Discussion:
Selbstjustiz der Polizei???
(zu alt für eine Antwort)
Artur Kawa
2004-03-03 20:03:13 UTC
Permalink
Hallo,

ebend eine Recht-Sendung auf 3SAT gesehen in dem
sich der folgende Fall abspielte, zu dem ich ein paar Fragen
an Euch Spezialisten hätte.

Der Fall:
Junger Mann wird von der Polizei auf einen Autobahn-
Parkplatz rausgewunken. Erst Mal werden Papiere
kontrolliert, dann glaube ich Alkohol und Drogen.
Wobei der Mann die Atemluftkontrolle (Alcomat)
und den Urintest (Drogen-Schnelltest) verweigert.
Daraufhin wird er auf die Wache mitgenommen. Er
riecht nicht nach Alkohol und ist auch sonst
unauffällig, lediglich etwas Müde. Darf man ja wohl
sein.

Nun nimmt der Arzt eine Blutprobe ab, um Alkohol
und Drogen im Blut zu ermitteln. Der Bluttest auf
Drogen wird erst Mal im Labor ausgewertet, das
dauert vier Wochen!

Da der Arzt feststellt, dass der Mann müde ist, sagt
er, das könnten auch Anzeichen davon sein, wenn man
Drogen genommen hat.

Darauf hin wird der Führerschein von der Polizei
einbehalten. Der unbescholtene Autofahrer darf
zu Fuss laufen.

Vier Wochen später gibt's das Ergebnis: Kein
Alkohol oder Drogen im Blut, er bekommt seinen
Führerschein wieder.

So nun meine Fragen:

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage dürfen die
Beamten den Führerschein einbehalten??

Oder war das nur eine Propaganda-Sendung nach
dem Motto "Bürger = Dreck, Bulle = Gott"?

Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.

Hätte sich der Fahrer strafbar gemacht, wenn er
trotz *ungerechtfertigt* einbehaltenem Führerschein
trotzdem gefahren wäre?

Dürfte sich der Autofahrer auf die Kosten der Behörte
(Stichwort: Schadensersatz) für die Zeit des
ungerechtfertigt einbehaltenen Führerscheins, einen
Chauffeur nehmen können?

Grüße
Artur
Frank Klatte
2004-03-03 20:21:01 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen. Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe,
das du was zu verbergen hast und hast dann halt auch die entsprechenden
Konsequenzen zu tragen.

Grüßle
Frank K.
--
*****************************************************
Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
Es war der Himmel der weinte, weil er seinen schönsten
Stern verloren hatte!
*****************************************************
Artur Kawa
2004-03-03 20:34:58 UTC
Permalink
"Frank Klatte" <***@welt-der-pferde.de> schrieb ...
Hallo!

Deine Unkenntnis des Strafrechts in aller Ehren. Ist nicht böse
gemeint, aber...
Post by Frank Klatte
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
In dem Moment, in dem der Polizist eine Alkoholkontrolle
bzw. eine Drogenkontrolle will, ist man Beschuldigt, mit Alkohol
oder Btm am Steuer unterwegs zu sein.
Post by Frank Klatte
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen.
Schon Mal davon gehört, dass die DrugWipe nicht sehr sicher ist?
Ergo könnte sie Dich positiv testen, obwohl Du nicht Mal weist
wie Koks aussieht?
Post by Frank Klatte
Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe, das du was zu verbergen
hast und hast dann halt auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Selten so ein dummes geblubber gehört. Scheint aber in DE momentan
In zu sein, jeden zu Verdächtigen und Beschuldigen, nur weil er nicht die
Hosen vor der Allgemeinheit herunterlassen will.

Glaub mir, jeder hat was zu verbergen. Doch merken wirst Du es erst,
wenn Dir das Recht genommen wird, etwas zu verbergen.

Grüße
Artur
Artur Kawa
2004-03-03 20:34:08 UTC
Permalink
"Frank Klatte" <***@welt-der-pferde.de> schrieb ...
Hallo!

Deine Unkenntnis des Strafrechts in aller Ehren. Ist nicht böse
gemeint, aber...
Post by Frank Klatte
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
In dem Moment, in dem der Polizist eine Alkoholkontrolle
bzw. eine Drogenkontrolle will, ist man Beschuldigt, mit Alkohol
oder Btm am Steuer unterwegs zu sein.
Post by Frank Klatte
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen.
Schon Mal davon gehört, dass die DrugWipe nicht sehr sicher ist?
Ergo könnte sie Dich positiv testen, obwohl Du nicht Mal weist
wie Koks aussieht?
Post by Frank Klatte
Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe, das du was zu verbergen
hast und hast dann halt auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Selten so ein dummes geblubber gehört. Scheint aber in DE momentan
In zu sein, jeden zu Verdächtigen und Beschuldigen, nur weil er nicht die
Hosen vor der Allgemeinheit herunterlassen will.

Glaub mir, jeder hat was zu verbergen. Doch merken wirst Du es erst,
wenn Dir das Recht genommen wird, etwas zu verbergen.

Grüße
Artur
Jens Fangmeier
2004-03-04 01:33:46 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Hallo!
Deine Unkenntnis des Strafrechts in aller Ehren. Ist nicht böse
gemeint, aber...
Post by Frank Klatte
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
In dem Moment, in dem der Polizist eine Alkoholkontrolle
bzw. eine Drogenkontrolle will, ist man Beschuldigt, mit Alkohol
oder Btm am Steuer unterwegs zu sein.
Naja, etwas weit ausgelegt.

Wenn mich der Fahrkarten-Kontrolleure fragt: "Ihre Fahrkarte bitte"?
Beschuldigt er mich ja auch noch nicht, schwarz zu fahren.
Post by Artur Kawa
Post by Frank Klatte
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen.
Schon Mal davon gehört, dass die DrugWipe nicht sehr sicher ist?
Ergo könnte sie Dich positiv testen, obwohl Du nicht Mal weist
wie Koks aussieht?
Und?
DANN kann ja immer noch eine Blutkontrolle gemacht werden.


Tschau, Jens
--
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Markus Müller
2004-03-04 05:38:12 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Post by Artur Kawa
Hallo!
Deine Unkenntnis des Strafrechts in aller Ehren. Ist nicht böse
gemeint, aber...
Post by Frank Klatte
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
In dem Moment, in dem der Polizist eine Alkoholkontrolle
bzw. eine Drogenkontrolle will, ist man Beschuldigt, mit Alkohol
oder Btm am Steuer unterwegs zu sein.
Naja, etwas weit ausgelegt.
Wenn mich der Fahrkarten-Kontrolleure fragt: "Ihre Fahrkarte bitte"?
Beschuldigt er mich ja auch noch nicht, schwarz zu fahren.
Post by Artur Kawa
Post by Frank Klatte
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen.
Schon Mal davon gehört, dass die DrugWipe nicht sehr sicher ist?
Ergo könnte sie Dich positiv testen, obwohl Du nicht Mal weist
wie Koks aussieht?
Und?
DANN kann ja immer noch eine Blutkontrolle gemacht werden.
Hinterher ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Folgendes:
In unserer Region sind letztes Jahr 2 (oder 3?) Fälle gewesen, in denen die
angehaltenen in einen Drogenschnelltest eingewilligt hatten der dann auch
ausschlug. Die Führerscheine wurden sichergestellt, eine Blutuntersuchung
angeordnet. Diese fiel negativ (für den Beschuldigten positiv) aus.
Allerdings wegen überlastung der Labors erst nach einigen Wochen. Ein
Beschuldigter hatte da schon seinen Arbeitsplatz verloren.
Es kam zur Sprache, daß der Schnelltest alleine nicht so sehr sicher sei.
Die Polizisten müssten auch auf weitere körperliche Merkmale achten, wofür
aber nur sehr wenige eine entsprechende Schulung haben. Die anderen
verlassen sich blind auf den Schnelltest. Die Nicht-Polizei-Experten kamen
zu dem Schluß, man solle den Schnelltest lieber ablehnen und die
Blutentnahme in Kauf nehmen, diese sei sicherer. Und das Ergebnis des
Bluttests müsste vor weiteren Maßnahmen erst abgewartet werden.
Der arbeitslose Unschuldige hat übrigens trotzt Einsatzes des betreffenden
Polizeipräsidiums/Bezirksregierung und/oder Landesinnenministeriums so bald
keinen neuen Job bekommen können.
Wer genauer recherchieren will: es war die Zeitung "Die Rheinpfalz",
irgendwann in 2003.

Gruß,
Markus
Christian Konrad
2004-03-04 07:43:01 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Deine Unkenntnis des Strafrechts in aller Ehren. Ist nicht böse
gemeint, aber...
Du bist derjenige, der mit schon peinlicher Unkenntnis brillierst.
Peinlich ist es deshalb, weil du in deiner typischen
Stammtisch-Polemik und mit unangemessenem Vokabular
dein verzerrtes Realitätsbild auch noch verteidigst.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Jürgen Gerkens
2004-03-03 21:01:48 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen.
Super, scharf auf eine Hausdurchsuchung morgen früh um 7 Uhr?
Macht dir sicher nichts aus, wenn Du nichts zu verbergen hast.
Post by Frank Klatte
Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe,
das du was zu verbergen hast und hast dann halt auch die
entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Klar, wer lange unterwegs ist und langsam müde wird hat, unheimlich Bock
drauf erst noch zum Amtsarzt gekarrt zu werden und Blut abgezapft zu
bekommen, um sich dann unterwegs ein Zimmer nehmen zu müssen.

Denk mal nach!

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Artur Kawa
2004-03-03 21:08:53 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Klar, wer lange unterwegs ist und langsam müde wird hat, unheimlich Bock
drauf erst noch zum Amtsarzt gekarrt zu werden und Blut abgezapft zu
bekommen, um sich dann unterwegs ein Zimmer nehmen zu müssen.
Mal abgesehen von den Leute, die kurz davor in den Wald gepisst haben.
Ja, ja. Die werden erst Mal von den Beamten auf dem Präsidium mehrere
Stunden lang mit Kaffee bekocht, damit sich die Blase füllt.
Post by Jürgen Gerkens
Denk mal nach!
Ich glaube dieses Merkmal unterstützt er nicht. Schon von der
SAT1 Propaganda gehirngewaschen worden.

