Discussion:
Berechnung eines Hochstufungsschadens in der KFZ Haftpflichtversicherung
(zu alt für eine Antwort)
Juergen Poniatowski
2009-09-19 12:50:17 UTC
Permalink
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.

Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.

Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?

Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
Web:
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."

Wenn man das anwendet, kann man:
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.

Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)

Ist das so korrekt?

Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?

Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?

gruss,
Juergen

PS:
ich habe das in:
de.soc.recht.strassenverkehr (follow up)
und de.sci.mathematik ; de.etc.fahrzeug.auto
gepostet.
Wenn es anders besser passt bitte korrigieren.
Harald Hengel
2009-09-19 14:06:31 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer
Schaden. in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
Am einfachsten ist es der Versicherung den Schaden zu ersetzen, dann
wird nicht hochgestuft.
Es kommt natürlich auf die Höhe des Schadens an. ob das realisierbar
und wirtschaftlich ist.

Ansonsten wirkt die Hochstufung über Jahrzehnte und mit bei weiteren
Schäden wird es problematisch den Anteil des einen Schadens
herauszurechnen.

Harald
Ralf Koenig
2009-09-19 16:24:02 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde
Ok, sagen wir Leih-Otto (der Autoverleiher) und Unfall-Toni (der
Ausleiher, der den Unfall hatte).
Post by Juergen Poniatowski
haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Wieso muss? Muss doch nicht.
Post by Juergen Poniatowski
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Das ist zwangsläufig getrickst.

Außerdem bleibt der Schaden an dem geliehenen Auto. Entweder als Schaden
in einer Kasko, oder eben als Schadenssumme, die nicht versichert ist.
Post by Juergen Poniatowski
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Das kann an sich nicht stimmen. Denn warum gerade 10 Jahre?
Post by Juergen Poniatowski
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Diese Funktionen klingen nett, aber sie sind praktisch nicht zu berechnen.

Denn die Funktion "Versicherungsprämie" hängt von mehr Variablen ab, als
dem SFR. Leih-Otto kann die Versicherung wechseln, er kann mal
Kfz-Haftpflicht, mal Teilkasko, mal Vollkasko abschließen. Er könnte
auch noch Zweitwagen und Drittwagen versichern, wo er bei manchen
Versicherungen den SFR des ersten übernehmen kann. Und so weiter und so
fort.
Post by Juergen Poniatowski
Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)
Ist das so korrekt?
Nein. Es ist irgendwie der triviale Versuch einer Näherung. Wirklich
klappen tut es nicht.
Post by Juergen Poniatowski
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
Siehste! Und nicht nur die.
Post by Juergen Poniatowski
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Ist nicht pragmatisch machbar.
Post by Juergen Poniatowski
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
Die einfachste und sauberste Variante ist klar, weil sie den ganzen Kram
sehr einfach umgeht: Nämlich Unfall-Toni zahlt den entstandenen
Kfz-Haftpflichtschaden komplett, die Kfz-Haftpflichtversicherung von
Leih-Otto kommt damit nicht zum Tragen. Außerdem muss Leih-Otto
natürlich seinen Schaden am Auto ersetzt bekommen. Ggf. kann man sich da
unter Freunden auf etwas einigen, wenn auch Leih-Otto eine gewisse
Mitschuld bei sich sieht. Schließlich hat er ja zugestimmt, dass
Unfall-Toni das Auto ausleihen darf.
Ggf. muss Unfall-Toni für die Begleichung der Schäden aus eigener Tasche
einen Kredit aufnehmen, den er dann über die Jahre abstottert. Billig
wird die Sache nicht, aber sauber.

Schwierig ist das, wenn der Haftpflichtschaden keine einmalige Summe ist
(z.B. Unfallschaden des Unfallgegners plus Schmerzensgeld,
Nutzungsausfall, Gebühren) sondern eine laufende Sache wie z.B.
chronische, bleibende Schäden am Unfallgegner und daraus entstehend
irgendwelche Ansprüche in Bezug auf eine dauerhafte finanzielle
Entschädigung.

Unfall-Toni kann parallel schauen, ob er wiederum die Sache irgendwie
auf seine Privathaftpflicht bekommt, wenn er eine hat. Das wäre so meine
Einschätzung, aber IANAL.

