Discussion:
Notorische Stellplatzmarder - wie kann man sich wehren?
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Schmode
2003-12-05 22:25:00 UTC
Permalink
{x-post de.soc.recht.strassenverkehr, de.soc.recht.misc, f'up2 in erstere -
ich bin mir nicht sicher, ob der verkehrsrechtliche oder der
zivilrechtliche Aspekt dieses Falles die größere Bedeutung hat)

Moinsen allerseits;

Man nehme folgendes Szenario: Person A ist Mieter einer Wohnung, zu der ein
Stellplatz im Freien für ein Kfz. gehört. Der Stellplatz ist nicht
abgesperrt, aber nur über eine Einfahrt zu erreichen, an der sich ein
Schild befindet, das auf die private Natur des Platzes hinweist und das
Abschleppen von "Fremdparkern" androht. Die Plätze sind numeriert und durch
Nummernschilder gekennzeichnet.

Ungeachtet dessen findet Herr A in letzter Zeit mit zunehmender Häufigkeit
beim Nachhausekommen vom Dienst (gegen 18 Uhr) oder vom Sport (gegen 22
Uhr) unterschiedliche Fahrzeuge auf "seinem" Parkplatz vor. Diese Fahrzeuge
gehören wahrscheinlich zu einer im Haus gegenüber wohnenden Personengruppe,
die ihren Lebensunterhalt mit dem "Frisieren" von Fahrzeugen zu bestreiten
scheint. Für mindestens ein Fahrzeug ist diese Zugehörigkeit durch ein
lautstarkes Gespräch mit Angehörigen der dort wohnenden Sippschaft
bestätigt, die kürzlich aufgetretenen vier Fälle des "Parkplatznapping"
wurden jeweils mit einem Zettel unter dem Scheibenwischer, der auf den
privaten Charakter des Platzes samt Abschleppankündigung hinwies, "versorgt".

Dennoch wird das illegale Parken fortgesetzt. Herr A hat den Eindruck, von
der (desöfteren schon polizeilich in Erscheinung getretenen) Personengruppe
im Haus gegenüber "ausgetestet" zu werden. Zwar hat Herr A bisher immer
einen Parkplatz in der Nähe finden können, aber so langsam reicht es ihm,
daß er immer öfter abends auf Parkplatzsuche gehen darf, während es sich
"Fremdparker" auf seinem Stellplatz wohnlich einrichten :-(

Herr A überlegt sich jetzt folgende Szenarien:

1. Beim nächsten Vorfall dieser Art ruft er einen Abschleppwagen (dürfte
spät abends schwierig genug sein) und läßt den Besitzstörer "versetzen".
Klar, daß Herr A finanziell hierfür in Vorleistung wird treten müssen. Hat
er darüber hinaus eine weitere Verpflichtung, z. B. den Parkplatzmarder
ausfindig zu machen und ihn über den "neuen" Standort seines Fahrzeugs zu
informieren oder gar dafür zu sorgen, daß das abgeschleppte Fahrzeug
möglichst nah am locus delicti abgesetzt wird?

2. Wie 1., jedoch erscheint vor Eintreffen des Abschleppwagens der Besitzer
des illegal geparkten Fahrzeug und entfernt dieses. Klar hat der
Abschleppunternehmer Anspruch auf Zahlung der Anfahrt und der Rüstzeiten,
aber was muß Herr A auf der Ebene der "Beweissicherung" tun, um seine
wiederum zu erbringende Vorleistung vom Falschparker zurückzuerhalten?
Reichen (digitale) Fotos oder sollte ein Zeuge den Vorgang des
unberechtigten Parkens bestätigen können?

3. Geht Herr A recht in der Annahme, daß sich die Polizei in diesem Stadium
der Auseinandersetzung nicht für diese Angelegenheit interessieren wird?
Ändert sich an dieser Einschätzung etwas, wenn der Besitzer des falsch
geparkten Fahrzeugs schon desöfteren vor dem Verkehrsgericht in Erscheinung
getreten ist?

4. Hat Herr A, vorausgesetzt, es ist Geld bei den "Parkmardern" vorhanden,
irgendeine andere Möglichkeit, diesen Herrschaften juristisch so in den
Allerwertesten treten zu lassen, daß das Kostenrisiko mit größtmöglicher
Sicherheit auf der Seite der Gegenpartei liegt? Wann und mit welchem Ziel
(Klage auf Unterlassung?) könnte mit Erfolg ein Rechtsanwalt eingeschaltet
werden? Herr A ist nun wirklich kein Prozeßhansel, aber daß er sich
ungestraft von diesen Figuren aus der "legal, illegal, sch*ißegal"-Fraktion
vergackeiern lassen soll, sieht er inzwischen nicht mehr so richtig ein...

Gruß von der Elbe -

Ralf

(x-post und f'up2, bitte darauf achten!)
--
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Carsten Krueger
2003-12-06 00:43:58 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
1. Beim nächsten Vorfall dieser Art ruft er einen Abschleppwagen (dürfte
spät abends schwierig genug sein) und läßt den Besitzstörer "versetzen".
Klar, daß Herr A finanziell hierfür in Vorleistung wird treten müssen. Hat
er darüber hinaus eine weitere Verpflichtung, z. B. den Parkplatzmarder
ausfindig zu machen und ihn über den "neuen" Standort seines Fahrzeugs zu
informieren oder gar dafür zu sorgen, daß das abgeschleppte Fahrzeug
möglichst nah am locus delicti abgesetzt wird?
Du glaubst doch wohl nicht, daß du ein Abschleppunternehmen
beauftragen kannst ein fremdes Fahrzeug zu entfernen.

Ruf die Polizei und gut ist.
Gruß Carsten
--
http://learn.to/quote - richtig zitieren
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://oe-faq.de/ - http://www.oe-tools.de.vu/ - OE im Usenet
http://www.spamgourmet.com/ - Emailadresse(n) gegen Spam
Stephan Lange
2003-12-06 01:47:29 UTC
Permalink
Post by Carsten Krueger
Du glaubst doch wohl nicht, daß du ein Abschleppunternehmen
beauftragen kannst ein fremdes Fahrzeug zu entfernen.
Nachdem er die davon ueberzeugt hat, dass das sein Stellplatz,
aber nicht sein Auto ist, dann darf er da ruhig dran glauben.
Post by Carsten Krueger
Ruf die Polizei und gut ist.
Und was passiert wohl, wenn die Polizei hoert, dass sie ein Auto von
einem _PRIVAT_parkplatz im Rahmen einer amtlichen Massnahme
abschleppen lassen soll?

Stephan
Ulrich Huber
2003-12-08 12:46:59 UTC
Permalink
Post by Stephan Lange
Post by Carsten Krueger
Ruf die Polizei und gut ist.
Und was passiert wohl, wenn die Polizei hoert, dass sie ein Auto von
einem _PRIVAT_parkplatz im Rahmen einer amtlichen Massnahme
abschleppen lassen soll?
Genau gar nichts. "Nicht unsere Zuständigkeit". Gerade kürzlich ausprobiert.

Grüsse
Ulrich
Stephan Lange
2003-12-08 18:45:50 UTC
Permalink
Post by Ulrich Huber
Post by Stephan Lange
Und was passiert wohl, wenn die Polizei hoert, dass sie ein Auto von
einem _PRIVAT_parkplatz im Rahmen einer amtlichen Massnahme
abschleppen lassen soll?
Genau gar nichts. "Nicht unsere Zuständigkeit". Gerade kürzlich ausprobiert.
Ja. Genau das wollte ich damit gesagt haben.

Stephan
Dietmar Hollenberg
2003-12-06 08:15:48 UTC
Permalink
Post by Carsten Krueger
Du glaubst doch wohl nicht, daß du ein Abschleppunternehmen
beauftragen kannst ein fremdes Fahrzeug zu entfernen.
Wer sonst sollte rechtmäßig ein Abschleppunternehmen beauftragen können,
wenn nicht der Besitzer/Eigentümer/Mieter des Platzes?
Post by Carsten Krueger
Ruf die Polizei und gut ist.
Der Polizist wird sich gern als Zeuge dafür zur Verfügung stellen, daß
auf einem bestimmten Platz zu einer bestimmten Zeit ein bestimmtes
Fahrzeug gestanden hat. Dann wird er sich in sein Auto setzen und seinen
Job weitermachen. Was er ganz sicher *nicht* tun wird: Ein
Abschleppunternehmen beauftragen.

Und als Zeuge taugt ebenso gut der Fahrer des Abschleppwagens.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Kathinka Wenz
2003-12-06 08:22:58 UTC
Permalink
Post by Carsten Krueger
Du glaubst doch wohl nicht, daß du ein Abschleppunternehmen
beauftragen kannst ein fremdes Fahrzeug zu entfernen.
Natürlich kann er das.
Post by Carsten Krueger
Ruf die Polizei und gut ist.
Die macht genau gar nichts. Die wird nicht mal unbedingt tätig, wenn
jemand auf öffentlichem Grund eine Einfahrt zuparkt, selbst, wenn gerade
Leute aus dieser Einfahrt raus wollen und wegen des Fahrzeuges nicht
können. BTDTNT.

Den Abschlepper musst du in so einem Fall schon selber rufen. Und die
Kosten anschließend beim Verursacher wieder einklagen.

@Ralf: Gibt es eine Möglichkeit, den Parkplatz machanisch zu sichern?
Absperrkette, Pfosten etc.. Das ist mit Sicherheit der einfachste und
vermutlich auch der kostengünstigste Weg.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Jürgen Gerkens
2003-12-06 10:36:50 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Natürlich kann er das.
Wer sonst? :-)
Post by Kathinka Wenz
Die macht genau gar nichts. Die wird nicht mal unbedingt tätig, wenn
jemand auf öffentlichem Grund eine Einfahrt zuparkt, selbst, wenn
gerade Leute aus dieser Einfahrt raus wollen und wegen des Fahrzeuges
nicht können.
Kommt auf das Bundesland an. In Hamburg ruft z.B. auch dann die Polizei den
Abschleppdienst, wenn jemand Ein- oder Ausfahrten blockiert, in
Niedersachsen ist das hingegen eher die Ausnahme.
Post by Kathinka Wenz
Den Abschlepper musst du in so einem Fall schon selber rufen. Und
die Kosten anschließend beim Verursacher wieder einklagen.
Müßte derjenige auch den Anwalt bezahlen, der so etwas erledigt,
wenn man sich selbst nicht damit herumschlagen möchte?

Eine Zeit lang hatte ich es auch mal mit Pappnasen zu tun, die sich hier in
einer einspurigen Straße ständig so dumm gegenüber hingestellt hatte, daß
ich mit meinem nicht ganz kleinen Wagen (4.69 m) nicht mehr aus der
Ausfahrt gelangen konnte, weil das schon physikalisch nicht mehr paßte und
bereits der durch die Straße fahrende Verkehr über den (abgesenkten)
Bürgersteig fahren muß.

Obwohl ich x Mal darauf hingewiesen hatte, daß ich auch sonntags, bzw. spät
abends oder früh morgens sehr weite Wege (210 km zu Prüfungsterminen am
Wochenende, 26 km zum Job, auch feiertags) pünktlich antreten muß und es
dann mit Bus, Bahn oder Taxe nicht mehr schaffen kann, bekam ich ständig
die saudumme Antwort "Kann ja niemand ahnen, daß sie noch weg müssen!"
und ließ dann mehrfach die Polizei aktiv werden, weil anders keine
Einsicht zu erzielen war.

Die Polizei wies mich darauf hin, daß ich bitte erst mal selbst herum fragen
möge, wem der Wagen gehört. Solange das Fahrzeug bekannt ist, ist das ja gut
und schön, aber bei Besuchern, die nicht genug Hirn haben, nicht gegenüber
einer Einfahrt zu parken, wird es schon schwieriger, die erst mal am
nächsten
Morgen zufinden, wenn sie über Nacht bleiben.
Daher schrieb ich mir dann die Rufnummern all derer auf eine Liste, die oder
deren Besuch mich bereits zugeparkt hat und rief zunächst diese Pappenheimer
der Reihe nach an, bis ich denjenigen hatte, der mich blockierte, bzw.
klingelte sie an der Haustür aus dem Bett. Immer den zuerst, der mich
zuletzt zugeparkt hat und jedesmal der Reihe nach die Liste runter, bis ich
die Bahn frei hatte. Das hielt zwar etwas auf, aber andererseits mußte ich
mich ja so verhalten und wenn einem nichts anderes bleibt und die Polizei
genau das vorschlägt. Dann schmeißt man erst mal die rücksichtslosen Parker
alle der Reihe nach am Sonntag morgen um 4:15 aus dem Bett, bis die Einfahrt
frei ist, wenn man zum Frühdienst muß, bzw. auch früher, wenn man über 200
km zur Prüfung vom Fernstudium muß, was man notfalls ja schließlich alles
belegen kann.

Nachdem ein paar Mal alle Häuser derer, die immer wieder entsprechend
rücksichtslos parkten, in aller Herrgottsfrühe hell erleuchtet waren, weil
ich dienstlich in die Firma mußte (was mit ÖPNV zu der Zeit völlig
unmöglich ist), hatte sich das Problem auf wundersame Weise erledigt.
Manches ist eine Frage der Erziehung.
Post by Kathinka Wenz
@Ralf: Gibt es eine Möglichkeit, den Parkplatz machanisch zu sichern?
Absperrkette, Pfosten etc.. Das ist mit Sicherheit der einfachste und
vermutlich auch der kostengünstigste Weg.
Es gibt doch die Möglichkeit, gleich den ganzen Parkplatz an der Zufahrt zu
sperren. Dann brauchen nur alle rechtmäßigen Benutzer einen Schlüssel, es
reicht ein Pfeiler oder eine Kette mit Schloß in der Einfahrt und mit
Schranke und Pinncode ließe sich auf größeren Parkplätzen noch eine
wesentlich komfortablere Lösung schaffen.

Nun aber mal angenommen, es ist so ein Pfeiler oder eine Kette in der
Einfahrt vorgesehen: Dann hätte doch jeder die Möglichkeit, die Einfahrt
wieder zu versperren, nachdem er am Parkplatz ankommt oder diesen verläßt.
Jemand, der sich dort schmarotzenderweise einfach mit hinzu stellt, hätte
praktisch gar keine Möglichkeit, zu beweisen, wenn ihn dort jemand mutwillig
zu erzieherischen Zwecken eingesperrt und er nach Feierabend, wo dann erst
offiziell auffällt, daß da noch einer steht, der dort nicht hin gehört,
abgeschleppt wird. Dort kann ja jeder die Einfahrt abgesperrt haben, nachdem
er die Einfahrt mit dem Wagen passiert hat.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Kathinka Wenz
2003-12-06 12:13:17 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Die macht genau gar nichts. Die wird nicht mal unbedingt tätig, [...]
Kommt auf das Bundesland an.
Ich weiß, die Diskussion hatten wir hier vor einiger Zeit, darum schrieb
ich "nicht unbedingt".
Post by Jürgen Gerkens
In Hamburg ruft z.B. auch dann die Polizei den
Abschleppdienst, wenn jemand Ein- oder Ausfahrten blockiert, in
Niedersachsen ist das hingegen eher die Ausnahme.
Mein Erlebnis stammt aus Hessen.

