Torsten Rüdiger Hansen
2005-08-04 10:34:39 UTC
Hallo,
eine Einmündung (T-Kreuzung) ist normalerweise eindeutig zu erkennen,
durchgehende Teerfläche, gleichbreite Fahrspuren o.ä. Eine Einmündung
hat normalerweise einen abgesenkten Bordstein, keine "Viertelkreise" am
Bürgersteig und ist meist schmaler in der Fahrbahnbreite.
Es gibt nun hier in der Gegend eine Tempo30 Zone, in der eine
Grundstückseinfahrt auf die Straße kommt. Diese Einfahrt ist technisch
wie eine Einmündung aufgebaut (breit, runde Ecken) und ist durch Bäume
auch nicht einsehbar. Es ist noch 3-5 Meter straßenähnliche Bauweise bis
zum Grundstückstor gegeben.
Wenn ein Ortsunkundiger hier ankommt muß er eine
Rechts-vor-Links-Einmündung annehmen.
Angenommen, ein Unkundiger fährt mit den erlaubten 30km/h dort lang, ein
Ortskundiger im Nennabstand hinterher. Der Unkundige macht eine Bremsung
(etwas überrascht) und der Kundige fährt hinten rein (er weis ja das
hier keine Wartepflicht besteht). Wie sieht die Rechtslage aus?
Üblicherweise ist ja der Auffahrende schuldig. Nun hat aber der
Ortsunkundige überraschend gebremst. Muß der Auffahrende alles zahlen?
Ist eine dritte Partei (Grundstückseigentümer oder Gemeinde) durch die
ungünstige Bauweise mithaftbar zu machen?
T.R.H.
eine Einmündung (T-Kreuzung) ist normalerweise eindeutig zu erkennen,
durchgehende Teerfläche, gleichbreite Fahrspuren o.ä. Eine Einmündung
hat normalerweise einen abgesenkten Bordstein, keine "Viertelkreise" am
Bürgersteig und ist meist schmaler in der Fahrbahnbreite.
Es gibt nun hier in der Gegend eine Tempo30 Zone, in der eine
Grundstückseinfahrt auf die Straße kommt. Diese Einfahrt ist technisch
wie eine Einmündung aufgebaut (breit, runde Ecken) und ist durch Bäume
auch nicht einsehbar. Es ist noch 3-5 Meter straßenähnliche Bauweise bis
zum Grundstückstor gegeben.
Wenn ein Ortsunkundiger hier ankommt muß er eine
Rechts-vor-Links-Einmündung annehmen.
Angenommen, ein Unkundiger fährt mit den erlaubten 30km/h dort lang, ein
Ortskundiger im Nennabstand hinterher. Der Unkundige macht eine Bremsung
(etwas überrascht) und der Kundige fährt hinten rein (er weis ja das
hier keine Wartepflicht besteht). Wie sieht die Rechtslage aus?
Üblicherweise ist ja der Auffahrende schuldig. Nun hat aber der
Ortsunkundige überraschend gebremst. Muß der Auffahrende alles zahlen?
Ist eine dritte Partei (Grundstückseigentümer oder Gemeinde) durch die
ungünstige Bauweise mithaftbar zu machen?
T.R.H.