Discussion:
Gelbe Rundumleuchte
(zu alt für eine Antwort)
Egon Mang
2006-02-13 18:50:38 UTC
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Guten Abend,

mich interessiert folgende Frage rechtlich:
Darf ich eine zugelassene gelbe Rundumleuchte dauern auf meinem Autodach
lassen? (Mit Kabel zur Tür rein und dort Bordsteckdosen- Anschluss)?
Darf eine gelbe Rundumleuchte während der Fahrt betrieben werden bzw.
angeschaltet werden? (Abschleppvorgang; Stauende).

Welche Strafe steht auf Gelbe Rundumleuchte ohne Grund eingeschaltet im
Stand / während der Fahrt?
--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Wolfgang News
2006-02-13 19:17:08 UTC
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"Egon Mang" schrieb...
Post by Egon Mang
Darf ich eine zugelassene gelbe Rundumleuchte dauern auf meinem
Autodach lassen?
Wozu zum Teufel benötigt man SOWAS?
--
Gruß,
Wolfgang
Andre Buhk
2006-02-13 19:18:58 UTC
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Post by Wolfgang News
Wozu zum Teufel benötigt man SOWAS?
Zur Warnung der Mitmenschen. "Achtung! Hier kommt das Mang"

andre
Ute
2006-02-13 19:25:03 UTC
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Post by Andre Buhk
Post by Wolfgang News
Wozu zum Teufel benötigt man SOWAS?
Zur Warnung der Mitmenschen. "Achtung! Hier kommt das Mang"
EIN Mang!

Es gibt derer viele!


Ute
Egon Mang
2006-02-13 19:33:58 UTC
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Post by Wolfgang News
Wozu zum Teufel benötigt man SOWAS?
Welchen Teil von
| mich interessiert folgende Frage rechtlich:
hast du nicht verstanden?
--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Wolfgang News
2006-02-13 21:07:16 UTC
Permalink
"Egon Mang" schrieb...
Post by Egon Mang
Welchen Teil von
hast du nicht verstanden?
Wenn *Du* das fragst, kannst Du noch so oft "rechtlich" dabei
schreiben - jeder muss davon ausgehen, dass Du das, wonach Du
fragst, ganz *praktisch* in die Tat umsetzen willst... :-)
--
Gruß,
Wolfgang
Klaus Wagner
2006-02-15 15:24:38 UTC
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Post by Wolfgang News
"Egon Mang" schrieb...
Post by Egon Mang
Darf ich eine zugelassene gelbe Rundumleuchte dauern auf meinem
Autodach lassen?
Wozu zum Teufel benötigt man SOWAS?
Man sollte Trolle nicht füttern. Unser Egon ist Jäger und Sammler und kann
alles brauchen bzw sein Ego brauchts.

Klaus
Stefan Engler
2006-02-20 17:11:40 UTC
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Als Lumpensammler braucht man das und ist recht praktisch, da man
weiter gesehen wird. Aber diese bezahlt man dann nicht selber und sind
wesentlich teuerer, heller und hochwertiger als die von der hier
kursierenden Adresse.
Aber aus Erfahrung nützen diese Teile auf der Autobahn fast gar
nichts, außer dass die einige Fahrzeugführer wissen, wo sie besonders
dicht am Standstreifen vorbeifahren müssen (Viele halten dann einern
größeren Abstand aber es gibt wie immer unsoziale Ausnahmen!).

Sind die RKL's nicht bei bestimmten LKW's Pflicht ? (am Warndreieck)
PKW's haben selten solche komplexen Auflagen, wie Fahrzeuge die zumeist
beruflich Eingesetzt werden, sodass die Fahrzeugführer nicht so viele
Krimskrams mitschleppen müssen. (Außer der PKW transportiert
ADR-pflichtiges z.B. nuklear aktive Stoffe oder Gasflaschen)
Dirk Schneider
2006-02-18 22:06:21 UTC
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Post by Wolfgang News
Post by Egon Mang
Darf ich eine zugelassene gelbe Rundumleuchte dauern auf meinem
Autodach lassen?
Wozu zum Teufel benötigt man SOWAS?
Zur vernünftigen Absicherung bei Pannen, Unfällen, Gefahrenstellen etc.
ist SOWAS durchaus vernünftig. Allerdings nur am stehenden Fahrzeug. Und
wie ich schon mehrfach gehört habe, ist die Polzei gar nicht so
unglücklich, wenn eine solche Stelle "professionell" abgesichert wird.

