Discussion:
Falsch Parken, zu viel ueberweisen
(zu alt für eine Antwort)
Marius Westenberg
2006-08-21 16:18:07 UTC
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Hallo,

ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Soweit ich weiß dürfen die Ämter zu viel eingezahltes Geld nicht
behalten. Ist das korrekt?

MW
Matthias Frank
2006-08-21 16:23:54 UTC
Permalink
Post by Marius Westenberg
Hallo,
ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Soweit ich weiß dürfen die Ämter zu viel eingezahltes Geld nicht
behalten. Ist das korrekt?
Hol dir den Cent an der Stadtkasse ab, er wurd da hinterlegt.
MFG
Matthias
Chris Huebsch
2006-08-21 16:44:34 UTC
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Post by Marius Westenberg
ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Egon?
Chris Huebsch
2006-08-21 16:45:04 UTC
Permalink
Post by Marius Westenberg
ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Egon?

Ja, ich weiss... das hab ich schonmal gesagt.
Axel Böhm
2006-08-21 16:57:52 UTC
Permalink
Am Mon, 21 Aug 2006 18:18:07 +0200 schrieb Marius Westenberg
Post by Marius Westenberg
Hallo,
ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Soweit ich weiß dürfen die Ämter zu viel eingezahltes Geld nicht
behalten. Ist das korrekt?
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(

Grüße

Axel
Andreas Portz
2006-08-21 17:02:14 UTC
Permalink
Post by Axel Böhm
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(
Ich kenne auch Geschichten (UL?), bei denen jemand absichtlich immer
einen Cent zuviel überwiesen haben will, die Gesamtsumme zurück kam und
trotzdem nie der dann wieder offene Betrag angemahnt wurde. Eventuell
hat der OP sowas Ähnliches im Sinn.

-Andreas
--
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Kathinka Wenz
2006-08-21 17:45:46 UTC
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Post by Andreas Portz
Post by Axel Böhm
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(
Ich kenne auch Geschichten (UL?), bei denen jemand absichtlich immer
einen Cent zuviel überwiesen haben will, die Gesamtsumme zurück kam und
trotzdem nie der dann wieder offene Betrag angemahnt wurde. Eventuell
hat der OP sowas Ähnliches im Sinn.
Das ist mit Sicherheit eine UL. Jedes EDV-System, welches ich kenne,
bucht kleinere Fehlbeträge automatisch aus. Die Höhe der Beträge kann
natürlich variieren, aber sie ist mit Sicherheit nicht 0. Und wenn man
eine kleine Summe zuviel überwiesen hat, passiert dann von alleine genau
gar nichts. Da muss man schon anrufen und sein Geld zurückverlangen.

Gruß, Kathinka
Bernd Sluka
2006-08-21 18:38:48 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Andreas Portz
Post by Axel Böhm
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(
Ich kenne auch Geschichten (UL?), bei denen jemand absichtlich immer
einen Cent zuviel überwiesen haben will, die Gesamtsumme zurück kam und
trotzdem nie der dann wieder offene Betrag angemahnt wurde. Eventuell
hat der OP sowas Ähnliches im Sinn.
Das ist mit Sicherheit eine UL. Jedes EDV-System, welches ich kenne,
bucht kleinere Fehlbeträge automatisch aus. Die Höhe der Beträge kann
natürlich variieren, aber sie ist mit Sicherheit nicht 0. Und wenn man
eine kleine Summe zuviel überwiesen hat, passiert dann von alleine genau
gar nichts. Da muss man schon anrufen und sein Geld zurückverlangen.
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Kathinka Wenz
2006-08-21 19:14:37 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Nein, kann sie nicht. Denn das Verwarngeld sind 10 Euro, wenn ich 10,01
Euro überweise habe ich auch 10 Euro überwiesen. Oder steht im §56 OwiG,
das *genau* das Verwarngeld überwiesen werden muss?

Merke: Eine größere Menge enthält auch immer jede beliebige kleinere.
Wenn ich 10000 Euro besitze, besitze ich auch 5000 Euro. Wenn ich 5
Kinder habe, habe ich auch 3 Kinder.

Deine Annahme gilt nur, wenn lediglich 9,99 Euro überwiesen werden. Die
enthalten nämlich keine 10 Euro.

