Discussion:
Gilt die StVO auf privaten Straßen?
(zu alt für eine Antwort)
Mattes Grunder
2008-01-31 08:07:50 UTC
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Hallo!

Bei uns gibt es ein größeres Gewerbegebiet an dessen Zufahrt ein Schild
"Privatgrundstück der Grundstücksgesellschaft der Stadt XY" steht. Auf dem
Gelände gibt es ganz normale Straße, die zu den Firmen und verschiedenen
Einkaufsmärkten führen. Die Straßen sind öffentlich zugänglich (keine
Schranke, kein Tor, etc.) befinden sich aber dem Schild zur Folge auf
privatem Grund.

Nun gab es auf einer solchen Straße einen kleinen Auffahrunfall. Offenbar
kam es hier zu einer Vorfahrtsverletzung an einer Rechts-vor-Links Kreuzung.
Ich habe mich gefragt ob man in solch einer Situation überhaupt von
Rechts-vor-Links ausgehen kann. Immerhin ist man hier nicht auf einer
öffentlichen Straße sondern auf einem privaten Grundstück. Gilt hier
automatisch auch die StVO?

Was wäre wenn ich man auf einer Solchen Straße die Geschwindigkeit
überschreitet (Beschilderung vorhanden)? Wäre dann die Polizei hierfür
zuständig und könnte einem ein Knöllchen verpassen?

Ein Schild "Hier gilt die StVO" habe ich auf dem Grundstück nicht gesehen.
Kann der Besitzer (also die Grundstücksgesellschaft) überhaupt irgendwelche
Verkehrsvorschriften gelten machen?

Wie gesagt: Es geht hier um die Straßen auf diesem Grundstück nicht um
Parkplätze etc. bei den verschiedenen Großmärkten.

Besten Dank für eure Meinung
Mattes
Kathinka Wenz
2008-01-31 09:03:46 UTC
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Post by Mattes Grunder
Ich habe mich gefragt ob man in solch einer Situation überhaupt von
Rechts-vor-Links ausgehen kann. Immerhin ist man hier nicht auf einer
öffentlichen Straße sondern auf einem privaten Grundstück. Gilt hier
automatisch auch die StVO?
Ja. Die StVO gilt auf öffentlich zugänglichen Verkehrsbereichen, wem sie
gehören, ist nebensächlich.

Sie gilt also auch auf Supermarktparkplätzen, wenn diese keine
geschlossene Schranke haben. Dort gilt allerdings trotzdem kein
rechts-vor-links, was aber daran liegt, dass rechts-vor-links nur an
Straßen gilt und Parkplätze im Allgemeinen keine Straßen haben. Hier
haben wir aber sogar eine Straße.
Post by Mattes Grunder
Ein Schild "Hier gilt die StVO" habe ich auf dem Grundstück nicht gesehen.
Die kann man aufstellen, sie haben aber rechtlich keine Bewandnis,
entweder gilt die StVO oder sie gilt nicht, ein Schild ändert daran
nichts.

Gruß, Kathinka
Laurent Wirmer
2008-01-31 09:13:38 UTC
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Post by Mattes Grunder
Bei uns gibt es ein größeres Gewerbegebiet an dessen Zufahrt ein Schild
"Privatgrundstück der Grundstücksgesellschaft der Stadt XY" steht. Auf dem
Gelände gibt es ganz normale Straße, die zu den Firmen und verschiedenen
Einkaufsmärkten führen. Die Straßen sind öffentlich zugänglich (keine
Schranke, kein Tor, etc.) befinden sich aber dem Schild zur Folge auf
privatem Grund.
Öffentlicher Straßenverkehr findet auch dort statt, wo die Öffentlichkeit,
ohne Ansehen der Person, Zugang hat UND die Straße auch TATSÄCHLICH von der
Öffentlichkeit genutzt wird.

Noch so ein Beispiel: Bauer A öffnet seine Wiese als Parkplatz für eine
Veranstaltung. Viele Leute parken ihr Auto dort und es ist durch diese
Nutzung (aber nur während der Veranstaltung) öffentlicher Verkehr und es
gilt das sonst übliche Recht.
--
Grüße Laurent Wirmer

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Mattes Grunder
2008-01-31 09:40:11 UTC
Permalink
Hallo!

Vielen Dank für die Aufklärung!

Eine Frage habe ich noch: Muss der Besitzer eines solchen Grundstückes sich
um den Verkehr kümmer, also z.B. Temp-Schilder, Vorfahrtschilder, etc.
aufstellen? Oder kann er auch einfach alle Schilder weglassen und so die
Standardregeln gelten lassen?

Was passiert wenn dort ein Tempo-30 Schild steht und ich 50 Fahre? Hatte
dies für mich die gleichen Konsequenzen wie im "echten" öffentlichen
Verkehr? Oder gilt dort auch trotz 30-Schild 50 weil ich mich innerhalb
einer Ortschaft befinde? Darf die Polizei auf privatem Grund den Verkehr
überhaubt bewachten (blitzen...)?

