Discussion:
Bagatelleschaden (?) an der Stoßstange
(zu alt für eine Antwort)
frieder Baumann
vor 17 Jahren
Permalink
Hallo,

Sachverhalt:
Zebrastreifen mit Ampel; Ampel geht auf gelb; PKW vor meinem Bekannten
und vermutlich mein Bekannter wäre noch bei gelb über die Ampel
gekommen. Aber der vordere PKW stoppt; mein Bekannter schafft es nicht
ganz; er streift die Stoßstange leicht; Stoßstange am vorderen Fahrzeug
hat Kratzspuren; dieser PKW ist 6 Jahre alt; Fahrer besteht auf neuer
Stoßstangen; selbst ohne Lackierung hätte man eine Beschädigung kaum
gesehen; Neulackierung wäre m.E. zumutbar.
Kann der Vordermann wirklich auf einer neuen Stoßstange bestehen?
Ist es hier evtl. sinnvoll, die Stoßstange vorsorglich sicherzustellen,
bzw. hat man ein Recht auf Aushändigung dieser Stoßstange?

Danke.

Gruß
Frieder
Andreas Edler
vor 17 Jahren
Permalink
Post by frieder Baumann
Aber der vordere PKW stoppt; mein Bekannter schafft es nicht
ganz; er streift die Stoßstange leicht;
Warum ist Dein Bekannter denn so dicht aufgefahren? Und wie streift man
ein vorausfahrendes Fahrzeug? Ist er rechts oder links daneben her
gefahren?

Andreas
--
***@filmfacts.de ICQ:4133249 http://blog.andreas-edler.de
----------------------------------------------------------------------
Mein Blog - nicht nur Gemecker ;-)
e***@t-online.de
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Andreas Edler
Post by frieder Baumann
Aber der vordere PKW stoppt; mein Bekannter schafft es nicht
ganz; er streift die Stoßstange leicht;
Warum ist Dein Bekannter denn so dicht aufgefahren? Und wie streift
man ein vorausfahrendes Fahrzeug? Ist er rechts oder links daneben her
gefahren?
Wenn es nicht möglich ist auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort
zu geben, warum dann überhaupt die Griffel zittern lassen?
@OP, natürlich hat der Geschädigte die sogenannte
Schadensminderungspflicht. Das bedeutet das wenn eine neue Stosstange
lt. Fachmann/Gutachter nicht nötig ist, ist das sein Privatvergnügen und
du bezahlst nur die neue Lackierung. Wenn du eine
Rechtsschutzversicherung hast dann ge zu einem RA. Bist du im ADAC geh
dort zu einem RA.
mfg
Ernst-August
Andreas Edler
vor 17 Jahren
Permalink
Post by e***@t-online.de
Wenn es nicht möglich ist auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort
zu geben, warum dann überhaupt die Griffel zittern lassen?
Habe ich denn irgendwo behauptet, das wäre eine Antwort auf seine Frage
gewesen? Genau wie er eine Frage stellen darf, darf ich das doch wohl
auch, oder?

Da OT fup2p ...

Gruß


Andreas
--
***@filmfacts.de ICQ:4133249 http://blog.andreas-edler.de
----------------------------------------------------------------------
Mein Blog - nicht nur Gemecker ;-)
frieder Baumann
vor 17 Jahren
Permalink
Post by e***@t-online.de
Wenn es nicht möglich ist auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort
zu geben, warum dann überhaupt die Griffel zittern lassen?
@OP, natürlich hat der Geschädigte die sogenannte
Schadensminderungspflicht. Das bedeutet das wenn eine neue Stosstange
lt. Fachmann/Gutachter nicht nötig ist, ist das sein Privatvergnügen und
du bezahlst nur die neue Lackierung. Wenn du eine
Rechtsschutzversicherung hast dann ge zu einem RA. Bist du im ADAC geh
dort zu einem RA.
mfg
Ernst-August
Hallo,

war von mir schlecht geschildert. Mein Bekannter hat nicht gestreift,
sondern ist direkt aufgefahren. War allerdings eine Berührung mit nur
geringen Spuren. Aber "Schadenminderungspflicht" ist schon mal gut. Ob
er eine Rechtsschutzversicherung hat ist mir nicht bekannt. Werde mal
mit ihm reden.

Gruß
Frieder
Lothar Cezanne
vor 17 Jahren
Permalink
...
Vielleicht mit geringen *sichtbaren* Spuren. Die Kunststoffhülle mag ja
wieder rauspoppen, das Stahlprofil darunter hingegen kann sich verformt
haben. Das stellt dann der Gutachter fest.

Dann muß das komplette Ding getauscht werden; Schadensminderung
geschieht dann bestenfalls über Neulackierung des Kunststoffteils,
sofern es vom eigentlichen Stoßfänger getrennt werden kann und keinen
eigentlichen Schaden ab hat.

Ansonsten: Ampelsprung von Grün auf Gelb heißt ganz klar "Anhalten!"
(StVO lesen) , nicht noch mal schnell dicht auffahren und sich über die
Ampel zu schummeln :-)

lc#
--
Lothar Cezanne
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Ansonsten: Ampelsprung von Grün auf Gelb heißt ganz klar "Anhalten!"
(StVO lesen),
Korrektur - es heißt natürlich "aufs nächste Zeichen warten", was aber
IRL aufs gleiche rauskommt.

lc#
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
frieder Baumann schrieb:
[...]
Post by frieder Baumann
war von mir schlecht geschildert. Mein Bekannter hat nicht gestreift,
sondern ist direkt aufgefahren. War allerdings eine Berührung mit nur
geringen Spuren. Aber "Schadenminderungspflicht" ist schon mal gut. Ob
er eine Rechtsschutzversicherung hat ist mir nicht bekannt. Werde mal
mit ihm reden.
Die Stossstange sitzt in einem "Schlitten". Bei einem Aufprall wird die
Stossstange Richtung Karosserie geschoben. Wenn der Aufprall über
genügend Energie verfügt, so wird ggf. das Blech hinter der Stossstange
deformiert und die Spaltmaße änders sich. Das kann nur ein Gutachter
oder eine Fachwerkstatt beurteilen, denn auf den ersten Blick sieht man
nichts.

Hans-Jürgen
Christian Schroeder
vor 17 Jahren
Permalink
frieder Baumann schrieb: [...]
Post by frieder Baumann
war von mir schlecht geschildert. Mein Bekannter hat nicht
gestreift, sondern ist direkt aufgefahren. War allerdings eine
Berührung mit nur geringen Spuren. Aber "Schadenminderungspflicht"
ist schon mal gut. Ob er eine Rechtsschutzversicherung hat ist mir
nicht bekannt. Werde mal mit ihm reden.
Die Stossstange sitzt in einem "Schlitten".
Args. Es heißt "Stoßstange"!
Bei einem Aufprall wird die Stossstange Richtung Karosserie
geschoben. Wenn der Aufprall über genügend Energie verfügt, so wird
ggf. das Blech hinter der Stossstange deformiert und die Spaltmaße
änders sich. Das kann nur ein Gutachter oder eine Fachwerkstatt
beurteilen, denn auf den ersten Blick sieht man nichts.
Das ist von Herstellern wie z.B. BMW beabsichtigt. Nach einem Unfall
sieht man dann kaum einen Schaden am Auto und beim VW sieht mans
deutlich. Habs schon nach einem Auffahrunfall erlebt, dass die Passanten
meinten, der BMW habe die bessere Qualität, weil da ja kaum Schäden
sichtbar waren.
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
...
Nicht nur von VW und auch nicht erst seit gestern. Die Technik gibt es
schon lange.
Post by Christian Schroeder
Nach einem Unfall
sieht man dann kaum einen Schaden am Auto und beim VW sieht mans
deutlich.
Welcher VW? Wie alt? Ich fahre seit -zig Jahren Passat. Das "Problem"
habe ich jetzt dreimal an der forderen Stossstange gehabt. Sichtbar war
jeweils nichts.

