Discussion:
Auffahren auf Beschleunigungsstreifen
(zu alt für eine Antwort)
Rüdiger Pohlen
2004-01-29 20:48:23 UTC
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Kürzlich kam mir da so ein Gedanke.
Auf Beschleunigungsstreifen darf ich ja RECHTS an den Autos auf der Autobahn
vorbeifahren.
Nun nehmen wir mal als gegeben, einen Beschleunigungsstreifen von 500 meter
länge.
Ich fahre zur Zeit auf dem rechten Fahrstreuifen der Autobahn. Es taucht nun
ein Fahrzeug vor mir auf und auf dem linken Fahrstreifen überholen mehrere
Fahrzeuge.
Netterweise fängt genau jetzt rechts neben mir dieser
Beschleunigungsstreifen an und weit und breit kein Auto darauf zu sehen.

Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Christian Volk
2004-01-29 20:54:19 UTC
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Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir
nun, vom rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu
wechseln, das vor mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach
wieder auf den rechten Fahrstreifen zu fahren ?
Da du nicht auf die Autobahn fährst, ist deine
Aktion als Überholvorgang zu werten.
Das ist aber nur links erlaubt.

IANAL, tho

Christian
Rüdiger Pohlen
2004-01-29 22:46:55 UTC
Permalink
Post by Christian Volk
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir
nun, vom rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu
wechseln, das vor mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach
wieder auf den rechten Fahrstreifen zu fahren ?
Da du nicht auf die Autobahn fährst, ist deine
Aktion als Überholvorgang zu werten.
Das ist aber nur links erlaubt.
Das ist nicht richtig. Das recht vorbeifahren auf dem Standstreifen ist ja
eben ERLAUBT.
Lothar Cezanne
2004-01-29 22:57:54 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Das ist nicht richtig. Das recht vorbeifahren auf dem Standstreifen ist ja
eben ERLAUBT.
Nö.

lc#
Christian Volk
2004-01-29 23:47:35 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Volk
Da du nicht auf die Autobahn fährst, ist deine
Aktion als Überholvorgang zu werten.
Das ist aber nur links erlaubt.
Das ist nicht richtig. Das recht vorbeifahren auf dem Standstreifen
ist ja eben ERLAUBT.
Ich habe doch gerade eben gesagt, dass du da etwas spezielles
tust, nämlich Überholen. Und zwar aus dem Grunde,
dass du nicht auf die Autobahn auffährst, sondern dich
da schon eine Weile befindest.

Christian
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 10:37:39 UTC
Permalink
Post by Christian Volk
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Volk
Da du nicht auf die Autobahn fährst, ist deine
Aktion als Überholvorgang zu werten.
Das ist aber nur links erlaubt.
Das ist nicht richtig. Das recht vorbeifahren auf dem Standstreifen
ist ja eben ERLAUBT.
Ich habe doch gerade eben gesagt, dass du da etwas spezielles
tust, nämlich Überholen. Und zwar aus dem Grunde,
dass du nicht auf die Autobahn auffährst, sondern dich
da schon eine Weile befindest.
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf der
AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin, definitert ?
Michael Huber
2004-01-30 10:46:11 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf
der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin,
definitert ?
In der StVO
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 10:54:34 UTC
Permalink
Post by Michael Huber
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf
der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin,
definitert ?
In der StVO
Probleme mit dem Lesen ?
Ich fragte doch sehr deutlich "Wo GENAU"
Könnte ich ja generell mit "im Gesetz" antworten.
Bernd Sluka
2004-01-30 15:57:32 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Michael Huber
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf
der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin,
definitert ?
In der StVO
Probleme mit dem Lesen ?
Ich fragte doch sehr deutlich "Wo GENAU"
§ 5 StVO. Lies einen Kommentar.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:27:54 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Michael Huber
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf
der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin,
definitert ?
In der StVO
Probleme mit dem Lesen ?
Ich fragte doch sehr deutlich "Wo GENAU"
§ 5 StVO. Lies einen Kommentar.
Sind Kommentare Rechtsverbindlich ?
Bernd Sluka
2004-01-31 19:08:01 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Michael Huber
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon
auf
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Michael Huber
Post by Rüdiger Pohlen
der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin,
definitert ?
In der StVO
Probleme mit dem Lesen ?
Ich fragte doch sehr deutlich "Wo GENAU"
§ 5 StVO. Lies einen Kommentar.
Sind Kommentare Rechtsverbindlich ?
Nicht mal die Gerichtsurteile , die darin zusammengefaßt sind , und nach
denen Du selbst gefragt hast . Allerdings könnte eines davon Deines sein .
Damit mußt Du rechnen und deswegen solltest Du lesen .
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Frank Linden
2004-02-04 13:42:48 UTC
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Post by Rüdiger Pohlen
Post by Rüdiger Pohlen
Probleme mit dem Lesen ?
Sind Kommentare Rechtsverbindlich ?
[...] Gerichtsurteile ,
[...] sind ,
[...] hast .
[...] sein .
[...] lesen .
Es ist nicht nett, sich ueber Leute mit so vielen Problemen lustig zu
machen, ohne ihnen ein paar (bis zu zehn) mal zu sagen, was sie denn nun
verbrochen haben. Schmunzeln musste ich trotzdem.

Frank
Ulrich Gehauf
2004-01-30 13:05:26 UTC
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Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich
schon auf der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der
AB bin, definitert ?
Genau da, wo du es schreibst. ;-)

Überholen ist ausscheren, vorbeifahren, einscheren,
Vorbeifahren ist vorbeifahren, einscheren.

Gruß
Uli
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 14:54:24 UTC
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Post by Ulrich Gehauf
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich
schon auf der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der
AB bin, definitert ?
Genau da, wo du es schreibst. ;-)
Überholen ist ausscheren, vorbeifahren, einscheren,
Vorbeifahren ist vorbeifahren, einscheren.
Würde ich so mal nicht stehen lassen.
Also nach deiner definition fahre ich nur rechts vorbei, wenn ich auf der
linken Spur bin, auf der rechten Spur ein Mittagsschläfer und ich dann zwar
schneller bin als der, ich aber auf meiner Spur bleibe.
Das ist dann nach deiner Definition nur ein Vorbeifahren.
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 00:46:08 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Also nach deiner definition fahre ich nur rechts vorbei, wenn ich auf
der linken Spur bin, auf der rechten Spur ein Mittagsschläfer und ich
dann zwar schneller bin als der, ich aber auf meiner Spur bleibe.
Das ist dann nach deiner Definition nur ein Vorbeifahren.
Das war ursprünglich auch so. Zu einem Überholvorgang gehörte mindestens
ein Spurwechsel (im Zusammenhang mit der Aktion, nicht 5km weiter für
den nächsten LKW). Das Abweichen von der ursprünglichen Interpretation
kommt von den Gerichten im Zusammenhang mit den zunehmenden Drängler-
und Rechtsüberholerprozessen. Seitdem wird bereits ein
"rechts-bis-auf-gleiche-Höhe-fahren" völlig unabhängig von irgendwelchen
Spurwechseln als Rechtsüberholen betrachtet.

Eine Situation, in der ich völlig legal rechts vorbeifahre, erlebe ich
fast täglich: Der Beschleunigungsstreifen geht durch bis zur nächsten
Ausfahrt. Und weil ich da wieder abfahre, verlasse ich den Streifen gar
nicht erst, habe also mit den Fahrzeugen auf der Autobahn gar nichts zu
tun. Sie fahren auf einer anderen Straße als ich.

Einziges Problem: "Irgendwo" wird dieser Beschleunigungsstreifen zum
Verzögerungsstreifen, auf dem es nicht erlaubt ist, schneller als die
Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu fahren. Bloß wo?