Gruß Dirk.
--
Ende der Nachricht
Egon Mang
2006-02-19 20:04:13 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Zur vernünftigen Absicherung bei Pannen, Unfällen, Gefahrenstellen etc.
ist SOWAS durchaus vernünftig. Allerdings nur am stehenden Fahrzeug. Und
wie ich schon mehrfach gehört habe, ist die Polzei gar nicht so
unglücklich, wenn eine solche Stelle "professionell" abgesichert wird.
Ich will es für den Stau haben.
Wie oft bin ich morgens schon auf den Standstreifen ausgewichen weil der
hinter mir trotz Warnblinker es nicht so schnell geblickt hat.
Aus diesem Grund würde ich mir da gerne vorsorglich ne gelbe Rundumleuchte
aufs Dach stellen und im Staufall anschalten.
--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Enrico Dörre
2006-02-19 23:23:31 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
Post by Dirk Schneider
Zur vernünftigen Absicherung bei Pannen, Unfällen, Gefahrenstellen etc.
ist SOWAS durchaus vernünftig. Allerdings nur am stehenden Fahrzeug. Und
wie ich schon mehrfach gehört habe, ist die Polzei gar nicht so
unglücklich, wenn eine solche Stelle "professionell" abgesichert wird.
Ich will es für den Stau haben.
Wie oft bin ich morgens schon auf den Standstreifen ausgewichen weil der
hinter mir trotz Warnblinker es nicht so schnell geblickt hat.
Aus diesem Grund würde ich mir da gerne vorsorglich ne gelbe Rundumleuchte
aufs Dach stellen und im Staufall anschalten.
Hiermit nominiere ich das Posting zum Mang des Monats.
Dirk Schneider
2006-02-20 17:04:45 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Egon Mang
Wie oft bin ich morgens schon auf den Standstreifen ausgewichen weil der
hinter mir trotz Warnblinker es nicht so schnell geblickt hat.
Aus diesem Grund würde ich mir da gerne vorsorglich ne gelbe Rundumleuchte
aufs Dach stellen und im Staufall anschalten.
Hiermit nominiere ich das Posting zum Mang des Monats.
Also, dazu müsste die Kappe aber zumindest blau sein!

Gruß Dirk.
--
Ich weiß nicht, was soll ich bedeuten?
Philipp v. Thunen
2006-02-22 13:12:53 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
Wie oft bin ich morgens schon auf den Standstreifen ausgewichen weil der
hinter mir trotz Warnblinker es nicht so schnell geblickt hat.
So, aber die paar Meter mehr, die durch Dein Ausweichen zur Verfügung
standen, haben dann gereicht, damit Dein Hintermann normal zum Stehen
kam? Merkwürdig.

Btw, wenn man merkt, dass der Hintermann träumt, hilft auch die Hupe
ganz gut.

-Philipp
Dirk Schneider
2006-02-22 16:47:08 UTC
Permalink
Post by Philipp v. Thunen
Post by Egon Mang
Wie oft bin ich morgens schon auf den Standstreifen ausgewichen weil der
hinter mir trotz Warnblinker es nicht so schnell geblickt hat.
So, aber die paar Meter mehr, die durch Dein Ausweichen zur Verfügung
standen, haben dann gereicht, damit Dein Hintermann normal zum Stehen
kam? Merkwürdig.
Ja zuminest ist er *ihm* dann nicht in den Kofferraum rein. Wenn ich von
hinten die Gefahr erkennen könnte und Platz zum Rangieren hätte, würde
ich das auch machen. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das
innerhalb so kurzer Zeit funktioniert.
Post by Philipp v. Thunen
Btw, wenn man merkt, dass der Hintermann träumt, hilft auch die Hupe
ganz gut.
Ja, wenn der langsam auf dich zurollt, aber nicht, wenn da einer
angebrettert kommt.

