Discussion:
Traktor: Pflicht zum Ranfahren?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Schneider
2004-02-03 14:51:47 UTC
Permalink
Hallo!

Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem Traktor
verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber reichlich
Bushaltestellen, etc.

Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren? Ab welcher
Schlangenlänge? (Meine: ca. 100 Autos :-))

Gruß,
Martin
Jens Arne Maennig
2004-02-03 15:02:16 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem
Traktor verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber
reichlich Bushaltestellen, etc.
Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren?
Hättest du mal deinen Fahrer gefragt. Als Führerscheinbesitzer kennt der
die Verkehrsregeln und weiß das.
Post by Martin Schneider
Ab welcher Schlangenlänge? (Meine: ca. 100 Autos :-))
§ 5 Abs. 6 Satz 2 StVO nennt keine Länge sondern setzt auf die Kenntnis
von § 1, im Volksmund auch Vernunft genannt. Das Bußgeld von 10 Euro
(Kennzahl 105148) wird aber hartgesottene Bauern kaum abschrecken.

Jens
Bernd Sluka
2004-02-03 16:16:09 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Martin Schneider
Ab welcher Schlangenlänge? (Meine: ca. 100 Autos :-))
§ 5 Abs. 6 Satz 2 StVO nennt keine Länge sondern
... mehrere Fahrzeuge ...
Post by Jens Arne Maennig
setzt auf die Kenntnis
... der natürlichen Zahlen ...
Post by Jens Arne Maennig
§ 1, im Volksmund auch Vernunft genannt.
... spielt dabei keine Rolle, sondern einfach die Anzahl, hier: ab 3
unmittelbar folgende Fahrzeuge, wie diverse Urteile bestätigen. Man
beachte allerdings die anderen Umstände: Die nachfolgenden Fahrzeuge
haben sonst keine Überholmöglichkeit (unfähige Fahrzeugführer, die bei
offensichtlichen Gelegenheiten nicht überholen, sind nicht zu
berücksichtigen). Und es muß eine (für das Überholen durch mehrere
Fahrzeuge) geeignete Stelle vorliegen.
Post by Jens Arne Maennig
Das Bußgeld von 10 Euro
(Kennzahl 105148) wird aber hartgesottene Bauern kaum abschrecken.
Das wohl.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Rasmus Richter
2004-02-04 00:43:42 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Jens Arne Maennig
Das Bußgeld von 10 Euro
(Kennzahl 105148) wird aber hartgesottene Bauern kaum abschrecken.
Das wohl.
Wofür steht das Kennzeichen BOR?

