länger abgestellt ist und nur per Anhänger
bewegt wird. Dann beweise ihm mal das Gegenteil.
Bei einem Parkplatz auf der Straße wäre das prinzipiell zwar auch möglich,
allerdings ist da die maximale Parkdauer meistens begrenzt, so daß die
Variante unwahrscheinlich erscheint.
Beim Parken auf der Straße nimmst du am öffentlichen Straßenverkehr teil
(siehe z.B. [1]); wenn du im Parkhaus stehst, hast du dein Fahrzeug ja
eben aus dem öffentlichen Verkehr entfernt.


Stefan


[1] =
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zur_Kennzeichnung_der_Kraftfahrzeuge_mit_geringem_Beitrag_zur_Schadstoffbelastung#Versto.C3.9F
w***@web.de
2016-01-12 13:05:24 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Reuther
Beim Parken auf der Straße nimmst du am öffentlichen Straßenverkehr teil
(siehe z.B. [1]); wenn du im Parkhaus stehst, hast du dein Fahrzeug ja
eben aus dem öffentlichen Verkehr entfernt.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Das Straßenverkehrsrecht findet auch Anwendung für den Verkehr auf privaten Flächen, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu können auch Parkhäuser zählen

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

Eine andere Frage ist die Kontrollbefugnis öffentlicher Organe auf Privatflächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Da aber Anwendbarkeit eines Rechts ohne öffentliche Kontrollmöglichkeit wenig Sinn macht, dürfte letztere auch gegeben sein.

Anders siehts natürlich bei privaten Tiefgaragen aus, die nur dortigen Mietern zugänglich sind.
Stefan Reuther
2016-01-12 17:44:16 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Post by Stefan Reuther
Beim Parken auf der Straße nimmst du am öffentlichen Straßenverkehr teil
(siehe z.B. [1]); wenn du im Parkhaus stehst, hast du dein Fahrzeug ja
eben aus dem öffentlichen Verkehr entfernt.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Das Straßenverkehrsrecht findet
auch Anwendung für den Verkehr auf privaten Flächen, sofern sie der
Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu können auch Parkhäuser zählen
Wenn ich aber auf einer öffentlichen Straße stehe, ist das
Gemeingebrauch der Straße, und ich habe mich den dortigen Regeln zu
unterwerfen. Deswegen darf ja auch ein ungenutzter Anhänger nicht länger
als zwei Wochen stehen, weil "Dinge abstellen, die nicht am Verkehr
teilnehmen" kein Gemeingebrauch mehr ist.

Wenn mir der Eigentümer des Parkplatzes gestattet, mein Geraffel bei ihm
abzustellen, ist das erstmal genauso mein Privatvergnügen, wie wenn ich
das Geraffel auf meinem Privatgrundstück, in meiner Garage o.ä. abstelle.


Stefan
HC Ahlmann
2016-01-12 20:21:47 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Ganz so einfach ist es leider nicht. Das Straßenverkehrsrecht findet auch
Anwendung für den Verkehr auf privaten Flächen, sofern sie der
Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu können auch Parkhäuser zählen
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php
In Anbetracht von beschränkten Öffnungszeiten, wirksamer
Zugangskontrolle durch Schrankenanlagen während dieser Zeit und
Beschränkung der Zufahrt auf Pkw-Führer ist zweifelhaft, eine allgemein
öffentlich zugängliche Fläche in Parkhäusern anzunehmen.

So heißt es denn auch in dem Verkehrslexikon-Link erwähnten Urteil des
Kammergericht Berlin (Beschluss vom 18.11.2008 - 2 Ss 330/08 - 3 Ws (B)
419/08) zu einem nachts mit Schranke verschlossenen Parkplatz:
| Dem ist das Amtsgericht indes nicht gefolgt, hat vielmehr den
| Parkplatz als öffentlichen Verkehrsraum angesehen. Dies ist
| rechtsfehlerhaft.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
w***@web.de
2016-01-12 20:51:40 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by HC Ahlmann
So heißt es denn auch in dem Verkehrslexikon-Link erwähnten Urteil des
Kammergericht Berlin (Beschluss vom 18.11.2008 - 2 Ss 330/08 - 3 Ws (B)
| Dem ist das Amtsgericht indes nicht gefolgt, hat vielmehr den
| Parkplatz als öffentlichen Verkehrsraum angesehen. Dies ist
| rechtsfehlerhaft.
OK, das scheint zumindest strittig zu sein.
Dirk Wagner
2016-01-12 09:28:31 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Bei einem Parkplatz auf der Straße wäre das prinzipiell zwar auch möglich,
allerdings ist da die maximale Parkdauer meistens begrenzt, so daß die
Variante unwahrscheinlich erscheint.
Die Parkplätze bei uns vor der Haustür sind nicht zeitlich begrenzt.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamts kümmern sich aber nur um Verletzungen
des Bewohnerparkens. Plaketten sind denen genauso egal, wie Parken auf
dem Gehweg.

