Discussion:
Unfall beim rückwärts ausparken - Schuldfrage
(zu alt für eine Antwort)
Daniel Büttner
2005-10-18 15:36:46 UTC
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Hallo,

folgendes ist mir vorhin passiert:

Auf einem Supermarktparkplatz war ich am rückwärts ausparken. Als mein Auto
schon fast aus der Parklücke draußen war, hab ich bemerkt daß das Fahrzeug
direkt gegenüber ebenfalls rückwärts rausfahren wollte. Ich hab dann
gebremst, und mein Auto stand. Eigentlich hab ich erwartet daß er auch
bremst, und mich zuerst ausfahren läßt. Doch er ist immer weiter rückwärts
gefahren, und hat mir seiner Stoßstange meine gerammt. Zu diesem Zeitpunkt
stand ich schon ca. 10-15 Sekunden.

Zur Zeugensituation: Ich saß alleine in meinem Fahrzeug, er ebenfalls. Er
behauptet allerdings, ich wäre ihm drauf gefahren und er wäre gestanden.
Allerdings gibt es 2 weitere Zeugen: Der Fahrer des Fahrzeugs das direkt
neben meinem geparkt war, sowie eine Frau vier Parkplätze weiter, die gerade
dabei war ihr Fahrzeug zu beladen.

Beide haben meine Version, daß ich schon mindestens 10 Sekunden gestanden
habe bestätigt.

Die Polizei kam dann auch und hat ihn als Schuldigen aufgeschrieben, und
wollte ihm ein Bussgeld in Höhe von 35 Euro aufs Auge drücken, er hat sich
allerdings geweigert es zu aktzeptieren. Desweiteren wurde er ausfallend,
mich beschimpfte er als blind, die Zeugen als Lügner und den Polizisten
unterstellte er Ausländerfeindlichkeit (war ein Schwarzafrikaner, ca. 40
Jahre). Außerdem kündigte er an, ich werde keinen Cent von ihm bekommen und
daß er mich vor Gericht verklagt daß ich ihm seinen Schaden ersetzen muß.

Die Frage ist: Ist die Schuldfrage durch die o.g. Tatsachen eindeutig
geklärt und liegt 100 Prozent bei ihm? Kann ich also beruhigt meinen Schaden
reparieren lassen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen und mich
zurücklehnen? Oder gibt es noch was das ich beachten sollte?

gruß,
Daniel
Alexander Meyer
2005-10-18 16:26:02 UTC
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Post by Daniel Büttner
Auf einem Supermarktparkplatz war ich am rückwärts ausparken. Als mein Auto
schon fast aus der Parklücke draußen war, hab ich bemerkt daß das Fahrzeug
direkt gegenüber ebenfalls rückwärts rausfahren wollte. Ich hab dann
gebremst, und mein Auto stand. Eigentlich hab ich erwartet daß er auch
bremst, und mich zuerst ausfahren läßt. Doch er ist immer weiter rückwärts
gefahren, und hat mir seiner Stoßstange meine gerammt. Zu diesem Zeitpunkt
stand ich schon ca. 10-15 Sekunden.
Ich war mal in Belgien, bin alleine ausgeparkt, gegenüber parkte ein
Pärchen aus. Ich stand und hupte, er reagierte erst, als er mich schon
berührt hatte.

Tja, er meinte, dass man wohl nun nicht sagen könnte, wer zuerst stand,
ich war wohl alleine und deshalb im "Minderrecht"...

Weil aber an seinem Auto nichts war und bei mir nur ein wenig
Plastik-Kotflügel eingedrückt, haben wir es so belassen.

Würde mich auch mal interessieren, was in deinem Fall geschieht.
Daniel Büttner
2005-10-18 16:30:32 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Weil aber an seinem Auto nichts war und bei mir nur ein wenig
Plastik-Kotflügel eingedrückt, haben wir es so belassen.
So glimpflich ist es bei mir nicht ausgegangen... er hat einige Kratzer an
seiner Stoßstange, meine ist komplett im Eimer, hier ein Bild:
Loading Image...
Dabei werd ich es ganz sicher nicht belassen.
Post by Alexander Meyer
Würde mich auch mal interessieren, was in deinem Fall geschieht.
Werd ich hier gerne berichten, bin aber auch noch auf Meinungen der Leser
hier gespannt.

gruß,
Daniel
Till Walther
2005-10-18 16:38:07 UTC
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Post by Daniel Büttner
meine ist komplett im Eimer
So etwas nennt sich dann Stoßstange.
Mit der Konsistenz eines Gipsarmes, schön lackiert. ;-)
--
http://cretatus.com

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Peter Liedermann
2005-10-18 17:00:52 UTC
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Post by Till Walther
Post by Daniel Büttner
meine ist komplett im Eimer
So etwas nennt sich dann Stoßstange.
Mit der Konsistenz eines Gipsarmes, schön lackiert. ;-)
Auf dem Bild ist m.E. nur die Blende sichtbar. Es ist denkbar, dass
dahinter garnichts kaputt ist. Allerdings kostet so eine Blende mit
Lackierung auch schon so einiges, selbst wenn das Auto selber nichts weiter
hätte.