Gruß, Kathinka
Bernd Sluka
2006-08-22 11:13:33 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Nein, kann sie nicht. Denn das Verwarngeld sind 10 Euro, wenn ich 10,01
Euro überweise habe ich auch 10 Euro überwiesen. Oder steht im §56 OwiG,
das *genau* das Verwarngeld überwiesen werden muss?
Ja, es steht dort, daß die Verwarnung mit Bezahlung *des*
Verwarnungsgelds wirksam wird. Aber das habe ich doch oben bereits
geschrieben.
--
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Volker Soehnitz
2006-08-22 12:41:21 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Ja, es steht dort, daß die Verwarnung mit Bezahlung *des*
Verwarnungsgelds wirksam wird.
Und durch die Überweisung von 10,01 EUR ist das Verwarnungsgeld von 10
EUR bezahlt. Jedenfalls soweit die Zuordnung der Zahlung zum Vorgang
eindeutig ist.

Ich würde mir zwar auch wünschen, dass solchen Hanseln dann doch ein
Bußgeldbescheid blüht, aber dazu wird es nicht kommen.

ciao
volker
--
____________________________________________________________
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
http://www.soehnitz.de oder http://www.volker-online.com
Kathinka Wenz
2006-08-22 14:22:46 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Ja, es steht dort, daß die Verwarnung mit Bezahlung *des*
Verwarnungsgelds wirksam wird. Aber das habe ich doch oben bereits
geschrieben.
Jo, und wenn ich 10,01 Euro überweise, habe ich *den* geforderten Betrag
von 10 Euro überwiesen.

Es steht also nicht "genau" drin. Damit ist das Thema erledigt.

q.e.d.

Gruß, Kathinka
Erwin Paul
2006-08-22 15:07:38 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Nein, kann sie nicht. Denn das Verwarngeld sind 10 Euro, wenn ich 10,01
Euro überweise habe ich auch 10 Euro überwiesen. Oder steht im §56 OwiG,
das *genau* das Verwarngeld überwiesen werden muss?
Ja, es steht dort, daß die Verwarnung mit Bezahlung *des*
Verwarnungsgelds wirksam wird. Aber das habe ich doch oben bereits
geschrieben.
wieder die typische fehlerhafte rechthaberische Auslegung von das SLUKA.
Mit 10,01 Euro sind 10,00 Euro eingezahlt. Ergibt sich aus den
Rechenaufgaben Mengenlehre 2. Klasse Grundschule. Anscheinend ist das
SLUKA mit dieser Rechnung bereits hoffnungslos überfordert.
gernot almen
2006-08-23 06:49:35 UTC
Permalink
Post by Erwin Paul
wieder die typische fehlerhafte rechthaberische Auslegung von das SLUKA.
Wer das SLUKA noch ernst nimmt, is selber schuld
Jens Müller
2006-09-21 13:05:06 UTC
Permalink
Post by Erwin Paul
wieder die typische fehlerhafte rechthaberische Auslegung von das SLUKA.
Mit 10,01 Euro sind 10,00 Euro eingezahlt. Ergibt sich aus den
Rechenaufgaben Mengenlehre 2. Klasse Grundschule. Anscheinend ist das
SLUKA mit dieser Rechnung bereits hoffnungslos überfordert.
Was hat denn das bitteschön mit Mengenlehre zu tun? Als Menge betrachtet
sind 1001 identische Cent das gleiche wie 1 Cent ...
Erwin Paul
2006-08-22 15:03:09 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Nein, kann sie nicht. Denn das Verwarngeld sind 10 Euro, wenn ich 10,01
Euro überweise habe ich auch 10 Euro überwiesen. Oder steht im §56 OwiG,
das *genau* das Verwarngeld überwiesen werden muss?
Merke: Eine größere Menge enthält auch immer jede beliebige kleinere.
Wenn ich 10000 Euro besitze, besitze ich auch 5000 Euro. Wenn ich 5
Kinder habe, habe ich auch 3 Kinder.
Deine Annahme gilt nur, wenn lediglich 9,99 Euro überwiesen werden. Die
enthalten nämlich keine 10 Euro.
eben, und es steht mir frei, das Strafmaß freiwillig zu erhöhen und der
Staatskasse zu spenden.
Post by Kathinka Wenz
Gruß, Kathinka
Andreas Cammin
2006-08-21 20:25:23 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Kennst du konkrete Beispiele?

