Discussion:
Blinken beim Abbiegen an Gebotsschild
(zu alt für eine Antwort)
Ulf Gutschmidt
2007-09-13 10:20:20 UTC
Permalink
Neulich entbrannte unter den Kollegen ein Streit: Ist z.B. am
Gebotsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - nur rechts" (weiß auf
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde, denn es sei ja nur eine erlaubt, andere
hielten das Blinken für notwendig. Wer hat nun Recht?

UG, mit Grüßen
Frank Hucklenbroich
2007-09-13 12:04:33 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Neulich entbrannte unter den Kollegen ein Streit: Ist z.B. am
Gebotsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - nur rechts" (weiß auf
blauem Grund) zu blinken?
Ich würde das rein intuitiv tun, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht
unbedingt sehen können, was da für ein Schild steht, und insofern können
die auch nicht raten wohin ich unterwegs bin.
Post by Ulf Gutschmidt
Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde
Natürlich wird von der Fahrtrichtung abgewichen - vorher geradeaus, dann
rechts. Ob da jetzt ein Schild steht ändert an dieser Tatsache rein gar
nichts. Man wird lediglich zur Fahrtrichtungsänderung gezwungen.

Insofern denke ich, daß blinken angesagt ist. Eben weil Verkehrsteilnehmer
aus anderen Richtungen nicht unbedingt Kenntnis von dem Schild haben
(können).

Grüße,

Frank
Carlos Dürschmidt
2007-09-13 12:05:57 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde, denn es sei ja nur eine erlaubt, andere
hielten das Blinken für notwendig. Wer hat nun Recht?
§9 Abs.1 StVO: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich
ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. [...]"

Da es dem Fahrer verboten ist, geradeaus zu fahren oder links
abzubiegen, will er rechts abbiegen und muß daher den rechten
Blinker oder Winker benutzen. Eine Einschränkung in der Form "Das gilt
nicht, wenn der Fahrer nicht aussuchen darf, wohin er abbiegt" kann
ich nicht erkennen.

Gruß
Carlos
Peter Liedermann
2007-09-13 12:38:47 UTC
Permalink
Post by Carlos Dürschmidt
Post by Ulf Gutschmidt
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde, denn es sei ja nur eine erlaubt, andere
hielten das Blinken für notwendig. Wer hat nun Recht?
§9 Abs.1 StVO: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich
ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. [...]"
Da es dem Fahrer verboten ist, geradeaus zu fahren oder links
abzubiegen, will er rechts abbiegen und muß daher den rechten
Blinker oder Winker benutzen. Eine Einschränkung in der Form "Das gilt
nicht, wenn der Fahrer nicht aussuchen darf, wohin er abbiegt" kann
ich nicht erkennen.
So sehe ich es auch. Bei spitzfindiger Interpretation, etwa durch
röhrenrechnergestützte Textverarbeitungssysteme, könnte man aber einwenden,
dass nur derjenige, der abbiegen *will*, zur Ankündigung dieses Manövers
verpflichtet ist. Wer sich bloss widerwillig der Anordnung des Abbiegens
beugt, muss dies demnach nicht ankündigen.

Gruss,
Peter
Carlos Dürschmidt
2007-09-13 12:51:16 UTC
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Post by Peter Liedermann
dass nur derjenige, der abbiegen *will*, zur Ankündigung dieses Manövers
verpflichtet ist. Wer sich bloss widerwillig der Anordnung des Abbiegens
beugt, muss dies demnach nicht ankündigen.
Er beugt sich der Anordnung kraft freier Willensentscheidung. Er
könnte sie auch bewußt ignorieren, was aber teurer werden könnte
als die Richtungsänderung nicht anzuzeigen.