Gruss,
Peter
Till Walther
2005-10-18 17:04:24 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
Auf dem Bild ist m.E. nur die Blende sichtbar. Es ist denkbar, dass
dahinter garnichts kaputt ist. Allerdings kostet so eine Blende mit
Lackierung auch schon so einiges, selbst wenn das Auto selber nichts weiter
hätte.
Ja, aber beim Wort Stoßstange denke ich immer noch an die unlackierte,
gummigepolsterte, gefederte (!) Ramme an den alten Volvo-Modellen.
Vielleicht bin ich da altmodisch...
--
http://cretatus.com

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Jens Arne Maennig
2005-10-18 17:52:34 UTC
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Post by Till Walther
Ja, aber beim Wort Stoßstange denke ich immer noch an die unlackierte,
gummigepolsterte, gefederte (!) Ramme an den alten Volvo-Modellen.
Ich denke bei diesem Begriff immer an die alte Eisenbahnschwelle, die
die Front meines '67er VW-Busses zierte und mit der oft im Winter nicht
mehr anspringende PKW angeschoben wurden, die ebenfalls stabile
Stoßstangen hatten oder bei denen es eh nix mehr ausmachte.

Jens
Andreas Portz
2005-10-18 17:36:30 UTC
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Post by Peter Liedermann
Auf dem Bild ist m.E. nur die Blende sichtbar. Es ist denkbar, dass
dahinter garnichts kaputt ist. Allerdings kostet so eine Blende mit
Lackierung auch schon so einiges, selbst wenn das Auto selber nichts weiter
hätte.
Ne, das ist ein Stoßfänger, der selbst schon einiges an Energie aufnimmt
bzw. absorbiert. Kostet mit Montage und Lackierung ca. EUR 700,-
Jedenfalls beim Turnier, das ist ein etwas anderer.

-Andreas
--
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Till Walther
2005-10-18 16:36:01 UTC
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Post by Alexander Meyer
Tja, er meinte, dass man wohl nun nicht sagen könnte, wer zuerst stand,
ich war wohl alleine und deshalb im "Minderrecht"...
Diesmal gibt es aber zwei Zeugen, und das dürfte die Sache doch
wasserdicht machen. Der Gegner sollte im Minderrecht sein.
--
http://cretatus.com

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Peter Liedermann
2005-10-18 16:51:40 UTC
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"Daniel B�ttner" <***@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:4355168d$0$21245$***@newsread2.arcor-online.net...
(---)

Beide haben meine Version, daß ich schon mindestens 10 Sekunden gestanden
Post by Daniel Büttner
habe bestätigt.
Das dürfte entscheidend sein. Ich hoffe, dass man die Zeugen im
Zweifelsfall wiederauffinden kann und dass sie die Aussage ggf. wiederholen.
Ausserdem solltest Du unverzüglich, falls nicht schon geschehen, eine
Schadenersatzforderung an seine Versicherung richten und dabei die Zeugen
nennen.
Post by Daniel Büttner
Die Frage ist: Ist die Schuldfrage durch die o.g. Tatsachen eindeutig
geklärt und liegt 100 Prozent bei ihm? Kann ich also beruhigt meinen
Schaden reparieren lassen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen und
mich zurücklehnen? Oder gibt es noch was das ich beachten sollte?
Beachte, dass man mit Anwälten auch vorsichtig sein muss. Ich hatte einmal
einen beauftragt, der sich dann erst einmal selber zurücklehnte. Sich blind
auf einen Anwalt zu verlassen, den man nicht kennt bzw. der einem nicht von
zuverlässigen Kreisen empfohlen wurde, ist nicht empfehlenswert. In Deinem
Fall geht es m.E. auch ohne Anwalt; ich würde nur einen nehmen wenn
Rechtsschutzversicherung vorhanden.

Du bist aber sowieso noch gut weggekommen, hier in der Gegend wurde vor
einiger Zeit bei einer Auseinandersetzung um einen Parkplatz jemand
erschossen, von einem offenbar inländerfeindlichen Ausländer.

