Ralf Wenzel
2023-12-16 12:19:22 UTC
Moin,
Angenommen, man wird im Verkehr von der Polizei angehalten mit den
Worten „Sie wissen, warum wir Sie anhalten?“, verstößt der Beamte
damit gegen eine Vorschrift?
Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter und muss VOR
der Frage darauf hingewiesen werden, dass man sich nicht selbst belasten
muss).
Weiter angenommen, der Polizist möchte dem Fahrer in die Augen leuchten
oder dass er irgendwelche Fingertreffübungen durchführt. Darf er das
verlangen, ohne dass Auffälligkeiten wie Alkohol-Mundgeruch oder auffälliger
Fahrstil vorliegen?
Hintergrund der Frage: Lt. §36 (5) darf im Zuge einer Allgemeinen
Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers anlasslos geprüft
werden. Von anlassloser Prüfung der Fahrtüchtigkeit steht da nichts. Sprich:
Anlasslos darf das Vorhandensein der Fahrerlaubnis, das Mitführen des
Führerscheins etc. geprüft werden, aber eben nicht „ins Blaue“ auf Drogen-
oder Alkoholgenuss.
Wenn das stimmt, der Beamte aber darauf besteht oder (aus Trotz, weil der
Fahrer sich weigert) eine Blutprobe initiiert, welche rechtlichen Möglichkeiten
hat der betroffene Fahrer, sich zu wehren? Immerhin müsste der Beamte lügen,
um einen richterlichen Beschluss zu erwirken. Oder reicht es, wenn er sagt „als
ich mit dem Fahrer sprach, hatte er rote Augen“, was nachträglich niemand
überprüfen kann? Genauso könnte der Fahrer auch nicht beweisen, keine roten
Augen gehabt zu haben. Und um rote Augen zu bekommen, reicht es schon,
etwas höheren Blutdruck zu haben, etwas müde zu sein oder trockene Augen
zu haben, Letzteres habe ich öfters.
Beispiel: Familienvater, der mit Frau und Schwiegereltern im Auto unterwegs
ist, die wahrheitsgemäß aussagen könnten „Wir sind jetzt seit drei Stunden
unterwegs, haben den Fahrer auch vor der Fahrt weder Alkohol noch Drogen
konsumieren sehen und während der ganzen Fahrt keine Ausfallerscheinungen
festgestellt - und der Polizist behauptet das in einem dreiminütigen Gespräch
festgestellt zu haben“. Blöd ist, wenn man allein im Auto sitzt, dann kann man
das nur beteuern, aber nicht beweisen.
Das würde doch nur zwei Schlüsse zulassen: Der Beamte ist unfähig, die
Situation einzuschätzen oder er er begeht ein Dienstvergehen (wie auch immer
das korrekt benannt wird). Beides sind Dinge, über die sein Vorgesetzter in
Kenntnis gesetzt werden sollte, weil der sonst über auffällige Häufungen in
diesen Punkten nicht informiert ist.
Der Umstand, dass eine angeordnete Blutprobe mit 0.0‰ ausgeht, hat an sich
ja für den Beamten keine Folgen, auch wenn man ihm unterstellen muss, dass
er sich entweder die Fahrtüchtigkeit einer Person offensichtlich nicht
zuverlässig einschätzen kann oder bei der Begründung gelogen hat (mit
großem Schaden für den Fahrer, weil er mit erheblichem Zeitaufwand zum Arzt
gefahren werden muss, aber sicher nicht zu seinem Auto zurückgefahren
wird — „wir sind kein Taxiunternehmen“).
Ich habe überhaupt kein Problem mit der Polizei. Ich fahre aber auch nie unter
Drogen- oder Alkoholeinfluss. Ich lasse für ein Bier das Auto stehen. Aber
gerade als derart verantwortungsvoller Autofahrer möchte ich solch
schikanösen Prozeduren gern ausweichen. Ich würde mich gern gegen Beamte
wehren können, die mir völlig haltlos Gesetzesverstöße unterstellen.
Noch eine letzte Frage: Angenommen es wird so ein Bogen ausgefüllt,
den man unterschreiben muss ("Ordnungswidrigkeitenanzeige"?) und ich
verweigere die Unterschrift (weil ich sowas nicht unterschreiben, ehe mein
Anwalt das gelesen hat), welche Folgen hat das?