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-01-31 20:31:46 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Das war ursprünglich auch so. Zu einem Überholvorgang gehörte mindestens
ein Spurwechsel
Wann war das denn?
Post by Dietmar Hollenberg
Das Abweichen von der ursprünglichen Interpretation
kommt von den Gerichten im Zusammenhang mit den zunehmenden Drängler-
und Rechtsüberholerprozessen. Seitdem wird bereits ein
"rechts-bis-auf-gleiche-Höhe-fahren" völlig unabhängig von irgendwelchen
Spurwechseln als Rechtsüberholen betrachtet.
Nein. Damit ist ein Überholvorgang möglicherweise begonnen, aber nicht
vollendet.
Post by Dietmar Hollenberg
Einziges Problem: "Irgendwo" wird dieser Beschleunigungsstreifen zum
Verzögerungsstreifen, auf dem es nicht erlaubt ist, schneller als die
Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu fahren. Bloß wo?
Dort wo der Verzögerungsstreifen beginnt, also dort, wo andere
Fahrzeugführer ihn als solchen benutzen (könnten).
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Dirk Kopp
2004-01-30 14:58:24 UTC
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Post by Ulrich Gehauf
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich
schon auf der AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der
AB bin, definitert ?
Genau da, wo du es schreibst. ;-)
Überholen ist ausscheren, vorbeifahren, einscheren,
Vorbeifahren ist vorbeifahren, einscheren.
Was ein typischer VRI ist :-) (XIII.4)

Überholen ist überholen, vorbeifahren ist vorbeifahren.
Mit aus- und einscheren hat das nichts zu tun, man kann überholen ohne
zu scheren und vorbeifahren mit aus- und einscheren.

Gruß
Dirk
--
Wenn der "mündige Autofahrer" nicht so gnadenlos dämlich wäre,
bräuchte man auch nur ca. 10% der Verkehrsschilder!
Thomas Gabriel in de.soc.recht.strassenverkehr
Bernd Sluka
2004-01-30 15:54:54 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf der
AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin, definitert ?
In der Definition von Überholen.

Überholen ist der tatsächliche, absichtlose Vorgang des Vorbeifahrens
auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der
sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet.

Vorbeifahren kann man dagegen nur an haltenden Fahrzeugen.
--
A || Bernd Sluka
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Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:27:28 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Und wo genau ist der Unterschied zwischen Überholen, wenn ich schon auf der
AB bin und Vorbeifahren, wenn ich noch nicht auf der AB bin, definitert ?
In der Definition von Überholen.
Überholen ist der tatsächliche, absichtlose Vorgang des Vorbeifahrens
auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer,
Auf dem selben Straßenteil. Hmmmm. Ist der Beschleunigungsstreifen den nun
der selbe Straßenteil ?
Bernd Sluka
2004-01-31 19:05:26 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Auf dem selben Straßenteil. Hmmmm. Ist der Beschleunigungsstreifen den nun
der selbe Straßenteil ?
Ei freilicht. Was meinst denn Du, würde ihn zu einem anderen machen?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Dennis Fox
2004-01-29 23:49:33 UTC
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Post by Rüdiger Pohlen
Das ist nicht richtig. Das recht vorbeifahren auf dem Standstreifen ist ja
eben ERLAUBT.
Öhm, auf den _Stand_streifen wechseln und dann dann fahren? Finde den
Fehler....

Gruß,

Dennis
--
Genau --->[X]<--- hier einen Nagel für einen neuen Monitor einschlagen.
Lothar Cezanne
2004-01-29 22:52:24 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Wie wäre es mit StVO §18 (10) - Du darfst die Autobahn nur an
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.

Außerdem würdest Du verbotenerweise rechts überholen - Du scherst nach
rechts aus, überholst das Fahrzeug auf dem rechten AB-Streifen und
scherst wieder nach links ein. Das ist Rechtsüberholen par excellence,
damit schließt sich der Wechsel auf den B-Streifen bereits aus.

Alles imo und ianal; da der Sachverhalt nicht eindeutig in der StVO
erwähnt scheint, hat sich ganz sicher ein Richter dazu herabgelassen,
dazu ein Urteil zu fällen :-)

lc#
Stefan Lux
2004-01-29 23:43:35 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Wie wäre es mit StVO §18 (10) - Du darfst die Autobahn nur an
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.
Außerdem würdest Du verbotenerweise rechts überholen - Du scherst nach
rechts aus, überholst das Fahrzeug auf dem rechten AB-Streifen und
scherst wieder nach links ein. Das ist Rechtsüberholen par excellence,
damit schließt sich der Wechsel auf den B-Streifen bereits aus.
Alles imo und ianal; da der Sachverhalt nicht eindeutig in der StVO
erwähnt scheint, hat sich ganz sicher ein Richter dazu herabgelassen,
dazu ein Urteil zu fällen :-)
Fehlt nur noch Katinkas Law, wofür ich auf Autobahnen schon lange bin.

Stefan
Lothar Cezanne
2004-01-29 23:49:52 UTC
Permalink
Post by Stefan Lux
Fehlt nur noch Katinkas Law, wofür ich auf Autobahnen schon lange bin.
Finden da auch Usenet-Diskussionen statt? :-)

lc#
Florian Edlhuber
2004-01-30 10:12:58 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Wie wäre es mit StVO §18 (10) - Du darfst die Autobahn nur an
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.
Ist die Autobahn nicht dort zu Ende, wo das Schild "Autobahnende" steht?
Ich denke dass der Beschleunigungsstreifen zur Autobahn gehört und er
die Autobahn nicht verlässt wenn er nach rechts ausschert.
Post by Lothar Cezanne
Das ist Rechtsüberholen par excellence,
damit schließt sich der Wechsel auf den B-Streifen bereits aus.
Das denke ich auch.

Ciao,
Flo
Ulrich Gehauf
2004-01-30 13:23:01 UTC
Permalink
Post by Florian Edlhuber
Hallo,
Post by Lothar Cezanne
Wie wäre es mit StVO §18 (10) - Du darfst die Autobahn nur an
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB
verläßt Du imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den
Beschleunigungsstreifen wechselst.
Ist die Autobahn nicht dort zu Ende, wo das Schild "Autobahnende" steht?
Nun, an den Autobahn"betriebsausfahrten", also denen von der
Autobahnmeisterei oder den Notausfahrten, die bei Stau aufgemacht
werden, sind AFAIK auch keine solchen Schilder vorhanden... Dürfte
ich dann mit 250 über die angrenzende Landstraße brettern, wenn ich
bei so einer Notausfahrt ausfahre?
Post by Florian Edlhuber
Ich denke dass der Beschleunigungsstreifen zur Autobahn
gehört und er die Autobahn nicht verlässt wenn er nach rechts
ausschert.
Das denke ich auch, wobei ich eher den Beschleunigungsstreifen als
Sonderspur ansehe, die dann nur zu bestimmten Zwecken, z.B. das
Einfahren in die Autobahn, genutzt werden darf.

Gruß
Uli
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 14:55:38 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Florian Edlhuber
Ich denke dass der Beschleunigungsstreifen zur Autobahn
gehört und er die Autobahn nicht verlässt wenn er nach rechts
ausschert.
Das denke ich auch, wobei ich eher den Beschleunigungsstreifen als
Sonderspur ansehe, die dann nur zu bestimmten Zwecken, z.B. das
Einfahren in die Autobahn, genutzt werden darf.
Das sehe ich sicher auch so. Nur, wo steht das ?
Ulrich Gehauf
2004-01-30 15:37:06 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Ulrich Gehauf
Post by Florian Edlhuber
Ich denke dass der Beschleunigungsstreifen zur Autobahn
gehört und er die Autobahn nicht verlässt wenn er nach rechts
ausschert.
Das denke ich auch, wobei ich eher den Beschleunigungsstreifen als
Sonderspur ansehe, die dann nur zu bestimmten Zwecken, z.B. das
Einfahren in die Autobahn, genutzt werden darf.
Das sehe ich sicher auch so. Nur, wo steht das ?
StVO § 2. Begriffsbestimmungen
6c. Beschleunigungsstreifen: der Fahrstreifen, der bei Einfahrten zum
Einordnen in den fließenden Verkehr dient;

Gruß
Uli
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:17:22 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Ulrich Gehauf
Das denke ich auch, wobei ich eher den Beschleunigungsstreifen als
Sonderspur ansehe, die dann nur zu bestimmten Zwecken, z.B. das
Einfahren in die Autobahn, genutzt werden darf.
Das sehe ich sicher auch so. Nur, wo steht das ?
StVO § 2. Begriffsbestimmungen
Was den das ?
Post by Ulrich Gehauf
6c. Beschleunigungsstreifen: der Fahrstreifen, der bei Einfahrten zum
Einordnen in den fließenden Verkehr dient;
6c, steht in meiner StVO nicht drin.

