Guenter
2006-09-21 18:02:07 UTC
Hallo,
habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.
Wie verhalte ich mich?
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Der Verstoß ist keine 3 Monate her, wahrscheinlich nicht verjährt und
durch die Zustellung der Vorladung wird die Verjährung ausgesetzt.
Irgendwelche Ideen?
Danke u. Gruss
Günter
habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.
Wie verhalte ich mich?
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Der Verstoß ist keine 3 Monate her, wahrscheinlich nicht verjährt und
durch die Zustellung der Vorladung wird die Verjährung ausgesetzt.
Irgendwelche Ideen?
Danke u. Gruss
Günter