Was mich nur ärgert, dass solche Leute genau dazu beitragen, dass wir
immer mehr zu gläsernen Bürgern gemacht werden, nur weil sie ihr
Maul nicht halten können, wenn Erwachsene sich über Dinge unterhalten,
die sie nicht kapieren.
Frank Klatte
2004-03-03 21:58:44 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Ich glaube dieses Merkmal unterstützt er nicht. Schon von der
SAT1 Propaganda gehirngewaschen worden.
Was mich nur ärgert, dass solche Leute genau dazu beitragen, dass wir
immer mehr zu gläsernen Bürgern gemacht werden, nur weil sie ihr
Maul nicht halten können, wenn Erwachsene sich über Dinge unterhalten,
die sie nicht kapieren.
selten soviel Blödsinn gelesen. Fass dich besser an die eigene Nase und
halt's Maul, wenn du nichts zu sagen hast.

Frank K.
--
*****************************************************
Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
Es war der Himmel der weinte, weil er seinen schönsten
Stern verloren hatte!
*****************************************************
Artur Kawa
2004-03-03 22:38:14 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
selten soviel Blödsinn gelesen. Fass dich besser an die eigene Nase und
halt's Maul, wenn du nichts zu sagen hast.
Schön. Meinen Spruch wiederholen und beleidigen.

Na ja, dann begebe ich mich auf das gleiche Niveau
und schlage Dir vor zurück in deinen Pferdestall zu
hoppeln und dort zu treiben, was Du sonst im Stall
mitten in der Nacht treiben könntest.
Frank Klatte
2004-03-04 17:11:56 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Schön. Meinen Spruch wiederholen und beleidigen.
Na ja, dann begebe ich mich auf das gleiche Niveau
Du befandest die schon auf den Niveau...

Grüßle
Frank K.
--
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Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
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Jürgen Gerkens
2004-03-05 22:08:08 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
Post by Artur Kawa
Schön. Meinen Spruch wiederholen und beleidigen.
Na ja, dann begebe ich mich auf das gleiche Niveau
Du befandest die schon auf den Niveau...
Lass Dir mal von Deinem Deutschlehrer erklären, wie dieser Satz wohl auf
andere wirken dürfte. Oder um wieder zum zuvor erwähnten Pferd zu kommen:
Das hätte man jetzt wohl als Mitleid erschossen. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Wolfgang Krietsch
2004-03-03 22:07:48 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Was mich nur ärgert, dass solche Leute genau dazu beitragen, dass wir
immer mehr zu gläsernen Bürgern gemacht werden, nur weil sie ihr
Maul nicht halten können, wenn Erwachsene sich über Dinge unterhalten,
die sie nicht kapieren.
Ok. Nehmen wir mal an, der Mensch *hätte* Drogen genommen und bei der
anschließenden Weiterfahrt einen Unfall verursacht. Hättest Du dann hier
auch übdre die schöampige Polizei gewettert?



Bye

woffi
--
Small talk is one step down from no talk.
Artur Kawa
2004-03-03 22:36:38 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Ok. Nehmen wir mal an, der Mensch *hätte* Drogen genommen und bei der
anschließenden Weiterfahrt einen Unfall verursacht. Hättest Du dann hier
auch übdre die schöampige Polizei gewettert?
Ja, auch dann.

Denn die meisten Beamten können normale Müdigkeit von
Drogenkonsum nicht unterscheiden. Ohne Befund keine Sanktionen.

Du kannst nun Mal nicht Leuten das Fahren verbieten,
bloß weil sie für Dich nicht putzmunter aussehen.

Manche Leute verbringen 8 Stunden vor dem Bildschirm,
manchmal auch Überstunden. Danach sieht man von den
Augen her aus wie das letzte Heroin-Opfer.
Wolfgang Krietsch
2004-03-04 07:55:57 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Denn die meisten Beamten können normale Müdigkeit von
Drogenkonsum nicht unterscheiden. Ohne Befund keine Sanktionen.
ALso im Zweifelsfall es lieber auf einen Unfall ankommen lassen?
Post by Artur Kawa
Manche Leute verbringen 8 Stunden vor dem Bildschirm,
manchmal auch Überstunden. Danach sieht man von den
Augen her aus wie das letzte Heroin-Opfer.
Quatsch.


Bye

woffi
--
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Peter Wenz
2004-03-05 07:30:46 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Post by Artur Kawa
Denn die meisten Beamten können normale Müdigkeit von
Drogenkonsum nicht unterscheiden. Ohne Befund keine Sanktionen.
ALso im Zweifelsfall es lieber auf einen Unfall ankommen lassen?
Lieber 500 Schuldige wegen eines Unschuldigen laufen lassen, als 500
Unschuldige wegen eines Schuldigen einsperren.

Ich sehe in der ganzen 'wenn ich nichts zu verbergen habe'-Diskussion
immer den Nachsatz ', dann braucht es ja keine Grundrechte mehr'.

Cheers
Peter
--
Radwege sind übrigens super.
Wolfgang Krietsch
2004-03-05 07:43:33 UTC
Permalink
Post by Peter Wenz
Lieber 500 Schuldige wegen eines Unschuldigen laufen lassen, als 500
Unschuldige wegen eines Schuldigen einsperren.
Prinzipiell natürlich richtig. Nur gibt es in dem geschilderten Szenario
IMHO schon einen sehr gut begründeten Verdacht, der es rechtfertigt, den
Mann mal nach Hause laufen zu lassen.



Bye

woffi
--
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Peter Wenz
2004-03-05 07:54:25 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Post by Peter Wenz
Lieber 500 Schuldige wegen eines Unschuldigen laufen lassen, als 500
Unschuldige wegen eines Schuldigen einsperren.
Prinzipiell natürlich richtig. Nur gibt es in dem geschilderten Szenario
IMHO schon einen sehr gut begründeten Verdacht, der es rechtfertigt, den
Mann mal nach Hause laufen zu lassen.
So gut kenne ich das Szenario nicht und habe daher keine spezifische
Meinung zu dem Vorgang.

Wenn so etwas 'mal' vorkommt, würde ich es auch unter 'war nicht okay,
passiert halt mal' subsummieren, mir ist aber auch ein gewisser Eifer
bei manchem Polizisten nicht unbekannt und da kann es schnell sehr
unlustig werden.

Polizisten sind auch nur Menschen und haben Vorurteile...

Cheers
Peter
--
Radwege sind übrigens super.
Artur Kawa
2004-03-05 20:21:33 UTC
Permalink
Post by Peter Wenz
Polizisten sind auch nur Menschen und haben Vorurteile...
Sind eher die schlechteren Menschen. Wenn man von Beamten
hört, die schon Jahre diesen Job machen, dass sie ihn NUR
DESHALB machen, weil sie anderen auf die Füsse
treten können, O-Ton eines Ober-wass-weis-ich Meisters,
der Mal eine Anzeige wg. Fahrerfluch aufgenommen hat,
kommt mir der Eindruck nahe, dass viele nur deshalb diesen
Job gewählt haben, um sich ständig vor den Normalsterblichen
profillieren zu können (weil man als Polizist nun Mal mehr
darf...)

So ist das wohl. In der Schule immer gehänselt und geschlagen,
wird so eine Streberpetze eben später Bulle und zahlt es allen
heim.
Wolfgang Krietsch
2004-03-05 21:11:48 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Post by Peter Wenz
Polizisten sind auch nur Menschen und haben Vorurteile...
Sind eher die schlechteren Menschen.
[...]

Wow.

Aufgabe: wer es schafft, mehr dümmliche Stammtischparolen in ein einziges
Posting zu packen, bekommt 10 mehrfhach verwendbare Original Sigtrenner.

Bye

woffi
--
No sane man will dance
- Cicero
Kathinka Wenz
2004-03-05 21:19:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Post by Artur Kawa
Post by Peter Wenz
Polizisten sind auch nur Menschen und haben Vorurteile...
Sind eher die schlechteren Menschen.
[...]
Wow.
Aufgabe: wer es schafft, mehr dümmliche Stammtischparolen in ein einziges
Posting zu packen, bekommt 10 mehrfhach verwendbare Original Sigtrenner.
Ja, in etwa sowas habe ich auch gedacht. Zumal wir hier ein großes
Polizeirevier gleich nebenan haben. Und ich versichere, im Usenet laufen
mehr gestörte Persönlichkeiten rum als dort.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Artur Kawa
2004-03-05 21:31:01 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Wolfgang Krietsch
Aufgabe: wer es schafft, mehr dümmliche Stammtischparolen in ein einziges
Posting zu packen, bekommt 10 mehrfhach verwendbare Original Sigtrenner.
Ja, in etwa sowas habe ich auch gedacht. Zumal wir hier ein großes
Polizeirevier gleich nebenan haben. Und ich versichere, im Usenet laufen
mehr gestörte Persönlichkeiten rum als dort.
Das kann schon sein.

Nur war das von mir keine Stammtischparole, sondern die
bittere Realität. Ich habe lediglich den O-Ton eines Beamten
wiedergegeben und meine Meinung dazu gegeben.

Tut mir leid, dass es nicht Eurem Standard entspricht.
Kathinka Wenz
2004-03-05 21:33:56 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Nur war das von mir keine Stammtischparole, sondern die
bittere Realität. Ich habe lediglich den O-Ton eines Beamten
wiedergegeben und meine Meinung dazu gegeben.
Jaja. *tätschel*

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
e***@t-online.de
2004-03-06 15:32:07 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Artur Kawa
Nur war das von mir keine Stammtischparole, sondern die
bittere Realität. Ich habe lediglich den O-Ton eines Beamten
wiedergegeben und meine Meinung dazu gegeben.
Jaja. *tätschel*
Na, nun lass es mal gutsein liebste Kathinka.
Ich kann dazu nur sagen, das bei Behörden (nicht insbesonders Pol.)
oft gestörte kleine Könige Dienst tun.
Und ja, wenn ich an ehemalige Mitschüler zurückdenke sind sehr
viele von denen, die in der Klasse eher die 'geprügelten' waren,
im öffentlichen Dienst.
Wie sie sich da gerieren weiss ich von den meisten allerdings nicht,
da sie in Behörden arbeiten, mit denen ich direkt nichts zu tun habe.
Die mit denen ich zu tun habe sind, mir gegenüber, vom Verhalten
her i.Ordnung.
In Bezug auf Polizisten und steht meine persönliche Statistik leider
50:50, wobei die A****löcher/Idioten eher unter den Jüngeren
und die Kompetenten/Hilfreichen eher unter denen ab 35/40
zu finden sind.
Offensichtlich müssen die wohl in den ersten Dienstjahren ihren
Frust abreagieren.
Übrigens: Nicht eine Negative Erfahrung mit Polizistinnen!
Kompetent, höflich aber 'bestimmt', bwz. korrekt.
Sonstiger öffentlicher Dienst zu ca. 1/3 inkompetent, voreingenommen
etc.pp.:-(((
Das sind meine persönlichen Erfahrungen, willst du das auch unter
Stammtischparolen abhaken?
Wie oft hast du mit öffentlichen Dienst zu tun?
Wie sind deine Erlebnisse?
mfg
Ernst-August
Sven Heim
2004-03-06 19:14:52 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Ich kann dazu nur sagen, das bei Behörden (nicht insbesonders Pol.)
oft gestörte kleine Könige Dienst tun.
Hallo,

ich kann Ernst-August und Artur leider nur zustimmen.

