Discussion:
Verhalten bei Verkehrskontrolle
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Wenzel
2023-12-16 12:19:22 UTC
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Moin,

Angenommen, man wird im Verkehr von der Polizei angehalten mit den
Worten „Sie wissen, warum wir Sie anhalten?“, verstößt der Beamte
damit gegen eine Vorschrift?

Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter und muss VOR
der Frage darauf hingewiesen werden, dass man sich nicht selbst belasten
muss).

Weiter angenommen, der Polizist möchte dem Fahrer in die Augen leuchten
oder dass er irgendwelche Fingertreffübungen durchführt. Darf er das
verlangen, ohne dass Auffälligkeiten wie Alkohol-Mundgeruch oder auffälliger
Fahrstil vorliegen?

Hintergrund der Frage: Lt. §36 (5) darf im Zuge einer Allgemeinen
Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers anlasslos geprüft
werden. Von anlassloser Prüfung der Fahrtüchtigkeit steht da nichts. Sprich:
Anlasslos darf das Vorhandensein der Fahrerlaubnis, das Mitführen des
Führerscheins etc. geprüft werden, aber eben nicht „ins Blaue“ auf Drogen-
oder Alkoholgenuss.

Wenn das stimmt, der Beamte aber darauf besteht oder (aus Trotz, weil der
Fahrer sich weigert) eine Blutprobe initiiert, welche rechtlichen Möglichkeiten
hat der betroffene Fahrer, sich zu wehren? Immerhin müsste der Beamte lügen,
um einen richterlichen Beschluss zu erwirken. Oder reicht es, wenn er sagt „als
ich mit dem Fahrer sprach, hatte er rote Augen“, was nachträglich niemand
überprüfen kann? Genauso könnte der Fahrer auch nicht beweisen, keine roten
Augen gehabt zu haben. Und um rote Augen zu bekommen, reicht es schon,
etwas höheren Blutdruck zu haben, etwas müde zu sein oder trockene Augen
zu haben, Letzteres habe ich öfters.

Beispiel: Familienvater, der mit Frau und Schwiegereltern im Auto unterwegs
ist, die wahrheitsgemäß aussagen könnten „Wir sind jetzt seit drei Stunden
unterwegs, haben den Fahrer auch vor der Fahrt weder Alkohol noch Drogen
konsumieren sehen und während der ganzen Fahrt keine Ausfallerscheinungen
festgestellt - und der Polizist behauptet das in einem dreiminütigen Gespräch
festgestellt zu haben“. Blöd ist, wenn man allein im Auto sitzt, dann kann man
das nur beteuern, aber nicht beweisen.

Das würde doch nur zwei Schlüsse zulassen: Der Beamte ist unfähig, die
Situation einzuschätzen oder er er begeht ein Dienstvergehen (wie auch immer
das korrekt benannt wird). Beides sind Dinge, über die sein Vorgesetzter in
Kenntnis gesetzt werden sollte, weil der sonst über auffällige Häufungen in
diesen Punkten nicht informiert ist.

Der Umstand, dass eine angeordnete Blutprobe mit 0.0‰ ausgeht, hat an sich
ja für den Beamten keine Folgen, auch wenn man ihm unterstellen muss, dass
er sich entweder die Fahrtüchtigkeit einer Person offensichtlich nicht
zuverlässig einschätzen kann oder bei der Begründung gelogen hat (mit
großem Schaden für den Fahrer, weil er mit erheblichem Zeitaufwand zum Arzt
gefahren werden muss, aber sicher nicht zu seinem Auto zurückgefahren
wird — „wir sind kein Taxiunternehmen“).

Ich habe überhaupt kein Problem mit der Polizei. Ich fahre aber auch nie unter
Drogen- oder Alkoholeinfluss. Ich lasse für ein Bier das Auto stehen. Aber
gerade als derart verantwortungsvoller Autofahrer möchte ich solch
schikanösen Prozeduren gern ausweichen. Ich würde mich gern gegen Beamte
wehren können, die mir völlig haltlos Gesetzesverstöße unterstellen.

Noch eine letzte Frage: Angenommen es wird so ein Bogen ausgefüllt,
den man unterschreiben muss ("Ordnungswidrigkeitenanzeige"?) und ich
verweigere die Unterschrift (weil ich sowas nicht unterschreiben, ehe mein
Anwalt das gelesen hat), welche Folgen hat das?

Ralf
Peter J. Holzer
2023-12-16 12:47:36 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter und muss VOR
der Frage darauf hingewiesen werden, dass man sich nicht selbst belasten
muss).
Muss man das in Deutschland? Miranda ist US-Recht.
Post by Ralf Wenzel
Weiter angenommen, der Polizist möchte dem Fahrer in die Augen leuchten
oder dass er irgendwelche Fingertreffübungen durchführt. Darf er das
verlangen, ohne dass Auffälligkeiten wie Alkohol-Mundgeruch oder auffälliger
Fahrstil vorliegen?
Hintergrund der Frage: Lt. §36 (5) darf im Zuge einer Allgemeinen
Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers anlasslos geprüft
werden. Von anlassloser Prüfung der Fahrtüchtigkeit steht da nichts.
Widersprichst Du Dir da nicht? Oh, einmal "Verkehrstüchtigkeit" und
einmal "Fahrtüchtigkeit". Sind die beiden Begriffe exakt definiert und
voneinander abgegrenzt? Eine kurze Suche im Web ergibt eher eine
synonyme Verwendung - manchmal sogar vom selben Autor im gleichen
Absatz.
Post by Ralf Wenzel
Sprich: Anlasslos darf das Vorhandensein der Fahrerlaubnis, das
Mitführen des Führerscheins etc. geprüft werden,
Mir scheint das Mitführen einen Führerscheins weder eine notwendige
noch eine hinreichende Bedingung für Verkehrstüchtigkeit zu sein.

hp
Ralf Wenzel
2023-12-16 12:56:32 UTC
Permalink
Post by Peter J. Holzer
Muss man das in Deutschland? Miranda ist US-Recht.
Im Strafverfahren ist dass definitiv so, bei Ordnungswidrigkeiten nicht,
das ist korrekt. Nicht korrekt finde ich, dass ich von der
Ordnungsmacht nicht über meine Rechte aufgeklärt werden muss,
die ist mir ja ohnehin überlegen.
Post by Peter J. Holzer
Widersprichst Du Dir da nicht? Oh, einmal "Verkehrstüchtigkeit" und
einmal "Fahrtüchtigkeit". Sind die beiden Begriffe exakt definiert und
voneinander abgegrenzt?
Das ist die Frage, lt. eines Youtube-Videos eines Verkehrsrechts-Anwalts
ist dem so, lt der von dir angegebenen Quelle (die mir bekannt ist)
nicht. Beide antworten nicht auf diesbezügliche Fragen.
Post by Peter J. Holzer
Mir scheint das Mitführen einen Führerscheins weder eine notwendige
noch eine hinreichende Bedingung für Verkehrstüchtigkeit zu sein.
Das heißt nicht, dass die Begriffen nicht völlig unterschiedliche
Sachverhalte beschreiben.

Ralf
Stefan
2023-12-16 16:20:20 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Peter J. Holzer
Muss man das in Deutschland? Miranda ist US-Recht.
Im Strafverfahren ist dass definitiv so, bei Ordnungswidrigkeiten nicht,
das ist korrekt. Nicht korrekt finde ich, dass ich von der
Ordnungsmacht nicht über meine Rechte aufgeklärt werden muss,
die ist mir ja ohnehin überlegen.
Dennoch ist es praktisch so, dass alle Aussagen gegen einen verwendet
werden. Der Owi-Bearbeitungsbogen der Polizei lässt es überhaupt nicht
zu, das Owi-Verfahren wegen Mangel an Schuld oder Rechtfertigungsgründen
einzustellen. Dafür gibt es schlicht kein Ankreuzfeld und die Polizei
meint dann nur an das Gericht abgeben zu können.

"Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie informiert. Meistens gibt
Ihnen der Sachbearbeiter noch mal die Möglichkeit, Ihren Einspruch zu
überdenken und zurückzunehmen. Hierzu ist er jedoch nicht verpflichtet.
Wird der Einspruch nicht zurückgenommen, ist die Bußgeldstelle
gesetzlich verpflichtet, das Verfahren der Staatsanwaltschaft zum
Herbeiführen einer gerichtlichen Entscheidung zu übergeben."
https://polizei.brandenburg.de/seite/ich-habe-einen-bussgeldbescheid-bekommen/59918

Davon, dass die Polizei das Bußgeldverfahren selbst einstellen könnte,
ist nicht zu lesen!
Thomas Hochstein
2023-12-17 12:48:43 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Peter J. Holzer
Muss man das in Deutschland? Miranda ist US-Recht.
Im Strafverfahren ist dass definitiv so, bei Ordnungswidrigkeiten nicht,
das ist korrekt.
Die Belehrung ist auch im Bußgeldverfahren vorgeschrieben (§§ 46 Abs. 1
OWiG i.V.m. § § 163a Abs. 4 StPO). Nach überwiegender Auffassung führt das
Unterbleiben der Belehrung über die Aussagefreiheit bzw. das Schweigerecht
auch im Bußgeldverfahren zu einem Beweisverwertungsverbot. [1]
Post by Ralf Wenzel
Nicht korrekt finde ich, dass ich von der
Ordnungsmacht nicht über meine Rechte aufgeklärt werden muss,
Angesichts des Charakters des Bußgeldverfahrens halte ich es nicht für
notwendig, über die Möglichkeit einer Verteidigerkonsultation bereits vor
der Vernehmung zu belehren (§ 55 Abs. 2 S. 1 OWiG).
Post by Ralf Wenzel
Post by Peter J. Holzer
Widersprichst Du Dir da nicht? Oh, einmal "Verkehrstüchtigkeit" und
einmal "Fahrtüchtigkeit". Sind die beiden Begriffe exakt definiert und
voneinander abgegrenzt?
Das ist die Frage
Nicht wirklich.

