Mattes Grunder
2008-01-31 08:07:50 UTC
Hallo!
Bei uns gibt es ein größeres Gewerbegebiet an dessen Zufahrt ein Schild
"Privatgrundstück der Grundstücksgesellschaft der Stadt XY" steht. Auf dem
Gelände gibt es ganz normale Straße, die zu den Firmen und verschiedenen
Einkaufsmärkten führen. Die Straßen sind öffentlich zugänglich (keine
Schranke, kein Tor, etc.) befinden sich aber dem Schild zur Folge auf
privatem Grund.
Nun gab es auf einer solchen Straße einen kleinen Auffahrunfall. Offenbar
kam es hier zu einer Vorfahrtsverletzung an einer Rechts-vor-Links Kreuzung.
Ich habe mich gefragt ob man in solch einer Situation überhaupt von
Rechts-vor-Links ausgehen kann. Immerhin ist man hier nicht auf einer
öffentlichen Straße sondern auf einem privaten Grundstück. Gilt hier
automatisch auch die StVO?
Was wäre wenn ich man auf einer Solchen Straße die Geschwindigkeit
überschreitet (Beschilderung vorhanden)? Wäre dann die Polizei hierfür
zuständig und könnte einem ein Knöllchen verpassen?
Ein Schild "Hier gilt die StVO" habe ich auf dem Grundstück nicht gesehen.
Kann der Besitzer (also die Grundstücksgesellschaft) überhaupt irgendwelche
Verkehrsvorschriften gelten machen?
Wie gesagt: Es geht hier um die Straßen auf diesem Grundstück nicht um
Parkplätze etc. bei den verschiedenen Großmärkten.
Besten Dank für eure Meinung
Mattes
Bei uns gibt es ein größeres Gewerbegebiet an dessen Zufahrt ein Schild
"Privatgrundstück der Grundstücksgesellschaft der Stadt XY" steht. Auf dem
Gelände gibt es ganz normale Straße, die zu den Firmen und verschiedenen
Einkaufsmärkten führen. Die Straßen sind öffentlich zugänglich (keine
Schranke, kein Tor, etc.) befinden sich aber dem Schild zur Folge auf
privatem Grund.
Nun gab es auf einer solchen Straße einen kleinen Auffahrunfall. Offenbar
kam es hier zu einer Vorfahrtsverletzung an einer Rechts-vor-Links Kreuzung.
Ich habe mich gefragt ob man in solch einer Situation überhaupt von
Rechts-vor-Links ausgehen kann. Immerhin ist man hier nicht auf einer
öffentlichen Straße sondern auf einem privaten Grundstück. Gilt hier
automatisch auch die StVO?
Was wäre wenn ich man auf einer Solchen Straße die Geschwindigkeit
überschreitet (Beschilderung vorhanden)? Wäre dann die Polizei hierfür
zuständig und könnte einem ein Knöllchen verpassen?
Ein Schild "Hier gilt die StVO" habe ich auf dem Grundstück nicht gesehen.
Kann der Besitzer (also die Grundstücksgesellschaft) überhaupt irgendwelche
Verkehrsvorschriften gelten machen?
Wie gesagt: Es geht hier um die Straßen auf diesem Grundstück nicht um
Parkplätze etc. bei den verschiedenen Großmärkten.
Besten Dank für eure Meinung
Mattes