Wenn es doch auf die Nutzung der Kfz-Haftpflicht von Leih-Otto
hinausläuft, weil der Schaden Unfall-Toni seinerseits über Jahrzehnte in
den finanziellen Ruin stürzen würde, sollte sich jeder einen Anwalt
nehmen, und die Anwälte einen Vergleich erarbeiten lassen. Bei kleineren
Schadenssummen bis z.B. 20.000 EUR reicht es ggf. sich zusammen mit
einem objektiven Dritten (auch wieder Anwalt bietet sich an, aber ein
gemeinsamer) auf eine Pauschalsumme zu einigen, mit der dann alle
Ansprüche von Leih-Otto an Unfall-Toni abgegolten sind.

Und die Moral von der Geschicht: Verleihe nie dein Auto nicht.

Ralf
Juergen Poniatowski
2009-09-19 17:37:07 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde
Ok, sagen wir Leih-Otto (der Autoverleiher) und Unfall-Toni (der
Ausleiher, der den Unfall hatte).
Post by Juergen Poniatowski
haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Wieso muss? Muss doch nicht.
Bei kleiner Schadenshöhe stellt sich die Frage dieses Threads nicht,
man zahlt und lässt sich nicht hochstufen.
Annahme ist hier:
Schadenshöhe "erheblich höher als" Hochstufungsschaden
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Das ist zwangsläufig getrickst.
Was soll da getrickst sein?
Versichert sind in der KFZ Haftpflicht Autos und nicht Personen!
(Leih-Toni war berechtigter Fahrer, Beschränkte Verträge mit
Fahrerbindung auf bestimmte Personen lassen wir mal außen vor)
Post by Ralf Koenig
Außerdem bleibt der Schaden an dem geliehenen Auto. Entweder als Schaden
in einer Kasko, oder eben als Schadenssumme, die nicht versichert ist.
Klar, der kommt noch dazu.
Aber dieser Schaden (Kasko, Schadensfreiheitsrabatte werden unabhängig
von der Haftpflicht gestuft) ist hier nicht Thema
oder wir nehmen der Einfachheit an es handele sich um eine alte Karre
deren Zeitwert aus der Portokasse bestritten wird.
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Das kann an sich nicht stimmen. Denn warum gerade 10 Jahre?
Keine Ahnung, habe das nur gefunden.
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Diese Funktionen klingen nett, aber sie sind praktisch nicht zu berechnen.
Denn die Funktion "Versicherungsprämie" hängt von mehr Variablen ab, als
dem SFR. Leih-Otto kann die Versicherung wechseln, er kann mal
Kfz-Haftpflicht, mal Teilkasko, mal Vollkasko abschließen. Er könnte
auch noch Zweitwagen und Drittwagen versichern, wo er bei manchen
Versicherungen den SFR des ersten übernehmen kann. Und so weiter und so
fort.
Post by Juergen Poniatowski
Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Dazu kommt wohl noch, dass inzwischen wohl ziemlich intransparent
zurückgestuft wird, sowohl innerhalb einer Versicherung (Rabatt
Rettertarife) als auch zwischen verschiedenen Versicherungen kommen
unterschiedliche Shemata zum tragen...
Post by Ralf Koenig
Die einfachste und sauberste Variante ist klar, weil sie den ganzen Kram
sehr einfach umgeht: Nämlich Unfall-Toni zahlt den entstandenen
Kfz-Haftpflichtschaden komplett, die Kfz-Haftpflichtversicherung von
Leih-Otto kommt damit nicht zum Tragen.
Glaube kaum, dass Freunde diesen Weg wählen werden wenn er ein
VIELFACHES kostet nur um sich Rechen- und Denkarbeit zu ersparen?
Versicherungsprämie zahlen und die Versicherungsleistungsleistung
nicht in Anspruch nehmen wenn ein teurer Versicherungsfall eintritt???

Die Leute die so vorgehen sind wohl auch die welche für ihren Auto im
Wert von 4000EUR Abwrackprämie kassieren ;-)

Selbst wenn sich die Freunde Otto und Toni darüber zertritten haben,
und Otto Toni auf die Schadenssumme veklagt, bekommt er dann vom
Haftplichtteil laut gängiger Rechtsprechung wohl nur den
Hochstufungsschaden statt die Bezahlung der um ein vielfaches höheren
vollen Haftpflicht Schadenssumme ohne Versicherungsinanspruchname
(Schadensminderungspflicht ?) zugesprochen.

