Discussion:
Wie definiert man gewerbliche Personenbeförderung?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Hausmann
2008-09-17 17:34:18 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

ich selbst habe den FS Klasse 3 mittlerweile seit 1995 und fahre seit
dieser Zeit auch,
ohne bisher einen Punkt in Flensburg zu haben.

Wegen einer Körperbehinderung, die dazu führt, dass ich lediglich PKW
mit Automatikgetriebe
fahren darf, habe ich in meinem FS die Einschränkung "Keine
Personenbeförderung gewerblich
oder im Auftrag".

Von Beruf bin ich Diplom-Sozialarbeiter und überlege, eventuell als
selbstständiger
Berufsbetreuer zu arbeiten. Natürlich kann es in diesem Zusammenhang
auch vorkommen,
dass ich mit den von mir Betreuten einmal von A nach B fahren müsste, um
einen Termin o.ä.
wahrzunehmen.

Meine Frage ist nun, ob solche Fahrten unter den Begriff "gewerbliche
Personenbeförderung"
subsumiert werden oder nicht.

Meine heutige ausführliche Lektüre der FEV sowie auch die nette Dame bei
der
FS-Stelle des Strassenverkehrsamtes konnten meine Frage nicht endgültig
klären...

LG
Andreas Hausmann
HC Ahlmann
2008-09-18 09:53:58 UTC
Permalink
Andreas Hausmann <***@web.de> wrote:

((Dein kammartiger Zeilenumbruch ist zu verbessern.))
Post by Andreas Hausmann
Von Beruf bin ich Diplom-Sozialarbeiter und überlege, eventuell als
selbstständiger Berufsbetreuer zu arbeiten. Natürlich kann es in diesem
Zusammenhang auch vorkommen, dass ich mit den von mir Betreuten einmal von
A nach B fahren müsste, um einen Termin o.ä. wahrzunehmen.
Meine Frage ist nun, ob solche Fahrten unter den Begriff "gewerbliche
Personenbeförderung" subsumiert werden oder nicht.
Nach meiner Ansicht nicht, solange nicht der Transport gegen Geld im
Vordergrund der Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer steht. Es ist
eher wie Beförderung von Arbeitern im Baugewerbe anzusehen, die sogar
regelmäßig stattfindet. Aber ich bin kein Anwalt sondern Ex-Taxifahrer.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Andreas Hausmann
2008-09-18 11:18:30 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Nach meiner Ansicht nicht, solange nicht der Transport gegen Geld im
Vordergrund der Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer steht. Es ist
eher wie Beförderung von Arbeitern im Baugewerbe anzusehen, die sogar
regelmäßig stattfindet. Aber ich bin kein Anwalt sondern Ex-Taxifahrer.
Hallo HC Ahlmann,

das wäre generell auch meine Ansicht und geht auch in die Richtung der
netten Dame von der FS-Stelle, die ich ja gestern zu dem Thema befragt
hatte. Die meinte nämlich, dass solche Fahrten ja dem Zweck dienen
würden, am Zielort gemeinsam eine Aufgabe zu erfüllen oder einer
Tätigkeit nachzugehen.

Trotz allem wäre es nicht schlecht, wenn sich vielleicht auch ein Jurist
äußern könnte.


LG
Andreas Hausmann
Jan Schejbal
2008-09-19 07:30:53 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Andreas Hausmann
Trotz allem wäre es nicht schlecht, wenn sich vielleicht auch ein
Jurist äußern könnte.
Du brauchst ne Aussage, auf die du dich verlassen kannst. Die wirst du
in der NG nicht bekommen. Da davon für dich recht viel abhängt
(überleg, was passiert, wenn der Richter es plötzlich doch als
gewerblich ansieht, im worst case nachdem ein Unfall passiert ist!)
würde ich dir nahelegen, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und dir
die Frage von einem Anwalt schriftlich beantworten zu lassen. Ich
könnte mir nämlich vorstellen (wissen tue ich es aber nicht 100%-ig!),
dass selbst wenn der Richter es anders als der Anwalt sehen würde, er
es für dich positiv werten dürfte, dass du es nicht besser wissen
konntest und sogar (beweisbar, da schriftlich) eine gegenteilige
Aussage eines Fachmanns hast. Außerdem könnte es sein, dass der Anwalt
im Gegensatz zu NG-Teilnehmern dafür haftet, was er sagt.

