Artur Kawa
2004-03-03 20:03:13 UTC
Hallo,
ebend eine Recht-Sendung auf 3SAT gesehen in dem
sich der folgende Fall abspielte, zu dem ich ein paar Fragen
an Euch Spezialisten hätte.
Der Fall:
Junger Mann wird von der Polizei auf einen Autobahn-
Parkplatz rausgewunken. Erst Mal werden Papiere
kontrolliert, dann glaube ich Alkohol und Drogen.
Wobei der Mann die Atemluftkontrolle (Alcomat)
und den Urintest (Drogen-Schnelltest) verweigert.
Daraufhin wird er auf die Wache mitgenommen. Er
riecht nicht nach Alkohol und ist auch sonst
unauffällig, lediglich etwas Müde. Darf man ja wohl
sein.
Nun nimmt der Arzt eine Blutprobe ab, um Alkohol
und Drogen im Blut zu ermitteln. Der Bluttest auf
Drogen wird erst Mal im Labor ausgewertet, das
dauert vier Wochen!
Da der Arzt feststellt, dass der Mann müde ist, sagt
er, das könnten auch Anzeichen davon sein, wenn man
Drogen genommen hat.
Darauf hin wird der Führerschein von der Polizei
einbehalten. Der unbescholtene Autofahrer darf
zu Fuss laufen.
Vier Wochen später gibt's das Ergebnis: Kein
Alkohol oder Drogen im Blut, er bekommt seinen
Führerschein wieder.
So nun meine Fragen:
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage dürfen die
Beamten den Führerschein einbehalten??
Oder war das nur eine Propaganda-Sendung nach
dem Motto "Bürger = Dreck, Bulle = Gott"?
Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.
Hätte sich der Fahrer strafbar gemacht, wenn er
trotz *ungerechtfertigt* einbehaltenem Führerschein
trotzdem gefahren wäre?
Dürfte sich der Autofahrer auf die Kosten der Behörte
(Stichwort: Schadensersatz) für die Zeit des
ungerechtfertigt einbehaltenen Führerscheins, einen
Chauffeur nehmen können?
Grüße
Artur
ebend eine Recht-Sendung auf 3SAT gesehen in dem
sich der folgende Fall abspielte, zu dem ich ein paar Fragen
an Euch Spezialisten hätte.
Der Fall:
Junger Mann wird von der Polizei auf einen Autobahn-
Parkplatz rausgewunken. Erst Mal werden Papiere
kontrolliert, dann glaube ich Alkohol und Drogen.
Wobei der Mann die Atemluftkontrolle (Alcomat)
und den Urintest (Drogen-Schnelltest) verweigert.
Daraufhin wird er auf die Wache mitgenommen. Er
riecht nicht nach Alkohol und ist auch sonst
unauffällig, lediglich etwas Müde. Darf man ja wohl
sein.
Nun nimmt der Arzt eine Blutprobe ab, um Alkohol
und Drogen im Blut zu ermitteln. Der Bluttest auf
Drogen wird erst Mal im Labor ausgewertet, das
dauert vier Wochen!
Da der Arzt feststellt, dass der Mann müde ist, sagt
er, das könnten auch Anzeichen davon sein, wenn man
Drogen genommen hat.
Darauf hin wird der Führerschein von der Polizei
einbehalten. Der unbescholtene Autofahrer darf
zu Fuss laufen.
Vier Wochen später gibt's das Ergebnis: Kein
Alkohol oder Drogen im Blut, er bekommt seinen
Führerschein wieder.
So nun meine Fragen:
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage dürfen die
Beamten den Führerschein einbehalten??
Oder war das nur eine Propaganda-Sendung nach
dem Motto "Bürger = Dreck, Bulle = Gott"?
Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldiger
Fahrer solche Sanktionen gegen sich ergehen lassen
muss, nur weil er nicht bereit war vor dem Beamten
in den Becher zu pissen, damit der Drogentest
sofort ausschlägt oder nicht. Schließlich ist man als
Beschuldigter nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Einem
dürfen daraus auch keine Nachteile entstehen.
Hätte sich der Fahrer strafbar gemacht, wenn er
trotz *ungerechtfertigt* einbehaltenem Führerschein
trotzdem gefahren wäre?
Dürfte sich der Autofahrer auf die Kosten der Behörte
(Stichwort: Schadensersatz) für die Zeit des
ungerechtfertigt einbehaltenen Führerscheins, einen
Chauffeur nehmen können?
Grüße
Artur