In Hessen wird BTW nicht mal abgeschleppt, wenn mobile Halteverbots-
schilder (rechtzeitig) wegen Umzug in einer Anwohnerparkzone aufgestellt
werden. Die Polizei meint, da könne man nix machen. Das Umzugsunter-
nehmen kam aus Hamburg und sagte, dort würden sie sofort abschleppen,
Anwohnerparkzone hin- oder her. Zum Glück hatte ich einen Pauschalpreis
und musste die Wartezeit nicht bezahlen. ;-) Die uneinsichtigen
Kommenare der Falschparker, als sie dann endlich kamen, waren das
schlimmste dabei... :-(
Post by Jürgen Gerkens
Den Abschlepper musst du in so einem Fall schon selber rufen. Und
die Kosten anschließend beim Verursacher wieder einklagen.
Müßte derjenige auch den Anwalt bezahlen, der so etwas erledigt,
wenn man sich selbst nicht damit herumschlagen möchte?
Den musst du erst vorstrecken und beim anderen ist evtl. nichts zu
holen. Außerdem schwebt ja immer noch drohend die "Schadensminderungs-
pflicht" +ber einem, so dass es evtl. gar nichts gibt, weil es nicht
verhältnismäßig war. Und dann wird auch der Anwalt nicht bezahlt.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Jürgen Gerkens
2003-12-06 12:53:57 UTC
Permalink
Kathinka Wenz haute in die Tasten:

Huch, kein "Deal" mehr dran? ;-)
Post by Kathinka Wenz
Post by Jürgen Gerkens
Müßte derjenige auch den Anwalt bezahlen, der so etwas erledigt,
wenn man sich selbst nicht damit herumschlagen möchte?
Den musst du erst vorstrecken und beim anderen ist evtl. nichts zu
holen.
Kukuk an den Wagen und verkaufen. ;-)
Post by Kathinka Wenz
Außerdem schwebt ja immer noch drohend die "Schadensminderungs-
pflicht" +ber einem, so dass es evtl. gar nichts gibt, weil es nicht
verhältnismäßig war.
Das ist bei mir nicht das Problem, weil ich durch den hier sehr ungünstigen
Weg des ÖPNV über zwei Stunden brächte, allein auf dem Hinweg und der ÖPNV
zum Teil auch erst viel später fährt, bzw. eben nicht mehr zurück, während
ich mit dem Wagen über die Autobahn in 20 bis 30 Minuten am Arbeitsplatz
wäre, mein Kollege also mehrere Überstunden leisten müßte, bis ich dort
eintreffe und er endlich gehen kann.

Ein Taxi würde inzwischen auch pro Arbeitstag mit >70 Euro zu Buche schlagen
(habe ich neulich gerade nach einem unverschuldeten Unfall getestet), das
aber auch nur, wenn ich den direkten Weg nehme. Oft verbinde ich den
Arbeitsweg aber mit anderen privaten Fahrten in ganz anderer Richtung,
weshalb es dann für mich oft gar nicht zum machen wäre, wenn ich erst mal
wieder per Taxi nach Hause und den Wagen holen müßte.

Und als ich wegen des Techniker Fernstudiums am Wochenende Prüfungstermine
in Osnabrück hatte, die für mich 210 km entfernt waren, habe ich diese
Herrschaften razz fazz kostenpflichtig von der Polizei aufschreiben lassen,
nachdem mir das Gebettel nach freier Ausfahrt wirklich reichlich aus dem
Hals hing.

Irgendwann hat man das dumme Gelaber der Leute dann satt, vor allem dann,
wenn der Kollege so lange nicht nach Hause kann, bis einem endlich die Bahn
frei geräumt worden ist und man dank der Gnade behördlicher Aktivitäten
endlich zur Arbeit fahren darf.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Enrico Dörre
2003-12-06 18:46:34 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Post by Kathinka Wenz
Den Abschlepper musst du in so einem Fall schon selber rufen. Und
die Kosten anschließend beim Verursacher wieder einklagen.
Müßte derjenige auch den Anwalt bezahlen, der so etwas erledigt,
wenn man sich selbst nicht damit herumschlagen möchte?
Da bin ich auch der Meinung das bei jemanden der ein Auto hat etwas zu
holen ist, ud sei es das Auto.
Post by Jürgen Gerkens
Eine Zeit lang hatte ich es auch mal mit Pappnasen zu tun, die sich hier in
einer einspurigen Straße ständig so dumm gegenüber hingestellt hatte, daß
ich mit meinem nicht ganz kleinen Wagen (4.69 m) nicht mehr aus der
Ausfahrt gelangen konnte, weil das schon physikalisch nicht mehr paßte und
bereits der durch die Straße fahrende Verkehr über den (abgesenkten)
Bürgersteig fahren muß.
Da dürften die "§/&%$$ sowieso nicht mehr parken.
Ich kenne einen Fall in einer Einbahnstr. rechts wird geparkt, dann sind
gut 3m Fahrbahn, links ein ein Meter breiter Bürgersteig und daneben
dann die Einfahrt eines Anwohners. Der hatte mit seinem Micra (!)
Probleme da raus zu kommen (wobei man da auch mit einem Vectra noch
problemlos rauskam, er war nur unfähig) und wollte wegen seiner engen
Einfahrt ein Halteverbot gegenüber haben. Begründung für die Ablehnung:
Er kann durch einen Umbau seines Tores das Problem lösen ohne das es der
Allgemeinheit 2 Parkplätze kostet. Er hat zwar ein schmales Tor, aber
das liegt daran das neben seinem Haus eine Tür, dann Torpfeiler und ein
2flügeliges Tor ist. Wenn er, wie die meißten Nachbarn auch, ein
einflügeliges Tor hätte in das die Tür einhakt dann hätte er mehr Breite
zum durchfahren.

Wobei sich mir aber die Frage stellt wann man denn gegenüber von
Einfahrten parken darf, es könnte ja auch sein das dort ein
Gewerbetreibender mit einem Sprinter wohnt.
Post by Jürgen Gerkens
Obwohl ich x Mal darauf hingewiesen hatte, daß ich auch sonntags, bzw. spät
abends oder früh morgens sehr weite Wege (210 km zu Prüfungsterminen am
Wochenende, 26 km zum Job, auch feiertags) pünktlich antreten muß und es
dann mit Bus, Bahn oder Taxe nicht mehr schaffen kann, bekam ich ständig
die saudumme Antwort "Kann ja niemand ahnen, daß sie noch weg müssen!"
Ne ist ja wirklich eine Unverschämtheit sein Grundstück außerhalb der
üblichen Zeiten Mo-Sa. 7.00-7.05 und 16.00-16.05 Uhr verlassen/betreten
zu wollen. :-)
Post by Jürgen Gerkens
Es gibt doch die Möglichkeit, gleich den ganzen Parkplatz an der Zufahrt zu
sperren. Dann brauchen nur alle rechtmäßigen Benutzer einen Schlüssel, es
reicht ein Pfeiler oder eine Kette mit Schloß in der Einfahrt und mit
Schranke und Pinncode ließe sich auf größeren Parkplätzen noch eine
wesentlich komfortablere Lösung schaffen.
Fernbedienung ist das beste. Am allerbesten, wenn das Grundstück sonst
nicht zu betreten ist, ein Tor.
Post by Jürgen Gerkens
Nun aber mal angenommen, es ist so ein Pfeiler oder eine Kette in der
Einfahrt vorgesehen: Dann hätte doch jeder die Möglichkeit, die Einfahrt
wieder zu versperren, nachdem er am Parkplatz ankommt oder diesen verläßt.
Jemand, der sich dort schmarotzenderweise einfach mit hinzu stellt, hätte
praktisch gar keine Möglichkeit, zu beweisen, wenn ihn dort jemand mutwillig
zu erzieherischen Zwecken eingesperrt und er nach Feierabend, wo dann erst
offiziell auffällt, daß da noch einer steht, der dort nicht hin gehört,
abgeschleppt wird. Dort kann ja jeder die Einfahrt abgesperrt haben, nachdem
er die Einfahrt mit dem Wagen passiert hat.
Würde mir gefallen. :-)

Grüße

Enrico
Jürgen Gerkens
2003-12-06 20:05:38 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Da dürften die "§/&%$$ sowieso nicht mehr parken.
Tun sie aber und es ist auch schon vorgekommen, daß Leute so dämlich geparkt
haben, daß andere die herausgerollten Mülltonnen auf die Grundstücke zurück
geschoben haben, damit sie durch die Straße können. Dann kommt die
Müllkutsche, läßt die Tonne stehen, weil die Müllwerker a) nicht auf das
Grundstück dürfen und deshalb auch dann nicht herunter ziehen, wenn sie nur
1c, Abstand vom Weg hat und b) dieses schon aus Prinzip nicht tun, weil der
Wagen die Tonnen per Greifarm vom Weg greifen kann.
Post by Enrico Dörre
Ich kenne einen Fall in einer Einbahnstr. rechts wird geparkt, dann sind
gut 3m Fahrbahn, links ein ein Meter breiter Bürgersteig und daneben
dann die Einfahrt eines Anwohners. Der hatte mit seinem Micra (!)
Probleme da raus zu kommen (wobei man da auch mit einem Vectra noch
problemlos rauskam, er war nur unfähig) und wollte wegen seiner engen
Er kann durch einen Umbau seines Tores das Problem lösen ohne das es
der Allgemeinheit 2 Parkplätze kostet. Er hat zwar ein schmales Tor,
aber
das liegt daran das neben seinem Haus eine Tür, dann Torpfeiler und
ein 2flügeliges Tor ist. Wenn er, wie die meißten Nachbarn auch, ein
einflügeliges Tor hätte in das die Tür einhakt dann hätte er mehr
Breite zum durchfahren.
Diese Sprüche bekomme ich auch zu hören, auch schon mal von der Polizei,
aber niemand denkt vorher mal richtig nach. Die Polente hatte mir auch schon
ganz "schlau" vorgeschlagen hat, den kleinen flachen Zaun zwischen unseren
Garagen abzubauen, damit ich dort besser ausholen kann. Diesem ganz schlauen
Helden habe ich daraufhin aus der Garage eine Schaufel geholt und mit den
Worten in die Hand gedrückt, er könne ja schon mal die stadteigene
Straßenlaterne an der Grundstücksgrenze ausbullen, damit das auch was
bringt, die steht nämlich straßenseitig direkt davor und weicht auch dann
keinen Zentimeter aus, auch nicht, wenn ich den an ihr endenden Zaun
entferne. Der Baum auf der andere Seite wurde vom Vorbewohner als
Ersatzbeflanzung gesetzt, darf also auch nicht weg.
Post by Enrico Dörre
Wobei sich mir aber die Frage stellt wann man denn gegenüber von
Einfahrten parken darf, es könnte ja auch sein das dort ein
Gewerbetreibender mit einem Sprinter wohnt.
Klar könnte ich auch Smart fahren, aber in dem hätte ich nach dem Einschlag
meiner Unfallgegerin Anfang November wohl so lange Brummkreisel gespielt,
bis mein Holzkopf aus dem Gewinde gefallen wäre. Meine Karre hatte sie "nur"
um fast 180 herum geschossen bekommen, als ihr Seat an meiner hinteren Tür
zerschellte. Jetzt habe ich auch ein kleineres Auto, das nicht mehr 4,695,
sondern nur noch 4,59 lang ist, also 10,5 cm kürzer und zudem 4 cm kleiner,
dafür aber eine üble Rundumsicht hat. Das ist dann, wenn die Laternen noch
oder schon aus sind und einen um 4:15 noch niemand mal eben dort heraus
rauslotsen kann, auch schon dann "kriminell", wenn es noch gerade passen
könnte.
Post by Enrico Dörre
Ne ist ja wirklich eine Unverschämtheit sein Grundstück außerhalb der
üblichen Zeiten Mo-Sa. 7.00-7.05 und 16.00-16.05 Uhr verlassen/betreten
zu wollen. :-)
Klar, zumal ich zu solchen Zeiten nahezu nie wegfahre. Meine Arbeitszeiten
hat die Firma vor jahren extra so gelegt, daß ich dann jemanden belästigen
muß, weil er dort steht. ;-)
Post by Enrico Dörre
Post by Jürgen Gerkens
Nun aber mal angenommen, es ist so ein Pfeiler oder eine Kette in der
Einfahrt vorgesehen: Dann hätte doch jeder die Möglichkeit, die
Einfahrt wieder zu versperren, nachdem er am Parkplatz ankommt oder
diesen verläßt. Jemand, der sich dort schmarotzenderweise einfach
mit hinzu stellt, hätte praktisch gar keine Möglichkeit, zu
beweisen, wenn ihn dort jemand mutwillig zu erzieherischen Zwecken
eingesperrt und er nach Feierabend, wo dann erst offiziell auffällt,
daß da noch einer steht, der dort nicht hin gehört, abgeschleppt
wird. Dort kann ja jeder die Einfahrt abgesperrt haben, nachdem er
die Einfahrt mit dem Wagen passiert hat.
Würde mir gefallen. :-)
Wie dir wohl erst der Trick mit dem Kondom und dem Einweckglasgummi oder der
mit dem nassen Stück Schaumgummi gefällt? ;-)

Auch mit einem Schneeball, einer Wasserspritze, etwas Vaseline oder
Eisblumenspray läßt sich da einiges anstellen, je nach Saison. ;-)

Das wäre auch mal ein "Tunig" drin, über das sich Herr A. mehr
freuen würde, als die Kunden der Werkstatt gegenüber. ;-)

Und es geht nicht mal was kaputt dabei. :-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Dietmar Hollenberg
2003-12-06 20:10:42 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Wobei sich mir aber die Frage stellt wann man denn gegenüber von
Einfahrten parken darf, es könnte ja auch sein das dort ein
Gewerbetreibender mit einem Sprinter wohnt.
Der muß seine Einfahrt dann so gestalten, daß er mit den 3m, die ihm
AFAIK die aktuelle Rechtsprechung zugesteht, auskommt. Denn bei weniger
als 3m verbleibender Straßenbreite darf AFAIK gegenüber von Einfahrten
nicht geparkt werden. Ich finde aber gerade keine Quelle. Man korrigiere
mich, wenn "schmale Straße" anders definiert worden ist.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Jürgen Gerkens
2003-12-06 20:31:58 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Der muß seine Einfahrt dann so gestalten, daß er mit den 3m, die ihm
AFAIK die aktuelle Rechtsprechung zugesteht, auskommt. Denn bei
weniger als 3m verbleibender Straßenbreite darf AFAIK gegenüber von
Einfahrten nicht geparkt werden.
Ich finde aber gerade keine Quelle.
Steht im Tatbestandskatalog:

"Sie parkten in der o.a. Straße, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) ein Abstand von weniger als 3
Meter verblieb.
... und behinderten dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer. "

Zeichen 296 ist die Fahrstreifenbegrenzung

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Dietmar Hollenberg
2003-12-07 00:27:24 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
"Sie parkten in der o.a. Straße, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) ein Abstand von weniger als 3
Meter verblieb.
Das ist ein anderer Tatbestand als die 3m Reststraßenbreite gegenüber
einer Ausfahrt.
Wird aber AFAIK analog behandelt.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Jürgen Gerkens
2003-12-08 11:44:37 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jürgen Gerkens
"Sie parkten in der o.a. Straße, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und
der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) ein Abstand von
weniger als 3 Meter verblieb.
Das ist ein anderer Tatbestand als die 3m Reststraßenbreite gegenüber
einer Ausfahrt.
Auch dort bleiben drei Meter Minimum zwischen Fahrzeug und Fahrbahnrand drei
Meter und bei der Behinderung steht nicht, wo derjenige stecken bleiben muß.
Post by Dietmar Hollenberg
Wird aber AFAIK analog behandelt.
Warum kann ich mir vorstellen. :-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Jan Heinz
2003-12-08 13:17:06 UTC
Permalink
"Dietmar Hollenberg" schrieb
Post by Dietmar Hollenberg
Der muß seine Einfahrt dann so gestalten, daß er mit den 3m, die ihm
AFAIK die aktuelle Rechtsprechung zugesteht, auskommt. Denn bei weniger
als 3m verbleibender Straßenbreite darf AFAIK gegenüber von Einfahrten
nicht geparkt werden. Ich finde aber gerade keine Quelle. Man korrigiere
mich, wenn "schmale Straße" anders definiert worden ist.
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem Zusammenhang dann,
wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal rangieren muß, um in seine
Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu kommen. Dabei wird auf die Fähigkeiten
eines durchschnittlichen Autofahrers abgestellt.