Ich war übrigens in keinem Fall schuldig. 2 mal hat jemand ein Problem
beim Ausparken gehabt und einer hat seinen Transporter im Stau auf der
Autobahn rückwärts reinrollen lassen :(
Post by Christian Schroeder
Habs schon nach einem Auffahrunfall erlebt, dass die Passanten
meinten, der BMW habe die bessere Qualität, weil da ja kaum Schäden
sichtbar waren.
Alles eine Frage des jeweiligen Models und der Aufprallpunkte bzw. Winkel.

Hans-Jürgen
Christian Schroeder
vor 17 Jahren
Permalink
...
Ich hab da mal als Passant nen Unfall gesehen, bei dem ein Golf III
einem BMW 5er reingefahren ist, an der Ampel. Der Vordermann stand und
der andere ist fast ungebremst rein.
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
[...]
Post by Christian Schroeder
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Christian Schroeder
Nach einem Unfall
sieht man dann kaum einen Schaden am Auto und beim VW sieht mans
deutlich.
Welcher VW? Wie alt? Ich fahre seit -zig Jahren Passat. Das "Problem"
habe ich jetzt dreimal an der forderen Stossstange gehabt. Sichtbar war
jeweils nichts.
Ich hab da mal als Passant nen Unfall gesehen, bei dem ein Golf III
einem BMW 5er reingefahren ist, an der Ampel. Der Vordermann stand und
der andere ist fast ungebremst rein.
Ersetze den BMW mal durch einen Opel Meriva. Den Opel wirst Du kaum noch
als solchen erkennen.
Und nun den Golf gegen einen VW Phaeton (oder wie wärs mit einem
Hummer?). Was meinst Du, wie der BMW dann aussieht?

Irgendwie spielen der 5er BMW und der Golf III jeweils in ganz anderen
Klassen...

Hans-Jürgen
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by e***@t-online.de
Post by Andreas Edler
Post by frieder Baumann
Aber der vordere PKW stoppt; mein Bekannter schafft es nicht
ganz; er streift die Stoßstange leicht;
Warum ist Dein Bekannter denn so dicht aufgefahren? Und wie streift
man ein vorausfahrendes Fahrzeug? Ist er rechts oder links daneben her
gefahren?
Wenn es nicht möglich ist auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort
zu geben, warum dann überhaupt die Griffel zittern lassen?
Was ist der Unterschied zu Deinem Verhalten?
Post by e***@t-online.de
@OP, natürlich hat der Geschädigte die sogenannte
Schadensminderungspflicht. Das bedeutet das wenn eine neue Stosstange
lt. Fachmann/Gutachter nicht nötig ist, ist das sein Privatvergnügen und
du bezahlst nur die neue Lackierung. Wenn du eine
Rechtsschutzversicherung hast dann ge zu einem RA. Bist du im ADAC geh
dort zu einem RA.
Ist das nicht eigentlich diue Aufgabe der Haftpflichversicherung des
Halters? Wenn die wegen der Stoßstange nicht hustet, dann kann ein RA
auch nicht mehr viel ausrichten. Man kann natürlich die eigene
Versicherung verklagen.

An den OP: auch ein leichter Aufprall kann die innere Struktur der
Stoßstange beschädigen. Auch wenn man von aussen nix sieht heisst das
nicht das da nix ist. Eventuell ist die Untersuchung teurer als das
Auswechseln.

Da es hier um Verkehrsrecht geht, gelb ordnet an "Vor der Kreuzung auf
das nächste Zeichen warten" und nicht "schaff ich es noch"! Insofern
hat der Bekannte des OP noch mal Glück gehabt, dass der Vordermann
nicht auch noch das gefürchtete Schleudertrauma erlitten hat ;-)

Gruß,
Georg
Martin Schoenbeck
vor 17 Jahren
Permalink
Hallo Georg,
Post by Georg Anton
Ist das nicht eigentlich diue Aufgabe der Haftpflichversicherung des
Halters?
Seit wann dieses?
Post by Georg Anton
Wenn die wegen der Stoßstange nicht hustet, dann kann ein RA
auch nicht mehr viel ausrichten.
Warum sollte die husten, wenn sie über die höheren Jahresbeiträge umgehend
ein mehrfaches der Kosten wieder reinholt?
Post by Georg Anton
Man kann natürlich die eigene
Versicherung verklagen.
Oder sich 'nen Knopf an die Backe nähen und drehen bis UKW kommt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Georg Anton
Ist das nicht eigentlich diue Aufgabe der Haftpflichversicherung des
Halters?
Seit wann dieses?
Seit dem Moment wenn sich der Geschädigte and die Versicherung des
Halters wendet. Das ist jedenfalls meine Erfahrung, wenn die falsch
ist bitte ich um Aufklärung.

Gruß,
Georg
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Georg Anton
Wenn die wegen der Stoßstange nicht hustet, dann kann ein RA
auch nicht mehr viel ausrichten.
Warum sollte die husten, wenn sie über die höheren Jahresbeiträge umgehend
ein mehrfaches der Kosten wieder reinholt?
Weil der Versicherte den Schaden besser selber trägt, wenn die Eückstufung
wesentlich teurer kommt und es auch tun wird. Die Versicherung kommt immer
am besten dabei weg, wenn sie nicht zahlen muss.

Und deswegen versucht die Versicherung natürlich, den Schaden zu mindern,
damit sie nicht so viel zahlen müssen. Ich würde es ihr übergeben, die
zicken schon genug rum, wenn es ans zahlen geht. Und wenn am Ende der
Schaden so gering ist, dass man ihn besser selber trägt, kann man das Ganze
noch rückabwickeln.

Gruß, Kathinka
--
Jetzt fehlt irgendwie nur noch ein Freiwilliger mit 'Usenet-Bot-Skill'
und zuviel Zeit. Vielleicht kann sich ja mal der Programmierer outen,
der Wingo erschaffen hat ;-) Matthias Kövér in dafa
Martin Schoenbeck
vor 17 Jahren
Permalink
Hallo Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Post by Martin Schoenbeck
Post by Georg Anton
Wenn die wegen der Stoßstange nicht hustet, dann kann ein RA
auch nicht mehr viel ausrichten.
Warum sollte die husten, wenn sie über die höheren Jahresbeiträge umgehend
ein mehrfaches der Kosten wieder reinholt?
Weil der Versicherte den Schaden besser selber trägt, wenn die Eückstufung
wesentlich teurer kommt und es auch tun wird. Die Versicherung kommt immer
am besten dabei weg, wenn sie nicht zahlen muss.
Wenn der Schaden so niedrig ist, daß die Übernahme durch den Versicherten
lohnt (und das dürfte auch bei Austausch der Stoßstange noch so sein),
warum sollte die Versicherung dann einen müden Gedanken daran verschwenden,
ihn zu mindern?
Post by Kathinka Wenz
Und deswegen versucht die Versicherung natürlich, den Schaden zu mindern,
damit sie nicht so viel zahlen müssen. Ich würde es ihr übergeben, die
zicken schon genug rum, wenn es ans zahlen geht. Und wenn am Ende der
Schaden so gering ist, dass man ihn besser selber trägt, kann man das Ganze
noch rückabwickeln.
Schon richtig. Nur darauf verlassen würde ich mich nicht. Die zahlen
durchaus auch mal, wo sie nicht unbedingt müßten, wenn der Aufwand, das
festzustellen, sich nicht lohnt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Kathinka Wenz
Weil der Versicherte den Schaden besser selber trägt, wenn die Eückstufung
wesentlich teurer kommt und es auch tun wird. Die Versicherung kommt immer
am besten dabei weg, wenn sie nicht zahlen muss.
Wenn der Schaden so niedrig ist, daß die Übernahme durch den Versicherten
lohnt (und das dürfte auch bei Austausch der Stoßstange noch so sein),
warum sollte die Versicherung dann einen müden Gedanken daran verschwenden,
ihn zu mindern?
Wenn er höher wird, zahlt sie drauf. Daher ist sie eigentlich immer daran
interessiert, möglichst wenig zu zahlen.