Onhrea Buar Eüpxfvpug

SCNR

Rasmus Richter
Werner Janke
2004-02-04 10:09:33 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Post by Bernd Sluka
Post by Jens Arne Maennig
Das Bußgeld von 10 Euro
(Kennzahl 105148) wird aber hartgesottene Bauern kaum abschrecken.
Das wohl.
Wofür steht das Kennzeichen BOR?
Onhrea Buar Eüpxfvpug
SCNR
Rasmus Richter
BOR = Borken-in Ahaus (Nr.We)
Rainer Schmidt
2004-02-05 06:07:18 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
... spielt dabei keine Rolle, sondern einfach die Anzahl, hier: ab 3
unmittelbar folgende Fahrzeuge, wie diverse Urteile bestätigen. Man
beachte allerdings die anderen Umstände: Die nachfolgenden Fahrzeuge
haben sonst keine Überholmöglichkeit (unfähige Fahrzeugführer, die bei
offensichtlichen Gelegenheiten nicht überholen, sind nicht zu
berücksichtigen). Und es muß eine (für das Überholen durch mehrere
Fahrzeuge) geeignete Stelle vorliegen.
Wie ist das Verhalten von Verkehrsteilnehmern zu sehen, die hinter dem
Trecker herfahren, mehrfach Gelegenheit zum überholen hatten, dies aber
nicht tun.
Leider auch schon oft erlebt. Meistens hängen die dann noch so dicht
hinter dem Trecker, dass man sich bloss nicht dazwischen setzen kann.
Gruss Rainer
Jürgen Gerkens
2004-02-09 18:10:46 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Wie ist das Verhalten von Verkehrsteilnehmern zu sehen, die hinter dem
Trecker herfahren, mehrfach Gelegenheit zum überholen hatten, dies
aber nicht tun.
Leider auch schon oft erlebt. Meistens hängen die dann noch so dicht
hinter dem Trecker, dass man sich bloss nicht dazwischen setzen kann.
Und? Wenn einer bei 25 km/h hinter einem Trecker so dicht hinterher dödelt,
daß Du nicht mehr dazwischen paßt, warum überholst Du den nicht gleich mit?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Rainer Schmidt
2004-02-10 13:02:11 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Und? Wenn einer bei 25 km/h hinter einem Trecker so dicht hinterher dödelt,
daß Du nicht mehr dazwischen paßt, warum überholst Du den nicht gleich mit?
Wenn's geht. Nur meistens sieht die Konstellation so aus:
Traktor mit Hänger
Älterer Fahrer mit Hut (Opa des Traktorfahrers)
PKW mit Anhänger (eine Kuh drin)
Transporter
Opel Kadett
mit viel Glück bin ich jetzt schon selbst dran.
Dann wird es schon schwierig mit dem Überholen oder Du hast keine
Freunde mehr auf dieser Straße.
Gruß Rainer
Jürgen Gerkens
2004-02-10 14:55:26 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Traktor mit Hänger
Älterer Fahrer mit Hut (Opa des Traktorfahrers)
PKW mit Anhänger (eine Kuh drin)
Transporter
Opel Kadett
mit viel Glück bin ich jetzt schon selbst dran.
Zum Problem wird das bei 25 km/h nur dann, wenn vor dir einer meint "Ok,
dann überhole ich jetzt auch" und den Trecker mit 40 bis 50 überholt,
während Du schon angesetzt hast. Mußt Du dann in die Lücke huschen, die er
frei gemacht hat, dürfte es für den Gegenverkehr spannend werden.
Post by Rainer Schmidt
Dann wird es schon schwierig mit dem Überholen oder Du hast
keine Freunde mehr auf dieser Straße.
Der Trick ist ja auch, nicht drei Meter hinter dem Kadett her zu fahren, die
Spur zu wechseln und mit 40 zu überholen, sondern Abstand zu lassen und,
wenn tatsächlich keiner überholt, Gang runter und mit Anlauf vorbei. So hast
Du mehr Tempo und sorgst gleichzeitig dafür, daß deine eigene Lücke größer
ist, falls sich vor dir noch jemand entschließt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Rainer Schmidt
2004-02-10 15:51:06 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Der Trick ist ja auch, nicht drei Meter hinter dem Kadett her zu fahren, die
Spur zu wechseln und mit 40 zu überholen, sondern Abstand zu lassen und,
wenn tatsächlich keiner überholt, Gang runter und mit Anlauf vorbei. So hast
Du mehr Tempo und sorgst gleichzeitig dafür, daß deine eigene Lücke größer
ist, falls sich vor dir noch jemand entschließt.
Du möchtest mir doch jetzt nicht das Fahren beibringen? :-)
Mit Motor und den verschiedensten Fahrzeugen bewege ich mich jetzt 39
Jahre.
Und trage ganz sicher keinen Hut.
Gruß Rainer
Jürgen Gerkens
2004-02-10 18:12:20 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Du möchtest mir doch jetzt nicht das Fahren beibringen? :-)
Nö, wenn's dei Fahrlehrer schon nicht geschafft hat, der dafür bezahlt
wurde, warum ich. ;-)
Post by Rainer Schmidt
Mit Motor und den verschiedensten Fahrzeugen
bewege ich mich jetzt 39 Jahre.
Und dann kannst Du noch keinen Trecker überholen? ;-)
Post by Rainer Schmidt
Und trage ganz sicher keinen Hut.
Warte mal fünf Jahre ab. :-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