Die 3 Meter sind hier also nicht anwendbar. Es kommt hier auf viel mehr
Dinge an, Breite der Einfahrt, Größe des Autos usw.

Grüße

Jan
Jürgen Gerkens
2003-12-08 13:24:33 UTC
Permalink
Post by Jan Heinz
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem Zusammenhang
dann, wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal rangieren muß,
um in seine Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu kommen. Dabei wird
auf die Fähigkeiten eines durchschnittlichen Autofahrers abgestellt.
Die 3 Meter sind hier also nicht anwendbar.
Die 3 Meter müssen _ohnehin_ eingehalten werden!

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Jan Heinz
2003-12-08 13:35:09 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Post by Jan Heinz
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem Zusammenhang
dann, wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal rangieren muß,
um in seine Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu kommen. Dabei wird
auf die Fähigkeiten eines durchschnittlichen Autofahrers abgestellt.
Die 3 Meter sind hier also nicht anwendbar.
Die 3 Meter müssen _ohnehin_ eingehalten werden!
Die 3 Meter sind aber ein anderer Tatbestand. Im Rahmen des Parkverbots
gegenüber Einfahrten in engen Straßen spielen die drei Meter keine Rolle.

Es können sogar noch mehr als 3 Meter übrig bleiben und trotzdem Parkverbot
bestehen. Wenn Du eine schmale Einfahrt und ein großes Auto hast, können
sogar 4 Meter zuwenig sein.

Hatte ich lange genug: Garagentor Bj. 1950, Breite nicht ganz 2 Meter. Wenn
gegenüber (4,60 m Platz) jemand stand, war mit einem Audi A6 kein Rauskommen
mehr. Sah das Ordnungsamt nach einigen Selbstversuchen auch so. Wenn man
hinten am gegenüber parkenden Auto dranstand, war man vorne noch gut 20 cm
in der Garage, so daß auch mit rangieren nichts zu wollen war.

Da aber die lieben Nachbarn nicht gerne 5 Meter laufen wollten, haben wir
das Haus verkauft und sind weggezogen. Übrigens: Parkraum gibt es hier jede
Menge, aber es muß natürlich jeder vor seiner Haustür parken.

Grüße

Jan
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 20:34:08 UTC
Permalink
Post by Jan Heinz
Hatte ich lange genug: Garagentor Bj. 1950, Breite nicht ganz 2 Meter.
Wenn gegenüber (4,60 m Platz) jemand stand, war mit einem Audi A6 kein
Rauskommen mehr.
Das ist IMO ganz allein dein Problem. Wer ein so großes Auto in eine so
kleine Einfahrt quetscht, muß selber sehen, wie er wieder rauskommt.
Oder sich entweder ein kleineres Auto oder eine größere Garage kaufen.
Post by Jan Heinz
Sah das Ordnungsamt nach einigen Selbstversuchen auch
so.
Was sah es so? Daß jemand trotz 4,6m Restbreite falsch parkt? Hat es
Knöllchen zugestellt? Oder ein Parkverbot aufgestellt? Oder dir einfach
den Tipp gegeben, den ich oben schon geschrieben habe?
Post by Jan Heinz
Wenn man hinten am gegenüber parkenden Auto dranstand, war man
vorne noch gut 20 cm in der Garage, so daß auch mit rangieren nichts zu
wollen war.
War der Typ vom Ordnungsamt ein Vollidiot ohne Ahnung von Fahrphysik?
Hat er dir nicht gesagt, daß man erheblich weniger Platz zum Ein- und
Ausfahren braucht, wenn man *rückwärts* in eine Parktasche oder Garage
fährt?

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Jan Heinz
2003-12-09 08:36:52 UTC
Permalink
"Dietmar Hollenberg" schrieb
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jan Heinz
Hatte ich lange genug: Garagentor Bj. 1950, Breite nicht ganz 2 Meter.
Wenn gegenüber (4,60 m Platz) jemand stand, war mit einem Audi A6 kein
Rauskommen mehr.
Das ist IMO ganz allein dein Problem. Wer ein so großes Auto in eine so
kleine Einfahrt quetscht, muß selber sehen, wie er wieder rauskommt.
Oder sich entweder ein kleineres Auto oder eine größere Garage kaufen.
Genau die beknackte Argumentation haben die Nachbarn auch benutzt. Jetzt
bestimmen also schon die Nachbarn, welches Auto man fährt? Es ging unseren
Nebenan-Nachbarn (5er BMW) übrigens genauso.
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jan Heinz
Sah das Ordnungsamt nach einigen Selbstversuchen auch
so.
Was sah es so? Daß jemand trotz 4,6m Restbreite falsch parkt? Hat es
Knöllchen zugestellt? Oder ein Parkverbot aufgestellt? Oder dir einfach
den Tipp gegeben, den ich oben schon geschrieben habe?
Das Ordnungsamt hat kein Parkverbot aufgestellt, weil dieses von Gesetz
wegen auch so galt. Gab Knöllchen für die Nachbarn, die übrigens ohne
weiteres 5 Meter weiter vorne oder hinten hätten parken können und sich nur
um zu zeigen, wer ihrer Meinung nach Chef im Ring ist, genau dahin gestellt
haben.
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jan Heinz
Wenn man hinten am gegenüber parkenden Auto dranstand, war man
vorne noch gut 20 cm in der Garage, so daß auch mit rangieren nichts zu
wollen war.
War der Typ vom Ordnungsamt ein Vollidiot ohne Ahnung von Fahrphysik?
Hat er dir nicht gesagt, daß man erheblich weniger Platz zum Ein- und
Ausfahren braucht, wenn man *rückwärts* in eine Parktasche oder Garage
fährt?
Hast du vielleicht keine Ahnung wie breit 2 m sind? Bei einem so schmalen
Tor musst Du praktisch mit der gesamten Fahrzeuglänge gerade raus bevor du
lenken kannst. Wir haben es ausprobiert. Wir mussten in unsere Garage
vorwärts rein, weil man sonst nicht hätte aussteigen können. Unser
Neben-Nachbar muss in seine Garage rückwärts rein, weil er sonst nicht aus
dem Auto kann. Die Häuser sind Spiegelverkehrt und liegen Garage an Garage.
Er kam genausowenig rein und raus wie wir, obwohl er auf wenige Zentimeter
gefahren ist.

Nur am Rande sei erwähnt, daß unsere Nachbarn in ihre eigene Einfahrt auch
nicht reinkommen, wenn gegenüber jemand steht. Und das wo deren Einfahrt
erstens erheblich breiter ist (weil keine Garage) und zweitens die einen
erheblich breiteren Gehweg vor dem Haus haben.

Es ging den Nachbarn nur darum, allen anderen zu zeigen, daß sie sie triezen
können. Nicht umsonst hat die ganze Straße Streß mit denen gehabt. Aber nach
einigen Anzeigen hat Ruhe geherrscht.

Grüße

Jan
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 20:21:06 UTC
Permalink
Post by Jan Heinz
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem Zusammenhang
dann, wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal rangieren muß, um
in seine Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu kommen. Dabei wird auf
die Fähigkeiten eines durchschnittlichen Autofahrers abgestellt.
Dann muß eine Straße also extra verbreitert werden, damit ein Fahrer mit
seinem 7,49-Tonner und 6m Ladefläche aus seiner 2,35m breiten Ausfahrt
kommt?
Post by Jan Heinz
Die 3 Meter sind hier also nicht anwendbar. Es kommt hier auf viel mehr
Dinge an, Breite der Einfahrt, Größe des Autos usw.
Auf die Größe welches Autos? Das in dem Moment, in dem ich dort parke,
noch 100km entfernt ist? Seit wann muß ich Hellseher sein, um irgendwo
parken zu dürfen?

Ich denke schon, daß es einheitliche Vorgaben für die Restbreite gibt,
sonst gibt es keine Rechtssicherheit. Hast du eine Quelle für deine
Behauptung?

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Jan Heinz
2003-12-09 08:45:11 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jan Heinz
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem Zusammenhang
dann, wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal rangieren muß, um
in seine Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu kommen. Dabei wird auf
die Fähigkeiten eines durchschnittlichen Autofahrers abgestellt.
Ich denke schon, daß es einheitliche Vorgaben für die Restbreite gibt,
sonst gibt es keine Rechtssicherheit. Hast du eine Quelle für deine
Behauptung?
Gerne doch:

"[...] Dem schließt sich der Senat an. Wollte man - wovon offenbar der
Kläger ausgeht - das Tatbestandsmerkmal "schmal" nur dann bejahen,
wenn durch das gegenüber geparkte Fahrzeug eine Ein- bzw. Ausfahrt
praktisch unmöglich wird oder dabei auf die Fähigkeiten eines optimalen
Kraftfahrers beim Rangieren abstellen, wäre den berechtigten Interessen
des Anliegers nicht hinreichend Rechnung getragen. Dem Benutzer einer Auf-
bzw. Ausfahrt können zwar - im Interesse der auf Parkraum angewiesenen
Verkehrsteilnehmer - gewisse Unbequemlichkeiten zugemutet werden, er muss
es jedoch nicht hinnehmen, dass sein Grundstück nur nach mehrmaligem
Rangieren oder nur unter Zuhilfenahme eines besonders geschickten
Kraftfahrers erreicht werden kann. [...]

OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ 7 A 12290/98.OVG


oder hier:

Einmaliges Rangieren ist dem Garagenbenntzer zuzumuten

Auf schmalen Straßen darf gegennber von Grundstückseinfahrten nicht geparkt
werden, auch wenn kein Parkverbotsschild aufgestellt ist. Eine
Autobesitzerin wurde deswegen mit 30 DM Geldbuße belegt. Sie hatte ihren
VW-Passat auf einer 5,05 Meter breiten Straße gegenüber einer
Garagenausfahrt abgestellt, so daß der andere Verkehrsteilnehmer beim
Ausfahren einmal rangieren mußte.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach die Autofahrerin jedoch frei (Ss Z
227/93). Wann eine Straße "schmal" sei, stehe nicht im Gesetz. Entscheidend
sei, ob das noch einigermaßen problemlose Ein- und Ausfahren gewährleistet
sei. Angesichts der größer werdenden Parkraumnot könne man hinnehmen, daß
ein Verkehrsteilnehmer beim Ausfahren aus der Garage einmal rangieren müsse.

Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrncken vom 25. Februar 1994 - Ss (Z)
227/93


Daraus ergibt sich, einmal rangieren ist zumutbar, mehr aber auch nicht.
Eine fixe Breite gibt es nicht. Und wenn man nicht sicher sein kann, ob die
gegenüberliegende Einfahrt noch zu benutzen ist, dann kann man dort nicht
parken. Ganz einfach.

Grüße

Jan
Ralf Kleineisel
2003-12-09 08:52:08 UTC
Permalink
Post by Jan Heinz
Daraus ergibt sich, einmal rangieren ist zumutbar, mehr aber auch nicht.
Eine fixe Breite gibt es nicht.
Das Problem ist aber, daß es vom Auto abhängig ist ob man einmal
rangieren muß oder mehrmals oder gar nicht reinkommt.
Jürgen Gerkens
2003-12-09 14:16:52 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Das Problem ist aber, daß es vom Auto abhängig ist ob man einmal
rangieren muß oder mehrmals oder gar nicht reinkommt.
Nein, _das_ Problem ist, daß Leute zu faul sind, 5 oder 10 weiter zu laufen
und es lieber x Mal in Kauf nehmen, daß andere mit ihrem Wagen nicht mehr
weg kommen, bzw. auch nach mehrfachen Hinweisen, daß man beruflich auch
jederzeit schnell weg kommen muß und dann bei Notfällen nicht erst seine
Rechte erbetteln kann, dermaßen auf dumm und stur schalten, daß sie nur mit
Bußgeldern die Rechte anderer begreifen!

Und zum Thema, daß man da doch wohl rauskommen müsse, reißen dann genau
diejenigen ihre dumme Klappe am meisten auf, die schlichweg zu unfähig sind,
sich rückwärts in normale Lücken zu stellen und dort schon deshalb parken,
weil sie dort gegenüber der Ausfahrt 10 Meter Platz für ihre kunstvolle
Parktechnik geboten bekommen, eben weil andere so vernünftig sind, sich
nicht so dusselig dort hin zu stellen.

Das sind dann genau die Helden, die sogar ohne ein dort stehendes Auto daran
scheitern, mit ihrem Golf an der Stelle zu wenden, während hinterher der
Nachbar aber mit einem größeren Auto noch heraus kommen soll, nachdem sie
sich dort so selten dämlich hingestellt haben.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Ulrich Gehauf
2003-12-09 10:09:20 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jan Heinz
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem
Zusammenhang dann, wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal
rangieren muß, um in seine Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu
kommen. Dabei wird auf die Fähigkeiten eines durchschnittlichen
Autofahrers abgestellt.
Dann muß eine Straße also extra verbreitert werden, damit ein
Fahrer mit seinem 7,49-Tonner und 6m Ladefläche aus seiner 2,35m
breiten Ausfahrt kommt?
Und was ist, wenn er mit einem 40Tonner Sattelzug hat? Ist ja nicht
gesagt, dass das reines Wohngebiet ist...