Und die Sachbearbeiter bei der Versicherung haben durchaus ihre Erfahrungen,
was bei welchem Schaden wie erneuert werden darf. Bevor ich den Anwalt
frage, den ich selber bezahlen muss, frage ich meine Versicherung, ob es
üblich ist, dass die ganze Stoßstange ausgetauscht wird. Wenn die etwas
antworten, was mir nicht passt, kann ich immer noch den Anwalt fragen.
Post by Martin Schoenbeck
Schon richtig. Nur darauf verlassen würde ich mich nicht. Die zahlen
durchaus auch mal, wo sie nicht unbedingt müßten, wenn der Aufwand, das
festzustellen, sich nicht lohnt.
Ich habe noch nicht als Schadensverursacher mit meiner Versicherung
gestritten, aber als Geschädigter mit der gegnerischen. Und da kam bei einer
Schadenssumme von ca. 1000 Euro schon Einiges an Gezicke auf mich zu. Die
Versicherung hat auch darauf bestanden, den ganzen Schaden für sie noch zu
verteuern, indem sie einen Gutachter bestellt (und bezahlt) haben. Sie
wollten halt sicher gehen, dass ich sie nicht über das Ohr hauen. Irgendwie
waren sie wohl doch daran interessiert, nicht zu viel zu bezahlen.

Gruß, Kathinka
--
Wo lassen Sie denken?
Martin Schoenbeck
vor 17 Jahren
Permalink
Hallo Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Irgendwie
waren sie wohl doch daran interessiert, nicht zu viel zu bezahlen.
Ich wollte auch durchaus nicht bestreiten, daß Versicherungen häufig so
vorgehen. Nur wollte ich dem von Georg erweckten Eindruck entgegentreten,
daß man sich darauf absolut verlassen kann. Die HUK z.B. geht da meiner
Erfahrung nach durchaus pragmatisch vor und vermeidet bei kleineren Schäden
sinnlose Weiterungen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Ich wollte auch durchaus nicht bestreiten, daß Versicherungen häufig so
vorgehen. Nur wollte ich dem von Georg erweckten Eindruck entgegentreten,
daß man sich darauf absolut verlassen kann.
Ich habe nicht den Eindruck erweckt, dass man sich verlassen 'kann'
sondern dass man sich verlassen 'muss'. Als Geschädigter in einem Kfz-
Unfall hat man nämlich m.E. die Möglichkeit auf Abwicklung durch die
Versicherung zu bestehen.
Post by Martin Schoenbeck
Die HUK z.B. geht da meiner
Erfahrung nach durchaus pragmatisch vor und vermeidet bei kleineren Schäden
sinnlose Weiterungen.
Mag sein oder nicht sein. Aber wenn die Versicherung nicht gehustet
hat sondern brav gezahlt, dann kann man als Verursacher nur noch wenig
machen.

Ich habe noch nicht so viele Unfälle gehabt, insofern mag ich mich
täuschen, aber was nutzt es dem Ob-rot-ob-gelb-egal-Freund des OP da
zu pfuschen, wenn der Bei-Gelb-Bremser sich als Verschärfung nur einen
Anwalt holt.

Gruß
Georg
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Kathinka Wenz schrieb:
[...]
Post by Kathinka Wenz
Schadenssumme von ca. 1000 Euro schon Einiges an Gezicke auf mich zu. Die
Versicherung hat auch darauf bestanden, den ganzen Schaden für sie noch zu
verteuern, indem sie einen Gutachter bestellt (und bezahlt) haben. Sie
Dürfen Sie ja. Ich meine bezahlen. Aber ein von der Versicherung
bestellter Gutachter kommt mir nicht ins Haus geschweige denn an den
Schaden. Und erst recht kein bei der Versicherung angestellter.
Post by Kathinka Wenz
wollten halt sicher gehen, dass ich sie nicht über das Ohr hauen. Irgendwie
waren sie wohl doch daran interessiert, nicht zu viel zu bezahlen.
Die versuchen ab ca. 750-1000 Euro so ziemlich alles um nach Möglichkeit
nichts oder wenig zu zahlen.

Hans-Jürgen
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Schadenssumme von ca. 1000 Euro schon Einiges an Gezicke auf mich zu. Die
Versicherung hat auch darauf bestanden, den ganzen Schaden für sie noch zu
verteuern, indem sie einen Gutachter bestellt (und bezahlt) haben. Sie
Dürfen Sie ja. Ich meine bezahlen. Aber ein von der Versicherung
bestellter Gutachter kommt mir nicht ins Haus geschweige denn an den
Schaden.
Ich hatte es schon zweimal mit zufriedenstellenden Ergebnissen. O-Ton eines
Anwalts: Lass ihn erst mal kommen, wenn dir das Ergebnis nicht passt, können
wir immer noch ein Gegengutachten erstellen.

Wenn ich einen Gutachter beauftrage, muss ich ihn auch erst mal bezahlen,
und ob ich das Geld widerbekommen, steht in den Sternen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Und erst recht kein bei der Versicherung angestellter.
Das hatte ich noch nie.

Gruß, Kathinka
--
'Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a
sure sign of a diseased mind.' (Terry Pratchett)
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Schadenssumme von ca. 1000 Euro schon Einiges an Gezicke auf mich zu. Die
Versicherung hat auch darauf bestanden, den ganzen Schaden für sie noch zu
verteuern, indem sie einen Gutachter bestellt (und bezahlt) haben. Sie
Dürfen Sie ja. Ich meine bezahlen. Aber ein von der Versicherung
bestellter Gutachter kommt mir nicht ins Haus geschweige denn an den
Schaden.
Ich hatte es schon zweimal mit zufriedenstellenden Ergebnissen.
Ich habe es nie soweit kommen lassen.
Post by Kathinka Wenz
O-Ton eines
Anwalts: Lass ihn erst mal kommen, wenn dir das Ergebnis nicht passt, können
wir immer noch ein Gegengutachten erstellen.
Dann wird es für den Anwalt gut und für den der zahlen muss: teuer :(
Ggf. steht dann Gutachten gegen Gutachten. Und das ist die Garantie für
einen Prozess...
Post by Kathinka Wenz
Wenn ich einen Gutachter beauftrage, muss ich ihn auch erst mal bezahlen,
und ob ich das Geld widerbekommen, steht in den Sternen.
Das ist kein Problem. Die wollen einen Gutachter. Dann sagt man, das man
keinen von der Versicherung haben möchte. Bekommt eine Schadensnummer
unter der der Gutachter beauftragt wird. Völlig problemlos.
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Und erst recht kein bei der Versicherung angestellter
Das hatte ich noch nie.
Das hat man bei mir schon mehrfach versucht. Gerade bei kleinen Schäden.
Aber die muss man keinesfalls akzeptieren.

