Discussion:
Wenn das Ortseingangsschild fehlt
(zu alt für eine Antwort)
Heiko Mittelstaedt
2005-04-12 06:38:30 UTC
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Hallo,

bei einem der Ortseingänge unserer Stadt hat man das Stadtschild
entfernt, es ist nur noch ein leerer Rahmen da. Damit die Leute nicht
mit 100 in die Stadt rasen, steht dort hilfsweise ein 50-Schild. Jetzt
habe ich mir mal so meine Gedanken gemacht, was das für rechtliche
Auswirkungen hat.

Mich würde mal interessieren, welche rechtlichen Konsequenzen das jetzt
hätte, so in der Stadt ein Verstoß begangen würde. Angenommen, jemand
fährt 31 zu schnell. Außerorts drohen nur Punkte, innerorts Fahrverbot.
Kann er sich dann im Falle des Fahrverbots darauf berufen, daß das
Ortsschild fehlte und er ansonsten viel langsamer gewesen wäre?

Wie sieht es sonst mit Regeln aus, die in der Stadt gelten, aber
außerorts nicht? Sind die außer Kraft gesetz, wenn man die Stadt über
eine Zufahrt ohne Ortseingangsschild befährt? Man weiß ja quasie nicht,
daß man in der Stadt ist. Mir fällt bloß gerade keine bessere Regel ein,
die in der Stadt verschärfter ist, als über Land.

Was denkt Ihr?

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.deh-a.de ***
Begleitseite von de.etc.handel.auktionshaeuser
Ralf Kleineisel
2005-04-12 07:59:06 UTC
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Post by Heiko Mittelstaedt
Mir fällt bloß gerade keine bessere Regel ein,
die in der Stadt verschärfter ist, als über Land.
Z.B. Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen.
Enrico Dörre
2005-04-12 08:20:41 UTC
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Hi,
Post by Heiko Mittelstaedt
bei einem der Ortseingänge unserer Stadt hat man das Stadtschild
entfernt, es ist nur noch ein leerer Rahmen da.
Das wäre schonmal ein Zeichen das es sich hier um einen Ort handeln
könnte, spätestens bei folgender Bebauung.
Habt ihr irgendeinen lustigen Ortsnamen das das Schild Interesse weckt?
Es soll ja so Orte geben die ihre Ortsschilder extra verankern müssen
weil es regelmäßig Interessenten gibt.
Post by Heiko Mittelstaedt
Damit die Leute nicht
mit 100 in die Stadt rasen, steht dort hilfsweise ein 50-Schild. Jetzt
habe ich mir mal so meine Gedanken gemacht, was das für rechtliche
Auswirkungen hat.
Mich würde mal interessieren, welche rechtlichen Konsequenzen das jetzt
hätte, so in der Stadt ein Verstoß begangen würde. Angenommen, jemand
fährt 31 zu schnell. Außerorts drohen nur Punkte, innerorts Fahrverbot.
Kann er sich dann im Falle des Fahrverbots darauf berufen, daß das
Ortsschild fehlte und er ansonsten viel langsamer gewesen wäre?
Dann gibt er damit gleichzeitig zu das er vorsätzlich zu schnell ("mir
ist die StVO egal, ich fahre immer bis kurz vor die Punkte")war. Das
dürfte dann teurer kommen.

Von einem Autofahrer man erwarten das er innerhalb der Bebauung auf die
Idee kommt das es sich hier um einen Ort handelt, bei dem das Ortsschild
fehlt, spätestens wenn er Ortskenntnis besitzt dürfte die Ausrede
fehlendes Ortsschild zwecklos sein.

Das ganze ist zwar durchaus eine interessante Frage, allerdigs würde es
mich nicht wundern wenn diese Frage auch von Leuten gestellt wird die
mal eben mit 120 in der historischen Innenstadt geblitt wurden. Daran
sieht man dann auch das man in D wohl eher mehr als weniger Schilder
braucht weil unsere ach so eigenverantwortlichen Autofahrer es eben
allein nicht schaffen.

