Discussion:
Laute Musik im Auto
(zu alt für eine Antwort)
Marco Matthes
2003-11-16 12:06:48 UTC
Permalink
Moin Leutz,

bin gestern Abend mit lauter Musik im Auto von der Polizei angehalten
worden. Ich bin nicht der Proll der mit Lauter *bumm bumm* Mucke durch
die Gegend fährt um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, aber wenn
dann mal so ein bestimmtes Lied kommt dreht man schon mal ein bisschen
lauter auf.

Natürlich wurde ich dabei direkt "erwischt". Ich will gar nicht
diskutieren ob es gut oder nicht gut ist mit lauter Musik rumzugurken -
es lenkt ganz klar ab und man bekommt von seinen Umgebungsgeräuschen
nicht mehr wirklich viel mit - aber mich würde ganz einfach
interessieren wo festgehalten ist, dass es verboten ist mit lauter Musik
zu fahren.

Ich hätte 30 Euro zahlen sollen, hatte aber nur 20 Euro dabei und das
hat der Polizist dann in seinem Ermessensspielraum auch akzeptiert.
Damit ist die Sache erledigt. Habe eingesehen (auch schon vorher), dass
es schei*** ist so zu fahren, die rechtlichen Hintergründe auf die sich
der Polizist bezieht würden mich trotzdem interessieren.

Ein gehörloser fährt ja auch Auto und muss keine Strafe zahlen! ;-)
Offiziell wurde es als Ruhestörung bewertet und der Polizist sagte, er
fühle sich als Bürger und in seiner amtlichen Funktion belästigt und
gestört.

Also, welche rechtlichen Hintergründe gibt es da, auf die sich die
Polizisten beziehen? Wo sind diese verschriftlicht wiederzufinden?

Hat das irgendwie Auswirkungen auf meine Probezeit? Eigentlich ja erst
ab einem Bußgeld und nicht schon mit einem Verwarngeld, mache mir da
trotzdem ein bisschen Sorgen, wohl aber zu Unrecht hoffe ich! :-) Ist
das erste mal das ich Kontakt mit der Polizei hatte, daher frag ich
lieber nochmal nach, bisher war das Thema für micht nämlich uninteressant.


Danke im Voraus für Eure Antworten,

MfG Marco, der ab jetzt nur noch leise Musik im Auto hört! :-)

P.S.: Die Leute die mich pauschal als Proll abstempeln oder glauben ich
will mich gegen diese Verwarnung wehren und suche gesetzliche Lücken
o.ä. können den Thread gleich als nicht existent betrachten, danke.
Andre Buhk
2003-11-16 12:20:45 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
Natürlich wurde ich dabei direkt "erwischt". Ich will gar nicht
diskutieren ob es gut oder nicht gut ist mit lauter Musik rumzugurken -
es lenkt ganz klar ab und man bekommt von seinen Umgebungsgeräuschen
nicht mehr wirklich viel mit - aber mich würde ganz einfach
interessieren wo festgehalten ist, dass es verboten ist mit lauter Musik
zu fahren.
Schau mal zu §23 (1) in der StVO
Marco Matthes
2003-11-16 12:22:56 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Schau mal zu §23 (1) in der StVO
So in etwa war auch der Wortlaut des Polizeibeamten. Danke für die
Angabe des §en.

Damit wäre Teil 1 der Fragen beantwortet! :-)

MfG Marco
Steffen Breitbach
2003-11-16 12:57:25 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Schau mal zu §23 (1) in der StVO
Verwarnungsgeld-Regelsatz zu §23.1 sind aber nur 10 Euro. Woher kommen
die restlichen 20?

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Marco Matthes
2003-11-16 13:06:16 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Post by Andre Buhk
Schau mal zu §23 (1) in der StVO
Verwarnungsgeld-Regelsatz zu §23.1 sind aber nur 10 Euro. Woher kommen
die restlichen 20?
Gute Frage. Er hat sich in seiner Verwarnung (ich meine jetzt auf der
Quittung) ja auch nicht auf die Behinderung der Musik für mich bezogen
sondern das ganze als Ruhestörung eingetragen/gewertet. Hängt es
vielleicht damit zusammen?