Oh oh. Ich habe mal was gegoogelt. Und deine Textpassage auch gefunden.
Überschrift: Starßenverkehrsordnung 1960
Und gefunden auf einer Österreichichen Seite.
Vieleicht solltest Du deine StVO mal der Newsgroup anpassen. :-)
Bernd Sluka
2004-01-31 20:29:01 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Oh oh. Ich habe mal was gegoogelt. Und deine Textpassage auch gefunden.
Überschrift: Starßenverkehrsordnung 1960
Und gefunden auf einer Österreichichen Seite.
Vieleicht solltest Du deine StVO mal der Newsgroup anpassen. :-)
Vielleicht solltest Du Deine Wahrnehmung mal den Tatsachen anpassen. :-}
--
A || Bernd Sluka
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Bernd Sluka
2004-01-30 15:53:00 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Florian Edlhuber
Ist die Autobahn nicht dort zu Ende, wo das Schild "Autobahnende" steht?
Nun, an den Autobahn"betriebsausfahrten", also denen von der
Autobahnmeisterei oder den Notausfahrten, die bei Stau aufgemacht
werden, sind AFAIK auch keine solchen Schilder vorhanden... Dürfte
ich dann mit 250 über die angrenzende Landstraße brettern, wenn ich
bei so einer Notausfahrt ausfahre?
Nein, weil Du weißt, daß Du nicht (mehr) auf der Autobahn fährst.
--
A || Bernd Sluka
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Rüdiger Pohlen
2004-01-30 10:33:49 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Wie wäre es mit StVO §18 (10) - Du darfst die Autobahn nur an
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.
Verlasse ich die Autobahn wirklich ?
Post by Lothar Cezanne
Außerdem würdest Du verbotenerweise rechts überholen - Du scherst nach
rechts aus, überholst das Fahrzeug auf dem rechten AB-Streifen und
scherst wieder nach links ein. Das ist Rechtsüberholen par excellence,
damit schließt sich der Wechsel auf den B-Streifen bereits aus.
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen ist ja
nicht Verboten.
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
Post by Lothar Cezanne
Alles imo und ianal; da der Sachverhalt nicht eindeutig in der StVO
erwähnt scheint, hat sich ganz sicher ein Richter dazu herabgelassen,
dazu ein Urteil zu fällen :-)
Wäre ne Maßnahme. Kennst Du ein entsprechendes Urteil ?
Christian Konrad
2004-01-30 10:48:34 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen
ist ja nicht Verboten.
Grundsätzlich nicht, aber in o. g. Fall "missbrauchst" du den
Beschleunigungsstreifen um einen (widerrechtlichen)
Überholvorgang durchzuführen. Für die Bewertung dessen ist es
unerheblich, ob du eine der Fahrspuren, den Standstreifen oder
die Beschleunigungsspur benutzt. Es ergeben sich höchstens noch
weiterreichende Verstöße.
Post by Rüdiger Pohlen
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
Das ist unerheblich, du fährst auf der Autobahn und vollziehst
einen widerrechtlichen Überholvorgang.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 11:05:43 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Rüdiger Pohlen
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen
ist ja nicht Verboten.
Grundsätzlich nicht, aber in o. g. Fall "missbrauchst" du den
Beschleunigungsstreifen um einen (widerrechtlichen)
Überholvorgang durchzuführen.
Du schreibst "widerrechtlich". Das kann es aber nur sein, wenn es definitiv
so Verboten ist.
Aber genau das steht ja nirgends.
Es steht, das ich "links überholen muß". Aber ich darf auf dem
Beschleunigungsstreifen RECHTS vorbeifahren.
Wir sind uns also darin einig, das wenn ich auf dem Beschleunigungsstreifen
bin, ich rechts an den Fahrzeugen auf der AB vorbeifahren darf. Ich frage
jetzt mal noch nicht, wie ich auf den Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
:-)

Das kommt ja dann erst jetzt. Wer sagt, das ich von der AB nicht auf den
Beschleunigungsstreifen fahren darf ?
Post by Christian Konrad
Für die Bewertung dessen ist es
unerheblich, ob du eine der Fahrspuren, den Standstreifen oder
die Beschleunigungsspur benutzt. Es ergeben sich höchstens noch
weiterreichende Verstöße.
Nein, das ist überhaupt nicht unerheblich, da ich auf dem
Beschleunigungsstreifen ja überholen bzw. rechts vorbeifahren darf.
Post by Christian Konrad
Post by Rüdiger Pohlen
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
Das ist unerheblich, du fährst auf der Autobahn und vollziehst
einen widerrechtlichen Überholvorgang.
Ich finde das überhaupt nicht unerheblich und ob es ein widerrechtlicher
Überholvorgang ist, das ist ja eben erst noch die Frage. Wo steht, das es
einer ist ?
Christian Konrad
2004-01-30 11:25:45 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Wir sind uns also darin einig, das wenn ich auf dem
Beschleunigungsstreifen bin, ich rechts an den Fahrzeugen auf der
AB vorbeifahren darf. Ich frage jetzt mal noch nicht, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
Du musst den Überholvorgang als Ganzes sehen, dazu gehört auch
das Wechseln der Spur.

Der Beschleunigungsstreifen ist zum Auffahren auf die
Autobahn vorgesehen.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 14:50:34 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Rüdiger Pohlen
Wir sind uns also darin einig, das wenn ich auf dem
Beschleunigungsstreifen bin, ich rechts an den Fahrzeugen auf der
AB vorbeifahren darf. Ich frage jetzt mal noch nicht, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
Du musst den Überholvorgang als Ganzes sehen, dazu gehört auch
das Wechseln der Spur.
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Post by Christian Konrad
Der Beschleunigungsstreifen ist zum Auffahren auf die
Autobahn vorgesehen.
Ja, [Gähn.] Das ist bekannt und darum geht es auch gar nicht.
Um es nochmals deutlich zu machen. Ich weiß, das man nicht auf den
Beschleunigungsstreifen rüber zieht und dann jemanden überholt. Es geht nur
darum, wo genau das steht, das ich das nicht darf.
§5 alleine reicht da ja nicht, da mir ja das rechts vorbeifahren erlaubt
ist, wenn ich auf dem Beschleunigungsstreifen bin.

Um es mal überspitz zu sagen. Wenn die mich nach so einer Aktion anhalten
würden und ich würde sagen:
Ich habe den Streifen mit dem Verzögerungsstreifen verwechselt. Ich dachte,
hier wäre die ausfahrt gewesen. Sorry. Als ich meinen Irrtum dann bemerkte,
habe ich schnell beschleunigt und mich wieder einsortiert.
Man könte mir dann eine unberechtige Spurbenutzung oder einen unerlaubten
Spurwechsel vorwerfen. Naja, was kostet das ? 20 Euro ?
Aber eine Überholabsicht unterstellen, naja.