Gruß
Jan
--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)
Ralf Kusmierz
2008-09-19 10:09:39 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Jan Schejbal
Post by Andreas Hausmann
Trotz allem wäre es nicht schlecht, wenn sich vielleicht auch ein
Jurist äußern könnte.
Du brauchst ne Aussage, auf die du dich verlassen kannst. Die wirst du
in der NG nicht bekommen. Da davon für dich recht viel abhängt
(überleg, was passiert, wenn der Richter es plötzlich doch als
gewerblich ansieht, im worst case nachdem ein Unfall passiert ist!)
würde ich dir nahelegen, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und dir
die Frage von einem Anwalt schriftlich beantworten zu lassen. Ich
könnte mir nämlich vorstellen (wissen tue ich es aber nicht 100%-ig!),
dass selbst wenn der Richter es anders als der Anwalt sehen würde, er
es für dich positiv werten dürfte, dass du es nicht besser wissen
konntest und sogar (beweisbar, da schriftlich) eine gegenteilige
Aussage eines Fachmanns hast. Außerdem könnte es sein, dass der Anwalt
im Gegensatz zu NG-Teilnehmern dafür haftet, was er sagt.
Die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist "amtlich", dürfte insofern
den gleichen Zweck erfüllen und billiger als der Anwalt sein.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Jens Müller
2008-09-19 14:11:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Post by Jan Schejbal
Post by Andreas Hausmann
Trotz allem wäre es nicht schlecht, wenn sich vielleicht auch ein
Jurist äußern könnte.
Du brauchst ne Aussage, auf die du dich verlassen kannst. Die wirst du
in der NG nicht bekommen. Da davon für dich recht viel abhängt
(überleg, was passiert, wenn der Richter es plötzlich doch als
gewerblich ansieht, im worst case nachdem ein Unfall passiert ist!)
würde ich dir nahelegen, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und dir
die Frage von einem Anwalt schriftlich beantworten zu lassen. Ich
könnte mir nämlich vorstellen (wissen tue ich es aber nicht 100%-ig!),
dass selbst wenn der Richter es anders als der Anwalt sehen würde, er
es für dich positiv werten dürfte, dass du es nicht besser wissen
konntest und sogar (beweisbar, da schriftlich) eine gegenteilige
Aussage eines Fachmanns hast. Außerdem könnte es sein, dass der Anwalt
im Gegensatz zu NG-Teilnehmern dafür haftet, was er sagt.
Die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist "amtlich", dürfte insofern
den gleichen Zweck erfüllen und billiger als der Anwalt sein.
Ach, und die haftet für eine Falschberatung?

Ich würde vielleicht die Haftpflichtversicherung fragen, ob sie das als
gewerbliche PBf. ansieht. Das dürfte dann versicherungstechnisch
verbindlich sein.
Ralf Kusmierz
2008-09-19 23:08:37 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Jens Müller
Post by Ralf Kusmierz
Post by Jan Schejbal
Du brauchst ne Aussage, auf die du dich verlassen kannst. Die wirst du
in der NG nicht bekommen. Da davon für dich recht viel abhängt
(überleg, was passiert, wenn der Richter es plötzlich doch als
gewerblich ansieht, im worst case nachdem ein Unfall passiert ist!)
würde ich dir nahelegen, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und dir
die Frage von einem Anwalt schriftlich beantworten zu lassen. Ich
könnte mir nämlich vorstellen (wissen tue ich es aber nicht 100%-ig!),
dass selbst wenn der Richter es anders als der Anwalt sehen würde, er
es für dich positiv werten dürfte, dass du es nicht besser wissen
konntest und sogar (beweisbar, da schriftlich) eine gegenteilige
Aussage eines Fachmanns hast. Außerdem könnte es sein, dass der Anwalt
im Gegensatz zu NG-Teilnehmern dafür haftet, was er sagt.
Die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist "amtlich", dürfte insofern
den gleichen Zweck erfüllen und billiger als der Anwalt sein.
Ach, und die haftet für eine Falschberatung?
Braucht sie gar nicht: Auf eine amtliche Auskunft hin besteht stets
ein Verbotsirrtum.
Post by Jens Müller
Ich würde vielleicht die Haftpflichtversicherung fragen, ob sie das als
gewerbliche PBf. ansieht. Das dürfte dann versicherungstechnisch
verbindlich sein.
Verbindlicher als die Einstufung einer Behörde, die die PBf zu
genehmigen hätte?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Henning Koch
2008-09-20 09:57:59 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Jens Müller
Post by Ralf Kusmierz
Die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist "amtlich", dürfte insofern
den gleichen Zweck erfüllen und billiger als der Anwalt sein.
Ach, und die haftet für eine Falschberatung?
Braucht sie gar nicht: Auf eine amtliche Auskunft hin besteht stets
ein Verbotsirrtum.
Dieser Verbotsirrtum kann aber ggf. als vermeidbar angesehen werden!

