Andreas Hausmann
2008-09-17 17:34:18 UTC
Hallo zusammen,
ich selbst habe den FS Klasse 3 mittlerweile seit 1995 und fahre seit
dieser Zeit auch,
ohne bisher einen Punkt in Flensburg zu haben.
Wegen einer Körperbehinderung, die dazu führt, dass ich lediglich PKW
mit Automatikgetriebe
fahren darf, habe ich in meinem FS die Einschränkung "Keine
Personenbeförderung gewerblich
oder im Auftrag".
Von Beruf bin ich Diplom-Sozialarbeiter und überlege, eventuell als
selbstständiger
Berufsbetreuer zu arbeiten. Natürlich kann es in diesem Zusammenhang
auch vorkommen,
dass ich mit den von mir Betreuten einmal von A nach B fahren müsste, um
einen Termin o.ä.
wahrzunehmen.
Meine Frage ist nun, ob solche Fahrten unter den Begriff "gewerbliche
Personenbeförderung"
subsumiert werden oder nicht.
Meine heutige ausführliche Lektüre der FEV sowie auch die nette Dame bei
der
FS-Stelle des Strassenverkehrsamtes konnten meine Frage nicht endgültig
klären...
LG
Andreas Hausmann
ich selbst habe den FS Klasse 3 mittlerweile seit 1995 und fahre seit
dieser Zeit auch,
ohne bisher einen Punkt in Flensburg zu haben.
Wegen einer Körperbehinderung, die dazu führt, dass ich lediglich PKW
mit Automatikgetriebe
fahren darf, habe ich in meinem FS die Einschränkung "Keine
Personenbeförderung gewerblich
oder im Auftrag".
Von Beruf bin ich Diplom-Sozialarbeiter und überlege, eventuell als
selbstständiger
Berufsbetreuer zu arbeiten. Natürlich kann es in diesem Zusammenhang
auch vorkommen,
dass ich mit den von mir Betreuten einmal von A nach B fahren müsste, um
einen Termin o.ä.
wahrzunehmen.
Meine Frage ist nun, ob solche Fahrten unter den Begriff "gewerbliche
Personenbeförderung"
subsumiert werden oder nicht.
Meine heutige ausführliche Lektüre der FEV sowie auch die nette Dame bei
der
FS-Stelle des Strassenverkehrsamtes konnten meine Frage nicht endgültig
klären...
LG
Andreas Hausmann