Enrico Dörre
2004-02-05 15:02:51 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
... spielt dabei keine Rolle, sondern einfach die Anzahl, hier: ab 3
unmittelbar folgende Fahrzeuge, wie diverse Urteile bestätigen. Man
beachte allerdings die anderen Umstände: Die nachfolgenden Fahrzeuge
haben sonst keine Überholmöglichkeit (unfähige Fahrzeugführer, die bei
offensichtlichen Gelegenheiten nicht überholen, sind nicht zu
berücksichtigen). Und es muß eine (für das Überholen durch mehrere
Fahrzeuge) geeignete Stelle vorliegen.
An der wird es wohl meißt mangeln. Auf einer dicht befahrenen
Bundesstraße müßte man sonst alle 100m anhalten.
Post by Bernd Sluka
Post by Jens Arne Maennig
Das Bußgeld von 10 Euro
(Kennzahl 105148) wird aber hartgesottene Bauern kaum abschrecken.
Das sicher auch, aber irgendwie verstehe ich es ja auch das die ans Ziel
kommen wollen. Sonst müßte jeder Wohnwagenfahrer auch dauernd anhalten,
dann schafft er aber nur noch 100km Landstraße/Tag. Aber wenn man selbst
das Hindernis ist dann sollen sich die anderen mal nicht so haben.

Viel ärgerlicher als einen Traktor (der ja wohl meißt sinnvoll unterwegs
ist) finde ich die 25km/h Pandas der Rentner die keinen Führerschein
mehr machen wollen/können, diese sind aber in letzter Zeit recht selten
geworden.

Grüße

Enrico
Martin D. Bartsch
2004-02-09 14:43:24 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
(unfähige Fahrzeugführer, die bei
offensichtlichen Gelegenheiten nicht überholen, sind nicht zu
berücksichtigen).
Müßten diese nicht dann ebenfalls der Anhaltepflicht unterliegen?
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
Bernd Sluka
2004-02-09 16:57:29 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Post by Bernd Sluka
(unfähige Fahrzeugführer, die bei
offensichtlichen Gelegenheiten nicht überholen, sind nicht zu
berücksichtigen).
Müßten diese nicht dann ebenfalls der Anhaltepflicht unterliegen?
Keine dumme Idee. Aber dann werden die geeigneten Stellen noch seltener.
Und ich befürchte, die würden dort dann zu Überholen anfangen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Erwin Schlonz
2004-02-04 11:41:48 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Martin Schneider
Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem
Traktor verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber
reichlich Bushaltestellen, etc.
Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren?
Hättest du mal deinen Fahrer gefragt. Als Führerscheinbesitzer kennt der
die Verkehrsregeln und weiß das.
GENAU! Verbrecher, die die Verkehrsregeln nicht zu 100% auswendig
kennen, wollen wir hier nicht haben! Er ist bestimmt ein egoistischer
200 PS Bolidenfahrer, dem es nicht schnell genug gehen kann, und auch
auf Kinder keine Rücksicht nimmt. Solchen Leuten wollen wir keine
Antwort geben! - Und wenn andere Leute mitlesen und vielleicht die
selbe Frage haben, soll uns das egal sein. Pampige, nichtssagende
Antworten sind die einzigen Lösungen für solche Frauenmörder und
Kinderschänder!

ohne Gruß
Erwin

PS: Wie schreibt man "Sarkasmus"?
Bernd Sluka
2004-02-04 19:46:21 UTC
Permalink
Post by Erwin Schlonz
PS: Wie schreibt man "Sarkasmus"?
S-p-o-t-t
--
A || Bernd Sluka
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Rupert Haselbeck
2004-02-05 22:14:44 UTC
Permalink
(ziemlich viel Blödsinn)
ohne Gruß
Erwin
Und wo ist jetzt deine hilfreiche Stellungnahme zum hier aufgeworfenen
Problem?

Man sollte übrigens in der Tat die Verkehrsregeln kennen, wenn man sich
auf öffentliche Straßen wagt!

MfG
Rupert
Rainer Schmidt
2004-02-06 19:49:26 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Man sollte übrigens in der Tat die Verkehrsregeln kennen, wenn man
si ch auf öffentliche Straßen wagt!
Man sollte auch einer alten Frau über die Strasse helfen.