Gruss,
Peter
Daniel Büttner
2005-10-18 17:13:50 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
Das dürfte entscheidend sein. Ich hoffe, dass man die Zeugen im
Zweifelsfall wiederauffinden kann und dass sie die Aussage ggf.
wiederholen. Ausserdem solltest Du unverzüglich, falls nicht schon
geschehen, eine Schadenersatzforderung an seine Versicherung richten und
dabei die Zeugen nennen.
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die hat die Anschrift der
beiden Zeugen sowie deren Aussage protokolliert.
Post by Peter Liedermann
Beachte, dass man mit Anwälten auch vorsichtig sein muss. Ich hatte
einmal einen beauftragt, der sich dann erst einmal selber zurücklehnte.
Sich blind auf einen Anwalt zu verlassen, den man nicht kennt bzw. der
einem nicht von zuverlässigen Kreisen empfohlen wurde, ist nicht
empfehlenswert. In Deinem Fall geht es m.E. auch ohne Anwalt; ich würde
nur einen nehmen wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden.
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, hab morgen auch einen Termin beim
Anwalt.
Post by Peter Liedermann
Du bist aber sowieso noch gut weggekommen, hier in der Gegend wurde vor
einiger Zeit bei einer Auseinandersetzung um einen Parkplatz jemand
erschossen, von einem offenbar inländerfeindlichen Ausländer.
Handgreiflich wurde er nicht, machte auch nicht die Anstalten dazu. Hat halt
nur die ganze Zeit rumgemeckert, und verbale Attacken losgelassen.

gruß,
Daniel
Harald Brauner
2005-10-18 17:51:59 UTC
Permalink
Post by Daniel Büttner
(---)
Beide haben meine Version, daß ich schon mindestens 10 Sekunden gestanden
Post by Daniel Büttner
habe bestätigt.
Das dürfte entscheidend sein. Ich hoffe, dass man die Zeugen im
Zweifelsfall wiederauffinden kann und dass sie die Aussage ggf.
wiederholen. [...]
Wird das nicht gegen ihn verwendet werden? Stichwort
"Schadensminderungspflicht". Wenn ich OP richtig verstanden habe, hat
er schließlich >10sec. zugeschaut, wie sich der Unfall erkennbar
angebahnt hat. Hätte er nicht zumindest Hupen _müssen_? (10 sec. ist
wirklich eine sehr lange Zeit, um aktiv einem Unfall auszuweichen)

Harald
Rupert Haselbeck
2005-10-18 19:23:32 UTC
Permalink
Post by Harald Brauner
"Schadensminderungspflicht". Wenn ich OP richtig verstanden habe, hat
er schließlich >10sec. zugeschaut, wie sich der Unfall erkennbar
angebahnt hat. Hätte er nicht zumindest Hupen _müssen_? (10 sec. ist
wirklich eine sehr lange Zeit, um aktiv einem Unfall auszuweichen)
Erfahrungsgemäß sind solche "10-15 sec" in der Realität höchstens 5
Sekunden gewesen. Es kommt vielen Leuten zwar wirklich sehr lang vor,
aber praktisch reicht die Zeit, während der er vor Schreck auf das sich
nähernde Fahrzeug seines Kontrahenten starrt wie das Kaninchen auf die
Schlange, nicht, um zu hupen oder gar auszuweichen.
Ansonsten wäre wohl wirklich zu fragen, warum man so lange untätig
zusieht, wie man angefahren wird oder ob man überhaupt nach hinten
gekuckt hat.

MfG
Rupert
Daniel Büttner
2005-10-18 19:39:21 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Erfahrungsgemäß sind solche "10-15 sec" in der Realität höchstens 5
Sekunden gewesen. Es kommt vielen Leuten zwar wirklich sehr lang vor,
aber praktisch reicht die Zeit, während der er vor Schreck auf das sich
nähernde Fahrzeug seines Kontrahenten starrt wie das Kaninchen auf die
Schlange, nicht, um zu hupen oder gar auszuweichen.
Ansonsten wäre wohl wirklich zu fragen, warum man so lange untätig
zusieht, wie man angefahren wird oder ob man überhaupt nach hinten
gekuckt hat.
Ich hab in dem Moment nicht auf die Uhr gesehen - mag sein daß es auch etwas
kürzer war. Nach vorne hin wegfahren hätte ich aus Platzgründen nicht
können. Einzig mögliche Chance wäre gewesen zurück in die Parklücke. Aber
dazu hätte ich nicht nur mal eben vom Rückwärtsgang in den ersten schalten
müssen, sondern auch gleichzeitig noch das Lenkrad rumreißen, da die Räder
ja schon eingeschlagen waren. Ich habe erwartet daß er mich sieht und mich
voll ausparken läßt. Daran daß er einfach weiter fährt hätte ich nichtmal im
Traum gedacht. Als ich ihn dann näher kommen sah und den Crash befürchtete,
wollte ich noch auf die Hupe drücken, aber genau in dem Moment hat es schon
gekracht.