Die Frage lautet modifiziert dann:
Wei berechnet das Gericht (oder dessen Gutachter) den
Hochstufungsschaden bzw auf Grund von welchen Parametern setzt sie was
fest?


Juergen
Ralf Koenig
2009-09-19 21:04:34 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Das ist zwangsläufig getrickst.
Was soll da getrickst sein?
Versichert sind in der KFZ Haftpflicht Autos und nicht Personen!
Klar, sonst hätten wir das Problem so nicht. Und versichert sind in der
KFZ-Haftpflicht nicht Autos, sondern bestimmte Forderungen, die aus
bestimmten Schäden an anderen Sachen oder Personen entstehen, die mit
diesem Auto verursacht wurden.
Post by Juergen Poniatowski
(Leih-Toni war berechtigter Fahrer, Beschränkte Verträge mit
Fahrerbindung auf bestimmte Personen lassen wir mal außen vor)
Vielleicht unterscheiden sich einfach unsere Auffassungen von fair. Und
Fairness war ja das Ziel der Aktion.
Post by Juergen Poniatowski
Post by Ralf Koenig
Außerdem bleibt der Schaden an dem geliehenen Auto. Entweder als Schaden
in einer Kasko, oder eben als Schadenssumme, die nicht versichert ist.
Klar, der kommt noch dazu.
Aber dieser Schaden (Kasko, Schadensfreiheitsrabatte werden unabhängig
von der Haftpflicht gestuft)
Nein, stimmt nicht immer. Wer zum Beispiel nie kaskoversichert war, aber
in der Haftpflicht über ein paar Jahre durch keine Forderungen an die
Versicherung seinen SFR erhöht hat, und dann später eine Kasko
abschließt (z.B. auf ein anderes Auto), der kann den SFR von der
Kfz-Haftpflicht auf die Kasko übernehmen.
Post by Juergen Poniatowski
ist hier nicht Thema
oder wir nehmen der Einfachheit an es handele sich um eine alte Karre
deren Zeitwert aus der Portokasse bestritten wird.
Hier kann man auch gern den (in der Regel höheren)
Wiederbeschaffungswert ansetzen. Denn Verleih-Otto will ja wieder Auto
fahren.

Ganz unabhängig davon ist unklar, wie der Zeitwert festgelegt wird. Mit
einem Auto, das von allen Parametern nah dran ist, ist das fairer, IMHO.
Post by Juergen Poniatowski
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Dazu kommt wohl noch, dass inzwischen wohl ziemlich intransparent
zurückgestuft wird, sowohl innerhalb einer Versicherung (Rabatt
Rettertarife) als auch zwischen verschiedenen Versicherungen kommen
unterschiedliche Schemata zum tragen...
Die Verträge sind heterogen. Aber jeder für sich ist an sich
transparent. Zwischen den Versicherungen werden nicht die SFR's
kommuniziert (das wäre ja zu einfach), sondern irgendwas wo die
schadenfreien Jahre und die Schäden des letzten Jahres drin sind. Genau
weiß ich das auch nciht, aber die SFR's mitnehmen geht definitiv nicht
immer.

Was du aber siehst: Es ist nicht einfach, diese Hochstufungskosten
"fair" zu bestimmen.
Post by Juergen Poniatowski
Post by Ralf Koenig
Die einfachste und sauberste Variante ist klar, weil sie den ganzen Kram
sehr einfach umgeht: Nämlich Unfall-Toni zahlt den entstandenen
Kfz-Haftpflichtschaden komplett, die Kfz-Haftpflichtversicherung von
Leih-Otto kommt damit nicht zum Tragen.
Glaube kaum, dass Freunde diesen Weg wählen werden wenn er ein
VIELFACHES kostet nur um sich Rechen- und Denkarbeit zu ersparen?
Versicherungsprämie zahlen und die Versicherungsleistungsleistung
nicht in Anspruch nehmen wenn ein teurer Versicherungsfall eintritt???
Die Leute die so vorgehen sind wohl auch die welche für ihren Auto im
Wert von 4000EUR Abwrackprämie kassieren ;-)
Selbst wenn sich die Freunde Otto und Toni darüber zertritten haben,
und Otto Toni auf die Schadenssumme veklagt, bekommt er dann vom
Haftplichtteil laut gängiger Rechtsprechung wohl nur den
Hochstufungsschaden statt die Bezahlung der um ein vielfaches höheren
vollen Haftpflicht Schadenssumme ohne Versicherungsinanspruchname
(Schadensminderungspflicht ?) zugesprochen.
Wei berechnet das Gericht (oder dessen Gutachter) den
Hochstufungsschaden bzw auf Grund von welchen Parametern setzt sie was
fest?
Ich sag doch: Frag einen Anwalt, oder Richter, oder Gutachter.
Wahrscheinlich rechnet das Gericht gar nciht groß.