Gruß Rainer
Erwin Schlonz
2004-02-10 11:29:14 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
(ziemlich viel Bl dsinn)
ohne Gru
Erwin
Und wo ist jetzt deine hilfreiche Stellungnahme zum hier aufgeworfenen
Problem?
Meine Hilfestellung galt Jens. Wenn man eine Frage lediglich mit
inhaltsleeren Vorwürfen beantwortet, sollte man auf eine Antwort ganz
verzichten.
Post by Rupert Haselbeck
Man sollte brigens in der Tat die Verkehrsregeln kennen, wenn man si
ch
auf ffentliche Stra en wagt!
Sollte(!), ganz Deiner Meinung. Aber ich wette um 1,20 Euro, daß
selbst Du nicht alle Verkehrsregeln im Detail kennst. Da bietet es
sich doch an, in einer öffentlichen Newsgroup mal nachzufragen. Und
wenn dann irgendwelche Jensen Dich erstmal anpflaumen, finde nicht nur
ich das ärgerlich.
Dirk Gekischs
2004-02-04 14:05:21 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Martin Schneider
Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren?
Hättest du mal deinen Fahrer gefragt. Als Führerscheinbesitzer kennt der
die Verkehrsregeln und weiß das.
Genau! Und da sicherlich jeder irgendwen kennt, der einen Führerschein
besitzt, sollte man diese Group einfach schliessen. So wird wenigstens nicht
noch mehr Traffic durch unnötige Fragen versacht.

Gruss
Dirk
Jens Arne Maennig
2004-02-04 14:26:54 UTC
Permalink
Post by Dirk Gekischs
Genau! Und da sicherlich jeder irgendwen kennt, der einen Führerschein
besitzt, sollte man diese Group einfach schliessen. So wird
wenigstens nicht noch mehr Traffic durch unnötige Fragen versacht.
Ach nein. Sobald die Leute nicht mehr so dummdreist sind, weder die
Verkehrsregeln zu kennen noch wenigstens zu wissen, wo man sie nachlesen
kann, können wir ihnen hier immer noch beibringen, wie man richtig
quotet.

Jens
Christian Müller
2004-02-04 15:13:58 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Dirk Gekischs
Genau! Und da sicherlich jeder irgendwen kennt, der einen Führerschein
besitzt, sollte man diese Group einfach schliessen. So wird
wenigstens nicht noch mehr Traffic durch unnötige Fragen versacht.
Ach nein. Sobald die Leute nicht mehr so dummdreist sind, weder die
Verkehrsregeln zu kennen noch wenigstens zu wissen, wo man sie nachlesen
kann, können wir ihnen hier immer noch beibringen, wie man richtig
quotet.
Jens
troll dich doch bitte, du hast den Sinn dieser Group nicht verstanden!!!
Martin D. Bartsch
2004-02-09 14:44:54 UTC
Permalink
Post by Christian Müller
troll dich doch bitte, du hast den Sinn dieser Group nicht verstanden!!!
Dein Ironiedetektor defekt (oder meiner zu positiv eingestellt)?
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
Dirk Gekischs
2004-02-04 15:47:01 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Ach nein. Sobald die Leute nicht mehr so dummdreist sind, weder die
Verkehrsregeln zu kennen noch wenigstens zu wissen, wo man sie nachlesen
kann, können wir ihnen hier immer noch beibringen, wie man richtig
quotet.
Zum Glück gibt es ja im Usenet auch Leute wie Dich, deren einziger
Lebensinhalt es zu sein scheint, nach Postings zu suchen, die ihnen nicht
gefallen, um die Poster dann zurechtzuweisen. Muss schon ein tolles Gefühl
sein, dem Rest der Menschheit so überlegen zu sein.