-thh

[1] Die Literatur ist sich, AFAIS, einig, und es gibt dazu
obergerichtliche Rechtsprechung, bspw. OLG Bamberg, Beschluss vom
27.8.2018, 2 Ss OWi 973/18; entgegenstehende obergerichtliche
Rechtsprechung ist mir nicht bekannt. Der BGH hatte das 1992 für das
Bußgeldverfahren noch offengelassen, als er - in Abweichung früherer
Rechtsprechung - im Strafverfahren von einem Beweisverwertungsverbot
ausgegangen ist.
Thomas Hochstein
2023-12-17 12:48:43 UTC
Permalink
Post by Peter J. Holzer
Post by Ralf Wenzel
Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter und muss VOR
der Frage darauf hingewiesen werden, dass man sich nicht selbst belasten
muss).
Muss man das in Deutschland? Miranda ist US-Recht.
Ja und ja.
Post by Peter J. Holzer
Post by Ralf Wenzel
Hintergrund der Frage: Lt. §36 (5) darf im Zuge einer Allgemeinen
Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers anlasslos geprüft
werden. Von anlassloser Prüfung der Fahrtüchtigkeit steht da nichts.
Widersprichst Du Dir da nicht? Oh, einmal "Verkehrstüchtigkeit" und
einmal "Fahrtüchtigkeit". Sind die beiden Begriffe exakt definiert und
voneinander abgegrenzt?
Nein, sie sind synonym.

-thh
Andreas M. Kirchwitz
2023-12-17 01:30:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Angenommen, man wird im Verkehr von der Polizei angehalten mit den
Worten „Sie wissen, warum wir Sie anhalten?“, verstößt der Beamte
damit gegen eine Vorschrift?
Warum sollten sie Deiner Meinung nach gegen eine Vorschrift verstoßen?
Das ist eine simple Frage. Die üblicherweise beste Antwort ist: "Nein."
Post by Ralf Wenzel
Noch eine letzte Frage: Angenommen es wird so ein Bogen ausgefüllt,
den man unterschreiben muss ("Ordnungswidrigkeitenanzeige"?) und ich
verweigere die Unterschrift (weil ich sowas nicht unterschreiben, ehe mein
Anwalt das gelesen hat), welche Folgen hat das?
Was soll man da unterschreiben müssen? Alles von Bedeutung kommt
anschließend per Post. Wenn die Dir vorab ein Stück Papier aushändigen
wollen, z.B. als Info, brauchen sie dafür keine Unterschrift von Dir.

Ansonsten sind solche allgemeinen Diskussionen einfach schwierig.
Verkehrskontrollen laufen für alle Beteiligten meist günstiger ab,
wenn man sich tendenziell kooperativ verhält. Spannend wird es ja
erst, wenn die Dinger aus dem Ruder laufen, vielleicht aus einem
unglücklichen Missverständnis heraus. Dann betrachtet man einen
konkreten Fall.

Grüße, Andreas
Ralf Wenzel
2023-12-17 16:51:19 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Was soll man da unterschreiben müssen?
Das "Ding" auf dem angekreuzt wird, ob man den Verstoß zugibt z. B., wie das heißt,
weiß ich nicht, weil ich das nur aus TV-Dokus kenne.


Ralf
Diedrich Ehlerding
2023-12-17 20:08:33 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Andreas M. Kirchwitz
Was soll man da unterschreiben müssen?
Das "Ding" auf dem angekreuzt wird, ob man den Verstoß zugibt z. B.,
wie das heißt, weiß ich nicht, weil ich das nur aus TV-Dokus kenne.
Du meinst vielleicht den Anhörungsbogen.

Es ist lange her, dass ich einen bekommen habe. Meinder dunklen
Ertuiinnerung nach steht da rauf, dass du zur Person Angaben machen
musst, dich aber zur Sache nicht äußern musst.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Diedrich Ehlerding
2023-12-17 20:12:31 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Andreas M. Kirchwitz
Was soll man da unterschreiben müssen?
Das "Ding" auf dem angekreuzt wird, ob man den Verstoß zugibt z. B.,
wie das heißt, weiß ich nicht, weil ich das nur aus TV-Dokus kenne.
Du meinst vielleicht den Anhörungsbogen.

Es ist lange her, dass ich einen bekommen habe. Meiner dunklen
Erinnerung nach steht da drauf, dass du zur Person Angaben machen
musst, dich aber zur Sache nicht äußern musst.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Thomas Hochstein
2023-12-17 12:48:43 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter
Unwahrscheinlich. Gut, hängt vom Anlass ab, aber unwahrscheinlich.
Post by Ralf Wenzel
Hintergrund der Frage: Lt. §36 (5) darf im Zuge einer Allgemeinen
Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers anlasslos geprüft
Anlasslos darf das Vorhandensein der Fahrerlaubnis, das Mitführen des
Führerscheins etc. geprüft werden, aber eben nicht „ins Blaue“ auf Drogen-
oder Alkoholgenuss.
Die Fahrtüchtigkeit ist das, was dort "Verkehrstüchtigkeit" genannt wird,
vgl. VwV-StVO zu § 36 Abs. 5 I Rn. 7:
| Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der
| Führer oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als
| auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung
| der Fahrzeuge.
Post by Ralf Wenzel
Wenn das stimmt,
Es stimmt nicht.
Post by Ralf Wenzel
der Beamte aber darauf besteht oder (aus Trotz, weil der
Fahrer sich weigert) eine Blutprobe initiiert,
Eine Blutentnahme setzt als Ermittlungsmaßnahme im Straf- oder
Bußgeldverfahren gemäß §§ 86a StPO, 46 Abs. 4 OWiG ein Straf- oder
Bußgeldverfahren und damit einen Anfangsverdacht voraus.
Post by Ralf Wenzel
welche rechtlichen Möglichkeiten
hat der betroffene Fahrer, sich zu wehren? Immerhin müsste der Beamte lügen,
um einen richterlichen Beschluss zu erwirken.
Die Entnahme einer Blutprobe zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach
§§ 24a, 24c StVG und §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a), Abs. 2-3, § 316 StGB
bedarf bereits seit August 2017 keiner richterlichen Anordnung mehr.
Post by Ralf Wenzel
Oder reicht es, wenn er sagt „als
ich mit dem Fahrer sprach, hatte er rote Augen“, was nachträglich niemand
überprüfen kann?
Das würde einen Anfangsverdacht begründen.
Post by Ralf Wenzel
Genauso könnte der Fahrer auch nicht beweisen, keine roten
Augen gehabt zu haben. Und um rote Augen zu bekommen, reicht es schon,
etwas höheren Blutdruck zu haben, etwas müde zu sein oder trockene Augen
zu haben, Letzteres habe ich öfters.
Das ist ja tragisch.
Post by Ralf Wenzel
Beispiel: Familienvater, der mit Frau und Schwiegereltern im Auto unterwegs
ist, die wahrheitsgemäß aussagen könnten „Wir sind jetzt seit drei Stunden
unterwegs, haben den Fahrer auch vor der Fahrt weder Alkohol noch Drogen
konsumieren sehen und während der ganzen Fahrt keine Ausfallerscheinungen
festgestellt
Frau und Schwiegereltern sind ganz hervorragende Zeugen - wer würde ihnen
nicht glauben wollen?
Post by Ralf Wenzel
Das würde doch nur zwei Schlüsse zulassen: Der Beamte ist unfähig, die
Situation einzuschätzen oder er er begeht ein Dienstvergehen (wie auch immer
das korrekt benannt wird).
Oder die Zeugen lügen.
Post by Ralf Wenzel
Ich habe überhaupt kein Problem mit der Polizei. Ich fahre aber auch nie unter
Drogen- oder Alkoholeinfluss. Ich lasse für ein Bier das Auto stehen.
Ich nicht.
Post by Ralf Wenzel
Aber
gerade als derart verantwortungsvoller Autofahrer möchte ich solch
schikanösen Prozeduren gern ausweichen. Ich würde mich gern gegen Beamte
wehren können, die mir völlig haltlos Gesetzesverstöße unterstellen.
Dennoch bin ich in nunmehr mehr als 30 Jahren noch nie einer
Alkoholkontrolle unterzogen worden.
Post by Ralf Wenzel
Noch eine letzte Frage: Angenommen es wird so ein Bogen ausgefüllt,
den man unterschreiben muss ("Ordnungswidrigkeitenanzeige"?) und ich
verweigere die Unterschrift (weil ich sowas nicht unterschreiben, ehe mein
Anwalt das gelesen hat), welche Folgen hat das?
Die Folge ist, dass Du nicht unterschreibst.

-thh
Ralf Wenzel
2023-12-17 17:07:34 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Hintergrund der Frage: Entweder handelt es sich um eine Allgemeine
Verkehrskontrolle (dann gibt es keinen speziellen Grund) oder um eine
anlassbezogene Verkehrskontrolle (dann ist man Beschuldigter
Unwahrscheinlich. Gut, hängt vom Anlass ab, aber unwahrscheinlich.
Nein, wenn ich geblitzt werde und man mich deshalb anhält,
bin ich Beschuldigter.
Post by Thomas Hochstein
Die Fahrtüchtigkeit ist das, was dort "Verkehrstüchtigkeit" genannt wird,
Ah, ich hab nur ins Gesetz geguckt. Danke.
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
der Beamte aber darauf besteht oder (aus Trotz, weil der
Fahrer sich weigert) eine Blutprobe initiiert,
Eine Blutentnahme setzt als Ermittlungsmaßnahme im Straf- oder
Bußgeldverfahren gemäß §§ 86a StPO, 46 Abs. 4 OWiG ein Straf- oder
Bußgeldverfahren und damit einen Anfangsverdacht voraus.
Das ist das Problem. Anfangsverdacht ist alles, was ein Beamter sich
ausdenkt. "Der hatte rote Augen bei der Kontrolle" kann man weder
beweisen noch widerlegen.