Das ganze fängt ja harmlos an. Erstmal braucht man zwei Parteien, hier
Otto und Toni. Beide Parteien nehmen sich einen Anwalt, der Anwalt von
Otto nennt eine übertriebene Schadenssumme (ausgerechnet nach einer
Formel, die Otto weit besser stellt, weil er Ottos Interessen vertritt)
und schickt die Forderung an den Anwalt von Toni. Der lehnt ab, und
nennt die Summe nicht verhältnisgemäß, weil dieser nach einer Formel
rechnet, die Toni besser stellt. Wenn nun Toni und Otto zur Räson
kommen, treffen sich die Anwälte irgendwann bei einer Summe plus
Anwaltskosten. Das ist quasi eine Einigung, ohne das ein Gericht
gebraucht wurde. Ob sie fair ist, weiß keiner.

Wenn die Anwälte Otto und Toni aber einreden, dass da gar ncihts geht,
dann geht die Sache vor Gericht und einer tritt als Kläger auf, einer
als Beklagter. Hier kommen dann Gerichtskosten dazu, Gutachterkosten,
etc. pp. AFAIK, ist hier immer noch ein Vergleich möglich. Sonst ergeht
ein Urteil. Ich bin mir relativ sicher, dass es für den Fall kein
"0815-Standardverfaren" gibt, sondern dass die konkrete Summe rein als
"Verhandlungsprodukt" der Anwälte plus Richterspruch rauskommt.
Verloren haben am Ende beide: Otto und Toni.

Wahrscheinlich wäre eine einvernehmliche Sache einfacher: Toni fordert
Otto auf, seine zusätzlichen Gesamtkosten durch Toni's Unfall zu
schätzen. Der rechnet ein bisschen und nennt eine Summe.

Toni zahlt dann freiwillig das Doppelte dieser Summe, um sehr sicher zu
stellen, dass selbst wenn sich Otto nach unten verschätzt hat (und das
wird er unter Freunden eher tun), dieser auf jeden Fall nicht aus
Nachsicht letztlich doch auf der Verliererseite steht. Denn da darf kein
Gram auf Ottos Seite bleiben, wenn die beiden Freunde bleiben wollen.
Parallel setzen die beiden ein Schriftstück auf, dass damit alle
Forderungen in diesem Fall beglichen sind. Nur zur Sicherheit, um die
Einigung zu dokumentieren und damit da nichts nachkommt. Auch
Freundschaften halten nicht ewig.

Vorteil: Man umgeht den ganzen Wasserkopf mit Anwalts- und
Gerichtskosten. Tonis Geld landet da, wo es gebraucht wird: Beim
Geschädigten Otto. Und im Erwartungswert dürfte Toni selbst mit der
doppelten Summe noch besser wegkommen, als im Erwartungswert des
Ergebnisses der Gerichtsverhandlung, wo die Wasserkopf-Kosten dazukommen.