gruß,
Daniel
Harald Brauner
2005-10-20 00:19:00 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Brauner
"Schadensminderungspflicht". Wenn ich OP richtig verstanden habe, hat
er schließlich >10sec. zugeschaut, wie sich der Unfall erkennbar
angebahnt hat. Hätte er nicht zumindest Hupen _müssen_? (10 sec. ist
wirklich eine sehr lange Zeit, um aktiv einem Unfall auszuweichen)
Erfahrungsgemäß sind solche "10-15 sec" in der Realität höchstens 5
Sekunden gewesen. Es kommt vielen Leuten zwar wirklich sehr lang vor,
aber praktisch reicht die Zeit, während der er vor Schreck auf das
sich nähernde Fahrzeug seines Kontrahenten starrt wie das Kaninchen
auf die Schlange, nicht, um zu hupen oder gar auszuweichen.
Ansonsten wäre wohl wirklich zu fragen, warum man so lange untätig
zusieht, wie man angefahren wird oder ob man überhaupt nach hinten
gekuckt hat.
Die (unbeabsichtigte) Unrichtigkeit in solcherlei Aussagen ist mir
bekannt. Lass es 5 sec sein, zum Hupen müssen 2 reichen. Auch die
manchmal auftretende Reaktionsunfähigkeit kenne ich aus eigener
Erfahrung. Nur: Für diese falsche Reaktion war ausschließlich ich
selbst verantwortlich (Ist bei mir zum Glück folgenfrei geblieben, da
es sich zufälligerweise nur um einen Beinaheunfall handelte). Ich will
dem OP nichts anhängen, nur würde ich mich fragen, ob seine
Argumentation sinnvoll ist, wenn er keine Teilschuld bekommen will.
IANAL; und kenne mich schon garnicht mit den
Versicherungsspitzfindigkeiten aus. Deshalb würde _Ich_ wohl doch einen
RA konsultieren. (Gegnerische Anwälte oder Versicherungen haben in der
(Stammtisch-)Öffentlichkeit ja durchaus den Ruf, einem das Wort im
Munde rumzudrehen)

Harald
Rainer Haessner
2005-10-18 17:04:40 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Daniel Büttner
Die Frage ist: Ist die Schuldfrage durch die o.g. Tatsachen eindeutig
geklärt und liegt 100 Prozent bei ihm? Kann ich also beruhigt meinen Schaden
reparieren lassen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen und mich
zurücklehnen? Oder gibt es noch was das ich beachten sollte?
1. Durchatmen
2. Adressen der beiden Zeugen besorgen
3. Schlafen
4. Schaden dokumentieren, Fotos und Zeichnungen vom
Unfallort. Den Ort der Beruehrung sehr genau fotografieren.
Experten koennen daraus u.U. auch ablesen, welches Fahrzeug sich
bewegt hat
5. Detaillierte Beschreibung des Unfallvorgangs inklusive aller
noch auftreibbaren Randbedingungen (Kennzeichen weiterer Fahrzeuge,
Wetter, Datum, Zeiten, Zeugen)
6. Soweit noch nicht vorliegend, Versicherung des Unfallgegners
ermitteln (ueber die Zulassungsstelle)
7. Schadenersatzforderung an die Versicherung des Unfallgegners
8. Schadenteilung ablehnen (vorausgesetzt die hier gegebene Schilderung
des Unfallhergangs ist 100%ig korrekt)
9. weitere Handlungen in Abhaengigkeit von der Reaktion der
Versicherung

Rainer Haessner
Kathinka Wenz
2005-10-18 17:45:10 UTC
Permalink
Post by Daniel Büttner
Die Frage ist: Ist die Schuldfrage durch die o.g. Tatsachen eindeutig
geklärt und liegt 100 Prozent bei ihm? Kann ich also beruhigt meinen Schaden
reparieren lassen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen und mich
zurücklehnen? Oder gibt es noch was das ich beachten sollte?
Ruf einfach beim Zentralruf der Versicherer an (0180-25026), das
Kennzeichen deines Unfallgegners hast du ja wohl, und lass dir seine
Versicherung geben. Schildere denen, was passiert ist und lass dir von
ihnen sagen, was weiter passieren soll. Sie werden sich den
Polizeibericht anfordern und entsprechend reagieren. Bei dem Tatbestand
denke ich, dass sie nicht groß rumzicken.

Mit dem Unfallgegner musst du gar nicht kommunizieren, wenn du nicht
willst. Ich habe hier einen schweren Unfall auf genau diese Art
abgewickelt. Irgendwann, als es an die Begleichung der Körperverletzung
ging, habe ich einen Anwalt eingeschaltet, aber die ersten Verhandlungen
(Mietwagen etc.) gingen direkt an die Versicherung. War überraschend
nett, es ist nicht so, dass die sich immer nur querstellen.

