Discussion:
Interpretation einer Aufreihung von Verkehrsschilder
(zu alt für eine Antwort)
Steffen Hartl
2004-05-04 22:00:06 UTC
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Hallo,


wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
Von oben nach unten gesehen :

- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68

Habe ein Tiket bekommen, da ich um ca 21 Uhr dort als Nichtanwohner
geparkt habe. Bin der Meinung das das nicht rechtens war.

was ist der Unterschied wenn auf dem untersten Schild
folgendes steht:

- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 80
frei


Gruß Steffen
Ralf 'Garfield' Pysny
2004-05-05 06:19:01 UTC
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Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Habe ein Tiket bekommen, da ich um ca 21 Uhr dort als Nichtanwohner
geparkt habe. Bin der Meinung das das nicht rechtens war.
Genau das ist der Trick an so einer Schilderkombination: jeder
Autofahrer kann sie so interpretieren, daß er genau jetzt dort parken
darf. Und jede Politesse kann sie so interpretieren, daß speziell dieses
Auto dort jetzt nicht parken darf. Ergebnis: ständiger Nachschub für die
Stadtkasse.


Gruß, Garfield

SCNR
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Chris Huebsch
2004-05-05 06:38:09 UTC
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Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Zusatztafeln schraenken das darueber stehende Schild ein.
Es ist ein Parkplatz, der
a) nur 2 Stunden benutzt werden darf
b) nur in den genannten Zeiten
c) nur von den Anwohnern genutzt werden darf

Die unterste Tafel schraenkt also nicht die Zeit-Tafel ein, sondern das
Schild 314-10.

Was wohl beabsichtig ist, sind Nachtparkplaetze fuer Anwohner.
Post by Steffen Hartl
Habe ein Tiket bekommen, da ich um ca 21 Uhr dort als Nichtanwohner
geparkt habe. Bin der Meinung das das nicht rechtens war.
was ist der Unterschied wenn auf dem untersten Schild
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 80
frei
Hier duerfen 12 Anwohner mehr parken.


Chris
--
Chris Huebsch www.hübsch-gemacht.de | TU Chemmnitz, Informatik, RNVS
GPG-Encrypted mail welcome! ID:7F2B4DBA | Str. d. Nationen 62, B204
Chemnitzer Linux-Tage 2005, 5.-6.März | D-09107 Chemnitz
http://www.tu-chemnitz.de/linux/tag/ | +49 371 531-1377, Fax -1803
Steffen Hartl
2004-05-05 22:04:02 UTC
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Post by Chris Huebsch
Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Zusatztafeln schraenken das darueber stehende Schild ein.
Es ist ein Parkplatz, der
a) nur 2 Stunden benutzt werden darf
b) nur in den genannten Zeiten
c) nur von den Anwohnern genutzt werden darf
hätte dann Schild 1044-30 nicht als zweites hängen müssen,
da ja die Reihenfolge die Einschränkung macht?
Zumal ja auch die Einschränkung nachts wenig Sinn macht, da ja
der Publikumsverkehr nach Geschäftschluss sowieso abnimmt bzw.
gegen 0 geht.
Meines Erachtens ist es Ziel dieser Beschilderung zu umgehen,
daß die Anwohner am Tage alle 2h ihrer Parkkarte neu stellen müssen.


Ich habe das nämlich so interpretiert:

2h parken mit Parkscheibe in den angegebnen Zeiten, außerhalb dieser
Zeit keine Parkkarte notwendig.
Anwohner mit Parkkarte können unbegrenzt parken.
Post by Chris Huebsch
Post by Steffen Hartl
was ist der Unterschied wenn auf dem untersten Schild
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 80
frei
Hier duerfen 12 Anwohner mehr parken.
meine Frage bezieht sich eigentlich auf das Wort "frei" was auf dem
anderen
Schild nicht mit drauf ist, mir ist schon klar das dort mehr Leute
sich die
wenigen Parkplätze teilen dürfen.
Sollte eigentlich eine Grund haben, warum einmal das Schild mit dem
Wort frei angebracht wurde und einmal ohne, oder hatten die nur von
jeder Sorte eins :-)
und konnten sich kein zweites leisten.