Andreas
--
Laut einer Studie der Bundesärzteschaft sterben in Deutschland immer
mehr Rentner vor dem Computer - sie drücken aus Versehen die
Tastenkombination Alt+Entfernen...
Andreas Portz
2006-08-22 07:04:10 UTC
Permalink
Post by Andreas Cammin
Kennst du konkrete Beispiele?
Er hat den Konjunktiv benutzt.


-Andreas
--
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Kathinka Wenz
2006-08-22 07:48:22 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Andreas Cammin
Kennst du konkrete Beispiele?
Er hat den Konjunktiv benutzt.
Nein, er schrieb 'kann', nicht 'könnte'.

Aber natürlich *kann* sie das, aber ich behaupte weiterhin, dass die
Behörde, wenn sie es tatsächlich versuchen würde, vor Gericht mit Pauken
und Trompeten untergehen wird.

Gruß, Kathinka
Andreas Portz
2006-08-22 07:51:35 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Nein, er schrieb 'kann', nicht 'könnte'.
In dem Satz mit dem Bußgeldverfahren lese ich eindeutig "könnte".


-Andreas
--
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Kathinka Wenz
2006-08-22 08:02:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Kathinka Wenz
Nein, er schrieb 'kann', nicht 'könnte'.
In dem Satz mit dem Bußgeldverfahren lese ich eindeutig "könnte".
Stimmt. Ist aber egal, natürlich kann oder könnte sie. Aber im Recht ist
sie nicht. Und daher wird sie auch nicht.

Gruß, Kathinka
Herbert Meier
2006-08-22 17:41:31 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Andreas Cammin
Kennst du konkrete Beispiele?
Er hat den Konjunktiv benutzt.
Ja, aber nicht um die Rechtslage in Frage zu stellen, sondern um das
Verhalten der Behörde. So wie es formuliert war, wird der Behörde das
Recht zugesprochen den Zahlungseingang nicht für das Verwarnungsgeld
anzuerkennen, sie könnte (im Sinne von darf) dementsprechend handeln.

Sonst hätte er schon z.B. folgendes schreiben müssen: "Es könnte
sein, dass die Behörde die Verwarnung nicht als wirksam ansehen muss"
Wolfgang Krietsch
2006-08-22 05:40:04 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Das dürfte lustig werden - ein größerer Betrag beinhaltet jeden kleineren.


Bye

woffi
Bernd Sluka
2006-08-22 12:37:44 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Das dürfte lustig werden - ein größerer Betrag beinhaltet jeden kleineren.
Es ist nicht *das* Verwarnungsgeld bezahlt worden, sondern ein anderer
Betrag. Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.

Die Zahlung in Kleinbeträgen, so daß die Summe das Verwarnungsgeld
ergibt, ist schließlich auch nicht wirksam. AFAIR las ich in einem
diesbezüglichen Urteil auch o.a. Einstufung, zu der sich das Gericht
ausgelassen hatte. Da ich mir aber nicht mehr sicher bin, wo ich dies
gelesen habe, habe ich es nur als Möglichkeit dargestellt.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Herbert Meier
2006-08-22 16:19:34 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Es ist nicht *das* Verwarnungsgeld bezahlt worden, sondern ein anderer
Betrag. Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Also: Wenn ich in der Kneipe ein Bier für 2,90 trinke und dann einfach
3 Euro hinlege und gehe könnte ich wegen Zechprellerei dran sein, weil
ich nicht *den* geschuldeten Betrag beglichen habe. Oder wird im
Schuldrecht irgendwo explizit formuliert, dass eine Zahlung auch dann
zu akzeptieren ist, wenn überbezahlt wird? Insofern sehe ich diesen
Fall durchaus vergleichbar.
Post by Bernd Sluka
Die Zahlung in Kleinbeträgen, so daß die Summe das Verwarnungsgeld
ergibt, ist schließlich auch nicht wirksam.
Das hat aber andere Hintergründe: Weil dies höhere Buchungs- und
Verwaltungskosten verursacht und somit der Empfänger im Endeffekt
einen Schaden durch die Bezahlung erleidet. Das gilt übrigens im
Privatrecht genauso und hat mit dem OWiG rein gar nichts zu tun.