Gruß
Uli
Elke Bock
2003-12-09 10:38:23 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Dietmar Hollenberg
Dann muß eine Straße also extra verbreitert werden, damit ein
Fahrer mit seinem 7,49-Tonner und 6m Ladefläche aus seiner 2,35m
breiten Ausfahrt kommt?
Und was ist, wenn er mit einem 40Tonner Sattelzug hat? Ist ja nicht
gesagt, dass das reines Wohngebiet ist...
Au ja. Da ist hier ein Gewerbehof an einer kleineren
Vorfahrtstraße mit den üblichen 11m Breite, dessen Einfahrt
ist auch ein wenig schmal. Das gibt immer Spaß, wenn so ein
Laster mit Anhänger 10min rangiert, um da hereinzukommen.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Jürgen Gerkens
2003-12-09 14:17:31 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Au ja. Da ist hier ein Gewerbehof an einer kleineren
Vorfahrtstraße mit den üblichen 11m Breite, dessen Einfahrt
ist auch ein wenig schmal. Das gibt immer Spaß, wenn so ein
Laster mit Anhänger 10min rangiert, um da hereinzukommen.
Was meinst Du was hier los ist, wenn ich Heizöl bekomme
und gegenüber so dusselig geparkt wird. Endstation live!

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Ulrich Gehauf
2003-12-09 10:39:47 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Jan Heinz
Schmal ist nach der Rechtsprechung eine Straße in diesem
Zusammenhang dann, wenn der Benutzer der Einfahrt mehr als einmal
rangieren muß, um in seine Garage/Einfahrt hinein oder hinaus zu
kommen. Dabei wird auf die Fähigkeiten eines durchschnittlichen
Autofahrers abgestellt.
Dann muß eine Straße also extra verbreitert werden, damit ein
Fahrer mit seinem 7,49-Tonner und 6m Ladefläche aus seiner 2,35m
breiten Ausfahrt kommt?
Und was ist, wenn er einen 40Tonner Sattelzug hat? Ist ja nicht
gesagt, dass das reines Wohngebiet ist...

Gruß
Uli
grummich_frank
2003-12-06 09:18:54 UTC
Permalink
Carsten Krueger schrieb in Nachricht ...
Post by Carsten Krueger
Post by Ralf Schmode
1. Beim nächsten Vorfall dieser Art ruft er einen Abschleppwagen (dürfte
spät abends schwierig genug sein) und läßt den Besitzstörer "versetzen".
Klar, daß Herr A finanziell hierfür in Vorleistung wird treten müssen. Hat
er darüber hinaus eine weitere Verpflichtung, z. B. den
Parkplatzmarder
Post by Carsten Krueger
Post by Ralf Schmode
ausfindig zu machen und ihn über den "neuen" Standort seines Fahrzeugs zu
informieren oder gar dafür zu sorgen, daß das abgeschleppte Fahrzeug
möglichst nah am locus delicti abgesetzt wird?
Du glaubst doch wohl nicht, daß du ein Abschleppunternehmen
beauftragen kannst ein fremdes Fahrzeug zu entfernen.
Na sicher kann er das - er muss in Vorlage gehen und schwupp - weg
isser.
Post by Carsten Krueger
Ruf die Polizei und gut ist.
Was ist dann gut?

Frank
Jan Peters
2003-12-06 09:48:50 UTC
Permalink
Post by Carsten Krueger
Du glaubst doch wohl nicht, daß du ein Abschleppunternehmen
beauftragen kannst ein fremdes Fahrzeug zu entfernen.
Wenn es sein Parkplatz ist, kann er das natürlich machen.
Post by Carsten Krueger
Ruf die Polizei und gut ist.
Die wird sich dafür nicht interessieren.

cu

Jan
Ralf
2003-12-06 08:38:00 UTC
Permalink
Hallo Ralf,

gibt es eine Möglichkeit, Deinen Stellplatz beispielsweise mittels einer
Kette zu sichern?
Als Erstmaßnahme würde ich meine Stellplatznachbarn bitten, sich so
hinzustelen, daß Dein Stellplatz nicht mehr nutzbar ist. Dann würde ich
meinen Vermieter über das Problem informieren und in auffordern, die
Benutzbarkeit des angemieteten Stellplatzes sicherzustellen (absperrbarer
Pfosten vor jedem Stellplatz etc.) und mich darüber kundig machen, ob die
Miete für den Stellplatz gekürzt werden kann.
Wenn das alles nichts helfen sollte, tritt an dem unrechtmäßig parkenden
Fahrzeugen Luftverlust an einem/mehreren Reifen auf.
Ja, ich weiß, daß dies Sachbeschädigung ist. Doch solchen Leuten auf
juristischem Wege die Grenzen zu zeigen fruchtet meist nicht, da sie kein
Unrechtsbewußtsein haben, wie ihr Verhalten klar zeigt...
--
mfg Ralf
Jürgen Gerkens
2003-12-06 10:36:41 UTC
Permalink
Post by Ralf
Wenn das alles nichts helfen sollte, tritt an dem unrechtmäßig
parkenden Fahrzeugen Luftverlust an einem/mehreren Reifen auf.
Keine gute Idee, vor allem dann, wenn dort ein Schild mit $Nummernschild
angebracht ist. Rate mal, wer dann in der Folge auf seinem eigenen Parkplatz
laufend platte Füße hat, wenn er an den falschen gerät.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Rainer Schmidt
2003-12-07 08:33:00 UTC
Permalink
Post by Ralf
hinzustelen, daß Dein Stellplatz nicht mehr nutzbar ist. Dann würde ich
meinen Vermieter über das Problem informieren und in auffordern, die
Benutzbarkeit des angemieteten Stellplatzes sicherzustellen (absperrbarer
Pfosten vor jedem Stellplatz etc.) und mich darüber kundig machen, ob die
Miete für den Stellplatz gekürzt werden kann.
Warum Miete kürzen? Was hat der Vermieter damit zu tun?
Wenn die einzelne Partei eine Absperrung haben möchte, kann sie nachfragen
ob sie die errichten darf. Zahlen darf er sie dann sowieso.

Gruß Rainer
grummich_frank
2003-12-07 09:05:13 UTC
Permalink
Rainer Schmidt schrieb in Nachricht ...
Post by Rainer Schmidt
Post by Ralf
hinzustelen, daß Dein Stellplatz nicht mehr nutzbar ist. Dann würde ich
meinen Vermieter über das Problem informieren und in auffordern, die
Benutzbarkeit des angemieteten Stellplatzes sicherzustellen
(absperrbarer
Post by Rainer Schmidt
Post by Ralf
Pfosten vor jedem Stellplatz etc.) und mich darüber kundig machen, ob die
Miete für den Stellplatz gekürzt werden kann.
Warum Miete kürzen? Was hat der Vermieter damit zu tun?
Wenn die einzelne Partei eine Absperrung haben möchte, kann sie nachfragen
ob sie die errichten darf. Zahlen darf er sie dann sowieso.
BGB §§ 535 ff
Rainer Schmidt
2003-12-07 18:57:42 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
BGB §§ 535 ff
Und?
Gewährt der Vermieter nicht die Nutzung?
Das der Vermieter meistens der Doofe ist habe ich bereits aus eigener
Erfahrung gelernt. Aber im vorliegenden Fall hat der Mieter den Platz doch
wohl in vollem Bewustsein gemietet und konnte sich über die Position,
Zustand und Sicherungsmaßnahmen informieren. Wenn er einen Wohnung mit
Schranke haben wollte, hätte er was anderes nehmen sollen.
Gruß Rainer
grummich_frank
2003-12-07 19:07:26 UTC
Permalink
Rainer Schmidt schrieb in Nachricht ...
Post by Rainer Schmidt
Post by grummich_frank
BGB §§ 535 ff
Und?
Gewährt der Vermieter nicht die Nutzung?
Das der Vermieter meistens der Doofe ist habe ich bereits aus eigener
Erfahrung gelernt. Aber im vorliegenden Fall hat der Mieter den Platz doch
wohl in vollem Bewustsein gemietet und konnte sich über die Position,
Zustand und Sicherungsmaßnahmen informieren. Wenn er einen Wohnung mit
Schranke haben wollte, hätte er was anderes nehmen sollen.
...ich würde annehmen, dass die Mietsache (=der Parkpaltz) benutzbar
sein muss...gebrauchfähig. Wenn das mittlerweile eine Sicherung
bedeutet, weil sich sonst andere draufstellen...

Frank
Rainer Schmidt
2003-12-08 19:52:12 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
...ich würde annehmen, dass die Mietsache (=der Parkpaltz) benutzbar
sein muss...gebrauchfähig. Wenn das mittlerweile eine Sicherung
bedeutet, weil sich sonst andere draufstellen...
Also ist nach Deiner Meinung (bzw. Gesetzesmeinung) der Vermieter für das
zunehmend unverschämte Verhalte einiger Zeitgenossen zuständig und muss dies
mit Geld und Einsatz ausbügeln.
Wäre es nicht Sache des Staates das Eigentum anderer zu schützen? Wenn Dir
jemand 10? klaut muss der Staat auch tätig werden.
Dabei wäre das Problem so einfach zu lösen. Man müsste dem
Stellplatzeigentümer nur weitergehende Rechte einräumen.
Gruß Rainer
Jürgen Gerkens
2003-12-08 23:41:07 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Wäre es nicht Sache des Staates das Eigentum anderer zu schützen?
Wenn Dir jemand 10? klaut muss der Staat auch tätig werden.
Dabei wäre das Problem so einfach zu lösen. Man müsste dem
Stellplatzeigentümer nur weitergehende Rechte einräumen.
Wenn derjenige, der nach solchem Geparke abgeschleppt wird, sein Auto erst
vom Hof eines Abschleppunternehmens fahren kann, wenn _er_ die durch _sein_
Verhalten verursachten Abschleppkosten bereits bezahlt hat, hätten das einen
nicht unerheblichen Lerneffekt zur Folge.

Dann würden einige sehr bald sehr viel besser darauf achten, wohin sie ihr
Blech stellen und auch gern mal 5 Meter mehr zur Tür laufen.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Rainer Schmidt
2003-12-09 15:36:29 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Wenn derjenige, der nach solchem Geparke abgeschleppt wird, sein Auto erst
vom Hof eines Abschleppunternehmens fahren kann, wenn _er_ die durch _sein_
Verhalten verursachten Abschleppkosten bereits bezahlt hat, hätten das einen
nicht unerheblichen Lerneffekt zur Folge.
Und wenn Dir dann der Halter zurück schreibt, sein arbeitsscheuer und
sozialhilfe empfangender Freund hab das Auto dort abgestellt, wie siehst
Du dann die Chancen an Dein Geld zu kommen?
Gruß Rainer
Martin Fischer
2003-12-06 10:22:26 UTC
Permalink
...Schild befindet, das auf die private Natur des Platzes hinweist und das
Abschleppen von "Fremdparkern" androht.
Dann sollte man solches auch durchführen ansonst braucht man nicht damit
drohen
Hat er darüber hinaus eine weitere Verpflichtung, z. B. den
Parkplatzmarder
ausfindig zu machen und ihn über den "neuen" Standort seines Fahrzeugs zu
informieren oder gar dafür zu sorgen, daß das abgeschleppte Fahrzeug
möglichst nah am locus delicti abgesetzt wird?
Ja, es gibt eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heisst ,auf den
nächsten öffentlichen Parkplatz schleppen reicht aus. meisst kennen sich
aber auch gute Abschleppunternehmen damit aus. Auch sollte man den
günstigsten Abschleppunternehmer wählen. Danach ruft man die Polizei an und
gibt die Autonummer und den neuen Platz an wo das Fahrzeug steht, dann kann
der Eigentümer des Fahrzeugs sich an die Polizei wenden und findet sein
Fahrzeug wieder.
...Reichen (digitale) Fotos oder sollte ein Zeuge den Vorgang des
unberechtigten Parkens bestätigen können?
ich mach immer ein zwei digitale Fotos, sowas reicht aus.
3. Geht Herr A recht in der Annahme, daß sich die Polizei in diesem Stadium
der Auseinandersetzung nicht für diese Angelegenheit interessieren wird?
Ja. Wer ohne den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen
Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und
begeht eine Besiitzstörung i.S. von § 858 BGB bzw. Eigentumsstörung i.S.
von § 1004 BGB (OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206). Das ist Privatrecht und
interessiert die Polizei nicht im Geringsten.
Ändert sich an dieser Einschätzung etwas, wenn der Besitzer des falsch
geparkten Fahrzeugs schon desöfteren vor dem Verkehrsgericht in Erscheinung
getreten ist?
Meines Wissens nach :Nein.
4. Hat Herr A, vorausgesetzt, es ist Geld bei den "Parkmardern" vorhanden,
irgendeine andere Möglichkeit, diesen Herrschaften juristisch so in den
Allerwertesten treten zu lassen, daß das Kostenrisiko mit größtmöglicher
Sicherheit auf der Seite der Gegenpartei liegt?
rechtzeitig Rechtsschutzversicherung abschliessen oder eben das (kleine)
Kostenrisiko tragen
Wann und mit welchem Ziel
(Klage auf Unterlassung?) könnte mit Erfolg ein Rechtsanwalt eingeschaltet
werden?
Wenn die Rechnung des Abschleppunternehmens bei mir eintrudelt übergebe ich
alle Daten meinem Anwalt, mehr hab ich dann damit nicht mehr zu tun.
Herr A ist nun wirklich kein Prozeßhansel, aber daß er sich
ungestraft von diesen Figuren aus der "legal, illegal,
sch*ißegal"-Fraktion
vergackeiern lassen soll, sieht er inzwischen nicht mehr so richtig ein...
dann möge er konsequent handeln ;)

Grüßle aussm Süden
René 'vollmi' Vollmeier
2003-12-06 10:32:54 UTC
Permalink
Hi
Post by Martin Fischer
Ja, es gibt eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heisst ,auf den
nächsten öffentlichen Parkplatz schleppen reicht aus.
Was wäre wenn man das Schild ändert und eine $hoheSumme als Miete für
unrechtmässiges Parken draufschreibt? Danach wenn das Auto mit einer
Parkkralle versieht und erst wieder freigibt wenn $hoheSumme bezahlt
wurde?

mfG René
Lothar Cezanne
2003-12-06 16:32:23 UTC
Permalink
Post by René 'vollmi' Vollmeier
Was wäre wenn man das Schild ändert und eine $hoheSumme als Miete für
unrechtmässiges Parken draufschreibt? Danach wenn das Auto mit einer
Parkkralle versieht und erst wieder freigibt wenn $hoheSumme bezahlt
wurde?
Das wäre imo äquivalent mit Zuparken: Nötigung.

lc#
Jürgen Gerkens
2003-12-06 16:53:52 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Das wäre imo äquivalent mit Zuparken: Nötigung.
An der Interpretation, was in diesem Zusammenhang alles als Nötigung
betrachtet werden kann und was nicht, fand ich bisher auch bei Diskussionen
mit der Polizei stets folgendes komisch:

Parke ich einen Nachbarn, der meine Einfahrt trotz x-fachem Hinweis, daß ich
zu jeder Tag und Nachtzeit sofort losfahren können muß, mit je einem
Fahrzeug vor und hinter ihm fest, damit er endlich mal gegreift, wie
ärgerlich seine Zuparkerei ist, geht das als Nötigung durch.