MfG Marco
Steffen Breitbach
2003-11-16 13:23:48 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
Er hat sich in seiner Verwarnung (ich meine jetzt auf der
Quittung) ja auch nicht auf die Behinderung der Musik für mich
bezogen sondern das ganze als Ruhestörung eingetragen/gewertet.
Gut, dann darf man dem Bullen Willkür unterstellen. Hätte er sich auf §
23.1 StVO berufen, könnte man die Verwarnung wenigstens im Zusammenhang
mit Deinem Verhalten im Straßenverkehr sehen. So von wegen "Laut is
pfui weil Gefahr" usw.
Aber eine Ruhestörung wird normalerweise mit einer mündlichen
Verwarnung geahndet (Beispiel laute Party). Die Feiernden sind dann
ruhig und das war's dann auch. Zumindest in den meisten Fällen.
Außerdem gibt es in den Fällen auch fast immer einen Anzeigenden.
Wird man dagegen "einfach so" angehalten, weil man im Auto
fahrenderweise laute Musik hört, was niemanden wirklich in seiner Ruhe
stören kann, da man zu schnell wieder weg ist, finde ich das schon ein
wenig willkürlich. Auch wenn der Bulle vielleicht recht gehabt hat.

Interessieren würde mich mal, wie Du angehalten wurdest (sind die
Bullen hinter Dir her gefahren?) und um welche Uhrzeit das wo
(Wohngebiet etc.?) war.

Bis denn...
Steffen
--
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Marco Matthes
2003-11-16 13:34:31 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Interessieren würde mich mal, wie Du angehalten wurdest (sind die
Bullen hinter Dir her gefahren?) und um welche Uhrzeit das wo
(Wohngebiet etc.?) war.
Es war in einem Wohngebiet am Stadtrand gelegen, dürfte auch offiziell
als reines Wohngebiet ausgezeichnet sein. Die Polizei stand da und war
am blitzen und hat mich dann - ich war schon fast an denen vorbei - mit
Kelle rausgewunken. Das ganze war ziemlich genau um 20.25 Uhr am Samstag
Abend. Zu schnell oder so war ich nicht, lediglich der "Sound" hat Sie
dazu bewegt mich anzuhalten.

Naja, hab dann bezahlt und bin weitergefahren, 2 Minuten später waren
sie weg.

HTH.

MfG Marco
Steffen Breitbach
2003-11-16 14:13:55 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
Es war in einem Wohngebiet am Stadtrand gelegen, dürfte auch
offiziell als reines Wohngebiet ausgezeichnet sein.
Gut, Wohngebiete sind halt besonders "Lautstärkeanfällig". Ruhezeit ist
jedoch erst ab 22:00 Uhr. Ich weiß allerdings nicht, wie das aussieht,
wenn der Lärm vermeidbar ist.
Post by Marco Matthes
Die Polizei stand
da und war am blitzen und hat mich dann - ich war schon fast an denen
vorbei - mit Kelle rausgewunken.
Verstehe. Ich glaube nämlich nicht, daß sie was gehört hätten, wenn sie
im Auto hinter dir her gefahren wären.

Bis denn...
Steffen
--
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Kathinka Wenz
2003-11-16 16:12:08 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Gut, Wohngebiete sind halt besonders "Lautstärkeanfällig". Ruhezeit ist
jedoch erst ab 22:00 Uhr.
Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Steffen Breitbach
2003-11-16 16:57:18 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Steffen Breitbach
Gut, Wohngebiete sind halt besonders "Lautstärkeanfällig". Ruhezeit
ist jedoch erst ab 22:00 Uhr.
Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten.
Nicht?
Ich dachte, ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr hat man Lärm möglichst zu
vermeiden, vorher nicht.

Bis denn...
Steffen
--
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Kathinka Wenz
2003-11-16 17:49:38 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Post by Kathinka Wenz
Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten.
Nicht?
Ich dachte, ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr hat man Lärm möglichst zu
vermeiden, vorher nicht.
Es wird auch in 90% aller Fälle so geregelt sein, trotzdem wird es in
den Polizeiverordnungen der Städte und Gemeinden festgelegt.

Gruß, Kathinka
--
Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.
Steffen Breitbach
2003-11-16 18:10:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Es wird auch in 90% aller Fälle so geregelt sein, trotzdem wird es in
den Polizeiverordnungen der Städte und Gemeinden festgelegt.
Verstehe.

