Discussion:
Bagatellschaden an Wagen mit erhebliche Vorschaden, wie das regeln?
(zu alt für eine Antwort)
Laszlo Lebrun
2008-07-31 12:58:28 UTC
Permalink
Hallo,
ich habe vor kurzem auf einen Parkplatz ein Auto sehr leicht berührt.
Mein Wagen hat einen langen Streifen auf dem Türblech, das sich restlos
herauspolieren ließ (also keine Verformung des dünnen Blech).

Der Gegner hat eine Lackabschürfung von ca 25mm Länge und 3mm Höhe auf
der Stoßstange.

Die Stoßstange ist jedoch an einer andere Stelle (die umöglich mit dem
Vorfall in Verbindung gestellt werden kann) eheblich beschädigt (mit
Verformung) und wurde bereits nicht fachmännisch behandelt.

Von beide Schaden habe ich -leider nicht sehr aussagefähigen- Fotos.

Ich habe den Verdacht, der Gegner möchte sich an den Vorfall
"bereichern" und mir die Sanierung seiner Stoßstange auferlegen.

Wie vorgehen, wenn ich nicht unbedingt die Versicherung wegen so einen
Bagatellschaden einschalten möchte?

Danke im Voraus.
--
Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügensten
informiert ist. - John Priestley
Rainer Mai
2008-07-31 13:37:41 UTC
Permalink
Post by Laszlo Lebrun
Wie vorgehen, wenn ich nicht unbedingt die Versicherung wegen so einen
Bagatellschaden einschalten möchte?
Ohne deine Frage zu beantworten, weise ich mal auf die gängigen
Schadensregulierungsbegriffe hin, die in Gutachten verwendet werden
(sollten):

# Vorschäden sind *reparierte* Schäden (z.B. ausgebeulter und korrekt
gespachteltes und lackierter Blechschaden). Ein Vorschaden kann für
Fachleute erkennbar sein oder auch nicht.

# Altschäden sind *unreparierte* Schäden. Beispiel olle Delle.

Hier geht es um einen (von dir vermuteten) Altschaden.

Wenn man mit Schadensregulierern kommuniziert, empfiehlt es sich, zwecks
Verwirrvermeidung bei diesen Definitionen zu bleiben.

Rainer,
Sachverständiger für bessere;o) Fahrzeuge
Laszlo Lebrun
2008-07-31 13:47:17 UTC
Permalink
Post by Rainer Mai
Post by Laszlo Lebrun
Wie vorgehen, wenn ich nicht unbedingt die Versicherung wegen so einen
Bagatellschaden einschalten möchte?
Ohne deine Frage zu beantworten, weise ich mal auf die gängigen
Schadensregulierungsbegriffe hin, die in Gutachten verwendet werden
# Vorschäden sind *reparierte* Schäden (z.B. ausgebeulter und korrekt
gespachteltes und lackierter Blechschaden). Ein Vorschaden kann für
Fachleute erkennbar sein oder auch nicht.
# Altschäden sind *unreparierte* Schäden. Beispiel olle Delle.
Hier geht es um einen (von dir vermuteten) Altschaden.
Wenn man mit Schadensregulierern kommuniziert, empfiehlt es sich, zwecks
Verwirrvermeidung bei diesen Definitionen zu bleiben.
Rainer,
Sachverständiger für bessere;o) Fahrzeuge
Vielen Dank!

Welche handhabe, hätte im hypothtischen Fall ein Mensch in der o.g.
Situation, um zu vermeiden dass der Gegner so schnell die Reparatur in
Auftrag gibt, dass der Altschaden nicht mehr sichtbar wird?

Wenn in einer ähnliche hypothetische Situation der Altscahden zugegeben
wird, aber eine Gesamtreparatur erfolgt, wie werden üblicherweise die
Kosten geteilt?

Laszlo
--
Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügensten
informiert ist. - John Priestley
Georg Beran
2008-07-31 23:08:17 UTC
Permalink
Post by Laszlo Lebrun
ich habe vor kurzem auf einen Parkplatz ein Auto sehr leicht berührt.
Mein Wagen hat einen langen Streifen auf dem Türblech [...]
Der Gegner hat eine Lackabschürfung von ca 25mm Länge und 3mm Höhe auf
der Stoßstange.
Unabhängig von der rechtlichen Problematik:
Wie hast du es geschafft, dass Du *mit der Tür* gegen die Stoßstange
eines anderen Autos gefahren bist? Kann dein Auto quer fahren?

Oder (fällt mir gerade ein:) bist du mit offener Tür gefahren?
Post by Laszlo Lebrun
Die Stoßstange ist jedoch an einer andere Stelle (die umöglich mit dem
Vorfall in Verbindung gestellt werden kann) eheblich beschädigt (mit
Verformung) und wurde bereits nicht fachmännisch behandelt.
Wäre gut für dich, wenn du die Unmöglichkeit des Zusammenhangs
begründen kannst, und nicht bloß behaupten.
Post by Laszlo Lebrun
Von beide Schaden habe ich -leider nicht sehr aussagefähigen- Fotos.
War die Kamera so schlecht?
Post by Laszlo Lebrun
Ich habe den Verdacht, der Gegner möchte sich an den Vorfall
"bereichern" und mir die Sanierung seiner Stoßstange auferlegen.
Ein naheliegender Einfall.
Post by Laszlo Lebrun
Wie vorgehen, wenn ich nicht unbedingt die Versicherung wegen so einen
Bagatellschaden einschalten möchte?
In deinem Versicherungsvertrag steht todsicher drin, dass du ihnen den
Unfall melden *musst*. Dabei solltest du gleich deine Beweise
vorlegen, warum der ältere Schaden nicht von dir stammen kann.