Grüße

Enrico
Ralf Kleineisel
2005-04-13 14:42:35 UTC
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Post by Enrico Dörre
Das wäre schonmal ein Zeichen das es sich hier um einen Ort handeln
könnte, spätestens bei folgender Bebauung.
Es gibt durchaus auch Orte die nur Zeichen 385 haben.
Post by Enrico Dörre
Habt ihr irgendeinen lustigen Ortsnamen das das Schild Interesse weckt?
Es soll ja so Orte geben die ihre Ortsschilder extra verankern müssen
weil es regelmäßig Interessenten gibt.
Wenn es nur geklaut wäre würden die Diebe wahrscheinlich kein Zeichen
274 aufstellen - muß also Absicht sein.
Bernd Sluka
2005-04-13 19:02:08 UTC
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Post by Ralf Kleineisel
Post by Enrico Dörre
Das wäre schonmal ein Zeichen das es sich hier um einen Ort handeln
könnte, spätestens bei folgender Bebauung.
Es gibt durchaus auch Orte die nur Zeichen 385 haben.
Dann aber an allen Enden. Hier geht es jedoch um ein fehlendes Schild an
einer Zufahrt zum Ort.
Post by Ralf Kleineisel
Wenn es nur geklaut wäre würden die Diebe wahrscheinlich kein Zeichen
274 aufstellen - muß also Absicht sein.
Zeichen 274 aufzustellen ist wahrscheinlich absichtlich geschehen und
zwar durch die StVB als Ersatz für das fehlende Schild. Das war, weil
Standard, entweder vorhanden oder schnell zu bekommen. Es ist davon
auszugehen, daß die neue Ortstafel erst geliefert wird.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Heiko Mittelstaedt
2005-04-13 21:06:25 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Ralf Kleineisel
Wenn es nur geklaut wäre würden die Diebe wahrscheinlich kein Zeichen
274 aufstellen - muß also Absicht sein.
Zeichen 274 aufzustellen ist wahrscheinlich absichtlich geschehen und
zwar durch die StVB als Ersatz für das fehlende Schild. Das war, weil
Standard, entweder vorhanden oder schnell zu bekommen. Es ist davon
auszugehen, daß die neue Ortstafel erst geliefert wird.
Die haben das 274 mittels eines Baustellenständers hingestellt. Ich kann
mir allerdings nicht vorstellen, daß das Ortschild unserer 27000
Einwohnerstadt Greiz geklaut worden ist. Viel zu bedeutungslos. Aber
vielleicht wurde es ja beschmiert.

Grüße,
Heiko
--
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Thomas Hagenbucher
2005-04-14 05:48:36 UTC
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Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Bernd Sluka
Post by Ralf Kleineisel
Wenn es nur geklaut wäre würden die Diebe wahrscheinlich kein Zeichen
274 aufstellen - muß also Absicht sein.
Zeichen 274 aufzustellen ist wahrscheinlich absichtlich geschehen und
zwar durch die StVB als Ersatz für das fehlende Schild. Das war, weil
Standard, entweder vorhanden oder schnell zu bekommen. Es ist davon
auszugehen, daß die neue Ortstafel erst geliefert wird.
Die haben das 274 mittels eines Baustellenständers hingestellt. Ich kann
mir allerdings nicht vorstellen, daß das Ortschild unserer 27000
Einwohnerstadt Greiz geklaut worden ist. Viel zu bedeutungslos. Aber
vielleicht wurde es ja beschmiert.
Grüße,
Heiko
Das ist doch gerade voll in!

Greiz ist geil ;-)

mfg

Tom
Uwe Schuster
2005-04-15 08:21:13 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Ich kann
mir allerdings nicht vorstellen, daß das Ortschild unserer 27000
Einwohnerstadt Greiz geklaut worden ist.
Vielleicht von einem Zeulenrodaer.
Post by Heiko Mittelstaedt
Viel zu bedeutungslos.
Das stimmt allerdings ;-)

MfG.
H. Haberland
2005-04-14 07:11:41 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Zeichen 274 aufzustellen ist wahrscheinlich absichtlich geschehen und
zwar durch die StVB als Ersatz für das fehlende Schild. Das war, weil
Standard, entweder vorhanden oder schnell zu bekommen. Es ist davon
auszugehen, daß die neue Ortstafel erst geliefert wird.
Meinst Du wirklich, dass der Vertkehrsteilnehmer
sich um solchen Kram Gedanken machen sollte?

