Discussion:
Verwarnung wegen "Parken an einer engen Strasse"?
(zu alt für eine Antwort)
Christian Treffler
2005-03-02 08:57:16 UTC
Permalink
Hallo,

ich bekomme ja sehr seltne Strafzettel wegen Falschparkens. Und wenn,
dann bin ich auch selbst schuld, weil ich die Schilder zu den erlaubten
Parkzeiten nicht richtig gelesen habe.

Gestern jedoch hatte ich eine unliebsamme Überraschung. An einer Stelle
mit Platz für ca. 3 Autos, an der kein einziges Verbotsschild steht, und
an der nicht nur ich gerne mal parke, habe ich mir einen Zettel an der
Scheibe eingefangen:
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße". Die Straße ist
nicht unübersichtlich, aber zugegebenermaßen eng. Nichtsdestotrotz kommt
man dort problemlos an geparkten Autos vorbei. Ich stehe dort nicht zum
ersten Mal und habe schon oft keinen Platz gefunden, weil andere dort
alle verfügbaren Plätze belegten. In der Stadt sind viele
Parkraum-Überwacher unterwegs, die bis gestern offensichtlich kein
Problem sahen.

Kann es tatsächlich sein, dass ein Parkraumüberwacher einfach nach
eigenem Gutdünken entscheidet, wann ein Autofahrer die Enge einer Straße
falsch einschätzt? Ich dachte immer, ich darf parken, solange kein
Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist und ich
niemanden behindere.

CU,
Christian
Till Borngesser
2005-03-02 09:23:16 UTC
Permalink
Dumpfe Vermutung:
Wie breit war denn die Straße das man noch gut vorbeikommt?

Wenn da einer grad so mim Lupo durchkommt is das net genug :-)

Gruß
Till Borngesser
Post by Christian Treffler
Hallo,
ich bekomme ja sehr seltne Strafzettel wegen Falschparkens. Und wenn,
dann bin ich auch selbst schuld, weil ich die Schilder zu den erlaubten
Parkzeiten nicht richtig gelesen habe.
Gestern jedoch hatte ich eine unliebsamme Überraschung. An einer Stelle
mit Platz für ca. 3 Autos, an der kein einziges Verbotsschild steht, und
an der nicht nur ich gerne mal parke, habe ich mir einen Zettel an der
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße". Die Straße ist
nicht unübersichtlich, aber zugegebenermaßen eng. Nichtsdestotrotz kommt
man dort problemlos an geparkten Autos vorbei. Ich stehe dort nicht zum
ersten Mal und habe schon oft keinen Platz gefunden, weil andere dort
alle verfügbaren Plätze belegten. In der Stadt sind viele
Parkraum-Überwacher unterwegs, die bis gestern offensichtlich kein
Problem sahen.
Kann es tatsächlich sein, dass ein Parkraumüberwacher einfach nach
eigenem Gutdünken entscheidet, wann ein Autofahrer die Enge einer Straße
falsch einschätzt? Ich dachte immer, ich darf parken, solange kein
Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist und ich
niemanden behindere.
CU,
Christian
Joe Saccone
2005-03-02 09:43:37 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Die Straße ist
nicht unübersichtlich, aber zugegebenermaßen eng. Nichtsdestotrotz kommt
man dort problemlos an geparkten Autos vorbei.
Auch mit einem Feuerwehrauto oder doch eher nur mit einem Smart? Und
wie subjektiv schätzt du dein "problemlos" ein?

Ich denke, die Ordnungshüter sind spätestens seit dem Fall mit dem
Wohnbrandopfer, der nur deswegen starb, weil ein Feuerwehrwagen nicht
durch eine zu eng zugeparkte Strasse durchkam, sensibilisiert. Und wie
ich finde, nicht zu unrecht.
Post by Christian Treffler
Ich dachte immer, ich darf parken, solange kein
Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist
und ich niemanden behindere.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Naja, wenn einer der Meinung ist, dass du dadurch einen Feuerwehrwagen
behindern würdest, dann wäre es ja eine Behinderung.