Gruß
Carlos
Thomas Hertel
2007-09-13 14:06:44 UTC
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Post by Peter Liedermann
Post by Carlos Dürschmidt
Post by Ulf Gutschmidt
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde, denn es sei ja nur eine erlaubt, andere
hielten das Blinken für notwendig. Wer hat nun Recht?
§9 Abs.1 StVO: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich
ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. [...]"
Da es dem Fahrer verboten ist, geradeaus zu fahren oder links
abzubiegen, will er rechts abbiegen und muß daher den rechten
Blinker oder Winker benutzen. Eine Einschränkung in der Form "Das gilt
nicht, wenn der Fahrer nicht aussuchen darf, wohin er abbiegt" kann
ich nicht erkennen.
So sehe ich es auch. Bei spitzfindiger Interpretation, etwa durch
röhrenrechnergestützte Textverarbeitungssysteme, könnte man aber einwenden,
dass nur derjenige, der abbiegen *will*, zur Ankündigung dieses Manövers
verpflichtet ist. Wer sich bloss widerwillig der Anordnung des Abbiegens
beugt, muss dies demnach nicht ankündigen.
Wenn schon spitzfindig, dann blinkt man 50 Meter vorher (=rechtzeitige
Ankündigung) und macht anschließend den Blinker wieder aus.

Gruß
Thomas
--
"The opinions expressed herein are subject to change without notice."
Aus einer Studie der Gartner Group
Ralf Bader
2007-09-13 19:05:44 UTC
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Post by Peter Liedermann
Post by Carlos Dürschmidt
Post by Ulf Gutschmidt
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde, denn es sei ja nur eine erlaubt, andere
hielten das Blinken für notwendig. Wer hat nun Recht?
§9 Abs.1 StVO: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich
ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. [...]"
Da es dem Fahrer verboten ist, geradeaus zu fahren oder links
abzubiegen, will er rechts abbiegen und muß daher den rechten
Blinker oder Winker benutzen. Eine Einschränkung in der Form "Das gilt
nicht, wenn der Fahrer nicht aussuchen darf, wohin er abbiegt" kann
ich nicht erkennen.
So sehe ich es auch. Bei spitzfindiger Interpretation, etwa durch
röhrenrechnergestützte Textverarbeitungssysteme, könnte man aber
einwenden, dass nur derjenige, der abbiegen *will*, zur Ankündigung dieses
Manövers
verpflichtet ist. Wer sich bloss widerwillig der Anordnung des Abbiegens
beugt, muss dies demnach nicht ankündigen.
Ach, deshalb brauchen Taxifahrer nicht zu blinken - sie fahren ja nicht,
wohin sie wollen, sondern wohin der Fahrgast will. Dann müßte aber
eigentlich dieser blinken, oder? Zu einer Taxifahrt muß man also ein gelbes
Batterieblinklicht mitbringen, das man dann jeweils links oder rechts aus
dem Fenster hält.


Ralf
Heiko Jacobs
2007-09-18 12:59:46 UTC
Permalink
Post by Carlos Dürschmidt
Eine Einschränkung in der Form "Das gilt
nicht, wenn der Fahrer nicht aussuchen darf, wohin er abbiegt" kann
ich nicht erkennen.
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben, weil da
musst man vorher auch blinken, obwohl man sich die Richtung nicht
aussuchen durfte und das jedem klar war, wohin man fährt...

MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
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Georg Beran
2007-09-18 19:41:20 UTC
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Post by Heiko Jacobs
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?

Georg
Peter Meyns
2007-09-18 19:54:45 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Heiko Jacobs
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
Damit nicht der an der nächsten Einfahrt Wartende irrtümlich annimmt,
das sei das Signal zum Ausfahren.
--
Schönen Gruß
Peter
Georg Beran
2007-09-18 21:34:39 UTC
Permalink
Post by Peter Meyns
Post by Georg Beran
Post by Heiko Jacobs
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
Damit nicht der an der nächsten Einfahrt Wartende irrtümlich annimmt,
das sei das Signal zum Ausfahren.
Danke (auch allen anderen). Das ist allerdings, zumindest meiner
Erfahrung nach, bei uns kein großes Problem. Wahrscheinlich, weil die
Hälfte überhaupt nie blinkt, und bei der anderen Hälfte sich die
Blinker nach dem Einbiegen meist selbst zurückstellen.

