Discussion:
Parken auf unbefestigter Fläche
(zu alt für eine Antwort)
Tibor Lichtmann
2004-01-16 21:23:09 UTC
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Hi,

nur eine Kleinigkeit (15 Eypo), trotzdem interessiert es mich. Ich habe ein
Knöllchen wegen §12 Abs. (4) bekommen. Begründung: "Sie parkten nicht am
rechten Fahrbahnrand." Als Ergänzung ist noch "Sandboden/unbefestigte
Fläche" angegeben. Ich habe tatsächlich auf einer Brachfläche geparkt, die
sich dort befindet. Also unbebaut, Lehm- bzw. Grasboden. Im o.g. Paragraphen
heißt es:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist ...". Was ist denn ausreichend befestigt? Muss die Parkfläche
dazu asphaltiert sein? Ich kenne genügend Parkplätze, die auf einer
Brachfläche ohne entsprechende Befestigung angelegt wurden, daher wundert
mich die Begründung etwas.

Danke für eure Hinweise
Tibor
Kathinka Wenz
2004-01-17 09:27:55 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist ...". Was ist denn ausreichend befestigt? Muss die Parkfläche
dazu asphaltiert sein?
Gepflastert reicht auch, vermutlich auch die mit Schotter oder Kies
aufgeschütteten schmalen Seitenstreifen, die es manchmal gibt. Du darfst
aber auf jeden Fall nicht auf Bereichen parken, die nicht zur Straße
gehören, sei es Bürgersteig, sei es einfach Brachland.
Post by Tibor Lichtmann
Ich kenne genügend Parkplätze, die auf einer
Brachfläche ohne entsprechende Befestigung angelegt wurden, daher wundert
mich die Begründung etwas.
Das sind aber mit Sicherheit ausgeschilderte Parkplätze und nicht
einfach "Stellen neben der Straße".

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Steffen Sandig
2004-01-17 14:39:34 UTC
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Du
darfst aber auf jeden Fall nicht auf Bereichen parken, die nicht zur
Straße gehören, sei es Bürgersteig, sei es einfach Brachland.
Also auf meinem eigenen Grundstück auch nicht? Wohl kaum! Ich sage: eine
Politesse hat auf privatem Gelände nichts verloren. Bestenfalls dann, wenn
das Brachland der Gemeinde gehört, dürfte sie tätig werden.