Gruß Dirk.
--
Steht ` oder ´ als Apostroph, gibt's typografisch eine Katastroph'
Andreas Portz
2006-02-22 17:44:40 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Ja zuminest ist er *ihm* dann nicht in den Kofferraum rein. Wenn ich von
hinten die Gefahr erkennen könnte und Platz zum Rangieren hätte, würde
ich das auch machen.
Das ist eher ein Eigentor. Denn die Wahrscheinlichkeit ist recht groß,
dass der Schnarcher im letzten Moment doch noch aufwacht, so weit als
möglich runter bremst und dann (weil er erkennt, dass es doch nicht
reichen wird) im letzten Moment selbst auf den Pannenstreifen ausweicht.
Dort trifft er dich dann, je nach deiner Rangiergeschwindigkeit sauber
in's Heck auf halbem Weg seitlich.


-Andreas
--
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^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Philipp v. Thunen
2006-02-22 19:59:53 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Ja zuminest ist er *ihm* dann nicht in den Kofferraum rein. Wenn ich von
hinten die Gefahr erkennen könnte und Platz zum Rangieren hätte, würde
ich das auch machen. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das
innerhalb so kurzer Zeit funktioniert.
Nun, ich hatte vor kurzem das Vergnügen (an einer Ampel). Und, es hat
noch gereicht, um ein paar Sekunden vor dem Aufprall auf die Hupe zu
hämmern, aber: Bremse loslassen, ggf. Gang rein, zur Seite lenken,
Kupplung kommen lassen...? Vergiss es ;-) Allerdings...
Post by Dirk Schneider
Post by Philipp v. Thunen
Btw, wenn man merkt, dass der Hintermann träumt, hilft auch die Hupe
ganz gut.
Ja, wenn der langsam auf dich zurollt, aber nicht, wenn da einer
angebrettert kommt.
...half auch das nicht, weil mein Hintermann zwar angeblich gebremst
hat, die Straße aber zu glatt war. Nun ja, man hat die konstruktiven
Unterschiede zwischen Golf IV und Golf I deutlich gesehen ;-)

Außerdem weiß ich nicht, wie man dasteht, wenn der Hintermann (für den
das eigentlich einfacher ist) auch ausweicht - und zwar in dieselbe
Richtung wie man selber. Da bleib ich doch lieber stehen und trotze dem
Aufprall mit allem, was mein Bremsbein hergibt - dann ist zumindest die
Schuldfrage eindeutiger.

-Philipp
Gerald Gruner
2006-02-22 23:35:19 UTC
Permalink
Post by Philipp v. Thunen
Post by Egon Mang
Wie oft bin ich morgens schon auf den Standstreifen ausgewichen weil
der hinter mir trotz Warnblinker es nicht so schnell geblickt hat.
So, aber die paar Meter mehr, die durch Dein Ausweichen zur Verfügung
standen, haben dann gereicht, damit Dein Hintermann normal zum Stehen
kam? Merkwürdig.
Man sollte nicht alles glauben, was eine Horde Soziologen sich so
hinter dem Gruppen-Pseudonym "Egon Mang" ausdenkt.
Das, was "Egon" /angeblich/ immer wieder an Problemsituationen erlebt
oder verursacht, haben andere in vielen Jahren nicht. ;->


MfG
Gerald
--
Urheberrecht: Weniger Schutz ist besser für die Gesellschaft
(Dissertation von Jochen Haller untersucht wohlfahrtsoptimales Schutzniveau, http://golem.de/0508/39905.html)
Jens Arne Maennig
2006-02-13 20:04:15 UTC
Permalink
Hi Script,
Post by Egon Mang
Darf ich eine zugelassene gelbe Rundumleuchte dauern auf meinem Autodach
lassen? (Mit Kabel zur Tür rein und dort Bordsteckdosen- Anschluss)?
Darf eine gelbe Rundumleuchte während der Fahrt betrieben werden bzw.
angeschaltet werden? (Abschleppvorgang; Stauende).
§ 52 Abs. 4 StVZO
§ 38 Abs. 2 StVO
Post by Egon Mang
Welche Strafe steht auf Gelbe Rundumleuchte ohne Grund eingeschaltet im
Stand / während der Fahrt?
BKZ 138106

Mahlzeit!

Jens
Andre Buhk
2006-02-13 20:16:43 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
§ 38 Abs. 2 StVO
Du meinst verm. $ 38 (3)

andre
Jens Arne Maennig
2006-02-13 20:19:43 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Post by Jens Arne Maennig
§ 38 Abs. 2 StVO
Du meinst verm. $ 38 (3)
Ai sische!