Hans-Jürgen
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
O-Ton eines
Anwalts: Lass ihn erst mal kommen, wenn dir das Ergebnis nicht passt, können
wir immer noch ein Gegengutachten erstellen.
Dann wird es für den Anwalt gut und für den der zahlen muss: teuer :(
Klar, Anwälte beraten immer nur so, wie es für sie selber am besten ist...
Zufällig kenne ich diesen Anwalt gut und vertraue ihm. Ich bin mir sicher,
dass er mich nie zu meinen Ungunsten berät.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ggf. steht dann Gutachten gegen Gutachten. Und das ist die Garantie für
einen Prozess...
Ach, und wenn nur du ein Gutachten in Auftrag gibst, wird die gegnerische
Versicherung ganz sicher keinen Gegengutachter in Auftrag geben?
Post by Hans-Jürgen Meyer
Das ist kein Problem. Die wollen einen Gutachter. Dann sagt man, das man
keinen von der Versicherung haben möchte. Bekommt eine Schadensnummer
unter der der Gutachter beauftragt wird. Völlig problemlos.
Aha. War bei mir nicht so, aber egal. Ich hätte den selber bestellten
Gutachter auch erst mal selber bezahlen müssen.

Solange ich mit den Gutachtern, die die Versicherung beauftrag, keine
Probleme habe, werde ich diese Taktik nicht ändern. Ich weiß nämlich i.A.,
wieviel meine Fahrzeuge wert sind bzw. was die Reparatur kostet, wenn dann
genug oder sogar mehr bei der Begutachtung rausspring, wo ist dann das
Problem?

Ich kann die Panik vor dem unabhängigen Gutachter, denn die Gegenpartei
beauftragt, nicht verstehen.

Gruß, Kathinka
--
Warum machen die Leute eigentlich immer hinter die dümmsten Aussagen
Ausrufezeichen? Wolfgang Krietsch in dsrm
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
O-Ton eines
Anwalts: Lass ihn erst mal kommen, wenn dir das Ergebnis nicht passt, können
wir immer noch ein Gegengutachten erstellen.
Dann wird es für den Anwalt gut und für den der zahlen muss: teuer :(
Klar, Anwälte beraten immer nur so, wie es für sie selber am besten ist...
Sorry, den Dir erteilten Ratschlag halte ich für nicht sinnvoll und
unnötig Probleme provozierend.
Post by Kathinka Wenz
Zufällig kenne ich diesen Anwalt gut und vertraue ihm. Ich bin mir sicher,
dass er mich nie zu meinen Ungunsten berät.
Dann ists ja gut.
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ggf. steht dann Gutachten gegen Gutachten. Und das ist die Garantie für
einen Prozess...
Ach, und wenn nur du ein Gutachten in Auftrag gibst, wird die gegnerische
Versicherung ganz sicher keinen Gegengutachter in Auftrag geben?
Nein, nicht ich gebe den Gutachter den Auftrag sondern die Versicherung
macht dies: allerdings eben indirekt.
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Das ist kein Problem. Die wollen einen Gutachter. Dann sagt man, das man
keinen von der Versicherung haben möchte. Bekommt eine Schadensnummer
unter der der Gutachter beauftragt wird. Völlig problemlos.
Aha. War bei mir nicht so, aber egal. Ich hätte den selber bestellten
Gutachter auch erst mal selber bezahlen müssen.
Wenn es ein unabhängiger freier Gutachter ist, dann ist das Problem
bedeutend geringer. Leider schicken die aber meistens Ihre eigenen -
sprich angegestellten - Gutachter.
Post by Kathinka Wenz
Solange ich mit den Gutachtern, die die Versicherung beauftrag, keine
Probleme habe, werde ich diese Taktik nicht ändern.
Wenn die einen freien Gutachter beauftragen ist das im Regelfall kein
Problem. Nur eben die angestellten Gutachter zicken. Und das vermeide
ich durch meine Vorgehensweise.
Post by Kathinka Wenz
Ich weiß nämlich i.A.,
wieviel meine Fahrzeuge wert sind bzw. was die Reparatur kostet, wenn dann
genug oder sogar mehr bei der Begutachtung rausspring, wo ist dann das
Problem?
Damit wird sicher niemand ein Problem haben. Und wenn Du zufrieden bist,
so ist ja gut.
Post by Kathinka Wenz
Ich kann die Panik vor dem unabhängigen Gutachter, denn die Gegenpartei
beauftragt, nicht verstehen.
Vor dem unabhänigen Gutachter muss man auch keine Panik haben. Aber er
muss eben unabhängig sein!

Hans-Jürgen
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sorry, den Dir erteilten Ratschlag halte ich für nicht sinnvoll und
unnötig Probleme provozierend.
Was für Probleme?
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Ach, und wenn nur du ein Gutachten in Auftrag gibst, wird die gegnerische
Versicherung ganz sicher keinen Gegengutachter in Auftrag geben?
Nein, nicht ich gebe den Gutachter den Auftrag sondern die Versicherung
macht dies: allerdings eben indirekt.
Wenn sie es macht, dann ist ja gut. Und was, wenn nicht? Dann gibt sie ihn
nicht in Auftrag, dann bezahlst erst mal du, und ob du das Geld
wiederbekommst, ist ungewiss.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn es ein unabhängiger freier Gutachter ist, dann ist das Problem
bedeutend geringer. Leider schicken die aber meistens Ihre eigenen -
sprich angegestellten - Gutachter.
Wie gesagt, dass kann ich nicht bestätigen, weil es in zwei von zwei Fällen
nicht so war.

Gruß, Kathinka
--
Warum machen die Leute eigentlich immer hinter die dümmsten Aussagen
Ausrufezeichen? Wolfgang Krietsch in dsrm
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sorry, den Dir erteilten Ratschlag halte ich für nicht sinnvoll und
unnötig Probleme provozierend.
Was für Probleme?
Kommt der Gutachter der Versicherung (also ein Angestellter), dann
weigern sich die Versicherungen normalerweise noch einen unabhängien zu
beauftragen. Dann musst Du - sofern Du unzufrieden bist - tatsächlich
erstmal ein Gegengutachten in Auftrag geben und dies erst mal selbst
zahlen. Das dürfte wohl dann fast immer in einem Prozess enden - wobei
die Versicherungen meistens bei der Einschaltung eines RA einlenken. Da
wissen sie, das man die nicht so einfach über den Tisch ziehen kann.
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Ach, und wenn nur du ein Gutachten in Auftrag gibst, wird die gegnerische
Versicherung ganz sicher keinen Gegengutachter in Auftrag geben?
Nein, nicht ich gebe den Gutachter den Auftrag sondern die Versicherung
macht dies: allerdings eben indirekt.
Wenn sie es macht, dann ist ja gut. Und was, wenn nicht?
Dann wird Sie nach Kostenvoranschlag abrechnen müssen. Oder Sie muss
einen anderen Vorschlag wie Sie abrechnen will unterbreiten. Weigert Sie
sich, dann macht es Sinn einen RA einzuschalten - oder sich selbst
reichlich Zeit an die Backe zu binden (mit der Gefahr Fehler zu machen).
Einen bei der Versicherung angestellen Gutachter musst Du nicht an das
Auto lassen.
Post by Kathinka Wenz
Dann gibt sie ihn
nicht in Auftrag, dann bezahlst erst mal du, und ob du das Geld
wiederbekommst, ist ungewiss.
Bei dem von mir geschilderten Verfahren zahlt die Versicherung.
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn es ein unabhängiger freier Gutachter ist, dann ist das Problem
bedeutend geringer. Leider schicken die aber meistens Ihre eigenen -
sprich angegestellten - Gutachter.
Wie gesagt, dass kann ich nicht bestätigen, weil es in zwei von zwei Fällen
nicht so war.
Was war es denn für ein Gutachter? Ein bei der Versicherung angestellter
oder ein freier unabhängiger?

War es ein angestellter und Du bist zufrieden, dann ists ja gut.
Dann drück ich Dir erstens die Daumen bezgl. zukünftiger Unfallfreiheit
und zweitens: wenn Du doch noch mal Pech haben solltest möge es erneut
gutgehen.

Google einfach mal auf Schadensmanagement. Da gibt es abendfüllenden
Lesestoff...