Ciao

dirk
P&eterL#iederm%ann
2016-01-27 16:32:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Hierzustadt wird am 1.2. eine Umweltzone eingeführt.
Dazu steht heute in der Zeitung, dass in Parkhäusern "aus rechtlichen Gründen"
keine Plaketten kontrolliert werden.
Welche rechtlichen Gründe könnten diese Kontrolle verbieten?
Praktische Gründe, die dagegen sprechen, liegen auf der Hand.
Ich verstehe diese Diskussion nicht ganz. Geht es hier um die
"Feinstaubplakette"? Diese verbietet nur die Inbetriebnahme des
Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen. Somit ist es sinnlos, diese
bei geparkten Fahrzeugen zu kontrollieren. Für Fahrzeuge in
Kurzparkzonen sollte die Ankündigung eines Fahrverbots durch die Kommune
hoffentlich so rechtzeitig erfolgen, dass das Fahrzeug noch entfernt
werden kann.

Die HU muss natürlich zeitgerecht vorgenommen werden, solange das
Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

Gruss,
Peter
Andreas Portz
2016-01-27 16:48:07 UTC
Permalink
Post by P&eterL#iederm%ann
Ich verstehe diese Diskussion nicht ganz. Geht es hier um die
"Feinstaubplakette"? Diese verbietet nur die Inbetriebnahme des
Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen. Somit ist es sinnlos, diese
bei geparkten Fahrzeugen zu kontrollieren.
Wie ich schon am 11. Januar postete, ist die pure 'Anwesenheit' eines
zugelassenen KFZ ohne Plakette im öffentlichen 'Steh'raum schon illegal,
so es den unter Plakettenpflicht fiele:

http://www.umweltplakette.org/bussgeld-strafen/
http://www.umweltplakette.org/fragen-und-antworten/#19
http://www.gutschild.de/nie-ohne-plakette-in-einer-umweltzone-parken/


-Andreas
P&eterL#iederm%ann
2016-01-28 14:45:17 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by P&eterL#iederm%ann
Ich verstehe diese Diskussion nicht ganz. Geht es hier um die
"Feinstaubplakette"? Diese verbietet nur die Inbetriebnahme des
Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen. Somit ist es sinnlos, diesehttp://www.gutschild.de/feinstaubplakette-euro4-gruen.html
bei geparkten Fahrzeugen zu kontrollieren.
Wie ich schon am 11. Januar postete, ist die pure 'Anwesenheit' eines
zugelassenen KFZ ohne Plakette im öffentlichen 'Steh'raum schon illegal,
http://www.umweltplakette.org/bussgeld-strafen/
http://www.umweltplakette.org/fragen-und-antworten/#19
http://www.gutschild.de/nie-ohne-plakette-in-einer-umweltzone-parken/
-Andreas
Ist die Rechtslage jetzt wirklich geklärt? Im Bussgeldkatalog steht
meines Wissens nur etwas von "Befahren". Gibt es Gerichtsurteile, die
allgemein Grundsätze aufstellen?

Der zitierte
Post by Andreas Portz
http://www.gutschild.de/nie-ohne-plakette-in-einer-umweltzone-parken/
(aufgerufen 28.01.2016)
ist möglicherweise ein Bauernfänger, der auf den Verkauf von Plaketten aus

http://www.gutschild.de/feinstaubplakette-euro4-gruen.html

Gruss,
Peter
Andreas Portz
2016-01-28 15:02:15 UTC
Permalink
Post by P&eterL#iederm%ann
Ist die Rechtslage jetzt wirklich geklärt? Im Bussgeldkatalog steht
meines Wissens nur etwas von "Befahren". Gibt es Gerichtsurteile, die
allgemein Grundsätze aufstellen?
Hast du deine Tante Gugel geärgert?
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2270.htm


So sehr geärgert, dass sie dir sogar gestern schon den Namenseintrag im
Tbird zerschossen hat?


-Andreas
P&eterL#iederm%ann
2016-01-28 16:29:08 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by P&eterL#iederm%ann
Ist die Rechtslage jetzt wirklich geklärt? Im Bussgeldkatalog steht
meines Wissens nur etwas von "Befahren". Gibt es Gerichtsurteile, die
allgemein Grundsätze aufstellen?
Hast du deine Tante Gugel geärgert?
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2270.htm
So sehr geärgert, dass sie dir sogar gestern schon den Namenseintrag im
Tbird zerschossen hat?
Tante Gugel sagte mir, dass die Sache komplex ist und lieferte ein
Füllhorn von Informationen, so zum Beispiel:

http://www.kraul-vondrathen.de/index.php/sonstige-rechtsgebiete/parken-ohne-umweltplakete-zieht-kein-bussgeld-nach-sich

Für die Bewertung der gelieferten Informationen ist aber stets der
Empfänger verantwortlich. (die Entscheidung aus Wuppertal könnte
möglicherweise heute nicht mehr so fallen)

Wichtig war, dass mir die Tante schon vor Jahren portofrei Hinweise in
die Schweiz lieferte, wie ich mich zu verhalten habe. (Ich werde alle
paar Jahre gezwungen, mir eine grüne Plakette zu beschaffen, obwohl ich
nie in meinem Leben einen Ölbrenner kaufen würde.)

Gruss,
Peter

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