Georg
Stefan Pohlmann
2007-09-19 12:16:37 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Peter Meyns
Post by Georg Beran
Post by Heiko Jacobs
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
Damit nicht der an der nächsten Einfahrt Wartende irrtümlich annimmt,
das sei das Signal zum Ausfahren.
Danke (auch allen anderen). Das ist allerdings, zumindest meiner
Erfahrung nach, bei uns kein großes Problem. Wahrscheinlich, weil die
Hälfte überhaupt nie blinkt, und bei der anderen Hälfte sich die
Blinker nach dem Einbiegen meist selbst zurückstellen.
Bei den kleinen Kreisverkehren, die wir hier teilweise haben, funktioniert
deine zweite Erklärung nicht. Wenn man dort auf die automatische
Rückstellung des Blinkers warten würde, wäre man schon längst auf Höhe der
nächsten Einmündung.
Übrigens gilt die Regel mit dem Nichtblinken beim Einfahren nur bei
Kreisverkehren, die auch mit Zeichen 205 und 215 ausgeschildert sind,
siehe § 9a Abs. 1 StVO.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Markus Müller
2007-09-18 19:55:07 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Heiko Jacobs
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
Weil bei unseren Minikreiseln sonst der nächste Einfahrende nicht weiß, ob
der andere jetzt schon blinkt, weil er gleich wieder rausfährt oder noch
blinkt, weil er gerade in den Kreisel reingefahren ist.
Ist aber eh egal, weil ja auch beim rausfahren ganz freiwillig nicht
geblinkt wird.

Gruß,
Markus
Andreas Titz
2007-09-18 19:57:25 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
Ich denke mal, um Missverständnisse zu vermeiden. Würdest Du beim
Einfahren in den Kreis blinken, so könnten das die Fahrzeugführer, die
aus der nächsten Straße auch in den Kreisverkehr fahren wollen, auch so
verstehen, dass Du den Kreisel schon an "deren" Straße wieder verlassen
willst. Und demzufolge losfahren, weil sie die Lücke nutzen wollen, die
Du hinterlässt - auch wenn Du nur Deinen Blinker noch nicht
ausgeschalten hast.

Gruß Andreas
--
Die Absenderadresse ist gültig, so wie sie ist.
Rupert Haselbeck
2007-09-18 20:03:02 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
Versetze dich in die Lage desjenigen, der an einem Kreisverkehr darauf
wartet, in selbigen einfahren zu können.
Wenn von denjenigen, welche im Kreisverkehr unterwegs sind, nur
diejenigen blinken, welche ihn zu verlassen beabsichtigen, so kannst du
früher erkennen, daß du losfahren kannst, weil du weisst (oder
hoffst...), daß der Blinkende die Ausfahrt nehmen wird, in der du
darauf wartest, einfahren zu können. Würde der Einfahrende ebenfalls
blinken, so wüsstest du nicht, ob der Blinker nun wegen der eben
erfolgten Einfahrt noch an ist oder ob der Kollege raus will

MfG
Rupert
Johann Mayerwieser *usenet* im Betreff einfügen
2007-09-18 20:23:17 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Heiko Jacobs
... und deswegen musste man das Nichtblinken beim EInbiegen in
einen Kreisverkehr auch explizit ins Gesetz schreiben,
Tatsächlich. Das hat mich (als Österreicher, wo nichts dergleichen
gilt) sehr überrascht, dass in D das Blinken beim Einbiegen in den
Kreisverkehr sogar verboten ist. Hat jemand eine Ahnung, wozu das gut
sein soll?
weil bei uns das Blinken bei der Einfahrt als Hinweis darauf angesehen
werden kann, dass derjenige bei der nächsten Ausfahrt raus will.
Das im Zusammenhang damit, dass als Fahrtrichtung (im Sinne der
Blinkregelung) die einzig Mögliche Fahrtrichtung angesehen wird (als
bei einem gebotenen REchtsabbiegen nicht geblinkt werden muss), was in
.de anders ist.
Allerdings musst da in .de verdammt aufpassen, das Nicht-Blinken gilt
nur für Kreisverkehre, wo bei der Einfahrt ein Gebotsschild
"Kreisverkehr" (blau, rund, weiße Pfeile in Kreisform) _und_ eine
Nachrangtafel ist. Bei allen anderen KReisverkehren musst dort auch
bei der Einfahrt blinken.

Bei uns allerdings gibt es als einziges Hinweiszeichen auf den
Kreisverkehr das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Kreisverkehr"
dreieckig, weiß mit rotem Rand auf einer Basis stehend und mit
schwarzen kreisförmigen Pfeilen.

Sonst gibt es in unserer StVO nur mehr folgenden Passus über
Kreisverkehre in den Begriffsbestimmungen:

|Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig
|verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt
|ist;:

Die Fahrtrichtung (als Einbahn) ist durch das Gebotszeichen
"vorgeschriebene Fahrtrichtung", blau, kreisförmig, weißer Pfeil (in
diesem Fall nach Rechts), das im Allgemeinen gegenüber der Einfahrt
steht, vorgegeben.