Da reicht es auf dem Dorf, dass einen der Polizist nicht leiden kann.
Denn da kennt man sich noch persönlich. Und schon ist der Schikane
Tür und Tor geöffnet.
Post by Thomas Hochstein
Das ist ja tragisch.
Ja, das ist es. Wenn man durch so eine Schikane Termine verpasst…
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Beispiel: Familienvater, der mit Frau und Schwiegereltern im Auto unterwegs
ist, die wahrheitsgemäß aussagen könnten „Wir sind jetzt seit drei Stunden
unterwegs, haben den Fahrer auch vor der Fahrt weder Alkohol noch Drogen
konsumieren sehen und während der ganzen Fahrt keine Ausfallerscheinungen
festgestellt
Frau und Schwiegereltern sind ganz hervorragende Zeugen - wer würde ihnen
nicht glauben wollen?
Warum sollte man Zeugen nicht glauben? Spätestens vor Gericht sind
Falschaussagen übel. Warum ist der Polizist ein guter Zeuge? Der
ist ja für seine Aussage nichtmal in derBeweispflicht.
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Das würde doch nur zwei Schlüsse zulassen: Der Beamte ist unfähig, die
Situation einzuschätzen oder er er begeht ein Dienstvergehen (wie auch immer
das korrekt benannt wird).
Oder die Zeugen lügen.
Naja, wenn Null Promille rauskommen, dann ist bewiesen, dass sie nicht
gelogen haben. Aber es ist eben NICHT bewiesen, dass der Polizist gelogen
hat, weil der einfach etwas behaupten kann, was weder zu beweisen noch
zu widerlegen ist.

Im Gegensatz zu den Zeugen hat er keinerlei Folgen einer Lüge zu tragen.
Post by Thomas Hochstein
Dennoch bin ich in nunmehr mehr als 30 Jahren noch nie einer
Alkoholkontrolle unterzogen worden.
Nach meiner Beobachtung hat die Zahl der Alkoholkontrollen massivst
zugenommen. Ich fahre seit 35 Jahren Auto und obwohl ich immer
weniger fahre, verlängern sich die Kontrollen zusehends, werde ich
also immer öfter auf Alkohol "untersucht".

Weil früher nichtmal nach Alkohol gefragt wurde, wird man inzwischen
bei jeder Gelegenheit aufgefordert, sich in die Augen leuchten zu lassen
oder irgendwelche Geschicklichkeitstests zu machen.

Ich bin der Meinung, dass man die Möglichkeit haben sollte, sich
gegen Willkür und Schikane zu wehren.


Ralf
Thomas Hochstein
2023-12-17 17:22:33 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Nein, wenn ich geblitzt werde und man mich deshalb anhält,
bin ich Beschuldigter.
Nein, von obskuren Sonderfällen ausgenommen sicherlich nicht.
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Eine Blutentnahme setzt als Ermittlungsmaßnahme im Straf- oder
Bußgeldverfahren gemäß §§ 86a StPO, 46 Abs. 4 OWiG ein Straf- oder
Bußgeldverfahren und damit einen Anfangsverdacht voraus.
Das ist das Problem. Anfangsverdacht ist alles, was ein Beamter sich
ausdenkt.
Nein, einen Anfangsverdacht begründen kann nur, was ein Beamter wahrnimmt.
Post by Ralf Wenzel
"Der hatte rote Augen bei der Kontrolle" kann man weder
beweisen noch widerlegen.
Selbstverständlich lässt sich das bspw. durch Zeugenvernehmung des Beamten
beweisen.
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Frau und Schwiegereltern sind ganz hervorragende Zeugen - wer würde ihnen
nicht glauben wollen?
Warum sollte man Zeugen nicht glauben?
Ich bin mir sicher, dass Du da selbst drauf kommst.
Post by Ralf Wenzel
Spätestens vor Gericht sind Falschaussagen übel.
Wenn man sie beweisen kann, ja.
Post by Ralf Wenzel
Der ist ja für seine Aussage nichtmal in derBeweispflicht.
Dunkel bleibt der Rede Sinn.
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Dennoch bin ich in nunmehr mehr als 30 Jahren noch nie einer
Alkoholkontrolle unterzogen worden.
Nach meiner Beobachtung hat die Zahl der Alkoholkontrollen massivst
zugenommen.
Das mag davon abhängen, wann und wo man unterwegs ist. Ich komme
statistisch auch nur alle 5 Jahre oder so überhaupt in eine Kontrolle
(bzw. werde an einer vorhandenen Kontrollstelle kontrolliert). Vermutlich
führe ich einfach ein zu langweiliges Leben.
Post by Ralf Wenzel
Weil früher nichtmal nach Alkohol gefragt wurde, wird man inzwischen
bei jeder Gelegenheit aufgefordert, sich in die Augen leuchten zu lassen
Oh, ja, das hatte ich auch einmal. Mit einer wirklich großen MagLite. Was
man auch immer dann noch sehen will.
Post by Ralf Wenzel
Ich bin der Meinung, dass man die Möglichkeit haben sollte, sich
gegen Willkür und Schikane zu wehren.
Freilich.

-thh
Ralf Wenzel
2023-12-17 17:40:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Nein, wenn ich geblitzt werde und man mich deshalb anhält,
bin ich Beschuldigter.
Nein, von obskuren Sonderfällen ausgenommen sicherlich nicht.
Was bin ich denn als "Geblitzter" sonst wenn nicht Beschuldigter?
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Eine Blutentnahme setzt als Ermittlungsmaßnahme im Straf- oder
Bußgeldverfahren gemäß §§ 86a StPO, 46 Abs. 4 OWiG ein Straf- oder
Bußgeldverfahren und damit einen Anfangsverdacht voraus.
Das ist das Problem. Anfangsverdacht ist alles, was ein Beamter sich
ausdenkt.
Nein, einen Anfangsverdacht begründen kann nur, was ein Beamter wahrnimmt.
Nein, was er wahrzunehmen behauptet.
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
"Der hatte rote Augen bei der Kontrolle" kann man weder
beweisen noch widerlegen.
Selbstverständlich lässt sich das bspw. durch Zeugenvernehmung des Beamten
beweisen.
Ah, dann befragt man ihn und er sagt "Ich habe rote Augen gesehen" und das ist
dann der Beweis. Merkste selbst, ne?
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Der ist ja für seine Aussage nichtmal in derBeweispflicht.
Dunkel bleibt der Rede Sinn.
Die Behauptung, er habe rote Augen beim Fahrer gesehen, kann er
nicht beweisen, ich aber das Gegenteil auch nicht.

Er kann die Behauptung wiederholen, was vor Gericht als Beweis gilt,
aber ich kann eine Behauptung nicht durch Wiederholung beweisen.
Das ist nicht logisch, sonst könnte ich auch beweisen, dass 2+2=5
ist, indem ich es einfach nur oft genug behaupte.
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Ich bin der Meinung, dass man die Möglichkeit haben sollte, sich
gegen Willkür und Schikane zu wehren.
Freilich.
Und wie, wenn ich keinen Beweis dafür habe, dass seine Aussage gelogen
ist? Das meinte ich: Der Beamte kann einen schikanieren wie er will
(im oben beschriebenen Rahmen) ohne neg. Folgen für ihn.

Der Beamte hat auch keinen Beweis für seine Aussage (abgesehen von
der Aussage selbst), aber für ihn ist diese Schikane folgenlos, für
den Bürger nicht.

Zu Corona-Zeiten hat man Polizei-Schikane oft genug erlebt.


Ralf
Thomas Hochstein
2023-12-17 17:58:51 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Nein, wenn ich geblitzt werde und man mich deshalb anhält,
bin ich Beschuldigter.
Nein, von obskuren Sonderfällen ausgenommen sicherlich nicht.
Was bin ich denn als "Geblitzter" sonst wenn nicht Beschuldigter?
Betroffener (im Bußgeldverfahren).
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Selbstverständlich lässt sich das bspw. durch Zeugenvernehmung des Beamten
beweisen.
Ah, dann befragt man ihn und er sagt "Ich habe rote Augen gesehen" und das ist
dann der Beweis. Merkste selbst, ne?
Ja, natürlich.
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Der ist ja für seine Aussage nichtmal in derBeweispflicht.
Dunkel bleibt der Rede Sinn.
Die Behauptung, er habe rote Augen beim Fahrer gesehen, kann er
nicht beweisen, ich aber das Gegenteil auch nicht.
Er muss auch gar nichts beweisen. Beweisen muss die Verwaltungsbehörde
oder die Staatsanwaltschaft.
Post by Ralf Wenzel
Er kann die Behauptung wiederholen, was vor Gericht als Beweis gilt,
aber ich kann eine Behauptung nicht durch Wiederholung beweisen.
Ich glaube nicht, dass es auf Basis dieser strafprozessualen Kenntnisse
Sinn macht, diese Diskussion fortzuführen.
Post by Ralf Wenzel
Zu Corona-Zeiten hat man Polizei-Schikane oft genug erlebt.
Ah, ein Querdenker. Das erklärt's.

-thh
Ralf Wenzel
2023-12-17 18:11:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Ah, ein Querdenker. Das erklärt's.
Quatsch, ich bin 3x geimpft. Aber dass in HH Jugendliche von mehreren
Streifenwagenbesatzungen durch Parks gejagt wurden, weil sie die
Stirn hatten, sich im Freien zu treffen, habe auch ich mitbekommen.

Zum Beweis: Ich bin kein Jurist, ich beschäftige mich beruflich (als
SW-Entwickler) viel mit Mathematik. Und da ist ein Beweis etwas anderes.

Fakt ist: Ein Polizist kann mich, weil ihm meine Nase, meine Hautfarbe,
mein Auto oder das Logo des Fußballvereins auf meinem Shirt nicht
gefällt, einer Kontrolle unterziehen, die mir finanziellen Schaden zufügt,
weil ich einen Termin verpasse und das Taxi zurück zum Auto bezahlen
muss.

Er muss nur behaupten, ich hätte rote Augen gehabt.

Ich wollte wissen, ob ich mich dagegen wehren kann. Dem scheint nicht
der Fall zu sein. Also effektiv wehren, dass man nachträglich irgendwelche
Verfahren lostreten kann, von denen ich weiß, dass sie zu nichts führen
(außer meinen Zeitverlust noch zu erhöhen), ist mir egal.

Ralf
Stefan Schmitz
2023-12-17 22:45:07 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Fakt ist: Ein Polizist kann mich, weil ihm meine Nase, meine Hautfarbe,
mein Auto oder das Logo des Fußballvereins auf meinem Shirt nicht
gefällt, einer Kontrolle unterziehen, die mir finanziellen Schaden zufügt,
weil ich einen Termin verpasse und das Taxi zurück zum Auto bezahlen
muss.
Er muss nur behaupten, ich hätte rote Augen gehabt.
Wie soll ein einzelner Polizist das anstellen? Es müssten schon
mindestens zwei kooperieren und dann deinetwegen die Kontrolle beenden.
Oder sie müssten dich einer anderen Truppe übergeben, die dich dann
abtransportiert. Dann könnten sie aber nicht die Befriedigung genießen,
dich willkürlich schikaniert zu haben. Wozu also das Theater?