Das Bayerischen Oberste Landesgerichts entschied z.B. am 23.07.2003 (1
ObOWi 219/03): (die bekannt Sprinter-Sache)
"Nicht zu beanstanden ist, dass das Amtsgericht dem Betroffenen
angelastet hat, sich lediglich auf Rechtsauskünfte verlassen zu haben,
die sein Arbeitgeber bei den Zulassungsstellen und dem
Kraftfahrt-Bundesamt, nicht aber bei einer für die Verfolgung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Stelle erholt habe."

und bei einem vermeidbaren Verbotsirrtum gibt es keine Straffreiheit..
Ralf Kusmierz
2008-09-20 15:21:08 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Henning Koch
Post by Ralf Kusmierz
Post by Jens Müller
Post by Ralf Kusmierz
Die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist "amtlich", dürfte insofern
den gleichen Zweck erfüllen und billiger als der Anwalt sein.
Ach, und die haftet für eine Falschberatung?
Braucht sie gar nicht: Auf eine amtliche Auskunft hin besteht stets
ein Verbotsirrtum.
Dieser Verbotsirrtum kann aber ggf. als vermeidbar angesehen werden!
Das Bayerischen Oberste Landesgerichts entschied z.B. am 23.07.2003 (1
ObOWi 219/03): (die bekannt Sprinter-Sache)
"Nicht zu beanstanden ist, dass das Amtsgericht dem Betroffenen
angelastet hat, sich lediglich auf Rechtsauskünfte verlassen zu haben,
die sein Arbeitgeber bei den Zulassungsstellen und dem
Kraftfahrt-Bundesamt, nicht aber bei einer für die Verfolgung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Stelle erholt habe."
und bei einem vermeidbaren Verbotsirrtum gibt es keine Straffreiheit..
Abgesehen davon, daß mir zu solchen "Blüten" dann auch nichts mehr
einfällt...

Dann muß man eben bei allen in Frage kommenden Stellen (also auch
gesetzlichen Versicherungsträgern und Bußgeldstellen) nachfragen -
wenn man dann widersprüchliche Aussagen bekommt, kann man die Ämter
bzw. deren aufsichtsführende Stellen aufeinanderhetzen...

(Ist denn der Verbotsirrtum vermeidbar, den man im Vertrauen auf die
kostenpflichtige Auskunft des haftpflichtversicherten Rechtsanwalts
ggf. begeht?)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Jens Müller
2008-09-23 11:08:16 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
(Ist denn der Verbotsirrtum vermeidbar, den man im Vertrauen auf die
kostenpflichtige Auskunft des haftpflichtversicherten Rechtsanwalts
ggf. begeht?)
Ja, natürlich (ggf.). Kommt natürlich darauf an, wie gefestigt die
Rechtsprechung in dem Bereich ist.
Andreas Hausmann
2008-09-19 17:38:16 UTC
Permalink
Post by Jan Schejbal
Hallo,
Post by Andreas Hausmann
Trotz allem wäre es nicht schlecht, wenn sich vielleicht auch ein
Jurist äußern könnte.
Du brauchst ne Aussage, auf die du dich verlassen kannst. Die wirst du
in der NG nicht bekommen. Da davon für dich recht viel abhängt (überleg,
was passiert, wenn der Richter es plötzlich doch als gewerblich ansieht,
im worst case nachdem ein Unfall passiert ist!) würde ich dir nahelegen,
ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und dir die Frage von einem Anwalt
schriftlich beantworten zu lassen. Ich könnte mir nämlich vorstellen
(wissen tue ich es aber nicht 100%-ig!), dass selbst wenn der Richter es
anders als der Anwalt sehen würde, er es für dich positiv werten dürfte,
dass du es nicht besser wissen konntest und sogar (beweisbar, da
schriftlich) eine gegenteilige Aussage eines Fachmanns hast. Außerdem
könnte es sein, dass der Anwalt im Gegensatz zu NG-Teilnehmern dafür
haftet, was er sagt.
Gruß
Jan
Hallo Jan,

gute Idee, werde deinem Ratschlag bei Gelegneheit mal nachkommen, denn
letztlich
steht ja doch einiges auf dem Spiel, wenn es zum äußersten kommen würde
und der
Richter bzw die Versicherung die Fahrt doch als gewerblich ansehen sollte.