Wollte ich _zuvor_ zur Anzeige bringen, daß Fahrzeugführer X trotz
mehrfachem Hinweis, daß ich jederzeit aus beruflichen Gründen freie Fahrt
aus der Einfahrt / Garage brauche, mein in der Garage stehendes Fahrzeug
blockiert, weshalb ich, da ich zunächst sehr freundlich um Unterlassung
gebeten und später auch entsprechend deutlich mit Konsequenzen gedroht habe,
also nach inzwischen mehrfachen Aufforderungen, dieses zu unterlassen, doch
wohl von Vorsatz ausgehen können. Nach x-fachen Diskussionen kann man doch
wohl nicht mehr ernsthaft die Ausrede bringen, daß man sich dort
versehentlich hingestellt hätte.

Warum sollte das (laut Polizei) im Wiederholten Fall nicht schon als
Nötigung betrachtet und auch entsprechend zur Anzeige gebracht werden
können? Wenn ich statt dessen aber mal meinerseits zu "Erklärungszwecken"
umgekehrt den anderen Wagen mit unseren Autos an der Wegfahrt hindere, ist
es auf einmal doch Nötigung.

Von der Sache ändert sich schließlich nichts, denn X weiß schließlich
haargenau, daß ich nicht weg kann, wenn er sein Auto dort widerrechtlich
abstellt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Jan Schejbal
2003-12-06 17:41:30 UTC
Permalink
Hallo!
Es könnte so sein (IANAL):
Wenn jemand sich vor deine Ausfahrt stellt, tut er dies, um zu parken,
nicht um dich zu behindern. (IMHO *kein* Vorsatz; höchstens
Inkaufnahme)
Wenn du jemanden aus "erzieherischen" Gründen zuparkst, geschieht dies
Vorsätzlich
Jan
PS: Ist nur geraten
--
Use "FROM NG" in the subject of e-mail replies, please.
A filter deletes all mails without this string.
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!
Kathinka Wenz
2003-12-06 17:44:09 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Das wäre imo äquivalent mit Zuparken: Nötigung.
Was noch unbewiesen wäre. Bisher hat niemand ein Urteil von 1995 oder
jünger liefern können, bei dem Zuparken Nötigung gewesen wäre. Anfang
1995 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass passive Handlungen
keine Nötigung sein können.

Gruß, kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Lothar Cezanne
2003-12-07 21:22:22 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Was noch unbewiesen wäre. Bisher hat niemand ein Urteil von 1995 oder
jünger liefern können, bei dem Zuparken Nötigung gewesen wäre. Anfang
1995 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass passive Handlungen
keine Nötigung sein können.
Wie definiert die Juristerei aktive/passive Handlungen? Das Zuparken
mittels davor abgestelltem Fahrzeug ist die Folge einer aktiven Handlung
mit dem Ziel, den ungewünschten Wagen zu blockieren. Kann die gewollte
Folge einer aktiven Handlung als passive Handlung angesehen werden?

Ich selbst bin während meiner Zivi-Zeit (_vor_ 1995) in FFM mal
ordentlich zugeparkt worden, vorne wie hinten. Die hinzugezogenen
Polizisten meinten, das liefe auf Nötigung hinaus, ich müsse aber ggfs.
selbst klagen.

lc#
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 02:02:49 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Wie definiert die Juristerei aktive/passive Handlungen?
Das Problem sind in dem Fall nicht aktive/passive Handlungen (was ist
eine passive Handlung? 8-|), sondern die Drohung mit einem empfindlichen
Übel. Hier konnte noch niemand erläutern, worin das empfindliche Übel
liegen soll, mit dem ein stehendes Auto droht.
Post by Lothar Cezanne
Das Zuparken
mittels davor abgestelltem Fahrzeug ist die Folge einer aktiven
Handlung mit dem Ziel, den ungewünschten Wagen zu blockieren.
Aber nicht doch. Das geschieht genau so gedankenlos wie das verbotene
Parken auf dem Privatplatz zu dem Zweck, sein Auto irgendwo abzustellen.
Daß man damit jemanden blockiert, hat man gar nicht bemerkt...
Post by Lothar Cezanne
Ich selbst bin während meiner Zivi-Zeit (_vor_ 1995) in FFM mal
ordentlich zugeparkt worden, vorne wie hinten. Die hinzugezogenen
Polizisten meinten, das liefe auf Nötigung hinaus, ich müsse aber ggfs.
selbst klagen.
Allein der Beweis, daß du *absichtlich* so zugeparkt worden bist, dürfte
schon schwer fallen. Dann noch nachzuweisen, daß du am Wegfahren
gehindert werden solltest, dürfte noch schwerer sein. Und dann auch noch
das empfindliche Übel zu definieren, mit dem die Autos drohen, dürfte so
gut wie unmöglich sein.

Diese ganze kranke Definition ist (IMO unter Rechtsbeugung) geschaffen
worden, um massiv gegen unliebsame Friedensdemonstranten vorgehen zu
können, die die Sitzblockade als probates Mittel für effektive
Demonstrationen mit wenig Teilnehmern gefunden hatten. Da die "normalen"
Bußen dafür Peanuts waren, hat man mit der Nötigung einen
Straftatbestand daraus gemacht. Und positiverweise haben sich
zweieinhalb Jahrzehnte später Richter gefunden, die erkannt haben, daß
diese Gesetzesauslegung falsch war.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Andreas Erber
2003-12-08 19:51:45 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Lothar Cezanne
Wie definiert die Juristerei aktive/passive Handlungen?
Das Problem sind in dem Fall nicht aktive/passive Handlungen (was ist
eine passive Handlung? 8-|), sondern die Drohung mit einem
empfindlichen Übel. Hier konnte noch niemand erläutern, worin das
empfindliche Übel liegen soll, mit dem ein stehendes Auto droht.
In einer fremden Stadt z.b. mit nicht nach Hause kommen, sich ein
Hotelzimmer nehmen, Termine verpassen, od. mit dem Zug, Taxi statt dem Auto
fahren, Auto später wieder abholen einen Haufen Geld auslegen müssen, den
man vielleicht gar nicht mal so einfach hat.

Wie ist denn das wenn so ein armer Student am Monatsende abgebrannt ist, der
Tank ist voll und das Auto zugeparkt. Dann ist er genau noch so mobil wie
ihn seine Füße tragen.

Auf jeden Fall ist der Haufen Ärger den man hat wenn einen einer gnadenlos
zuparkt ziemlich Übel.

LG Andy
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 20:38:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Erber
Auf jeden Fall ist der Haufen Ärger den man hat wenn einen einer
gnadenlos zuparkt ziemlich Übel.
Nicht viel weniger Ärger hat man, wenn man seinen eigenen, als frei
erwarteten Stellplatz in einer dicht zugeparkten City nicht nutzen kann.
Aber dieses "Blockieren" ist ja angeblich keine Bedrohung mit einem
empfindlichen Übel.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Ulrich Huber
2003-12-09 14:05:20 UTC
Permalink
Post by Andreas Erber
Auf jeden Fall ist der Haufen Ärger den man hat wenn einen einer gnadenlos
zuparkt ziemlich Übel.
Aber der kann genauso sein, wenn einem der Stellplatz zugeparkt wird.
Neulich wollte ich auf meinen Stellplatz das Auto abstellen, leider war er
zugeparkt. Ich musste für einige Tage weg (mit dem Zug), in der Nähe konnte
ich das Auto nirgendwo stehen lassen (Parkzeitbeschränkung), musste weiter
weg fahren, Taxi zum Bahnhof genommen, Zug verpasst, Fahrkahrte verfallen,
Termin verpasst usw. Ich bin immer noch so stinksauer, dass ich deswegen
Schadensersatz haben will, notfalls auch per Klage.

Grüsse
Ulrich
Kathinka Wenz
2003-12-08 19:46:47 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by Kathinka Wenz
Was noch unbewiesen wäre. Bisher hat niemand ein Urteil von 1995 oder
jünger liefern können, bei dem Zuparken Nötigung gewesen wäre. Anfang
1995 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass passive Handlungen
keine Nötigung sein können.
Wie definiert die Juristerei aktive/passive Handlungen?
In dem Urteil ging es konkret um Sitzblockade.
Post by Lothar Cezanne
Das Zuparken
mittels davor abgestelltem Fahrzeug ist die Folge einer aktiven Handlung
mit dem Ziel, den ungewünschten Wagen zu blockieren. Kann die gewollte
Folge einer aktiven Handlung als passive Handlung angesehen werden?
Wenn ich mich auf die Straßenbahnschienen setze, ist es auch die Folge
einer aktiven Handlung mit dem Ziel, etwas zu blockieren.

Ob ich mich oder meinen Wagen nehme, da kann ich keine richtigen
Unterschied erkennen.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Jürgen Gerkens
2003-12-08 23:59:57 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Wenn ich mich auf die Straßenbahnschienen setze, ist es auch die Folge
einer aktiven Handlung mit dem Ziel, etwas zu blockieren.
Ob ich mich oder meinen Wagen nehme, da kann ich keine richtigen
Unterschied erkennen.
Wenn jemand bereits mehrfach darüber informiert wurde, daß er dort andere
blockiert und dort auch schon auf Drängen der Rennleitung vertrieben worden
ist, gehe ich in der Folgen auch davon aus, daß diese Handlung aktiv, bewußt
und gezielt erfolgt, vor allem dann, wenn _vor und hinter ihm reichlich
Platz ist, um denjenigen, der sich mal wieder paßgenau vor die Ausfahrt
stellen "mußte", auch noch schön zuzuparken.

Mag ja sein, daß jemand wirklich so wenig Durchblick hat, daß er nicht
rafft, daß er dort jemanden in seiner Einfahrt oder Garage festsetzt. Aber
wer wirklich so wenig Mus in der Birne hat, daß ihn schon eine Situation im
ruhenden Verkehr überfordert, der ist dann meiner Meinung nach erst recht
überfordert, wenn er im fleißenden Verkehr auf plötzlich eintretende
Situationen reagieren muß. Wer sich also noch nach wiederholten Vorfällen
dieser Art auf ein Versehen berufen will, bei dem stellt sich IMHO die
Frage, ob er nicht generell am Steuer überfordert ist.

Die damals verurteilten Nötigungen hatten immerhin politische Zwecke als
Ursache und stellten eine Form der Demonstration dar. Wenn dann gar nur
"demonstiert" werden soll, daß es jemandem absolut schnurz ist, daß andere
ihre Stellplätze oder Garage überhaupt frei nutzen können, wofür sie zahlen
oder gar nicht erst mit dem Auto wegfahren können, gehe ich im
Wiederholungsfall definitiv von Nötigung aus, weil das wirklich keine
Behinderung mehr ist, zu der es mal versehentlich gekommen ist.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Kathinka Wenz
2003-12-09 15:54:06 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
gehe ich im
Wiederholungsfall definitiv von Nötigung aus, weil das wirklich keine
Behinderung mehr ist, zu der es mal versehentlich gekommen ist.
Dann ist es eine Behinderung mit Vorsatz, aber trotzdem keine Nötigung,
da er dich nicht bedroht.

Egal, wie ärgerlich solche Situationen sind, man sollte keine
Tatbestände erfinden, nur weil sie einem gerade in den Kram passen.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Jürgen Gerkens
2003-12-09 18:02:52 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Jürgen Gerkens
gehe ich im
Wiederholungsfall definitiv von Nötigung aus, weil das wirklich keine
Behinderung mehr ist, zu der es mal versehentlich gekommen ist.
Dann ist es eine Behinderung mit Vorsatz, aber trotzdem keine
Nötigung, da er dich nicht bedroht.
Als vorsätzliche Behinderung empfinde ich es, wenn ich nicht weg fahren
kann, wenn ich irgendwo hin möchte. Werde ich auch dann bewußt zugeparkt,
nachdem ich darauf hingewiesen habe, daß ich auch früh, spät und am
Wochenende zur Arbeit fahren könne muß und sicher auch abgemahnt werde,
wenn das wegen solcher Arschlöcher nicht pünktlich möglich ist, bzw. zu
spät zu weit entfernt stattfindeden Prüfungen komme, weil ich erst mal
den Fahrer finden, dann betteln und auch noch diskutieren muß, dann ist
das mindestens genau so nötigend, wie jemandem, der 10 km lang mit 120 auf
der linken Spur herum eiert mit dem Fernlicht aufzuwecken.
Post by Kathinka Wenz
Egal, wie ärgerlich solche Situationen sind, man sollte keine
Tatbestände erfinden, nur weil sie einem gerade in den Kram passen.
Siehe oben. Es geht nicht nur darum, daß ich mal nicht zu Edeka oder ins
Kino fahren kann, sondern darum, daß ich bewußt daran gehindert wurde,
pünktlich zu Weiterbildungen oder zur Arbeit gelangen zu können. Und das
geht sehr viel weiter als nur ein Eingriff in persönliche Freiheiten.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Kathinka Wenz
2003-12-09 19:29:27 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Post by Kathinka Wenz
Egal, wie ärgerlich solche Situationen sind, man sollte keine
Tatbestände erfinden, nur weil sie einem gerade in den Kram passen.
Siehe oben. Es geht nicht nur darum, daß ich mal nicht zu Edeka oder ins
Kino fahren kann, sondern darum, daß ich bewußt daran gehindert wurde,
pünktlich zu Weiterbildungen oder zur Arbeit gelangen zu können.
Da dich niemand festhält, kannst du dir ein Taxi nehmen.

Würde ich jemand festhalten, wäre es Freiheitsberaubung. Würde jemand
drohen, dich zu schlagen oder deinen Wagen zu zerkratzen, wenn du in
dein Auto steigst und wegfährst, dann wäre es Nötigung. Genauso, wie es
Nötigung ist, wenn du in deinem Auto einen Fußgänger, der dir den Weg
blockiert, wegschiebst. Weil es dann eine aktive Handlung von dir ist.
Post by Jürgen Gerkens
Und das
geht sehr viel weiter als nur ein Eingriff in persönliche Freiheiten.
Ja, glaub ich dir alles, es ist aber trotzdem keine "Nötigung". Dann ist
es eben ein "Eingriff in die persönliche Freiheit".