Dirk
Martin D. Bartsch
2004-02-09 14:45:09 UTC
Permalink
Post by Dirk Gekischs
Zum Glück gibt es ja im Usenet auch Leute wie Dich, deren einziger
Lebensinhalt es zu sein scheint, nach Postings zu suchen, die ihnen nicht
gefallen, um die Poster dann zurechtzuweisen.
Dein Ironiedetektor defekt (oder meiner zu positiv eingestellt)?
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
Enrico Dörre
2004-02-05 14:55:51 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Dirk Gekischs
Genau! Und da sicherlich jeder irgendwen kennt, der einen Führerschein
besitzt, sollte man diese Group einfach schliessen. So wird
wenigstens nicht noch mehr Traffic durch unnötige Fragen versacht.
Ach nein. Sobald die Leute nicht mehr so dummdreist sind, weder die
Verkehrsregeln zu kennen noch wenigstens zu wissen, wo man sie nachlesen
kann, können wir ihnen hier immer noch beibringen, wie man richtig
quotet.
Evtl. wären ja manche Fragen für die Fahrer von Kraftfahrzeugen leichter
lösbar (und simple Postings vermeidbar) wenn man neben Warndreieck und
Verbandskasten auch eine StVO im Fahrzeug (am besten griffbereit im
Handschufach) mitführen müsste.

Grüße

Enrico
Oliver Jennrich
2004-02-05 08:50:40 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Martin Schneider
Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem
Traktor verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber
reichlich Bushaltestellen, etc.
Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren?
Hättest du mal deinen Fahrer gefragt. Als Führerscheinbesitzer kennt der
die Verkehrsregeln und weiß das.
Wie kommst du darauf? Ich kann keine rechtliche Verpflichtung
erkennen, die Verkehrsregeln zu kennen.
--
Space - the final frontier
Christian Konrad
2004-02-05 09:50:14 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Wie kommst du darauf? Ich kann keine rechtliche Verpflichtung
erkennen, die Verkehrsregeln zu kennen.
Wozu auch? Sie ist Voraussetzung zur Erlangung der Fahrerlaubnis.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Oliver Jennrich
2004-02-05 12:25:43 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Oliver Jennrich
Wie kommst du darauf? Ich kann keine rechtliche Verpflichtung
erkennen, die Verkehrsregeln zu kennen.
Wozu auch? Sie ist Voraussetzung zur Erlangung der Fahrerlaubnis.
Das ist ein Irrtum. Innerhalb der EU erworbenen Fahrerlaubnisse sind
in Deutschland uneingeschränkt gültig (und umgekehrt) - es wäre mir
neu daß in z.B. einer britischen Fahrprüfung die Kenntnis der
deutschen Verkehrsregeln geprüft werden.

Zudem gibt es AFAIK keine Pflicht zur "Nachschulung", allenfalls
kann man also bei Besitzern einer *deutschen* Fahrerlaubnis die
Kenntnisse der Verkehrsregeln zum Zeitpunkt der Erlangung verlangen.

Schlußendlich verlangt das StVG nur *ausreichende*, keinesfalls
umfassende oder gar erschöpfende Kenntnis der maßgebendne gesetzlichen
Vorschriften.