Aber wie gesagt. Ich suche eine exakte stelle, die mir exakt diese Aktion
verbietet.
Bernd Sluka
2004-01-30 15:51:29 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Konrad
Du musst den Überholvorgang als Ganzes sehen, dazu gehört auch
das Wechseln der Spur.
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Du hast eine Logikschwäche.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:04:35 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Konrad
Du musst den Überholvorgang als Ganzes sehen, dazu gehört auch
das Wechseln der Spur.
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Du hast eine Logikschwäche.
Nichts anderes habe ich von Dir erwartet. Einen nichtssagenden Spruch ohne
jegliche Begründig.
Nett, das Du so berechenbar bist Peter.
Bernd Sluka
2004-01-31 19:04:35 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Bernd Sluka
Du hast eine Logikschwäche.
Nichts anderes habe ich von Dir erwartet. Einen nichtssagenden Spruch ohne
jegliche Begründig.
Du darfst über Wenn-Dann-Schlußfolgerungen und deren Umkehrung nachdenken.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 00:59:14 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Du hast eine Logikschwäche.
Definiere "Überholen".
Definiere "Vorbeifahren".
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-01-31 19:02:38 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Du hast eine Logikschwäche.
Definiere "Überholen".
Definiere "Vorbeifahren".
<bvduoe$i64$***@peter.sluka.de>

Erzähle, was das mit R?digers Denkfehler zu tun hat.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Hannes Haidvogel
2004-01-30 18:39:23 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Wenn dir hier auch niemand recht gibt, ist es noch lang kein Grund zu
schreien!
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Konrad
Der Beschleunigungsstreifen ist zum Auffahren auf die
Autobahn vorgesehen.
Ja, [Gähn.] Das ist bekannt und darum geht es auch gar nicht.
Um es nochmals deutlich zu machen. Ich weiß, das man nicht auf den
Beschleunigungsstreifen rüber zieht und dann jemanden überholt. Es geht nur
darum, wo genau das steht, das ich das nicht darf.
§5 alleine reicht da ja nicht, da mir ja das rechts vorbeifahren erlaubt
ist, wenn ich auf dem Beschleunigungsstreifen bin.
Es steht nicht, dass du das nicht darfst, es steht nur in der STVO,
wofür der Beschleunigungsstreifen da ist und dass schließt dann eine
andere VErwendung aus.

Es steht nirgends, dass du dir mit einem Messer ins Auge stechen
darfst, also tu es bitte.

LG
Hannes
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:10:24 UTC
Permalink
Post by Hannes Haidvogel
Post by Rüdiger Pohlen
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen fahre und
links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder Mittagsschlaf hält, dann
darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN. Nach deiner definitiion Überhole ich dann
also nicht, weil ich ja keinen Spurwechsel mache. :-)
Wenn dir hier auch niemand recht gibt, ist es noch lang kein Grund zu
schreien!
Wenn Du GROßschreibung als Schreien ansiehst, ist das dein Problem. Mir
dient es nur zur deutlichmachung relevanter abschnitte.
Post by Hannes Haidvogel
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Konrad
Der Beschleunigungsstreifen ist zum Auffahren auf die
Autobahn vorgesehen.
Ja, [Gähn.] Das ist bekannt und darum geht es auch gar nicht.
Um es nochmals deutlich zu machen. Ich weiß, das man nicht auf den
Beschleunigungsstreifen rüber zieht und dann jemanden überholt. Es geht nur
darum, wo genau das steht, das ich das nicht darf.
§5 alleine reicht da ja nicht, da mir ja das rechts vorbeifahren erlaubt
ist, wenn ich auf dem Beschleunigungsstreifen bin.
Es steht nicht, dass du das nicht darfst, es steht nur in der STVO,
wofür der Beschleunigungsstreifen da ist und dass schließt dann eine
andere VErwendung aus.
Ach, das steht in deiner StVO ? Komisch. In meiner steht das nicht drin.
Könntest Du die entsprechende Textstelle mal etwas genauer spezifieren ?
Post by Hannes Haidvogel
Es steht nirgends, dass du dir mit einem Messer ins Auge stechen
darfst, also tu es bitte.
Ach komm. So ein dummes gelulle bringt uns nicht weiter.
Es ist ja wohl tatsache, das wenn etwas nicht expliziet verboten ist, es
wohl erlaubt sein muß.
Und da hier doch sinst immer so viele Paragraphenreiter unterwegs sind, muß
mir doch einer sagen können, wo es den nun genau steht, das es verboten ist.
Oder ist es das am ende vieleicht doch nicht ? :-)
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 00:58:23 UTC
Permalink
Post by Hannes Haidvogel
Es steht nicht, dass du das nicht darfst, es steht nur in der STVO,
wofür der Beschleunigungsstreifen da ist
Das steht in der deutschen StVO eben nicht.
Post by Hannes Haidvogel
und dass schließt dann eine andere VErwendung aus.
So würde (oder hat bereits) ein Richter bei der Begriffsbestimmung
argumentieren.

--- schnipp ---
sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch
schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;
--- schnapp ---

sagt jedenfalls nichts darüber aus.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.h
tm
Christian Konrad
2004-02-02 12:48:23 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Konrad
Du musst den Überholvorgang als Ganzes sehen, dazu gehört auch
das Wechseln der Spur.
Ah ja. Wenn ich dann also auf der AB auf dem rechten Fahrstreifen
fahre und links ein Fahrteug auftaucht, das da mal wieder
Mittagsschlaf hält, dann darf ich also RECHTS VORBEIFAHREN.
Nach deiner definitiion Überhole ich dann also nicht, weil ich ja
keinen Spurwechsel mache. :-)
Das habe ich so nicht gesagt, gebe aber zu, dass man es, wenn man
böswillig ist ;o) dort hineininterpretieren kann. Deshalb anders
formuliert: Du musst *diesen speziellen* Überholvorgang als
Ganzes sehen, zu dem die Spur gewechselt wurde.
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Christian Konrad
Der Beschleunigungsstreifen ist zum Auffahren auf die
Autobahn vorgesehen.
Ja, [Gähn.] Das ist bekannt und darum geht es auch gar nicht.
Doch, denn wenn das bekannt ist, warum fragst du dann danach,
wo der Missbrauch explizit untersagt ist?
Post by Rüdiger Pohlen
Um es mal überspitz zu sagen. Wenn die mich nach so einer Aktion
anhalten würden und ich würde sagen: Ich habe den Streifen mit
dem Verzögerungsstreifen verwechselt. Ich dachte, hier wäre die
ausfahrt gewesen. Sorry. Als ich meinen Irrtum dann bemerkte,
habe ich schnell beschleunigt und mich wieder einsortiert.
Dumm nur, dass du auf der Verzögerungsspur nicht überholen darfst.
Post by Rüdiger Pohlen
Aber eine Überholabsicht unterstellen, naja.
Das lässt sich recht einfach belegen, denn zum Abfahren gehört
auch das Bremsen.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Dirk Kopp
2004-01-30 11:17:33 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen ist ja
nicht Verboten.
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
§5 Überholen
1. Es ist links zu überholen.

Ist doch eindeutig. Du läufst auf ein Fahrzeug auf, das du überholen
willst. Dann darfst du das nur links.

Dirk
--
Wenn der "mündige Autofahrer" nicht so gnadenlos dämlich wäre,
bräuchte man auch nur ca. 10% der Verkehrsschilder!
Thomas Gabriel in de.soc.recht.strassenverkehr
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 14:43:10 UTC
Permalink
Post by Dirk Kopp
Post by Rüdiger Pohlen
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen ist ja
nicht Verboten.
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
§5 Überholen
1. Es ist links zu überholen.
Ist doch eindeutig. Du läufst auf ein Fahrzeug auf, das du überholen
willst. Dann darfst du das nur links.
Man, ist das den so mißverständlich ?
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren. Das ist ERLAUBT. Und genau das tue ich ja jetzt auch. Ich
fahrer rechts an dem Fahrzeug vorbei. Auf dem Beschleunigungsstreifen. Wo
steht, das ich Überhole ?
Bernd Sluka
2004-01-30 15:32:31 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren.
Sogar rechts überholen - wenn Du in die Autobahn einfährst.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:25:00 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren.
Sogar rechts überholen - wenn Du in die Autobahn einfährst.
Ich habe aber extra Vorbeifahren gesagt, damit mir keiner mit "man darf nur
links Überholen" kommt. :-)
Ich meine sogar, das der Gesetzgeber von Vorbeifahren und nicht von
Überholen spricht, bin mir da aber nicht sicher.
Christian Volk
2004-01-30 21:39:14 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich
RECHTS VORBEI fahren.
Sogar rechts überholen - wenn Du in die Autobahn einfährst.
Ich habe aber extra Vorbeifahren gesagt, damit mir keiner mit "man
darf nur links Überholen" kommt. :-)
Ich meine sogar, das der Gesetzgeber von Vorbeifahren und nicht von
Überholen spricht, bin mir da aber nicht sicher.
Junge junge, vorbeifahren kann man nur an stehenden
Fahrzeugen, wie schon gesagt wurde.