Liebe Grüße
Hannes
Erwin Schlonz
2007-09-14 07:15:32 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Neulich entbrannte unter den Kollegen ein Streit: Ist z.B. am
Gebotsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - nur rechts" (weiß auf
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde,
Diese deine Kollegen fahren bestimmt Fahrzeuge münchner oder
stuttgarter Hersteller, oder? Das sind bestimmt auch die Kollegen, die
bei einer abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinken, da man ja "auf
der Vorfahrtstraße weiter geradeaus" und außerdem ein Fahrzeug oben
genannter Hersteller fährt.
Post by Ulf Gutschmidt
andere hielten das Blinken für notwendig. Wer hat nun Recht?
Vielleicht ist es hilfreich, wenn man sich vor Augen hält, dass das
Blinken nicht der Abwehr von Buß- und Verwarnungsgeldern dient,
sondern der Übersicht seiner Mitbürger im Straßenverkehr. Deswegen ist
es sogar hilfreich dort zu blinken, wo es nicht explizit
vorgeschrieben ist. So z.B. beim Überholen von Radfahrern im
morgendlichen Berufsverkehr an einem nebligen Herbstmorgen, auch wenn
man dazu nicht die Spur wechselt. Oder um das Halten am rechten
Fahrbahnrand rechtzeitig anzuzeigen. (Ja, ist tatsächlich nicht
vorgeschrieben.)

Erwin Schlonz
Markus Müller
2007-09-14 11:53:22 UTC
Permalink
Post by Erwin Schlonz
Vielleicht ist es hilfreich, wenn man sich vor Augen hält, dass das
Blinken nicht der Abwehr von Buß- und Verwarnungsgeldern dient,
sondern der Übersicht seiner Mitbürger im Straßenverkehr. Deswegen ist
es sogar hilfreich dort zu blinken, wo es nicht explizit
vorgeschrieben ist.
Ich geb doch kostenlos keine Auskunft! :-)

Gruß,
Markus
Dirk Schneider
2007-09-14 18:32:24 UTC
Permalink
Post by Erwin Schlonz
Diese deine Kollegen fahren bestimmt Fahrzeuge münchner oder
stuttgarter Hersteller, oder? Das sind bestimmt auch die Kollegen, die
bei einer abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinken, da man ja "auf
der Vorfahrtstraße weiter geradeaus" und außerdem ein Fahrzeug oben
genannter Hersteller fährt.
Die sind mir aber fast noch lieber, als die jenigen, die dann rechts
blinken, obwohl sie geradeaus fahren. So ein Unsinn ...
--
Viele Grüße / kind regards
Dirk Schneider
Bernd Sluka
2007-09-15 13:15:18 UTC
Permalink
Post by Erwin Schlonz
Post by Ulf Gutschmidt
Neulich entbrannte unter den Kollegen ein Streit: Ist z.B. am
Gebotsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - nur rechts" (weiß auf
blauem Grund) zu blinken? Einige meinten "nein", weil ja nicht von der
Fahrtrichtung abgewichen würde,
Diese deine Kollegen fahren bestimmt Fahrzeuge münchner oder
stuttgarter Hersteller, oder? Das sind bestimmt auch die Kollegen, die
bei einer abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinken, da man ja "auf
der Vorfahrtstraße weiter geradeaus"
Das stimmt ja auch. Folgt man der Vorfahrtstraße, biegt man NICHT ab.
Die Fahrtrichtungsanziger sind dennoch zu betätigen.
Post by Erwin Schlonz
Vielleicht ist es hilfreich, wenn man sich vor Augen hält, dass das
Blinken nicht der Abwehr von Buß- und Verwarnungsgeldern dient,
sondern der Übersicht seiner Mitbürger im Straßenverkehr. Deswegen ist
es sogar hilfreich dort zu blinken, wo es nicht explizit
vorgeschrieben ist. So z.B. beim Überholen von Radfahrern im
morgendlichen Berufsverkehr an einem nebligen Herbstmorgen, auch wenn
man dazu nicht die Spur wechselt.
Du möchtest § 5 Abs. 4a StVO lesen.
--
A || Bernd Sluka
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