Ich war selbst einige Jahre bei der Verkehrspolizei tätig.
Natürlich kann man nicht sagen, dass alle Polizisten schlecht sind.
Doch ich würde aus meiner Erfahrung behaupten, dass mindestens
30 % ihren Stress über den Job ablassen. Nur dumm für die "Opfer",
dass diese besagten Beamten dauergestresst sind.

Auch aus dem Alltag der Kripo habe ich in den damaligen Tagen
einiges mitbekommen. Sie hatten ihre Dienststelle im gleichen
Gebäude.

Also Dinge, die durch den Fall Gefgen an die Öffentlichkeit gelangten,
sind leider Gottes nur die Spitze des Eisbergs. Damit meine ich
die Folterandrohung gegen Gefgen selbst, sowie die Androhung einer
Vergewaltigung seiner Freundin, falls Gefgen nicht sofort gestehe.

Manche Beamte sind sehr übereifrig und vergessen zu leicht, dass
sie sich nicht im rechtsfreien Raum befinden. Insbesondere wenn ein
Opfer prominent ist, oder der Sachverhalt einem persönlich gegen
den Strich geht.

Speziell aus unserem Bereich der Verkehrsüberwachung, weiss ich
von einigen Kollegen, die in Zivil andere Autofahrer (vorzüglich welche
die alleine unterwegs waren) nötigten, um dadurch ein Fluchtverhalten
und einen Verstoss durch überhöhte Geschwindigkeit zu provozieren.
Andere Beispiele sind teilnahme an spontanen Ampelrennen, etc.

Dieses Verhalten war auch der Grund für meine spätere Umschulung,
weil ich keinen Job machen wollte, den ich mir als ehrenvoll vorstellte,
dieser jedoch ziemlich dreckig war.

Tja, Kathinka und Wolfgang. Vielleicht seht ihr an meinen
Live-Erfahrungen, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Denn die
grüne Farbe unserer Ordnungshüter bekommt immer mehr eine
fäulige Schattierung. Dabei ist jedem Bürger eine gewisse Portion
Misstrauen gegenüber dem Staatsapparat angebracht - lieber etwas
mehr, als zu wenig.

In diesem Sinne.

Grüße, Sven
Peter Wenz
2004-03-06 21:52:23 UTC
Permalink
"Sven Heim" <***@yahoo.com> schrieb:

[Ich Armer]

*gähn*

Cheers
Peter
--
Radwege sind übrigens super.
Wolfgang Krietsch
2004-03-06 20:08:13 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Na, nun lass es mal gutsein liebste Kathinka.
Da wird ihr warm ums Herz werden.
Post by e***@t-online.de
Ich kann dazu nur sagen, das bei Behörden (nicht insbesonders Pol.)
oft gestörte kleine Könige Dienst tun.
Und ja, wenn ich an ehemalige Mitschüler zurückdenke sind sehr
viele von denen, die in der Klasse eher die 'geprügelten' waren,
im öffentlichen Dienst.
Wow - jetzt wird das sogar auf den gesamten ÖD ausgeweitet.
Post by e***@t-online.de
Das sind meine persönlichen Erfahrungen, willst du das auch unter
Stammtischparolen abhaken?
Wie oft hast du mit öffentlichen Dienst zu tun?
Wie sind deine Erlebnisse?
Alles in allem ein netter Versuch, aber für den ersten PLatz reicht es dann
doch nicht.

Bye

woffi
--
I'm overeducated, underskilled ...
or maybe it's the other way around, I forget
- William "D-FENS" Foster in "Falling Down"
Kathinka Wenz
2004-03-06 21:55:56 UTC
Permalink
[snip]
Spielst du wieder mit dem Filterfutter? Na, jetzt aber ab ins Bett.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Wolfgang Krietsch
2004-03-06 23:47:16 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
[snip]
Spielst du wieder mit dem Filterfutter?
Schulljunk.
Post by Kathinka Wenz
Na, jetzt aber ab ins Bett.
Geht Deine Rechneruhr falsch oder bist Du wirklich um die Zeit noch auf?
Ist doch schon dunkel draußen ;)

f'up2 poster

Bye

woffi
--
Top Ten Times in history when saying F**K was appropriate:
5) "You want WHAT on the f**king ceiling?" - Michaelangelo
Wolfgang Krietsch
2004-03-05 21:41:24 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Nur war das von mir keine Stammtischparole, sondern die
bittere Realität. Ich habe lediglich den O-Ton eines Beamten
wiedergegeben und meine Meinung dazu gegeben.
Tut mir leid, dass es nicht Eurem Standard entspricht.
Macht ja nix. Du kommst jetzt aber dahin, wo ich alle Leute hinpacke, die
*Deinem* Standard entsprechen. Tschüss - grüß mir die anderen.




Bye

woffi
--
Despite the cost of living, have you noticed how popular it remains?
Art Kawa
2004-03-05 22:43:17 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Macht ja nix. Du kommst jetzt aber dahin, wo ich alle Leute hinpacke, die
*Deinem* Standard entsprechen. Tschüss - grüß mir die anderen.
Und klappt's ;-)

Dann fang schon Mal ganze Domänen zu Sperren...
Rupert Haselbeck
2004-03-06 00:25:34 UTC
Permalink
Post by Art Kawa
Und klappt's ;-)
Dann fang schon Mal ganze Domänen zu Sperren...
Wie kommt man eigentlich auf den Gedanken, daß man sich mit Gewalt
öffentlich zum Deppen machen muß?

MfG
Rupert
Guenter Schink
2004-03-06 13:36:50 UTC
Permalink
Rupert Haselbeck meinte
Post by Rupert Haselbeck
Post by Art Kawa
Und klappt's ;-)
Dann fang schon Mal ganze Domänen zu Sperren...
Wie kommt man eigentlich auf den Gedanken, daß man sich mit Gewalt
öffentlich zum Deppen machen muß?
Wie soll ein Depp wissen dass er ein Depp ist? Wüsste er's, wär er
keiner.

Gruß Günter, einfache Lohik anwendend...
--
"From" ist zwar eine gültige Adresse,
wird aber vielleicht nicht gelesen.
Bitte in Newsgroup antworten
Kathinka Wenz
2004-03-06 08:42:49 UTC
Permalink
Post by Art Kawa
Post by Wolfgang Krietsch
Macht ja nix. Du kommst jetzt aber dahin, wo ich alle Leute hinpacke, die
*Deinem* Standard entsprechen. Tschüss - grüß mir die anderen.
Und klappt's ;-)
Ja, ganz sicher, wo der automatische Filter versagt, setzt manuelle ein.
Post by Art Kawa
Dann fang schon Mal ganze Domänen zu Sperren...
Ich kann dich auch nicht lesen, wenn du dich immer wieder aus dem Filter
windest, man sieht nämlich, von wem das Posting ist, bevor man es liest.
Und außerdem ist Strg-K immer wieder schnell gedrückt.

f'up2 poster wegen OT

Gruß, Kathinka - wünscht auch noch ein schönes Leben
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Andreas Hirschberg
2004-03-06 19:26:41 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Nur war das von mir keine Stammtischparole, sondern die
bittere Realität. Ich habe lediglich den O-Ton eines Beamten
wiedergegeben und meine Meinung dazu gegeben.
Und diese Meinung hast Du mit Stammtischparolen zum Ausdruck gebracht.
:-)

HTH,
Andi
Peter Wenz
2004-03-05 21:25:58 UTC
Permalink
"Artur Kawa" <***@web.de> schrieb:

[Gefasel]

Das ist halt auch Usenet, man kann sich die Deppen nicht aussuchen, die
nix kapieren und sich an einen ranhängen.

[x] FOAD.
[x] Plonk

Cheers
Peter
--
Radwege sind übrigens super.
Christian Stauffer
2004-03-04 09:49:04 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Post by Wolfgang Krietsch
Ok. Nehmen wir mal an, der Mensch *hätte* Drogen genommen und bei der
anschließenden Weiterfahrt einen Unfall verursacht. Hättest Du dann hier
auch übdre die schöampige Polizei gewettert?
Ja, auch dann.
Was soll ein Polizist deiner Meinung nach machen, wenn er jemanden
verdächtigt Drogen genommen zu haben, es aber mangels Test nicht belegen
kann?
Post by Artur Kawa
Denn die meisten Beamten können normale Müdigkeit von
Drogenkonsum nicht unterscheiden. Ohne Befund keine Sanktionen.
Übermüdet Autofahren ist zumindest in CH nicht erlaubt.
Post by Artur Kawa
Du kannst nun Mal nicht Leuten das Fahren verbieten,
bloß weil sie für Dich nicht putzmunter aussehen.
Doch.
Post by Artur Kawa
Manche Leute verbringen 8 Stunden vor dem Bildschirm,
manchmal auch Überstunden. Danach sieht man von den
Augen her aus wie das letzte Heroin-Opfer.
Ich würde mir an deiner Stelle einen anderen Bildschirm kaufen. Und zwar
_sehr_ bald.

Christian
nico
2004-03-04 20:13:51 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Post by Wolfgang Krietsch
Ok. Nehmen wir mal an, der Mensch *hätte* Drogen genommen und bei der
anschließenden Weiterfahrt einen Unfall verursacht. Hättest Du dann hier
auch übdre die schöampige Polizei gewettert?
Ja, auch dann.
Denn die meisten Beamten können normale Müdigkeit von
Drogenkonsum nicht unterscheiden. Ohne Befund keine Sanktionen.
damit hast Du wohl recht. Deshalb halte ich auch die Anordnung einer
BE aufgrund eines verweigerten Drogenschnelltests und geröteter Augen
für endlos überzogen.

Es sollten schon mehrere Indizien zusammenkommen. Die Verweigerung
eines Drogenschnelltest (oder Alkotests) darf bei der Entscheidung für
/wider BE überhaupt KEINE Rolle spielen. Genauso die Kleidung, das
Fahrzeug, etc. des eventuell Verdächtigen.