Also "rechts überholen", am Standstreifen, wenn und nur wenn man
auf die Autobahn auffährt, erlaubt. Siehe StVO.

Ansonsten gilt, dass man nur links überholen darf, auch das steht in
der StVO.
--
Über 130 KB grosse E-Mails an meine gmx-Adresse, deren Absender eines
dieser Wörter enthält, werden ungesehen aus meinem Postfach gelöscht:
Microsoft, admin, service, system, Update, failure, abort, error, MS
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 22:47:54 UTC
Permalink
Post by Christian Volk
Also "rechts überholen", am Standstreifen, wenn und nur wenn man
auf die Autobahn auffährt, erlaubt. Siehe StVO.
Wo bitte steht das.
Schrewibt doch nicht immer nur "steht in der StVO". Es stimmt nicht. Es
steht da nicht expliziet drin. Ansonsten nennt mal die genaue Fundstelle.
Post by Christian Volk
Ansonsten gilt, dass man nur links überholen darf, auch das steht in
der StVO.
Sicher. Das streitet ja auch niemand ab. Es geht ja auch nur um das recht
Überholen auf Beschleunigungsstreifen.

Dazu passend habe ich mal diesen Link gefunden:
http://www.fahrtipps.de/frage/beschleunigungsspur-ueberholen.php

Hier wird ebenfalls gesagt, es sei Verboten mit der Begründung, das
Verkehrsrichter das so sehen. Es sagt aber auch aus, das es nirgendwo
geschrieben steht, das es Verboten ist.

Und noch ein Interesanter Link. Nicht nur zu diesem Thema.
http://www.jurawiki.de/VRI/Strassenverkehr#head-96a7fb7450442caa5c836d40bdbef2292ff80a83
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:09:35 UTC
Permalink
Post by Christian Volk
Junge junge, vorbeifahren kann man nur an stehenden
Fahrzeugen, wie schon gesagt wurde.
Und weil das schon gesagt wurde, stimmt das?

Ich kann niemanden überholen, wenn ich gar nicht dieselbe Fahrbahn wie
er benutze.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-01-31 20:26:24 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Christian Volk
Junge junge, vorbeifahren kann man nur an stehenden
Fahrzeugen, wie schon gesagt wurde.
Und weil das schon gesagt wurde, stimmt das?
Ich kann niemanden überholen, wenn ich gar nicht dieselbe Fahrbahn wie
er benutze.
Nun fährst Du auf dem Beschleunigungsstreifen und nich auf der Fahrbahn.
Was sagt Deine "Definition" dann?

Wenn Du wirklich nicht auf der selben Fahrbahn, sondern einer anderen
Fahrbahn fährst, kannst Du nicht mal vorbeifahren.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:01:38 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren.
Sogar rechts überholen - wenn Du in die Autobahn einfährst.
Nein.
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-01-31 19:00:04 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren.
Sogar rechts überholen - wenn Du in die Autobahn einfährst.
Nein.
Möchtest Du Deinen Irrtum jetzt lieber in den VRI oder direkt in der
StVO nachlesen?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Dirk Kopp
2004-01-30 15:59:18 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Dirk Kopp
Post by Rüdiger Pohlen
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen ist ja
nicht Verboten.
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
§5 Überholen
1. Es ist links zu überholen.
Ist doch eindeutig. Du läufst auf ein Fahrzeug auf, das du überholen
willst. Dann darfst du das nur links.
Man, ist das den so mißverständlich ?
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren. Das ist ERLAUBT. Und genau das tue ich ja jetzt auch. Ich
fahrer rechts an dem Fahrzeug vorbei. Auf dem Beschleunigungsstreifen. Wo
steht, das ich Überhole ?
In der StVO. Weil du den §5 schon gefunden hast, verrate ich dir jetzt,
dass es auch einen §6 gibt. Der behandet "Vorbeifahren". Da lernst du
dann, dass du nur an "...einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder
einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn..." vorbeifahren kannst.
Nicht an fahrenden Fahrzeugen. Die überholst du immer.

Gruß
Dirk
--
Wenn der "mündige Autofahrer" nicht so gnadenlos dämlich wäre,
bräuchte man auch nur ca. 10% der Verkehrsschilder!
Thomas Gabriel in de.soc.recht.strassenverkehr
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:30:03 UTC
Permalink
Post by Dirk Kopp
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Dirk Kopp
Post by Rüdiger Pohlen
Nun, überholen bzw. vorbeifahren auf dem Beschleunigungsstreifen ist ja
nicht Verboten.
Und ich sehe keinen Paragraphen, der danach fragt, wie ich auf den
Beschleunigungsstreifen gelangt bin.
§5 Überholen
1. Es ist links zu überholen.
Ist doch eindeutig. Du läufst auf ein Fahrzeug auf, das du überholen
willst. Dann darfst du das nur links.
Man, ist das den so mißverständlich ?
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich RECHTS
VORBEI fahren. Das ist ERLAUBT. Und genau das tue ich ja jetzt auch. Ich
fahrer rechts an dem Fahrzeug vorbei. Auf dem Beschleunigungsstreifen. Wo
steht, das ich Überhole ?
In der StVO. Weil du den §5 schon gefunden hast, verrate ich dir jetzt,
dass es auch einen §6 gibt. Der behandet "Vorbeifahren". Da lernst du
dann, dass du nur an "...einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder
einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn..." vorbeifahren kannst.
Nicht an fahrenden Fahrzeugen. Die überholst du immer.
Gut, dann darf ich also auf dem Beschleunigungsstreifen nicht an den links
auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren, sondern ich darf die
dann links überholen.
Mir auch recht. Hauptsache ich darf auf dem Beschleunigungsstreifen
schneller fahren, als der, der auf der linken Fahrbahn fährt. :-)
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:12:54 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Gut, dann darf ich also auf dem Beschleunigungsstreifen nicht an den
links auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren, sondern ich
darf die dann links überholen.
Du *kannst* sie gar nicht *überholen*. Sie sind auf der Fahrbahn. Du
nicht.
Du kannst nur an ihnen vorbeifahren. Und das, obwohl sie fahren :-)

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-01-31 20:23:45 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Du *kannst* sie gar nicht *überholen*. Sie sind auf der Fahrbahn. Du
nicht.
Du kannst nur an ihnen vorbeifahren. Und das, obwohl sie fahren :-)
Nein, er kann sie nur überholen, denn sie fahren (auf dem selben
Straßenteil).
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:07:47 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Wenn ich rechts auf dem Beschleunigungsstreifen bin, dann DARF ich
RECHTS VORBEI fahren. Das ist ERLAUBT.
Ja. Aber von der Autobahn dorthin zu kommen, ist nicht erlaubt.

--- schnipp ---
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die
rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
--- schnapp ---

und weiter:

--- schnipp ---
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 (2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen
(Zeichen 330) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen
oder Einmündungen.

 (10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch
die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333)
oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von
Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
--- schnapp ---

Reicht das?