Und das vielleicht bei jedem Verkehrsschild, das er
nicht versteht bzw. akzeptiert? Wo kämen wir denn da hin?

Gruss!

Hagen
--
Dieses Schreiben wurde mit EDV erstellt und trägt deshalb keine
Unterschrift.
Bernd Sluka
2005-04-14 16:47:34 UTC
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Post by H. Haberland
Post by Bernd Sluka
Zeichen 274 aufzustellen ist wahrscheinlich absichtlich geschehen und
zwar durch die StVB als Ersatz für das fehlende Schild. Das war, weil
Standard, entweder vorhanden oder schnell zu bekommen. Es ist davon
auszugehen, daß die neue Ortstafel erst geliefert wird.
Meinst Du wirklich, dass der Vertkehrsteilnehmer
sich um solchen Kram Gedanken machen sollte?
Welcher Kram? Und wieso wervechselst Du die Antwort auf die fehlerhafte
Erklärung, warum das Schild fehlen könnte mit den Gedanken, die sich ein
Verkehrsteilnehmer machen sollte? Und warum sollte er das Deiner Meinung
nach?
--
A || Bernd Sluka
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H. Haberland
2005-04-15 07:34:35 UTC
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Post by Bernd Sluka
Welcher Kram? Und wieso wervechselst Du die Antwort auf die fehlerhafte
Erklärung, warum das Schild fehlen könnte mit den Gedanken, die sich ein
Verkehrsteilnehmer machen sollte? Und warum sollte er das Deiner Meinung
nach?
Warum schreibst Du nicht einfach "Nein"?
Das hätte auch gereicht. Immerhin hast Du dem OP,
der sich zwei Ebenen höher nach den
Folgen etwaiger Handlungen, die durch ein
fehlendes Ortseingangsschild motiviert sein könnten,
erkundigt hat, mit einer neuen Mutmaßung zum Verbleib
des Schildes geantwortet.

Eine Bemerkung zu dieser Mutmaßung im
Gesamtkontext darfst Du mir schon gestatten.

Gruss!

Hagen
--
Dieses Schreiben wurde mit EDV erstellt und trägt deshalb keine
Unterschrift.
Ralf Kleineisel
2005-04-14 08:39:28 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Ralf Kleineisel
Es gibt durchaus auch Orte die nur Zeichen 385 haben.
Dann aber an allen Enden. Hier geht es jedoch um ein fehlendes Schild an
einer Zufahrt zum Ort.
Muß man also bevor man in den Ort reinfährt einmal komplett außenrum
fahren und suchen ob irgendwo doch ein Ortseingangsschild steht? LOL
Bernd Sluka
2005-04-14 16:45:44 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Post by Bernd Sluka
Post by Ralf Kleineisel
Es gibt durchaus auch Orte die nur Zeichen 385 haben.
Dann aber an allen Enden. Hier geht es jedoch um ein fehlendes Schild an
einer Zufahrt zum Ort.
Muß man also bevor man in den Ort reinfährt einmal komplett außenrum
fahren und suchen ob irgendwo doch ein Ortseingangsschild steht? LOL
Nein. Wir sprachen von Ortskenntnis.
--
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Bernd Meyer
2005-04-12 09:39:50 UTC
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Wenn man so doof ist, dass man nur am Ortsschild merkt, wenn man in einer
Stadt fährt, sollte man sich doch sofort zur Intensiv-Nachschulung anmelden.
Grüßle, Bernd
H. Haberland
2005-04-12 09:49:42 UTC
Permalink
Post by Bernd Meyer
Wenn man so doof ist, dass man nur am Ortsschild merkt, wenn man in einer
Stadt fährt, sollte man sich doch sofort zur Intensiv-Nachschulung anmelden.
Dann meinst Du also, ich darf in Karlsruhe auf der
Südtangente (B10) rechts überholen? Es stehen ja
schließlich genug Häuser am Straßenrand herum.

Diese 4spurige Strecke ist nämlich (wie in vielen
großen Städten) durch Ortsausgangsschilder vom
übrigen Stadtgebiet getrennt.

Es gibt da schon feine Unterschiede und auch
nicht umsonst klare Regeln, angezeigt durch Schilder.
Diese lassen wenig Raum zur schöpferischen
Interpretation. 50 sind fünfzig und nicht einundfünfzig.

