Dirk Zabel
2010-06-12 16:07:30 UTC
Hallo,
A hat einen Parkplatz (von vielen) auf einem abgeschlossenen Grundstück
gemietet. Die Einfahrt ist mit einer abschließbaren Schranke versehen,
die jedoch meist offen steht, weil die Benutzung umständlich ist. Immer,
wenn der Hausmeister vorbeikommt, schließt er wieder ab.
B fährt auf das Grundstück und stellt sich auf den Parkplatz. Es gibt an
der Einfahrt ein Schild, das darauf hinweist, dass es sich um vermietete
Parkplätze handelt und unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.
A kommt nach Hause, stellt fest, dass der Parkplatz besetzt ist und
erreicht durch Hupen, dass A auftaucht. Wunschgemäß räumt er zwar den
Parkplatz, stellt sich aber gleich auf den nächsten, natürlich ebenso
unberechtigt. Dabei äußert er sich ziemlich unverschämt A gegenüber. Auf
die Ankündigung von A, die Schranke abschließen zu wollen, droht B mit
juristischen Konsequenzen (Anzeige wegen Nötigung).
Hätte eine solche Anzeige von B Aussicht auf Erfolg, d.h. wäre ein
Abschließen der Schranke Nötigung?
Einerseits habe ich
<http://www.recht-find.de/parkkrallen_blockieren_von_falschparkern.htm#_Toc64605434>
gefunden (Blockieren durch Dahinterstellen des eigenen PKW ohne
Nachricht zu hinterlassen IST Nötigung). Andererseits finde ich, in
einer geschlossenen Anlage, in der eigentlich jeder abschließen soll,
kann man B dies nicht verwehren. Oder wie seht Ihr das?
Gruß
Dirk
A hat einen Parkplatz (von vielen) auf einem abgeschlossenen Grundstück
gemietet. Die Einfahrt ist mit einer abschließbaren Schranke versehen,
die jedoch meist offen steht, weil die Benutzung umständlich ist. Immer,
wenn der Hausmeister vorbeikommt, schließt er wieder ab.
B fährt auf das Grundstück und stellt sich auf den Parkplatz. Es gibt an
der Einfahrt ein Schild, das darauf hinweist, dass es sich um vermietete
Parkplätze handelt und unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.
A kommt nach Hause, stellt fest, dass der Parkplatz besetzt ist und
erreicht durch Hupen, dass A auftaucht. Wunschgemäß räumt er zwar den
Parkplatz, stellt sich aber gleich auf den nächsten, natürlich ebenso
unberechtigt. Dabei äußert er sich ziemlich unverschämt A gegenüber. Auf
die Ankündigung von A, die Schranke abschließen zu wollen, droht B mit
juristischen Konsequenzen (Anzeige wegen Nötigung).
Hätte eine solche Anzeige von B Aussicht auf Erfolg, d.h. wäre ein
Abschließen der Schranke Nötigung?
Einerseits habe ich
<http://www.recht-find.de/parkkrallen_blockieren_von_falschparkern.htm#_Toc64605434>
gefunden (Blockieren durch Dahinterstellen des eigenen PKW ohne
Nachricht zu hinterlassen IST Nötigung). Andererseits finde ich, in
einer geschlossenen Anlage, in der eigentlich jeder abschließen soll,
kann man B dies nicht verwehren. Oder wie seht Ihr das?
Gruß
Dirk