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Lothar Cezanne
2004-01-30 21:17:20 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Lothar Cezanne
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.
Verlasse ich die Autobahn wirklich ?
Imo sind die Anschlussstellen (Auf- und Abfahrten) lediglich (wenn auch
notwendige) Peripherie, die auf die AB führen. Sie stellen selbst nicht
die Autobahn dar. Wenn ich damit richtig liege verläßt Du beim Wechsel
auf den B-Streifen die Autobahn.

lc#
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 22:44:57 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Lothar Cezanne
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.
Verlasse ich die Autobahn wirklich ?
Imo sind die Anschlussstellen (Auf- und Abfahrten) lediglich (wenn auch
notwendige) Peripherie, die auf die AB führen. Sie stellen selbst nicht
die Autobahn dar. Wenn ich damit richtig liege verläßt Du beim Wechsel
auf den B-Streifen die Autobahn.
Dann sollte da aber auch ein Autobahnende bzw. ein Autobahnanfang Schild
stehen. tut es aber nicht.
Lothar Cezanne
2004-01-31 00:15:34 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Dann sollte da aber auch ein Autobahnende bzw. ein Autobahnanfang Schild
stehen. tut es aber nicht.
Die stehen jeweils davor, wenn ich nicht irre. Damit Fahrzeuge, die
nichts auf einer AB zu suchen haben sich nicht verirren können. Wenn Du
z.B. beim Abschleppen erst auf der AB-Auffahrt merkst, daß Du Dich auf
verbotenem Grund bewegst, hast Du ein Problem.

lc#
Rüdiger Pohlen
2004-02-05 19:10:27 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Dann sollte da aber auch ein Autobahnende bzw. ein Autobahnanfang Schild
stehen. tut es aber nicht.
Die stehen jeweils davor, wenn ich nicht irre. Damit Fahrzeuge, die
nichts auf einer AB zu suchen haben sich nicht verirren können. Wenn Du
z.B. beim Abschleppen erst auf der AB-Auffahrt merkst, daß Du Dich auf
verbotenem Grund bewegst, hast Du ein Problem.
Darum geht es doch gar nicht. Keiner will wissen, wo die stehen. Das wissen
wir alle.
Es geht nur darum, das ich die Autobahn nicht verlasse, weil kein
Autobahnende am anfang einer Beschleunigungsspur steht.
Dietmar Hollenberg
2004-02-06 00:30:49 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Es geht nur darum, das ich die Autobahn nicht verlasse
Aber du verläßt die Fahrbahn.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:18:54 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Lothar Cezanne
Wenn ich damit richtig liege verläßt Du beim Wechsel
auf den B-Streifen die Autobahn.
Dann sollte da aber auch ein Autobahnende bzw. ein Autobahnanfang Schild
stehen.
Ist dafür kein Kriterium. Zeichen 332 und 333 erlauben dir das Verlassen
der Autobahn. Nichts anderes.

BTW: Damit ist auch ganz klar das Verlassen und Auffahren an
Betriebsausfahrten auf Parkplätzen und Rasthöfen untersagt, es sei denn,
sie sind mit Zeichen 333 gekennzeichnet.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-01-31 20:22:03 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Wie wäre es mit StVO §18 (10) - Du darfst die Autobahn nur an
entsprechend gekennzeichneten Stellen verlassen. Und die AB verläßt Du
imho, wenn Du vom rechten AB-Streifen auf den Beschleunigungsstreifen
wechselst.
Ne, dazu muß er schon die Ausfahrt benutzen. Es ist einfach so, daß
der Beschleunigungsstreifen zwar Teil der Autobahn [1], aber kein
Fahrstreifen ist, mithin keine Fahrbahn.

[1] Wäre er es nicht, dürfte man darauf beispielsweise mit einem Pkw
maximal 100 km/h fahren.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Lothar Cezanne
2004-01-29 23:17:57 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Kürzlich kam mir da so ein Gedanke.
Apropos 'kürzlich': Am 28.04.2003 hast Du die gleiche Frage schon mal
hier gestellt. Probleme mit dem Langzeitgedächtnis oder unzufrieden mit
den Antworten?

http://groups.google.de/groups?ie=UTF-8&oe=UTF-8&as_umsgid=b8j7h5%24u8d%2406%241%40news.t-online.com&lr=&hl=de

lc#
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 10:36:38 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Kürzlich kam mir da so ein Gedanke.
Apropos 'kürzlich': Am 28.04.2003 hast Du die gleiche Frage schon mal
hier gestellt. Probleme mit dem Langzeitgedächtnis oder unzufrieden mit
den Antworten?
Du irrst gewaltig oder hast den Unterschied in den Fragen nicht erkannt.
Lies nochmal nach. Es ist ein deutlicher Unterschied vorhanden.
Damals ging es nämlich einfach nur um die Frage, ob ich auf einem 500 meter
langem Beschelunigungsstreifen vollgas geben darf, rechts an zig Autos
vorbei und dann hinten auf die AB auffahren darf.
Hier WAR ich aber tatsächlich auf dei AB aufgefahren und kam nicht von der
AB, dann erst auf den Beschleunigungsstreifen.

Verstehst Du jetzt den Unterschied ?
Lothar Cezanne
2004-01-30 17:10:14 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Lies nochmal nach. Es ist ein deutlicher Unterschied vorhanden.
Okay, ich hatte

"Wenn ich mal wieder einen dieser armen unwissenden vor mir habe, der
nach 50 meter Beschleunigungsstreifen sofort auf die rechte Autobahnspur
wechselt, darf ich den dann auf dem Beschleunigungsstreifen überholen ?
Meiner Menung nach darf ich das."

so verstanden, daß Du in dem Augenblick schon auf dem rechten
AB-Streifen warst ("... vor mir habe..."). Dann hätte es gepasst.

Sorry und Asche auf mein Haupt.

lc#
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:30:58 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Rüdiger Pohlen
Lies nochmal nach. Es ist ein deutlicher Unterschied vorhanden.
Okay, ich hatte
"Wenn ich mal wieder einen dieser armen unwissenden vor mir habe, der
nach 50 meter Beschleunigungsstreifen sofort auf die rechte Autobahnspur
wechselt, darf ich den dann auf dem Beschleunigungsstreifen überholen ?
Meiner Menung nach darf ich das."
so verstanden, daß Du in dem Augenblick schon auf dem rechten
AB-Streifen warst ("... vor mir habe..."). Dann hätte es gepasst.
Sorry und Asche auf mein Haupt.
Akzeptiert. :-)
Aber die Asche ist blöd. Die geht beim Duschen so schwer raus. :-)
Lothar Cezanne
2004-01-30 21:14:31 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Akzeptiert. :-)
Aber die Asche ist blöd. Die geht beim Duschen so schwer raus. :-)
Nur wenn man noch Haare auf dem Kopf hat :-)

lc#
Marco F. Scala
2004-01-30 08:45:49 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Kürzlich kam mir da so ein Gedanke.
Auf Beschleunigungsstreifen darf ich ja RECHTS an den Autos auf der
Autobahn vorbeifahren.
Nun nehmen wir mal als gegeben, einen Beschleunigungsstreifen von 500
meter länge.
Ich fahre zur Zeit auf dem rechten Fahrstreuifen der Autobahn. Es
taucht nun ein Fahrzeug vor mir auf und auf dem linken Fahrstreifen
überholen mehrere Fahrzeuge.
Netterweise fängt genau jetzt rechts neben mir dieser
Beschleunigungsstreifen an und weit und breit kein Auto darauf zu sehen.
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir
nun, vom rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu
wechseln, das vor mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach
wieder auf den rechten Fahrstreifen zu fahren ?
§1 StVO

Marco
Christian Konrad
2004-01-30 09:06:00 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil
verbietet mir nun, vom rechten Fahrstreifen auf diesen
Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor mir fahrende
Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Wo steht dort etwas übers Rechtsüberholen?

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 10:38:33 UTC
Permalink
Post by Marco F. Scala
§1 StVO
Könntest Du das mal etwas spezifizieren. Da kann ich das nämlich überhaupt
nicht rauslesen.
Elke Bock
2004-01-30 15:17:34 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Ich werfe mal §2 Abs(1) in den Ring. Fahrzeuge haben die
Fahrbahn zu benutzen.