Gruß, Kathinka
Ingo Bondmann
2005-10-18 18:31:34 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Ruf einfach beim Zentralruf der Versicherer an (0180-25026), das
Kennzeichen deines Unfallgegners hast du ja wohl, und lass dir seine
Versicherung geben. Schildere denen, was passiert ist und lass dir von
ihnen sagen, was weiter passieren soll. Sie werden sich den
Polizeibericht anfordern und entsprechend reagieren. Bei dem
Tatbestand denke ich, dass sie nicht groß rumzicken.
Der OP kann glücklich sein, daß die Polizei bei einem Sachschaden auf
Privatgrund ohne Verletzte überhaupt zur Unfallaufnahme gekommen ist.

Gruß Ingo
Kathinka Wenz
2005-10-18 18:55:15 UTC
Permalink
Post by Ingo Bondmann
Der OP kann glücklich sein, daß die Polizei bei einem Sachschaden auf
Privatgrund ohne Verletzte überhaupt zur Unfallaufnahme gekommen ist.
Wenn der Schaden hoch genug ist, warum sollte sie dann nicht kommen?
Welchen Unterschied macht der öffentliche Parkplatz im Gegensatz zur
öffentlichen Straße?

Oder kommt die Polizei beim Einbruch auch nicht in mein Haus, weil es
privat ist?

Gruß, Kathinka
Wolfgang News
2005-10-18 18:59:02 UTC
Permalink
"Ingo Bondmann" schrieb...
Post by Ingo Bondmann
Der OP kann glücklich sein, daß die Polizei bei einem Sachschaden auf
Privatgrund ohne Verletzte überhaupt zur Unfallaufnahme gekommen ist.
Du bist Dir aber schon im Klaren darüber, dass die Frage danach, ob sich
die Unfallörtlichkeit auf Privatgrund oder nicht befunden hat, nichts - aber
auch wirklich rein gar nichts - mit der Frage nach der Zuständigkeit der
Polizei zu tun hat, oder? ;-)
--
Gruß,
Wolfgang
Ellen Fink
2005-10-18 22:40:22 UTC
Permalink
Post by Ingo Bondmann
Post by Kathinka Wenz
Ruf einfach beim Zentralruf der Versicherer an (0180-25026), das
Kennzeichen deines Unfallgegners hast du ja wohl, und lass dir seine
Versicherung geben. Schildere denen, was passiert ist und lass dir von
ihnen sagen, was weiter passieren soll. Sie werden sich den
Polizeibericht anfordern und entsprechend reagieren. Bei dem
Tatbestand denke ich, dass sie nicht groß rumzicken.
Der OP kann glücklich sein, daß die Polizei bei einem Sachschaden auf
Privatgrund ohne Verletzte überhaupt zur Unfallaufnahme gekommen ist.
Ich kann aus dem Posting des OP nicht erkennen, dass es sich um einen
exklusiven, vom allgemeinen Straßenverkehr abgeschlossenen Parkplatz
handelt, der nur wenigen zugänglich ist... ansonsten ist es nämlich
öffentlicher Verkehrsraum.

Gruß

Ellen
--
Better stand tall when they're calling you out
Don't bend, don't break, baby, don't back down.
Bon Jovi "It's my life"

Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:
http://www.fanclub-frederic.de.to/
Daniel Büttner
2005-10-18 23:09:27 UTC
Permalink
Post by Ellen Fink
Ich kann aus dem Posting des OP nicht erkennen, dass es sich um einen
exklusiven, vom allgemeinen Straßenverkehr abgeschlossenen Parkplatz
handelt, der nur wenigen zugänglich ist... ansonsten ist es nämlich
öffentlicher Verkehrsraum.
Es handelte sich um einen Parkplatz von einer Aldi Filiale, der von 2
verschiedenen Straßen aus befahrbar ist, und auch keine Schranke o.ä. vor
den Einfahrten hat.

gruß,
Daniel
Hans Beiger
2005-10-18 20:49:42 UTC
Permalink
Post by Daniel Büttner
Hallo,
Auf einem Supermarktparkplatz war ich am rückwärts ausparken. Als mein Auto
schon fast aus der Parklücke draußen war, hab ich bemerkt daß das Fahrzeug
direkt gegenüber ebenfalls rückwärts rausfahren wollte. Ich hab dann
gebremst, und mein Auto stand. Eigentlich hab ich erwartet daß er auch
bremst, und mich zuerst ausfahren läßt. Doch er ist immer weiter rückwärts
gefahren, und hat mir seiner Stoßstange meine gerammt. Zu diesem Zeitpunkt
stand ich schon ca. 10-15 Sekunden.
gruß,
Daniel
Hallo,

vor Jahren so erlebt: Freundin ist gefahren, es war auch Ihr Auto.