Ich kann dich und deinen Ärger ja verstehen, wir waren hier auch schon
durch Parker in unserem Hof eingesperrt, ich weiß, wie das ist. Es
ändert aber nichts daran, dass es weder Freiheitsberaubung noch Nötigung
ist. Genauso wenig wie es Terrorismus oder Mord ist. Ganz einfach.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Dietmar Hollenberg
2003-12-06 17:40:48 UTC
Permalink
Post by Lothar Cezanne
Post by René 'vollmi' Vollmeier
Was wäre wenn man das Schild ändert und eine $hoheSumme als Miete für
unrechtmässiges Parken draufschreibt? Danach wenn das Auto mit einer
Parkkralle versieht und erst wieder freigibt wenn $hoheSumme bezahlt
wurde?
Das wäre imo äquivalent mit Zuparken: Nötigung.
Die Schranke an der Ausfahrt eines Parkhauses ist Nötigung? Oder was ist
an dieser Wegfahrsperre anders? Man kann auf dem Schild gleichzeitig
angeben, wo die Parkgebühr zu entrichten ist. Ist im Normalfall ja nur
wenige Meter vom Parkplatz entfernt, meistens näher als die
Kassenautomaten in einem großen Parkhaus.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Lothar Cezanne
2003-12-07 21:15:36 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Die Schranke an der Ausfahrt eines Parkhauses ist Nötigung? Oder was ist
an dieser Wegfahrsperre anders? Man kann auf dem Schild gleichzeitig
Den Part mit der Kohle habe ich übersehen. Mea culpa.

lc#
Ottmar Ohlemacher
2003-12-06 14:18:21 UTC
Permalink
Post by René 'vollmi' Vollmeier
Hi
Post by Martin Fischer
Ja, es gibt eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heisst ,auf den
nächsten öffentlichen Parkplatz schleppen reicht aus.
Was wäre wenn man das Schild ändert und eine $hoheSumme als Miete für
unrechtmässiges Parken draufschreibt? Danach wenn das Auto mit einer
Parkkralle versieht und erst wieder freigibt wenn $hoheSumme bezahlt
wurde?
Die Idee gefällt mir. Ob das aber so funktioniert und durchsetzbar ist
halte ich für fraglich.

mfG Ottmar
--
-ACHTUNG- Das Emailpostfach im Header ist für Spam und wird nicht geleert oder
eingesehen. Wer mich per Mail sicher erreichen will, der muß
"yyyyyyy" in der Adresse gegen "emacher" ersetzen. Danke für Verständnis, aber
257 Spam-Mails an einem Tag waren dann doch etwas zu viel. mfG Ottmar
Dietmar Hollenberg
2003-12-07 00:37:30 UTC
Permalink
Post by Ottmar Ohlemacher
Post by René 'vollmi' Vollmeier
Was wäre wenn man das Schild ändert und eine $hoheSumme als Miete für
unrechtmässiges Parken draufschreibt? Danach wenn das Auto mit einer
Parkkralle versieht und erst wieder freigibt wenn $hoheSumme bezahlt
wurde?
Die Idee gefällt mir. Ob das aber so funktioniert und durchsetzbar ist
halte ich für fraglich.
Parkhäuser funktionieren genau so. Sie haben Aushänge mit
Nutzungsbedingungen, Preistafeln und *Schranken*. Ob das Wegfahren ohne
Bezahlung mit einer Schranke oder einer Kralle verhindert wird, ist doch
nur ein kleines technisches Detail, das logisch begründet ist: An einer
gemieteten Parkfläche ist kein Platz für eine elektrische Schranke.

Ein Problem dürfte man eher bekommen, wenn man diese sicher nicht
unerheblichen Einnahmen nicht versteuert :-)

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Kathinka Wenz
2003-12-06 10:42:08 UTC
Permalink
Post by Martin Fischer
Ja, es gibt eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heisst ,auf den
nächsten öffentlichen Parkplatz schleppen reicht aus.
Schadensminderungspflicht heißt in dem Augenblick aber auch, nicht
abschleppen zu lassen, sondern selber auf dem nächsten freien
öffentlichen Parkplatz zu parken.

Ich nehme an, dass der Weg der Unterlassungsklage der bessere ist. Dafür
sollte man dokumentieren, wie oft und wann welches Auto dort gestanden
hat.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Ulrich Gehauf
2003-12-08 09:51:38 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Martin Fischer
Ja, es gibt eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heisst
,auf den nächsten öffentlichen Parkplatz schleppen reicht aus.
Schadensminderungspflicht heißt in dem Augenblick aber auch, nicht
abschleppen zu lassen, sondern selber auf dem nächsten freien
öffentlichen Parkplatz zu parken.
Das ist aber der verkehrte Ansatz. Immerhin liegt hier ja
Besitzstörung vor. Und diese muss eben kostenminimiert beseitigt
werden. Das Problem heißt ja nicht 'Ich kann da nicht parken' sondern
'Der steht auf meinem Eigentum'. Ich muss da nicht mal parken wollen,
ich kann mich ja auch nur an dem wunderschönen Anblick eines freien
Parkplatzes vor dem Haus, der ganz alleine mir gehört, ergötzen
wollen.
Post by Kathinka Wenz
Ich nehme an, dass der Weg der Unterlassungsklage der bessere ist.
Unterlassungsklage wäre dann interresant, wenn es immer wieder das
gleiche Fahrzeug wäre. Laut OP sind es aber immer unterschiedliche
Fahrzeuge, die zwar irgendwie zusammengehören ("Sippschaft"), aber
eben doch verschiedene Besitzer haben.

Gruß
Uli
Thomas Mangold
2003-12-06 10:33:47 UTC
Permalink
Hallo Ralf,

wie würde sich denn folgendes Szenario anfühlen:

1. Herr A sortiert seine Gedanken und findet raus, was ihn wirklich stört.
z.B.:
a) das frisieren von Autos, die Anwesenheit von "desöfteren schon
polizeilich in Erscheinung getretenen Personengruppe",
b) dass sich andere nicht an Recht und Ordnung halten,
c) dass er sich beleidigt, nicht angenommen oder zurückgesetzt fühlt

2. Herr A sucht den Falschparker abends gegen 18:00 Uhr bzw. gegen 22.00 Uhr
auf, teilt ihm das was er unter 1. herausgefunden hat mit und äußert
nachdrücklich und klar seinen Wunsch, z.B. abends nach dem Sport auf seinem
Parkplatz parken zu können - ohne Drohung.

3. Herr A ist für mögliche andere Lösungen grundsätzlich offen, unter
Berücksichtgiung seiner wirklichen Wünsche.

Denn eins ist klar. Selbst wenn Herr A die Fremdparker auf deren Kosten
abschleppen lässt und ggf. noch irgenwelche Schadenersatzforderungen
durchsetzen kann, eine normalen Nachbarschaftsverhältnis wird das nicht. Die
Zeichen stehen dann auf Krieg. Es sieht dann eher so aus dass beide Parteien
auf der Verliererseite stehen. Nach dem beschreibenen Szenario bestünde
wenigstens die Möglichkeit, dass beide auf der Gewinnerseite stehen (Siehe
Pkt. 3) .
Post by Ralf Schmode
{x-post de.soc.recht.strassenverkehr, de.soc.recht.misc, f'up2 in erstere -
ich bin mir nicht sicher, ob der verkehrsrechtliche oder der
zivilrechtliche Aspekt dieses Falles die größere Bedeutung hat)
Vielleicht wär z-netz.wissenschaft.psychologie die richtige Gruppe ;-)

Thomas
Ralf Schmode
2003-12-06 11:48:41 UTC
Permalink
Post by Thomas Mangold
1. Herr A sortiert seine Gedanken und findet raus, was ihn wirklich stört.
a) das frisieren von Autos, die Anwesenheit von "desöfteren schon
polizeilich in Erscheinung getretenen Personengruppe",
b) dass sich andere nicht an Recht und Ordnung halten,
c) dass er sich beleidigt, nicht angenommen oder zurückgesetzt fühlt
Moin nochmal,

Herr A *hat* seine Gedanken sortiert (immerhin ist dies der vierte Vorfall
seiner Art in kurzem Abstand) und hätte gern einen zu jeder Zeit
benutzbaren Parkplatz. Die von Dir unter a) bis c) kommentierten Dinge
interessieren Herrn A nur insofern, als sie darauf hindeuten, daß mit den
"Nachbarn" und deren Besuchern eben keine Diskussion möglich ist.
Post by Thomas Mangold
2. Herr A sucht den Falschparker abends gegen 18:00 Uhr bzw. gegen 22.00 Uhr
auf, teilt ihm das was er unter 1. herausgefunden hat mit und äußert
nachdrücklich und klar seinen Wunsch, z.B. abends nach dem Sport auf seinem
Parkplatz parken zu können - ohne Drohung.
Herr A hat zweimal nachdrücklich seinen Wunsch geäußert, seinen Parkplatz
nutzen zu können - und zwar nicht zu genau festgelegten Zeiten (wär ja noch
schöner), sondern zu *jeder* Zeit. In beiden Gesprächen spielte die
"Drohung" mit Abschleppen keine Rolle. Übrigens ergaben sich beide
Gespräche erst in dem Augenblick, als Herr A begonnen hatte, das falsch
parkende Fahrzeug zu fotografieren - der bis dahin unsichtbare Besitzer
tauchte beim Aufleuchten der ersten Blitzlichter aus der Kamera schlagartig
auf :-)
Post by Thomas Mangold
3. Herr A ist für mögliche andere Lösungen grundsätzlich offen, unter
Berücksichtgiung seiner wirklichen Wünsche.
Nochmal zum Mitmeißeln: Der "wirkliche Wunsch" von Herrn A ist ein
jederzeit (sic!) benutzbarer Parkplatz. Was die mutmaßlichen
Stellplatzmarder in ihrer Arbeits(?)- bzw. Freizeit machen, interessiert
Herrn A wenig, zumal sich um die Exzesse (Testen von "lauter gemachten" PKW
und Krafträdern nachts und am Wochenende) seit längerem polizeilich
gekümmert wird (nicht durch Herrn A veranlaßt).
Post by Thomas Mangold
Denn eins ist klar. Selbst wenn Herr A die Fremdparker auf deren Kosten
abschleppen lässt und ggf. noch irgenwelche Schadenersatzforderungen
durchsetzen kann, eine normalen Nachbarschaftsverhältnis wird das nicht. Die
Zeichen stehen dann auf Krieg.
Das ist möglich. Soll Herr A deswegen klein beigeben, womöglich einen
"Nutzungsplan" mit den Platzbesetzern aufstellen oder mit seinen "Nachbarn"
(es ist ein freistehendes Haus auf der anderen Straßenseite, man lebt also
nicht "Tür an Tür") einen Diskussionszirkel gründen ("schön, daß wir mal
drüber geredet haben")? Ersetze "Parkplatz" durch "Wohnung" und es wird
hoffentlich klar, weshalb Herrn A jeder Kompromiß, der auf eine tolerierte
Mitnutzung des Platzes durch die "Nachbarn" hinausläuft, schon im Ansatz
zuwider ist. Mal abgesehen davon, daß die genannten Zeiten, zu denen Herr A
den Parkplatz nutzt, nicht fest, sondern variabel sind und sich auch mal
kurzfristig ändern können.
Post by Thomas Mangold
Es sieht dann eher so aus dass beide Parteien
auf der Verliererseite stehen. Nach dem beschreibenen Szenario bestünde
wenigstens die Möglichkeit, dass beide auf der Gewinnerseite stehen (Siehe
Pkt. 3).
<Fürchterlich hinkender Vergleich>

"Du gibst mir Deine Kohle und ich verzichte darauf, Dir eine Kugel in den
Kopf zu jagen. So stehen wir beide auf der Gewinnerseite."

</>
Post by Thomas Mangold
Vielleicht wär z-netz.wissenschaft.psychologie die richtige Gruppe ;-)
Oder Herr A fragt mal in de.alt.technik.waffen oder z-netz.alt.pyrotechnik
nach durchschlagenden Tips? ;-)

Gruß von der Elbe -

Ralf
--
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"Best of" portfolio: http://www2.fotocommunity.de/pc/pc.php4?mypics=254
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Jürgen Gerkens
2003-12-06 12:36:36 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
Herr A hat zweimal nachdrücklich seinen Wunsch geäußert, seinen
Parkplatz nutzen zu können - und zwar nicht zu genau festgelegten
Zeiten (wär ja noch schöner), sondern zu *jeder* Zeit. In beiden
Gesprächen spielte die "Drohung" mit Abschleppen keine Rolle.
Genau das kriegen solche Leute nicht in ihre Dickschädel hinein. Auch hier
wurde "argumentiert", daß man ja nicht wissen könne, daß ich zu der Zeit
noch oder schon so früh aus meiner Garage müsse. Zweien habe ich auch
verklickert, daß sie inzwischen mehrfach persönlich darauf hingewiesen
worden sind, daß dieses so und nicht anders der Fall ist und ich im
Wiederholungsfall strafrechtliche Schritte einleiten werden, weil ich
dann davon auszugehen habe, daß ich vorsätzlich und bewußt von ihnen
zugeparkt werde, wenn derjenige von mir bereits mehrfach darüber in
Kenntnis gesetzt worden ist, daß ich auch nachts, früh morgens und auch
an Feiertagen ohne zu betteln zu verschiedenen Zeiten sofort zum
Arbeitsplatz oder zu recht weit entferntnen Prüfungen fahren muß,
letzteres sogar ausschließlich am Wochenende.

Grundsätzlich wird begonnen mit wenn und aber zu verhandeln. Andere haben
sich hier schon um Parkplätze gestritten und sich auf der Basis, daß sie
dort (öffentlicher Raum, noch dazu im Wendehammer) immer parken und
Gewohnheitsrechte besitzen. Andere die dort auf ihrem Lieblingsplatz
parkten, wurden zugeparkt, indem sich der selbsternannte "Besitzer" dieses
öffentlichen Nicht-Parkraumes kurzerhand dahinter stellte.