Bis denn...
Steffen
--
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Dirk Schneider
2003-11-16 15:41:27 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
Es war in einem Wohngebiet am Stadtrand gelegen, dürfte auch offiziell
als reines Wohngebiet ausgezeichnet sein. Die Polizei stand da und war
am blitzen und hat mich dann - ich war schon fast an denen vorbei -
mit Kelle rausgewunken. Das ganze war ziemlich genau um 20.25 Uhr am
Samstag Abend. Zu schnell oder so war ich nicht, lediglich der
"Sound" hat Sie dazu bewegt mich anzuhalten.
Naja, hab dann bezahlt und bin weitergefahren, 2 Minuten später waren
sie weg.
Scheint bald so, als wenn die Langeweile gehabt hätten. Ich bin auch mit dem
Vorwurf der "Abzocke" in bezug auf Polizeibeamte immer sehr zurückhaltend,
aber in diesem Fall kommt mir das so vor. Auch die (ermäßigten) 20 Euro
finde ich recht happig und willkürlich. Bei so einer kleinen Sache hätte
man es auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben lassen können.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Ruhestörer in einem Mehrfamilienhaus
eine Strafe hätte zahlen müssen. Allenfalls nehmen die die Anlage mit,
wenn sie zum wiederholten Male kommen müssen ...

Gruß Dirl.
Hannes Haidvogel
2003-11-16 21:08:27 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
Es war in einem Wohngebiet am Stadtrand gelegen, dürfte auch offiziell
als reines Wohngebiet ausgezeichnet sein. Die Polizei stand da und war
am blitzen und hat mich dann - ich war schon fast an denen vorbei - mit
Kelle rausgewunken. Das ganze war ziemlich genau um 20.25 Uhr am Samstag
Abend. Zu schnell oder so war ich nicht, lediglich der "Sound" hat Sie
dazu bewegt mich anzuhalten.
Naja, wenn die noch Zeit gehabt haben, dich rauszuwinken, wenn du am
vorbeifahren warst, dann muss es ganz schön laut gewesen sein.

Kannst dir vorstellen, was das für jemanden heißen muss, der an einer
Ampelkreuzung wohnt und dann steht jemand 1 Minuten bei der roten
Ampel.

LG
Hannes
Markus Scholz
2003-11-16 18:20:14 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Wird man dagegen "einfach so" angehalten, weil man im Auto
fahrenderweise laute Musik hört, was niemanden wirklich in seiner Ruhe
stören kann, da man zu schnell wieder weg ist, finde ich das schon ein
Na dann kommst du mal bei mir zuhause vorbei und hörst dir mal an wie
wenig es stört, wenn so alle 1-5 Minuten so ein schwachsinniges
Arschloch mit BUMM-BUMM-BUMM-"Musik" vorbei fährt.

CU Markus
--
Radfahrer vor LKW zu lassen heißt Fallen stellen.
Ralf 'Garfield' Pysny in drf
Steffen Breitbach
2003-11-16 18:48:32 UTC
Permalink
Post by Markus Scholz
Na dann kommst du mal bei mir zuhause vorbei und hörst dir mal an wie
wenig es stört, wenn so alle 1-5 Minuten so ein schwachsinniges
Arschloch mit BUMM-BUMM-BUMM-"Musik" vorbei fährt.
Na, ich sprach ja von Mussik, ned von Krach. Außerdem hat der OP ja
geschrieben, daß es sich wohl nicht um diese Art Mussik handelte.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
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Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Marco Matthes
2003-11-16 13:16:12 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Post by Andre Buhk
Schau mal zu §23 (1) in der StVO
Verwarnungsgeld-Regelsatz zu §23.1 sind aber nur 10 Euro. Woher kommen
die restlichen 20?
Gute Frage. Er hat sich in seiner Verwarnung (ich meine jetzt auf der
Quittung) ja auch nicht auf die Behinderung der Musik für mich bezogen
sondern das ganze als Ruhestörung eingetragen/gewertet. Hängt es
vielleicht damit zusammen?

