Rüdiger Pohlen
2004-01-29 20:48:23 UTC
Kürzlich kam mir da so ein Gedanke.
Auf Beschleunigungsstreifen darf ich ja RECHTS an den Autos auf der Autobahn
vorbeifahren.
Nun nehmen wir mal als gegeben, einen Beschleunigungsstreifen von 500 meter
länge.
Ich fahre zur Zeit auf dem rechten Fahrstreuifen der Autobahn. Es taucht nun
ein Fahrzeug vor mir auf und auf dem linken Fahrstreifen überholen mehrere
Fahrzeuge.
Netterweise fängt genau jetzt rechts neben mir dieser
Beschleunigungsstreifen an und weit und breit kein Auto darauf zu sehen.
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?
Auf Beschleunigungsstreifen darf ich ja RECHTS an den Autos auf der Autobahn
vorbeifahren.
Nun nehmen wir mal als gegeben, einen Beschleunigungsstreifen von 500 meter
länge.
Ich fahre zur Zeit auf dem rechten Fahrstreuifen der Autobahn. Es taucht nun
ein Fahrzeug vor mir auf und auf dem linken Fahrstreifen überholen mehrere
Fahrzeuge.
Netterweise fängt genau jetzt rechts neben mir dieser
Beschleunigungsstreifen an und weit und breit kein Auto darauf zu sehen.
Welcher Paragraph, welches Gesetz oder welches Urteil verbietet mir nun, vom
rechten Fahrstreifen auf diesen Beschleunigungsstreifen zu wechseln, das vor
mir fahrende Fahrzeug zu überholen und danach wieder auf den rechten
Fahrstreifen zu fahren ?