Discussion:
Bedeutung Schild Halteverbot mit Pfeilen links und rechts
(zu alt für eine Antwort)
Dirk Scheffel
2004-02-03 11:48:18 UTC
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Hallo,

wie im Betreff schon sagt, handelt es sich um ein Verkehrsschild, dessen
genaue Bedeutung ich gerne gewußt hätte.

Es handelt sich um ein Halteverbotsschild, unter dem noch ein
Zusatzschild (Z 1000-30) angebracht ist.

Heißt das jetz, dass ich sowohl auf der Spur auf dem das Schild
angebracht ist, als auch auf der gegenüberliegenden nicht parken darf,
oder dass ich weder vor noch hinter dem Schild auf der Seite auf der es
angebracht ist parken darf?

Bis jetzt habe ich immer im Netz als Beschreibung "in beide Richtungen"
gefunden.

Danke Dirk
Christian Konrad
2004-02-03 12:05:08 UTC
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Post by Dirk Scheffel
wie im Betreff schon sagt, handelt es sich um ein Verkehrsschild,
dessen genaue Bedeutung ich gerne gewußt hätte.
Es handelt sich um ein Halteverbotsschild, unter dem noch ein
Zusatzschild (Z 1000-30) angebracht ist.
Heißt das jetz, dass ich sowohl auf der Spur auf dem das Schild
angebracht ist, als auch auf der gegenüberliegenden nicht parken
darf, oder dass ich weder vor noch hinter dem Schild auf der Seite
auf der es angebracht ist parken darf?
Letzteres ist richtig. Wenn du dich in einer Fahrschule anmeldest
und den Unterricht besuchst, bekommst du es aber noch einmal
erklärt. Ansonsten taucht es auch in den Prüfungsbögen auf.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Michael Schulte
2004-02-03 12:08:04 UTC
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Post by Christian Konrad
Post by Dirk Scheffel
Es handelt sich um ein Halteverbotsschild, unter dem noch ein
Zusatzschild (Z 1000-30) angebracht ist.
Heißt das jetz, dass ich sowohl auf der Spur auf dem das Schild
angebracht ist, als auch auf der gegenüberliegenden nicht parken
darf, oder dass ich weder vor noch hinter dem Schild auf der Seite
auf der es angebracht ist parken darf?
Letzteres ist richtig.
Zu beachten ist dabei aber, dass es sich hierbei um ein reines
Wiederholungsschild handelt. Sollte nämlich z.B. das
Anfangshalteverbotschild nicht aufgestellt sein, so hat dieses Schild
keine Bedeutung und kann ignoriert werden. Man darf dann dort legal
parken, was manche Politesses allerdings nicht wissen.

Grüße
Michael
Bernd Sluka
2004-02-03 16:30:18 UTC
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Post by Michael Schulte
Zu beachten ist dabei aber, dass es sich hierbei um ein reines
Wiederholungsschild handelt. Sollte nämlich z.B. das
Anfangshalteverbotschild nicht aufgestellt sein, so hat dieses Schild
keine Bedeutung und kann ignoriert werden.
Nur davor gibt es dann kein Haltverbot, dahinter gilt das Zeichen.
--
A || Bernd Sluka
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Rupert Haselbeck
2004-02-03 20:42:28 UTC
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Post by Michael Schulte
Zu beachten ist dabei aber, dass es sich hierbei um ein reines
Wiederholungsschild handelt. Sollte nämlich z.B. das
Anfangshalteverbotschild nicht aufgestellt sein, so hat dieses Schild
keine Bedeutung und kann ignoriert werden. Man darf dann dort legal
parken, was manche Politesses allerdings nicht wissen.
Unfug!
Ab dem "Wiederholungsschild" gilt natürlich die Anordnung des
Halteverbots.
Nur _vor_ dem Schild darf man, mangels entsprechenden Verbots, durchaus
halten und ggfls. auch parken.

MfG
Rupert
Dirk Scheffel
2004-02-03 12:12:10 UTC
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Post by Christian Konrad
Post by Dirk Scheffel
wie im Betreff schon sagt, handelt es sich um ein Verkehrsschild,
dessen genaue Bedeutung ich gerne gewußt hätte.
Es handelt sich um ein Halteverbotsschild, unter dem noch ein
Zusatzschild (Z 1000-30) angebracht ist.
Heißt das jetz, dass ich sowohl auf der Spur auf dem das Schild
angebracht ist, als auch auf der gegenüberliegenden nicht parken
darf, oder dass ich weder vor noch hinter dem Schild auf der Seite
auf der es angebracht ist parken darf?
Letzteres ist richtig. Wenn du dich in einer Fahrschule anmeldest
und den Unterricht besuchst, bekommst du es aber noch einmal
erklärt. Ansonsten taucht es auch in den Prüfungsbögen auf.
Besten Dank für die Antwort. Der gleichen Meinung war ich nämlich auch,
aber die Politesse sagte, dass es in beide Fahrtrichtungen geht. Da ich
mir nicht hundertprozentig sicher war, wollte ich mich auch nciht auf
ein weiteres Wortgefecht einlassen. So habe ich jetzt ein Knöllchen
bekommen und werde Einspruch einlegen.

Danke Dirk

PS: Fahrschule ist nun schon eine Weile her ;-)
Elke Bock
2004-02-03 13:06:51 UTC
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Post by Dirk Scheffel
Besten Dank für die Antwort. Der gleichen Meinung war ich nämlich auch,
aber die Politesse sagte, dass es in beide Fahrtrichtungen geht.
Wie "in beide Fahrtrichtungen"? Meinst du auf der anderen
Straßenseite, daß sie da nicht gelten, steht einklich gut
verständlich drin in der StVO:

§41 Abs(?) 8. Haltverbote
a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie
angebracht sind.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Dirk Schneider
2004-02-03 20:17:34 UTC
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Post by Dirk Scheffel
Es handelt sich um ein Halteverbotsschild, unter dem noch ein
Zusatzschild (Z 1000-30) angebracht ist.
Erweiterung der Frage:

Wo ist nun der Unterschied, ob ein Zusatzzeichen 1000-30 angebracht ist,
oder der Doppelpfeil direkt im blauen Feld des runden Parkverbotschildes
steht?

Gruß Dirk.
Dirk Scheffel
2004-02-03 20:55:57 UTC
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Post by Dirk Schneider
Wo ist nun der Unterschied, ob ein Zusatzzeichen 1000-30 angebracht ist,
oder der Doppelpfeil direkt im blauen Feld des runden Parkverbotschildes
steht?
Das frage ich mich nun auch, denn eigentlich würde dies lt. der hier
gemachten Aussagen die gleiche Bedeutung haben, als wenn kein oder ein
Pfeil drauf wäre. Im Extrem würde es auch heißen, dass ein Halteverbot
mit einem Pfeil nach rechts wirkungslos wäre, wenn kein anderes davor kam.

Oder irre ich mich jetzt gewaltig?

Dirk
Bernd Sluka
2004-02-03 21:29:05 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Wo ist nun der Unterschied, ob ein Zusatzzeichen 1000-30 angebracht ist,
oder der Doppelpfeil direkt im blauen Feld des runden Parkverbotschildes
steht?
Das erste ist die nicht-Standard Variante. Die Verwaltungsvorschrift
schreibt die zweite vor, allerdings streng genommen nur für die
Kennzeichnung des Anfangs.
--
A || Bernd Sluka
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