Grüssle
JoeS
Peter Bruells
2005-03-02 09:45:36 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Gestern jedoch hatte ich eine unliebsamme Überraschung. An einer Stelle
mit Platz für ca. 3 Autos, an der kein einziges Verbotsschild steht, und
an der nicht nur ich gerne mal parke, habe ich mir einen Zettel an der
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße".
....
Post by Christian Treffler
Kann es tatsächlich sein, dass ein Parkraumüberwacher einfach nach
eigenem Gutdünken entscheidet, wann ein Autofahrer die Enge einer
Straße falsch einschätzt? Ich dachte immer, ich darf parken, solange
kein Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist
und ich niemanden behindere.
Die Frage ist: Wieviel Platz war da wirklich. Es müssen auch
Müllwagen, Feuerwehrwagen und Räumfahrzeuge durchpassen, ohne auf
Vorgärten ausweichen zu müssen.
Christian Treffler
2005-03-02 12:50:53 UTC
Permalink
Post by Peter Bruells
Die Frage ist: Wieviel Platz war da wirklich. Es müssen auch
Müllwagen, Feuerwehrwagen und Räumfahrzeuge durchpassen, ohne auf
Vorgärten ausweichen zu müssen.
Die Straße ist an anderer Stelle noch enger und an der Einmündung so
eng, dass grössere Fahrzeuge gar keine Chance haben, überhaupt
einzufahren. Was an meinem Corsa nicht vorbei konnte, wäre überhaupt
nicht in die Strasse gekommen.

Aber das zählt vor dem Gesetz natürlich kaum.

CU,
Christian
Jens Arne Maennig
2005-03-02 10:29:13 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße".
Versuch doch mal folgenden:

| StVO §12 Halten und Parken
|
| (1) Das Halten ist unzulässig
|
| 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
| [...]

Demnach hätten wir:

1. Sofern Restbreite der Fahrbahn zwischen 2,60 und 3 m:

Kennzahl 112102
KBA Gruppe 712001
Verkehrsordnungswidrigkeit Sie parkten an einer engen oder
unübersichtlichen Straßenstelle.
Verletzte Vorschrift § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a BKat
Bußgeld 15 Euro

oder

Kennzahl 112103
KBA Gruppe 712001
Verkehrsordnungswidrigkeit Sie parkten an einer engen oder
unübersichtlichen Straßenstelle und
behinderten dadurch den fließenden Verkehr.
Verletzte Vorschrift § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24
StVG; 51a.1 BKat; § 19 OWiG
Bußgeld 25 Euro

oder

Kennzahl 112104
KBA Gruppe 712001
Verkehrsordnungswidrigkeit Sie parkten länger als 1 Stunde an einer
engen oder unübersichtlichen
Straßenstelle.
Verletzte Vorschrift § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a.2
BKat
Bußgeld 25 Euro


Kennzahl 112105
KBA Gruppe 712001
Verkehrsordnungswidrigkeit Sie parkten länger als 1 Stunde an einer
engen oder unübersichtlichen Straßenstelle
und behinderten dadurch den fließenden
Verkehr.
Verletzte Vorschrift § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24
StVG; 51a.2.1 BKat; § 19 OWiG
Bußgeld 35 Euro


2. Sofern Restbreite der Fahrbahn weniger als 2,60 m

Kennzahl 112600
Verkehrsordnungswidrigkeit Sie parkten an einer engen oder
unübersichtlichen Straßenstelle.
Die Restfahrbahnbreite betrug weniger als
2,60 Meter, sodass eine Durchfahrt für
Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr
gewährleistet war.
Verletzte Vorschrift § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24
StVG; 51a.3 BKat; § 19 OWiG
Bußgeld 40 Euro
Punkte 1

Jens
Christian Treffler
2005-03-02 12:50:51 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
| StVO §12 Halten und Parken
[...]
Post by Jens Arne Maennig
Kennzahl 112102
KBA Gruppe 712001
Verkehrsordnungswidrigkeit Sie parkten an einer engen oder
unübersichtlichen Straßenstelle.
Verletzte Vorschrift § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a BKat
Bußgeld 15 Euro
Das wird's wohl sein, der Preis stimmt. Jetzt müsste ich mich nochmal da
hin stellen und selbst nachmessen :-). Rein Gefühlsmässig müsste noch 3m
Platz gewesen sein.

Ob wohl die Ausstellerin des Tickets einen Meterstab dabeihatte? Ich
werde mal abwarten, bis die ausführliche Verwarnung im Briefkasten ist,
und dann zahlen und zukünftig woanders parken.

