Discussion:
Vorladung als Betroffener - was tun?
(zu alt für eine Antwort)
Guenter
2006-09-21 18:02:07 UTC
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Hallo,

habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.

Wie verhalte ich mich?
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Der Verstoß ist keine 3 Monate her, wahrscheinlich nicht verjährt und
durch die Zustellung der Vorladung wird die Verjährung ausgesetzt.

Irgendwelche Ideen?

Danke u. Gruss
Günter
Mang, Egon
2006-09-21 18:12:19 UTC
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Post by Guenter
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Ob es Sinn macht kann ich dir nicht beraten.
Folgen musst du einer polizeilichen Einladung nicht!

Ansonsten sind bei den wegen Angaben keine weiteren Aussagen zu treffen!
--
Wirklich reiche Leute sind die bescheidensten und unauffälligsten Personen!

Dieses Stadium habe ich definitiv noch nicht erreicht!
Hans Beiger
2006-09-21 20:47:35 UTC
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Post by Guenter
Hallo,
habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.
Danke u. Gruss
Günter
Hallo,

wo sind da noch Fragen?

Gruß Hans
Egon Vellusig
2006-09-21 20:56:33 UTC
Permalink
Post by Guenter
Post by Guenter
habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.
Danke u. Gruss
Günter
Hallo,
wo sind da noch Fragen?
Im zweiten, von Dir nicht zitierten Absatz:

| Wie verhalte ich mich?
| Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
| Der Verstoß ist keine 3 Monate her, wahrscheinlich nicht verjährt und
| durch die Zustellung der Vorladung wird die Verjährung ausgesetzt.

Schöne Grüße, Egon
--
Endlich ist er da, der langersehnte Kampfeinsatz.
Bygvir Melkerson
2006-09-22 06:22:26 UTC
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Post by Guenter
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Natürlich macht es Sinn dieser Vorladung bicht zu folgen. Dann kommt
beim nächsten Mal vielleicht die Polizei und holt dich zur Vorladung
ab, eine Art kostenloses Taxi. Und die Nachbarn haben auch ewas zum
reden. Handschellen wwerden sie dir nicht gleich anlegen. es sei denn
du wehrst dich gegen die Polizei. Je nachdem welchen Unterhaltungsgrad
du deinen Nachbarn bieten willst. Du könntest auch so tun als ob du
mitkommen willst und dann wegrennen, da hat die ganze Straße was zum
schauen.
Post by Guenter
Irgendwelche Ideen?
Massenweise!
Ruediger Faust
2006-09-22 08:43:53 UTC
Permalink
Hi,
Post by Bygvir Melkerson
Post by Guenter
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Natürlich macht es Sinn dieser Vorladung bicht zu folgen. Dann kommt
beim nächsten Mal vielleicht die Polizei und holt dich zur Vorladung
ab, eine Art kostenloses Taxi. Und die Nachbarn haben auch ewas zum
reden. Handschellen wwerden sie dir nicht gleich anlegen. es sei denn
du wehrst dich gegen die Polizei. Je nachdem welchen Unterhaltungsgrad
du deinen Nachbarn bieten willst. Du könntest auch so tun als ob du
mitkommen willst und dann wegrennen, da hat die ganze Straße was zum
schauen.
Was auch schön wäre. Er ruft hinter verschlossener Tür: Ich habe eine Waffe.

Sieht bestimmt gut aus wenn sich ne Stunde später die GSG9 vom Tach durch das
verschlossense Fenster abseilt.

Zeitungsbericht inkl. Da hat dann die ganze Stadt was zu reden. ;-)

Gruss
Enrico Dörre
2006-09-22 09:35:50 UTC
Permalink
Post by Ruediger Faust
Post by Bygvir Melkerson
Post by Guenter
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Natürlich macht es Sinn dieser Vorladung bicht zu folgen. Dann kommt
beim nächsten Mal vielleicht die Polizei und holt dich zur Vorladung
ab, eine Art kostenloses Taxi. Und die Nachbarn haben auch ewas zum
reden. Handschellen wwerden sie dir nicht gleich anlegen. es sei denn
du wehrst dich gegen die Polizei. Je nachdem welchen Unterhaltungsgrad
du deinen Nachbarn bieten willst. Du könntest auch so tun als ob du
mitkommen willst und dann wegrennen, da hat die ganze Straße was zum
schauen.
Was auch schön wäre. Er ruft hinter verschlossener Tür: Ich habe eine Waffe.
Sieht bestimmt gut aus wenn sich ne Stunde später die GSG9 vom Tach
durch das verschlossense Fenster abseilt.
Zeitungsbericht inkl. Da hat dann die ganze Stadt was zu reden. ;-)
Nicht nur die Stadt, mit ein bischen Glück (und Sommerloch) kann man
dann Portraitfotos von sich bundesweit für wenig Geld im Kiosk kaufen
und bekommt Sendezeit auf RTL.