Wir haben die Polizei gerufen die auch kam. Jede der Fahrerinnen
durfte 10- 15 DM zahlen und das wars.

Jede durfte Ihren Schaden selbst tragen.

Google fleißig, die Meinungen gehen das sehr auseinander.

§ 1 STVO kommt da zum Tragen und beide sind dann verpflichtet.

Auf Supermarktparkplätzen gibt es keine Vorfahrt. Die
Straßenverkehrsordnung gilt nur eingeschränkt.

Gruß Hans
Martin Kaul
2005-10-19 08:21:58 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Jede durfte Ihren Schaden selbst tragen.
Google fleißig, die Meinungen gehen das sehr auseinander.
§ 1 STVO kommt da zum Tragen und beide sind dann verpflichtet.
Auf Supermarktparkplätzen gibt es keine Vorfahrt. Die
Straßenverkehrsordnung gilt nur eingeschränkt.
Wenn ein Auto steht und das andere darauffährt - was hat das mit
Vorfahrt zu tun?

tschaule
Martin
Sven Demenus
2005-10-19 21:09:42 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Jede durfte Ihren Schaden selbst tragen.
So eine Haftungsverteilung gibt es überhaupt nicht.

50/50heißt, jeder trägt 50% des anderen Schadens.

Musste ein Unfallgegner bei einer Pattsituation mit mir auch erst lernen.
Wir haben uns gegenseitig beim entgegenkommen die Spiegel abgefahren.
War noch zu DM Zeiten.
Ich habe die hälfte von seinem Schaden bezahlt (musste nur der Spiegel
erneuert werden) waren etwa 130,-DM
Er die hälfte von meinem Schaden etwa 1100,-DM weil der Spiegel meine
Seitenscheibe zerschlagen hat und an Kabeln hing und dabei meine Tür
verbeult und verkratzt hat.

Jetzt stelle man sich mal vor jeder trägt seinen Schaden selbst.
Er 260,-DM und ich 2200,-DM obwohl jeder gleich viel "Schuld" ist?

Deshalb gibt es sowas wie jeder trägt seinen Schaden selbst auch nicht,
außer man lässt sich freiwillig drauf ein.

Gruß
Sven
Peter Liedermann
2005-10-20 10:29:49 UTC
Permalink
Post by Sven Demenus
Deshalb gibt es sowas wie jeder trägt seinen Schaden selbst auch nicht,
außer man lässt sich freiwillig drauf ein.
Typischerweise trifft man eine solche Regelung in gegenseitigem
Einvernehmen, wenn zwei ältere Fahrzeuge kleine, oberflächliche Schäden
davontragen und beide Unfallteilnehmer sich entscheiden, nicht reparieren zu
lassen. In diesem Fall ist 50/50 gar nicht möglich, weil die Schäden ja
nicht quantifiziert werden. Ich würde so etwas aber doch immer kurz
protokollieren, damit nicht noch irgendetwas hinterherkommt.

Gruss,
Peter
Bernd Sluka
2005-10-21 14:47:37 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Auf Supermarktparkplätzen gibt es keine Vorfahrt.
Darum ist es doch sehr günstig, daß die Geschichte gar nichts mit
Vorfahrt zu tun hat.
Post by Hans Beiger
Die
Straßenverkehrsordnung gilt nur eingeschränkt.
Eh, wieso das denn?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Ellen Fink
2005-10-18 22:29:16 UTC
Permalink
On Tue, 18 Oct 2005 17:36:46 +0200, Daniel Büttner
Post by Daniel Büttner
Hallo,
<snip Sachverhalt>
Post by Daniel Büttner
Zur Zeugensituation: Ich saß alleine in meinem Fahrzeug, er ebenfalls. Er
behauptet allerdings, ich wäre ihm drauf gefahren und er wäre gestanden.
Allerdings gibt es 2 weitere Zeugen: Der Fahrer des Fahrzeugs das direkt
neben meinem geparkt war, sowie eine Frau vier Parkplätze weiter, die gerade
dabei war ihr Fahrzeug zu beladen.
Sehr schön. Unabhängige Zeugen sind immer gut...
Post by Daniel Büttner
Beide haben meine Version, daß ich schon mindestens 10 Sekunden gestanden
habe bestätigt.
Damit sollte das Problem ja wohl erledigt sein...
Post by Daniel Büttner
Die Polizei kam dann auch und hat ihn als Schuldigen aufgeschrieben, und
wollte ihm ein Bussgeld in Höhe von 35 Euro aufs Auge drücken, er hat sich
allerdings geweigert es zu aktzeptieren. Desweiteren wurde er ausfallend,
Ersteres ist sein gutes Recht und dann wird eben eine Unfallanzeige
geschrieben, letzteres sollte er allerdings lassen.. allerdings werden die
Beamten ihn kaum als "Schuldigen" aufgeschrieben haben, sondern als
"Verursacher".. denn eine Schuld stellt kein Polizist, sondern nur ein
Richter fest. Macht aber nichts, passiert dem Laien öfter ;-)
Post by Daniel Büttner
mich beschimpfte er als blind, die Zeugen als Lügner und den Polizisten
unterstellte er Ausländerfeindlichkeit (war ein Schwarzafrikaner, ca. 40
Ah, die gute alte Rassistenkeule :-). Die hat mich und meinen Kollegen
letztens auch wieder getroffen obwohl ich bis heute nicht weiss, gegen wen
ich jetzt feindlich eingestellt gewesen sein sollte - immerhin war _da_
ein Schwarzafrikaner rückwärts gegen einen Libanesen gefahren (_dieser_
Verursacher beschwerte sich beim anderen aber darüber, dass der nicht
ebenfalls rückwärts gefahren ist und den Unfall so vermieden hat - obwohl
Zeugen bestätigten, dass der andere hupte und nicht zurückfahren
_konnte_)..