Daß es in der Praxis manchmal anders aussieht ist klar.


salut
Nico
--
Le temps détruit tout...
(Irréversible)
Frank Klatte
2004-03-03 21:56:44 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Super, scharf auf eine Hausdurchsuchung morgen früh um 7 Uhr?
Macht dir sicher nichts aus, wenn Du nichts zu verbergen hast.
Denk selber nach. Alkohol- und Drogenkontrollen können von der Polizei
verdachtsunabhängig durchgeführt werden, Hausdurchsuchungen dagegen
nicht. Somit ist das ein Nullargument.

Gruß
Frank K.
--
*****************************************************
Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
Es war der Himmel der weinte, weil er seinen schönsten
Stern verloren hatte!
*****************************************************
Hartmut Mühlenbein
2004-03-03 23:03:29 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
Post by Jürgen Gerkens
Super, scharf auf eine Hausdurchsuchung morgen früh um 7 Uhr?
Macht dir sicher nichts aus, wenn Du nichts zu verbergen hast.
Denk selber nach. Alkohol- und Drogenkontrollen können von der Polizei
verdachtsunabhängig durchgeführt werden, Hausdurchsuchungen dagegen
nicht. Somit ist das ein Nullargument.
Aber wenn ich mich weigere, in das Röhrchen zu pusten, nehmen sie mich mit
und zapfen mir gegen meinen Willen Blut ab.
Dieser massive Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte darf wirklich ohne
Begründung (Fahren in Schlangenlinien, Fahne etc) durchgeführt werden?
Das Argument 'die wissen schon aus Erfahrung, wen sie kontrollieren' wäre
als Antwort doch ein bißchen schwach...

Hartmut
Jens Fangmeier
2004-03-04 01:31:37 UTC
Permalink
On Thu, 4 Mar 2004 00:03:29 +0100, "Hartmut Mühlenbein"
Post by Hartmut Mühlenbein
Post by Frank Klatte
Post by Jürgen Gerkens
Super, scharf auf eine Hausdurchsuchung morgen früh um 7 Uhr?
Macht dir sicher nichts aus, wenn Du nichts zu verbergen hast.
Denk selber nach. Alkohol- und Drogenkontrollen können von der Polizei
verdachtsunabhängig durchgeführt werden, Hausdurchsuchungen dagegen
nicht. Somit ist das ein Nullargument.
Aber wenn ich mich weigere, in das Röhrchen zu pusten, nehmen sie mich mit
und zapfen mir gegen meinen Willen Blut ab.
Dieser massive Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte darf wirklich ohne
Begründung (Fahren in Schlangenlinien, Fahne etc) durchgeführt werden?
Es sterben jährlich eine größere Anzahl Menschen auf den Straßen, weil
andere Betrunken sind oder unter Drogeneinfluß stehen.

Und leider ist es halt so, daß man eben NICHT immer jemand gleich
"ansehen" kann, ob er eben Drogen genommen hat.

Da leider finde ich es schon sinnvoll (und eben auch unter
berücksichtigung der vielen Toten und verletzen gerechtfertig) wenn
hier Stichproben durchgeführt werden.

Klar, natürlich ist das ein eingriff in die persönlichkeit und alles
andere als Spaßig - aber wenn das nicht möglich währe, würde ja noch
mehr leute, die Drogen genommen hat oder ein bischen betrunken sind
(eben so, daß er keine Fahne vorliegt) Autofahren.

Leider ist es nunmal so, daß viele nur durch die "Aussicht" den
Führerschein zu "verlieren" von Fahren unter Drogen/Alkohol abgehalten
werden - und nicht durch die Vernunft.

Also: Wenn Du eine bessere Idee hast: Gerne her damit.
Mir wäre auch lieber, wenn sowas nicht gemacht werden müßte...

Aber dann erzähl mal, wie Du verhindern willst, daß Leute unter
Alkohol-/Drogen-Einfluß Auto fahren und unschuldigen Menschen töten!

Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 500 CD- und DVD-Rohlinge
LAGERRÄUMUNG: 10% Rabatt auf alle Artikel!
e***@t-online.de
2004-03-04 07:48:09 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Es sterben jährlich eine größere Anzahl Menschen auf den Straßen, weil
andere Betrunken sind oder unter Drogeneinfluß stehen.
Jaaaa und ganz viele Menschen sterben im Haushalt.
Nennt man in der Natur latürniche Auslese.*g*
Ist halt wie bei allen guten Sachen, mit Schwund muss man rechnen!
Post by Jens Fangmeier
Und leider ist es halt so, daß man eben NICHT immer jemand gleich
"ansehen" kann, ob er eben Drogen genommen hat.
Dann sollte man halt geschultes Personal bereithalten oder
für den eventuell entstandenen Schaden (z.B. Arbeitslosigkeit
dadurch, das wegen dem fehlenden FS der Chef den Deliquenten
für den Arbeitsmarkt freistellt*g*) Schadenersatz in voller
Höhe leisten!
Post by Jens Fangmeier
Da leider finde ich es schon sinnvoll (und eben auch unter
berücksichtigung der vielen Toten und verletzen gerechtfertig) wenn
hier Stichproben durchgeführt werden.
Stichproben ja, aber nicht unbegründet in private Rechte eingreifen!
Post by Jens Fangmeier
Klar, natürlich ist das ein eingriff in die persönlichkeit und alles
andere als Spaßig - aber wenn das nicht möglich währe, würde ja noch
mehr leute, die Drogen genommen hat oder ein bischen betrunken sind
(eben so, daß er keine Fahne vorliegt) Autofahren.
Alkohol- oder Drogensüchtige lassen sich in ihrem Konsum
von sowas überhaupt nicht abhalten.
Lass dir das gesagt sein!
Was glaubst du wohl wieviele Süchtige nachdem sie den FS
abgenommen bekommen haben berauscht am Steuer eines
Fahrzeugs erwischt werden?
Wie rosa ist dein Weltbild?
Post by Jens Fangmeier
Leider ist es nunmal so, daß viele nur durch die "Aussicht" den
Führerschein zu "verlieren" von Fahren unter Drogen/Alkohol abgehalten
werden - und nicht durch die Vernunft.
Siehe oben, davon lässt sich kaum einer abhalten.
Post by Jens Fangmeier
Also: Wenn Du eine bessere Idee hast: Gerne her damit.
Mir wäre auch lieber, wenn sowas nicht gemacht werden müßte...
Es gibt Möglichkeiten, aber die kosten mehr Geld und das
wollen unsere Obrigkeiten dann auch nicht.
Post by Jens Fangmeier
Aber dann erzähl mal, wie Du verhindern willst, daß Leute unter
Alkohol-/Drogen-Einfluß Auto fahren und unschuldigen Menschen töten!
Niemand ist unschuldig, frag die katholische Kirche.
mfg
Ernst-August
Jens Fangmeier
2004-03-04 15:25:58 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Post by Jens Fangmeier
Es sterben jährlich eine größere Anzahl Menschen auf den Straßen, weil
andere Betrunken sind oder unter Drogeneinfluß stehen.
Jaaaa und ganz viele Menschen sterben im Haushalt.
Aber dann in der Regel durch EIGENS verschulden.
Post by e***@t-online.de
Nennt man in der Natur latürniche Auslese.*g*
Ist halt wie bei allen guten Sachen, mit Schwund muss man rechnen!
Wenn ein Fremder mich besoffen über den Haufen fährt, ist das
natürlich Auslese.
Sorry, aber meinst Du das wirklich ernst?

Ich sehe es als eine der WICHTIGES Aufgaben des Staates und der
Polizei, mich sogut wie mögloch vor solchen Ideoten zu schützen!
Post by e***@t-online.de
Post by Jens Fangmeier
Und leider ist es halt so, daß man eben NICHT immer jemand gleich
"ansehen" kann, ob er eben Drogen genommen hat.
Dann sollte man halt geschultes Personal bereithalten oder
Sorry, aber es IST einfach nicht möglich (egal wie geschult oder
nicht) jemand wirklich anzusehen, ob er Drogen genommen hat oder
Alkohol konsumiert hat - klar, bei größeren Dosen merkt man das
natürlich.

Aber bei kleineren Mengen (die aber durchaus ausreichen, um die
Verkerhrstüchtigkeit stark zu reduzieren) kann man das nicht durch
ansehen feststellen.
Post by e***@t-online.de
Post by Jens Fangmeier
Da leider finde ich es schon sinnvoll (und eben auch unter
berücksichtigung der vielen Toten und verletzen gerechtfertig) wenn
hier Stichproben durchgeführt werden.
Stichproben ja, aber nicht unbegründet in private Rechte eingreifen!
Und wie soll man Deiner meinung nach sonst solche Leute überführen
können?
Post by e***@t-online.de
Post by Jens Fangmeier
Klar, natürlich ist das ein eingriff in die persönlichkeit und alles
andere als Spaßig - aber wenn das nicht möglich währe, würde ja noch
mehr leute, die Drogen genommen hat oder ein bischen betrunken sind
(eben so, daß er keine Fahne vorliegt) Autofahren.
Alkohol- oder Drogensüchtige lassen sich in ihrem Konsum
von sowas überhaupt nicht abhalten.
Lass dir das gesagt sein!
Lass Dir gesagt sein:

DOCH!

Früher, als es noch 0,8 Prommile gab, kannte ich viele Leute, die dann
Abends ihre 2-3 Bier getruken haben und dann auto gefahren sind.

Heute machen die gleichen Leute nach einem Bier schluß oder trinken
gar nichts - weil Ihnen eben ihr führerschein lieb ist.

Klar, man hällt nicht alle ab - und insbesondere die richtig süchtigen
nicht.

Aber viele "gelegenheitstrinken" schon - und damit ist viel gewonnen!

(Und ja: Auch bei 0.8 promille steigt die wahrscheinlichkeit eines
unfalls beträchtlich!)
Post by e***@t-online.de
Was glaubst du wohl wieviele Süchtige nachdem sie den FS
abgenommen bekommen haben berauscht am Steuer eines
Fahrzeugs erwischt werden?
Leider zu wenig.
Post by e***@t-online.de
Post by Jens Fangmeier
Leider ist es nunmal so, daß viele nur durch die "Aussicht" den
Führerschein zu "verlieren" von Fahren unter Drogen/Alkohol abgehalten
werden - und nicht durch die Vernunft.
Siehe oben, davon lässt sich kaum einer abhalten.
Wie gesagt: Da ist meine Erfahrung ganz anders.
Post by e***@t-online.de
Post by Jens Fangmeier
Also: Wenn Du eine bessere Idee hast: Gerne her damit.
Mir wäre auch lieber, wenn sowas nicht gemacht werden müßte...
Es gibt Möglichkeiten, aber die kosten mehr Geld und das
wollen unsere Obrigkeiten dann auch nicht.
Post by Jens Fangmeier
Aber dann erzähl mal, wie Du verhindern willst, daß Leute unter
Alkohol-/Drogen-Einfluß Auto fahren und unschuldigen Menschen töten!
Niemand ist unschuldig, frag die katholische Kirche.
Die Interessiert mich nicht, da ich nicht kathelosich bin.



Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
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Michael Dietrich
2004-06-11 15:50:42 UTC
Permalink
Klar, sowas sind Ausnahmen, bewiesen aber, daß eben nicht *jeder*
mit 1,x Promille fahruntüchtig ist.
Stimmt, die wissenschaftlich nachgewiesene Grenze liegt vielmehr bei
einer BAK von 0,9 Promille (diese Zahl fängt nicht mit einer 1 vor dem
Komma an). Die restlichen 0,2 Pomille sind von der Rechtsprechung als
Unsicherheitsfaktor zugestanden worden.
Da hat man doch letztens diesen Russen mit 5,x rausgeholt,
der unauffällig gefahren ist, keine Ausfallerscheinungen zeigte,
selbständig gerade stehen und gehen konnte und den Polizisten
relativ normal geantwortet hat.

Und der soll bei 1,x oder 2,x fahruntüchtig sein?
Aber nur wegen Entzugserscheinungen, nicht wegen
alkoholbedingter Ausfälle.

Michael
Oliver Jennrich
2004-06-11 15:59:34 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Klar, sowas sind Ausnahmen, bewiesen aber, daß eben nicht *jeder*
mit 1,x Promille fahruntüchtig ist.
Stimmt, die wissenschaftlich nachgewiesene Grenze liegt vielmehr bei
einer BAK von 0,9 Promille (diese Zahl fängt nicht mit einer 1 vor dem
Komma an). Die restlichen 0,2 Pomille sind von der Rechtsprechung als
Unsicherheitsfaktor zugestanden worden.
Da hat man doch letztens diesen Russen mit 5,x rausgeholt,
der unauffällig gefahren ist, keine Ausfallerscheinungen zeigte,
selbständig gerade stehen und gehen konnte und den Polizisten
relativ normal geantwortet hat.
Unauffällig heißt nicht fahrtüchtig. Nur weil jemand einer
augenblicklichen Situation gewachsen ist (und deshalb "unaffällig"
fährt, heißt daß nicht daß er auch allen sonstigen üblichen
Situationen gewachsen ist.

Desweiteren ist es eine Legende, daß Alkoholiker *nicht* unter
verlangsamtem Reaktionsvermögen leiden.
--
Space - the final frontier
Michael Dietrich
2004-06-15 12:58:40 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Post by Michael Dietrich
Da hat man doch letztens diesen Russen mit 5,x rausgeholt,
der unauffällig gefahren ist, keine Ausfallerscheinungen zeigte,
selbständig gerade stehen und gehen konnte und den Polizisten
relativ normal geantwortet hat.
Unauffällig heißt nicht fahrtüchtig. Nur weil jemand einer
augenblicklichen Situation gewachsen ist (und deshalb "unaffällig"
fährt, heißt daß nicht daß er auch allen sonstigen üblichen
Situationen gewachsen ist.
Naja, das trifft ja wohl auf 90% aller Fahrzeugführer zu.
Post by Oliver Jennrich
Desweiteren ist es eine Legende, daß Alkoholiker *nicht* unter
verlangsamtem Reaktionsvermögen leiden.
Es ist aber keine Legende, daß über 90% aller KFZ-führenden Rentner
ein verlangsamtes Reaktionsvermögen haben.

Ich bleibe dabei, dieser Russe fährt mit 1-3 Promille nicht unsicherer
oder gefährdender, als die Hälfte der nüchternen Kraftfahrer.

Fahrtüchtigkeit bedingt mehr, als den Verzicht auf Rauschmittel.

Und ich halte Unfähigkeit für ein weit verbreiteteres Problem,
als den Genuß geringer Mengen Alkohols.

Michael
Oliver Jennrich
2004-06-15 14:23:54 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Post by Michael Dietrich
Da hat man doch letztens diesen Russen mit 5,x rausgeholt,
der unauffällig gefahren ist, keine Ausfallerscheinungen zeigte,
selbständig gerade stehen und gehen konnte und den Polizisten
relativ normal geantwortet hat.
Unauffällig heißt nicht fahrtüchtig. Nur weil jemand einer
augenblicklichen Situation gewachsen ist (und deshalb "unaffällig"
fährt, heißt daß nicht daß er auch allen sonstigen üblichen
Situationen gewachsen ist.
Naja, das trifft ja wohl auf 90% aller Fahrzeugführer zu.
Nein, schon deswegen nicht, weil mit "üblich" keine Häufigkeit,
sondern eben die Beherrschbarkeit gemeint war. Und eine Situation, die
üblicherweise beherrschbar ist, ist dies eben *nicht*, wenn 90% aller
Fahrzeugführer dies nicht könnten.
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Desweiteren ist es eine Legende, daß Alkoholiker *nicht* unter
verlangsamtem Reaktionsvermögen leiden.
Es ist aber keine Legende, daß über 90% aller KFZ-führenden Rentner
ein verlangsamtes Reaktionsvermögen haben.
Ich bleibe dabei, dieser Russe fährt mit 1-3 Promille nicht unsicherer
oder gefährdender, als die Hälfte der nüchternen Kraftfahrer.
Um es mit Pauli zu sagen: Das ist nicht richtig. Das ist noch nicht
einmal falsch. Klar kannst du alles mögliche behaupten, auch daß das
St.Christpoherus-Medaillon am Innenspiegel vor Unfällen schützt. Nur
ob man dich deswegen ernst nimmt?

Zudem stand nicht zur Diskussion, ob er unsicherer oder gefährdender
fährt. Die Frage war, ob er unsicher und gefährdend fährt, nicht ob es
irgendwo nochjemanden gibt, der vielleicht *noch* schlechter
autofährt.
Post by Michael Dietrich
Fahrtüchtigkeit bedingt mehr, als den Verzicht auf Rauschmittel.
Keine Frage. Aber die Behauptung war, daß die Einnahme von
Rauschmitteln die Fahruntüchtigkeit bedingt (ab einer gewissen
Menge).

Und nein, diese Aussage bedeutet *nicht* daß Rauschmittel deswegen
unkritisch sind, weil man sich auch anders um seine Fahrtüchtigkeit
bringen kann.
--
Space - the final frontier
Helmut Richter
2004-06-15 14:30:08 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Keine Frage. Aber die Behauptung war, daß die Einnahme von
Rauschmitteln die Fahruntüchtigkeit bedingt (ab einer gewissen
Menge).
Und nein, diese Aussage bedeutet *nicht* daß Rauschmittel deswegen
unkritisch sind, weil man sich auch anders um seine Fahrtüchtigkeit
bringen kann.
Sie bedeutet nicht einmal, dass es nicht sogar Menschen geben kann,
die ohne Rauschmittel noch fahruntüchtiger sind als mit. Solche
Menschen sind dann eben ohne wie mit Rauschmittel fahruntüchtig. Und
was soll uns das dann sagen?

Helmut Richter
Michael Dietrich
2004-06-16 14:16:08 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Unauffällig heißt nicht fahrtüchtig. Nur weil jemand einer
augenblicklichen Situation gewachsen ist (und deshalb "unaffällig"
fährt, heißt daß nicht daß er auch allen sonstigen üblichen
Situationen gewachsen ist.
Naja, das trifft ja wohl auf 90% aller Fahrzeugführer zu.
Nein, schon deswegen nicht, weil mit "üblich" keine Häufigkeit,
sondern eben die Beherrschbarkeit gemeint war. Und eine Situation, die
üblicherweise beherrschbar ist, ist dies eben *nicht*, wenn 90% aller
Fahrzeugführer dies nicht könnten.
Aha. Wenn er also unter alkoholeinfluß alle üblichen Situationen, die
von mindestens 90% der anderen Kraftfahrer gemeistert werden können,
auch meistern kann, ist er also fahrtüchtig.
Mindestens so fahrtüchtig, wie 90% der anderen Kraftfahrer auch.
Post by Oliver Jennrich
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Desweiteren ist es eine Legende, daß Alkoholiker *nicht* unter
verlangsamtem Reaktionsvermögen leiden.
Es ist aber keine Legende, daß über 90% aller KFZ-führenden Rentner
ein verlangsamtes Reaktionsvermögen haben.
Ich bleibe dabei, dieser Russe fährt mit 1-3 Promille nicht unsicherer
oder gefährdender, als die Hälfte der nüchternen Kraftfahrer.
Zudem stand nicht zur Diskussion, ob er unsicherer oder gefährdender
fährt. Die Frage war, ob er unsicher und gefährdend fährt, nicht ob es
irgendwo nochjemanden gibt, der vielleicht *noch* schlechter
autofährt.
Nun, er fuhr nichtmal unter 5 Promille unsicher, wieso sollte er es
dann unter 1-3 Promille tun? Solange er unter diesem Alkoholeinfluß
ebenso gut (oder schlecht) fährt, wie die Masse der Kraftfahrer, fährt
er nicht unsicher.
Daraus folgt, daß aus der reinen Promillezahl noch keine eindeutige
Fahruntüchtigkeit zu folgern ist.

Das amerikanische Rechtssystem trägt dem Rechnung, indem dort bei
Alkoholverdacht eben nicht auf absolute Werte abgestellt wird, sondern
auf eine individuelle Prüfung der Fahrtüchtigkeit (wenn auch mit
lächerlichen Methoden).
Post by Oliver Jennrich
Post by Michael Dietrich
Fahrtüchtigkeit bedingt mehr, als den Verzicht auf Rauschmittel.
Keine Frage. Aber die Behauptung war, daß die Einnahme von
Rauschmitteln die Fahruntüchtigkeit bedingt (ab einer gewissen
Menge).
Das streite ich nicht ab. Ich streite lediglich ab, daß es sich bei
dieser gewissen Menge um eine absolute, nicht individuelle
Blutalkoholkonzentration handelt.
Post by Oliver Jennrich
Und nein, diese Aussage bedeutet *nicht* daß Rauschmittel deswegen
unkritisch sind, weil man sich auch anders um seine Fahrtüchtigkeit
bringen kann.
Natürlich nicht. Habe ich auch nicht behauptet.