Grüße

En*komm ich jetzt ins fernsehn?*rico
Daniel Weigelt
2006-09-23 07:49:33 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Nicht nur die Stadt, mit ein bischen Glück (und Sommerloch) kann man
dann Portraitfotos von sich bundesweit für wenig Geld im Kiosk kaufen
und bekommt Sendezeit auf RTL.
Ihr habt Phantasien...! :)

mfG

Daniel
--
Das rote Blog:
http://www.woschod.de/
BolscheWiki:
http://www.bolschewiki.net/
Ralf Bosselmann
2006-09-22 09:37:27 UTC
Permalink
Post by Ruediger Faust
Was auch schön wäre. Er ruft hinter verschlossener Tür: Ich habe eine Waffe.
Sieht bestimmt gut aus wenn sich ne Stunde später die GSG9 vom Tach
durch das verschlossense Fenster abseilt.
Ich dachte bisher solchen Kleinkram übernimmt ein SEK.

Ralf
Klaus Wagner
2006-09-22 13:37:05 UTC
Permalink
Post by Bygvir Melkerson
Post by Guenter
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Natürlich macht es Sinn dieser Vorladung bicht zu folgen. Dann kommt
beim nächsten Mal vielleicht die Polizei und holt dich zur Vorladung
ab, eine Art kostenloses Taxi. Und die Nachbarn haben auch ewas zum
reden. Handschellen wwerden sie dir nicht gleich anlegen. es sei denn
du wehrst dich gegen die Polizei. Je nachdem welchen Unterhaltungsgrad
du deinen Nachbarn bieten willst. Du könntest auch so tun als ob du
mitkommen willst und dann wegrennen, da hat die ganze Straße was zum
schauen.
Affenstark!
Post by Bygvir Melkerson
Post by Guenter
Irgendwelche Ideen?
Massenweise!
:-))))

Ich war mal als Zuschauer bei einer Gerichtsverhandlung. Der Angeklagte saß
schon 3 Monate in Untersuchungshaft und ließ bei seiner Verhandlung seinen
Vater aussagen. Dieser mußte aus einem Gefängnis - er saß auch gerade - aus
der Schweiz ca 200km entfernt hergebracht werden.

Jetzt der Hammer: Er sagte dem Gericht, daß sein Sohn (also der Angeklagte)
nicht der sei, der verhaftet worden war. Sein Sohn sei zum fraglichen
zeitpunkt bei ihm zu Besuch gewesen.

So ähnlich kommt mir Guenter auch vor. "War zwar mein Auto, hab auch hinter
dem Steuer gesessen, wars aber nicht".

Gruß
Klaus
Johannes Sperling
2006-09-26 22:34:39 UTC
Permalink
Post by Klaus Wagner
Ich war mal als Zuschauer bei einer Gerichtsverhandlung.
Dazu hätte ich auch mal Lust. Wie hattest du von der Verhandlung erfahren?

Gruß,
Johannes
Carlos Duerschmidt
2006-09-26 23:52:44 UTC
Permalink
Post by Johannes Sperling
Dazu hätte ich auch mal Lust.
Dann geh doch einfach hin! Meistens ist im Gericht frühmorgens so ab
acht Uhr was los. An den Sälen hängen dann Pläne aus.

Gruß
Carlos
Martin Bohm
2006-09-27 13:20:25 UTC
Permalink
Post by Carlos Duerschmidt
Dann geh doch einfach hin! Meistens ist im Gericht frühmorgens so ab
acht Uhr was los. An den Sälen hängen dann Pläne aus.
So isses, und am Infostand/Sicherheitskontrolle erfährst Du auch die Pläne der
nächsten Tage. Das Problem: Auf den Plänen steht nur etwa:
"Sturmann ./. Fa. Kleinlich, 12:30 Saal B3". Worum es geht, steht da nicht.

Martin
Johannes Sperling
2006-09-27 21:43:41 UTC
Permalink
Post by Martin Bohm
Dann geh doch einfach hin! Meistens ist im Gericht frühmorgens so ab acht
Uhr was los. An den Sälen hängen dann Pläne aus.
So isses, und am Infostand/Sicherheitskontrolle erfährst Du auch die Pläne
"Sturmann ./. Fa. Kleinlich, 12:30 Saal B3". Worum es geht, steht da
nicht.
Danke für die Tipps. Ich war heute mal bei einem Amtsgericht, da hingen
Pläne für den nächsten Tag aus, sogar jeweils mit der vorgeworfenen
Strafsache.
Kann ich mir an der Information auch die Pläne der nächsten Woche zeigen
lassen? Wenn ja, warum werden diese nicht gleich ausgehangen?
Und warum gibt es die Ankündigungen nicht im Internet?