Ralf
Stephan Gerlach
2009-09-20 19:50:13 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Das kann an sich nicht stimmen. Denn warum gerade 10 Jahre?
Das hab' ich mich auch gefragt.
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Diese Funktionen klingen nett, aber sie sind praktisch nicht zu berechnen.
Will heißen:
Wenn der Unfall im Jahr t=0 war, dann ist zu *diesem* Zeitpunkt noch
nicht der entsprechende Summand für, z.B., das Jahr t=5 berechenbar.
Man weiß ja bei t=0 noch nicht, ob bis zu t=5 ein weiterer Unfall
passieren wird, das Auto verkauft wird usw.
Man kann also bei t=0 in der Tat *nicht* den gesamten
"Hochstufungsschaden" ausrechnen; dieser müßte, wie schon von Andreas
Portz geschrieben wurde, Jahr für Jahr ausgezahlt werden.
Post by Ralf Koenig
Post by Juergen Poniatowski
Ist das so korrekt?
Nein. Es ist irgendwie der triviale Versuch einer Näherung. Wirklich
klappen tut es nicht.
Theoretisch schon; praktischerweise müßte man wie gesagt "sehr lange
warten", bis man den kompletten Hochstufungsschaden exakt berechnet hätte.
Post by Ralf Koenig
Unfall-Toni kann parallel schauen, ob er wiederum die Sache irgendwie
auf seine Privathaftpflicht bekommt, wenn er eine hat.
Mit seiner Auto-Haftpflicht nicht? Wär' ja u.U. gar nicht so unsinnig,
das gesetzlich zu "erlauben".
--
Post by Ralf Koenig
Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)
Roland Franzius
2009-09-19 16:54:25 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)
Ist das so korrekt?
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
Man summiert die Erhöhungsprämien bis zum Wiedererreichen desselben
Schadenfreiheitsrabatts nach heutigen Sätzen der betreffenden
Versicherung und bezahlt das sofort.

Dabei heben sich Verzinsungsabschlag, die Erwartung der Inflation und
evtl. Prämienerhöhungen oder -erniedrigungen ebenso gegeneinander auf,
wie die Wahrscheinlichkeiten, dass der Besitzer die Versicherungsklasse
oder der Versicherer die Typklasse nach oben oder unten ändert, der
Vertrag beendet oder verkauft wird oder durch weitere Unfälle der
Schadensfreiheitsrabatt verloren geht.

Ein Marktpreis läßt sich nur dadurch ermitteln, dass man den Vertrag
verkauft und einen mit dem alten Schadensfreiheitsrabatt kauft. Sicher
haben die Schadensregulierer und -anwälte Tabellen dafür. Die meisten
Versicherer bieten einen Verzicht auf Höherstufung nach einem Schaden
gegen einen Prämienaufschlag an. Das ergibt einen Anhaltspunkt für die
jährlichen Kosten.
--
Roland Franzius
Sabine Sauer
2009-09-20 12:19:50 UTC
Permalink
Post by Roland Franzius
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
Man summiert die Erhöhungsprämien bis zum Wiedererreichen desselben
Schadenfreiheitsrabatts nach heutigen Sätzen der betreffenden Versicherung
und bezahlt das sofort.
Genau so kenn ich das auch, und es macht ja irgendwie Sinn.
Der "Schaden" (höhere Beiträge) ist getilgt und irgendwelche Ereignisse in
der Zukunft sind ja nicht mehr "Schuld" des Erstschadensveruraschers. Der
Vericherungsnehmer steht nicht besser und nicht schlechter da als vor dem
Schaden.

mfg

SS
Andreas Portz
2009-09-20 12:27:28 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Post by Roland Franzius
Man summiert die Erhöhungsprämien bis zum Wiedererreichen desselben
Schadenfreiheitsrabatts nach heutigen Sätzen der betreffenden Versicherung
und bezahlt das sofort.
Genau so kenn ich das auch, und es macht ja irgendwie Sinn.
Korrekter wäre es, jedes Jahr nach den dann gültigen Beträgen
abzurechnen. Es steht doch heute noch gar nicht fest, was das Fahrzeug
nächstes Jahr als Grundprämie kosten würde. Man kann dann auch
problemlos den Fall mit einbeziehen, dass der Eigentümer später noch
weitere Unfälle und damit verbundene Rückstufungen selbst verursacht.
Und hat auch nicht das Problem, dass heutige Zahlungen für eine
eventuelle Versichungsprämie in x Jahren (fährt der Geschädigte dann
überhaupt noch eigene KFZ oder hatte er so viele selbstverursachte
Unfälle, dass es sowieso nur noch mit der maximal möglichen Mallusprämie
Versicherer findet?) abzinst werden müssen: die Schadenersatzzahlung
findet immer erst dann statt, wenn auch die Versicherungsprämie fällig wird.
Schon schwieriger wird die Entscheidung, ob der 'ramponierte' SFR nur
das verunfallte Fahrzeug herangezogen und schadenersetzt werden soll,
oder auch für eventuell in der Zukunft mit diesem Vertrag zu
versichernde höherwertige Fahrzeuge.