Alkoholkontrollen finden üblicherweise nachts statt. Was für einen
finanziell entscheidenden Termin hast du da?

Das mit dem Taxi klingt nach einem realistischen Problem. Wird man nach
dem Abtransport zu einer Blutprobe nicht zum Ausgangsort zurückgebracht?
Marc Haber
2023-12-18 10:10:26 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Das mit dem Taxi klingt nach einem realistischen Problem. Wird man nach
dem Abtransport zu einer Blutprobe nicht zum Ausgangsort zurückgebracht?
Und, wird man bei einer Routinekontrolle unbedingt zur Blutproble
transportiert ohne vorher die Gelegenheit zu haben, sich durch einen
vor Ort durchführbaren Atemalkoholtest zu entlasten? Wenn dieser Null
zeigt, nimmt einen doch niemand mit auf die Wache?!?

Grüße
Marc
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Ralf Wenzel
2023-12-19 12:53:19 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Das mit dem Taxi klingt nach einem realistischen Problem. Wird man nach
dem Abtransport zu einer Blutprobe nicht zum Ausgangsort zurückgebracht?
Und, wird man bei einer Routinekontrolle unbedingt zur Blutproble
transportiert ohne vorher die Gelegenheit zu haben, sich durch einen
vor Ort durchführbaren Atemalkoholtest zu entlasten?
Nein, aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, sich vor Schikane zu schützen.

Ralf
Karl Müller
2023-12-19 13:09:08 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Das mit dem Taxi klingt nach einem realistischen Problem. Wird man
nach dem Abtransport zu einer Blutprobe nicht zum Ausgangsort
zurückgebracht?
Und, wird man bei einer Routinekontrolle unbedingt zur Blutproble
transportiert ohne vorher die Gelegenheit zu haben, sich durch einen
vor Ort durchführbaren Atemalkoholtest zu entlasten?
Nein, aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, sich vor Schikane zu schützen.
Wo siehst Du denn das Problem? Der Rechtsweg steht Dir offen

mfg

Karl
Stefan
2023-12-19 13:50:37 UTC
Permalink
Am Tue, 19 Dec 2023 04:53:19 -0800 (PST) schrieb Ralf Wenzel
Wo siehst Du denn das Problem? Der Rechtsweg steht Dir offen
Gegen die meisten Maßnahmen der Polizei ist kein sinnvoller Rechtsweg
gegeben! (BayOLG VRS 48,232 + OLG Bremen VkBl.1959, 260 + OLG
Düsseldorf 1967,72):

Polizeiliche Weisungen können nachträglich nicht gerichtlich nachgeprüft
werden, weder auf Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.

Es ist auch fraglich ob der Richter anstelle von § 113 Abs. 1 Satz 4
VwGO die Anfechtungsklage auf eine Feststellungsklage auf Feststellung,
dass die Polizei nicht zum Erlass der Handlung berechtigt war, zulässt.
(BVerWG 59,148, 163, BVerfG VerwRsp. 27-1979, 335, 340).

Es ist überhaupt fraglich ob man trotz elektronische Beschwerde-
möglichkeit (z.B. https://ebo.bund.de/) schnell genug eine
Rechtsbeschwerde einreichen kann.
Zur Verfahrensbeschleunigung (und Verzehnfachung und
Vorstreckungspflicht der Kosten) wurden die Widerspruchsverfahren
abgeschafft.

Es gibt genügend Urteile/Beschlüsse, dass nach Erledigung unabhängig von
der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Polizei kein Anspruch besteht und
daher sämtliche Verfahrenskosten dem Betroffenen zu Last fallen.
Karl Müller
2023-12-19 14:32:25 UTC
Permalink
Post by Stefan
Am Tue, 19 Dec 2023 04:53:19 -0800 (PST) schrieb Ralf Wenzel Wo siehst
Du denn das Problem? Der Rechtsweg steht Dir offen
Gegen die meisten Maßnahmen der Polizei ist kein sinnvoller Rechtsweg
gegeben! (BayOLG VRS 48,232 + OLG Bremen VkBl.1959, 260 + OLG
Polizeiliche Weisungen können nachträglich nicht gerichtlich nachgeprüft
werden, weder auf Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.
Es ist auch fraglich ob der Richter anstelle von § 113 Abs. 1 Satz 4
VwGO die Anfechtungsklage auf eine Feststellungsklage auf Feststellung,
dass die Polizei nicht zum Erlass der Handlung berechtigt war, zulässt.
(BVerWG 59,148, 163, BVerfG VerwRsp. 27-1979, 335, 340).
Es ist überhaupt fraglich ob man trotz elektronische Beschwerde-
möglichkeit (z.B. https://ebo.bund.de/) schnell genug eine
Rechtsbeschwerde einreichen kann.
Zur Verfahrensbeschleunigung (und Verzehnfachung und
Vorstreckungspflicht der Kosten) wurden die Widerspruchsverfahren
abgeschafft.
Es gibt genügend Urteile/Beschlüsse, dass nach Erledigung unabhängig von
der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Polizei kein Anspruch besteht und
daher sämtliche Verfahrenskosten dem Betroffenen zu Last fallen.
Das schreit doch wohl nach einer Verfassungsklage - go ahead

mfg

Karl
Thomas Hochstein
2023-12-21 22:25:42 UTC
Permalink
Post by Stefan
Am Tue, 19 Dec 2023 04:53:19 -0800 (PST) schrieb Ralf Wenzel
Wo siehst Du denn das Problem? Der Rechtsweg steht Dir offen
Gegen die meisten Maßnahmen der Polizei ist kein sinnvoller Rechtsweg
gegeben! (BayOLG VRS 48,232 + OLG Bremen VkBl.1959, 260 + OLG
Ist das so?

Was erscheint Dir an dem Rechtsweg zum Amtsgericht, ggf. zweitinstanzlich
zum Landgericht denn "nicht sinnvoll", und wie sähe ein "sinnvoller"
Rechtsweg aus Deiner Sicht aus?
Post by Stefan
Polizeiliche Weisungen können nachträglich nicht gerichtlich nachgeprüft
werden, weder auf Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.
Das mag sein, ist hier aber irrelevant.
Post by Stefan
Es ist auch fraglich ob der Richter anstelle von § 113 Abs. 1 Satz 4
VwGO
Im Bußgeldverfahren ist die VwGO nicht anwendbar.
Post by Stefan
Es ist überhaupt fraglich
Ja, fraglich ist an Deinem Beitrag vieles, das ist wahr.
Gerald Gruner
2023-12-21 13:09:43 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Das mit dem Taxi klingt nach einem realistischen Problem. Wird man nach
dem Abtransport zu einer Blutprobe nicht zum Ausgangsort zurückgebracht?
Und, wird man bei einer Routinekontrolle unbedingt zur Blutproble
transportiert ohne vorher die Gelegenheit zu haben, sich durch einen
vor Ort durchführbaren Atemalkoholtest zu entlasten?
Nein, aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, sich vor Schikane zu schützen.
Was bei anderen Verfahren die repressive Hausdurchsuchung ist, ist beim
Auto vielleicht die möglichst lang hinausgezögerte Alkoholkontrolle...?

MfG
Gerald
--
"Der beste Weg, eine gute Idee zu haben, ist, viele Ideen zu haben."
- Linus C. Pauling, Chemie-Nobelpreisträger
Ulrich D i e z
2023-12-25 20:55:12 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Ah, ein Querdenker. Das erklärt's.
Quatsch, ich bin 3x geimpft. Aber dass in HH Jugendliche von mehreren
Streifenwagenbesatzungen durch Parks gejagt wurden, weil sie die
Stirn hatten, sich im Freien zu treffen, habe auch ich mitbekommen.
Eher, weil sie abgehauen sind. Wären sie nicht abgehauen, hätte es
wohl keine "Jagd" gegeben. ;->

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Karl Müller
2023-12-26 06:50:33 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Thomas Hochstein
Ah, ein Querdenker. Das erklärt's.
Quatsch, ich bin 3x geimpft. Aber dass in HH Jugendliche von mehreren
Streifenwagenbesatzungen durch Parks gejagt wurden, weil sie die Stirn
hatten, sich im Freien zu treffen, habe auch ich mitbekommen.
Eher, weil sie abgehauen sind. Wären sie nicht abgehauen, hätte es wohl
keine "Jagd" gegeben. ;->
Ne, dann hätte es einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das
Infektionsschutzgesetz gegeben - auch nicht schlecht

Ich weiss, die Polizei hat alles richtig gemacht und der
Gesundheitsminister sowieso und überhaupt, es wären sonst Millionen wenn
nicht sogar Milliarden Menschen elendig verreckt

Du gehörst zu Guten - meinen Respekt!

mfg

Karl
Ulrich D i e z
2023-12-26 13:28:49 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Ne, dann hätte es einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das
Infektionsschutzgesetz gegeben - auch nicht schlecht
Jedenfalls hätte es dann keine "Jagd" gegeben. ;->

Apropos Jagd: Wie viele wurden eigentlich zur Strecke gebracht
und aus der Decke geschlagen und gegessen oder zu Jagdtrophäen
umgearbeitet?

Ist ein Bußgeldbescheid etwas so Schlimmes, dass man deswegen
rennen muss, anstatt einfach zu widersprechen und erst Mal nicht
zu zahlen und den Rechtsweg zu beschreiten?

Vielleicht hätte es auch erst Mal keinen Bußgeldbescheid gegeben,
sondern eine Ermahnung und einen Platzverweis.

Außerdem darf sich einem schon auch die Frage stellen, welche
drückenden Interessen Leute dazu treiben, sich ausgerechnet
über Dinge hinweg zu setzen, die gerade in aller Munde sind.
Ging es nur um Geselligkeit und soziale Kontakte oder ging es z.B.
darum, Drogenbedarf zu decken bzw. durch Dealen an Geld zu kommen?
Ich weiß es nicht. Aber ich denke, auch Polizist/inn/en dürfen
sich die Frage stellen, welche Interessen genau da so drückend
sind, dass man dafür die Möglichkeit in Kauf nimmt, Probleme mit
den Exekutivorganen und dem Rechtsapparat zu bekommen, zumal ein
Großteil derjenigen Leute, die diese Möglichkeit in Kauf nehmen,
wenn die Möglichkeit sich realisiert, damit überfordert ist,
sich auf adäquate verhältnismäßige Weise damit herumzuschlagen.