Jens
Egon Mang
2006-02-13 20:36:04 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
§ 52 Abs. 4 StVZO
§ 38 Abs. 2 StVO
Post by Egon Mang
Welche Strafe steht auf Gelbe Rundumleuchte ohne Grund eingeschaltet im
Stand / während der Fahrt?
BKZ 138106
Danke für die Antwort!

Mir ist immer noch nicht klar:
Darf ich ein gelbes, nicht fest montiertes Rundumlicht auf dem Dach haben
wenn ich es nicht einschalte und auch prinzipiell nicht benötige?
--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Gerald Gruner
2006-02-13 23:40:53 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
Darf ich ein gelbes, nicht fest montiertes Rundumlicht auf dem
Dach haben wenn ich es nicht einschalte und auch prinzipiell
nicht benötige?
Jaaa, Egon, DU darfst das. Es warnt dann ja schließlich vor einer
akuten Gefahr: Vor dir.
Außerdem hast du doch sicher schon 'nen "Jagdschein". (Den anderen ;-)


MfG
Gerald
--
Urheberrecht: Weniger Schutz ist besser für die Gesellschaft
(Dissertation von Jochen Haller untersucht wohlfahrtsoptimales Schutzniveau, http://golem.de/0508/39905.html)
Jens Arne Maennig
2006-02-14 07:04:16 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
Darf ich ein gelbes, nicht fest montiertes Rundumlicht auf dem Dach
haben wenn ich es nicht einschalte und auch prinzipiell nicht
benötige?
Vielleicht hilft es deinem Verständnis, was ein Anbieter derartiger
Produkte (http://www.rkl-shop.de), der doch sicherlich gern ein paar
Post by Egon Mang
Der Gesetzgeber schreibt in Paragraph 52 StVZO klar vor, wer ein
- Baufahrzeuge
- Kehrfahrzeuge
- Müllfahrzeuge
- Pannenhilfsfahrzeuge (amtlich anerkannt)
- Schwertransporte mit Überbreite oder Überlänge
- Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt).
Bei allen anderen Fahrzeugen gilt: Die Rundumleuchte ist NICHT
zugelassen.
Im Klartext: Der Fahrer eines Privatwagens darf keine herkömmliche
gelbe Rundumleuchte auf das Fahrzeugdach stellen, sondern macht sich
damit strafbar. Zwar werden Rundumleuchten zur Absicherung bei Pannen
oder von Unfallstellen in der Regel auch von anwesenden Polizisten
akzeptiert, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Für Privatfahrzeuge zugelassen sind zusätzliche Warnleuchten nach
Paragraph 53a StVZO. Diese sind im Aussehen zwar zum Teil identisch
zu den Rundumleuchten, in ihren technischen Eigenschaften aber leicht
verändert. Diese Warnleuchten dürfen Sie ohne Gefahr zur Absicherung
im Stand (!) verwenden. Sie finden diese Leuchten unter
"Pannenleuchten" in unserem Online-Shop.
Jens
Klaus Wagner
2006-02-15 15:27:29 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
- Baufahrzeuge
- Kehrfahrzeuge
- Müllfahrzeuge
- Pannenhilfsfahrzeuge (amtlich anerkannt)
- Schwertransporte mit Überbreite oder Überlänge
- Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt).
Dann wäre Egon ja gezwungen, ein gelbes Rundumlicht zu verwenden. In dem
Moment, in dem er in ein Fahrzeug einsteigt, wird ganz automatisch ein
Müllfahrzeug daraus.

Klaus
Jens Arne Maennig
2006-02-15 15:40:30 UTC
Permalink
Post by Klaus Wagner
Dann wäre Egon ja gezwungen, ein gelbes Rundumlicht zu verwenden. In
dem Moment, in dem er in ein Fahrzeug einsteigt, wird ganz
automatisch ein Müllfahrzeug daraus.
Die dann ebenfalls vorgeschriebenen Warnmarkierungen gemäß DIN 30710
machen sich an seinem Kleinwagen sicherlich auch ultralässig.

Jens
Ralf 'Garfield' Pysny
2006-02-15 17:24:53 UTC
Permalink
Post by Klaus Wagner
Dann wäre Egon ja gezwungen, ein gelbes Rundumlicht zu verwenden. In dem
Moment, in dem er in ein Fahrzeug einsteigt, wird ganz automatisch ein
Müllfahrzeug daraus.
*rotfl*
Das wäre eine Signatur wert...


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
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