Michael
Oliver Jennrich
2004-06-16 17:13:58 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Unauffällig heißt nicht fahrtüchtig. Nur weil jemand einer
augenblicklichen Situation gewachsen ist (und deshalb "unaffällig"
fährt, heißt daß nicht daß er auch allen sonstigen üblichen
Situationen gewachsen ist.
Naja, das trifft ja wohl auf 90% aller Fahrzeugführer zu.
Nein, schon deswegen nicht, weil mit "üblich" keine Häufigkeit,
sondern eben die Beherrschbarkeit gemeint war. Und eine Situation, die
üblicherweise beherrschbar ist, ist dies eben *nicht*, wenn 90% aller
Fahrzeugführer dies nicht könnten.
Aha. Wenn er also unter alkoholeinfluß alle üblichen Situationen, die
von mindestens 90% der anderen Kraftfahrer gemeistert werden können,
auch meistern kann, ist er also fahrtüchtig.
Mindestens so fahrtüchtig, wie 90% der anderen Kraftfahrer auch.
Ja, falls. Und, war er es? Eigentlich konnte ich dem Posting nur
entnehmen, daß er in *dieser* Situation unauffällig war. *Jede*
Situation kann man schwerlich beurteilen, deshab bedient man sich der
Aussagen der medizinischen Forschung, die durchaus glaubhaft darlegt,
daß bei 1.3 Promille die Reaktionsfähigkeit soweit gesunken ist, daß
derjenige absolut Fahruntüchtig ist. Und zwar unabhängig davon, ob er
an diesen Pegel gewöhnt ist oder nicht.

Das kannst du akzeptieren oder auch nicht. Es ändert nichts an den
Tatsachen.
--
Space - the final frontier
Bernd Sluka
2004-06-16 21:17:53 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Ja, falls. Und, war er es? Eigentlich konnte ich dem Posting nur
entnehmen, daß er in *dieser* Situation unauffällig war. *Jede*
Situation kann man schwerlich beurteilen, deshab bedient man sich der
Aussagen der medizinischen Forschung, die durchaus glaubhaft darlegt,
daß bei 1.3 Promille die Reaktionsfähigkeit soweit gesunken ist,
Es sind 1,0 Promille. Der Rest ist die Berücksichtigung möglicher
Meßfehler zugunsten des Beschuldigten.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2004-06-16 21:16:16 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Nein, schon deswegen nicht, weil mit "üblich" keine Häufigkeit,
sondern eben die Beherrschbarkeit gemeint war. Und eine Situation, die
üblicherweise beherrschbar ist, ist dies eben *nicht*, wenn 90% aller
Fahrzeugführer dies nicht könnten.
Aha. Wenn er also unter alkoholeinfluß alle üblichen Situationen, die
^^^^
Post by Michael Dietrich
von mindestens 90% der anderen Kraftfahrer gemeistert werden können,
auch meistern kann, ist er also fahrtüchtig.
Mindestens so fahrtüchtig, wie 90% der anderen Kraftfahrer auch.
fehlerhafter Vergleich
Post by Michael Dietrich
Post by Oliver Jennrich
Zudem stand nicht zur Diskussion, ob er unsicherer oder gefährdender
fährt. Die Frage war, ob er unsicher und gefährdend fährt, nicht ob es
irgendwo nochjemanden gibt, der vielleicht *noch* schlechter
autofährt.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Schnürer
2004-06-17 06:12:07 UTC
Permalink
Michael Dietrich schrieb:

schnipp

Kinder, Kinder!

Ist doch ziemlich egal, ob der Vogel mit 1 oder 5 Promille noch
fahrtüchtig ist. Der Gesetzgeber hat derlei eindeutig geregelt.

Wenn jemand damit Probleme hat, kann er ja die latente Brandgefahr bei 5
Promille mit in sein Kalkül einbeziehen.

Dann passt des scho! ;-)


Bernd


(Das Argumt mit den Deppen, die sich völlig unfähig im Strassenverkehr
tummeln, tut hier übrigens absolut nix zur Sache. Stimmen tut es aber
schon).

Friedrich Ostertag
2004-06-11 16:56:50 UTC
Permalink
Hi Michael,
Post by Michael Dietrich
Da hat man doch letztens diesen Russen mit 5,x rausgeholt,
der unauffällig gefahren ist, keine Ausfallerscheinungen zeigte,
selbständig gerade stehen und gehen konnte und den Polizisten
relativ normal geantwortet hat.
Und der soll bei 1,x oder 2,x fahruntüchtig sein?
aber sicher.

Oder seit wann reicht es zur Fahrtauglichkeit aus, gerade stehen und
auf einfache Fragen ohne lallen antworten zu können?
Post by Michael Dietrich
Aber nur wegen Entzugserscheinungen, nicht wegen
alkoholbedingter Ausfälle.
Nein. Dieser Mann wäre wohl auch bei 0,0 Promille fahruntüchtig, aber
nicht wegen "Alkoholmangels" sondern weil sein gesamter Organismus mit
großer Sicherheit bereits massiv geschädigt und in seiner
Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Gruß,
Friedrich

--
bitte für persönliche Antworten die offensichtliche Änderung an meiner
Adresse vornehmen
Frank Hucklenbroich
2004-03-04 09:10:46 UTC
Permalink
Post by Hartmut Mühlenbein
Aber wenn ich mich weigere, in das Röhrchen zu pusten, nehmen sie mich mit
und zapfen mir gegen meinen Willen Blut ab.
Ich denke, daß da schon ein Verdacht sein muß (Alkoholgeruch o.ä.). Ich bin
bisher auch schon einige Male von der Polizei gefragt worden, ob ich
Alkohol konsumiert hatte. Daraufhin habe ich höflich mit "Nein" geantwortet
und durfte weiterfahren. Pusten mußte ich nie.
Post by Hartmut Mühlenbein
Dieser massive Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte darf wirklich ohne
Begründung (Fahren in Schlangenlinien, Fahne etc) durchgeführt werden?
Wie gesagt, ich habe Zweifel, daß man so einen Eingriff nur deshalb
vornimmt, weil jemand nicht pusten will. Da muß schon irgendein Verdacht
hinzukommen (zu schnell / zu langsam gefahren, zu spät geschaltet,
Alkoholgeruch, etc.).
Post by Hartmut Mühlenbein
Das Argument 'die wissen schon aus Erfahrung, wen sie kontrollieren' wäre
als Antwort doch ein bißchen schwach...
ACK.

Grüße,

Frank
Sabine Sauer
2004-03-04 17:38:20 UTC
Permalink
Post by Hartmut Mühlenbein
Post by Frank Klatte
Post by Jürgen Gerkens
Super, scharf auf eine Hausdurchsuchung morgen früh um 7 Uhr?
Macht dir sicher nichts aus, wenn Du nichts zu verbergen hast.
Denk selber nach. Alkohol- und Drogenkontrollen können von der Polizei
verdachtsunabhängig durchgeführt werden, Hausdurchsuchungen dagegen
nicht. Somit ist das ein Nullargument.
Aber wenn ich mich weigere, in das Röhrchen zu pusten, nehmen sie mich mit
und zapfen mir gegen meinen Willen Blut ab.
Dieser massive Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte darf wirklich ohne
Begründung (Fahren in Schlangenlinien, Fahne etc) durchgeführt werden?
Das Argument 'die wissen schon aus Erfahrung, wen sie kontrollieren' wäre
als Antwort doch ein bißchen schwach...
Hartmut
Ich denke mal, wenn Du seit Jahren das Tag für Tag machst, dann
- kennst Du Deine Pappenheimer
- hast Du wirklich Routine bei der Symptomerkennung
- hast Du keinen Bock Dir Ärger mit "Unbescholtenen" einzuhandeln


die Jungs und Mädels in Grün sind besser geschult als Du glaubst mit 2-3
Tricks rauszufinden ob Du nur ein bisschen müde oder bekifft angesoffen
auf Speed etc bist. Das ist denen ihr Job!
Da gibts ein paar gaaanz einfache Tricks die hervorragend und mit sehr
hoher Trefferquote funktionieren, auch dann, wenn das kein anderer
merken würde. Da gibts auch Berichte im WWW zu. Habe leider keinen Link
zur Hand.

und wenn Du da schon auffällst und nichts intus hast, dann warst Du auch
zu müde um sicher Auto zu fahren.

S.S.
Uwe Hoelzer
2004-03-04 14:04:22 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Super, scharf auf eine Hausdurchsuchung morgen früh um 7 Uhr?
Macht dir sicher nichts aus, wenn Du nichts zu verbergen hast.
Die sind meistens schon um 6. Ist lustig für die Nachbarn, wenn ne
Familie in Schlafanzügen die grünen Männchen anstarren.

Bäh, aber ohne mich.

Gruß Uwe
Marco Sondermann
2004-03-03 20:34:59 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
Post by Artur Kawa
Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.
Erstens bist du bei einer Routinekontrolle noch kein Beschuldigter.
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen. Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe,
das du was zu verbergen hast und hast dann halt auch die entsprechenden
Konsequenzen zu tragen.
Polizist: "Guten Tag, ich würde gerne Ihre Wohnung durchsuchen."
Bürger: "Haben sie denn einen Durchsuchungsbefehl?"
P: "Nein, deshalb frage ich ja so nett."
B: "Tut mir leid, dann müssen sie wohl noch mal mit dem Segen des Richters
wieder kommen."
P: "Oh, das glaub ich nicht. Da sie mich nicht reinlassen, machen sie sich
verdächtig. Da liegt doch der Verdacht nahe, daß sie was zu verbergen
haben. Und da sie jetzt ja gewarnt sind, besteht die Gefahr, daß sie
Beweise beiseite schaffen, während ich im Vorzimmer des Richters mit der
Sekretärin flirte. Das ist dann also Gefahr ik Verzug, ich komme jetzt mal
rein."

So in etwa?