Gruß Steffen
Bernd Sluka
2004-05-06 15:58:48 UTC
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Post by Steffen Hartl
Post by Chris Huebsch
Zusatztafeln schraenken das darueber stehende Schild ein.
Es ist ein Parkplatz, der
a) nur 2 Stunden benutzt werden darf
b) nur in den genannten Zeiten
c) nur von den Anwohnern genutzt werden darf
hätte dann Schild 1044-30 nicht als zweites hängen müssen,
da ja die Reihenfolge die Einschränkung macht?
Wieso sollte die Reihenfolge eine Rolle spielen?
Post by Steffen Hartl
Zumal ja auch die Einschränkung nachts wenig Sinn macht, da ja
der Publikumsverkehr nach Geschäftschluss sowieso abnimmt bzw.
gegen 0 geht.
Meines Erachtens ist es Ziel dieser Beschilderung zu umgehen,
daß die Anwohner am Tage alle 2h ihrer Parkkarte neu stellen müssen.
Nein, für Anwohner ist die Parkdauer auf höchstens 2 Stunden beschränkt.
"Nachstellen" würde einen Verstob gegen § 13 StVO bedeuten.
Post by Steffen Hartl
2h parken mit Parkscheibe in den angegebnen Zeiten, außerhalb dieser
Zeit keine Parkkarte notwendig.
Anwohner mit Parkkarte können unbegrenzt parken.
So dürfte es gemeint sein. So ist es aber nicht beschildert.
Post by Steffen Hartl
meine Frage bezieht sich eigentlich auf das Wort "frei" was auf dem
anderen
Schild nicht mit drauf ist, mir ist schon klar das dort mehr Leute
sich die
wenigen Parkplätze teilen dürfen.
Das eine Ziechenngehört zur Gruppe der "frei"-Zeichen (1020-1039), das
andere zur Gruppe der beschränkenden Zeichen 1040-1059. Das erste
erteilt eine Ausnahme, das zweite gibt eine Einschränkung vor.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Hannes Haidvogel
2004-05-05 09:09:02 UTC
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Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Gibt es eine Vorschrift, die die Anzahl der Zusatztafeln zu einem
Verkehrszeichen beschränkt oder kann dann der Ständer von unter dem
Verkehrszeichen bis zum Boden mit Zusatztafeln vollgesteckt sein?
Liebe Grüße
Hannes
Bernd Sluka
2004-05-05 14:16:27 UTC
Permalink
Post by Hannes Haidvogel
Gibt es eine Vorschrift, die die Anzahl der Zusatztafeln zu einem
Verkehrszeichen beschränkt oder kann dann der Ständer von unter dem
Verkehrszeichen bis zum Boden mit Zusatztafeln vollgesteckt sein?
Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO, Rdnr. 47. Mehr als zwei
sollen nicht sein.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka
2004-05-05 14:10:28 UTC
Permalink
Post by Steffen Hartl
Hallo,
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Da dürfen nur Anwohner (gibt es nicht mehr; jetzt gibt es nur noch
Bewhonher) mit entsprechendem Prkausweis höchstens 2 Stunden mit
Parkscheibe parken und das nur in der Zeit von Monatg bis Freitag 9 bis
18 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr.
Post by Steffen Hartl
Habe ein Tiket bekommen, da ich um ca 21 Uhr dort als Nichtanwohner
geparkt habe. Bin der Meinung das das nicht rechtens war.
Du bist kein Anwohner. Du hast außerhalb des angegebenen Zeitraums
geparkt. Zwei Fehler.
Post by Steffen Hartl
was ist der Unterschied wenn auf dem untersten Schild
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 80
frei
Dann sind Anwohner von der Höchstparkdauer, der Parkscheibenpflicht und
den eingeschränkten Zeiten ausgenommen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Volker Neurath
2004-05-05 18:21:43 UTC
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Post by Bernd Sluka
Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Da dürfen nur Anwohner (gibt es nicht mehr; jetzt gibt es nur noch
Bewhonher) mit entsprechendem Prkausweis höchstens 2 Stunden mit
Parkscheibe parken und das nur in der Zeit von Monatg bis Freitag 9 bis
18 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr.
Du meinst also, auch die "Bewohner" dürrften dort nur in den
angegebenen zeiten parken? Mich würde mal interessieren, wie du zu
dieser Ansicht kommst.

So wie ich das sehe bezieht sich die zeitliche Beschränkung lediglich
auf die darüber angebrachte Parkscheibenpflicht und Höchstparkdauer.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Bernd Sluka
2004-05-05 18:58:57 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Da dürfen nur Anwohner (gibt es nicht mehr; jetzt gibt es nur noch
Bewhonher) mit entsprechendem Prkausweis höchstens 2 Stunden mit
Parkscheibe parken und das nur in der Zeit von Monatg bis Freitag 9 bis
18 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr.
Du meinst also, auch die "Bewohner" dürrften dort nur in den
angegebenen zeiten parken? Mich würde mal interessieren, wie du zu
dieser Ansicht kommst.
Es ist auf den Zusatzzeichen festgelegt. Sie enthalten nur
Beschränkungen, keine Ausnahmen.
Post by Volker Neurath
So wie ich das sehe bezieht sich die zeitliche Beschränkung lediglich
auf die darüber angebrachte Parkscheibenpflicht und Höchstparkdauer.
Das ist Dein Wunschbild und möglicherweise auch das der StVB gewesen.
Euer gemeinsamer Fehler: Zusatzzeichen beschränken Anordnungen durch
Verkehrszeichen, nicht Anordnungen durch andere Zusatzzeichen.