Auf der Autobahn halt die Fahrbahn der Autobahn. Da gehlrt
der Beschleunigungsstreifen nicht dazu, deshalb darf man
dort ja auch rechts "überholen" (bzw. schneller fahren, da
"überholen" begrifflich voraussetzt, daß dieselbe Fahrbahn
benutzt wird.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:20:45 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Ich werfe mal §2 Abs(1) in den Ring. Fahrzeuge haben die
Fahrbahn zu benutzen.
Auf der Autobahn halt die Fahrbahn der Autobahn. Da gehlrt
der Beschleunigungsstreifen nicht dazu, deshalb darf man
dort ja auch rechts "überholen" (bzw. schneller fahren, da
"überholen" begrifflich voraussetzt, daß dieselbe Fahrbahn
benutzt wird.
Hmmmm, nicht übel. Das wäre durchaus eine Argumentation, der ich mich
anschließen könnte. Nur, wo steht, das der Beschleunigungsstreifen nicht
teil der Fahrbahn ist.
Seitenstreifen werden in der StVO ja definitiv benannt und als "nicht teil
der Fahrbahn" ausgewiesen.
Allerdings schließt das ja trotzdem nicht aus, das ich diese Seitenstreifen
befahre, z.B. wenn ich eine Panne habe oder es durch Schilder expliziet
erlaubt wird.
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:26:57 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Allerdings schließt das ja trotzdem nicht aus, das ich diese
Seitenstreifen befahre, z.B. wenn ich eine Panne habe
Doch. Du darfst dein Fahrzeug auf diesem Weg von der Fahrbahn bringen,
und darfst dabei exakt so weit fahren, wie es nötig ist, um das Fahrzeug
sicher zum Stillstand zu bringen. Solltest du es wieder fahrbereit
bekommen, darfst du den Seitenstreifen so weit benutzen, wie es
erforderlich ist, um dich ohne Gefährdung anderer in den fließenden
Verkehr einzuorden. Keinen Millimeter weiter.

Zum Zweck der Weiterfahrt darfst du den Seitenstreifen nicht einen Meter
benutzen.
Post by Rüdiger Pohlen
oder es durch
Schilder expliziet erlaubt wird.
Das ist die einzige Ausnahme. Und sie gilt exakt da, wo diese Ausnahme
beschildert ist. Sonst nirgends.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Rüdiger Pohlen
2004-02-05 19:13:07 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Rüdiger Pohlen
Allerdings schließt das ja trotzdem nicht aus, das ich diese
Seitenstreifen befahre, z.B. wenn ich eine Panne habe
Doch.
Oh nein.
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst dein Fahrzeug auf diesem Weg von der Fahrbahn bringen,
und darfst dabei exakt so weit fahren, wie es nötig ist, um das Fahrzeug
sicher zum Stillstand zu bringen.
Hab ich was anderen behauptet ?
Post by Dietmar Hollenberg
Solltest du es wieder fahrbereit
bekommen, darfst du den Seitenstreifen so weit benutzen, wie es
erforderlich ist, um dich ohne Gefährdung anderer in den fließenden
Verkehr einzuorden. Keinen Millimeter weiter.
Und ? Habe ich was anderen gesagt ?
Post by Dietmar Hollenberg
Zum Zweck der Weiterfahrt darfst du den Seitenstreifen nicht einen Meter
benutzen.
Habe ich das behauptet ?
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Rüdiger Pohlen
oder es durch
Schilder expliziet erlaubt wird.
Das ist die einzige Ausnahme. Und sie gilt exakt da, wo diese Ausnahme
beschildert ist. Sonst nirgends.
Und ? Habe ich nicht genau das gesagt ?

Was also sollte dein Beitrag hier ?
Wolltest nur nochmal genau das untermauern, was ich gesagt habe ?
Dietmar Hollenberg
2004-02-06 00:37:47 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Rüdiger Pohlen
Allerdings schließt das ja trotzdem nicht aus, das ich diese
Seitenstreifen befahre, z.B. wenn ich eine Panne habe
Doch.
Oh nein.
Oh doch. Jedenfalls nach der Definition der Gerichte. Das Ausweichen von
der Fahrbahn mit dem Zweck, so schnell wie möglich anzuhalten, wird
nicht als "Befahren" gewertet. Du darfst/mußt sogar ins Grüne, wenn kein
Seitenstreifen vorhanden sein sollte. Das Befahren der Wiese ist aber
trotzdem verboten.
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst dein Fahrzeug auf diesem Weg von der Fahrbahn bringen,
und darfst dabei exakt so weit fahren, wie es nötig ist, um das Fahrzeug
sicher zum Stillstand zu bringen.
Hab ich was anderen behauptet ?
Du hast behauptet, der Seitenstreifen dürfe befahren werden. Das darf er
nicht. Befahren dient dem Zweck des Vorwärtskommens.
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Dietmar Hollenberg
Zum Zweck der Weiterfahrt darfst du den Seitenstreifen nicht einen Meter
benutzen.
Habe ich das behauptet ?
Natürlich. Lies deinen Text noch mal.
Post by Rüdiger Pohlen
Was also sollte dein Beitrag hier ?
Wolltest nur nochmal genau das untermauern, was ich gesagt habe ?
Ich habe deine Falschbehauptung richtiggestellt. Auch mit einer Panne
darf der Seitenstreifen nicht befahren werden.

Und jetzt darfst du gern zitieren, wo du was anderes behauptest.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Elke Bock
2004-02-06 15:58:21 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Oh doch. Jedenfalls nach der Definition der Gerichte. Das Ausweichen von
der Fahrbahn mit dem Zweck, so schnell wie möglich anzuhalten, wird
nicht als "Befahren" gewertet.
Ack.
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst/mußt sogar ins Grüne, wenn kein
Seitenstreifen vorhanden sein sollte.
Woraus schließt du das? Gehalten wird am rechten
Fahrbahnrand, siehe §12.
Post by Dietmar Hollenberg
Das Befahren der Wiese ist aber
trotzdem verboten.
Das Halten auf der Wiese auch.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Dietmar Hollenberg
2004-02-06 22:02:46 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst/mußt sogar ins Grüne, wenn kein
Seitenstreifen vorhanden sein sollte.
Woraus schließt du das? Gehalten wird am rechten
Fahrbahnrand, siehe §12.
Auf Autobahnen? :-)
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Das Befahren der Wiese ist aber
trotzdem verboten.
Das Halten auf der Wiese auch.
Ich weiß jetzt nicht, wie man das Abstellen eines betriebsunfähigen
Fahrzeug mit Halten in Verbindung bringen kann.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Elke Bock
2004-02-06 22:32:11 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst/mußt sogar ins Grüne, wenn kein
Seitenstreifen vorhanden sein sollte.
Woraus schließt du das? Gehalten wird am rechten
Fahrbahnrand, siehe §12.
Auf Autobahnen? :-)
Erreicht man im allgemeinen keine Wiese, da sind idR
Leitplanken vor. Deshalb hatte ich angenommen, du hast die
AB in Gedanken längst verlassen. :-)
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Das Befahren der Wiese ist aber
trotzdem verboten.
Das Halten auf der Wiese auch.
Ich weiß jetzt nicht, wie man das Abstellen eines betriebsunfähigen
Fahrzeug mit Halten in Verbindung bringen kann.
Wenn du das Fzg. verläßt, dann ist es wohl Parken. :-)

Aber wo du hernimmst, daß du dieses "auf die Wiese" stellen
sollst, hast du immer noch nicht erklärt.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Dietmar Hollenberg
2004-02-07 02:01:44 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst/mußt sogar ins Grüne, wenn kein
Seitenstreifen vorhanden sein sollte.
Woraus schließt du das? Gehalten wird am rechten
Fahrbahnrand, siehe §12.
Auf Autobahnen? :-)
Erreicht man im allgemeinen keine Wiese, da sind idR
Leitplanken vor.
Gerade bei den alten zweispurigen Autobahnen ohne Seitenstreifen ist
nach Möglichkeit keine Leitplanke dafür. Genau an den Stellen ist die
Flucht auf die Wiese absolut erwünscht, wenn man nicht aus eigener Kraft
weiterfahren kann.