Die Frage ist nur ob ein Anspruch besteht, den überbezahlten 1 Cent
zurückzuerhalten und wie dieser ausgeübt werden kann.
Peter Bruells
2006-08-23 16:46:16 UTC
Permalink
Post by Herbert Meier
Post by Bernd Sluka
Es ist nicht *das* Verwarnungsgeld bezahlt worden, sondern ein anderer
Betrag. Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Also: Wenn ich in der Kneipe ein Bier für 2,90 trinke und dann einfach
3 Euro hinlege und gehe könnte ich wegen Zechprellerei dran sein, weil
ich nicht *den* geschuldeten Betrag beglichen habe. Oder wird im
Schuldrecht irgendwo explizit formuliert, dass eine Zahlung auch dann
zu akzeptieren ist, wenn überbezahlt wird? Insofern sehe ich diesen
Fall durchaus vergleichbar.
Dann ist es ja kein Problem: Das zuviel gezahlte Geld ist also eine
Schenkung an die Kommune/Staat/etc.
Bernd Sluka
2006-08-23 20:41:28 UTC
Permalink
Post by Herbert Meier
Post by Bernd Sluka
Es ist nicht *das* Verwarnungsgeld bezahlt worden, sondern ein anderer
Betrag. Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Also: Wenn ich in der Kneipe ein Bier für 2,90 trinke und dann einfach
3 Euro hinlege und gehe könnte ich wegen Zechprellerei dran sein, weil
ich nicht *den* geschuldeten Betrag beglichen habe. Oder wird im
Schuldrecht irgendwo explizit formuliert, dass eine Zahlung auch dann
zu akzeptieren ist, wenn überbezahlt wird? Insofern sehe ich diesen
Fall durchaus vergleichbar.
Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
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Andreas Cammin
2006-08-23 21:36:38 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
wobei beides gern mit logischem Denken verwechselt wird :-)

An*scnr*dreas
--
Laut einer Studie der Bundesärzteschaft sterben in Deutschland immer
mehr Rentner vor dem Computer - sie drücken aus Versehen die
Tastenkombination Alt+Entfernen...
Felix Mai
2006-08-23 22:32:50 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Herbert Meier
Post by Bernd Sluka
Es ist nicht *das* Verwarnungsgeld bezahlt worden, sondern ein anderer
Betrag. Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Also: Wenn ich in der Kneipe ein Bier für 2,90 trinke und dann einfach
3 Euro hinlege und gehe könnte ich wegen Zechprellerei dran sein, weil
ich nicht *den* geschuldeten Betrag beglichen habe. Oder wird im
Schuldrecht irgendwo explizit formuliert, dass eine Zahlung auch dann
zu akzeptieren ist, wenn überbezahlt wird? Insofern sehe ich diesen
Fall durchaus vergleichbar.
Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Soll ich jetzt auch einfach meinen Text von vorher nochmal hierher
kopieren? Was soll das bringen? Auffälig ist nur, dass Du weder
Argumente noch Belege noch Beispiele für Deine These - welche übrigens
von niemanden bisher gestützt wurde - vorbringen kannst.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die These von Dir welche ich in Frage
stelle, ist Deine Auslegung des Wortes "das" in § 56 OwiG.
Kathinka Wenz
2006-08-24 07:49:53 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Du wiederholst dich.

Könntest du bitte einen konkreten Fall benennen, bei dem Richter
wirklich so gedacht haben?

Im Übrigen ist es auch mathematisches Denken.

Gruß, Kathinka
Bernd Sluka
2006-08-24 12:28:21 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Du wiederholst dich.
nur, wenn die Fehler wiederholt werden
Post by Kathinka Wenz
Könntest du bitte einen konkreten Fall benennen, bei dem Richter
wirklich so gedacht haben?
Dazu schrieb ich doch bereits.
--
A || Bernd Sluka
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Erwin Paul
2006-08-25 13:18:47 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Du wervechselst wirtschaftliches Denken mit rechtlichem.
Du wiederholst dich.
nur, wenn die Fehler wiederholt werden
Post by Kathinka Wenz
Könntest du bitte einen konkreten Fall benennen, bei dem Richter
wirklich so gedacht haben?
Dazu schrieb ich doch bereits.
Bitte mal das SLUKA resetten. Das Sluka schrieb die Meinung seines
Programms, aber an keiner Stelle eine relevante Meinung.