LG
Andreas Hausmann
Andreas Hausmann
2008-09-23 10:29:48 UTC
Permalink
Hallo,

es geht hier ja um entgeltliche Personenbeförderung. Wie würde es sich
denn verhalten, wenn ich für die gelegentlichen Fahrten mit Betreuten
kein Geld nehmen würde, bzw die Fahrten nirgendwo abrechne?

Dann dürfte es sich doch auch nicht um eine gewerbliche
Personenbeförderung handeln, oder wie seht ihr das?

LG
Andreas H.
Post by Jan Schejbal
Hallo,
Post by Andreas Hausmann
Trotz allem wäre es nicht schlecht, wenn sich vielleicht auch ein
Jurist äußern könnte.
Du brauchst ne Aussage, auf die du dich verlassen kannst. Die wirst du
in der NG nicht bekommen. Da davon für dich recht viel abhängt (überleg,
was passiert, wenn der Richter es plötzlich doch als gewerblich ansieht,
im worst case nachdem ein Unfall passiert ist!) würde ich dir nahelegen,
ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und dir die Frage von einem Anwalt
schriftlich beantworten zu lassen. Ich könnte mir nämlich vorstellen
(wissen tue ich es aber nicht 100%-ig!), dass selbst wenn der Richter es
anders als der Anwalt sehen würde, er es für dich positiv werten dürfte,
dass du es nicht besser wissen konntest und sogar (beweisbar, da
schriftlich) eine gegenteilige Aussage eines Fachmanns hast. Außerdem
könnte es sein, dass der Anwalt im Gegensatz zu NG-Teilnehmern dafür
haftet, was er sagt.
Gruß
Jan
HC Ahlmann
2008-09-23 20:20:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Hausmann
es geht hier ja um entgeltliche Personenbeförderung. Wie würde es sich
denn verhalten, wenn ich für die gelegentlichen Fahrten mit Betreuten
kein Geld nehmen würde, bzw die Fahrten nirgendwo abrechne?
Dann dürfte es sich doch auch nicht um eine gewerbliche
Personenbeförderung handeln, oder wie seht ihr das?
Im OP war die Mitfahrt noch ein Nebenzweck, ist es jetzt Hauptzweck der
Tätigkeit? Für eine verläßliche Auskunft muß klar herausgestellt werden,
daß selbständige Berufsberatung den Schwerpunkt bildet und daß
Personenmitnahme gelegentlich für den Zweck der Beratung nötig ist.
Solche Fahrten dürfen nicht als "Personenbeförderungsfahrten"
abgerechnet werden, weil es falschen Anschein erweckte.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Andreas Hausmann
2008-09-24 08:29:33 UTC
Permalink
Hallo Herr Ahlmann,

so, wie vin Ihnen geschildert verhält es sich:

Die eventuellen Fahrten mit "Klienten" dienen ausschließlich dazu,
vom Arzt in dessen Praxis untersucht zu werden oder etwa an einer
Behörde persönlich vorstellig zu werden, um dort beraten zu werden -
dies jeweils in meinem Beisein als der vom Gericht bestellte Betreuer.

Haupterwerb bzw Hauptaufgabe ist eben die berufsmäßige Betreuung, die
von Zeit zu Zeit o.g. Fahrten zum Zwecke der Beratung / Untersuchung
beinhalten kann.

Habe schon überlegt, solche Fahrten überhaupt nicht abzurechnen bzw
zumindest nicht als Personebeförderungen zu deklarieren.

Das könnte doch ein Weg sein, oder?