MfG Marco


P.S.: Das ganze war um 20.25 Uhr am Samstag, falls das irgendwie wichtig
sein sollte! :-)
Steffen Breitbach
2003-11-16 13:37:39 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
P.S.: Das ganze war um 20.25 Uhr am Samstag, falls das irgendwie
wichtig sein sollte! :-)
Da gilt noch keine Nachtruhe. Dem Bullen war wohl grad langweilig.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Andreas Just
2003-11-17 04:56:35 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Post by Marco Matthes
P.S.: Das ganze war um 20.25 Uhr am Samstag, falls das irgendwie
wichtig sein sollte! :-)
Da gilt noch keine Nachtruhe.
Nicht ganz korrekt - wenn du in einem reinen Wohngebiet um 20:25 Uhr
Krach machst und es fuehlt sich jemand wiederholt gestoert, dann kann es
schon Verwarnungenen und Verwarnungsgeld hageln.


Andreas
--
www.anju.de - texte, fotos und mehr...
Ralf Kleineisel
2003-11-17 09:16:43 UTC
Permalink
Post by Andreas Just
Nicht ganz korrekt - wenn du in einem reinen Wohngebiet um 20:25 Uhr
Krach machst und es fuehlt sich jemand wiederholt gestoert, dann kann es
schon Verwarnungenen und Verwarnungsgeld hageln.
Vor ein paar Jahren hatten wir mal eine Studentenfete in einem
Wohngebiet im Garten. Mit Livemusik. Da wir keinen Ärger wollten haben
wir bei der Polizei nachgefragt. Die Antwort war: Bis 22:00 Uhr könnt
ihr machen was ihr wollt. Ein Teil der Nachbarn _hat_ sich gestört
gefühlt, wir haben sie mit Hinweis auf die Antwort der Polizei wieder
heimgeschickt.
Frank Hucklenbroich
2003-11-17 10:15:09 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Post by Andreas Just
Nicht ganz korrekt - wenn du in einem reinen Wohngebiet um 20:25 Uhr
Krach machst und es fuehlt sich jemand wiederholt gestoert, dann kann es
schon Verwarnungenen und Verwarnungsgeld hageln.
Vor ein paar Jahren hatten wir mal eine Studentenfete in einem
Wohngebiet im Garten. Mit Livemusik. Da wir keinen Ärger wollten haben
wir bei der Polizei nachgefragt. Die Antwort war: Bis 22:00 Uhr könnt
ihr machen was ihr wollt.
Nun ja, es kommt aber mit Sicherheit schon auf die Lautstärke an - auch vor
22:00 Uhr darfst Du sicherlich in Deinem Garten keine 20 kW-Stadion-PA bis
zum Anschlag aufdrehen ;-)

Ich habe auf Feten mit Live Musik durchaus schon vor 22 Uhr Besuch von der
Polizei bekommen. Wir haben z.B. mit unserer Band mal auf einem Gartenfest
eines Lokalpolitikers gespielt - als das die Polizei kam haben die erst mal
dumm geschaut, wer ihnen da die Tür aufmachte. Leiser machen mußten wir
trotzdem, aber die Beamten waren ja sowas von extrem höflich ;-)

Grüße,

Frank
Ralf Kleineisel
2003-11-17 11:30:15 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Nun ja, es kommt aber mit Sicherheit schon auf die Lautstärke an - auch vor
22:00 Uhr darfst Du sicherlich in Deinem Garten keine 20 kW-Stadion-PA bis
zum Anschlag aufdrehen ;-)
Stadion-PA hatten wir nicht, aber ein Panflötenensemble war's auch nicht
gerade :-).
Dirk Schneider
2003-11-17 17:56:15 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Vor ein paar Jahren hatten wir mal eine Studentenfete in einem
Wohngebiet im Garten. Mit Livemusik. Da wir keinen Ärger wollten
haben wir bei der Polizei nachgefragt. Die Antwort war: Bis 22:00
Uhr könnt ihr machen was ihr wollt. Ein Teil der Nachbarn _hat_
sich gestört gefühlt, wir haben sie mit Hinweis auf die Antwort
der Polizei wieder heimgeschickt.
Die haben persönlich vorgesprochen? Respekt, Respekt! Üblicherweise
werden ja bei solchen Tatbeständen direkt die Grün-Silbernen gerufen.

