Tibor Lichtmann
2004-01-16 21:23:09 UTC
Hi,
nur eine Kleinigkeit (15 Eypo), trotzdem interessiert es mich. Ich habe ein
Knöllchen wegen §12 Abs. (4) bekommen. Begründung: "Sie parkten nicht am
rechten Fahrbahnrand." Als Ergänzung ist noch "Sandboden/unbefestigte
Fläche" angegeben. Ich habe tatsächlich auf einer Brachfläche geparkt, die
sich dort befindet. Also unbebaut, Lehm- bzw. Grasboden. Im o.g. Paragraphen
heißt es:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist ...". Was ist denn ausreichend befestigt? Muss die Parkfläche
dazu asphaltiert sein? Ich kenne genügend Parkplätze, die auf einer
Brachfläche ohne entsprechende Befestigung angelegt wurden, daher wundert
mich die Begründung etwas.
Danke für eure Hinweise
Tibor
nur eine Kleinigkeit (15 Eypo), trotzdem interessiert es mich. Ich habe ein
Knöllchen wegen §12 Abs. (4) bekommen. Begründung: "Sie parkten nicht am
rechten Fahrbahnrand." Als Ergänzung ist noch "Sandboden/unbefestigte
Fläche" angegeben. Ich habe tatsächlich auf einer Brachfläche geparkt, die
sich dort befindet. Also unbebaut, Lehm- bzw. Grasboden. Im o.g. Paragraphen
heißt es:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist ...". Was ist denn ausreichend befestigt? Muss die Parkfläche
dazu asphaltiert sein? Ich kenne genügend Parkplätze, die auf einer
Brachfläche ohne entsprechende Befestigung angelegt wurden, daher wundert
mich die Begründung etwas.
Danke für eure Hinweise
Tibor