Lies § 41 Abs. 2 Satz 4 StVO.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Volker Neurath
2004-05-06 22:58:35 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Volker Neurath
So wie ich das sehe bezieht sich die zeitliche Beschränkung lediglich
auf die darüber angebrachte Parkscheibenpflicht und Höchstparkdauer.
Das ist Dein Wunschbild und möglicherweise auch das der StVB gewesen.
Kein Wunschbild, sondern Fakt, aber dazu komme ich gleich...
Post by Bernd Sluka
Euer gemeinsamer Fehler: Zusatzzeichen beschränken Anordnungen durch
Verkehrszeichen, nicht Anordnungen durch andere Zusatzzeichen.
Doch, genau das. Lies §39(2) satz 2.
Da heisst es wörtlich "auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen"

Und nun?

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Bernd Sluka
2004-05-07 14:29:47 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Post by Volker Neurath
So wie ich das sehe bezieht sich die zeitliche Beschränkung lediglich
auf die darüber angebrachte Parkscheibenpflicht und Höchstparkdauer.
Das ist Dein Wunschbild und möglicherweise auch das der StVB gewesen.
Kein Wunschbild, sondern Fakt, aber dazu komme ich gleich...
:-}
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Euer gemeinsamer Fehler: Zusatzzeichen beschränken Anordnungen durch
Verkehrszeichen, nicht Anordnungen durch andere Zusatzzeichen.
Doch, genau das. Lies §39(2) satz 2.
Da heisst es wörtlich "auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen"
Ja, Verkehrszeichen, in deren Wirkung nach § 39 StVO, also den
allgemeinen vorgehend, aber keine eigenständigen Zeichen. Sie gelten nur
im Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen, genauer einem
Vorschriftszeichen, das sie modifizieren können, und sie beziehen sich
genau auf dieses Zeichen. Sie enthalten selbst keine Gebote und Verbote,
sondern nur Ausnahmen und Einschränkungen der durch Vorschriftszeichen
erteilten Ge- und Verbote. Dazu liest Du am besten nochmal, was ich
Post by Volker Neurath
Und nun?
Liest Du § 41 StVO, besser kommentiert, anstatt ständig falsche Fährten
zu legen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Volker Neurath
2004-05-08 14:14:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
sondern nur Ausnahmen und Einschränkungen der durch Vorschriftszeichen
erteilten Ge- und Verbote. Dazu liest Du am besten nochmal, was ich
Nicht notwendig, §39 ist eindeutig.
Post by Bernd Sluka
Liest Du § 41 StVO,
Habbich.
Der gibt zu dem Thema aber weniger her, als du meinst.
Dein Posting ist vielmehr wiedas aufstampfen eines Kleinkindes ("Und
ich hab doch recht!") zu sehen.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Bernd Sluka
2004-05-08 18:35:36 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Liest Du § 41 StVO,
Habbich.
Hast Du nicht. Da stand nämlich noch was wichtiges nach dem Komma.
Post by Volker Neurath
Der gibt zu dem Thema aber weniger her, als du meinst.
Dein Posting ist vielmehr wiedas aufstampfen eines Kleinkindes ("Und
ich hab doch recht!") zu sehen.
Ach, Volker, wenn Du mit dem, was Du hier an falschem schreibst, nicht
soviel Schaden anrichten würdest, könnte man es ja einfach stehen lassen
und darüber lachen. So aber wiederhole ich meine Aufforderung an Dich,
*einen Kommentar* zu § 41 StVO zu lesen, wenn Du ihn schon nicht im
Wortlaut verstehst. Dieses wichtige Detail hast Du nämlich mal wieder
durch selektives Quoten zugunsten Deiner kindischen Rechthaberei
unterdrückt. Also informiere Dich und poste dann hier einen Widerruf.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Volker Neurath
2004-05-09 20:29:15 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
und darüber lachen. So aber wiederhole ich meine Aufforderung an Dich,
*einen Kommentar* zu § 41 StVO zu lesen,
Welchen tieferen sinn sollte es haben, die persönliche meinung
irgendeines Schreiberlings (auch wenn er zufällig Rechtskundiger ist)
zu lesen?