Gruß Dirk.
Martin D. Bartsch
2003-11-21 16:15:50 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Schau mal zu §23 (1) in der StVO
Wie laut muß Musik sein, um zu beeinträchtigen?
Liegt das im Ermessen des Polizisten?
Was ist, wenn ein gehörloser Fahrer laute Musik anhat (weil er aus
Versehen an das Radio gekommen ist)?
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
Jana Detlef
2003-11-17 18:13:23 UTC
Permalink
Post by Marco Matthes
Moin Leutz,
bin gestern Abend mit lauter Musik im Auto von der Polizei angehalten
worden. Ich bin nicht der Proll der mit Lauter *bumm bumm* Mucke durch
die Gegend fährt um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, aber wenn
dann mal so ein bestimmtes Lied kommt dreht man schon mal ein bisschen
lauter auf.
Ich hätte 30 Euro zahlen sollen, hatte aber nur 20 Euro dabei und das
hat der Polizist dann in seinem Ermessensspielraum auch akzeptiert.
Damit ist die Sache erledigt. Habe eingesehen (auch schon vorher),
dass es schei*** ist so zu fahren, die rechtlichen Hintergründe auf
die sich der Polizist bezieht würden mich trotzdem interessieren.
so, ich dachte die beträge sind festgesetzt? ;-)
also ich finde es schon merkwürdig wenn ein polizist erst 30 haben will und
dann aber doch mit 20 zufrieden ist...
wenn er sich davon nich mal was schönes gekauft hat ;-)

Jana
Dirk Schneider
2003-11-17 19:18:39 UTC
Permalink
Post by Jana Detlef
so, ich dachte die beträge sind festgesetzt? ;-)
also ich finde es schon merkwürdig wenn ein polizist erst 30 haben
will und dann aber doch mit 20 zufrieden ist...
wenn er sich davon nich mal was schönes gekauft hat ;-)
Wovon?

Von den 10,- Euro, die er nicht bekommen hat? Oder von den 20,- Euro,
über die er sicherlich eine Quittung ausgestellt hat?

Gruß Dirk.
de.soc.recht.strassenverkehr
Bernd Sluka
2003-11-17 22:01:18 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Post by Jana Detlef
so, ich dachte die beträge sind festgesetzt? ;-)
also ich finde es schon merkwürdig wenn ein polizist erst 30 haben
will und dann aber doch mit 20 zufrieden ist...
wenn er sich davon nich mal was schönes gekauft hat ;-)
Wovon?
Von den 10,- Euro, die er nicht bekommen hat? Oder von den 20,- Euro,
über die er sicherlich eine Quittung ausgestellt hat?
Nein, er hätte ja nur 10 Euro bezahlen müssen. Bezahlt hat er 20 Euro.
Also muß ihm der Polizist 10 Euro zurück geben. Damit hat er dann
20 Euro weniger bezahlt, als verlangt wurden. Hergegeben hat er aber
20 Euro. Da er jedoch 20 Euro weniger bezahlt haben müßte, hat der
Polizist 40 Euro erhalten, aber nur 20 Euro quittiert und von den
20 Euro zu viel kauft er sich was Schönes.

(SCNR)
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Marco Matthes
2003-11-19 21:20:49 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Nein, er hätte ja nur 10 Euro bezahlen müssen. Bezahlt hat er 20 Euro.
Also muß ihm der Polizist 10 Euro zurück geben. Damit hat er dann
20 Euro weniger bezahlt, als verlangt wurden. Hergegeben hat er aber
20 Euro. Da er jedoch 20 Euro weniger bezahlt haben müßte, hat der
Polizist 40 Euro erhalten, aber nur 20 Euro quittiert und von den
20 Euro zu viel kauft er sich was Schönes.
OK. Brief an die Kreispolizeibehörte ist unterwegs, ich werden die 30 zu
viel gezahlten Euros zurückfordern.


;-)


MfG Marco
Marco Matthes
2003-11-19 21:24:19 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Nein, er hätte ja nur 10 Euro bezahlen müssen. Bezahlt hat er 20 Euro.
Also muß ihm der Polizist 10 Euro zurück geben. Damit hat er dann
20 Euro weniger bezahlt, als verlangt wurden. Hergegeben hat er aber
20 Euro. Da er jedoch 20 Euro weniger bezahlt haben müßte, hat der
Polizist 40 Euro erhalten, aber nur 20 Euro quittiert und von den
20 Euro zu viel kauft er sich was Schönes.
(SCNR)
OK. Brief an die Kreispolizeibehörte ist unterwegs, ich werde die 30 zu
viel gezahlten Euros zurückfordern.


;-)


MfG Marco
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