Discussion:
Zeichen 237 (Radweg) auf dem Asphalt
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Randolf
2008-02-04 18:38:38 UTC
Permalink
Hallo,

am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.

Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm


Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?


Zusatzfrage: Etwa 20-25 Meter nach dem Beginn des Streifens
ist eine Bushaltestelle. Darf der Bus auf dem Streifen stehen,
wenn er an der Haltestelle hält?
--
Gruß, Andreas

http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Jens Müller
2008-02-04 19:00:38 UTC
Permalink
Post by Andreas Randolf
Hallo,
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
Post by Andreas Randolf
ein sonstiger Radweg
Ja, da erkennbar für den Radverkehr bestimmt.
Post by Andreas Randolf
oder etwas anderes?
Nein, IMO nicht.
Post by Andreas Randolf
Zusatzfrage: Etwa 20-25 Meter nach dem Beginn des Streifens
ist eine Bushaltestelle. Darf der Bus auf dem Streifen stehen,
wenn er an der Haltestelle hält?
Wenn es ein anderer Radweg ist: Nein. Aber wer denkt sich so einen
Schwachsinn aus?
HaJo Hachtkemper
2008-02-04 19:19:25 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch Schilder
oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und
Verbote.'
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
Zusatzfrage: Etwa 20-25 Meter nach dem Beginn des Streifens
ist eine Bushaltestelle. Darf der Bus auf dem Streifen stehen,
wenn er an der Haltestelle hält?
Wenn es ein anderer Radweg ist: Nein. Aber wer denkt sich so einen
Schwachsinn aus?
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen. Wer das so
anordnet, gehört mal auf den Prüfstand.

Ciao/HaJo
Bernd Sluka
2008-02-04 23:29:39 UTC
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Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch Schilder
oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und
Verbote.'
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild dazugehört.
Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Stefan Pohlmann
2008-02-05 00:53:23 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch Schilder
oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und
Verbote.'
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild dazugehört.
Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
Dort steht "auf der Fahrbahn", hat also IMSO mit diesem Fall gar nichts zu
tun.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Andreas Randolf
2008-02-05 08:04:12 UTC
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Post by Stefan Pohlmann
Post by Bernd Sluka
Post by HaJo Hachtkemper
Post by Jens Müller
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch
Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche
enthalten Gebote und Verbote.'
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild dazugehört.
Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
Dort steht "auf der Fahrbahn", hat also IMSO mit diesem Fall
gar nichts zu tun.
Laut Wikipedia gehört der Seitenstreifen zur Fahrbahn:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahn
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--
Gruß, Andreas

http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Bernd Sluka
2008-02-05 08:18:31 UTC
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Post by Stefan Pohlmann
Post by Bernd Sluka
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch Schilder
oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und
Verbote.'
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild dazugehört.
Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
Dort steht "auf der Fahrbahn", hat also IMSO mit diesem Fall gar nichts zu
tun.
Dann bennene bitte das "Gebot oder Verbot", daß IYSO von der
Straßenbemalung ausgeht.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Lutz Illigen
2008-02-05 02:42:05 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by HaJo Hachtkemper
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch
Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche
enthalten Gebote und Verbote.'
Sehe ich auch so.
Post by Bernd Sluka
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild
dazugehört. Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
Wo soll das stehen? Auf der Fahrbahn?

Lutz
Bernd Sluka
2008-02-05 11:37:29 UTC
Permalink
Post by Lutz Illigen
Post by Bernd Sluka
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild
dazugehört. Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
Wo soll das stehen? Auf der Fahrbahn?
neben dem abmarkierten Streifen
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Christian Ulrich
2008-02-05 11:48:51 UTC
Permalink
Lutz Illigen schrieb:

[. .. §41(1)...]
Post by Lutz Illigen
Sehe ich auch so.
Ich nicht, denn im genannten § ist nicht die Rede von "Schildern auf
der Straßenoberfläche" (sondern lediglich "Schildern" _oder_ "weiße
Markierungen auf der Straßenoberfläche"), das kommt erst in §42 (6) Nr.
3.
Bei einer (ausschließlich) weisse Markierung (weisses Fahrrad auf dem
Fahbahnbelag), wäre es nach §42 (6) Nr. 1g ein (nicht
benutzungspflichtiger) Schutzstreifen.
Ist die "Malerei" bunt (z.B. weißes Fahrrad auf blauem Grund) muß IMO
auch ein entsprechendes Schild vorhanden sein um benutzungspflichtig
zu sein, sonst wäre es (auch IMO) halt ebenfalls nur ein nicht
benutzungspflichtiger Schutzstreifen.
Post by Lutz Illigen
Post by Bernd Sluka
Die enthalten Verkehrszeichen aber nur, wenn ein Schild
dazugehört. Siehe § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
Wo soll das stehen? Auf der Fahrbahn?
Nein, neben rechts daneben.