Ich habe den Eindruck, die Bevölkerung insgesamt - auch
Polizist/inn/en, die etwa aus falschen Corpsgeist heraus zu mehreren
einen verwirrten Mann mit Messer in der Hand gleich totschießen
anstatt ein Netz oder ein Lasso zu werfen oder einen Betäubungspfeil
abzuschießen oder ihm erstmal nur ins Bein zu schießen - reagiert
immer extremer oder theatralischer auf alles mögliche. Jede
ungewöhnliche Situation wird von irgendwem zum Drama hochstilisiert
und weiter auf die Spitze getrieben, weil - nicht zuletzt dank
der Medien - gemeint wird, dass das so sein müsse.

Ich nehme an, die Leute sind gerannt, weil sie bereits wussten,
dass sie sich auf eine Weise verhalten, die zu Problemen mit
Ordnungskräften führen können.

Die Frage ist, wo man, wenn man mit einer Regelung oder einer
Anweisung nicht einverstanden ist, die Grenze zieht:
Einfach darüber hinweg setzen und sich in Konsequenz
Verfolgungsjagden liefern, oder auf legalem Weg gegen die
Regelungen angehen?
Post by Karl Müller
Ich weiss, die Polizei hat alles richtig gemacht und der
Ich glaube schon lange nicht mehr, dass die Polizei und der
Justizapparat und die Gesetzgebung und die Verwaltungen immer
alles richtig machen. Sind alles auch nur Menschen und
Menschsein sollte man einander zugestehen.

Außerdem liegt das zu einem Großteil an der Politik, die die
Arbeitsbedingungen mit vorgibt und damit auch, was für Leute
sich auf diese Berufe einlassen.

(Ich denke da unter anderem an PEBB§Y, das System der
Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staatsanwaltlichen
und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit,
das unter anderem vorschreibt, wie viel Zeit ein/e Richter/in
wofür brauchen darf, was es anscheinend mitunter erschwert,
den Zeitaufwand für gründliche und sorgfältig und korrekte
Arbeit zu rechtfertigen und mitunter eine Mentalität des
Fälle halt irgendwie schnell vom Tisch haben Wollens begünstigt,
oder an das Leistungsbeamtentum im Polizeivollzugsdienst,
welches mitunter bewirkt, dass Leute, die gründlich arbeiten
wollen und dabei manchmal etwas länger brauchen, anhand
seltsamer Kriterien abqualifiziert werden.)

Und die Politik wiederum wird vom Wählervolk beeinflusst,
von dem ein Großteil nicht an seinen eigenen Einfluss glauben,
sondern lieber über die Bösen(tm) jammern will, und sich
deshalb auch gar nicht um seine legalen Möglichkeiten der
Einflussnahme und des Vertretens eigener Interessen kümmert.
Post by Karl Müller
Gesundheitsminister sowieso und überhaupt, es wären sonst Millionen wenn
nicht sogar Milliarden Menschen elendig verreckt
Dies wurde jedenfalls für möglich gehalten.

Nicht zuletzt, weil das Gesundheitssystem in Punkto
Krankenversorgung marode und davon auszugehen ist, dass
im Pandemiefall Leute auch deswegen sterben, weil die
Ärzteschaft mit dem fachgerechten Umgang mit Kranken
aufgrund von Ignoranz und schlechter Ausbildung überfordert
ist.

Es wusste außerdem niemand im voraus, wie die Pandemie sich
entwickeln würde - es gab, als es in Deutschland anfing, vor
allem Berichte über viele Tote in China, Indien, Afrika und
dann auch eindrucksvolle Bilder aus Bergamo, New York, ...

Zudem werden die Leute(tm) immer unselbständiger und
zugleich egoistischer. Sprich: Sie lassen sich einerseits,
was Hygiene und Vermeidung des Verbreitens von Krankheiten
angeht, nichts sagen, hocken z.B. im Sommer barfuß in ganzen
Trauben in den Innenstädten auf dem Straßenboden und auf
Treppen und wälzen sich dabei in allem möglichem Straßendreck,
rennen andererseits aber schon bei kleinsten Kleinigkeiten
zum Doktor, weil sie sich mit Hausmittelchen nicht auskennen
und z.B. damit überfordert sind, eine Kamillenauflage auf
das Auge mit dem Gerstenkorn zu legen oder das Fingerchen
oder die Zehe mit der Eiterbeule erst Mal in ein heißes
Kernseifebad zu stecken...

In meiner Gegend gab es etliche Covid19-Tote.

Einige davon haben sich bei Leuten angesteckt, die sich in
ihrer progressiven Weltoffenheit nicht an die Vorschriften
gehalten, sondern fröhlich andere angesteckt haben.

Etlichen wurde in unserem maroden Gesundheitssystem keinerlei
ärztliche Hilfe zuteil.

Dabei zu helfen, die Grabsteine aufzustellen, war bitter.
Post by Karl Müller
Du gehörst zu Guten - meinen Respekt!
Aber sicher doch.

Du scheinst mich ja gut zu kennen und ganz ohne Vorurteile
auszukommen. Respekt!

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Wolfgang Fieg
2023-12-26 15:07:34 UTC
Permalink
Post by Ulrich D i e z
Vielleicht hätte es auch erst Mal keinen Bußgeldbescheid gegeben,
sondern eine Ermahnung und einen Platzverweis.
Ja, eben, die Party wäre erst einmal zu Ende gewesen. Und das, wo jeder
weiß, dass es sich bei dem Recht, in öffentlichen Grünanlagen Party zu
machen, um ein vorbehaltlos gewährtes Grundrecht handelt, das gegenüber
keinem anderen Recht ggf. in den Hintegrund zu treten hätte, schon gar
nicht gegenüber Belangen des Infektionsschutzes. Die Anforderung, in
einer Extremsituation, wie wir sie in der Pandemie hatten, einfach mal
mit dem Arsch zuhause zu bleiben, war eine schwere
Menschenrechtsverletzung.
Post by Ulrich D i e z
Außerdem darf sich einem schon auch die Frage stellen, welche
drückenden Interessen Leute dazu treiben, sich ausgerechnet
über Dinge hinweg zu setzen, die gerade in aller Munde sind.
Ging es nur um Geselligkeit und soziale Kontakte oder ging es z.B.
darum, Drogenbedarf zu decken bzw. durch Dealen an Geld zu kommen?
Ich weiß es nicht. Aber ich denke, auch Polizist/inn/en dürfen
sich die Frage stellen, welche Interessen genau da so drückend
sind, dass man dafür die Möglichkeit in Kauf nimmt, Probleme mit
den Exekutivorganen und dem Rechtsapparat zu bekommen, zumal ein
Großteil derjenigen Leute, die diese Möglichkeit in Kauf nehmen,
Einfach die Tatsache, dass der Staat irgend eine Anforderung an das
private Verhalten stellte, war unerträglich. Das war man einfach nicht
mehr gewohnt. Leistungsverwaltung - ja, Eingriffsverwaltung - nein.