Vielen Dank für die ausführliche Aufstellung.

CU,
Christian
Thomas Gabriel
2005-03-02 18:04:08 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Kann es tatsächlich sein, dass ein Parkraumüberwacher einfach nach
eigenem Gutdünken entscheidet, wann ein Autofahrer die Enge einer Straße
falsch einschätzt? Ich dachte immer, ich darf parken, solange kein
Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist und ich
niemanden behindere.
Laß mich raten: Verbliebene Restfahrbahnbreite < 3m?


Gruß aus Wuppertal

Thomas Gabriel
Bernd Sluka
2005-03-05 13:04:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Gabriel
Post by Christian Treffler
Kann es tatsächlich sein, dass ein Parkraumüberwacher einfach nach
eigenem Gutdünken entscheidet, wann ein Autofahrer die Enge einer Straße
falsch einschätzt? Ich dachte immer, ich darf parken, solange kein
Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist und ich
niemanden behindere.
Laß mich raten: Verbliebene Restfahrbahnbreite < 3m?
Ist ein Anhalteswert, spielt aber ohne Zeichen 295 keine Rolle.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2005-03-05 13:06:42 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße". Die Straße ist
nicht unübersichtlich, aber zugegebenermaßen eng. Nichtsdestotrotz kommt
man dort problemlos an geparkten Autos vorbei.
Welche Verkehrsbedeutung hat die Straße und wie groß war die
verbleibende Breite der Fahrbahn?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Christian Treffler
2005-03-05 18:28:11 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Welche Verkehrsbedeutung hat die Straße
Null.
Post by Bernd Sluka
und wie groß war die
verbleibende Breite der Fahrbahn?
Größer als Null. Ich bin am Dienstag wieder in der Gegend, da werde ich
mal schauen.

CU,
Christian
Kathinka Wenz
2005-03-06 08:35:53 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Welche Verkehrsbedeutung hat die Straße
Null.
Keine Häuser dadurch erreichbar?

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Christian Treffler
2005-03-06 10:21:58 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Welche Verkehrsbedeutung hat die Straße
Null.
Keine Häuser dadurch erreichbar?
Lieferanteneingänge und ein Hauseingang. Ansonsten Fensterlose Mauern.
Verkehrsbedeutung habe ich eher als "von Durchgangsverkehr benutzt"
aufgefasst.

CU,
Christian
Kathinka Wenz
2005-03-06 10:52:23 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Post by Kathinka Wenz
Keine Häuser dadurch erreichbar?
Lieferanteneingänge und ein Hauseingang. Ansonsten Fensterlose Mauern.
Verkehrsbedeutung habe ich eher als "von Durchgangsverkehr benutzt"
aufgefasst.
Gerade Lieferanteneingänge machen aber das Durchkommen für Lastwagen
notwendig und drei Meter Restbreite sind dann durchaus sinnvoll.

Ansonsten bezieht sich eine solche Frage im Zweifelsfall immer darauf,
ob Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr da evtl. durchmüssen. Und das
ist der Fall, wenn es nur einen Anlieger gibt. Durchgangsverkehr ist da
IMHO weniger relevant.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Bernd Sluka
2005-03-06 11:49:45 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Christian Treffler
Post by Kathinka Wenz
Keine Häuser dadurch erreichbar?
Lieferanteneingänge und ein Hauseingang. Ansonsten Fensterlose Mauern.
Verkehrsbedeutung habe ich eher als "von Durchgangsverkehr benutzt"
aufgefasst.
Gerade Lieferanteneingänge machen aber das Durchkommen für Lastwagen
notwendig und drei Meter Restbreite sind dann durchaus sinnvoll.
Jep. Fahrzeugbreite und dann noch genug Platz, um dort ungehindert
durchfahren zu können. Wenn dort Lieferanteneingänge sind, heißt das in
jedem Fall, daß dieses Kriterium an Lkw zu bemessen ist.
Post by Kathinka Wenz
Ansonsten bezieht sich eine solche Frage im Zweifelsfall immer darauf,
ob Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr da evtl. durchmüssen.
Dann aber darf auch etwas weniger Platz sein, denn die fahren nicht
regelmäßig. Sie müssen nur durchpassen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Kathinka Wenz
2005-03-06 12:14:39 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Kathinka Wenz
Ansonsten bezieht sich eine solche Frage im Zweifelsfall immer darauf,
ob Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr da evtl. durchmüssen.
Dann aber darf auch etwas weniger Platz sein, denn die fahren nicht
regelmäßig. Sie müssen nur durchpassen.
Naja, bei uns kommt die Müllabfuhr durchschnittlich zweimal die Woche.
Ist das nicht regelmäßig?