Es hat keinen Zweck sich mit solchen Leuten dauerhaft abzulabern.
Solche Gestalten beginnen erst dann zu denken, wenn es Geld kostet.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Ottmar Ohlemacher
2003-12-06 13:45:38 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Post by Ralf Schmode
Herr A hat zweimal nachdrücklich seinen Wunsch geäußert, seinen
Parkplatz nutzen zu können - und zwar nicht zu genau festgelegten
Zeiten (wär ja noch schöner), sondern zu *jeder* Zeit. In beiden
Gesprächen spielte die "Drohung" mit Abschleppen keine Rolle.
Genau das kriegen solche Leute nicht in ihre Dickschädel hinein. Auch hier
wurde "argumentiert", daß man ja nicht wissen könne, daß ich zu der Zeit
noch oder schon so früh aus meiner Garage müsse. Zweien habe ich auch
verklickert, daß sie inzwischen mehrfach persönlich darauf hingewiesen
worden sind, daß dieses so und nicht anders der Fall ist und ich im
Wiederholungsfall strafrechtliche Schritte einleiten werden, weil ich
dann davon auszugehen habe, daß ich vorsätzlich und bewußt von ihnen
zugeparkt werde, wenn derjenige von mir bereits mehrfach darüber in
Kenntnis gesetzt worden ist, daß ich auch nachts, früh morgens und auch
an Feiertagen ohne zu betteln zu verschiedenen Zeiten sofort zum
Arbeitsplatz oder zu recht weit entferntnen Prüfungen fahren muß,
letzteres sogar ausschließlich am Wochenende.
Ja, das ist furchtbar mit solchen Leuten.

Reden und verhandeln mit denen ist meist zwecklos, da ein
Verhandlungsergebnis nur darauf hinauslaufen kann, dass sie ihre
liebgewonnene Gewohnheit aufgeben müssten. Dazu sind die wenigsten
freiwillig bereit. Ergo bleibt blos die Möglichkeit, das du den Leuten
Kosten und andere Unanehmlichkeiten verursachst, so bis sie begreifen,
das es für sie weniger Stress bedeutet, wenn sie deine Rechte
respektieren.
Post by Jürgen Gerkens
Grundsätzlich wird begonnen mit wenn und aber zu verhandeln.
Zwecklos, kannst du vergessen. Wenn es um die eigene Bequemlichkeit
geht werden viele zu richtigen Egoisten, denen deine Argumente
s****ßegal sind.
Post by Jürgen Gerkens
Andere haben
sich hier schon um Parkplätze gestritten und sich auf der Basis, daß sie
dort (öffentlicher Raum, noch dazu im Wendehammer) immer parken und
Gewohnheitsrechte besitzen. Andere die dort auf ihrem Lieblingsplatz
parkten, wurden zugeparkt, indem sich der selbsternannte "Besitzer" dieses
öffentlichen Nicht-Parkraumes kurzerhand dahinter stellte.
Es hat keinen Zweck sich mit solchen Leuten dauerhaft abzulabern.
Solche Gestalten beginnen erst dann zu denken, wenn es Geld kostet.
So ist es wohl.

mfG Ottmar
--
-ACHTUNG- Das Emailpostfach im Header ist für Spam und wird nicht geleert oder
eingesehen. Wer mich per Mail sicher erreichen will, der muß
"yyyyyyy" in der Adresse gegen "emacher" ersetzen. Danke für Verständnis, aber
257 Spam-Mails an einem Tag waren dann doch etwas zu viel. mfG Ottmar
Christian Prochaska
2003-12-07 19:38:12 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
benutzbaren Parkplatz. Die von Dir unter a) bis c) kommentierten Dinge
interessieren Herrn A nur insofern, als sie darauf hindeuten, daß mit den
"Nachbarn" und deren Besuchern eben keine Diskussion möglich ist.
Nun, das sind zunächst Annahmen, die zu bestätigen wären.
Im schlimmeren Fall Vorurteile.

Was schließt also eine Diskussion um 18:00 oder 22:00 Uhr aus?

mfg
--
Christian Prochaska
chris [at] bitterfeld-online.de
Ralf Schmode
2003-12-07 23:42:48 UTC
Permalink
Post by Christian Prochaska
Post by Ralf Schmode
benutzbaren Parkplatz. Die von Dir unter a) bis c) kommentierten Dinge
interessieren Herrn A nur insofern, als sie darauf hindeuten, daß mit den
"Nachbarn" und deren Besuchern eben keine Diskussion möglich ist.
Nun, das sind zunächst Annahmen, die zu bestätigen wären.
Im schlimmeren Fall Vorurteile.
Das sind - um es genauer zu sagen - Vorgänge, von denen Herr A auch deshalb
Kenntnis erhalten hat, weil mittlerweile selbst die Lokalpresse davon Notiz
genommen hat.
Post by Christian Prochaska
Was schließt also eine Diskussion um 18:00 oder 22:00 Uhr aus?
Zum Beispiel die Tatsache, daß eine zweimalige solche offensichtlich nicht
bewirkt hat, die Stellplatzbesetzer dauerhaft fernzuhalten. Im übrigen
sollte man in diesem Zusammenhang keine allzu spitzfindige Exegese des
Begriffs "Diskussion" betreiben: Herr A hat einen Stellplatz gemietet und
Anspruch darauf, ihn zu jeder Tageszeit nutzen zu können. Zu "diskutieren"
gibt es in diesem Zusammenhang allenfalls einen eventuellen Verzicht auf
rechtliche Schritte seitens Herrn A für die bereits erfolgte unerlaubte
Mitnutzung seiner Mietsache durch die Störer, keinesfalls jedoch eine
irgendwie geartete Legalisierung derselben für die Zukunft.

Ich frage mich wirklich, ob diejenigen, die Herrn A vorschlagen, das
Problem durch Herumdiskutieren zu "lösen", dies auch gelten ließen, wenn es
ihre eigene Wohnung beträfe. Wir leben in einer merkwürdigen Zeit, in der
man sich schon dafür rechtfertigen muß, wenn man seinen Besitz nicht
ungefragt wildfremden Dritten zur Verfügung stellen will :-/

Gruß - Ralf
--
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Elmar Haneke
2003-12-06 12:53:09 UTC
Permalink
1. Beim nächsten Vorfall dieser Art ruft er einen Abschleppwagen (dürfte spät
abends schwierig genug sein) und läßt den Besitzstörer "versetzen". Klar, daß
Herr A finanziell hierfür in Vorleistung wird treten müssen.
Bei der Überlegung einer geeigneten Selbsthilfe hat man eine
Schadensminderungspflicht. Im Klartext bedeutet dies, daß man schon einen
wichtigen Grund haben muß, warum der Parkplatz geräumt werden muß. In der Regel
ist die Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes erheblich billiger, als das
Abschleppen des Fremdparkers. Auch wenn das eigene Auto zugeparkt ist, darf man
nur dann abschleppen, wenn es keine preiswerteren Alternativen (z.B. Taxifahrt
zum Arbeitsplatz) gibt. Die Kosten der preiswerten Alternative muß der
Falschparker als Schadensersatz zahlen.
Wann und mit welchem Ziel (Klage auf Unterlassung?) könnte mit Erfolg ein
Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Die Klage auf Unterlassung ist in jedem Fall möglich, üblicherweise wird eine
"Abmahnung" mit strafbewehrter Unterlassungserklährung vorangestellt. Wenn der
Verstoß bewiesen ist, trägt der Fremdparker die Verfahrenskosten (dürften
ähnlich hoch sein, wie die Abschleppkosten). Im Wiederholungsfall hat man mit
der Unterlassungserklährung eine mächtige Trumpfkarte in der Hand: es wird die
vereinbarte Konventionalstrafe fällig - üblicherweise 5001 EUR.

Elmar
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Jürgen Gerkens
2003-12-06 12:58:38 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
Die Klage auf Unterlassung ist in jedem Fall möglich, üblicherweise
wird eine "Abmahnung" mit strafbewehrter Unterlassungserklährung
vorangestellt. Wenn der Verstoß bewiesen ist, trägt der Fremdparker
die Verfahrenskosten (dürften ähnlich hoch sein, wie die
Abschleppkosten). Im Wiederholungsfall hat man mit der
Unterlassungserklährung eine mächtige Trumpfkarte in der Hand: es
wird die vereinbarte Konventionalstrafe fällig - üblicherweise 5001
EUR.
Kann man so nur auf privatem Grund vorgehen oder ist das auch dann möglich,
wenn jemand auf öffentlichem Grund eine private Einfahrt blockiert und
dieses auch gern wiederholt praktiziert wird.

Das wäre dann mal eine hübsche Maßnahme, hier jemandem ein ganz nerviges
Spielchen endgültig abzugewöhnen und das auch gleich so gründlich, daß das
auch gleich der nächste schnallt.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Elmar Haneke
2003-12-07 17:57:13 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Kann man so nur auf privatem Grund vorgehen oder ist das auch dann möglich,
wenn jemand auf öffentlichem Grund eine private Einfahrt blockiert und dieses
auch gern wiederholt praktiziert wird.
Das sollte eigentlich immer dann gehen wenn jemand etwas tut, was er nicht tuen
darf. Die Abschreckung gegenüber anderne ist allerdings gering, da diese vor
der Abmahnung vermutlich nichts mitbekommen.

Elmar
--
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NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Jürgen Gerkens
2003-12-07 18:07:56 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
Das sollte eigentlich immer dann gehen wenn jemand etwas tut, was er
nicht tuen darf. Die Abschreckung gegenüber anderne ist allerdings
gering, da diese vor der Abmahnung vermutlich nichts mitbekommen.
Das kommt drauf an. Solange diese Ignoranten (zum Teil) zusammen herum
hängen und es immer die gleichen Haushalte sind, deren Fahrzeuge einen
verkehrswidrig blockieren, verspreche ich mir da einen Lerneffekt mit
durchaus breiter gestreuter Wirkung.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Tilman Schmidt
2003-12-06 14:12:53 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
Man nehme folgendes Szenario: Person A ist Mieter einer Wohnung, zu der ein
Stellplatz im Freien für ein Kfz. gehört. Der Stellplatz ist nicht
abgesperrt, aber nur über eine Einfahrt zu erreichen, an der sich ein
Schild befindet, das auf die private Natur des Platzes hinweist und das
Abschleppen von "Fremdparkern" androht. Die Plätze sind numeriert und durch
Nummernschilder gekennzeichnet.
Ungeachtet dessen findet Herr A in letzter Zeit mit zunehmender Häufigkeit
beim Nachhausekommen vom Dienst (gegen 18 Uhr) oder vom Sport (gegen 22
Uhr) unterschiedliche Fahrzeuge auf "seinem" Parkplatz vor. [...]
4. Hat Herr A, vorausgesetzt, es ist Geld bei den "Parkmardern" vorhanden,
irgendeine andere Möglichkeit, diesen Herrschaften juristisch so in den
Allerwertesten treten zu lassen, daß das Kostenrisiko mit größtmöglicher
Sicherheit auf der Seite der Gegenpartei liegt?
Nur mal so ne Idee - wie wäre es, wenn er an seinen Parkplatz ein
Schild stellt: "gebührenpflichtiger Parkplatz, unbewacht, Gebühr 5 €
pro angefangener halber Stunde"?
--
Tilman Schmidt E-Mail: ***@ePost.de
Bonn, Germany
- In theory, there is no difference between theory and practice.
In practice, there is.
Jürgen Gerkens
2003-12-06 14:36:36 UTC
Permalink
Post by Tilman Schmidt
Nur mal so ne Idee - wie wäre es, wenn er an seinen Parkplatz ein
Schild stellt: "gebührenpflichtiger Parkplatz, unbewacht, Gebühr 5 €
pro angefangener halber Stunde"?
Und darunter klein gedruckt:
Ohne Parkscheibe pauschal 100 Euro pro Tag


Was kostete doch gleich die Monatsmiete?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens

... läuft schon mal vor, die passende
(Hier parkst Du m)Ich(reich)-AG zu gründen. ;-)
Jürgen Gerkens
2003-12-06 16:13:27 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
4. Hat Herr A, vorausgesetzt, es ist Geld bei den "Parkmardern"
vorhanden, irgendeine andere Möglichkeit, diesen Herrschaften
juristisch so in den Allerwertesten treten zu lassen, daß das
Kostenrisiko mit größtmöglicher Sicherheit auf der Seite der
Gegenpartei liegt?
Die könnte Herr A auch mit diesem Zubehör vertreiben:

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Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Christian @Soemtron
2003-12-06 22:11:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
einen Parkplatz in der Nähe finden können, aber so langsam reicht
es ihm, daß er immer öfter abends auf Parkplatzsuche gehen darf,
während es sich "Fremdparker" auf seinem Stellplatz wohnlich
einrichten :-(
Das wurde doch gerade vor ein paar Tagen diskutiert -> Google.
Allerdings ohne das mir neue Wort Stellplatzmarder. Ich dachte bis
jetzt, das wären die Tiere, die die Benzinleitungen durchknabbern.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.
Christian Prochaska
2003-12-07 19:43:19 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
Schild befindet, das auf die private Natur des Platzes hinweist und das
Abschleppen von "Fremdparkern" androht. Die Plätze sind numeriert und
durch Nummernschilder gekennzeichnet.
Evtl. nicht der schnellste aber sicher der bequemste Weg ist der, den
Vermieter darauf aufmerksam zu machen, das der mit vermietete Parkplatz
nicht benutzt werden kann und man deshalb die Miete um den Betrag X mindern
wird, wenn nicht innerhalb 14 Tagen die dann ungehinderte
Nutzungsmöglichkeit hergestellt wird.

Eventuell setzt man sich direkt mit dem Vermieter zusammen und formuliert
eine Unterlassungserklärung an die Störer oder macht es sich am einfachsten
und montiert eine Parksperre.

Kostet sicher kaum mehr als der Ärger mit den anderen Möglichkeiten.

mfg
--
Christian Prochaska
chris [at] bitterfeld-online.de
Jürgen Gerkens
2003-12-07 20:06:42 UTC
Permalink
Post by Christian Prochaska
Evtl. nicht der schnellste aber sicher der bequemste Weg ist der, den
Vermieter darauf aufmerksam zu machen, das der mit vermietete
Parkplatz nicht benutzt werden kann und man deshalb die Miete um den
Betrag X mindern wird, wenn nicht innerhalb 14 Tagen die dann
ungehinderte Nutzungsmöglichkeit hergestellt wird.
Gerade dort, wo das Problem Stellplatz akut ist, gibt es für solche
Mietplätze in der Regel Wartelisten.