LG
Andreas Hausmann
Post by HC Ahlmann
Post by Andreas Hausmann
es geht hier ja um entgeltliche Personenbeförderung. Wie würde es sich
denn verhalten, wenn ich für die gelegentlichen Fahrten mit Betreuten
kein Geld nehmen würde, bzw die Fahrten nirgendwo abrechne?
Dann dürfte es sich doch auch nicht um eine gewerbliche
Personenbeförderung handeln, oder wie seht ihr das?
Im OP war die Mitfahrt noch ein Nebenzweck, ist es jetzt Hauptzweck der
Tätigkeit? Für eine verläßliche Auskunft muß klar herausgestellt werden,
daß selbständige Berufsberatung den Schwerpunkt bildet und daß
Personenmitnahme gelegentlich für den Zweck der Beratung nötig ist.
Solche Fahrten dürfen nicht als "Personenbeförderungsfahrten"
abgerechnet werden, weil es falschen Anschein erweckte.
Heiko Jacobs
2008-09-25 19:12:26 UTC
Permalink
Moin

Mal paar unsortierte Gedanken dazu...
Post by HC Ahlmann
Post by Andreas Hausmann
Wegen einer Körperbehinderung, die dazu führt, dass ich lediglich PKW
mit Automatikgetriebe fahren darf, habe ich in meinem FS
die Einschränkung "Keine Personenbeförderung gewerblich
oder im Auftrag".
Natürlich kann es in diesem
Zusammenhang auch vorkommen, dass ich mit den von mir Betreuten einmal von
A nach B fahren müsste, um einen Termin o.ä. wahrzunehmen.
Meine Frage ist nun, ob solche Fahrten unter den Begriff "gewerbliche
Personenbeförderung" subsumiert werden oder nicht.
Nach meiner Ansicht nicht, solange nicht der Transport gegen Geld im
Vordergrund der Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer steht. Es ist
eher wie Beförderung von Arbeitern im Baugewerbe anzusehen, die sogar
regelmäßig stattfindet. Aber ich bin kein Anwalt sondern Ex-Taxifahrer.
Ah, ein Taxifahrer... Hmmm... Sind Taxis mit Automatikgetriebe unzulässig?
Ich erkenne gerade den Zusammenhang zwischen Automatikgetriebe und
Verbot der gewerblichen Personenbeförderung nicht...
Womit ist die Einschränkung begründet? Wie alt ist der FS?

Ich habe einige Behinderte im Bekanntenkreis, die auch irgendwelche
wilden Einschränkungen im FS stehen haben, die etliche Jahre später bei
Nachfrage sang- und klanglos ausgetragen wurden... So bspw. eine
"persönliche Geschwindigkeitsbeschränkung" auf 120, nach der eh kein
Hahn gekräht hat... Früher hat man Beh. offenbar weniger zugetraut als
heute...

Wenn Du bei gewissenhafter Selbsteinschätzung zur Meinung kommen solltest,
dass Deine Einschränkungen keine wesentliche Gefahrenerhöhung für
Deine Kunden als Taxifahrer im Nebenjob wären, wäre es evtl. mal
eine Anfrage wert, ob die Einschränkung im FS überhaupt noch sinnvoll ist.

Hängen an der Frage "gewerbliche Personenbeförderung" eigentlich noch
andere Dinge? Andere steuerliche Behandlung oder so? Wenn ja, dann könnte
ein zuständiger Berufsverband das wissen, ob das noch gew. P.bef. ist...
Weil das Steuern zahlen kommt häufiger vor als das Thema Einschränkung
im FS.

Braucht man für gew. Personenbef. nicht prinzipiell einen entsprechenden
Pbef-Schein? Dann frage ich mich, warum das überhaupt drin steht, denn
dann bräuchte man Dir bei der FS-Stelle ja einfach keinen Pbef-Schein erteilen.
Dann bliebe nur noch das "im Auftrag" übrig, was dann auch nichtgewerblich
sein könnte? (Eigene Oma sagt "fahr mich mal zum Supermarkt" == im Auftrag?)
Wenn "gew. Pers.bef." == "passender Schein" nötig, dann bräuchte ja jeder
Betreuer einen?

MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
--
Douglasstr. 30, D-76133 Karlsruhe fon +49 721 24069 fax 2030542
Geo-Bild Ing.büro geo-bild-KA.de Internet-Service auch-rein.de
Couleurstud. Infos cousin.de VCD, umwelt&verkehr KA umverka.de
Andreas Hausmann
2008-11-05 14:56:39 UTC
Permalink
Hallo zusammen, ich nochmal.

Nachdem ich hier in der NG verschiedentlich
den Hinweis bekommen hatte, dass ich eine
sichere Auskunft brauchen würde, um sicher zu
sein, habe ich mich (diesmal offiziell und schriftlich)
an die örtliche FS-Stelle gewandt und einfach mal um
Streichung der Einschränkung gebeten.