Gruß, Georg
Florian Gross
2008-08-01 00:30:06 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Wie hast du es geschafft, dass Du *mit der Tür* gegen die Stoßstange
eines anderen Autos gefahren bist? Kann dein Auto quer fahren?
Die Funktion der Lenkanlage ist dir bekannt? Mit der ist sowas
durchaus möglich.

flo
--
Hier gibt es nichts mehr zu sehen.
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Laszlo Lebrun
2008-08-01 11:27:58 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Laszlo Lebrun
ich habe vor kurzem auf einen Parkplatz ein Auto sehr leicht berührt.
Mein Wagen hat einen langen Streifen auf dem Türblech [...]
Der Gegner hat eine Lackabschürfung von ca 25mm Länge und 3mm Höhe auf
der Stoßstange.
Wie hast du es geschafft, dass Du *mit der Tür* gegen die Stoßstange
eines anderen Autos gefahren bist? Kann dein Auto quer fahren?
Auf Parkplätze passiert sowas.
Post by Georg Beran
War die Kamera so schlecht?
Leichte Blechschaden sind schwer fotografierbar, mit deim handy, den man
gerade zur Hand hat, sowieso.
Post by Georg Beran
In deinem Versicherungsvertrag steht todsicher drin, dass du ihnen den
Unfall melden *musst*. Dabei solltest du gleich deine Beweise
vorlegen, warum der ältere Schaden nicht von dir stammen kann.
Der Altschaden kann schon nicht von der Berührung entstanden sein, *weil
er nicht fachmännisch repariert wurde*, schrub ich doch.
Darüberhinaus von der Form und an dieser Stelle, sowieso nicht.

Ich möchte gerne wissen wie man bei vorhandenen Altschaden sich
üblicherweise die Reparaturkosten teilt.

Laszlo
--
Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügensten
informiert ist. - John Priestley
Georg Anton
2008-08-01 12:10:56 UTC
Permalink
Post by Laszlo Lebrun
Ich möchte gerne wissen wie man bei vorhandenen Altschaden sich
üblicherweise die Reparaturkosten teilt.
Also wenn ich das richtig im Kopf habe, muß der Schädiger den Schaden
quasi rückgängig machen. Der Schaden der hier geschehen ist, ist dass
eine Stoßstange vom Wert 0 auf den Wert 0 gebracht wurde. Es sollte
also reichen, dass der Schädiger diese Wertdifferenz ersetzt.
Eventuell, könnte man über einen Lackstift + 30Euro Aufwand oder so
reden.

Was Deine Versicherung daraus macht, steht aber auf einem anderen
Blatt.

Gruß
Georg
Rupert Haselbeck
2008-08-01 12:18:28 UTC
Permalink
Post by Laszlo Lebrun
Ich möchte gerne wissen wie man bei vorhandenen Altschaden sich
üblicherweise die Reparaturkosten teilt.
Nicht anders als bei jedem anderen Schaden auch. Du mußt im Grunde eben
den Zustand wiederherstellen (lassen), der bestehen würde, wenn das
schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte
Möglicherweise mußt du aber auch garnichts zahlen, wenn nämlich der von
dir verursachte Unfall keine weitere Schädigung herbeigeführt hat. Im
Zweifel würde ich eher früher als später die (eigene) Versicherung
informieren. Die sind auch dafür da, unberechtigte Forderungen
abzuwehren. Allerdings können sie auch zahlen, ohne lange zu fragen,
wenn das (für die Versicherung) insgesamt günstiger erscheint

MfG
Rupert
Laszlo Lebrun
2008-08-01 15:12:37 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Laszlo Lebrun
Ich möchte gerne wissen wie man bei vorhandenen Altschaden sich
üblicherweise die Reparaturkosten teilt.
Nicht anders als bei jedem anderen Schaden auch. Du mußt im Grunde eben
den Zustand wiederherstellen (lassen), der bestehen würde, wenn das
schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte
Möglicherweise mußt du aber auch garnichts zahlen, wenn nämlich der von
dir verursachte Unfall keine weitere Schädigung herbeigeführt hat. Im
Zweifel würde ich eher früher als später die (eigene) Versicherung
informieren. Die sind auch dafür da, unberechtigte Forderungen
abzuwehren. Allerdings können sie auch zahlen, ohne lange zu fragen,
wenn das (für die Versicherung) insgesamt günstiger erscheint
Was nicht unplausibel ist, die Hochstufung wird sie schon locken.
--
Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügendsten
informiert ist. - John Priestley
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