Gruß Steffen
Kathinka Wenz
2004-01-17 18:08:31 UTC
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Post by Steffen Sandig
Du
darfst aber auf jeden Fall nicht auf Bereichen parken, die nicht zur
Straße gehören, sei es Bürgersteig, sei es einfach Brachland.
Also auf meinem eigenen Grundstück auch nicht? Wohl kaum! Ich sage: eine
Politesse hat auf privatem Gelände nichts verloren.
So allgemein ist das falsch. Ein Gegenbeispiel wären Privatstraßen, es
gibt aber noch mehr. Aber frag mich jetzt nicht, wovon genau das
abhängt.
Post by Steffen Sandig
Bestenfalls dann, wenn
das Brachland der Gemeinde gehört, dürfte sie tätig werden.
Ich bin davon ausgegangen, dass der OP es erwähnt hätte, wenn es
Privatgrundstück gewesen wäre, er sprach aber von Brachland, das gehört
i.A. der Gemeinde.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Tibor Lichtmann
2004-01-18 00:23:40 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Ich bin davon ausgegangen, dass der OP es erwähnt hätte, wenn es
Privatgrundstück gewesen wäre, er sprach aber von Brachland, das gehört
i.A. der Gemeinde.
Ich bin da nicht so sicher ...
Das Grundstück selbst ist Privatbesitz. Allerdings habe ich am Rand geparkt,
direkt an der Straße. Falls das Grundstück einmal bebaut wird, dann wird
dort wahrscheinlich der Bürgersteig sein (es sei denn, die Straße wird
entsprechend verschmälert). Auf meinen ersten Einspruch haben Sie eine
Ergänzung beigefügt, dass es "öffentlicher Bereich" ist. Aber Berlin ist
pleite und man muss denne ja auch nicht alles glauben ;-)
Bernd Sluka
2004-01-18 09:15:37 UTC
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Post by Steffen Sandig
Du
darfst aber auf jeden Fall nicht auf Bereichen parken, die nicht zur
Straße gehören, sei es Bürgersteig, sei es einfach Brachland.
Also auf meinem eigenen Grundstück auch nicht? Wohl kaum!
JSA 1.0
Post by Steffen Sandig
Ich sage: eine
Politesse hat auf privatem Gelände nichts verloren.
Das ist nett, was Du so sagst, aber weder nötig noch erheblich.
Post by Steffen Sandig
Bestenfalls dann, wenn
das Brachland der Gemeinde gehört, dürfte sie tätig werden.
Wo sie tätig werden kann, hängt nicht von Deiner Erlaubnis ab. Vielmehr
würde ich das in ihrem Arbeitsauftrag suchen und dort, wo die StVO gilt.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2004-01-17 15:57:14 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist ...". Was ist denn ausreichend befestigt? Muss die Parkfläche
dazu asphaltiert sein? Ich kenne genügend Parkplätze, die auf einer
Brachfläche ohne entsprechende Befestigung angelegt wurden, daher wundert
mich die Begründung etwas.
Eine Grasfläche ist unbefestigt und damit kein Seitenstreifen oder
Parkstreifen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Martin D. Bartsch
2004-01-20 14:45:19 UTC
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Post by Bernd Sluka
Eine Grasfläche ist unbefestigt und damit kein Seitenstreifen oder
Parkstreifen.
Wobei es durchaus Grasflächen gibt, die bei entsprechendem Bedarf mal
eben mit P-Schild versehen zum Parkplatz mutieren.
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
Bernd Sluka
2004-01-20 21:39:17 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Post by Bernd Sluka
Eine Grasfläche ist unbefestigt und damit kein Seitenstreifen oder
Parkstreifen.
Wobei es durchaus Grasflächen gibt, die bei entsprechendem Bedarf mal
eben mit P-Schild versehen zum Parkplatz mutieren.
Habe ich noch nicht gesehen. Wie markiert man diese Flächen?

Durch Zeichen 314 sind die Flächen allerdings ausdrücklich für das
Parken gewidmet (siehe § 42 Abs. 4 Nr. 1 StVO).
--
A || Bernd Sluka
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Martin D. Bartsch
2004-01-21 15:32:54 UTC
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Post by Bernd Sluka
Habe ich noch nicht gesehen. Wie markiert man diese Flächen?
Bei Großveranstaltungen besonders im ländlichen Raum werden einfach
ein paar blaue Schilder mit weißem P auf eine mit rotweißem
Flatterband o.ä. markierte Wiese gestellt. Mehr oder weniger gute
Einweiser sorgen dafür, das man hinterher mit seinem Auto auch wieder
wegkommt (oder auch nicht, wenn man vergaß Gassen frei zu halten)
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
Bernd Sluka
2004-01-21 20:49:04 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Post by Bernd Sluka
Habe ich noch nicht gesehen. Wie markiert man diese Flächen?
Bei Großveranstaltungen besonders im ländlichen Raum werden einfach
ein paar blaue Schilder mit weißem P auf eine mit rotweißem
Flatterband o.ä. markierte Wiese gestellt.
Ach sowas meinst Du. Das ist ja schon mal keine Fläche neben der Straße.
Da hat ein Bauer eine Wiese als Parkplatz vermietet. Er braucht dazu
u.a. eine Sondergenehmigung des örtlichen Ordnungsamts.
--
A || Bernd Sluka
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Ottmar Ohlemacher
2004-01-18 18:58:26 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist ...". Was ist denn ausreichend befestigt?
Wenn das Auto langsam im Schlick versinkt und nach dem Zurückkommen
nur noch die Antennenspitze herauskuckt, dann wars auf alle Fälle
nicht ausreichend befestigt ;-).

cnr

Ottmar
--
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eingesehen. Wer mich per Mail sicher erreichen will, der muß
"yyyyyyy" in der Adresse gegen "emacher" ersetzen. Danke für Verständnis, aber
257 Spam-Mails an einem Tag waren dann doch etwas zu viel. mfG Ottmar
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