Marco
--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
.. zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.
Maik Zumstrull
2004-03-04 15:49:29 UTC
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Post by Frank Klatte
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen. Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe,
das du was zu verbergen hast und hast dann halt auch die
entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Und ich hätte fast gedacht, wir leben in einem Rechtsstaat, wo man
Konsequenzen erst nach Beweis der Schuld und nicht beim Erstverdacht zu
tragen hat. Danke für die Korrektur...
Hartmut Mühlenbein
2004-03-05 01:01:42 UTC
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Post by Maik Zumstrull
Post by Frank Klatte
Zudem steht es jedem frei, den einfachen Weg der Alkohol- und
Drogenkontrolle zu gehen. Tust du das nicht, liegt der Verdacht nahe,
das du was zu verbergen hast und hast dann halt auch die
entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Und ich hätte fast gedacht, wir leben in einem Rechtsstaat, wo man
Konsequenzen erst nach Beweis der Schuld und nicht beim Erstverdacht zu
tragen hat. Danke für die Korrektur...
Ich hatte da auch so etwas wie die 'Unschuldsvermutung' im Gedächtnis. Und
das der Ankläger verpflichtet ist, die Schuld zu beweisen, nicht der
Angeklagte, seine Unschuld zu beweisen.
Wie man sich irren kann...
Christian Wach
2004-03-03 21:24:21 UTC
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Post by Artur Kawa
ebend eine Recht-Sendung auf 3SAT gesehen in dem
sich der folgende Fall abspielte,
Moin, war die Sendung Recht brisant:
"Die Fahndungsgruppe "Panther" ist eine Spezialeinheit der Autobahnpolizei
Frankfurt am Main. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Verbrechensbekämpfung
auf der A3, der Nord-Süd-Autobahn."
war nicht der hier geschilderte
Post by Artur Kawa
Wobei der Mann die Atemluftkontrolle (Alcomat)
und den Urintest (Drogen-Schnelltest) verweigert.
Daraufhin wird er auf die Wache mitgenommen.
Es "konnte" keine Urinprobe abgeben, zumindest war das in etwa die Aussage
des Betroffenen.
Post by Artur Kawa
Nun nimmt der Arzt eine Blutprobe ab, um Alkohol
und Drogen im Blut zu ermitteln. Der Bluttest auf
Drogen wird erst Mal im Labor ausgewertet, das
dauert vier Wochen!
Soweit korrekt
Post by Artur Kawa
Da der Arzt feststellt, dass der Mann müde ist, sagt
er, das könnten auch Anzeichen davon sein, wenn man
Drogen genommen hat.
Er hat ein paar Anzeichen angeführt, an die Details erinner ich mich
nicht mehr. Ergebnis BTM Konsum möglich.
Post by Artur Kawa
Darauf hin wird der Führerschein von der Polizei einbehalten. Der
unbescholtene Autofahrer darf zu Fuss laufen.
In diesem Fall wars ein Taxi.
Post by Artur Kawa
Vier Wochen später gibt's das Ergebnis: Kein Alkohol oder Drogen im
Blut, er bekommt seinen Führerschein wieder.
Dem Betroffenen wurde nur die nächsten 24 (?) Stunden die
Weiterfahrt untersagt (also der Lappen einbehalten).

Über das Ergebnis der Blutuntersuchung wurde IIRC gar nicht berichtet.

Gruss
Christian
Wolfgang Kieckbusch
2004-03-03 21:41:45 UTC
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Post by Christian Wach
Dem Betroffenen wurde nur die nächsten 24 (?) Stunden die
Weiterfahrt untersagt (also der Lappen einbehalten).
Über das Ergebnis der Blutuntersuchung wurde IIRC gar nicht berichtet.
Der Artur war schon ein wenig müde - er sollte seinen Führerschein für 4
Wochen abgeben.
Gruß, Wolfgang
Artur Kawa
2004-03-03 21:49:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Christian Wach
Dem Betroffenen wurde nur die nächsten 24 (?) Stunden die
Weiterfahrt untersagt (also der Lappen einbehalten).
Über das Ergebnis der Blutuntersuchung wurde IIRC gar nicht berichtet.
Der Artur war schon ein wenig müde - er sollte seinen Führerschein für 4
Wochen abgeben.
Gruß, Wolfgang
Hm, kann sein dass ich mich täusche, bin mir aber fast sicher,
diesen Bericht schon Mal in der Lang-Fassung gesehen zu
haben.

Heute ging er zu ende, als er das Auto stehen lassen musste, das
stimmt schon. IMHO eine zusammengeschnittene Version
aus dem Ursprungsbericht, der vor einigen Monaten schon Mal
lief.

Grüße
Artur
Frank Klatte
2004-03-03 22:00:49 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Heute ging er zu ende, als er das Auto stehen lassen musste, das
stimmt schon. IMHO eine zusammengeschnittene Version
aus dem Ursprungsbericht, der vor einigen Monaten schon Mal
lief.
Ahja... wie war das mit "Schon von der SAT1 Propaganda gehirngewaschen
worden."?

Gruß
Frank K.
--
*****************************************************
Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
Es war der Himmel der weinte, weil er seinen schönsten
Stern verloren hatte!
*****************************************************
Frank Hucklenbroich
2004-03-04 09:06:07 UTC
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Post by Artur Kawa
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage dürfen die
Beamten den Führerschein einbehalten??
Um möglichen Schaden von anderen Bürgern fernzuhalten?

Stell Dir vor er *hätte* Drogen genommen, den Urintest verweigert und
sofort nach der Blutprobe, die sich 4 Wochen später als positiv erweist,
hätten ihm die Beamten den Führerschein wiedergegeben mit den Worten "Gute
Fahrt". Und auf der Heimfahrt hätte er dann einen schweren Unfall mit
mehreren Toten verursacht. Dann hätte man den Beamten wohl übel
angekreidet, daß sie ihn einfach weiter fahren ließen.
Post by Artur Kawa
Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.
Ich finde es in der Tat etwas unrealistisch, da man Drogen mittlerweile
auch per Drugwipe in Minutenschnelle nachweisen kann - da wird dem
Probanden ein Teststreifen auf die Stirn gelegt, der Drogenspuren im
Schweiß nachweist. Der muß dann gar nicht Pinkeln.
Post by Artur Kawa
Hätte sich der Fahrer strafbar gemacht, wenn er
trotz *ungerechtfertigt* einbehaltenem Führerschein
trotzdem gefahren wäre?
imho ja, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Post by Artur Kawa
Dürfte sich der Autofahrer auf die Kosten der Behörte
(Stichwort: Schadensersatz) für die Zeit des
ungerechtfertigt einbehaltenen Führerscheins, einen
Chauffeur nehmen können?
Das sollte allerdings in der Tat drin sein, wenn er tatsächlich 4 Wochen
nicht fahren durfte (was soll das für ein Test sein, der 4 Wochen dauert?).

Grüße,

Frank
e***@t-online.de
2004-03-04 09:47:55 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Artur Kawa
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage dürfen die
Beamten den Führerschein einbehalten??
Um möglichen Schaden von anderen Bürgern fernzuhalten?
Stell Dir vor er *hätte* Drogen genommen, den Urintest verweigert und
sofort nach der Blutprobe, die sich 4 Wochen später als positiv erweist,
hätten ihm die Beamten den Führerschein wiedergegeben mit den Worten "Gute
Fahrt". Und auf der Heimfahrt hätte er dann einen schweren Unfall mit
mehreren Toten verursacht. Dann hätte man den Beamten wohl übel
angekreidet, daß sie ihn einfach weiter fahren ließen.
Nein, warum denn?
Wenn das die Verordnung so vorsieht hat sich der Polizist doch korrekt
verhalten!
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Artur Kawa
Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.
Ich finde es in der Tat etwas unrealistisch, da man Drogen mittlerweile
auch per Drugwipe in Minutenschnelle nachweisen kann - da wird dem
Probanden ein Teststreifen auf die Stirn gelegt, der Drogenspuren im
Schweiß nachweist. Der muß dann gar nicht Pinkeln.
Diese Tests haben keine hinreichende Beweiskraft, sprich sie zeigen
an obwohl nischt ist und werden wohl auch mal nicht anzeigen
obwohl etwas nachgewisen werden könnte.
Also absolut nutzlos!
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Artur Kawa
Hätte sich der Fahrer strafbar gemacht, wenn er
trotz *ungerechtfertigt* einbehaltenem Führerschein
trotzdem gefahren wäre?
imho ja, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Eher nein, denn sie ist ja nur einbehalten, es existiert kein Fahrverbot.
Quasi so als ob man den FS zu Hause gelassen hat.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Artur Kawa
Dürfte sich der Autofahrer auf die Kosten der Behörte
(Stichwort: Schadensersatz) für die Zeit des
ungerechtfertigt einbehaltenen Führerscheins, einen
Chauffeur nehmen können?
Das sollte allerdings in der Tat drin sein, wenn er tatsächlich 4 Wochen
nicht fahren durfte (was soll das für ein Test sein, der 4 Wochen dauert?).
Und genau da beisst es sich!
Es gibt in den seltensten Fällen Schadenersatz und wenn dann nur
auf längstem Klageweg!:-(((
mfg
Ernst-August
Frank Hucklenbroich
2004-03-04 12:12:52 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Post by Frank Hucklenbroich
Um möglichen Schaden von anderen Bürgern fernzuhalten?
Stell Dir vor er *hätte* Drogen genommen, den Urintest verweigert und
sofort nach der Blutprobe, die sich 4 Wochen später als positiv erweist,
hätten ihm die Beamten den Führerschein wiedergegeben mit den Worten "Gute
Fahrt". Und auf der Heimfahrt hätte er dann einen schweren Unfall mit
mehreren Toten verursacht. Dann hätte man den Beamten wohl übel
angekreidet, daß sie ihn einfach weiter fahren ließen.
Nein, warum denn?
Wenn das die Verordnung so vorsieht hat sich der Polizist doch korrekt
verhalten!
Das wird aber die Verordnung eben nicht so vorsehen - die wird vorsehen,
daß einem Verdacht auf Drogen/Alkohol nachgegangen werden *muß*, und man
den Fahrer erst dann wieder hinters Steuer läßt, wenn ausgeschlossen werden
kann, daß er unter BtW/Alk steht.