Gruß,
Johannes

Peter Gahbler
2006-09-22 11:02:40 UTC
Permalink
Post by Bygvir Melkerson
Natürlich macht es Sinn dieser Vorladung bicht zu folgen. Dann kommt
beim nächsten Mal vielleicht die Polizei und holt dich zur Vorladung
ab, eine Art kostenloses Taxi.
Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Ist wohl nicht Dein
Ernst...
Wenn die Anhörung nicht zurückkommt und/oder der Vorladung nicht Folge
geleistet wird, kommt ein Vermerk in die Akte, daß der Betroffene von
seinem Recht angehört zu werden, anscheinend keinen Gebrauch machen
will (nachdem evtl. nochmal schriftlich/telefonisch erinnert worden
war) und es wird nach Aktenlage entschieden. Wenn der Fahrer
zweifelhaft ist, fährt die Polizei nochmal los und klingelt, um das
Foto mit der Realität zu vergleichen, es wird ein Paßbild vom
Einwohnermeldeamt zum Vergleich angefordert oder die Nachbarn gefragt
(wenn der Betroffenen nicht angetroffen wird) und dann nach Aktenlage
entschieden. Da wird niemand abgeholt...

Gruß
Peter
Peter Radeberger
2006-09-23 08:06:37 UTC
Permalink
Post by Bygvir Melkerson
Post by Guenter
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Natürlich macht es Sinn dieser Vorladung bicht zu folgen. Dann kommt
beim nächsten Mal vielleicht die Polizei und holt dich zur Vorladung
ab, eine Art kostenloses Taxi.
nein, die holen niemanden ab. Die Vorladung der Polizei ist eine
freundliche Einladung, der niemand folgen muss. Wenn sie dann vor der
Tür stehen muss Du die Polizei nicht einmal reinlassen. abfertigung über
Haussprechanlage reicht da völlig aus.

Ob das Ganze im Vorliegenden Fall Sinn macht, will ich hier nicht
beurteilen. Nur soviel, wozu soll ich meine Zeit nicht auf der
Polizeiwache vertrödeln
Elke Bock
2006-09-22 12:50:52 UTC
Permalink
Post by Guenter
Hallo,
habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.
Wie verhalte ich mich?
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Der Verstoß ist keine 3 Monate her, wahrscheinlich nicht verjährt und
durch die Zustellung der Vorladung wird die Verjährung ausgesetzt.
Irgendwelche Ideen?
Das nicht, aber ich versuche mal eine freundliche
Übersetzung:

Du möchtest wissen, wie du einfach das Bußgeld zahlen
kannst, ohne vorher auf's Revier zu latschen, wo doch schon
alles klar ist?

Das tät ich jedenfalls als berechtigtes Anliegen verstehen.
Wer mit dem eigenen Auto erwischt wird, kriegt doch auch
einfach Zahlungsaufforderung bzw. die Möglichkeit, sich
schriftlich zu äußern.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Guenter
2006-09-22 15:01:12 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Guenter
Hallo,
habe wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine "Vorladung als
Betroffener". Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelte, hat der Halter
mich als Fahrer angegeben. Auf dem Foto bin zweifelsfrei ich zu
erkennen. Das wird jeder Richter auch so sehen.
Wie verhalte ich mich?
Hat es Sinn, dieser Vorladung nicht zu folgen?
Der Verstoß ist keine 3 Monate her, wahrscheinlich nicht verjährt und
durch die Zustellung der Vorladung wird die Verjährung ausgesetzt.
Irgendwelche Ideen?
Das nicht, aber ich versuche mal eine freundliche
Du möchtest wissen, wie du einfach das Bußgeld zahlen
kannst, ohne vorher auf's Revier zu latschen, wo doch schon
alles klar ist?
Endlich mal einer, der kapiert, worum es geht.

Die anderen Beiträge waren aber auch ganz lustig (GSG9, SEK etc)...

Es gibt aber doch einige, die einem empfehlen, nicht hinzugehen und die
Verzögerungstaktik anzuwenden. Nur hat keiner gesagt, wozu das gut sein
soll (Verjährung augesetzt, Foto eindeutig)

Am liebsten wäre mir ein Anhörungsbogen mit Zahlkarte, da ich ja wohl
nicht drum rum komme.