Denn deutlich mehr als die persönliche meinung des jeweiligen
Schreibers, war bisher kein Kommentar zu irgendeinem Gesetzestext, den
ich bisher zu Gesicht bekommen habe.
Jedenfall stannd da nie irgendwas drin, was in irgendeienr WEise
*verbindlich* gewesen waere.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Bernd Sluka
2004-05-10 03:43:32 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
und darüber lachen. So aber wiederhole ich meine Aufforderung an Dich,
*einen Kommentar* zu § 41 StVO zu lesen,
Welchen tieferen sinn sollte es haben, die persönliche meinung
irgendeines Schreiberlings (auch wenn er zufällig Rechtskundiger ist)
zu lesen?
Nein, Du solltest einen Kommentar lesen. Der erläutert Dir die Auslegung
der Verordnung.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Volker Neurath
2004-05-10 21:18:19 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Volker Neurath
Welchen tieferen sinn sollte es haben, die persönliche meinung
irgendeines Schreiberlings (auch wenn er zufällig Rechtskundiger ist)
zu lesen?
Nein, Du solltest einen Kommentar lesen. Der erläutert Dir die Auslegung
der Verordnung.
nein, der erläutert mir die Auslegung der verordnung *durch den
Kommentierenden* ==> persönliche Meinung.

Ausnahme: es gab zum zeitpunkt, als der kommentator den Kommentar
schrieb schon urteile und der Kommentator beruft sich auf selbige.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Bernd Sluka
2004-05-11 10:59:46 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Nein, Du solltest einen Kommentar lesen. Der erläutert Dir die Auslegung
der Verordnung.
nein, der erläutert mir die Auslegung der verordnung *durch den
Kommentierenden* ==> persönliche Meinung.
Man merkt, daß Du noch nie einen Kommentar gelesen hast.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Klaus Mueller
2004-05-10 03:56:16 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
und darüber lachen. So aber wiederhole ich meine Aufforderung an Dich,
*einen Kommentar* zu § 41 StVO zu lesen,
Welchen tieferen sinn sollte es haben, die persönliche meinung
irgendeines Schreiberlings (auch wenn er zufällig Rechtskundiger ist)
zu lesen?
Denn deutlich mehr als die persönliche meinung des jeweiligen
Schreibers, war bisher kein Kommentar zu irgendeinem Gesetzestext, den
ich bisher zu Gesicht bekommen habe.
Jedenfall stannd da nie irgendwas drin, was in irgendeienr WEise
*verbindlich* gewesen waere.
In kommentierten StVO-Versionen steten außer der persönlichen
Auslegungen des Kommentierenden üblicherweise auch Zitate aus Urteilen,
die diese Meinung untermauern oder Unklarheiten in der Formulierung des
Gesetzestextes klarstellen. Das solltest du als schon länger hier
Mitlesender und -schreibender eigentlich wissen.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://home.t-online.de/home/klaus.mueller.erl

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Volker Neurath
2004-05-10 21:18:19 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
In kommentierten StVO-Versionen steten außer der persönlichen
Auslegungen des Kommentierenden üblicherweise auch Zitate aus Urteilen,
Wenn es urteile dazu gab, zum Zeitpunkt des schreibens.
Post by Klaus Mueller
die diese Meinung untermauern oder Unklarheiten in der Formulierung des
Gesetzestextes klarstellen. Das solltest du als schon länger hier
Mitlesender und -schreibender eigentlich wissen.
Weiss ich auch.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Jochen Schoenfisch
2004-05-10 19:29:55 UTC
Permalink
Am Wed, 5 May 2004 14:10:28 +0000 (UTC) schrieb Bernd Sluka hier
folgende Zeilen zum Thema "Re: Interpretation einer Aufreihung von
Post by Bernd Sluka
Post by Steffen Hartl
wie würdet Ihr folgende Schilderkombination interpretieren.
- Parkplatz anfang Schild 314-10
- mit Parkscheibe 2h Schild 1040-32
- zeitliche Beschränkung Schild 1042-?? Mo-Fr. 9-18, Sa 9-12 Uhr
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 68
Da dürfen nur Anwohner (gibt es nicht mehr; jetzt gibt es nur noch
Bewhonher) mit entsprechendem Prkausweis höchstens 2 Stunden mit
Parkscheibe parken und das nur in der Zeit von Monatg bis Freitag 9 bis
18 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr.
Sehe ich fast genauso.
Bernd und ich dürften uns zumindest darin einig sein, dass sich alle
Zusatzschilder immer auf das "eigentliche" Schild beziehen.

