Post by Georg BeranPost by Heiko Jacobs... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
weil bei uns das Blinken bei der Einfahrt als Hinweis darauf angesehen
werden kann, dass derjenige bei der nächsten Ausfahrt raus will.
Das im Zusammenhang damit, dass als Fahrtrichtung (im Sinne der
Blinkregelung) die einzig Mögliche Fahrtrichtung angesehen wird (als
bei einem gebotenen REchtsabbiegen nicht geblinkt werden muss), was in
.de anders ist.
Allerdings musst da in .de verdammt aufpassen, das Nicht-Blinken gilt
nur für Kreisverkehre, wo bei der Einfahrt ein Gebotsschild
"Kreisverkehr" (blau, rund, weiße Pfeile in Kreisform) _und_ eine
Nachrangtafel ist. Bei allen anderen KReisverkehren musst dort auch
bei der Einfahrt blinken.
Bei uns allerdings gibt es als einziges Hinweiszeichen auf den
Kreisverkehr das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Kreisverkehr"
dreieckig, weiß mit rotem Rand auf einer Basis stehend und mit
schwarzen kreisförmigen Pfeilen.
Sonst gibt es in unserer StVO nur mehr folgenden Passus über
Kreisverkehre in den Begriffsbestimmungen:
|Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig
|verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt
|ist;:
Die Fahrtrichtung (als Einbahn) ist durch das Gebotszeichen
"vorgeschriebene Fahrtrichtung", blau, kreisförmig, weißer Pfeil (in
diesem Fall nach Rechts), das im Allgemeinen gegenüber der Einfahrt
steht, vorgegeben.
Liebe Grüße
Hannes