Stefan Schmitz
2024-07-29 13:58:52 UTC
Habe heute ein Gespann mit einem Bauwagen als Anhänger gesehen, bei dem
mir auffiel, dass hinten kein Kennzeichen zu sehen war.
Beim Vorbeigehen sah ich dann, dass das Zugfahrzeug ein LKW einer
Bauunternehmung war. Der Bauwagen soll also tatsächlich an einer
Baustelle stehen.
Ist es erlaubt, für einen relativ kurzen Transport auf ein sichtbares
hinteres Kennzeichen zu verzichten? Normalerweise müsste wohl ein
Wiederholungskennzeichen dran, aber ohne Halterung ist das schwer
anzubringen.
Ein Bauunternehmer sollte eigentlich wissen, ob er das so machen darf.
Oder kann es sein, dass ihm klar ist, eigentlich wäre es nicht zulässig,
aber ein Verstoß hat keine Konsequenzen?
mir auffiel, dass hinten kein Kennzeichen zu sehen war.
Beim Vorbeigehen sah ich dann, dass das Zugfahrzeug ein LKW einer
Bauunternehmung war. Der Bauwagen soll also tatsächlich an einer
Baustelle stehen.
Ist es erlaubt, für einen relativ kurzen Transport auf ein sichtbares
hinteres Kennzeichen zu verzichten? Normalerweise müsste wohl ein
Wiederholungskennzeichen dran, aber ohne Halterung ist das schwer
anzubringen.
Ein Bauunternehmer sollte eigentlich wissen, ob er das so machen darf.
Oder kann es sein, dass ihm klar ist, eigentlich wäre es nicht zulässig,
aber ein Verstoß hat keine Konsequenzen?