Gruss!

Hagen
--
Dieses Schreiben wurde mit EDV erstellt und trägt deshalb keine
Unterschrift.
Gerhard Locke
2005-04-20 23:13:09 UTC
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Post by Bernd Meyer
Wenn man so doof ist, dass man nur am Ortsschild merkt, wenn man in einer
Stadt fährt, sollte man sich doch sofort zur Intensiv-Nachschulung anmelden.
Grüßle, Bernd
Und was lernt man in der Intensiv-Nachschulung? Daß die Stadt da beginnt, wo
das Ortsschild steht.

Gerhard

Bernd Sluka
2005-04-12 12:45:27 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Mich würde mal interessieren, welche rechtlichen Konsequenzen das jetzt
hätte, so in der Stadt ein Verstoß begangen würde. Angenommen, jemand
fährt 31 zu schnell. Außerorts drohen nur Punkte, innerorts Fahrverbot.
Kann er sich dann im Falle des Fahrverbots darauf berufen, daß das
Ortsschild fehlte und er ansonsten viel langsamer gewesen wäre?
Und damit seinen Vorsatz zugeben. Gute Idee, denn dann hat er "die
Pflichten eines Kraftfahrzeugführers grob verletzt" und bleibt schon
deswegen erst mal ohne Fahrerelaubnis.
Post by Heiko Mittelstaedt
Wie sieht es sonst mit Regeln aus, die in der Stadt gelten, aber
außerorts nicht? Sind die außer Kraft gesetz, wenn man die Stadt über
eine Zufahrt ohne Ortseingangsschild befährt? Man weiß ja quasie nicht,
daß man in der Stadt ist.
Nein, man weiß es. Du weißt es ja auch, daß nur das Schild fehlt. Das
beantwortet dann auch Deine Frage.
--
A || Bernd Sluka
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H. Haberland
2005-04-12 14:27:29 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Heiko Mittelstaedt
Wie sieht es sonst mit Regeln aus, die in der Stadt gelten, aber
außerorts nicht? Sind die außer Kraft gesetz, wenn man die Stadt über
eine Zufahrt ohne Ortseingangsschild befährt? Man weiß ja quasie nicht,
daß man in der Stadt ist.
Nein, man weiß es. Du weißt es ja auch, daß nur das Schild fehlt. Das
beantwortet dann auch Deine Frage.
Im Gegenteil. Gerade als Ortskundiger muss er ja
das neu angebrachte 50km/h Schild so interpretieren,
dass dort kein Ortseingang mehr ist. Man hätte
ja wohl sonst ein Ortsschild angebracht, oder?

Warum soll man denn bei Verkehrsschildern von
vronherein davon ausgehen, dass sie fälschlicherweise
dort stehen (oder noch schlimmer: _nicht_ dort stehen)?

Gruss!

Hagen
--
Dieses Schreiben wurde mit EDV erstellt und trägt deshalb keine
Unterschrift.
Bernd Sluka
2005-04-13 18:59:17 UTC
Permalink
Nein, schrieb ich nicht.
Post by H. Haberland
Post by Bernd Sluka
Post by Heiko Mittelstaedt
Wie sieht es sonst mit Regeln aus, die in der Stadt gelten, aber
außerorts nicht? Sind die außer Kraft gesetz, wenn man die Stadt über
eine Zufahrt ohne Ortseingangsschild befährt? Man weiß ja quasie nicht,
daß man in der Stadt ist.
Nein, man weiß es. Du weißt es ja auch, daß nur das Schild fehlt. Das
beantwortet dann auch Deine Frage.
Im Gegenteil. Gerade als Ortskundiger muss er ja
das neu angebrachte 50km/h Schild so interpretieren,
dass dort kein Ortseingang mehr ist. Man hätte
ja wohl sonst ein Ortsschild angebracht, oder?
Oder.
Post by H. Haberland
Post by Bernd Sluka
Post by Heiko Mittelstaedt
es ist nur noch ein leerer Rahmen da.
Warum soll man denn bei Verkehrsschildern von
vronherein davon ausgehen, dass sie fälschlicherweise
dort stehen (oder noch schlimmer: _nicht_ dort stehen)?
Flschae, unterstellende Frage. Man soll im Zweifelsfall die sicherere
Variante befolgen.