Eine kleine Anekdote dazu, die wahrscheinlich aber nicht jeder versteht:
Nachdem wir dem 01 eröffneten, dass wir ihn für den Verursacher halten und
wegen der Hauptunfallursache eine Unfallanzeige schreiben werden, rief
sein Beifahrer unvermittelt: "Da mach ich Gegenanzeige!!" :-) <lach>
Post by Daniel Büttner
Jahre). Außerdem kündigte er an, ich werde keinen Cent von ihm bekommen und
daß er mich vor Gericht verklagt daß ich ihm seinen Schaden ersetzen muß.
Da würde ich mich bei zwei unabhängigen Zeugen gemütlich im Sessel
zurücklehnen und der Dinge harren... aber einen Anwalt natürlich
informieren.
Post by Daniel Büttner
Die Frage ist: Ist die Schuldfrage durch die o.g. Tatsachen eindeutig
geklärt und liegt 100 Prozent bei ihm? Kann ich also beruhigt meinen Schaden
reparieren lassen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen und mich
zurücklehnen? Oder gibt es noch was das ich beachten sollte?
Ich würde mich erst bei der Versicherung melden und die Unfallmitteilung
abgeben. Die setzen sich dann mit der Versicherung des 01 in Verbindung
und wahrscheinlich sind die bei der Sachlage nicht ganz so stur wie der 01
selber. Die weitere Vorgehensweise würde ich über den
Versicherungsvertreter Deines Vertrauens oder über einen Anwalt klären
lassen. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen...

Gruß

Ellen
--
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Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:
http://www.fanclub-frederic.de.to/
Daniel Büttner
2005-10-19 07:45:26 UTC
Permalink
Post by Ellen Fink
Ersteres ist sein gutes Recht und dann wird eben eine Unfallanzeige
geschrieben, letzteres sollte er allerdings lassen.. allerdings werden die
Beamten ihn kaum als "Schuldigen" aufgeschrieben haben, sondern als
"Verursacher".. denn eine Schuld stellt kein Polizist, sondern nur ein
Richter fest. Macht aber nichts, passiert dem Laien öfter ;-)
Sorry für die Verwechslung ;-) Aber dazu noch ne Frage: Wie geht es denn
jetzt weiter, da er die Verwarnung abgelehnt hat. Wird die Sache jetzt
fallen gelassen (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen), oder gibt es
dafür eine extra Gerichtsverhandlung? Und falls ja, auf welcher Grundlage
entscheidet der Richter? Müssen da alle Beteiligten (incl. Zeugen und mir)
antanzen?
Post by Ellen Fink
Ich würde mich erst bei der Versicherung melden und die Unfallmitteilung
abgeben. Die setzen sich dann mit der Versicherung des 01 in Verbindung
und wahrscheinlich sind die bei der Sachlage nicht ganz so stur wie der 01
selber. Die weitere Vorgehensweise würde ich über den
Versicherungsvertreter Deines Vertrauens oder über einen Anwalt klären
lassen. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen...
Ich war mittlerweile bei nem Anwalt, der die ganze Abwicklung übernimmt. Er
meinte, der Unfallgegner wäre bei einer Direktversicherung versichert, die
dafür bekannt ist Probleme zu machen. Von daher ist es vielleicht gut wenn
man da gleich mit nem Anwalt ankommt.