Wolfgang
Karl Müller
2023-12-26 15:32:16 UTC
Permalink
Post by Ulrich D i e z
Post by Karl Müller
Ne, dann hätte es einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das
Infektionsschutzgesetz gegeben - auch nicht schlecht
Jedenfalls hätte es dann keine "Jagd" gegeben. ;->
Apropos Jagd: Wie viele wurden eigentlich zur Strecke gebracht und aus
der Decke geschlagen und gegessen oder zu Jagdtrophäen umgearbeitet?
Ist ein Bußgeldbescheid etwas so Schlimmes, dass man deswegen rennen
muss, anstatt einfach zu widersprechen und erst Mal nicht zu zahlen und
den Rechtsweg zu beschreiten?
Vielleicht hätte es auch erst Mal keinen Bußgeldbescheid gegeben,
sondern eine Ermahnung und einen Platzverweis.
Außerdem darf sich einem schon auch die Frage stellen, welche drückenden
Interessen Leute dazu treiben, sich ausgerechnet über Dinge hinweg zu
setzen, die gerade in aller Munde sind.
Ging es nur um Geselligkeit und soziale Kontakte oder ging es z.B.
darum, Drogenbedarf zu decken bzw. durch Dealen an Geld zu kommen? Ich
weiß es nicht. Aber ich denke, auch Polizist/inn/en dürfen sich die
Frage stellen, welche Interessen genau da so drückend sind, dass man
dafür die Möglichkeit in Kauf nimmt, Probleme mit den Exekutivorganen
und dem Rechtsapparat zu bekommen, zumal ein Großteil derjenigen Leute,
die diese Möglichkeit in Kauf nehmen, wenn die Möglichkeit sich
realisiert, damit überfordert ist,
sich auf adäquate verhältnismäßige Weise damit herumzuschlagen.
Ich habe den Eindruck, die Bevölkerung insgesamt - auch Polizist/inn/en,
die etwa aus falschen Corpsgeist heraus zu mehreren einen verwirrten
Mann mit Messer in der Hand gleich totschießen anstatt ein Netz oder ein
Lasso zu werfen oder einen Betäubungspfeil abzuschießen oder ihm erstmal
nur ins Bein zu schießen - reagiert immer extremer oder theatralischer
auf alles mögliche. Jede ungewöhnliche Situation wird von irgendwem zum
Drama hochstilisiert und weiter auf die Spitze getrieben, weil - nicht
zuletzt dank der Medien - gemeint wird, dass das so sein müsse.
Ich nehme an, die Leute sind gerannt, weil sie bereits wussten,
dass sie sich auf eine Weise verhalten, die zu Problemen mit
Ordnungskräften führen können.
Die Frage ist, wo man, wenn man mit einer Regelung oder einer Anweisung
Einfach darüber hinweg setzen und sich in Konsequenz Verfolgungsjagden
liefern, oder auf legalem Weg gegen die Regelungen angehen?
Post by Karl Müller
Ich weiss, die Polizei hat alles richtig gemacht und der
Ich glaube schon lange nicht mehr, dass die Polizei und der
Justizapparat und die Gesetzgebung und die Verwaltungen immer alles
richtig machen. Sind alles auch nur Menschen und Menschsein sollte man
einander zugestehen.
Außerdem liegt das zu einem Großteil an der Politik, die die
Arbeitsbedingungen mit vorgibt und damit auch, was für Leute sich auf
diese Berufe einlassen.
(Ich denke da unter anderem an PEBB§Y, das System der
Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staatsanwaltlichen und
Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit,
das unter anderem vorschreibt, wie viel Zeit ein/e Richter/in wofür
brauchen darf, was es anscheinend mitunter erschwert,
den Zeitaufwand für gründliche und sorgfältig und korrekte Arbeit zu
rechtfertigen und mitunter eine Mentalität des Fälle halt irgendwie
schnell vom Tisch haben Wollens begünstigt, oder an das
Leistungsbeamtentum im Polizeivollzugsdienst,
welches mitunter bewirkt, dass Leute, die gründlich arbeiten wollen und
dabei manchmal etwas länger brauchen, anhand seltsamer Kriterien
abqualifiziert werden.)
Und die Politik wiederum wird vom Wählervolk beeinflusst,
von dem ein Großteil nicht an seinen eigenen Einfluss glauben, sondern
lieber über die Bösen(tm) jammern will, und sich deshalb auch gar nicht
um seine legalen Möglichkeiten der Einflussnahme und des Vertretens
eigener Interessen kümmert.
Post by Karl Müller
Gesundheitsminister sowieso und überhaupt, es wären sonst Millionen
wenn nicht sogar Milliarden Menschen elendig verreckt
Dies wurde jedenfalls für möglich gehalten.
Nicht zuletzt, weil das Gesundheitssystem in Punkto Krankenversorgung
marode und davon auszugehen ist, dass im Pandemiefall Leute auch
deswegen sterben, weil die Ärzteschaft mit dem fachgerechten Umgang mit
Kranken aufgrund von Ignoranz und schlechter Ausbildung überfordert ist.
Es wusste außerdem niemand im voraus, wie die Pandemie sich entwickeln
würde - es gab, als es in Deutschland anfing, vor allem Berichte über
viele Tote in China, Indien, Afrika und dann auch eindrucksvolle Bilder
aus Bergamo, New York, ...
Zudem werden die Leute(tm) immer unselbständiger und zugleich
egoistischer. Sprich: Sie lassen sich einerseits,
was Hygiene und Vermeidung des Verbreitens von Krankheiten angeht,
nichts sagen, hocken z.B. im Sommer barfuß in ganzen Trauben in den
Innenstädten auf dem Straßenboden und auf Treppen und wälzen sich dabei
in allem möglichem Straßendreck, rennen andererseits aber schon bei
kleinsten Kleinigkeiten zum Doktor, weil sie sich mit Hausmittelchen
nicht auskennen und z.B. damit überfordert sind, eine Kamillenauflage
auf das Auge mit dem Gerstenkorn zu legen oder das Fingerchen oder die
Zehe mit der Eiterbeule erst Mal in ein heißes Kernseifebad zu
stecken...
In meiner Gegend gab es etliche Covid19-Tote.
Einige davon haben sich bei Leuten angesteckt, die sich in ihrer
progressiven Weltoffenheit nicht an die Vorschriften gehalten, sondern
fröhlich andere angesteckt haben.
Etlichen wurde in unserem maroden Gesundheitssystem keinerlei ärztliche
Hilfe zuteil.
Dabei zu helfen, die Grabsteine aufzustellen, war bitter.
Post by Karl Müller
Du gehörst zu Guten - meinen Respekt!
Aber sicher doch.
Du scheinst mich ja gut zu kennen und ganz ohne Vorurteile auszukommen.
Respekt!
Offen gestanden habe ich mir nicht die Mühe gemacht deinen Text
vollständig zu lesen oder sogar zu verstehen. Entschuldige bitte

Trotzdem danke für Deine geopferte Lebenszeit um deine Erkenntnisse hier
niederzuschreiben. Es hilft bestimmt anderen hier um ihre verfestigte
Meinung weiter zu stabilisieren

Respekt!

mfg

Karl
Jens Müller
2023-12-30 18:22:50 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Zu Corona-Zeiten hat man Polizei-Schikane oft genug erlebt.
Ah, ein Querdenker. Das erklärt's.
Nicht jeder, der auf einer Parkbank eine Zeitung lesen will, ist ein
Querdenker.
Ulrich D i e z
2023-12-30 21:29:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Wenzel
Zu Corona-Zeiten hat man Polizei-Schikane oft genug erlebt.
Ah, ein Querdenker. Das erklärt's.
Nicht jeder, der auf einer Parkbank eine Zeitung lesen will, ist ein Querdenker.
Zeitung lesen? Etwa einer von diesen Intellektuellen... ;-)

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z
2023-12-25 20:54:27 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Ah, dann befragt man ihn und er sagt "Ich habe rote Augen gesehen" und das ist
dann der Beweis. Merkste selbst, ne?
Der Polizist könnte Probleme bekommen wenn er, nachdem ein Unfall
passiert ist, sagen würde: "Ich habe bei der Verursacherin/beim
Verursacher zwar rote Augen gesehen, aber ich hab mich mal lieber
nicht vergewissert, sondern sie/ihn machen lassen, weil sie/er
sich sonst ja vielleicht hätte schikaniert fühlen können..."

Ein Polizist muss meines Wissens seinen Verdacht nicht bereits vor
der Überprüfung, ob der Verdacht sich bestätigt, beweisen können,
zumal es dann ja kein Verdacht mehr wäre, sondern beweisbar.

Meines Wissens ist Verdächtigtwerden etwas anderes als
Beschuldigtwerden.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Joerg Walther
2023-12-17 17:37:42 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Nach meiner Beobachtung hat die Zahl der Alkoholkontrollen massivst
zugenommen. Ich fahre seit 35 Jahren Auto und obwohl ich immer
weniger fahre, verlängern sich die Kontrollen zusehends, werde ich
also immer öfter auf Alkohol "untersucht".
Kann es sein, dass du mehr zu bestimmten Uhrzeiten unterwegs bist, zu
denen man eher Alkoholkonsum vermuten kann, also abends/nachts?
Ich fahre seit gut 35 Jahren Auto und bin bislang ein einziges Mal
überhaupt kontrolliert worden, vor ca. 20 Jahren und am schlappen
Nachmittag, musste aber nur die Fahrzeugpapiere zeigen.

-jw-
--
And now for something completely different...
Ralf Wenzel
2023-12-17 18:01:24 UTC
Permalink
Post by Joerg Walther
Kann es sein, dass du mehr zu bestimmten Uhrzeiten unterwegs bist, zu
denen man eher Alkoholkonsum vermuten kann, also abends/nachts?
Nein. Es reicht eine unbedachte Äußerung. Ich bin mal angehalten worden
mitten am Tag wegen Handybenutzung.

Ich stand in einer Schlange an der roten Ampel
unweit der Wohnung meiner Exfrau, nahm das Telefon in die Hand und
sagte nur die Worte "Ich bin da, er soll bitte rauskommen".

Ja, ist nicht erlaubt, weiß ich.

Daraufhin überholte mich eine Zivilstreife auf dem Bürgersteig, Kelle,
trallala. Ich hab dann sowas gesagt wie "Machen Sie jetzt bitte kein
Gedöns, mein Kind wartet auf mich, ich zahle die Strafe und fertig".

Dann ging das Gesabbel los von wegen ich zeige keine Reue und so,
sie könnten sich auch richtig viel Zeit lassen. Je eiliger ich es hätte,
umso mehr könne man sich Zeit lassen. Das verstünde ich sogar bei
einem Raser, um ihm klar zu machen, dass man ihnen den Zeitvorteil
durch das Rasen wieder "wegnehmen" will,
Ich bin nicht gerast, ich habe im stehenden Auto kurz ein paar Worte
ins Telefon gesagt, das hat niemanden gefährdet. Ich war dem Beamten
wohl nicht "speichelleckerisch" genug. Es reicht halt nicht, die Tat
einzugestehen…

Und dann hat man (in meinen Augen völlig anhaltslos) angefangen,
mich nach Drogen- oder Alkoholkonsum zu befragen. Der einzige
Grund, warum ich keiner Urinprobe unterzogen wurde war, dass es
mitten in der Stadt war. Es fehlte schlichtweg an einer Ecke, wo
man das hätte machen können ohne ERHEBLICHEN Zeitaufwand.
Dazu hätte man woanders hinfahren müssen.

Dabei standen die Beamten die ganze Zeit mit ihrem Wagen auf dem
Rad-/Fußweg und ich behinderte mit meinem Auto den Verkehr. Zu
meinem Glück, muss ich sagen, weil das der einzige Grund war, warum
die Beamten das halbwegs schnell über die Bühne bringen wollten.

In ihrem Interesse, nicht in meinem. Wenn es ihren eigenen Interessen
nicht massivst widersprochen hätte, hätten sie sich gemäß Ankündigung
extra viel Zeit gelassen.

Ralf
Christian @Soemtron
2023-12-19 10:06:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Ich stand in einer Schlange an der roten Ampel
unweit der Wohnung meiner Exfrau, nahm das Telefon in die Hand und
sagte nur die Worte "Ich bin da, er soll bitte rauskommen".
Ja, ist nicht erlaubt, weiß ich.
Nichtsdestotrotz sehe ich das täglich mehrfach, auch in fahrenden
Fahrzeugen. Scheint hier keinen groß zu interessieren, außer zu
irgendwelchen Aktionstagen. Leider - denn allzu oft ist das der Grund,
warum es an Kreuzungen nicht voran geht. (ich sehe das hier gut vom
Fahrrad aus auf einer Abbiegespur, die vor mir grün bekommt)
Post by Ralf Wenzel
Daraufhin überholte mich eine Zivilstreife auf dem Bürgersteig,
D.h. Du hattest Dein Gespräch da bereits beendet?
Post by Ralf Wenzel
Kelle, trallala. Ich hab dann sowas gesagt wie "Machen Sie jetzt
bitte kein Gedöns, mein Kind wartet auf mich, ich zahle die Strafe
und fertig".
Oh oh, das mögen "die" gar nicht. Auch nur einen Vorschlag des weiteren
Ablaufs anzudeuten, löst bei denen offenbar eine Art Reflex aus. Das ist
traurig und nicht in Ordnung, scheint aber behördlicherseits akzeptiert
oder gar erwünscht zu sein. Möglicherweise gibt es Ausnahmen, aber auf
die würde ich nicht mehr hoffen wollen. Am besten schweigen.
Post by Ralf Wenzel
Dabei standen die Beamten die ganze Zeit mit ihrem Wagen auf dem
Rad-/Fußweg und ich behinderte mit meinem Auto den Verkehr.
Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat bei denen leider nur geringe
Bedeutung. Aber das paßt in eine Zeit, wo man mitten auf der Fahrbahn
oder gar Kreuzung anhält, um sich zu orientieren, Blinker wahlfrei
passend oder unpassend zur Fahrtrichtung oder gar nicht betätigt usw.