Dann würde ich das Schild 1042 aber wie folgt interpretieren:
Zeichen 314 gilt hier nur Mo-Fr 9-18 und Sa 9-12 Uhr. Zu anderen
Zeiten ist Zeichen 314 und damit der gesamte Zusatzschilderwald "nicht
vorhanden". Damit dürftest du dort um 21 Uhr parken, wenn es nicht
durch irgendetwas anderes verboten ist.

Mo-Fr 9-18 und Sa 9-12 Uhr dürfen dort nur Bewohner parken, die eine
Parkscheibe auslegen und nach spätestens 2 Stunden wieder wegfahren.

Interessant wäre die zeitliche Begrenzung mit Zeichen 1042 übrigens
bei Zeichen 315 (Parken auf dem Gehweg). Außerhalb der angegebenen
Zeiten ist dort dann das Parken auf dem Gehweg für alle verboten, je
nach örtlicher Gegebenheit aber das Parken auf der Fahrbahn (das
innerhalb der angegebenen Zeiten ja implizit durch Zeichen 315 mit
StVO § 12 (3) Nr. 2 verboten ist) erlaubt.
Post by Bernd Sluka
Post by Steffen Hartl
was ist der Unterschied wenn auf dem untersten Schild
- nur Anwohner mit Park- Schild 1044-30
ausweisnummer 1 bis 80
frei
Dann sind Anwohner von der Höchstparkdauer, der Parkscheibenpflicht und
den eingeschränkten Zeiten ausgenommen.
Das ist korrekt. Genau genommen sind sie auch vom Parken gemäß Zeichen
314 ausgenommen, dürfen also "ganz normal" parken. Richtig interessant
wird aber auch dieser Aspekt auch erst wieder mit Zeichen 315. Dürften
Bewohner dann etwa auf der Fahrbahn oder gar mit Fahrzeugen mit mehr
als 2,8 t Gesamtmasse auf dem Gehweg parken?

Ich hoffe auf eine fröhliche Diskussion. :-)

Auf Wiedertipp

JOCHEN SCHÖNFISCH aus Herne, jetzt in Mannheim

--
E-Mail: ***@jochen-schoenfisch.de
Bernd Sluka
2004-05-10 19:54:20 UTC
Permalink
Post by Jochen Schoenfisch
Zeichen 314 gilt hier nur Mo-Fr 9-18 und Sa 9-12 Uhr. Zu anderen
Zeiten ist Zeichen 314 und damit der gesamte Zusatzschilderwald "nicht
vorhanden".
Damit scheiterst Du an § 42 Abs. 4 Nr. 2. Das Zusatzschild beschränkt
die *Parkerlaubnis*. Siehe auch § 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchst. e. Das Zeichen
314 kann ein Parkverbot bedeuten.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Jochen Schoenfisch
2004-05-16 18:56:07 UTC
Permalink
Am Mon, 10 May 2004 19:54:20 +0000 (UTC) schrieb Bernd Sluka hier
folgende Zeilen zum Thema "Re: Interpretation einer Aufreihung von
Post by Bernd Sluka
Damit scheiterst Du an § 42 Abs. 4 Nr. 2. Das Zusatzschild beschränkt
die *Parkerlaubnis*. Siehe auch § 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchst. e. Das Zeichen
314 kann ein Parkverbot bedeuten.
Gut, ich hätte nochmal in die StVO schauen sollen. ;-)
Somit kann ich deiner Interpretation zumindest nicht mehr
widersprechen.
Dann kann sich allerdings ein Zusatzschild "Bewohner frei" auch nicht
über andere Zusatzschilder hinwegsetzen, oder?

Und um es nochmal auf die Spitze zu treiben ;-) :
Ist das so zu verstehen, dass ein Zeichen 314 mit dem Zusatzschild
"nur am Sonntag, 29.02." das Parken in dieser Straße (bis zur nächsten
Einmündung) für die nächsten 28 Jahre verbietet?

Auf Wiedertipp

JOCHEN SCHÖNFISCH aus Herne, jetzt in Mannheim

--
E-Mail: ***@jochen-schoenfisch.de
Bernd Sluka
2004-05-17 17:10:27 UTC
Permalink
Post by Jochen Schoenfisch
Ist das so zu verstehen, dass ein Zeichen 314 mit dem Zusatzschild
"nur am Sonntag, 29.02." das Parken in dieser Straße (bis zur nächsten
Einmündung) für die nächsten 28 Jahre verbietet?
Ja.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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