<Kristallkugel> Der Vermieter kündigt den Mietvertrag mit A. und schließt
mit dem nächsten auf seiner Warteliste, Herrn B. einen neuen Mietvertrag ab,
weil das für ihn einfacher und bequemer ist, als sich mit C. herum zu
streiten. </Kristallkugel>

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
grummich_frank
2003-12-08 00:11:58 UTC
Permalink
Jürgen Gerkens schrieb in Nachricht ...
Post by Jürgen Gerkens
Post by Christian Prochaska
Evtl. nicht der schnellste aber sicher der bequemste Weg ist der, den
Vermieter darauf aufmerksam zu machen, das der mit vermietete
Parkplatz nicht benutzt werden kann und man deshalb die Miete um den
Betrag X mindern wird, wenn nicht innerhalb 14 Tagen die dann
ungehinderte Nutzungsmöglichkeit hergestellt wird.
Gerade dort, wo das Problem Stellplatz akut ist, gibt es für solche
Mietplätze in der Regel Wartelisten.
<Kristallkugel> Der Vermieter kündigt den Mietvertrag mit A. und schließt
mit dem nächsten auf seiner Warteliste, Herrn B. einen neuen
Mietvertrag ab,
Post by Jürgen Gerkens
weil das für ihn einfacher und bequemer ist, als sich mit C. herum zu
streiten. </Kristallkugel>
Lass die Kugel justieren...wie kündigt er den Stellplatz?...einseitig
ist das fast nicht möglich als Vm

Frank
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 02:07:22 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
Lass die Kugel justieren...wie kündigt er den Stellplatz?...einseitig
ist das fast nicht möglich als Vm
Und wovon träumst du sonst noch? Ein Stellplatz ist keine Wohnung. Der
wird (wenn nicht im Vertrag ausdrücklich was anderes vereinbart ist) zum
nächsten 1. gekündigt und gut ist. Und zwar von beiden Seiten.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
grummich_frank
2003-12-08 06:50:25 UTC
Permalink
Dietmar Hollenberg schrieb in Nachricht ...
Post by grummich_frank
Lass die Kugel justieren...wie kündigt er den Stellplatz?...einseitig
ist das fast nicht möglich als Vm
Und wovon träumst du sonst noch? Ein Stellplatz ist keine Wohnung. Der
wird (wenn nicht im Vertrag ausdrücklich was anderes vereinbart ist) zum
nächsten 1. gekündigt und gut ist. Und zwar von beiden Seiten.

Nach gängiger Rechtsprechung sind sogar getrennt abgechlossene(!)
Verträge für Whg & Stellplatz - ohne dass diese aufeinander Bezug nehmen
als ein Vertrag zu werten.

...und gut is :-)
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 08:23:07 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
Dietmar Hollenberg schrieb in Nachricht ...
Post by grummich_frank
Lass die Kugel justieren...wie kündigt er den Stellplatz?...einseitig
ist das fast nicht möglich als Vm
Und wovon träumst du sonst noch? Ein Stellplatz ist keine Wohnung. Der
wird (wenn nicht im Vertrag ausdrücklich was anderes vereinbart ist) zum
nächsten 1. gekündigt und gut ist. Und zwar von beiden Seiten.
Nach gängiger Rechtsprechung sind sogar getrennt abgechlossene(!)
Verträge für Whg & Stellplatz - ohne dass diese aufeinander Bezug nehmen
als ein Vertrag zu werten.
...und gut is :-)
(Fullquote beabsichtigt) Würdest du bitte deinen Reader so einstellen,
daß auch Unbeteiligte erkennen können, wer was zitiert und was schreibt?

Ein Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Wohnungsbaugesellschaft und
ein Mietvertrag über eine Stellfläche mit dem Ladenbesitzer drei Häuser
weiter sind also als ein Vertrag zu werten und nur zusammen kündbar?
Soso...

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
grummich_frank
2003-12-08 08:37:09 UTC
Permalink
Dietmar Hollenberg

Ein Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Wohnungsbaugesellschaft und
ein Mietvertrag über eine Stellfläche mit dem Ladenbesitzer drei Häuser
weiter sind also als ein Vertrag zu werten und nur zusammen kündbar?
Soso...

Nein. - vorausgesetzt es handelt sich um den selben Vm - dann ja.


Frank
Jürgen Gerkens
2003-12-08 10:57:42 UTC
Permalink
grummich_frank haute in die Tasten
Post by Dietmar Hollenberg
Ein Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Wohnungsbaugesellschaft
und ein Mietvertrag über eine Stellfläche mit dem Ladenbesitzer drei
Häuser weiter sind also als ein Vertrag zu werten und nur zusammen
kündbar? Soso...
... stammte eben nicht von dir!
Post by Dietmar Hollenberg
Nein. - vorausgesetzt es handelt sich um den selben Vm - dann ja.
Wie auch immer, das ist hier ja nun wirklich nicht die Baustelle.
Was genau hast Du aber an ...

"Würdest du bitte deinen Reader so einstellen, daß auch Unbeteiligte
erkennen können, wer was zitiert und was schreibt?"

... denn nun wirklich nicht verstanden?

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
grummich_frank
2003-12-08 11:01:26 UTC
Permalink
Jürgen Gerkens
Post by Jürgen Gerkens
... denn nun wirklich nicht verstanden?
hattest du was zum THema auch?
Dietmar Hollenberg
2003-12-08 20:49:16 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
Dietmar Hollenberg
Huhu! Das bin ich.
Post by grummich_frank
Ein Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Wohnungsbaugesellschaft und
ein Mietvertrag über eine Stellfläche mit dem Ladenbesitzer drei Häuser
weiter sind also als ein Vertrag zu werten und nur zusammen kündbar?
Soso...
Nein. - vorausgesetzt es handelt sich um den selben Vm - dann ja.
Würdest du *bitte* endlich aufhören, dir nicht selbst geschriebene Texte
zurechnen zu lassen? Der erste Absatz stammt von mir, darauf habe *ich*
ganz allein und sonst niemand das Urheberrecht. Wenn du mich zitieren
willst, dann kennzeichne dieses Zitat entsprechend.

Zum Thema: Für meinen Vermieter weiß ich, daß er Stellplätze und Garagen
nur zusammen mit einer Wohnung vermietet. Es ist also gar nicht möglich,
einen Stellplatz ohne Wohnung zu haben. Und umgekehrt werden einmal
vermietete Stellplätze nicht ohne Kündigung der Wohnung vom Vermieter
gekündigt.

Das heißt aber noch lange nicht, daß ein Rechtsanspruch besteht. Hast du
eine Quelle für deine Behauptung?

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Andreas Viehrig
2003-12-07 22:02:39 UTC
Permalink
Post by Christian Prochaska
Post by Ralf Schmode
Schild befindet, das auf die private Natur des Platzes hinweist und das
Abschleppen von "Fremdparkern" androht. Die Plätze sind numeriert und
durch Nummernschilder gekennzeichnet.
Evtl. nicht der schnellste aber sicher der bequemste Weg ist der, den
Vermieter darauf aufmerksam zu machen, das der mit vermietete Parkplatz
nicht benutzt werden kann und man deshalb die Miete um den Betrag X mindern
wird, wenn nicht innerhalb 14 Tagen die dann ungehinderte
Nutzungsmöglichkeit hergestellt wird.
Was hat der Vermieter damit zu tun? Sich an den Vermieter zu wenden, hat
nur Sinn, wenn der Störer selber Mieter bei dem Vermieter ist, und
dieser dann wg. Erhaltung des Hausfriedens o. ä. aktiv werden könnte.
--
Servus, Andi
end - Dieser Text wurde erstellt mit Hilfe eines freifliegenden Drachen.
Hilft bei nicht existenten Anhängen u.v.m.: http://mozilla.kairo.at
Detlef Neubauer
2003-12-07 22:33:45 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmidt
Post by Christian Prochaska
Evtl. nicht der schnellste aber sicher der bequemste Weg ist der, den
Vermieter darauf aufmerksam zu machen, das der mit vermietete Parkplatz
nicht benutzt werden kann und man deshalb die Miete um den Betrag X mindern
wird, wenn nicht innerhalb 14 Tagen die dann ungehinderte
Nutzungsmöglichkeit hergestellt wird.
Was hat der Vermieter damit zu tun?
Weil er die Mietsache zur Verfügung zu stellen hat.
Post by Rainer Schmidt
Sich an den Vermieter zu wenden, hat nur Sinn, wenn der Störer
selber Mieter bei dem Vermieter ist, und dieser dann wg. Erhaltung
des Hausfriedens o. ä. aktiv werden könnte.
Nö. Wenn im Nebenhaus gebaut wird und dadurch deine Wohnqualität
beinträchtigt ist kannst du auch die Miete kürzen. Egal ob deinem
Vermieter das Nebenhaus gehört oder nicht.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg
grummich_frank
2003-12-08 00:15:10 UTC
Permalink
Post by Andreas Viehrig
Post by Christian Prochaska
Post by Ralf Schmode
Schild befindet, das auf die private Natur des Platzes hinweist und das
Abschleppen von "Fremdparkern" androht. Die Plätze sind numeriert und
durch Nummernschilder gekennzeichnet.
Evtl. nicht der schnellste aber sicher der bequemste Weg ist der, den
Vermieter darauf aufmerksam zu machen, das der mit vermietete
Parkplatz
Post by Andreas Viehrig
Post by Christian Prochaska
nicht benutzt werden kann und man deshalb die Miete um den Betrag X mindern
wird, wenn nicht innerhalb 14 Tagen die dann ungehinderte
Nutzungsmöglichkeit hergestellt wird.
Was hat der Vermieter damit zu tun? Sich an den Vermieter zu wenden, hat
nur Sinn, wenn der Störer selber Mieter bei dem Vermieter ist, und
dieser dann wg. Erhaltung des Hausfriedens o. ä. aktiv werden könnte.
nach BGB §§ 535 ff hat der Vm die Nutzbarkeit zu gewährleisten. Wenn er
regelmässig fremd genutzt wird - und das durch geeignete Massnahmen
verhinderbar ist - ist er nicht nitzbar.
Gewährleisten müssen != vertreten müssen.
Andreas Viehrig
2003-12-07 22:09:55 UTC
Permalink
...
Polizei rufen und den Störer entfernen lassen.

Fühlt sich die Polizei nicht zuständig, dann Beweise sichern (Photos
machen, Zeugen holen) und auf Unterlassung klagen - und zwar bei jedem
Störer.

Zettel schreiben oder freundliche Ermahnungen aussprechen würde ich ein-
bis zweimal, danach kann man auf Renitenz nur mit Konsequenz antworten.
--
Servus, Andi
end - Dieser Text wurde erstellt mit Hilfe eines freifliegenden Drachen.
Hilft bei nicht existenten Anhängen u.v.m.: http://mozilla.kairo.at
Bernd Schnürer
2003-12-08 08:34:18 UTC
Permalink
Ralf Schmode schrieb:

schnipp

Störer ein/zweimal mündlich verwarnen, dann mit Stahlseil-Winde die
Karre vom Acker ziehen und dort stehen lassen wo sie am wenigsten
hindert.

Parkplatz frei - fertich!


Bernd
Ulrich Gehauf
2003-12-08 11:13:10 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
schnipp
Störer ein/zweimal mündlich verwarnen, dann mit Stahlseil-Winde die
Karre vom Acker ziehen und dort stehen lassen wo sie am wenigsten
hindert.
Und wer zahlt dann den Getriebeschaden? Auch wenn der böse Mensch dort
nicht stehen darf, hat man kein Recht, sein Auto kaputt zu machen.
Deshalb holt man sich die 'Profis' aka Abschleppdienst, die das für
einen machen. Die kann man dann auch bei Schäden in Haftung nehmen.

Gruß
Uli
Bernd Schnürer
2003-12-08 12:14:55 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Und wer zahlt dann den Getriebeschaden? Auch wenn der böse Mensch dort
nicht stehen darf, hat man kein Recht, sein Auto kaputt zu machen.
Deshalb holt man sich die 'Profis' aka Abschleppdienst, die das für
einen machen. Die kann man dann auch bei Schäden in Haftung nehmen.
Nö, Getriebeschaden is nich! Während meiner Ausbildung habe ich nebenbei
bei einem hiesigen Abschleppunternehmen gejobt.(Ja, ich war auch mal
einer der "bösen" Abschlepper gewesen;-).

Daher bin ich ziemlich genau informiert wie man ein KFZ "zieht" ohne
etwas kaputt zu machen.

Gruß, Bernd
Heiko Mittelstaedt
2003-12-08 12:38:54 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
Daher bin ich ziemlich genau informiert wie man ein KFZ "zieht" ohne
etwas kaputt zu machen.
und wie zieht man ein Automatik auf P-Stellung!?

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Ralf Kleineisel
2003-12-08 12:42:00 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
und wie zieht man ein Automatik auf P-Stellung!?
Oder einen mit permanentem oder eingelegtem Allrad und Gang drin?
Jürgen Gerkens
2003-12-08 13:24:40 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Post by Heiko Mittelstaedt
und wie zieht man ein Automatik auf P-Stellung!?
Oder einen mit permanentem oder eingelegtem Allrad und Gang drin?
Indem das Fahrzeug mit entsprechendem Werkzeug binnen Sekunden ohne jede
Beschädigung geöffnet und zum Schalthebel gegriffen wird.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Bernd Schnürer
2003-12-08 13:27:52 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
und wie zieht man ein Automatik auf P-Stellung!?
Wo liegt das Problem?

Das Fahrzeug wird fachmännisch angehängt und langsam weggezogen. Wenn
man alles richtig macht spielen auch blockierte Räder keine Rolle. Geht
einfach nur etwas schwerer.


Gruß, Bernd
Werner Maass
2003-12-08 11:33:45 UTC
Permalink
Warum rufst du nicht einfach die Polizei? Die regelt das dann schon.
Jürgen Gerkens
2003-12-08 11:43:04 UTC
Permalink
Post by Werner Maass
Warum rufst du nicht einfach die Polizei?
Warum machst Du dich zu dem Thema nicht erst mal selbst etwas schlau? Dann
wüßtest Du bereits, daß genau die in dem Fall überhaupt nichts tun wird und
auch nicht wirklich was tun kann, außer notfalls hinterher mal den
Sachverhalt per Zeugenaussage zu bestätigen.
Post by Werner Maass
Die regelt das dann schon.
Probier's einfach mal aus, dann weißt auch Du es besser.

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens
Sandra Krumm
2003-12-08 15:13:35 UTC
Permalink
Post by Ralf Schmode
Ungeachtet dessen findet Herr A in letzter Zeit mit zunehmender Häufigkeit
beim Nachhausekommen vom Dienst (gegen 18 Uhr) oder vom Sport (gegen 22
Uhr) unterschiedliche Fahrzeuge auf "seinem" Parkplatz vor.
A hat ja sicherlich eine Freundin oder LAG. Da die ja davon ausgehen kann,
daß nur A auf seinem Stellplatz steht,könnte sie ihm ja als Liebesbeweis
immer mal ein Herzchen o.ä. mit Lippenstift auf die Windschutzscheibe
malen....
Auch nicht so ganz sauber, aber immerhin.
Ansonsten hilft nur zu noch halbwegs zivilen Zeiten, bei den Anwohnern
alle Klingelknöpfe zu drücken und in den Flur zu rufen, daß man
gefälligsts das Auto wegsetzen soll. Es leiden zwar einige, die aber
häufig großes Verständnis haben (wenns nicht gerade mitten in der Nacht
ist), aber der soziale Druck auf den Falschparker wird erhöht.
Bei uns hat diese Maßnahme recht gut gewirkt. Die erste haben wir nicht
ausprobiert.

Gruß
Sandra
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