gruß,
Daniel
Ellen Fink
2005-10-19 16:58:09 UTC
Permalink
On Wed, 19 Oct 2005 09:45:26 +0200, Daniel Büttner
Post by Daniel Büttner
Post by Ellen Fink
Ersteres ist sein gutes Recht und dann wird eben eine Unfallanzeige
geschrieben, letzteres sollte er allerdings lassen.. allerdings werden die
Beamten ihn kaum als "Schuldigen" aufgeschrieben haben, sondern als
"Verursacher".. denn eine Schuld stellt kein Polizist, sondern nur ein
Richter fest. Macht aber nichts, passiert dem Laien öfter ;-)
Sorry für die Verwechslung ;-) Aber dazu noch ne Frage: Wie geht es denn
jetzt weiter, da er die Verwarnung abgelehnt hat. Wird die Sache jetzt
fallen gelassen (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen), oder gibt es
dafür eine extra Gerichtsverhandlung? Und falls ja, auf welcher Grundlage
entscheidet der Richter? Müssen da alle Beteiligten (incl. Zeugen und mir)
antanzen?
Die Sache kommt erst einmal zur Bußgeldstelle. Der dort sitzende Beamte
entscheidet und schickt (wahrscheinlich) dem Typen einen Bescheid, mit dem
er die 35 Euro plus Verwaltungsgebühr bezahlen soll. Wenn er das dann
immer noch ablehnt, dann kann es durchaus zu einer Verhandlung kommen. Und
wenn der Richter da die Zeugen _alle_ hören will, dann lädt der die auch
vor.
Post by Daniel Büttner
Post by Ellen Fink
Ich würde mich erst bei der Versicherung melden und die Unfallmitteilung
abgeben. Die setzen sich dann mit der Versicherung des 01 in Verbindung
und wahrscheinlich sind die bei der Sachlage nicht ganz so stur wie der 01
selber. Die weitere Vorgehensweise würde ich über den
Versicherungsvertreter Deines Vertrauens oder über einen Anwalt klären
lassen. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen...
Ich war mittlerweile bei nem Anwalt, der die ganze Abwicklung übernimmt. Er
meinte, der Unfallgegner wäre bei einer Direktversicherung versichert, die
dafür bekannt ist Probleme zu machen. Von daher ist es vielleicht gut wenn
man da gleich mit nem Anwalt ankommt.
Auch okay - ein Kollege von mir berichtete letztens auch von Ärger mit
einer Direktversicherung...

Gruß

Ellen
--
Better stand tall when they're calling you out
Don't bend, don't break, baby, don't back down.
Bon Jovi "It's my life"

Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:
http://www.fanclub-frederic.de.to/
Stephan Gerlach
2005-10-19 11:23:49 UTC
Permalink
Post by Daniel Büttner
Zur Zeugensituation: Ich saß alleine in meinem Fahrzeug, er ebenfalls. Er
behauptet allerdings, ich wäre ihm drauf gefahren und er wäre gestanden.
Allerdings gibt es 2 weitere Zeugen: Der Fahrer des Fahrzeugs das direkt
neben meinem geparkt war, sowie eine Frau vier Parkplätze weiter, die gerade
dabei war ihr Fahrzeug zu beladen.
Beide haben meine Version, daß ich schon mindestens 10 Sekunden gestanden
habe bestätigt.
Das sollte eigentlich für duch ausreichen?
Zumindest, wenn die Zeugen im Zweifelsfall ihre Aussagen bestätigen.
Post by Daniel Büttner
Die Polizei kam dann auch und hat ihn als Schuldigen aufgeschrieben, und
wollte ihm ein Bussgeld in Höhe von 35 Euro aufs Auge drücken, er hat sich
allerdings geweigert es zu aktzeptieren. Desweiteren wurde er ausfallend,
mich beschimpfte er als blind, die Zeugen als Lügner und den Polizisten
unterstellte er Ausländerfeindlichkeit
(war ein Schwarzafrikaner, ca. 40
Jahre).
Mit diesem Verhalten sollte sich der Mann endgültig ins "Abseits"
gesteuert haben.
Post by Daniel Büttner
Außerdem kündigte er an, ich werde keinen Cent von ihm bekommen
Damit könnte er Recht haben.
Bekommst du das Geld nicht ohnehin von seiner Versicherung (und
nicht von ihm)?
--
Stephan

"S'il vous plaît", oder: Seht her, ich bin so frankophil,
daß ich statt "bitte" einen Buchstaben mehr schreiben und
trotzdem in Kauf nehmen muß, daß mich viele nicht verstehen.
(Erik Meltzer in d.s.r.s. auf die Frage "was heißt s.v.p.?")
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