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Bernd Sluka
2005-03-06 20:09:00 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Bernd Sluka
Dann aber darf auch etwas weniger Platz sein, denn die fahren nicht
regelmäßig. Sie müssen nur durchpassen.
Naja, bei uns kommt die Müllabfuhr durchschnittlich zweimal die Woche.
Ist das nicht regelmäßig?
regelmäßig schon (vorausgesetzt sie folgen einem Abfuhrplan), aber
nicht häufig
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2005-03-06 11:14:35 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Post by Bernd Sluka
Welche Verkehrsbedeutung hat die Straße
Null.
Dann durftest Du also dort gar nicht fahren. Das wird teurer. :-}
Post by Christian Treffler
Post by Bernd Sluka
und wie groß war die
verbleibende Breite der Fahrbahn?
Größer als Null.
Diese Angabe ist zu ungenau, wie auch die erste. Wer fährt dort
üblicherweise? Ist es eine Anliegerstraße, Sackgasse? Gibt es dort
Anlieger mit Schwerverkehr? Restbreite in dm?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Jan Peters
2005-03-05 13:11:54 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße". Die Straße ist
nicht unübersichtlich, aber zugegebenermaßen eng. Nichtsdestotrotz kommt
man dort problemlos an geparkten Autos vorbei.
Bist du dir sicher, dass auch ein größeres Feuerwehrauto noch problemlos
vorbeigekommen wäre? Nein? Dann ist die Verwarnung wohl berechtigt. Wenn
ja: lege Widerspruch ein.

cu

Jan
Arnd Truber
2005-03-05 15:23:52 UTC
Permalink
Die Restbreite zum gegenüberliegenden Straßenrand darf 3 Meter nicht
unterschreiten ! §§ 11,12 StVO.
Post by Christian Treffler
Hallo,
ich bekomme ja sehr seltne Strafzettel wegen Falschparkens. Und wenn,
dann bin ich auch selbst schuld, weil ich die Schilder zu den erlaubten
Parkzeiten nicht richtig gelesen habe.
Gestern jedoch hatte ich eine unliebsamme Überraschung. An einer Stelle
mit Platz für ca. 3 Autos, an der kein einziges Verbotsschild steht, und
an der nicht nur ich gerne mal parke, habe ich mir einen Zettel an der
Ohne Angabe eines Paragraphen steht dort nur Ordungswidrigkeit wegen
"parken an einer engen oder unübersichtlichen Straße". Die Straße ist
nicht unübersichtlich, aber zugegebenermaßen eng. Nichtsdestotrotz kommt
man dort problemlos an geparkten Autos vorbei. Ich stehe dort nicht zum
ersten Mal und habe schon oft keinen Platz gefunden, weil andere dort
alle verfügbaren Plätze belegten. In der Stadt sind viele
Parkraum-Überwacher unterwegs, die bis gestern offensichtlich kein
Problem sahen.
Kann es tatsächlich sein, dass ein Parkraumüberwacher einfach nach
eigenem Gutdünken entscheidet, wann ein Autofahrer die Enge einer Straße
falsch einschätzt? Ich dachte immer, ich darf parken, solange kein
Verbotsschild und kein abgesenkter Bürgersteig vorhanden ist und ich
niemanden behindere.
CU,
Christian
Kathinka Wenz
2005-03-05 16:03:16 UTC
Permalink
Post by Arnd Truber
Die Restbreite zum gegenüberliegenden Straßenrand darf 3 Meter nicht
unterschreiten ! §§ 11,12 StVO.
Was der §11 damit zu tun hast, musst du mir mal erklären. Und auch, wo
du im §12 den Wert "3 Meter" findest.
Post by Arnd Truber
[Fullquote gesnipt]
Und dann wäre es äußert nett, wenn du mal einen Blick auf
http://learn.to/quote werfen würdest und diese sinnlose Vollquottelei
bleiben lassen würdest. Danke.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
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