-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Sabine Sauer
2009-09-22 14:31:15 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Sabine Sauer
Post by Roland Franzius
Man summiert die Erhöhungsprämien bis zum Wiedererreichen desselben
Schadenfreiheitsrabatts nach heutigen Sätzen der betreffenden Versicherung
und bezahlt das sofort.
Genau so kenn ich das auch, und es macht ja irgendwie Sinn.
Korrekter wäre es, jedes Jahr nach den dann gültigen Beträgen
abzurechnen. Es steht doch heute noch gar nicht fest, was das Fahrzeug
nächstes Jahr als Grundprämie kosten würde. Man kann dann auch
problemlos den Fall mit einbeziehen, dass der Eigentümer später noch
weitere Unfälle und damit verbundene Rückstufungen selbst verursacht.
Und hat auch nicht das Problem, dass heutige Zahlungen für eine
eventuelle Versichungsprämie in x Jahren (fährt der Geschädigte dann
überhaupt noch eigene KFZ oder hatte er so viele selbstverursachte
Unfälle, dass es sowieso nur noch mit der maximal möglichen Mallusprämie
Versicherer findet?) abzinst werden müssen: die Schadenersatzzahlung
findet immer erst dann statt, wenn auch die Versicherungsprämie fällig wird.
Schon schwieriger wird die Entscheidung, ob der 'ramponierte' SFR nur
das verunfallte Fahrzeug herangezogen und schadenersetzt werden soll,
oder auch für eventuell in der Zukunft mit diesem Vertrag zu
versichernde höherwertige Fahrzeuge.
Irgendwie erinnert mich das an die Frage eines Freundes, ob man sich gegen
die Pleite seines Versicherers denn nicht versichern könne.

Rechne durch bis er wieder auf seinen ursprünglichen Rabatt ist, drück ihms
in die Hand und leih Dir NIE wieder ein fremdes Auto.

mfg

SS
Florian Laws
2009-09-22 22:05:15 UTC
Permalink
Post by Sabine Sauer
Post by Roland Franzius
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
Man summiert die Erhöhungsprämien bis zum Wiedererreichen desselben
Schadenfreiheitsrabatts nach heutigen Sätzen der betreffenden Versicherung
und bezahlt das sofort.
Genau so kenn ich das auch, und es macht ja irgendwie Sinn.
Der "Schaden" (höhere Beiträge) ist getilgt und irgendwelche Ereignisse in
der Zukunft sind ja nicht mehr "Schuld" des Erstschadensveruraschers. Der
Vericherungsnehmer steht nicht besser und nicht schlechter da als vor dem
Schaden.
Kann der Halter nicht den Schaden "zurückkaufen", so dass er erst
gar nicht hochgestuft wird, und der Entleiher ersetzt ihm diesen Betrag?

Grüße,


Florian
Siegfried Schmidt
2009-09-23 05:38:28 UTC
Permalink
Post by Florian Laws
Kann der Halter nicht den Schaden "zurückkaufen", so dass er erst
gar nicht hochgestuft wird, und der Entleiher ersetzt ihm diesen Betrag?
Können tut er immer, aber sinnvollerweise nur wenn die Schadensumme nicht
wesentlich über dem Rabattverlust liegt oder aufgrund anderer Schäden der
Vertrag schon wackelt.


Siegfried
Stephan Gerlach
2009-09-20 19:27:55 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Angenommen, der Schaden wurde zum Zeitpunkt t=0 verursacht. Dann würde
ich "Hochsstufungsschaden" intuitiv definieren als "das, was der Halter
vom Zeitpunkt t=0 ab mehr bezahlen muß im Vergleich dazu, was er bezahlt
hätte, wenn der Schaden nicht entstanden wäre". Eine obere Zeitgrenze
kann man da genaugenommen pauschal erstmal nicht setzen; es sei denn die
Versicherungs-Modalitäten geben das her (z.B. es gibt einen niedrigsten
Jahresbeitrag, der nach endlich vielen Jahren erreichbar ist). Damit
wäre also

Hochsstufungsschaden :=
Summe[t=0 bis unendlich]
[(Beitrag im Jahr t *mit* Schaden) - (Beitrag im Jahr t *ohne* Schaden)]