Gruß CU.
Jens Müller
2008-02-05 11:56:13 UTC
Permalink
Post by Christian Ulrich
[. .. §41(1)...]
Post by Lutz Illigen
Sehe ich auch so.
Ich nicht, denn im genannten § ist nicht die Rede von "Schildern auf
der Straßenoberfläche" (sondern lediglich "Schildern" _oder_ "weiße
Markierungen auf der Straßenoberfläche"), das kommt erst in §42 (6) Nr.
3.
Bei einer (ausschließlich) weisse Markierung (weisses Fahrrad auf dem
Fahbahnbelag), wäre es nach §42 (6) Nr. 1g ein (nicht
benutzungspflichtiger) Schutzstreifen.
Ist die "Malerei" bunt (z.B. weißes Fahrrad auf blauem Grund) muß IMO
auch ein entsprechendes Schild vorhanden sein um benutzungspflichtig
zu sein, sonst wäre es (auch IMO) halt ebenfalls nur ein nicht
benutzungspflichtiger Schutzstreifen.
Schutzstreifen werden mit Schutzstreifenmarkierung markiert. Wenn die
nicht da ist, ist es kein Schutzstreifen.
Christian Ulrich
2008-02-05 12:08:40 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
[. .. �41(1)...]
Post by Lutz Illigen
Sehe ich auch so.
Ich nicht, denn im genannten § ist nicht die Rede von "Schildern auf
der Straßenoberfläche" (sondern lediglich "Schildern" _oder_ "weiße
Markierungen auf der Straßenoberfläche"), das kommt erst in §42 (6) Nr.
3.
Bei einer (ausschließlich) weisse Markierung (weisses Fahrrad auf dem
Fahbahnbelag), wäre es nach §42 (6) Nr. 1g ein (nicht
benutzungspflichtiger) Schutzstreifen.
Ist die "Malerei" bunt (z.B. weißes Fahrrad auf blauem Grund) muß IMO
auch ein entsprechendes Schild vorhanden sein um benutzungspflichtig
zu sein, sonst wäre es (auch IMO) halt ebenfalls nur ein nicht
benutzungspflichtiger Schutzstreifen.
Schutzstreifen werden mit Schutzstreifenmarkierung markiert. Wenn die
nicht da ist, ist es kein Schutzstreifen.
Ok, das hatte ich vergessen. Ich muß noch nachschicken, dass ich mir
die Örtlichkeit nicht angesehen habe, sondern nur allgemein antworten
wollte.
Daher ergänze ich:
Ist die abtrennente Markierung in Form einer Leitlinie (unterbrochene
Linie) ausgeführt, ist es Schutzstreifen. Gibt es eine durchgehende
Linie, handelt es sich um einen Seitenstreifen.
Ein (benutzungspflichtiger) Radfahrstreifen wäre es IMO bei
durchgezogener Linie nur dann, wenn auch ein entsprechendes Schild
daneben stehen würde.

Gruß CU.
Walter Janné
2008-02-05 11:52:31 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch Schilder
oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und
Verbote.'
Du mußt das anders lesen:
"Auch Schilder (oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche)
enthalten Gebote und Verbote."
Was bedeutet, daß Schilder Gebote und Verbote enthalten können, ebenso
wie weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche.

_Schilder_ auf der Straßenoberfläche habe ich noch nienich nirgendwo
gesehen. Die würden sicher auch nicht lange halten, wenn dauernd
drübergefahren wird.

Walter
--
Warum es gut ist, ein Mann zu sein:
Der gelegentliche gut dosierte Rülpser wird so gut wie erwartet.
Stefan Pohlmann
2008-02-05 13:04:05 UTC
Permalink
Post by Walter Janné
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
IMSO (in my StVO opinion) doch, denn în §41(1) steht 'Auch Schilder
oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und
Verbote.'
"Auch Schilder (oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche)
enthalten Gebote und Verbote."
Danke! Das war sehr aufschlussreich.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Andreas Randolf
2008-02-04 20:08:48 UTC
Permalink
Hallo Jens,
Post by Jens Müller
Wenn es ein anderer Radweg ist: Nein. Aber wer
denkt sich so einen Schwachsinn aus?
Die Stadt. Hier sind viele gefährliche Radwege. Dazu einige,
wo man sowieso nur 30 fahren darf (keine Tempo 30-Zonen,
das wäre wohl zu eindeutig falsch).