Im übrigen gibt ein Ortschild mehr Rechte als es nimmt. Und die
Eigenschaft, sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu befinden,
läßt sich auch ohne Schild bestimmen. Spätestens bei Ortskenntnis ist
sie sogar an einem leeren Rahmen und der Umgebung zu *erkennen*.
--
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Heiko Mittelstaedt
2005-04-15 07:44:55 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Im übrigen gibt ein Ortschild mehr Rechte als es nimmt. Und die
Eigenschaft, sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu befinden,
läßt sich auch ohne Schild bestimmen. Spätestens bei Ortskenntnis ist
sie sogar an einem leeren Rahmen und der Umgebung zu *erkennen*.
Drehen wird doch mal um: Was ist, wenn man aus der Stadt rausfährt und
das Ortsausgangsschild fehlt. Wie siehts dann im Streitfall mit den
eigentlich noch geltenden Stadt-Sonderrechten aus, z.B. Parken am
Strassenrand oder rechts überholen auf einer doppelspurigen Strasse?

Grüße,
Heiko
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Bernd Sluka
2005-04-16 21:19:55 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Bernd Sluka
Im übrigen gibt ein Ortschild mehr Rechte als es nimmt. Und die
Eigenschaft, sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu befinden,
läßt sich auch ohne Schild bestimmen. Spätestens bei Ortskenntnis ist
sie sogar an einem leeren Rahmen und der Umgebung zu *erkennen*.
Drehen wird doch mal um: Was ist, wenn man aus der Stadt rausfährt und
das Ortsausgangsschild fehlt.
Was ist daraun umgedreht?
--
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Heiko Mittelstaedt
2005-04-19 17:41:27 UTC
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Post by Bernd Sluka
Was ist daraun umgedreht?
Es hieß doch, daß man in der Stadt mehr Rechte bekommt, als einem
genommen werden. Folglich ist die Situation doch interessanter, wenn man
aus derStadt herausfährt und das Ortsausgangsschild fehlt und man denkt,
man sei auch weiter in der Stadt und diverse Rechte wie z.B. Rechts
überholen in Anspruch nimmt.

Grüße,
Heiko
--
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Bernd Sluka
2005-04-20 17:19:19 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Was ist daran umgedreht?
Es hieß doch, daß man in der Stadt mehr Rechte bekommt, als einem
genommen werden.
Ach darauf stellst Du ab! Und ich meinte, Du wolltest eine wirklich
andere Situation darstellen.
--
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Elke Bock
2005-04-20 18:21:02 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Bernd Sluka
Was ist daraun umgedreht?
Es hieß doch, daß man in der Stadt mehr Rechte bekommt, als einem
genommen werden. Folglich ist die Situation doch interessanter, wenn man
aus derStadt herausfährt und das Ortsausgangsschild fehlt und man denkt,
man sei auch weiter in der Stadt und diverse Rechte wie z.B. Rechts
überholen in Anspruch nimmt.
Die Gelegenheit wird sich praktisch nicht ergeben, solange
du dich an die innerorts geltenden 50 km/h max hältst. :-)


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Heiko Mittelstaedt
2005-04-21 11:54:49 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Die Gelegenheit wird sich praktisch nicht ergeben, solange
du dich an die innerorts geltenden 50 km/h max hältst. :-)
Naja, vielleicht denken die anderen ja auch, sie sind noch in der
Ortschaft und fahren 50!?

Wie sieht es mit dem Parken am Strassenrand aus?

Ich gebs zu, alles zu sehr konstruiert. ;-)

Grüße,
Heiko
--
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Jens M. Felderhoff
2005-04-13 09:53:17 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
bei einem der Ortseingänge unserer Stadt hat man das Stadtschild
entfernt, es ist nur noch ein leerer Rahmen da. Damit die Leute nicht
mit 100 in die Stadt rasen, steht dort hilfsweise ein 50-Schild. Jetzt
habe ich mir mal so meine Gedanken gemacht, was das für rechtliche
Auswirkungen hat.
Du musst z.B. als Radfahrer auf 50 km/h herunterbremsen.