Hans-Jürgen
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Wenn sie es macht, dann ist ja gut. Und was, wenn nicht?
Dann wird Sie nach Kostenvoranschlag abrechnen müssen.
Nein, muss sie eben nicht. Sie muss gar nix, solange kein Richter
entschieden hat. Wenn sie einen unabhängigen Gutachter bestellen will und du
willst einen anderen, habt ihr eine Patt-Situation, in der du deinen
Gutachter eben erst mal selber bezahlst. Und dann kannst du den eben auch
erst beauftragen, nachdem der von der Versicherung bestellte Gutachter
offensichtlich Unsinn gemacht hat, das ändert die Situation genau gar nicht.
Mehr wollte ich doch gar nicht sagen.

Wie gesagt, Angestellte sind IMHO eine andere Baustelle, die würde ich wohl
auch nicht akzeptieren, die lassen wir hier mal außenvor.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Leider schicken die aber meistens Ihre eigenen -
sprich angegestellten - Gutachter.
Wie gesagt, dass kann ich nicht bestätigen, weil es in zwei von zwei Fällen
nicht so war.
Was war es denn für ein Gutachter? Ein bei der Versicherung angestellter
oder ein freier unabhängiger?
Wenn ich dir sage, dass es nicht so war, dass sie einen angestellten
Gutachter geschickt haben, dann habe sie wohl einen unabhgängigen geschickt,
oder?

Gruß, Kathinka
--
Ich persönlich unterscheide nur drei Sorten: Blühtschön,
Schmecktgut, Kannweg. Ralf C. Kohlrausch in de.rec.garten
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Kathinka Wenz
Wenn sie es macht, dann ist ja gut. Und was, wenn nicht?
Dann wird Sie nach Kostenvoranschlag abrechnen müssen.
Nein, muss sie eben nicht. Sie muss gar nix, solange kein Richter
entschieden hat.
Das ist natürlich auch eine Basis auf der abgerechnet werden kann ;)
Post by Kathinka Wenz
Wenn sie einen unabhängigen Gutachter bestellen will und du
willst einen anderen, habt ihr eine Patt-Situation, in der du deinen
Gutachter eben erst mal selber bezahlst.
Ja, da sind wir uns einig. Das "unabhängig" ist das wichtige Wort.
Aber auch da gibt es eben die Möglichkeit, das Du einen unabhängien
Gutachter bestellst und dies der Versicherung mitteilst. Dann hast Du
denen den Wind aus den Segeln genommen. Schau mal hier:
http://www.ra-kotz.de/schadensmanagement.htm
Post by Kathinka Wenz
Und dann kannst du den eben auch
erst beauftragen, nachdem der von der Versicherung bestellte Gutachter
offensichtlich Unsinn gemacht hat, das ändert die Situation genau gar nicht.
Mehr wollte ich doch gar nicht sagen.
Wie gesagt, Angestellte sind IMHO eine andere Baustelle, die würde ich wohl
auch nicht akzeptieren, die lassen wir hier mal außenvor.
Um genau die ging es mir aber...
...
Das hatte ich anders verstanden
Post by Kathinka Wenz
Dürfen Sie ja. Ich meine bezahlen. Aber ein von der Versicherung
Post by Hans-Jürgen Meyer
bestellter Gutachter kommt mir nicht ins Haus geschweige denn an den
Schaden.
DU:
Ich hatte es schon zweimal mit zufriedenstellenden Ergebnissen. O-Ton
eines Anwalts: Lass ihn erst mal kommen, wenn dir das Ergebnis nicht
passt, können wir immer noch ein Gegengutachten erstellen.

Das habe ich anders ausgelegt - mangels des wortes unabhängig. Sorry,
wenn es falsch war...

Hans-Jürgen
Wolfgang Krietsch
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Ich kann die Panik vor dem unabhängigen Gutachter, denn die Gegenpartei
beauftragt, nicht verstehen.
Fraglich ist, ob ein Gutachter unabhängig ist, wenn die Gegenpartei ihn
bezahlt - bzw. ob es sowas wie einen "unabhängigen Gutachter" überhaupt
gibt. Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing ... ?

Bye

woffi
--
I'm the bad guy? How did that happen?
- William "D-FENS" Foster in "Falling Down"
Angelique Presse
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Post by Kathinka Wenz
Ich kann die Panik vor dem unabhängigen Gutachter, denn die Gegenpartei
beauftragt, nicht verstehen.
Fraglich ist, ob ein Gutachter unabhängig ist, wenn die Gegenpartei ihn
bezahlt - bzw. ob es sowas wie einen "unabhängigen Gutachter" überhaupt
gibt. Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing ... ?
Nein. Der (unabhängige, wie das bei angestellten ist, weiß ich nicht)
Gutachter haftet im Zweifelsfall _persönlich_, sollte sich herausstellen,
daß er ein falsches Gutachten abgegeben hat. Er wird sich hüten, das zu
tun.

Gruß, Angelique
--
()(),~~,. |Du bist neugierig und möchtest mehr über mich erfahren,
.. ___; ) |wissen wie ich aussehe? Registrier Dich bei Xing
=`= (_. |(OpenBC) und schau in mein Profil:
|http://www.xing.com/go/invita/6786804
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
...
... bei den angestellten haftet der Arbeitgeber ;)
... und bei den freien unabhängigen wohl deren Haftpflicht. Aber
trotzdem wird sich ein freier unabhängiger hüten falsches festzustellen.
Wenn allerdings der Auftraggeber ein Großkunde ist, dann kann man in
dessen Sinne sicher den Ermessensspielraum nutzen.

Hans-Jürgen
Ralf Kusmierz
vor 17 Jahren
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Angelique Presse
Post by Wolfgang Krietsch
Fraglich ist, ob ein Gutachter unabhängig ist, wenn die Gegenpartei ihn
bezahlt - bzw. ob es sowas wie einen "unabhängigen Gutachter" überhaupt
gibt. Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing ... ?
Nein. Der (unabhängige, wie das bei angestellten ist, weiß ich nicht)
Gutachter haftet im Zweifelsfall _persönlich_, sollte sich herausstellen,
daß er ein falsches Gutachten abgegeben hat. Er wird sich hüten, das zu
tun.
Haften kann er nur für Schäden - worin sollte der Schaden bestehen?
Der Übervorteilte hat einen Herausgabeanspruch - ein Nullsummenspiel.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Angelique Presse
vor 17 Jahren
Permalink
...
Schadensersatzansprüche?

Gruß, Angelique
--
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Ralf Kusmierz
vor 17 Jahren
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Angelique Presse
Post by Ralf Kusmierz
Post by Angelique Presse
Nein. Der (unabhängige, wie das bei angestellten ist, weiß ich nicht)
Gutachter haftet im Zweifelsfall _persönlich_, sollte sich herausstellen,
daß er ein falsches Gutachten abgegeben hat. Er wird sich hüten, das zu
tun.
Haften kann er nur für Schäden - worin sollte der Schaden bestehen?
Der Übervorteilte hat einen Herausgabeanspruch - ein Nullsummenspiel.
Schadensersatzansprüche?
Wie bitte?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Post by Kathinka Wenz
Ich kann die Panik vor dem unabhängigen Gutachter, denn die Gegenpartei
beauftragt, nicht verstehen.
Fraglich ist, ob ein Gutachter unabhängig ist, wenn die Gegenpartei ihn
bezahlt - bzw. ob es sowas wie einen "unabhängigen Gutachter" überhaupt
gibt. Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing ... ?
Letzendlich werden die quasi immr vom Schädiger bezahlt, trotzdem sind sie,
wie auch Anwälte oder Notare, schon unabgängig, weil sie für ihre Arbeit
ebenfalls haften.