Günter
Jens Müller
2006-09-22 21:14:39 UTC
Permalink
Post by Guenter
Es gibt aber doch einige, die einem empfehlen, nicht hinzugehen und die
Verzögerungstaktik anzuwenden. Nur hat keiner gesagt, wozu das gut sein
soll (Verjährung augesetzt, Foto eindeutig)
Die Verjährung ist nicht "ausgesetzt", sondern unterbrochen, fängt also
von Neuem an zu laufen.
Dirk Schneider
2006-09-24 10:45:26 UTC
Permalink
Post by Guenter
Es gibt aber doch einige, die einem empfehlen, nicht hinzugehen und die
Verzögerungstaktik anzuwenden. Nur hat keiner gesagt, wozu das gut sein
soll (Verjährung augesetzt, Foto eindeutig)
Am liebsten wäre mir ein Anhörungsbogen mit Zahlkarte, da ich ja wohl
nicht drum rum komme.
Dann geh doch hin und sag denen das. Oder wird da auch von abgeraten?

Gruß Dirk.
--
Beschwerden bitte schriftlich oder zur Eingabe der Geschäftsstelle!
Peter Radeberger
2006-09-24 10:51:02 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Post by Guenter
Es gibt aber doch einige, die einem empfehlen, nicht hinzugehen und
die Verzögerungstaktik anzuwenden. Nur hat keiner gesagt, wozu das gut
sein soll (Verjährung augesetzt, Foto eindeutig)
Am liebsten wäre mir ein Anhörungsbogen mit Zahlkarte, da ich ja wohl
nicht drum rum komme.
Dann geh doch hin und sag denen das. Oder wird da auch von abgeraten?
warum soll er? Wenn er nicht hingeht, kommt der Bußgeldbescheid
automatisch. Er bekommt keinerlei Rabatt für sein mitwirken. Im
Gegenteil, es könnte sein, dass der Beramte das Foto mit einem älteren
Foto aus seinen Quellen verglichen hat und sich nicht sicher ist. Dann
könnte es passieren, dass das verfahren eingestellt wird. Erscheint er,
kann der Beamte einen aktuellen Abgleich Bild - Person machen. Wie
gesagt, dies wäre eine von vielen Möglichkeiten.
Guenter
2006-09-24 17:30:43 UTC
Permalink
Post by Peter Radeberger
Post by Dirk Schneider
Post by Guenter
Es gibt aber doch einige, die einem empfehlen, nicht hinzugehen und
die Verzögerungstaktik anzuwenden. Nur hat keiner gesagt, wozu das
gut sein soll (Verjährung augesetzt, Foto eindeutig)
Am liebsten wäre mir ein Anhörungsbogen mit Zahlkarte, da ich ja wohl
nicht drum rum komme.
Dann geh doch hin und sag denen das. Oder wird da auch von abgeraten?
warum soll er? Wenn er nicht hingeht, kommt der Bußgeldbescheid
automatisch. Er bekommt keinerlei Rabatt für sein mitwirken. Im
Gegenteil, es könnte sein, dass der Beramte das Foto mit einem älteren
Foto aus seinen Quellen verglichen hat und sich nicht sicher ist. Dann
könnte es passieren, dass das verfahren eingestellt wird. Erscheint er,
kann der Beamte einen aktuellen Abgleich Bild - Person machen. Wie
gesagt, dies wäre eine von vielen Möglichkeiten.
OK, ich möchte nochmal zusammenfassen, worum es mir geht:

1. Falls ich ums zahlen rumkomme, wunderbar.
2. Da auf dem Foto gut zu erkennen, schliesse ich 1. aus
3. Falls also aus dem vorhergesagten klar ist, dass ich zahlen muss,
dann bitte auf die einfachste Art, also ohne hinlaufen,
Gesichtsvergleich etc.

Falls aber trotz des oben gesagten die Möglichkeit besteht, dass die das
Verfahren einstellen, dann wirke ich eben erstmal nicht mit..

Was riskiere ich, falls sie das Verfahren nicht einstellen?
Wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen? Ich krieg eine
Vorladung, die ich nicht mehr ausschlagen kann? Wie werden die Kosten
dann aussehen?

Falls die Kosten dann in die Höhe schnellen und aus 2. doch zahlen muss,
habe ich ja wirklich nichts gewonnen.
Bernd Sluka
2006-09-22 20:24:22 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Du möchtest wissen, wie du einfach das Bußgeld zahlen
kannst, ohne vorher auf's Revier zu latschen, wo doch schon
alles klar ist?
Wenn die Einladung "auf's Revier", also zu Polizei geht: einfach nicht
hingehen. Vorher bescheid sagen, daß man nicht kommt, ist nett.
--
A || Bernd Sluka
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