Gruß, Andreas
--
http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Bernd Sluka
2008-02-04 23:27:56 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein, da kein Zeichen 237 vorhanden.
Post by Andreas Randolf
ein sonstiger Radweg
Ja, da erkennbar für den Radverkehr bestimmt.
Nein, da nicht baulich angelegt, sondern nur von der Fahrbahn
abmarkiert.
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
oder etwas anderes?
Nein, IMO nicht.
Doch, Seitenstreifen mit Schmuckbildern. *Darf* mit dem Fahrrad benutzt
werden. Würde ich in dem diskutierten Beispiel nicht tun, weil
unmittelbar daneben ein Parkstreifen verläuft. Um auf diesem Streifen
einigermaßen sicher zu fahren, müßte man dort fahren, wo auf dem
Luftbild das schwarze Auto fährt (oder hält?). Diese Position aber
widerspricht dem Gebot, in Fahrstreifen zu fahren. Also besser gleich
auf die Fahrbahn.
Post by Jens Müller
Post by Andreas Randolf
Zusatzfrage: Etwa 20-25 Meter nach dem Beginn des Streifens
ist eine Bushaltestelle. Darf der Bus auf dem Streifen stehen,
wenn er an der Haltestelle hält?
Wenn es ein anderer Radweg ist: Nein.
Es ist keiner. Auf Seitenstreifen muß gehalten werden, wenn dort
ausreichend Platz dafür bleibt (siehe § 41 Abs. 3 Nr. 3 Buchst b StVO)
und kein Parksteifen bzw. eine Busbucht dafür vorhanden ist.
Post by Jens Müller
Aber wer denkt sich so einen
Schwachsinn aus?
Verkehrsplaner oder Politiker oder, schlimmer, Politiker und
Verkehrsplaner
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Walter Janné
2008-02-05 11:54:40 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Jens Müller
Aber wer denkt sich so einen
Schwachsinn aus?
Verkehrsplaner oder Politiker oder, schlimmer, Politiker und
Verkehrsplaner
Es geht noch schlimmer: verkehrsplanende Politiker.

Walter
--
"Immer wachsam!"
(Mad-Eye Moody /HP4)
Walter Janné
2008-02-04 22:46:28 UTC
Permalink
Post by Andreas Randolf
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
Nein.
Post by Andreas Randolf
ein sonstiger Radweg
Auch nicht.
Post by Andreas Randolf
oder etwas anderes?
Suizidstreifen für deprimierte Torkler?
Parkstreifen für Fahrräder?
Ladezone für Lastenräder?

Walter
--
Politiker sind wie Windeln:
Beide sollten öfter gewechselt werden -
aus dem gleichen Grund.
Laurent Wirmer
2008-02-05 10:22:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst du ihn doch
wahrscheinlich gerne benutzen, oder wo willst du sonst fahren?
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Andreas Randolf
2008-02-05 11:44:23 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Laurent Wirmer
Post by Andreas Randolf
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst
du ihn doch wahrscheinlich gerne benutzen
Nein, wegen Einfahrten, der parkenden Autos und der Bushaltestelle
ist das zu gefährlich.
Post by Laurent Wirmer
oder wo willst du sonst fahren?
Auf der Fahrbahn.
--
Gruß, Andreas

http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Thorsten Günther
2008-02-05 21:10:38 UTC
Permalink
Post by Andreas Randolf
Hallo,
Post by Laurent Wirmer
Post by Andreas Randolf
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst
du ihn doch wahrscheinlich gerne benutzen
Nein, wegen Einfahrten, der parkenden Autos und der Bushaltestelle
ist das zu gefährlich.
...und genau deswegen ist die Gefahrenzone auch auf dem Asphalt mit
Zeichen 254 markiert.