Besten Dank!
Kathinka Wenz
2008-01-31 10:27:57 UTC
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Post by Mattes Grunder
Eine Frage habe ich noch: Muss der Besitzer eines solchen Grundstückes sich
um den Verkehr kümmer, also z.B. Temp-Schilder, Vorfahrtschilder, etc.
aufstellen? Oder kann er auch einfach alle Schilder weglassen und so die
Standardregeln gelten lassen?
Das kann ich dir leider nicht genau sagen, ich würde aber vermuten, dass
die Staßenverkehrsbehörde auch für Privatstraßen zuständig ist, da ja
ein Bürger nicht einfach willkürlich Verkehrsregeln festlegen kann. Auch
nicht auf seinem Grundstück, wenn es eine öffentliche Zufahrt ist.
Post by Mattes Grunder
Was passiert wenn dort ein Tempo-30 Schild steht und ich 50 Fahre?
Du begehst eine Ordnungswidrigkeit. Es ist für dich einfach kein
Unterschied, ob die Straße im privaten oder öffentlichen Eigentum ist.
Post by Mattes Grunder
Darf die Polizei auf privatem Grund den Verkehr
überhaubt bewachten (blitzen...)?
Ja, darf sie. Kein Unterschied. Kein Unterschied. Kein Unterschied.

Sagte ich schon, dass es keinen Unterschied gibt?

Wenn du auf deinem Privatgrundstück die Öffentlichkeit aussperren
willst, musst du schon baulich dafür sorgen. Und das geht natürlich auch
nicht willkürlich, viele Privatstraßen sind halt Zufahrtstraßen, die
zwar den Anwohnern gehören, wo aber klar geregelt ist, das dieses Stück
eine Zufahrtsstraße ist. Du darfst als Eigentümer dann also auch nicht
einfach den Asphalt aufreißen und Blumen pflanzen. Bei privaten
Einfahrten sieht es natürlich anders aus, aber für Privatstraßen gelten
oft Auflagen.

Gruß, Kathinka
Wolfgang Fieg
2008-01-31 13:28:22 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Mattes Grunder
Eine Frage habe ich noch: Muss der Besitzer eines solchen Grundstückes
sich um den Verkehr kümmer, also z.B. Temp-Schilder, Vorfahrtschilder,
etc. aufstellen? Oder kann er auch einfach alle Schilder weglassen und so
die Standardregeln gelten lassen?
Das kann ich dir leider nicht genau sagen, ich würde aber vermuten, dass
die Staßenverkehrsbehörde auch für Privatstraßen zuständig ist, da ja ein
Bürger nicht einfach willkürlich Verkehrsregeln festlegen kann. Auch nicht
auf seinem Grundstück, wenn es eine öffentliche Zufahrt ist.
So ist es. Die Befugnisse der Straßenverkehrsbehörde setzen nur einen
öffentlichen Verkehr, keine öffentliche Straße im wegerechtlichen Sinne
voraus.

Allerdings wird der Eigentümer wie ein Träger der Straßenbaulast behandelt,
d. h. er muß die Kosten für die Aufstellung und Unterhaltung der von der
StVB angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen tragen.

Wolfgang
Henning Weede
2008-01-31 21:23:57 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
da ja
ein Bürger nicht einfach willkürlich Verkehrsregeln festlegen kann.
OK, der Pächter meiner Zweit-Stammtankstelle hat auf seinem Privatgelände
an der Ausfahrt eigenmächtig das Verkehrszeichen 209-20 aufgestellt
(oder aufstellen lassen, ob vom Maurer oder von der Behörde ist mir wurscht)
obwohl es zu mir nach Hause anders herum geht. Das ignorier ich, wenn ich es
für richtig halte.

Henning
Wolfgang Fieg
2008-01-31 21:42:13 UTC
Permalink
Post by Henning Weede
Post by Kathinka Wenz
da ja
ein Bürger nicht einfach willkürlich Verkehrsregeln festlegen kann.
OK, der Pächter meiner Zweit-Stammtankstelle hat auf seinem Privatgelände
an der Ausfahrt eigenmächtig das Verkehrszeichen 209-20 aufgestellt
(oder aufstellen lassen, ob vom Maurer oder von der Behörde ist mir wurscht)
obwohl es zu mir nach Hause anders herum geht. Das ignorier ich, wenn ich es
für richtig halte.
Da würde ich mal vorsichtig sein. Zwar dürfte auf dem Tankstellengrundstück
selbst kein öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO stattfinden, die
Straßenverkehrsbehörden sind aber berechtigt, ihre Befugnisse nach der StVO
auch an Schnittstellen zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Bereich
wahrzunehmen. Typisches Beispiel ist das Autokino, auf dem selbst zwar kein
öffentlicher Verkehr stattfindet (weil kontrolliert, Eintrittskarten usw.),
von dem aus aber nach Ende der Vorstellung ein paar hundert Fahrzeuge in den
öffentlichen Verkehrsraum, etwa in eine stark befahrene Bundesstraße,
einfahren wollen. Ja, und dann regelt die Straßenverkehrsbehörde den in
diese Bundesstraße einfahrenden Verkehr und das tut sie etwa dadurch, daß
sie auf dem Autokino-Grundstück, also außerhalb des öffentlichen
Verkehrsraums, eine Verkehrssignalanlage anordnet. Die muß beachtet werden,
obwohl man sich zu dem Zeitpunkt, zu dem man sie beachten muß, noch
außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befindet. Ähnlich könnte es sich
(muß aber nicht) bei Deiner Tankstelle verhalten.

