Matthias Koca
2006-10-11 10:32:43 UTC
Hallo NGler,
mich würden mal eure Meinungen und Einschätzungen der folgenden,
natürlich rein fiktiven, Begebenheit interessieren.
Dazu die Beschreibung folgender Situation:
Auf einem Fußweg steht ein Kleinbus des örtlichen Nahverkehrsbetriebes
und versperrt diesen bis auf wenige Zentimeter. Auf dem unmittelbar
links daneben verlaufenden Radweg (benutzungspflichtig Z.241, rot
gepflastert) stehen neben dem Kleinbus zwei an ihrer Uniform erkennbare
Angestellte der Verkehrsbetriebe, rauchen und geniesen die
Nachmittagssonne. Sie haben sich strategisch so platziert, dass ein
passieren der Engstelle ohne Körperkontakt auf dem Rad nicht möglich
ist. Von weitem erkennbar kommt ein Radfahrer mit mäßiger
Geschwindigkeit (leicht bergauf, ca. 15km/h). Die beiden machen keine
Anstalten dem Radler das Passieren zu ermöglichen, so dass dieser zum
Anhalten gezwungen wird. In durchaus höflichem Ton (ist wirklich so
gemeint) fordert der Radler nun, den Radweg zu räumen. Dies wird
verweigert, dabei erklärt der eine Verkehrsbetriebler, dass er
Sonderrechte nach StVO besitze und hier stehen dürfe. Dabei deutet er
auf das (ausgeschaltete) Blaulicht auf seinem Fahrzeug mit der
Aufschrift "Verkehrsdispatcher". Der Radler solle bitteschön absteigen
und um das Hindernis herum sein Rad schieben. Durch den Widerspruch
etwas gereizt entsteht ein längerer Wortwechsel, der zwar ohne größere
gegenseitige Beleidigungen und Schmähungen auskommt, in der Sache aber
keinen Fortschritt bringt. Nach dem beide Seiten beim Vorwurf des
Verstoßes gegen §1 StVO angelangt sind, setzt der Radler seinen Weg fort.
Weitere Randbedingungen:
Links neben dem Radweg verläuft eine Straßenbahntrasse, auf der am Ort
des Geschehens eine Straßenbahn bewegungslos verharrt. Diese scheint der
Grund für die Anwesenheit der Verkehrsdispatcher zu sein. Nach
Augenschein könnte ein technischer Defekt vorliegen. Spuren, die auf
einen Unfall hindeuten, Polizei, Rettungsdienste, Bau- oder
Reparaturarbeiten etc. sind nicht zu bemerken. Alles macht den Eindruck
eines geruhsamen abwartens.
Ausweichmöglichkeiten für den Radler waren eher spärlich. Rechts neben
dem Fußweg steigt eine grasbewachsene, recht steile Böschung auf. Links
neben dem Radweg verläuft die Straßenbahntrasse, danach ein Geländer,
dann die Fahrbahn. Ein Versetzen des Kleinbusses um wenige Meter oder
eine geringfügig andere Ortswahl der Verkehrsbetriebler hätte die Lage
dagegen deutlich entspannt.
Von Interesse ist, inwieweit Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben
tatsächlich Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen können, obwohl
sie dort nicht explizit genannt sind. Rechtferigt die beschriebene
Situation die Einschränkung des Radverkehrs. Wie hättet ihr euch an
Stelle des Radlers verhalten?
Gruß, Matthias.
mich würden mal eure Meinungen und Einschätzungen der folgenden,
natürlich rein fiktiven, Begebenheit interessieren.
Dazu die Beschreibung folgender Situation:
Auf einem Fußweg steht ein Kleinbus des örtlichen Nahverkehrsbetriebes
und versperrt diesen bis auf wenige Zentimeter. Auf dem unmittelbar
links daneben verlaufenden Radweg (benutzungspflichtig Z.241, rot
gepflastert) stehen neben dem Kleinbus zwei an ihrer Uniform erkennbare
Angestellte der Verkehrsbetriebe, rauchen und geniesen die
Nachmittagssonne. Sie haben sich strategisch so platziert, dass ein
passieren der Engstelle ohne Körperkontakt auf dem Rad nicht möglich
ist. Von weitem erkennbar kommt ein Radfahrer mit mäßiger
Geschwindigkeit (leicht bergauf, ca. 15km/h). Die beiden machen keine
Anstalten dem Radler das Passieren zu ermöglichen, so dass dieser zum
Anhalten gezwungen wird. In durchaus höflichem Ton (ist wirklich so
gemeint) fordert der Radler nun, den Radweg zu räumen. Dies wird
verweigert, dabei erklärt der eine Verkehrsbetriebler, dass er
Sonderrechte nach StVO besitze und hier stehen dürfe. Dabei deutet er
auf das (ausgeschaltete) Blaulicht auf seinem Fahrzeug mit der
Aufschrift "Verkehrsdispatcher". Der Radler solle bitteschön absteigen
und um das Hindernis herum sein Rad schieben. Durch den Widerspruch
etwas gereizt entsteht ein längerer Wortwechsel, der zwar ohne größere
gegenseitige Beleidigungen und Schmähungen auskommt, in der Sache aber
keinen Fortschritt bringt. Nach dem beide Seiten beim Vorwurf des
Verstoßes gegen §1 StVO angelangt sind, setzt der Radler seinen Weg fort.
Weitere Randbedingungen:
Links neben dem Radweg verläuft eine Straßenbahntrasse, auf der am Ort
des Geschehens eine Straßenbahn bewegungslos verharrt. Diese scheint der
Grund für die Anwesenheit der Verkehrsdispatcher zu sein. Nach
Augenschein könnte ein technischer Defekt vorliegen. Spuren, die auf
einen Unfall hindeuten, Polizei, Rettungsdienste, Bau- oder
Reparaturarbeiten etc. sind nicht zu bemerken. Alles macht den Eindruck
eines geruhsamen abwartens.
Ausweichmöglichkeiten für den Radler waren eher spärlich. Rechts neben
dem Fußweg steigt eine grasbewachsene, recht steile Böschung auf. Links
neben dem Radweg verläuft die Straßenbahntrasse, danach ein Geländer,
dann die Fahrbahn. Ein Versetzen des Kleinbusses um wenige Meter oder
eine geringfügig andere Ortswahl der Verkehrsbetriebler hätte die Lage
dagegen deutlich entspannt.
Von Interesse ist, inwieweit Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben
tatsächlich Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen können, obwohl
sie dort nicht explizit genannt sind. Rechtferigt die beschriebene
Situation die Einschränkung des Radverkehrs. Wie hättet ihr euch an
Stelle des Radlers verhalten?
Gruß, Matthias.