Die Schleife von das SLUKA ich habe eine Meinung, damit ist alles andere
Unrecht funktioniert immer noch nicht.
Herbert Meier
2006-08-22 08:45:56 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Folge der Fehlüberweisung kann, muß aber nicht sein, daß die Behörde die
Verwarnung als nicht wirksam ansieht. Denn § 56 OwiG bestimmt, daß sie
nur dann wirksam wird, wenn der Betroffene "*das* Verwarnungsgeld"
einzahlt. Die Verwaltungsbehörde könnte sich also stur stellen und das
Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen einleiten.
Warum? Das Verwahnungsgeld wurde einbezahlt, und zusätzlich halt noch
etwas. §56 OwiG wurde damit genüge getan. Deine Interpretation ist
höchst spekulativer Unsinn - oder kannst Du eine Quelle nennen?
Henning Sponbiel
2006-08-22 17:31:49 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Andreas Portz
Post by Axel Böhm
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(
Ich kenne auch Geschichten (UL?), bei denen jemand absichtlich immer
einen Cent zuviel überwiesen haben will, die Gesamtsumme zurück kam und
trotzdem nie der dann wieder offene Betrag angemahnt wurde. Eventuell
hat der OP sowas Ähnliches im Sinn.
Das ist mit Sicherheit eine UL. Jedes EDV-System, welches ich kenne,
bucht kleinere Fehlbeträge automatisch aus. Die Höhe der Beträge kann
natürlich variieren, aber sie ist mit Sicherheit nicht 0. Und wenn man
eine kleine Summe zuviel überwiesen hat, passiert dann von alleine genau
gar nichts. Da muss man schon anrufen und sein Geld zurückverlangen.
Exakt. Ich habe mich bei einer Bekannten diesbezueglich mal schlau
gemacht: Der Rest kommt auf ein Verwahrkonto und wird nach einem Jahr
abgeraeumt.

Ab einem Betrag von 10 EUR (oder 5 - sie wusste es nicht genau) wird der
Betreffende wegen Kontonummer etc angeschrieben, damit ihm das
ueberzahlte Geld zurueckueberwiesen werden kann.


Henning
--
Sie haben sich auf der Grundlage harter Fakten eine feste Meinung
gebildet? Posten Sie sie doch einfach mal nach de.talk.bizarre. Die
kriegen dort beides wieder weich. (Stefan Schneider in dtb)
Jens Müller
2006-09-21 13:07:51 UTC
Permalink
Post by Henning Sponbiel
Ab einem Betrag von 10 EUR (oder 5 - sie wusste es nicht genau) wird der
Betreffende wegen Kontonummer etc angeschrieben, damit ihm das
ueberzahlte Geld zurueckueberwiesen werden kann.
Warum wird es nicht einfach aufs Ursprungskonto zurücküberwiesen?
Henning Sponbiel
2006-09-21 19:25:46 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Henning Sponbiel
Ab einem Betrag von 10 EUR (oder 5 - sie wusste es nicht genau) wird der
Betreffende wegen Kontonummer etc angeschrieben, damit ihm das
ueberzahlte Geld zurueckueberwiesen werden kann.
Warum wird es nicht einfach aufs Ursprungskonto zurücküberwiesen?
Weil man nicht weiss, ob das auch gewuenscht ist.

Weil eventuell eine Bareinzahlung erfolgte.

Und weil das alles Zeitaufwand kostet. Und somit kostet.


Henning
--
FAQs: www.de-te-be.net/faq/index.html
www.netcologne.de/~nc-sponbihe/dtbtv/faq/dtbfaq.txt
Regulars im TV: www.netcologne.de/~nc-sponbihe/dtbtv/dtbtv.htm
Fragebogen: www.netcologne.de/~nc-sponbihe/dtbtv/faq/fragebogen.txt
Matthias Frank
2006-08-21 18:13:47 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Axel Böhm
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(
Ich kenne auch Geschichten (UL?), bei denen jemand absichtlich immer
einen Cent zuviel überwiesen haben will,
War das nicht so, dass man einfach 0.1 € anstatt 10 überweist?
Dürfte aber alles im Zeitalter der EDV nichts mehr bringen.
MfG
Matthias
Reiner Huober
2006-08-22 09:16:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Axel Böhm
Hab ich auch mal probiert. Damals eine DM zuviel überwiesen. Die DM
habe ich nie wiedergesehen. :-(
Ich kenne auch Geschichten (UL?), bei denen jemand absichtlich immer
einen Cent zuviel überwiesen haben will, die Gesamtsumme zurück kam und
trotzdem nie der dann wieder offene Betrag angemahnt wurde. Eventuell
hat der OP sowas Ähnliches im Sinn.
Das mit dem Cent (bzw. damals Pfennig )zuviel überweisen und die
Stadtkasse muss den dann kostenaufwendig rücküberweisen hat meines
Wissens früher mal funktioniert.