Wolfgang
HaJo Hachtkemper
2008-02-01 07:00:33 UTC
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Halli-Hallo!
[Verkehrssignalanlage] Die muß beachtet werden,
obwohl man sich zu dem Zeitpunkt, zu dem man sie beachten muß, noch
außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befindet. Ähnlich könnte es sich
(muß aber nicht) bei Deiner Tankstelle verhalten.
Ähnlich in Recklinghausen, Kreuzung Martinistr./Wickingstr./Oerweg:
Die große Ausfahrt des Posthofs (mit Rolltor vom öffentlichen Verkehr
getrennt) ist beampelt wie der Rest der Kreuzung auch. Für einen
Kreisverkehr wäre das ganze wohl zu langgezogen geworden, da hat man
lieber behauptet 'die Abfahrt vom Parkstreifen zählen wird nicht, und
den Posthof auch nicht' und zwei Kreuzungen in zehn Meter Abstand
draus gemacht, mit nicht vorab gekennzeichneten Einfahrspuren für
bestimmte Ausfahrten...

Ciao/HaJo
Kathinka Wenz
2008-02-01 08:34:25 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Da würde ich mal vorsichtig sein. Zwar dürfte auf dem Tankstellengrundstück
selbst kein öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO stattfinden,
Bitte? Wie kommst du denn darauf? Natürlich ist das öffentlicher
Verkehr, genauso öffentlich wieder jeder Supermarktparkplatz. Sonst
würde die StVO ja auch nicht gelten.
Post by Wolfgang Fieg
die
Straßenverkehrsbehörden sind aber berechtigt, ihre Befugnisse nach der StVO
auch an Schnittstellen zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Bereich
wahrzunehmen.
Dein Vorposter schrieb, dass der Pächter willkürlich das Schild
aufgestellt hat. Das würde ich persönlich auch anzweifeln, das wurde mit
Sicherheit angeordnet. Aber selbst wenn nicht, ist es nicht der richtige
Weg, das Schild zu ignorieren, sondern man sollte bei der
Verkehrsbehörde die Entfernung verlangen wegen unrechtmäßiger
Aufstellung. Solange das Schild steht, gilt es auch.

Gruß, Kathinka
Wolfgang Fieg
2008-02-01 14:19:48 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Solange das Schild steht, gilt es auch.
Natürlich nicht. Ein Verkehrszeichen, das ohne wirksame
verkehrsbeschränkende Anordnung einer Straßenverkehrs- oder
Straßenbaubehörde aufgestellt wurde, gilt ebensowenig, wie ein
Steuerbescheid, der vom Metzgermeister oder eine Musterungsbescheid, der von
ALDI erlassen wurde. Etwas, was von einer Nicht-Behörde erlassen wurde, ist
ein Nicht-Akt. Es ist weder anfechtbar, noch nichtig, sondern eben
schlichtweg - nichts.

Gruß

Wolfgang
Bernd Sluka
2008-02-01 15:10:43 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Wolfgang Fieg
Da würde ich mal vorsichtig sein. Zwar dürfte auf dem Tankstellengrundstück
selbst kein öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO stattfinden,
Bitte? Wie kommst du denn darauf? Natürlich ist das öffentlicher
Verkehr, genauso öffentlich wieder jeder Supermarktparkplatz. Sonst
würde die StVO ja auch nicht gelten.
yep
Post by Kathinka Wenz
Post by Wolfgang Fieg
die
Straßenverkehrsbehörden sind aber berechtigt, ihre Befugnisse nach der StVO
auch an Schnittstellen zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Bereich
wahrzunehmen.
Dein Vorposter schrieb, dass der Pächter willkürlich das Schild
aufgestellt hat.
Nein, Henning schrieb, daß er das nicht weiß, das Zeichen aber trotzdem
vorsätzlich mißachtet. Auch mit Anordnung der StVB ist der Pächter dafür
zuständig, das Schild aufzustellen.
Post by Kathinka Wenz
Das würde ich persönlich auch anzweifeln, das wurde mit
Sicherheit angeordnet. Aber selbst wenn nicht, ist es nicht der richtige
Weg, das Schild zu ignorieren, sondern man sollte bei der
Verkehrsbehörde die Entfernung verlangen wegen unrechtmäßiger
Aufstellung. Solange das Schild steht, gilt es auch.
Nein, es ist zu beachten. Aber verfolgt werden kann ein Verstoß nur,
wenn das Zeichen durch eine zuständige Behörde angeordnet wurde.
--
A || Bernd Sluka
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