Gruß, Kathinka
--
Ich erinnere mich an etliche Versuche deinerseits, überhaupt in irgendeiner
Newsgroup Fuß zu fassen - Hint: 'Plonk' ist kein usenettypisches Grußwort
für 'Herzlich Willkommen'. Wolfgang Krietsch zu Ulf Gutschmidt in dafa
Wolfgang Krietsch
vor 17 Jahren
Permalink
...
Naja, aber da wird's auch häufig einen Gewissen Spielraum für Auslegungen
geben. Aber ich hatte mit sowas noch nie selbst zu tun - vielleicht bin ich
ja auch nur unnötig paranoid.

Bye

woffi
--
How can a stranger tell if two people are married?
You might have to guess, based on whether they seem to be yelling at the
same kids.
(Derrick, age 8)
Peter Radeberger
vor 17 Jahren
Permalink
...
Tja, bei mir Ergebnis der Bewertung durch die Schadensstelle einer
großen Versicherung, nachdem diese mir den Sachbearbeiter ins Haus
schickten, obwohl ich denen sagte, es werde so oder so ein unabhängiges
Gutachten geben.

Sachverständige wollte nach Begutachtung einen Scheck über 2430 Eur
ausstellen. MWSt. würde nach Vorlage der Rechnung erstattet ebenso der
Ausfall für einen Tag von 65 Eur.

Nach Begutachtung durch unabhängigen Gutachter. Schadenshöhe 3200 Eur
Netto. Reparaturdauer 3-5 Tage.

Nach Einschaltung des Rechtsanwaltes und nach abgeschlossener Reparatur:

Rechnung Werkstatt

3024,76 Eur Netto
4 Tage Werkstatt

Ausfallentschädigung für mein Fahrzeug nicht Gruppe H (65 Eur/Tag)
sondern Gruppe J (79 Eur/Tag)

Bearbeitungspauschale 25 Eur.

Selbst wenn man unterstellt, dass die Versicherung den längeren Ausfall
bezahlt hätte, wäre es mit der Annahme des Schecks böse ausgegangen. Die
Differenz kannst Du Dir selbst ausrechnen. Meine Werkstatt kann da
etliche beispiele benennen.
Post by Kathinka Wenz
Wenn ich einen Gutachter beauftrage, muss ich ihn auch erst mal bezahlen,
und ob ich das Geld widerbekommen, steht in den Sternen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Und erst recht kein bei der Versicherung angestellter.
Das hatte ich noch nie.
Gruß, Kathinka
Peter Radeberger
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Wenn ich einen Gutachter beauftrage, muss ich ihn auch erst mal bezahlen,
und ob ich das Geld widerbekommen, steht in den Sternen.
was nimmst du für Gutachter? Der Gutachter bekommt eine
Abtretungserklärung und rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Du wohnst in Frankfurt? Such mal nach Schö* und Hanauer Ladstr.
Da geht das :-)

PS. Nein ich arbeite da nicht :-)
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Und deswegen versucht die Versicherung natürlich, den Schaden zu mindern,
damit sie nicht so viel zahlen müssen. Ich würde es ihr übergeben, die
zicken schon genug rum, wenn es ans zahlen geht.
Kann der Verursacher sich aussuchen, ob er den Schaden der
Versicherung übergibt? Und kann er es auch noch, wenn der Geschädigte
die Versicherung direkt fragt?

Gruß,
Georg
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Georg Anton
Post by Kathinka Wenz
Und deswegen versucht die Versicherung natürlich, den Schaden zu mindern,
damit sie nicht so viel zahlen müssen. Ich würde es ihr übergeben, die
zicken schon genug rum, wenn es ans zahlen geht.
Kann der Verursacher sich aussuchen, ob er den Schaden der
Versicherung übergibt? Und kann er es auch noch, wenn der Geschädigte
die Versicherung direkt fragt?
Der Geschädigte kann den Schaden direkt mit der Versicherung abwickeln und
der Verursacher IMHO den Schaden dann der Versicherung erstatten, wenn er
will.

Gruß, Kathinka
--
Ich persönlich unterscheide nur drei Sorten: Blühtschön,
Schmecktgut, Kannweg. Ralf C. Kohlrausch in de.rec.garten
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Georg Anton
Kann der Verursacher sich aussuchen, ob er den Schaden der
Versicherung übergibt? Und kann er es auch noch, wenn der Geschädigte
die Versicherung direkt fragt?
Der Geschädigte kann den Schaden direkt mit der Versicherung abwickeln und
der Verursacher IMHO den Schaden dann der Versicherung erstatten, wenn er
will.
Und was kann der Verursacher noch machen, wenn die Versicherung seiner
Ansicht nach zu viel gezahlt hat?

Gruß
Georg
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Georg Anton
Post by Kathinka Wenz
Der Geschädigte kann den Schaden direkt mit der Versicherung abwickeln und
der Verursacher IMHO den Schaden dann der Versicherung erstatten, wenn er
will.
Und was kann der Verursacher noch machen, wenn die Versicherung seiner
Ansicht nach zu viel gezahlt hat?
Die Versicherung verklagen.

Das war einfach.

Gruß, Kathinka
--
Faulheit ist die Antriebsfeder der Intelligenz.
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Georg Anton
Post by Kathinka Wenz
Der Geschädigte kann den Schaden direkt mit der Versicherung abwickeln und
der Verursacher IMHO den Schaden dann der Versicherung erstatten, wenn er
will.
Und was kann der Verursacher noch machen, wenn die Versicherung seiner
Ansicht nach zu viel gezahlt hat?
Die Versicherung verklagen.
Das war einfach.
Thanx, damit bestätigst Du ziemlich genau, was ich geschrieben habe
und das Posting von dem jungen Blut diente wohl weniger der
Schadensverminderung als eher dem Verdienst von einigen
Rechtsanwälten*.

Gruß
Georg

*) was ich Ihnen herzlich gönne!
Kathinka Wenz
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Georg Anton
Thanx, damit bestätigst Du ziemlich genau, was ich geschrieben habe
und das Posting von dem jungen Blut diente wohl weniger der
Schadensverminderung als eher dem Verdienst von einigen
Rechtsanwälten*.
Nein, nicht wirklich, denn ich glaube nicht, dass eine Versicherung
freiwillig zu viel zahlt. Zumindest nicht viel zu viel. Dass sie vielleicht
mal 100 Euro freiwillig drauflegen, weil ein Gutachter teurer käme, ist ja
auch ein Teil der Schadensminderung.

Dass der Verursacher trotzdem der Meinung sein kann, dass sie zu viel
gezahlt haben, bleibt davon unbeeinträchtigt. Klagen kann er auf jeden Fall,
ob er recht bekommt, sei dahingestellt.

Gruß, Kathinka
--
Eben: 80% der anderen Moppedfahrer halten mich für einen
verantwortungslosen Heizer, die anderen sind schneller...
Hardy Schiszler in d.r.m
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Kathinka Wenz schrieb:
[...]
Post by Kathinka Wenz
Nein, nicht wirklich, denn ich glaube nicht, dass eine Versicherung
freiwillig zu viel zahlt. Zumindest nicht viel zu viel. Dass sie vielleicht
mal 100 Euro freiwillig drauflegen, weil ein Gutachter teurer käme, ist ja
auch ein Teil der Schadensminderung.
Da gibt es ganz nette Kalkulationsprogramme mit den man den
Break-Even-Point berechnen kann. Je näher die zu zahlende Summe an
diesem Punkt liegt, desto attraktiver ist es zu zahlen. Denn der
Pay-Bäck kommt über die dann evt. dramatisch höheren Prämien wieder rein.
Hans-Jürgen
Helmut Richter
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Georg Anton
Ist das nicht eigentlich diue Aufgabe der Haftpflichversicherung des
Halters? Wenn die wegen der Stoßstange nicht hustet, dann kann ein RA
auch nicht mehr viel ausrichten. Man kann natürlich die eigene
Versicherung verklagen.
Warum soll sie husten? Wenn sie zahlt, und zwar möglichst teuer, kann sie
den Halter hochstufen. Und wenn alle Versicherungen das machen, können sie
wegen der allgemeinen Schadensentwicklung die Beiträge erhöhen. Es ist
nicht im Interesse der Versicherung, unberechtigte Forderungen in der
Größenordnung von tausend Euro abzuwehren.