Eine befriedigende Antwort auf die Fragen wirst Du hier mit Sicherheit
nicht bekommen, leider. Das einzige was hülfe, wäre ein engagierter
Anwalt, der sich für die Sache und sinnvolle Anwendung bestehender
Vorschriften einsetzt, obwohl er daran kaum was verdient. Muß man aber
erst mal finden... Angesichts der ungewöhnlichen Häufigkeit von
Kontrollen wäre eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, das macht
es dem Anwalt einfacher.

cu,
Christian

PGP Key available.
Alexander Goetzenstein
2023-12-19 10:40:09 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Christian @Soemtron
Das einzige was hülfe, wäre ein engagierter
Anwalt, der sich für die Sache und sinnvolle Anwendung bestehender
Vorschriften einsetzt, obwohl er daran kaum was verdient. Muß man aber
erst mal finden... Angesichts der ungewöhnlichen Häufigkeit von
Kontrollen wäre eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, das macht
es dem Anwalt einfacher.
womit genau sollte so ein Anwalt beauftragt werden?
--
Gruß
Alex
Rupert Haselbeck
2023-12-19 11:10:04 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Christian @Soemtron
Das einzige was hülfe, wäre ein engagierter
Anwalt, der sich für die Sache und sinnvolle Anwendung bestehender
Vorschriften einsetzt, obwohl er daran kaum was verdient. Muß man aber
erst mal finden... Angesichts der ungewöhnlichen Häufigkeit von
Kontrollen wäre eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, das macht
es dem Anwalt einfacher.
womit genau sollte so ein Anwalt beauftragt werden?
Der soll den Polizisten halt mal knallhart erklären, dass die den OP auf
keinen Fall kontrollieren dürften, weil _dessen_ Verstöße gegen die
Gesetze ja doch völlig in Ordnung seien, da er nur Verstöße beginge,
welche niemanden gefährden, er überdies stets in Eile sei und es sich
bei einer Kontrolle seiner Person (wobei sich die Frage nach der
behaupteten häufigen Kontrolle stellt) daher ja immer nur um Schikane
handeln könne.

Vielleicht würde es aber auch genügen, dem OP den Sinn und Zweck von
Kontrollen zu erklären und dass man anderen Menschen (Polizisten sind
nämlich auch solche...) besser mit Freundlichkeit statt mit Arroganz
kommt, wenn man deren Entgegenkommen erwartet.

MfG
Rupert
Ralf Wenzel
2023-12-19 12:51:47 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Alexander Goetzenstein
womit genau sollte so ein Anwalt beauftragt werden?
Der soll den Polizisten halt mal knallhart erklären, dass die den OP auf
keinen Fall kontrollieren dürften, weil _dessen_ Verstöße gegen die
Gesetze ja doch völlig in Ordnung seien, da er nur Verstöße beginge,
welche niemanden gefährden, er überdies stets in Eile sei und es sich
bei einer Kontrolle seiner Person (wobei sich die Frage nach der
behaupteten häufigen Kontrolle stellt) daher ja immer nur um Schikane
handeln könne.
Nein, es würde mir reichen, wenn man ihm erklären könnte, dass man
nicht anlasslos Kontrollen von Leuten verlängern sollte, nur weil man
größtmöglichen Schaden anrichten will. Weil man gerade seinen
irgendwo angesammelten Frust loswerden will.

In der von mir beschriebenen Situation hätte es keinen Anlass für
eine Alkoholkontrolle gegeben.


Ralf
Stefan Schmitz
2023-12-19 13:33:49 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Rupert Haselbeck
Post by Alexander Goetzenstein
womit genau sollte so ein Anwalt beauftragt werden?
Der soll den Polizisten halt mal knallhart erklären, dass die den OP auf
keinen Fall kontrollieren dürften, weil _dessen_ Verstöße gegen die
Gesetze ja doch völlig in Ordnung seien, da er nur Verstöße beginge,
welche niemanden gefährden, er überdies stets in Eile sei und es sich
bei einer Kontrolle seiner Person (wobei sich die Frage nach der
behaupteten häufigen Kontrolle stellt) daher ja immer nur um Schikane
handeln könne.
Nein, es würde mir reichen, wenn man ihm erklären könnte, dass man
nicht anlasslos Kontrollen von Leuten verlängern sollte, nur weil man
größtmöglichen Schaden anrichten will. Weil man gerade seinen
irgendwo angesammelten Frust loswerden will.
In der von mir beschriebenen Situation hätte es keinen Anlass für
eine Alkoholkontrolle gegeben.
Ein Autofahrer, der bereitwillig eine Strafe zahlen willen, ist höchst
verdächtig und vermutlich betrunken.
Rupert Haselbeck
2023-12-19 17:30:05 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Ein Autofahrer, der bereitwillig eine Strafe zahlen willen, ist höchst
verdächtig und vermutlich betrunken.
Entweder betrunken oder bekifft. Oder er hat gravierenderes an Problemen
an/mit dem Fahrzeug zu befürchten.
Es besteht jedenfalls durchaus Anlass, da mal ein wenig genauer hinzusehen.
Die meisten mir bekannten Polizeibeamten wären auch viel zu korrekt, zu
behäbig bzw. faul, eine Maßnahme ohne Grund, aus reiner Schikane gar, zu
überziehen.

MfG
Rupert
Gerald Gruner
2023-12-21 13:09:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
[Anwalt beauftragen]
Nein, es würde mir reichen, wenn man ihm erklären könnte, dass man
nicht anlasslos Kontrollen von Leuten verlängern sollte, nur weil man
größtmöglichen Schaden anrichten will. Weil man gerade seinen
irgendwo angesammelten Frust loswerden will.
In der von mir beschriebenen Situation hätte es keinen Anlass für
eine Alkoholkontrolle gegeben.
Ein Autofahrer, der bereitwillig eine Strafe zahlen willen, ist höchst
verdächtig und vermutlich betrunken.
Der bekannte "Catch 22". Wie nett...

MfG
Gerald
--
Reality is that which, when you stop believing in it, doesn't go away.
- Philip K. Dick
Tim Landscheidt
2023-12-21 16:11:55 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
[Anwalt beauftragen]
Nein, es würde mir reichen, wenn man ihm erklären könnte, dass man
nicht anlasslos Kontrollen von Leuten verlängern sollte, nur weil man
größtmöglichen Schaden anrichten will. Weil man gerade seinen
irgendwo angesammelten Frust loswerden will.
In der von mir beschriebenen Situation hätte es keinen Anlass für
eine Alkoholkontrolle gegeben.
Ein Autofahrer, der bereitwillig eine Strafe zahlen willen, ist höchst
verdächtig und vermutlich betrunken.
Der bekannte "Catch 22". Wie nett...
Wenn ein Verkehrsteilnehmer sich ohne jede Notwendigkeit ei-
nen Punkt in Flensburg und € 128,50 Bußgeld verschafft,
liegt der Verdacht ja zumindest nahe, dass diese Irrationa-
lität auf bewusstseinsverändernde Substanzen zurückzuführen
sein könnte. Wenn er dann auch einen hyperaktiven Eindruck
erweckt und schnell weiterfahren möchte, würde ich als Poli-
zist auch sichergehen wollen, dass er das noch kann und mir
niemand an das Bein pisst, wenn er 100 m weiter einen Unfall
baut.

Tim
Stefan Schmitz
2023-12-19 12:42:54 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Angesichts der ungewöhnlichen Häufigkeit von
Kontrollen wäre eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, das macht
es dem Anwalt einfacher.
Für den Versicherten ist es sicher einfacher, aber wieso für den Anwalt?
Stefan
2023-12-19 14:00:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian @Soemtron
Kontrollen wäre eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, das macht
es dem Anwalt einfacher.
Für den Versicherten ist es sicher einfacher, aber wieso für den Anwalt?
Welche Rechtsschutzversicherung zahlt solche Verfahren? Die sind schon
sehr genau eingegrenzt, was gezahlt wird und hier sind meist schon
Bußgeldbescheide erforderlich und keine schlicht hoheitlichen Maßnahmen?

Selbst bei Bußgeldbescheiden im unteren Bereiche zahlen die nicht und
man soll einfach die 50 Euro Bußgeld zahlen. Alleine die Zeit des
Anwalts ist teurer und Gerichte neigen dazu durchgehend die
außergerichtlichen Kosten bei Einstellung den Angeklagten zu Last zu legen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/08/rk20130816_2bvr086412.html

(auch mal auf die Daten schauen:
Anspruch des Anwalts auf ab 17. Februar 2011
BVerfG-Entscheidung: 16. August 2013 = etwa 2 Jahre bis die
Verfahrenskosten ersetzt wurden)

Dies ist immer noch so!
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/10/rk20151013_2bvr243614.html
Christian @Soemtron
2023-12-22 19:11:00 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian @Soemtron
Angesichts der ungewöhnlichen Häufigkeit von
Kontrollen wäre eine Rechtsschutzversicherung überlegenswert, das
macht es dem Anwalt einfacher.
Für den Versicherten ist es sicher einfacher, aber wieso für den Anwalt?
An sein Honorar zu kommen bzw. den Fall überhaupt zu übernehmen.

cu,
Christian

PGP Key available.
Thomas Hochstein
2023-12-23 09:23:47 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Post by Stefan Schmitz
Für den Versicherten ist es sicher einfacher, aber wieso für den Anwalt?
An sein Honorar zu kommen bzw. den Fall überhaupt zu übernehmen.
Was ist daran einfacher, wenn er sich - neben seinen eigentlichen Aufgaben
- noch um die Einholung der Deckungszusage kümmern und danach mit der
Versicherung um die Honorarhöhe streiten muss?
Ulrich D i e z
2023-12-25 20:55:44 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Ich hab dann sowas gesagt wie "Machen Sie jetzt bitte kein
Gedöns, mein Kind wartet auf mich, ich zahle die Strafe und fertig".
Das könnte auf Polizisten auch wie folgt wirken:

"Der tut kooperativ und gestresst, weil er anderweitig Dreck am
Stecken hat und die Polizisten schnell loswerden will, bevor
sie etwas merken."