Der Smiley bezog sich mehr auf StVO §18(8).
Post by Elke Bock
Ich weiß jetzt nicht, wie man das Abstellen eines betriebsunfähigen
Fahrzeug mit Halten in Verbindung bringen kann.
Wenn du das Fzg. verläßt, dann ist es wohl Parken. :-)

Stimmt, Parken ist auf Autobahnen nicht verboten. Na, dann geht's ja.
:-)
Post by Elke Bock
Aber wo du hernimmst, daß du dieses "auf die Wiese" stellen
sollst, hast du immer noch nicht erklärt.
Es macht IMO nicht wirklich viel Sinn, ein defektes Fahrzeug am rechten
Rand einer Autobahn *ohne* Seitenstreifen, also auf der Fahrbahn
abzustellen, wenn man die Möglichkeit hat, es auf die Wiese neben der
Autobahn zu stellen. Und ich habe auch noch nie gehört, daß deswegen ein
Bußgeld verhängt worden wäre.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Bernd Sluka
2004-02-07 06:20:10 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Elke Bock
Post by Dietmar Hollenberg
Du darfst/mußt sogar ins Grüne, wenn kein
Seitenstreifen vorhanden sein sollte.
Woraus schließt du das? Gehalten wird am rechten
Fahrbahnrand, siehe §12.
Auf Autobahnen? :-)
Erreicht man im allgemeinen keine Wiese, da sind idR
Leitplanken vor. Deshalb hatte ich angenommen, du hast die
AB in Gedanken längst verlassen. :-)
Warum diese Unterscheidung, die das Straßenverkehrsrecht nicht trifft?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2004-02-06 22:08:10 UTC
Permalink
Am Fri, 6 Feb 2004 01:37:47 +0100 schrieb Dietmar Hollenberg:
[Autobahn-Seitenstreifen]
Post by Dietmar Hollenberg
Oh doch. Jedenfalls nach der Definition der Gerichte. Das Ausweichen von
der Fahrbahn mit dem Zweck, so schnell wie möglich anzuhalten, wird
nicht als "Befahren" gewertet.
Aber das Halten ist dort doch auch verboten. :-p
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2004-01-30 15:27:40 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
§ 2 Abs. 1 StVO
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Tim Borgmann ---
2004-01-30 17:43:33 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
§ 2 Abs. 1 StVO
Richtig! Und aufgrund dieser Vorschrift darf man auch nicht Ausfahrten, die
am Ende wieder auf die (Haupt-)Fahrbahn münden (z. B. in Autobahnkreuzen),
oder Park- bzw. Rastplätze zum Überholen benutzen. Es sei denn, man hat sich
beim Ausfahren "geirrt"... ;-)

Gruß

Ass. Tim Borgmann
Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:21:28 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
§ 2 Abs. 1 StVO
Wo steht den da, das ich den Beschleunigungsstreifen nicht nutzen darf ? Es
steht da nicht, das dieser kein teil der fahrbahn ist.
Bernd Sluka
2004-01-31 18:58:14 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Bernd Sluka
§ 2 Abs. 1 StVO
Wo steht den da, das ich den Beschleunigungsstreifen nicht nutzen darf ? Es
steht da nicht, das dieser kein teil der fahrbahn ist.
Gleich im zweiten Satz . Lies einfach weiter .
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Lothar Cezanne
2004-02-01 13:27:24 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Bernd Sluka
§ 2 Abs. 1 StVO
Wo steht den da, das ich den Beschleunigungsstreifen nicht nutzen darf ? Es
steht da nicht, das dieser kein teil der fahrbahn ist.
Gleich im zweiten Satz . Lies einfach weiter .
Wo steht, daß ein B-Streifen gleichbedeutend mit einem Seitenstreifen
ist? Ein Seitenstreifen ist mit einer durchgehenden kräftigen Linie
gekennzeichnet, der B-Streifen mit einer unterbrochenen kräftigen Linie.

lc#
Bernd Sluka
2004-02-01 18:03:34 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Wo steht, daß ein B-Streifen gleichbedeutend mit einem Seitenstreifen
ist?
Wo steht, daß er Fahrbahn ist?
Post by Lothar Cezanne
Ein Seitenstreifen ist mit einer durchgehenden kräftigen Linie
gekennzeichnet, der B-Streifen mit einer unterbrochenen kräftigen Linie.
Da magst Du recht haben. Allerdings läßt die StVO offen, ob
Beschleunigungsstreifen auch durch Zeichen 295 (im Breitstrich) markiert
werden können. Sie erlaubt nur auf Beschleunigungsstreifen, die durch
Zeichen 340 abgetrennt sind, das Rechstüberholen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Rüdiger Pohlen
2004-02-05 19:14:39 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Bernd Sluka
§ 2 Abs. 1 StVO
Wo steht den da, das ich den Beschleunigungsstreifen nicht nutzen darf ? Es
steht da nicht, das dieser kein teil der fahrbahn ist.
Gleich im zweiten Satz . Lies einfach weiter .
Ich hatte weiter gelesen. Trotzdem steht da nichts von
Beschleunigungsstreifen.
Und das ein Beschleunigungsstreifen ein Seitenstreifen sein soll, das muß
erst noch bewiesen werden.
Bernd Sluka
2004-02-05 22:21:56 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Und das ein Beschleunigungsstreifen ein Seitenstreifen sein soll, das muß
erst noch bewiesen werden.
Nein. Du mußt zeigen, daß er Fahrbahn ist - was Dir, wie alle
unmöglichen Dinge, nicht gelingen wird.
--
A || Bernd Sluka
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Bernd Sluka
2004-01-30 15:29:30 UTC
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Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Nachtrag: Falls der #berlange Beschleunigungsstreifen auch
Verz#gerungsstreifen ist, wie so oft in diesen F#llen , l#ge auch noch
ein Versto# gegen § 5 Abs. 1 StVO vor .
--
A || Bernd Sluka
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Rüdiger Pohlen
2004-01-30 20:23:56 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Rüdiger Pohlen
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Nachtrag: Falls der #berlange Beschleunigungsstreifen auch
Verz#gerungsstreifen ist, wie so oft in diesen F#llen , l#ge auch noch
ein Versto# gegen § 5 Abs. 1 StVO vor .
Nein, ist in diesem Fall nicht gegeben. Ist definitiv nur ein sehr langer
Beschleunigungsstreifen.
Für alle, die mal nachsehen wollen.
Wenn man von der A44 aus richtung Krefeld auf die A52 richtung Roermond
auffährt, dann hat man da diesen gut 500 meter langen
Beschleunigungsstreifen.

BTW. War da nicht mal was, das Zubringer teil der Autobahn sind ?
Demnach hätte ich die Autobahn ja nie verlassen. :-)
Dietmar Hollenberg
2004-01-31 01:31:56 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
BTW. War da nicht mal was, das Zubringer teil der Autobahn sind ?
Sind sie. Alles, was zwischen Zeichen 330 und 334 liegt, ist Autobahn.
Auch Kreuze, Parkplätze und Raststätten.
Post by Rüdiger Pohlen
Demnach hätte ich die Autobahn ja nie verlassen. :-)
Aber die Fahrbahn, und um die geht es.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Rüdiger Pohlen
2004-02-05 19:16:43 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Rüdiger Pohlen
Demnach hätte ich die Autobahn ja nie verlassen. :-)
Aber die Fahrbahn, und um die geht es.
Wo steht den geschrieben, das ich dei Fahrbahn nicht verlassen darf ?
Ich benutze weiterhin eine Spur der Autobahn, die mir gestattet ist, zu
benutzen. Sogar das recht Überholen ist auf dieser Spur extra erlaubt.
Bernd Sluka
2004-02-05 22:20:41 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Wo steht den geschrieben, das ich dei Fahrbahn nicht verlassen darf ?
§ 2 Abs . 1 StVO

Aber das schrieb man Dir bereits . Wobei , verlassen darfst Du sie ,
wirklich verlassen . (Diese flshcae Fährte stammt von Dir .) Nur das
Fahren außerhalb der Fahrbahn ist unzulässig .
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Dietmar Hollenberg
2004-02-06 00:41:44 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Wo steht den geschrieben, das ich dei Fahrbahn nicht verlassen darf ?
In der StVO.
Post by Rüdiger Pohlen
Ich benutze weiterhin eine Spur der Autobahn
Aber nicht die Fahrbahn.
Post by Rüdiger Pohlen
die mir gestattet ist, zu
benutzen.
Nur zum Zweck des Auffahrens auf die Autobahn. Von der Autobahn aus
darfst du die Fahrbahn nur an dafür vorgesehenen Stellen verlassen.
Welche Stellen dafür vorgesehen sind, steht ebenfalls in der StVO. Lies
einfach meine vorhergehenden Postings. Ich habe die Passagen bereits
zitiert.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Lesen Sie weiter auf narkive:
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