Discussion:
Darf ein kleiner LKW in 30-Zone parken?
(zu alt für eine Antwort)
Peter Schutz
2005-08-30 06:39:45 UTC
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Hallo,

seit einiger Zeit stellt ein LKW-Fahrer abends (und am gesamten
Wochenende) seinen LKW (ich schätze unter 7,5 t) halb auf dem
Bürgersteig in unserem Wohngebiet in einer 30er-Zone ab. Er steigt dann
in seinen abgestellten PKW und kommt am nächsten morgen wieder.
Der LKW stört mich letzlich nicht, weil man da ganz gut dran vorbeikommt.
Der PKW steht aber sehr unschön. Er steht weniger als 5 Meter hinter
einer Einmündung, fast gegenüber einer Einmündung und vor einer scharfen
Kurve (in den letzten 18 Jahren hat dort noch nie ein Auto geparkt).
Dadurch, dass er wohl nicht genau gegenüber einer Einmündung und
möglichst weit von der scharfen Kurve entfernt parken will, hält er die
5 m hinter einer Einmündung nicht ein. Das könnte man ihm doch in jedem
Fall ankreiden, oder? Und das Parken seines LKW auf dem Bürgersteig ist
ja wohl auch nicht in Ordnung, oder?
Wie sieht das denn überhaupt in 30er-Zonen in Wohngebieten aus? Dürfte
er seinen LKW auf der Straße nachts und am Wochenende parken?

Danke und Gruß,
Peter
Ralf Kleineisel
2005-08-30 07:38:36 UTC
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Post by Peter Schutz
seit einiger Zeit stellt ein LKW-Fahrer abends (und am gesamten
Wochenende) seinen LKW (ich schätze unter 7,5 t) halb auf dem
Bürgersteig in unserem Wohngebiet in einer 30er-Zone ab.
Auf den Bürgersteig darf er schon ab 2,8 t zGgw nicht, selbst wenn dort
das Parken erlaubt ist.
Kathinka Wenz
2005-08-30 08:54:55 UTC
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Post by Peter Schutz
Wie sieht das denn überhaupt in 30er-Zonen in Wohngebieten aus? Dürfte
er seinen LKW auf der Straße nachts und am Wochenende parken?
Lies dir §12 StVO mal durch (ist im Web nicht schwer zu finden),
allgemein für LKWs gibt es erst ab 7,5t Einschränkungen.

Die anderen Sachen (Bürgersteig, weniger als 5m hinter der Einmündung)
findest du dort aber.

Gruß, Kathinka
Peter Schutz
2005-08-30 10:24:29 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Lies dir §12 StVO mal durch (ist im Web nicht schwer zu finden),
allgemein für LKWs gibt es erst ab 7,5t Einschränkungen.
Danke dir. Habe ich mir mal durchgelesen. Er müsste also nur vom
Bürgersteig runter und die 5 m einhalten. Mal sehen wie lange er das
noch macht. Kann mir gut vorstellen, dass es auch noch andere Bewohner
von schätzungsweise 150 Häusern nicht so toll finden, dass der immer die
einzige Zufahrtsstraße behindert. Ich hoffe mal auf einen Denunzianten,
der ihn wegen des Bürgersteigparkens anzeigt. :)

Gruß
Peter
Wolfgang Kieckbusch
2005-08-30 10:38:19 UTC
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Post by Peter Schutz
einzige Zufahrtsstraße behindert. Ich hoffe mal auf einen Denunzianten,
der ihn wegen des Bürgersteigparkens anzeigt. :)
Ein Gespäch mit diesem Fahrer schließt Du aber aus? Warum?
Gruß, Wolfgang
Peter Schutz
2005-08-30 11:49:31 UTC
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Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Peter Schutz
einzige Zufahrtsstraße behindert. Ich hoffe mal auf einen Denunzianten,
der ihn wegen des Bürgersteigparkens anzeigt. :)
Ein Gespäch mit diesem Fahrer schließt Du aber aus? Warum?
Nein, natürlich nicht. Mir wäre der Aufwand bloß zu groß (sowohl
Gespräch, als auch Anzeige). Mich hat nur interessiert, ob der mit so
einem LKW in einem Wohngebiet (in dem er offensichtlich nicht wohnt)
parken darf. Ich schätze die umliegenden Anwohner aber so ein, dass sich
irgendwann klärt... Ich möchte mich damit bloß nicht weiter befassen und
überlasse das anderen.
Stefan Engler
2005-08-30 16:01:19 UTC
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typisch Deutschland: sollen die anderen doch was machen
war bei den Sexualstraftaten mitten in der Fußgängerzone genauso (am
Tag laut Zeitung) , bei Schlägerreien ist es nicht anders und beim
unerlaubten Entfernen vom Unfallort auch. Augen zu und durch.

Die Polizei/Stadt kann dem Frau/Herrn Fahrerin oder Fahrer auch einfach
verbieten dort zu parken ohne gleich ein
Bußgeld/Verwarngeld/Verwarnung auszusprechen.
Außerdem geht dadurch der Fußweg kaputt, eh das wieder repariert wird
dauert es ewig und beim Radweg wundern sich die Autofahrer dann, warum
die Radfahrer auf der Straße fahren und nicht auf dem fast
unbefahrbaren Radweg.
Kathinka Wenz
2005-08-30 17:31:44 UTC
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Post by Stefan Engler
typisch Deutschland: sollen die anderen doch was machen
Aha? Und ich dachte, es wäre typisch deutsch, gleich jeden anzuzeigen.
Was denn nun?

Gruß, Kathinka
Christoph Neumann
2005-08-30 17:47:12 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by Stefan Engler
typisch Deutschland: sollen die anderen doch was machen
Aha? Und ich dachte, es wäre typisch deutsch, gleich jeden anzuzeigen.
Eieieieiei, Gassner's Law hoch zwei :-D

SCNR
--
[Gewährung von staatlicher Souveränität durch die Siegermächte]
"Ich darf...meine...Auffassung kundtun, daß es dazu keiner...Gewährung
bedurfte." "Stimmt. Wir hätten ja die im Mai 1945 unterbrochenen
Kampfhandlungen wieder aufnehmen und den Endsieg erringen können."
(Jens Müller und Tom Berger in dsrm)
Mathias Danke
2005-08-30 18:06:05 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by Stefan Engler
typisch Deutschland: sollen die anderen doch was machen
Aha? Und ich dachte, es wäre typisch deutsch, gleich jeden anzuzeigen.
Was denn nun?
Alles oder Nichts. ;)
Nicolas Berr
2005-08-31 12:32:42 UTC
Permalink
Moin Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Post by Stefan Engler
typisch Deutschland: sollen die anderen doch was machen
Aha? Und ich dachte, es wäre typisch deutsch, gleich jeden anzuzeigen.
Was denn nun?
Ich glaub es ist typisch deutsch, das man entweder alles und jeden
denunziert für alles ohne weiter drüber nachzudenken, oder man bekommt
die Klappe nie auf und schaut immer wech... ohne weiter drüber
nachzudenken...

auf jeden Fall waren es halt immer die anderen, und das soll auch so
bleiben :-)

Gruß,
Nicolas

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