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Marc Haber
2023-12-18 10:08:37 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Ja, das ist es. Wenn man durch so eine Schikane Termine verpasst…
Dann bist Du nicht rechtzeitig losgefahren. Mit verkehrsbedingte
Verzögerungen muss man immer rechnen.

Außerdem, fährst Du nicht immer exakt regelgerecht wenn Du gemütlich
in zweieinhalb Stunden mit dem Mietwagen von Bergedorf an den
Niederrhein fährst, damit Du schneller als die Bahn bist?
Post by Ralf Wenzel
Nach meiner Beobachtung hat die Zahl der Alkoholkontrollen massivst
zugenommen. Ich fahre seit 35 Jahren Auto und obwohl ich immer
weniger fahre, verlängern sich die Kontrollen zusehends, werde ich
also immer öfter auf Alkohol "untersucht".
Ich fahre regelmäßig Auto, das letzte Mal zum Papiere zeigen
herausgewunken - ohne in einen konkreten Unfall verwickelt zu sein -
wurde ich 1996.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Ralf Wenzel
2023-12-19 12:55:49 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Ralf Wenzel
Ja, das ist es. Wenn man durch so eine Schikane Termine verpasst…
Dann bist Du nicht rechtzeitig losgefahren. Mit verkehrsbedingte
Verzögerungen muss man immer rechnen.
Ja, aber nicht damit, dass ich aufgehalten werde durch eine
völlig haltlose Alkoholkontrolle.
Post by Marc Haber
Außerdem, fährst Du nicht immer exakt regelgerecht wenn Du gemütlich
in zweieinhalb Stunden mit dem Mietwagen von Bergedorf an den
Niederrhein fährst, damit Du schneller als die Bahn bist?
Niemand ist frei von Fehlern, ich mache sicher auch mal was falsch.
Das von mir gepostete Beispiel ist so eines.

Ralf
Marc Haber
2023-12-19 21:31:07 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Marc Haber
Post by Ralf Wenzel
Ja, das ist es. Wenn man durch so eine Schikane Termine verpasst…
Dann bist Du nicht rechtzeitig losgefahren. Mit verkehrsbedingte
Verzögerungen muss man immer rechnen.
Ja, aber nicht damit, dass ich aufgehalten werde durch eine
völlig haltlose Alkoholkontrolle.
Auch das ist eine verkehrsbedingte Verzögerung mit der man rechnen
muss und die man in seine Reiseplanung einbeziehen muss.

Grüße
Marc
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Peter J. Holzer
2023-12-19 21:58:06 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Ralf Wenzel
Post by Marc Haber
Post by Ralf Wenzel
Ja, das ist es. Wenn man durch so eine Schikane Termine verpasst…
Dann bist Du nicht rechtzeitig losgefahren. Mit verkehrsbedingte
Verzögerungen muss man immer rechnen.
Ja, aber nicht damit, dass ich aufgehalten werde durch eine
völlig haltlose Alkoholkontrolle.
Auch das ist eine verkehrsbedingte Verzögerung mit der man rechnen
muss und die man in seine Reiseplanung einbeziehen muss.
Der OP möglicherweise ja (er scheint ja dauernd kontrolliert zu werden).
Du eher nicht (da Du nach eigener Angabe seit fast 30 Jahren nicht mehr
kontrolliert wurdest).

In seine Planung muss man nur Verzögerungen einplanen, die eine
ausreichende Eintretenswahrscheinlichkeit haben. Für meine Fahrt ins
Büro rechne ich mit (je nach verwendetem Verkehrsmittel) zähflüssigem
Verkehr rund um den Praterstern oder dem Ausfall einer S-Bahn (beides
ca. +10 Minuten). Wenn ich einen ganz ganz wichtigen Termin habe, rechne
ich vielleicht mit Deadlock am Praterstern oder einer auf der Strecke
liegengebliebenen S-Bahn (ca. +20 Minuten). Ich rechne ziemlich sicher
nicht Klimaklebern oder einem Totalausfall des Zugleitsystems in Wien
(obwohl beides schon vorgekommen ist), weil es keinen Sinn macht, jeden
Tag eine Stunde früher im Büro zu sein nur weil das alle paar Jahrzehnte
mal eintritt. Und ich rechne ganz sicher nicht damit, von der Polizei
aufgehalten und dem Amtsarzt vorgeführt zu werden. Da kann ich auch
damit rechnen, dass Godzilla den Donaukanal hinaufschwimmt und alle
Brücken wegräumt.

hp
Marc Haber
2023-12-20 08:16:07 UTC
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Post by Peter J. Holzer
In seine Planung muss man nur Verzögerungen einplanen, die eine
ausreichende Eintretenswahrscheinlichkeit haben. Für meine Fahrt ins
Büro rechne ich mit (je nach verwendetem Verkehrsmittel) zähflüssigem
Verkehr rund um den Praterstern oder dem Ausfall einer S-Bahn (beides
ca. +10 Minuten). Wenn ich einen ganz ganz wichtigen Termin habe, rechne
ich vielleicht mit Deadlock am Praterstern oder einer auf der Strecke
liegengebliebenen S-Bahn (ca. +20 Minuten). Ich rechne ziemlich sicher
nicht Klimaklebern oder einem Totalausfall des Zugleitsystems in Wien
(obwohl beides schon vorgekommen ist), weil es keinen Sinn macht, jeden
Tag eine Stunde früher im Büro zu sein nur weil das alle paar Jahrzehnte
mal eintritt.
Genau so mache ich das auch. An den meisten Tagen ist es ja egal wenn
man mal eine halbe Stunde später kommt. Wenn das zweimal in der Woche
passiert ist mehr Puffer geboten.

Und wirklich wichtige Termine direkt am frühen Morgen vermeide ich
sowieso weil ich da noch nicht richtig wach bin.

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Rupert Haselbeck
2023-12-19 22:00:04 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Ralf Wenzel
Post by Marc Haber
Post by Ralf Wenzel
Ja, das ist es. Wenn man durch so eine Schikane Termine verpasst…
Dann bist Du nicht rechtzeitig losgefahren. Mit verkehrsbedingte
Verzögerungen muss man immer rechnen.
Ja, aber nicht damit, dass ich aufgehalten werde durch eine
völlig haltlose Alkoholkontrolle.
Auch das ist eine verkehrsbedingte Verzögerung mit der man rechnen
muss und die man in seine Reiseplanung einbeziehen muss.
Nun ja. Man kanns schon auch ein wenig übertreiben. Wer nicht gerade
Kontrollen überhaupt oder jedenfalls deren ausufernden Umfang zu
provozieren pflegt (z.B. durch sein Verhalten), der wird alle zehn oder
fünfzehn Jahre mal eine Kontrolle seiner Person und/oder seines
Fahrzeugs erleben (wenn überhaupt). Üblicherweise wird wohl niemand
sowas in seine Reiseplanung einbeziehen. Und das natürlich völlig zu Recht

MfG
Rupert
Ulrich D i e z
2023-12-25 20:54:05 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Ich bin der Meinung, dass man die Möglichkeit haben sollte, sich
gegen Willkür und Schikane zu wehren.
Es hat alles mehrere Seiten.

Mir ist es lieber, ich werde hin und wieder einer Alkoholkontrolle
unterzogen ohne dass der Verdacht sich bestätigt als dass besoffene
oder bedrogte Leute meine Freunde und Verwandten oder gar mich
überfahren oder anderweitig in Unfälle verwickeln, weil
Polizist/inn/en sich aus Angst vor Schikanevorwürfen nicht mehr
trauen, sich zu vergewissern wenn ihnen etwas komisch vorkommt.

Wie willst du ggfs. Schikane beweisen?

Kriegt man einen Durchschlag vom Protokoll der Alkoholkontrolle
mit nach Hause? Wenn du innerhalb von zwei Wochen zwanzig solcher
Protokolle hast, alle unterschrieben vom selben
Polizist/inn/enduo, ...

Und wie verhältst du dich, wenn du merkst, dass es ganz
offensichtlich auch darum geht, dass ein/e erfahrene/r Polizist/in
einer/m neue/n unerfahrene/n Kolleg/in/en eine Gelegenheit
verschaffen möchte, mal Alkoholkontrolle zu üben?


Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Karl Müller
2023-12-26 06:54:09 UTC
Permalink
Post by Ulrich D i e z
Ich bin der Meinung, dass man die Möglichkeit haben sollte, sich gegen
Willkür und Schikane zu wehren.
Es hat alles mehrere Seiten.
Ach was
Post by Ulrich D i e z
Mir ist es lieber, ich werde hin und wieder einer Alkoholkontrolle
unterzogen ohne dass der Verdacht sich bestätigt als dass besoffene oder
bedrogte Leute meine Freunde und Verwandten oder gar mich überfahren
oder anderweitig in Unfälle verwickeln, weil Polizist/inn/en sich aus
Angst vor Schikanevorwürfen nicht mehr trauen, sich zu vergewissern wenn
ihnen etwas komisch vorkommt.
Wie willst du ggfs. Schikane beweisen?
Z.B. durch Zeugenaussagen oder durch ein Geständnis?
Post by Ulrich D i e z
Kriegt man einen Durchschlag vom Protokoll der Alkoholkontrolle mit nach
Hause? Wenn du innerhalb von zwei Wochen zwanzig solcher Protokolle
hast, alle unterschrieben vom selben Polizist/inn/enduo, ...
Und wie verhältst du dich, wenn du merkst, dass es ganz offensichtlich
auch darum geht, dass ein/e erfahrene/r Polizist/in einer/m neue/n
unerfahrene/n Kolleg/in/en eine Gelegenheit verschaffen möchte, mal
Alkoholkontrolle zu üben?
Dann blase ich einfach und gut ist

mfg

Karl
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