Schöner Trick, aber leider ohne rechtliche Grundlage.
--
Space - the final frontier
Christian Konrad
2004-02-05 13:33:25 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Post by Christian Konrad
Wozu auch? Sie ist Voraussetzung zur Erlangung der
Fahrerlaubnis.
Das ist ein Irrtum. Innerhalb der EU erworbenen Fahrerlaubnisse
sind in Deutschland uneingeschränkt gültig (und umgekehrt) -
Du hast vollkommen Recht, so weit habe ich gar nicht gedacht.
Post by Oliver Jennrich
Zudem gibt es AFAIK keine Pflicht zur "Nachschulung", allenfalls
kann man also bei Besitzern einer *deutschen* Fahrerlaubnis die
Kenntnisse der Verkehrsregeln zum Zeitpunkt der Erlangung
verlangen.
Irrtum, man verlangt von Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis
die Kenntnis der derzeit gültigen Regeln. Ansonsten hätten
Änderungen in der StVO keinen Sinn, wenn sie nur für
Neulinge gälten.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Oliver Jennrich
2004-02-05 14:41:14 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Oliver Jennrich
Post by Christian Konrad
Wozu auch? Sie ist Voraussetzung zur Erlangung der
Fahrerlaubnis.
Das ist ein Irrtum. Innerhalb der EU erworbenen Fahrerlaubnisse
sind in Deutschland uneingeschränkt gültig (und umgekehrt) -
Du hast vollkommen Recht, so weit habe ich gar nicht gedacht.
Post by Oliver Jennrich
Zudem gibt es AFAIK keine Pflicht zur "Nachschulung", allenfalls
kann man also bei Besitzern einer *deutschen* Fahrerlaubnis die
Kenntnisse der Verkehrsregeln zum Zeitpunkt der Erlangung
verlangen.
Irrtum, man verlangt von Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis
die Kenntnis der derzeit gültigen Regeln.
Und das steht genau wo? Das StVG spricht nur von der Voraussetzung zur
*Erteilung*.
Post by Christian Konrad
Ansonsten hätten Änderungen in der StVO keinen Sinn, wenn sie nur
für Neulinge gälten.
Nun ist Kenntnis weder notwendiges noch hinreichendes Kriterium für
Anwendbarkeit. Mit anderen Worten: Wer eine Verkehrsregel nicht kennt
und dagegen verstößt darf (und wird!) trotzdem zur Kasse gebeten werden.
--
Space - the final frontier
Christian Konrad
2004-02-06 06:46:44 UTC
Permalink
Wer eine Verkehrsregel nicht kennt und dagegen verstößt darf (und
wird!) trotzdem zur Kasse gebeten werden.
Selbstverständlich. Das geschieht nicht ohne Grund und
Grundlage.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Rainer Schmidt
2004-02-05 15:22:17 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Irrtum, man verlangt von Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis
die Kenntnis der derzeit gültigen Regeln. Ansonsten hätten
Änderungen in der StVO keinen Sinn, wenn sie nur für
Neulinge gälten.
Wo steht das?

Dacht bisher immer, man verlange nur für Unwissenheit und hierdurch
verursachte und verfolgte Verkehrsverstösse die entsprechenden
Zahlungen.

Gruß Rainer
Frank Hucklenbroich
2004-02-05 13:55:12 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Das ist ein Irrtum. Innerhalb der EU erworbenen Fahrerlaubnisse sind
in Deutschland uneingeschränkt gültig (und umgekehrt) -
Nicht nur das, in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein sind
selbstverständlich auch Nicht-EU-FE's in Deutschland gültig (zumindest für
gewisse Zeit, irgendwann muß man dann umschreiben lassen).

Grüße,

Frank
Frank Hucklenbroich
2004-02-03 15:54:12 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo!
Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem Traktor
verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber reichlich
Bushaltestellen, etc.
Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren? Ab welcher
Schlangenlänge? (Meine: ca. 100 Autos :-))
Dann muß der Bauer also erst mal aussteigen und die Autos zählen? Können
treckerfahrende Bauern überhaupt bis 100 zählen?
*duckundwech*

SCNR,

Frank
Hans Heß
2004-02-03 17:51:34 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo!
Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem Traktor
verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber reichlich
Bushaltestellen, etc.
Gruß,
Martin
Moin Martin,

übergesetzlicher Notstand. Die Kühe schreien schon. Müssen
dringend gemolken werden.
Bushaltestellen darf der nicht anfahren, der hat keinen
Personenbeförderungsschein. ;-)

Ich leb auch auf dem Land, gefällt mir sogar.

Gruß Hans
Jana Detlef
2004-02-04 13:37:44 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo!
Habe gerade wieder mal 10 Kilometer (!) in der Schlage hinter einem
Traktor verbracht (25 km/h), keine Möglichkeit zum Überholen aber
reichlich Bushaltestellen, etc.
Gibt's tatsächlich eine Pflicht zum Rechtsranfahren? Ab welcher
Schlangenlänge? (Meine: ca. 100 Autos :-))
das kann man so pauschal nicht sagen
wenn es mehrere autos sind und der "bauer" die möglichkeit hat zum
ranfahren, sonst muss er gar nichts

Jana
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