Thorsten
Stefan Pohlmann
2008-02-06 15:18:47 UTC
Permalink
Post by Thorsten Günther
Post by Andreas Randolf
Hallo,
Post by Laurent Wirmer
Post by Andreas Randolf
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst
du ihn doch wahrscheinlich gerne benutzen
Nein, wegen Einfahrten, der parkenden Autos und der Bushaltestelle
ist das zu gefährlich.
...und genau deswegen ist die Gefahrenzone auch auf dem Asphalt mit
Zeichen 254 markiert.
:-)

Das sieht mir aber eher wie Zeichen 237 aus (Zeichenfarbe weiß,
Hintergrund blau). Irgendetwas Rotes und/oder Schwarzes ist dort nicht zu
erkennen.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Ulrich Fürst
2008-02-05 11:44:26 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Post by Andreas Randolf
Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst du
ihn doch wahrscheinlich gerne benutzen, oder wo willst du sonst
fahren?
Warum sollte man dieses Konstrukt _gerne_ benutzen wollen?

Ulrich Fürst
Laurent Wirmer
2008-02-05 15:51:30 UTC
Permalink
Post by Ulrich Fürst
Warum sollte man dieses Konstrukt _gerne_ benutzen wollen?
Weil ich mit dem Rad am liebsten auf der Fahrbahn fahre. Dort ist die
Qualität der Oberfläche am besten. Wenn der Streifen also auf der Fahrbahn
markiert ist würde ich da eh fahren - egal ob mit oder ohne Markierung.
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Andreas Randolf
2008-02-05 15:55:18 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Laurent Wirmer
Post by Ulrich Fürst
Warum sollte man dieses Konstrukt _gerne_ benutzen wollen?
Weil ich mit dem Rad am liebsten auf der Fahrbahn fahre.
Dort ist die Qualität der Oberfläche am besten. Wenn der
Streifen also auf der Fahrbahn markiert ist würde ich da
eh fahren - egal ob mit oder ohne Markierung.
Dadurch, dass auf dem Streifen keine Autos fahren, ist
dort mehr Dreck und mehr Splitter. Also erhöhte Pannen-
anfälligkeit. Außerdem ist der Streifen zu nah an
parkenden Autos.
--
Gruß, Andreas

http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Wolfgang Strobl
2008-02-11 06:50:54 UTC
Permalink
Post by Andreas Randolf
Hallo,
Post by Laurent Wirmer
Post by Ulrich Fürst
Warum sollte man dieses Konstrukt _gerne_ benutzen wollen?
Weil ich mit dem Rad am liebsten auf der Fahrbahn fahre.
Dort ist die Qualität der Oberfläche am besten. Wenn der
Streifen also auf der Fahrbahn markiert ist würde ich da
eh fahren - egal ob mit oder ohne Markierung.
Dadurch, dass auf dem Streifen keine Autos fahren, ist
dort mehr Dreck und mehr Splitter. Also erhöhte Pannen-
anfälligkeit.
Richtig. Aber es ist nicht nur die Pannenanfälligkeit durch den Dreck -
da könnte dieser oder jener ja noch auf die Idee verfallen, das sei
bloße Unbequemlichkeit, das hätte ein Radfahrer halt hinzunehmen.

Nicht hinnehmbar ist aber, daß der Dreck in der Regel auch die
Griffigkeit des Straßenbelags vermindert und für Glätte sorgt. Dafür
genügen schon der in unseren Breiten nicht eben seltenen Niederschläge.

Fahrbahnen werden i.d.R. in kürzester Zeit trockengefahren. Auf
Radstreifen hingegen mischt sich die Nässe mit dem an den unbefahrenen
Rand geschleuderten und dort liegenbleibenden, zerriebenen Straßendreck
(Sand, Bitumenreste, Reifenabrieb, Laub, im Winter auch hygroskopisches
Salz) und bildet eine Schmiere, die sehr lange zum Trocken braucht und
nur schwer einzuschätzen ist.

Ein kleiner Anteil zerriebenen Laubs und manche Sorten von
Baustellendreck, beispielsweise, machen aus zunächst ziemlich
unproblematischer Nässe bisweilen eine schmierseifenähnliche rutschige
Substanz, die optisch von purer Nässe kaum zu unterscheiden ist und
deren Beschaffenheit kaum vorhersehbar ist. Umgekehrt wird dergleichen
festgetrocknete Schmiere schon durch Betauen wieder glatt und bleibt es
- im Bereich der Radstreifen - dann auch recht lange.

