HC Ahlmann
2024-05-11 13:53:21 UTC
Man nehme eine Straße, an deren rechtem Rand Parkplätze in Längs- und
Queraufstellung markiert sind. Dazu sind 314 mit Pfeilen und
Zusatzzeichen aufgestellt, die Auslage von Parkscheibe oder
Anwohnerparkausweis je nach Tageszeit vorschreiben.
Eine von Bäumen unterbrochene Gruppe aus 8 Querparkplätzen ist mit
Anfang (2) und Ende (1) eingefasst. Die andere Gruppen aus 6 und 3
Querparkplätzen ist mit zwei verkehrszeichen (2x 3) gekennzeichnet, die
"Parken Mitte" sein sollen.
((Festbreitenschrift))
1 2 3 3
| | |*| | |G _______ *G| | | |*| | |
| | |*| | |G |??|*|??|*G| | | |*| | |
<–––––––––––––Fahrbahn–––––––––––––
((/Festbreitenschrift))
1: 314-20 "Parken Ende"
2: 314-10 "Parken Anfang"
3: Parken (314 mit Doppelpfeil, jedoch nicht 314-30 oder 314-31 mit je
zwei gegenläufigen Pfeilen)
*: Baum mit Baumscheibe
G: abzweigender Gehweg
?: Längsparkplätze, deren Zuordnung gefragt ist
Was gilt für die beiden Längsparkplätze?
Was begrenzt den Bereich eines normgerechten 314-30 "Parken Mitte" im
Verlauf einer Straße – bauliche Trennung, Aufstellrichtung, Weg zur
Kirche o.ä. oder nur 314-10 "Parken Anfang und 314-20 "Parken Ende"?
Wie sicher muss jemand eine beabsichtigte Anordnung erkennen, wenn ein
nicht im Verkehrszeichenkatalog enthaltenes Schild aufgestellt wurde?
Wer der Skizze weniger als Google Streetview traut, siehe Hansenstraße
in Siegburg: <https://maps.app.goo.gl/FiRnqycgrFuwv5we7>.
Abweichend zeigt Google noch ein 314-20 "Parken Ende" – eine eindeutige
Situation – anstelle eines 314 mit Doppelpfeil, das nach Oktober 2022
aufgestellt wurde und nun an beiden Positionen mit 3 steht.
Auf den Längsparkplätzen der Skizze stehen eine A-Klasse mit Dachbox und
ein roter Fiat.
Queraufstellung markiert sind. Dazu sind 314 mit Pfeilen und
Zusatzzeichen aufgestellt, die Auslage von Parkscheibe oder
Anwohnerparkausweis je nach Tageszeit vorschreiben.
Eine von Bäumen unterbrochene Gruppe aus 8 Querparkplätzen ist mit
Anfang (2) und Ende (1) eingefasst. Die andere Gruppen aus 6 und 3
Querparkplätzen ist mit zwei verkehrszeichen (2x 3) gekennzeichnet, die
"Parken Mitte" sein sollen.
((Festbreitenschrift))
1 2 3 3
| | |*| | |G _______ *G| | | |*| | |
| | |*| | |G |??|*|??|*G| | | |*| | |
<–––––––––––––Fahrbahn–––––––––––––
((/Festbreitenschrift))
1: 314-20 "Parken Ende"
2: 314-10 "Parken Anfang"
3: Parken (314 mit Doppelpfeil, jedoch nicht 314-30 oder 314-31 mit je
zwei gegenläufigen Pfeilen)
*: Baum mit Baumscheibe
G: abzweigender Gehweg
?: Längsparkplätze, deren Zuordnung gefragt ist
Was gilt für die beiden Längsparkplätze?
Was begrenzt den Bereich eines normgerechten 314-30 "Parken Mitte" im
Verlauf einer Straße – bauliche Trennung, Aufstellrichtung, Weg zur
Kirche o.ä. oder nur 314-10 "Parken Anfang und 314-20 "Parken Ende"?
Wie sicher muss jemand eine beabsichtigte Anordnung erkennen, wenn ein
nicht im Verkehrszeichenkatalog enthaltenes Schild aufgestellt wurde?
Wer der Skizze weniger als Google Streetview traut, siehe Hansenstraße
in Siegburg: <https://maps.app.goo.gl/FiRnqycgrFuwv5we7>.
Abweichend zeigt Google noch ein 314-20 "Parken Ende" – eine eindeutige
Situation – anstelle eines 314 mit Doppelpfeil, das nach Oktober 2022
aufgestellt wurde und nun an beiden Positionen mit 3 steht.
Auf den Längsparkplätzen der Skizze stehen eine A-Klasse mit Dachbox und
ein roter Fiat.
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Munterbleiben
HC
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