Tschüss

Jens
--
Intentionally left blank.
Andreas Meier
2005-04-13 16:43:10 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Heiko Mittelstaedt
Hallo,
bei einem der Ortseingänge unserer Stadt hat man das Stadtschild
entfernt, es ist nur noch ein leerer Rahmen da. Damit die Leute nicht
mit 100 in die Stadt rasen, steht dort hilfsweise ein 50-Schild. Jetzt
habe ich mir mal so meine Gedanken gemacht, was das für rechtliche
Auswirkungen hat.
Ohne Ortseingangsschild ist im außerorts!
Zur Begründung:
Der Staat will keine mündigen Bürger, die selber denken. Deswegen gelten die
Schilder, und nur die Schilder.
Ein Tempolimit über Überholverbot muß immer beachtet werden, auch wenn es in
der konkreten Situation unnötig ist. Also soll man nicht selber denken.
Analog ist obiger Fall.

Gruß

Andi
H. Haberland
2005-04-14 07:25:02 UTC
Permalink
Post by Andreas Meier
Ohne Ortseingangsschild ist im außerorts!
ACK.
Post by Andreas Meier
Der Staat will keine mündigen Bürger, die selber denken.
Nicht jeder Bürger, der denkt, kommt zur richtigen / sinnvollen
Schlussfolgerung. Die meisten würde nur das hineininterpretieren,
was ihnen gerade in den Kram passt.
Post by Andreas Meier
Deswegen gelten die Schilder, und nur die Schilder.
ACK.
Post by Andreas Meier
Ein Tempolimit über Überholverbot muß immer beachtet werden, auch wenn es
in der konkreten Situation unnötig ist. Also soll man nicht selber denken.
Analog ist obiger Fall.
Richtig.

Gruss!

Hagen
--
Dieses Schreiben wurde mit EDV erstellt und trägt deshalb keine
Unterschrift.
Jürgen Kost
2005-04-14 16:52:30 UTC
Permalink
Post by H. Haberland
Post by Andreas Meier
Ohne Ortseingangsschild ist im außerorts!
ACK.
Post by Andreas Meier
Der Staat will keine mündigen Bürger, die selber denken.
Nicht jeder Bürger, der denkt, kommt zur richtigen / sinnvollen
Schlussfolgerung. Die meisten würde nur das hineininterpretieren,
was ihnen gerade in den Kram passt.
Post by Andreas Meier
Deswegen gelten die Schilder, und nur die Schilder.
ACK.
Post by Andreas Meier
Ein Tempolimit über Überholverbot muß immer beachtet werden, auch wenn
es in der konkreten Situation unnötig ist. Also soll man nicht selber
denken. Analog ist obiger Fall.
Richtig.
Nur bekommt ihr mit diesen dämlichen Ansichten im Zweifelsfalle vor
Gericht nicht durch. Und das ist gut so.

Jürgen Kost
H. Haberland
2005-04-15 07:25:55 UTC
Permalink
[Man soll Verkehrsschilder befolgen]
Post by Jürgen Kost
Nur bekommt ihr mit diesen dämlichen Ansichten im Zweifelsfalle vor
Gericht nicht durch. Und das ist gut so.
Jetzt erkläre mir doch bitte mal,
was daran verkehrt sein soll, die
Regeln zu beachten.

Gruss!

Hagen
--
Dieses Schreiben wurde mit EDV erstellt und trägt deshalb keine
Unterschrift.
Joachim Parsch
2005-04-15 08:01:46 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Andreas Meier
Der Staat will keine mündigen Bürger, die selber denken. Deswegen gelten die
Schilder, und nur die Schilder.
Ein Tempolimit über Überholverbot muß immer beachtet werden, auch wenn es in
der konkreten Situation unnötig ist. Also soll man nicht selber denken.
Analog ist obiger Fall.
Nein. Der Unterschied ist, daß ein explizit ausgeschildertes Tempolimit
einen Grund hat, den du lediglich beim Vorbeifahren nicht sofort erkennst.
Du bildest dir dann nur ein, daß ein Tempolimit unnötig ist.
Wäre der Grund zum Langsamfahren so offensichtlich, daß ihn jeder
sofort sehen würde, sollte sich die StVB das Aufstellen des Schildes
sparen.

Bei genügender Bebauung ist selbstverständlich davon auszugehen, daß
man sich innerorts befindet. Bei Ortskenntnis sowieso.

Schöne Grüße
Joachim
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