Ein paar aktuelle Fotos, alle von meinem Arbeitsweg, die den Punkt
illustrieren, soweit das fotografisch überhaupt geht:

<http://www.mystrobl.de/Plone/radfahren/fahrten/radwege/dreckwege>

Ältere Links

http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/rwbilder/scradstreifen.htm

http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/rwbilder/hausdorffstr/index.html (auch
Radstreifenproblematik, aber anderes Thema, gleich das erste Bild
illustriert aber auch den Punkt hier)
Post by Andreas Randolf
Außerdem ist der Streifen zu nah an
parkenden Autos.
Das sowieso. Und zu nahe an überholenden Autos. Zwar erhöht sich durch
Radstreifen der mittlere Abstand der Kfz vom Bordstein, unabhängig
davon, ob ein Radfahrer in der Nähe ist - das ist ja Ursache des o.a.
Phänomens. Jedoch fahren durch solche Streifen Radfahrer dichter (zu
dicht) am Straßenrand (Zyniker würden sagen: genau das ist ja auch die
Intention: "Rad weg!"), der Kfzverkehr rückt nach, (miss-)versteht die
Trennlinie als Leitlinie und verzichtet so mehr oder weniger auf
jeglichen Sicherheitsabstand.

Radstreifen provozieren und produzieren lebensgefährliche Überholmanöver
seitens des Kfzverkehrs und erratische Fahrstreifenwechsel seitens der
Radfahrer - Fehlverhalten, die beide so vorher ohne den Radstreifen
nicht oder nur sehr viel seltener vorkommen.

Kürzer gesagt, Radstreifen sind, speziell in der Form der sog.
"Schutzstreifen", in die Form einer Straßenmarkierung gebrachte
Fahrfehler.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Ulrich Fürst
2008-02-05 17:29:41 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Post by Ulrich Fürst
Warum sollte man dieses Konstrukt _gerne_ benutzen wollen?
Weil ich mit dem Rad am liebsten auf der Fahrbahn fahre. Dort ist die
Qualität der Oberfläche am besten. Wenn der Streifen also auf der
Fahrbahn markiert ist würde ich da eh fahren - egal ob mit oder ohne
Markierung.
Ohne Markierung aber eher an dessen linken Rand. Oder zur Zeit evtl.
gar nicht darauf, weil der Streifen links davon von den Autos Eisfrei
gehalten wird, dieser komische Radrandstreifen nicht. (Von den
Autotüren mal abgesehen).

Ulrich
Walter Janné
2008-02-05 11:59:57 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Post by Andreas Randolf
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst du ihn doch
wahrscheinlich gerne benutzen, oder wo willst du sonst fahren?
Links von der weißen Markierung - wo sonst? Dieser markierte Streifen
ist etwa genauso breit, wie eine sich öffnende Tür der rechts parkenden
Fahrzeuge. Insofern scheint das die Kennzeichnung des Mindestabstands
für Fahrräder vom Parkstreifen zu sein, um der Gefahr der Autotüren zu
entgehen.

Das finde ich mal eine sinnvolle Markierung zur Sicherheit von
Radfahrern.

Man hätte es nur noch ein wenig deutlicher gestalten sollen - mit
schwarz/gelber Schraffur z.B.

Walter
--
Erstaunlich viele Kinder in den 60er und 70er Jahren überlebten obwohl
manche Schüler nicht so schlau waren wie andere. Sie rasselten durch
Prüfungen und wiederholten Klassen. Das führte nicht zu emotionalen
Elternabenden oder gar zur Änderung der Leistungsbewertung.
Klaus Mueller
2008-02-05 16:07:41 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Post by Andreas Randolf
am rechten Rad der Fahrbahn ist ein Streifen, durch eine dicke
weiße, durchgehende Linie abgetrennt. Am Anfang des Streifens
ist Zeichen 237 gepinselt. Es gibt *kein* Schild 237.
Hier kann man es sehen: http://tinyurl.com/ywg5vm
Frage: Ist der Streifen ein benutzungspflichter Radweg,
ein sonstiger Radweg oder etwas anderes?
Ist das nicht egal? Wenn der auf dem Asphalt markiert ist wirst du ihn doch
wahrscheinlich gerne benutzen, oder wo willst du sonst fahren?
Ich bin doch kein Autowildparker, ich nutze die Fahrbahn.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Christoph Maercker
2008-02-06 12:11:53 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Ist das nicht egal?
Bei Schnee und - auf "Radstreifen" nichts Ungewöhnliches - sind die
Piktgramme nicht zu sehen. Von den einschlägigen Vorschriften mal abgesehen.
Post by Laurent Wirmer
wahrscheinlich gerne benutzen, oder wo willst du sonst fahren?
Auf der Fahrbahn. "Radstreifen" sind dazu nicht unbedingt nötig.
--
CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!
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