Das Abwehren höherer Forderungen, z.B. Rehabilitationsmaßnahmen bei
dauerhaft Körperbehinderten, ist dagegen sehr wohl im Interesse der
Versicherung. Da lassen die sich auch gerne etwas einfallen.
--
Helmut Richter
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Georg Anton
Ist das nicht eigentlich diue Aufgabe der Haftpflichversicherung des
Halters? Wenn die wegen der Stoßstange nicht hustet, dann kann ein RA
auch nicht mehr viel ausrichten. Man kann natürlich die eigene
Versicherung verklagen.
Warum soll sie husten?
Versicherungsbronchitis vielleicht ;-)
Post by Helmut Richter
Es ist nicht im Interesse der Versicherung, unberechtigte Forderungen in der
Größenordnung von tausend Euro abzuwehren.
Genau das wird der Bekannte des OP wohl auch erfahren. Ich hatte
allerdings das eine mal Glück. Da hat die Versicherung dem Gegner eine
Mitschuld angetan und diese, nachdem ich mich herausgekauft hatte,
wieder zurückgenommen ohne mich zu belasten. Zum Dank habe ich die
Versicherung nicht wieder gebraucht.

Gruß
Georg
Thomas Haug
vor 17 Jahren
Permalink
...
So ist das wohl inzwischen in Deutschland. Stoßstangen sind inzwischen
Zierleisten, da kann ein kleiner, kaum sichtbarer Kratzer schnell 500?
kosten. Früher als Stoßstangen noch Stoßstangen waren, haben sie sowas noch
schadlos weggesteckt.

Meine Meinung dazu: Einen Aufprall unter 5km/h Differenz sollte eine
Stoßstange aushalten, maximaler Schaden vielleicht 20?. Das würde die
Versicherungen und damit uns alle merklich eintlasten. Und wer meint mit
etwas so Sensiblen, wo eine kleine Berührung mehrere 100? Schaden
produziert, rumfahren zu müssen, kann dies dann über seine VK regeln. Oder
sein wertvolles Fahrzeug in der Garage lassen.

Leider gilt in D eher die Devise: hole bei solchen Bagatellunfall soviel
raus wie möglich. Zahlen wird eh die Versicherung. Nur den Versicherungen
ist das egal. Man kann den Versichungsnehmer hochstufen und über die
Beiträge holt man es wieder rein. Der Sinn einer Versichung sehe ech eher in
groben Sachen, Personenschaden usw. und nicht darin irgendjemand die
Stoßstange schön neu zu lackieren.

viele Grüße
Thomas
Georg Anton
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Thomas Haug
Meine Meinung dazu: Einen Aufprall unter 5km/h Differenz sollte eine
Stoßstange aushalten, maximaler Schaden vielleicht 20?. Das würde die
Versicherungen und damit uns alle merklich eintlasten. Und wer meint mit
etwas so Sensiblen, wo eine kleine Berührung mehrere 100? Schaden
produziert, rumfahren zu müssen, kann dies dann über seine VK regeln. Oder
sein wertvolles Fahrzeug in der Garage lassen.
Das Problem damit ist, dass Menschen dazu neigen die verringerte
Gefahr durch riskanteres Verhalten auszugleichen. Schon im OP sieht
man doch, wie versucht wird die Ursachen und die Folgen
wegzudiskutieren. Dann kommt als nächstes der Personenschaden und dann
wird gesagt "ooch hab Dich doch nicht so, sonst müssen wir soviel
Versicherung bezahlen"

Als Fahrer einer alten Schrottkarre bzw eines Bahnhofsfahrrads könnte
ich der Idee von Pauschalen allerdings etwas abgewinnen ;-) Aber ob
das fair ist?

Gruß
Georg
G-H-L
vor 17 Jahren
Permalink
...
Bestehen kann er auf vieles. Ob er jedoch eine neue Stoßstange bekommt
ist fraglich.
Post by Thomas Haug
So ist das wohl inzwischen in Deutschland. Stoßstangen sind inzwischen
Zierleisten, da kann ein kleiner, kaum sichtbarer Kratzer schnell 500?
kosten. Früher als Stoßstangen noch Stoßstangen waren, haben sie sowas noch
schadlos weggesteckt.
Nicht nur das. Heute müssen sie selbstverständlich in Wagenfarbe sein,
damit auch wirklich der kleinste Rempler ins Geld geht.
Post by Thomas Haug
Meine Meinung dazu: Einen Aufprall unter 5km/h Differenz sollte eine
Stoßstange aushalten, maximaler Schaden vielleicht 20?. Das würde die
Versicherungen und damit uns alle merklich eintlasten. Und wer meint mit
etwas so Sensiblen, wo eine kleine Berührung mehrere 100? Schaden
produziert, rumfahren zu müssen, kann dies dann über seine VK regeln. Oder
sein wertvolles Fahrzeug in der Garage lassen.
In Amerika gilt die Vorschrift, daß bei Parkremplern bis zu einer
bestimmten Geschwindigkeit, am Fahrzeug keine Beschädigung auftreten
darf. Hierzulande muß man schon froh sein, daß das Auto bei scharfem
hinsehen nicht schon Dellen hat.
Post by Thomas Haug
Leider gilt in D eher die Devise: hole bei solchen Bagatellunfall soviel
raus wie möglich. Zahlen wird eh die Versicherung. Nur den Versicherungen
ist das egal. Man kann den Versichungsnehmer hochstufen und über die
Beiträge holt man es wieder rein. Der Sinn einer Versichung sehe ech eher in
groben Sachen, Personenschaden usw. und nicht darin irgendjemand die
Stoßstange schön neu zu lackieren.
Habe auch erst vor kurzem beim Ausparken ein anderes Fahrzeug gestreift.
Beide Fahrzeuge haben eine Kunststoffstoßstange, und nun jeweils zwei
Streifen in Wagenfarbe des anderen Fahrzeugs. Laut Werkstattgutachten
muß für die Beseitigung des Schadens die komplette Stoßstange abgebaut
werden. Das summiert sich somit auf knapp 750,- Euro.

Sobald die Werkstatt erfährt, daß es ein Versicherungsschaden ist, dann
wird kräftig zugelangt. Schadensminderungspflicht hin oder her.

Gruß
G-H-L
Angelique Presse
vor 17 Jahren
Permalink
...
Tja, in Frankreich wird man bei einem Parkrempler wohl auch eher Pech haben,
wenn man meint, dafür Geld rausschlagen zu können. Auch wenn es nicht immer
_so_ extrem ist:
http://www.gmx.de/mc/XEsakPjYUPmnJ3HeHmhJYVKBEVmZwd
(MediaCenter starten)