Ralf
Angenommen, man wird im Verkehr von der Polizei angehalten mit den
Worten „Sie wissen, warum wir Sie anhalten?“, verstößt der Beamte
damit gegen eine Vorschrift?
Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter und muss VOR
der Frage darauf hingewiesen werden, dass man sich nicht selbst belasten
muss).
Weiter angenommen, der Polizist möchte dem Fahrer in die Augen leuchten
oder dass er irgendwelche Fingertreffübungen durchführt. Darf er das
verlangen, ohne dass Auffälligkeiten wie Alkohol-Mundgeruch oder auffälliger
Fahrstil vorliegen?
Hintergrund der Frage: Lt. §36 (5) darf im Zuge einer Allgemeinen
Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers anlasslos geprüft
werden. Von anlassloser Prüfung der Fahrtüchtigkeit steht da nichts. Sprich:
Anlasslos darf das Vorhandensein der Fahrerlaubnis, das Mitführen des
Führerscheins etc. geprüft werden, aber eben nicht „ins Blaue“ auf Drogen-
oder Alkoholgenuss.
Wenn das stimmt, der Beamte aber darauf besteht oder (aus Trotz, weil der
Fahrer sich weigert) eine Blutprobe initiiert, welche rechtlichen Möglichkeiten
hat der betroffene Fahrer, sich zu wehren? Immerhin müsste der Beamte lügen,
um einen richterlichen Beschluss zu erwirken. Oder reicht es, wenn er sagt „als
ich mit dem Fahrer sprach, hatte er rote Augen“, was nachträglich niemand
überprüfen kann? Genauso könnte der Fahrer auch nicht beweisen, keine roten
Augen gehabt zu haben. Und um rote Augen zu bekommen, reicht es schon,
etwas höheren Blutdruck zu haben, etwas müde zu sein oder trockene Augen
zu haben, Letzteres habe ich öfters.
Beispiel: Familienvater, der mit Frau und Schwiegereltern im Auto unterwegs
ist, die wahrheitsgemäß aussagen könnten „Wir sind jetzt seit drei Stunden
unterwegs, haben den Fahrer auch vor der Fahrt weder Alkohol noch Drogen
konsumieren sehen und während der ganzen Fahrt keine Ausfallerscheinungen
festgestellt - und der Polizist behauptet das in einem dreiminütigen Gespräch
festgestellt zu haben“. Blöd ist, wenn man allein im Auto sitzt, dann kann man
das nur beteuern, aber nicht beweisen.
Das würde doch nur zwei Schlüsse zulassen: Der Beamte ist unfähig, die
Situation einzuschätzen oder er er begeht ein Dienstvergehen (wie auch immer
das korrekt benannt wird). Beides sind Dinge, über die sein Vorgesetzter in
Kenntnis gesetzt werden sollte, weil der sonst über auffällige Häufungen in
diesen Punkten nicht informiert ist.
Der Umstand, dass eine angeordnete Blutprobe mit 0.0‰ ausgeht, hat an sich
ja für den Beamten keine Folgen, auch wenn man ihm unterstellen muss, dass
er sich entweder die Fahrtüchtigkeit einer Person offensichtlich nicht
zuverlässig einschätzen kann oder bei der Begründung gelogen hat (mit
großem Schaden für den Fahrer, weil er mit erheblichem Zeitaufwand zum Arzt
gefahren werden muss, aber sicher nicht zu seinem Auto zurückgefahren
wird — „wir sind kein Taxiunternehmen“).
Ich habe überhaupt kein Problem mit der Polizei. Ich fahre aber auch nie unter
Drogen- oder Alkoholeinfluss. Ich lasse für ein Bier das Auto stehen. Aber
gerade als derart verantwortungsvoller Autofahrer möchte ich solch
schikanösen Prozeduren gern ausweichen. Ich würde mich gern gegen Beamte
wehren können, die mir völlig haltlos Gesetzesverstöße unterstellen.
Noch eine letzte Frage: Angenommen es wird so ein Bogen ausgefüllt,
den man unterschreiben muss ("Ordnungswidrigkeitenanzeige"?) und ich
verweigere die Unterschrift (weil ich sowas nicht unterschreiben, ehe mein
Anwalt das gelesen hat), welche Folgen hat das?
Ralf