Drei Tage später habe ich dann Antwort bekommen und
wurde aufgefordert, meinen 1995 ausgestellten FS gegen
einen neuen EU-Karten-FS zu tauschen, da in diesem diese
Einschränkung nicht mehr vermerkt wird.

Seit nunmehr fast einer Woche hat sich - nach Erhalt des
neuen FS - mein Problem also in Luft aufgelöst.

Ist doch schön, dass man manchmal auch nur ganz freundlich
fragen muss und dann das bekommt, was man möchte .-)

Liebe Grüße

Andreas H.
Post by Heiko Jacobs
Moin
Mal paar unsortierte Gedanken dazu...
Post by HC Ahlmann
Post by Andreas Hausmann
Wegen einer Körperbehinderung, die dazu führt, dass ich lediglich PKW
mit Automatikgetriebe fahren darf, habe ich in meinem FS
die Einschränkung "Keine Personenbeförderung gewerblich
oder im Auftrag".
Natürlich kann es in diesem
Zusammenhang auch vorkommen, dass ich mit den von mir Betreuten einmal von
A nach B fahren müsste, um einen Termin o.ä. wahrzunehmen.
Meine Frage ist nun, ob solche Fahrten unter den Begriff "gewerbliche
Personenbeförderung" subsumiert werden oder nicht.
Nach meiner Ansicht nicht, solange nicht der Transport gegen Geld im
Vordergrund der Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer steht. Es ist
eher wie Beförderung von Arbeitern im Baugewerbe anzusehen, die sogar
regelmäßig stattfindet. Aber ich bin kein Anwalt sondern Ex-Taxifahrer.
Ah, ein Taxifahrer... Hmmm... Sind Taxis mit Automatikgetriebe unzulässig?
Ich erkenne gerade den Zusammenhang zwischen Automatikgetriebe und
Verbot der gewerblichen Personenbeförderung nicht...
Womit ist die Einschränkung begründet? Wie alt ist der FS?
Ich habe einige Behinderte im Bekanntenkreis, die auch irgendwelche
wilden Einschränkungen im FS stehen haben, die etliche Jahre später bei
Nachfrage sang- und klanglos ausgetragen wurden... So bspw. eine
"persönliche Geschwindigkeitsbeschränkung" auf 120, nach der eh kein
Hahn gekräht hat... Früher hat man Beh. offenbar weniger zugetraut als
heute...
Wenn Du bei gewissenhafter Selbsteinschätzung zur Meinung kommen solltest,
dass Deine Einschränkungen keine wesentliche Gefahrenerhöhung für
Deine Kunden als Taxifahrer im Nebenjob wären, wäre es evtl. mal
eine Anfrage wert, ob die Einschränkung im FS überhaupt noch sinnvoll ist.
Hängen an der Frage "gewerbliche Personenbeförderung" eigentlich noch
andere Dinge? Andere steuerliche Behandlung oder so? Wenn ja, dann könnte
ein zuständiger Berufsverband das wissen, ob das noch gew. P.bef. ist...
Weil das Steuern zahlen kommt häufiger vor als das Thema Einschränkung
im FS.
Braucht man für gew. Personenbef. nicht prinzipiell einen entsprechenden
Pbef-Schein? Dann frage ich mich, warum das überhaupt drin steht, denn
dann bräuchte man Dir bei der FS-Stelle ja einfach keinen Pbef-Schein erteilen.
Dann bliebe nur noch das "im Auftrag" übrig, was dann auch nichtgewerblich
sein könnte? (Eigene Oma sagt "fahr mich mal zum Supermarkt" == im Auftrag?)
Wenn "gew. Pers.bef." == "passender Schein" nötig, dann bräuchte ja jeder
Betreuer einen?
MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
Dirk Wagner
2008-09-24 10:13:48 UTC
Permalink
Seinerzeit im Zivildienst (MSHD) brauchten wir keinen P-Schein, auch
wenn wir mal Patienten (heute Kunden genannt) mit dem Auto zum Einkaufen
oder ins Theater gefahren haben.
Die Kollegen, die das ausschließlich gemacht haben (Behinderten-
und/oder Krankentransporte), brauchten den P-Schein.

Allerdings ist das nun gutz 20 Jahre her - und ob es Dir hilft?

Ciao

Dirk
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