Ordentliche Kassen legen soweit ich weiss jetzt ein (internes)
Schuldnerkonto, das dann ein "Guthaben" von 1 Cent enthält und beim
nächsten Knöllchen einfach angerechnet wird. Unter etwa 5 EUR wird
man jedenfalls so schnell nix wiedersehen.

Reiner Huober
Lothar Frings
2006-08-22 09:32:29 UTC
Permalink
Post by Reiner Huober
Das mit dem Cent (bzw. damals Pfennig )zuviel überweisen und die
Stadtkasse muss den dann kostenaufwendig rücküberweisen hat meines
Wissens früher mal funktioniert.
Ordentliche Kassen legen soweit ich weiss jetzt ein (internes)
Schuldnerkonto, das dann ein "Guthaben" von 1 Cent enthält und beim
nächsten Knöllchen einfach angerechnet wird. Unter etwa 5 EUR wird
man jedenfalls so schnell nix wiedersehen.
Dann hängt das also vom Betrag bzw. der Behörde ab?
Ich habe vor Jahren mal die KFZ-Steuer fürs Motorrad
zweimal überwiesen (ja, ich bin etwas schusselig),
da haben sie sogar gefragt, ob ich es zurücküberwiesen
haben oder mit der nächsten Steuerzahlung verrechnen
will. War allerdings deutlich mehr als 5 Euro.
Georg Beran
2006-08-21 20:41:15 UTC
Permalink
Post by Marius Westenberg
ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Soweit ich weiß dürfen die Ämter zu viel eingezahltes Geld nicht
behalten. Ist das korrekt?
Stell einen Rückerstattungsantrag. Vergiß nicht das Porto.

Alternative: wenn 1 Stunde Falschparken 10 Euro kostet, wie lange
darfst du für 1 Cent? - Also stell dich für 3,6 Sekunden ins
Halteverbot, und du bist quitt mit der Behörde.

Georg
Ingo Bondmann
2006-08-21 21:17:12 UTC
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Post by Georg Beran
Alternative: wenn 1 Stunde Falschparken 10 Euro kostet, wie lange
darfst du für 1 Cent? - Also stell dich für 3,6 Sekunden ins
Halteverbot, und du bist quitt mit der Behörde.
YMMD! :)

Gruß Ingo
Andreas Cammin
2006-08-21 21:19:54 UTC
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Post by Georg Beran
Alternative: wenn 1 Stunde Falschparken 10 Euro kostet, wie lange
darfst du für 1 Cent? - Also stell dich für 3,6 Sekunden ins
Halteverbot, und du bist quitt mit der Behörde.
Ich glaube, die 60/1-Taktung für Knöllchen ist noch nicht so weit
verbreitet :-)

Andreas
--
Laut einer Studie der Bundesärzteschaft sterben in Deutschland immer
mehr Rentner vor dem Computer - sie drücken aus Versehen die
Tastenkombination Alt+Entfernen...
Andreas Portz
2006-08-22 07:05:56 UTC
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Post by Andreas Cammin
Ich glaube, die 60/1-Taktung für Knöllchen ist noch nicht so weit
verbreitet :-)
Jo, bei sekundengenauer Abrechnung liegen die Telekomunternehmen mal
wieder vor den staatlichen Organisationen. ;-)


-Andreas
--
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HaJo Hachtkemper
2006-08-22 05:58:10 UTC
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Halli-Hallo!
Post by Marius Westenberg
ich habe wegen falsch Parkens ein Knöllchen bekommen. Nun habe ich
fälschlicherweise 10,01 Euro überwiesen, obwohl 10,- genügt hätten.
Soweit ich weiß dürfen die Ämter zu viel eingezahltes Geld nicht
behalten. Ist das korrekt?
Ja. Schreibe denen einen netten Brief und bitte um einen Scheck.

Achso, wenn mal eine Überweisung keine Vorgangsnummer enthält wird
schon mal 'eben' nach KontoinhaberIn und Betrag abgeglichen. Nett ist
es zum Beispiel dann die Knolle nicht am Schalter einzuzahlen (kostet
ja was) sondern in Kleingeld dem Münzeinzahlungsautomaten zu füttern
und als Kontonummer halt die der Stadt einzutippen. Tipp dazu:
Einzahlungsquittung gut aufbewahren, da kommt noch Post!

Ciao/HaJo
--
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