Juergen Poniatowski
2009-09-19 12:50:17 UTC
Zwei Freunde haben sich untereinander ein Auto geliehen und der eine
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
Web:
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Wenn man das anwendet, kann man:
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)
Ist das so korrekt?
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
gruss,
Juergen
PS:
ich habe das in:
de.soc.recht.strassenverkehr (follow up)
und de.sci.mathematik ; de.etc.fahrzeug.auto
gepostet.
Wenn es anders besser passt bitte korrigieren.
hat mit dem geliehenen Auto leider einen Schaden verursacht für den
die Autohaftplicht in Anspruch genommen werden muss.
Sie möchten das nun fair untereinander regeln, dass heisst der Fahrer
will den Hochstufungsschaden dem Autohalter ersetzen.
Wie berechnet man denn nun eigentlich den Hochstufungsschaden?
Gefunden dazu habe ich (stimmt das bzw ist das der aktuelle Stand?) im
Web:
" verpflichtet ist, den Hochstufungsschaden für die nächsten 10 Jahre
zu übernehmen auf jährlichen Nachweis, dass Versicherung noch
besteht."
Wenn man das anwendet, kann man:
Versicherungsprämie(SF_ nachHochstufung) - Versicherungsprämie(SF_
vorher) für jedes Folgejahr von 1-10 berechnen und aufsummieren und
kommt so auf einen gesamten Hochstufungsschadenbetrag.
Bei
- Anstieg der Versicherungsprämie
- Der Halter trennt sich von dem Auto und kauft sich ein Auto mit
deutlich höherer Haftpflichtprämie
- Zinsen mit berücksichtigt
muss man dann wohl obige Rechnung für die verbleibenden Jahre neu
kalkulieren)
Ist das so korrekt?
Komplizierter wird es, wenn man weitere Schadensfälle berücksichtigt
berücksichtigt.
- Es passiert kurz noch diesem Haftplichtschaden ein weiterer Schaden.
in so einem Falle wird man ja ganz derbe hochgestuft.
Wie rechnet man denn das bzw verteilt man nun diese
Hochstufungskosten?
Wie wird sowas "üblicherweise" gerechnet?
gruss,
Juergen
PS:
ich habe das in:
de.soc.recht.strassenverkehr (follow up)
und de.sci.mathematik ; de.etc.fahrzeug.auto
gepostet.
Wenn es anders besser passt bitte korrigieren.