]Drugwipe]
Post by e***@t-online.de
Diese Tests haben keine hinreichende Beweiskraft, sprich sie zeigen
an obwohl nischt ist und werden wohl auch mal nicht anzeigen
obwohl etwas nachgewisen werden könnte.
Also absolut nutzlos!
Würde ich nicht so sehen. Als erster Indikator können sie nützlich sein,
und wenn sich davon Fahrer abhalten lassen, unter BtM-Einfluß zu fahren,
dann umso besser. Daß diese Teststreifen eine Blut-, Urin- oder Haaranalyse
im Labor ersetzen können, habe ich auch nie behauptet.
Post by e***@t-online.de
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Artur Kawa
Hätte sich der Fahrer strafbar gemacht, wenn er
trotz *ungerechtfertigt* einbehaltenem Führerschein
trotzdem gefahren wäre?
imho ja, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Eher nein, denn sie ist ja nur einbehalten, es existiert kein Fahrverbot.
Quasi so als ob man den FS zu Hause gelassen hat.
Das Fahrverbot selbst kann doch erst der Richter verhängen, oder? Das hieße
ja, das jemand der mit 3 Promille am Steuer erwischt wird so lange
wieterhin Auto fahren darf, bis er vor Gericht den Lappen abgeben muß?!
Post by e***@t-online.de
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Artur Kawa
Dürfte sich der Autofahrer auf die Kosten der Behörte
(Stichwort: Schadensersatz) für die Zeit des
ungerechtfertigt einbehaltenen Führerscheins, einen
Chauffeur nehmen können?
Das sollte allerdings in der Tat drin sein, wenn er tatsächlich 4 Wochen
nicht fahren durfte (was soll das für ein Test sein, der 4 Wochen
dauert?).
Und genau da beisst es sich!
Es gibt in den seltensten Fällen Schadenersatz und wenn dann nur
auf längstem Klageweg!:-(((
ACK, das ist wohl in der Tat ein Problem. Da *kann* es u.U. nützen, sofort
mit dem Anwalt auf der Polizeiwache zu erscheinen und Druck zu machen
("Mietwagen ist gebucht, mit Fahrer, kostet xxx EUR, werden wir Ihnen in
Rechnung stellen").

Grüße,

Frank
Artur Kawa
2004-03-04 13:00:42 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by e***@t-online.de
Nein, warum denn?
Wenn das die Verordnung so vorsieht hat sich der Polizist doch korrekt
verhalten!
Das wird aber die Verordnung eben nicht so vorsehen - die wird vorsehen,
daß einem Verdacht auf Drogen/Alkohol nachgegangen werden *muß*, und man
den Fahrer erst dann wieder hinters Steuer läßt, wenn ausgeschlossen werden
kann, daß er unter BtW/Alk steht.
Aha. Hast Du dazu auch eine Quellenangabe, oder ist das nur Deine
Meinung?
Post by Frank Hucklenbroich
]Drugwipe]
Post by e***@t-online.de
Diese Tests haben keine hinreichende Beweiskraft, sprich sie zeigen
an obwohl nischt ist und werden wohl auch mal nicht anzeigen
obwohl etwas nachgewisen werden könnte.
Also absolut nutzlos!
Würde ich nicht so sehen. Als erster Indikator können sie nützlich sein,
und wenn sich davon Fahrer abhalten lassen, unter BtM-Einfluß zu fahren,
dann umso besser. Daß diese Teststreifen eine Blut-, Urin- oder Haaranalyse
im Labor ersetzen können, habe ich auch nie behauptet.
Sie ersetzen auch die "herkömmliche" Analyse nicht. NUR!!!: Schlägt
die DrugWipe falsch an, ist die Papper erst Mal weg, bis der herkömmliche
Test ausgewertet ist, und sei es in einigen Wochen.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by e***@t-online.de
Eher nein, denn sie ist ja nur einbehalten, es existiert kein Fahrverbot.
Quasi so als ob man den FS zu Hause gelassen hat.
Das Fahrverbot selbst kann doch erst der Richter verhängen, oder? Das hieße
ja, das jemand der mit 3 Promille am Steuer erwischt wird so lange
wieterhin Auto fahren darf, bis er vor Gericht den Lappen abgeben muß?!
Rhein theoretisch ja, das hieße es! Natürlich erst, nachdem der Rausch
ausgeschlafen wurde.

Wie ist es mit einem Rote-Ampel-Sünder der vom Polizisten angehalten
wird? Der gibt auch nicht unverzüglich seinen Führerschein ab, sondern
wartet das Bußgeldverfahren ab.
Post by Frank Hucklenbroich
ACK, das ist wohl in der Tat ein Problem. Da *kann* es u.U. nützen, sofort
mit dem Anwalt auf der Polizeiwache zu erscheinen und Druck zu machen
("Mietwagen ist gebucht, mit Fahrer, kostet xxx EUR, werden wir Ihnen in
Rechnung stellen").
Wenn das jeder so machen würde, täten sich manche Beamten nicht so weit
aus dem Fenster lehnen. Das liegt aber zum Teil daran, dass die Bevölkerung
hier es diese blinde und destruktive Obrigkeitshörigkeit anerzogen gekriegt
hat. Was der Mann in Grün sagt, wird seltenst angezweifelt. Finde ich
scheisse diese Einstellung.
Sönke Gutzlaff
2004-03-04 13:50:57 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Post by Frank Hucklenbroich
Das Fahrverbot selbst kann doch erst der Richter verhängen, oder? Das
hieße
Post by Frank Hucklenbroich
ja, das jemand der mit 3 Promille am Steuer erwischt wird so lange
wieterhin Auto fahren darf, bis er vor Gericht den Lappen abgeben muß?!
Rhein theoretisch ja, das hieße es! Natürlich erst, nachdem der Rausch
ausgeschlafen wurde.
Wie ist es mit einem Rote-Ampel-Sünder der vom Polizisten angehalten
wird? Der gibt auch nicht unverzüglich seinen Führerschein ab, sondern
wartet das Bußgeldverfahren ab.
Das sind ja zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Das erste ist eine
Straftat, das zweite eine Ordnungswidrigkeit. Und bei ersterem kann die
Polizei den Führerschein ja einfach beschlagnahmen, da ja Gefahr im Verzug
ist. Wenn irgendjemand auf jemanden schießt bekommt er ja auch nicht die
Waffe bis zur Gerichtsverhandlung zurück.
Siehe dazu auch StPO § 94, in dem explizit auch Fürerscheine erwähnt werden.
Und nachdem der Führerschein einbehalten wurde kann nach StPO § 111a die
Fahrerlaubnis bis zur Verhandlung vorläufig entzogen werden.

MfG Sönke
Artur Kawa
2004-03-04 14:34:30 UTC
Permalink
Post by Sönke Gutzlaff
Das sind ja zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Das erste ist eine
Straftat, das zweite eine Ordnungswidrigkeit. Und bei ersterem kann die
Polizei den Führerschein ja einfach beschlagnahmen, da ja Gefahr im Verzug
ist. Wenn irgendjemand auf jemanden schießt bekommt er ja auch nicht die
Waffe bis zur Gerichtsverhandlung zurück.
Siehe dazu auch StPO § 94, in dem explizit auch Fürerscheine erwähnt werden.
Und nachdem der Führerschein einbehalten wurde kann nach StPO § 111a die
Fahrerlaubnis bis zur Verhandlung vorläufig entzogen werden.
Endlich jemand, der sachlich auf meine Frage antwortet, anstatt
mit Moral und Ethik zu glänzen.

Frage zur StPO 111a:
Dies muss aber auch vom Richter abgesegnet werden, oder?

Falls ja, gibt es irgendwelche Fristen, die beachtet werden müssen,
oder kann der Polizist den Führerschein sicherstellen und der
Richter entscheidet dann in einem halben Jahr, ob das okay war
oder nicht?
Sönke Gutzlaff
2004-03-04 15:03:23 UTC
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Post by Artur Kawa
Endlich jemand, der sachlich auf meine Frage antwortet, anstatt
mit Moral und Ethik zu glänzen.
Dies muss aber auch vom Richter abgesegnet werden, oder?
Falls ja, gibt es irgendwelche Fristen, die beachtet werden müssen,
oder kann der Polizist den Führerschein sicherstellen und der
Richter entscheidet dann in einem halben Jahr, ob das okay war
oder nicht?
Zu den Fristen kann ich dir leider auch nichts sagen, in den Auszügen die
ich gefunden hatte stands nur soweit, dass die Polizei den Führerschein
einziehen kann, dieses aber nachträglich noch vom Richter absichern lassen
muss. Da es sich aber um Straftaten handelt, denke ich mal, dass es wirklich
so ist, dass man die Verhandlung abwarten muss.
Aber unter www.verkehrsportal.de sind die wichtigsten Gesetzesauszüge im
Bezug auf den Straßenverkehr und den Führerschein zu finden.

Weiß vielleicht noch jemand, wie Rauschmittel bestraft werden? Ist das nach
§24a StVG wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit?

MfG Sönke
Artur Kawa
2004-03-04 15:24:56 UTC
Permalink
Post by Sönke Gutzlaff
Weiß vielleicht noch jemand, wie Rauschmittel bestraft werden? Ist das nach
§24a StVG wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit?
Ich denke die Sanktionierung erfolgt hauptsächlich aus den
Strafvorschriften des BTM-Gesetzes.
Torsten Schmidt
2004-03-04 17:49:44 UTC
Permalink
Post by Artur Kawa
Post by Sönke Gutzlaff
Weiß vielleicht noch jemand, wie Rauschmittel bestraft werden? Ist das
nach
Post by Sönke Gutzlaff
§24a StVG wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit?
Ja, aber je nach Sachverhalt, z.B. §§ 315c oder 316 StGB.
Post by Artur Kawa
Ich denke die Sanktionierung erfolgt hauptsächlich aus den
Strafvorschriften des BTM-Gesetzes.
Wenn es um das Führen eines (Kraft-)Fahrzeuges geht, dann hat das BtmG
damit überhaupt nichts zu tun.

Gruß
Torsten
Bernd Sluka
2004-03-04 19:34:03 UTC
Permalink
Post by Sönke Gutzlaff
Zu den Fristen kann ich dir leider auch nichts sagen, in den Auszügen die
ich gefunden hatte stands nur soweit, dass die Polizei den Führerschein
einziehen kann, dieses aber nachträglich noch vom Richter absichern lassen
muss. Da es sich aber um Straftaten handelt, denke ich mal, dass es wirklich
so ist, dass man die Verhandlung abwarten muss.
Dazu braucht man keine Verhandlung, nur einen richterlichen Beschluß.
Post by Sönke Gutzlaff
Weiß vielleicht noch jemand, wie Rauschmittel bestraft werden? Ist das nach
§24a StVG wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit?
Da war noch § 316 StGB.
--
A || Bernd Sluka
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Maik Zumstrull
2004-03-04 15:54:12 UTC
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Er riecht nicht nach Alkohol und ist auch sonst
unauffällig, lediglich etwas Müde. Darf man ja wohl
sein.
Nicht unbedingt, auch Müdigkeit kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Man
glaubt gar nicht, in welchem Zustand sich manche Leute noch ins Auto
klemmen, Motto: "Zwei Tassen Kaffee, dann passt das..."

Ich denke aber mal, dass du mit "etwas müde" sagen willst, dass das noch
im grünen Bereich war.
Lesen Sie weiter auf narkive:
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