Gruß, Angelique
--
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Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by frieder Baumann
Hallo,
Zebrastreifen mit Ampel; Ampel geht auf gelb; PKW vor meinem Bekannten
und vermutlich mein Bekannter wäre noch bei gelb über die Ampel
gekommen. Aber der vordere PKW stoppt; mein Bekannter schafft es nicht
ganz; er streift die Stoßstange leicht; Stoßstange am vorderen Fahrzeug
hat Kratzspuren; dieser PKW ist 6 Jahre alt; Fahrer besteht auf neuer
Stoßstangen; selbst ohne Lackierung hätte man eine Beschädigung kaum
gesehen; Neulackierung wäre m.E. zumutbar.
Du kannst den Schaden an der Stossstange beurteilen? Bist du
Kfz-Sachverständiger oder Gutachter?
Post by frieder Baumann
Kann der Vordermann wirklich auf einer neuen Stoßstange bestehen?
Das kommt auf die Art des Schadens an. Wegen eines Kratzers wohl kaum.
Wenn Haarrisse vorhanden sind: ja.
Post by frieder Baumann
Ist es hier evtl. sinnvoll, die Stoßstange vorsorglich sicherzustellen,
bzw. hat man ein Recht auf Aushändigung dieser Stoßstange?
Willst Du dir die an die Wand nageln?
Aus eigener mehrfacher Erfahrung:
Man glaubt es kaum, ich hatte bislang 3 Unfälle wo die fordere
Stosststange beschädigt wurde und ich unschuldig war! In allen drei
Fällen waren Rückwertsroller bzw. -fahrer die Verursacher.
In allen drei Fällen
- war an der Stossstange auf den ersten Blick nichts zu sehen.
- In allen drei Fällen musste die Stossstange wegen Rissen ausgetauscht
werden (durch Gutachter festgestellt).
- in 2 Fällen war der Bereich hinter der Stossstange beschädigt.
- in allen Fällen lag der Schanden bei über 1000 Euro (VW Passat)

Hans-Jürgen
Laszlo Lebrun
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
- in allen Fällen lag der Schanden bei über 1000 Euro (VW Passat)
Das hast du aber (fast) richtig gesagt. Allerdings "die" Schanden!
Die Aufgabe der Stoßstange bei einen solchen Schrott scheint in erster
Linie für Umsätze bei der Vertragswerkstatt zu sorgen sein, oder?
Wer kauft sich dann soch so'nen Sensibelchen, wie der Passat?

Laszlo
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Laszlo Lebrun
Post by Hans-Jürgen Meyer
- in allen Fällen lag der Schanden bei über 1000 Euro (VW Passat)
Das hast du aber (fast) richtig gesagt. Allerdings "die" Schanden!
Die Aufgabe der Stoßstange bei einen solchen Schrott scheint in erster
Linie für Umsätze bei der Vertragswerkstatt zu sorgen sein, oder?
...von irgendwas wollen die auch leben. ;)
Post by Laszlo Lebrun
Wer kauft sich dann soch so'nen Sensibelchen, wie der Passat?
Schau mal in die Statistik. Das sind häufig Firmenfahrzeuge. Der Passat
ist für Privatleute viel zu teuer.

Und Sensibelchen? Weit gefehlt. Ich habe in zig Jahren Passat fahren
kaum Probleme gehabt. Und die bekommen immer reichlich Kilometer von
mir. Meinen Kollegen geht es kaum anders. Problemfälle gibt es aber
immer wieder mal - allerdings auch bei anderen Herstellern. Z.B. das
leidige Thema Elektronik und MB.

Hans-Jürgen
Laszlo Lebrun
vor 17 Jahren
Permalink
...
und natürlich hättest Du, wenn Du den Schadenverursacher gewesen wärest,
jedesmal die 1000 Euro bezahlt?

SCNR
Laszlo
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
[...]
...
...erzähl mal wie Du dich dagegen wehren willst. Mit flotten Sprüchen
geht das jedenfalls nicht.

Wenn die Stossstange Risse hat und ggf. auch die Schürze auf die Reihe
gebracht werden muss, dann kostet das. Und wie willst Du eine
Plastikstossstange mit Rissen flicken? Erzähl mal. Komm jetzt aber bitte
nicht mit Glasfasermatten oder so. Das Gefusche akzeptiert nämlich keine
Leasing bei der Rückgabe. Die möchten nach Möglichkeit einen Neuwagen
zurückbekommen und sind sehr kleinlich bei der Rückgabe.

Hans-Jürgen
Lazlo Lebrun
vor 17 Jahren
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Laszlo Lebrun
und natürlich hättest Du, wenn Du den Schadenverursacher gewesen
wärest, jedesmal die 1000 Euro bezahlt?
...erzähl mal wie Du dich dagegen wehren willst. Mit flotten Sprüchen
geht das jedenfalls nicht.
Versteht meine Stoßstange eh' nicht. Sie ist ganz schön abgehärtet.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn die Stossstange Risse hat und ggf. auch die Schürze auf die Reihe
gebracht werden muss, dann kostet das. Und wie willst Du eine
Plastikstossstange mit Rissen flicken?
Gar nicht. Meine Stoßstange (BMW3) hat schon einiges erlebt und wird
noch einiges erleben. Allerdings ist da noch Gummi drauf und das Zeug
hält schon, was man von eine Stoßstange erwartet.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Erzähl mal. Komm jetzt aber bitte
nicht mit Glasfasermatten oder so. Das Gefusche akzeptiert nämlich keine
Leasing bei der Rückgabe. Die möchten nach Möglichkeit einen Neuwagen
zurückbekommen und sind sehr kleinlich bei der Rückgabe.
Mein Auto gehört mir.
;-)


Laszlo
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
...
Tja, nur ändern sich die Zeiten - und damit auch die Stoßstangen. Eine
massive Stossstange habe ich schon ewig nicht mehr gehabt. Somit muss
Dein Auto deutlich älter als 10 Jahre sein...
Post by Lazlo Lebrun
Post by Hans-Jürgen Meyer
Erzähl mal. Komm jetzt aber bitte nicht mit Glasfasermatten oder so.
Das Gefusche akzeptiert nämlich keine Leasing bei der Rückgabe. Die
möchten nach Möglichkeit einen Neuwagen zurückbekommen und sind sehr
kleinlich bei der Rückgabe.
Mein Auto gehört mir.
;-)
"Youngtimer" haben sicher keine Leasing mehr ;)

Hans-Jürgen
Lazlo Lebrun
vor 17 Jahren
Permalink
...
Massiv ist sie nicht. Sie hält halt, was eine Stoßstange halten soll.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Somit muss
Dein Auto deutlich älter als 10 Jahre sein...
Nee.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Lazlo Lebrun
Post by Hans-Jürgen Meyer
Erzähl mal. Komm jetzt aber bitte nicht mit Glasfasermatten oder so.
Das Gefusche akzeptiert nämlich keine Leasing bei der Rückgabe. Die
möchten nach Möglichkeit einen Neuwagen zurückbekommen und sind sehr
kleinlich bei der Rückgabe.
Mein Auto gehört mir.
;-)
"Youngtimer" haben sicher keine Leasing mehr ;)
...und bessere Stoßstangen und weniger Sorgen.
Leasing? wofür? Ich kann meine Fahrzeuge bar zahlen.
Könnte mir die deinige übrigens auch. Nur liegen meine Prioritäten woanders.
Ein Kratzer juckt micht überhaupt nicht.

Laszlo
Hans-Jürgen Meyer
vor 17 Jahren
Permalink
[...]
Post by Lazlo Lebrun
Post by Hans-Jürgen Meyer
"Youngtimer" haben sicher keine Leasing mehr ;)
...und bessere Stoßstangen und weniger Sorgen.
Leasing? wofür? Ich kann meine Fahrzeuge bar zahlen.
...und mir kaum mehr eine größere Firma bekannt, die Ihre Fahrzeuge
kauft. Dies hat absolut nichts mit bezahlen können zu tun.
Post by Lazlo Lebrun
Könnte mir die deinige übrigens auch. Nur liegen meine Prioritäten woanders.
Ein Kratzer juckt micht überhaupt nicht.
Mich persönlich auch nicht...

Nen Auto ist schließlich keine heilige Kuh. Das bringt mich von A nach
B. Und das wars auch schon...

Hans-Jürgen

Bernd Sluka
vor 17 Jahren
Permalink
Post by frieder Baumann
Zebrastreifen mit Ampel;
Wo gibt es "Zebrastreifen" mit Ampel?
--
A || Bernd Sluka
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