Natürlich wird die Summe in Wahrheit nur endlich viele Summanden
ungleich 0 enthalten, da vermutlich es einen niedrigsten Beitrag gibt;
ab dem betreffenden Jahr t wären dann alle folgenden Summanden gleich 0.
Post by Juergen Poniatowski
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?)
Ich wüßte nicht, was bei derartigen Überlegungen ein "aktueller Stand"
zu suchen hätte ;-) .
Post by Juergen Poniatowski
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Das klingt nach einer gesetzlichen Bestimmung?!
Denn es könnte ja sein, daß im Jahr 11 nach dem Schaden der Halter immer
noch mehr bezahlt, als er ohne den Schaden bezahlt hätte. Folglich hätte
er nicht den tatsächlichen Gesamtschaden ersetzt bekommen.
Post by Juergen Poniatowski
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Ja; das ist ungefähr das, was ich oben geschrieben hatte. Nur daß hier
die Summe ohne weitere Begründung einfach bei t=10 "abgeschnitten" würde.
Post by Juergen Poniatowski
Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
Was für Zinsen?
Post by Juergen Poniatowski
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)
Die Zinsen mal ausgeklammert:
Die Rechnung bleibt prinzipiell dieselbe; nur daß die einzelnen Werte
(Beitrag im Jahr t *mit* Schaden) und (Beitrag im Jahr t *ohne* Schaden)
eben andere sind.
Post by Juergen Poniatowski
Ist das so korrekt?
Ja, wobei mir unklar ist, warum bei t=10 Schluß sein soll.
Post by Juergen Poniatowski
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
Ich nehme an, diesmal vom Halter selber verursacht. Ansonsten kann man
ja einfach beide Schäden zu einem zusammenfassen.
Post by Juergen Poniatowski
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Dann nimmt man eben als Summanden in der obigen Summe
(Beitrag im Jahr t *mit* 1. Schaden und *mit* 2. Schaden)
- (Beitrag im Jahr t *ohne* 1. Schaden und *mit* 2. Schaden)
anstelle derer, die jetzt dort stehen.
--
Post by Juergen Poniatowski
Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)
Hauke Hagenhoff
2009-09-21 14:27:43 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Das macht die Versicherung, die haben Programme dafür :)

Im Ernst, die Versicherung sollte, spätestens auf Nachfrage, eine
Abrechnung liefern können, wieviel man durch Hochstufung in den nächsten
Jahren mehr bezahlt.
Das Ganze vor dem Hintergrund, daß man einen Schaden ja auch
Zurückkaufen (D.h. aus eigener Tasche erstatten) kann, so daß die
Versicherung ohne Hochstufung weiter läuft.

Das selber zu berechnen ist verdammt viel Aufwand, denn für jedes
Folgejahr muß man ja erstmal ermitteln, wieviel Prozent die
entsprechenden Schadenfreiheitsklassen nach sich ziehen und zwar jeweils
die, die man ohne den Schaden hätte, als auch die, die man aller
Voraussicht nach mit dem Schaden haben wird.

Je höher die SF-Klase vorher war, desto weniger lohnt sich ein Rückkauf,
weil sich die Prozentsätze auch immer mehr annähern und teilweise über
Jahre gleich bleiben.
Die großen Sprünge finden ja am Anfang statt, also 140 oder 120% auf
100% auf 85% auf 70% usw.

Am Beispiel der Europa:

SF 25 30 30
SF 24 30 30
SF 23 30 30
SF 22 30 35
SF 21 35 35
SF 20 35 35
SF 19 35 35
SF 18 35 40
SF 17 35 40
SF 16 35 40
SF 15 40 40
SF 14 40 40
SF 13 40 45
SF 12 40 45
SF 11 45 45
SF 10 45 50
SF 9 45 50
SF 8 50 55
SF 7 50 60
SF 6 55 60
SF 5 55 65
SF 4 60 70
SF 3 70 80
SF 2 85 85
SF 1 100 100
SF 1/2 120 110
Carsten Beckermann
2009-09-27 19:31:48 UTC
Permalink
Post by Juergen Poniatowski
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Ich könnte mir vorstellen, mit der Versicherung zu reden.
Eventuell kann man den Schaden "freikaufen", damit meine ich, den Schaden der Versicherung abzukaufen und selbst zu tragen.

Lohnt sich allerdings nicht immer, ist ein Rechenexempel, zu dem ich keine Formel habe. Ich höre es nur öfters.

Leider kann ich nicht mehr sagen, aber vielleicht hilft das ja schon.

Grüße
Carsten

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