Marco Matthes
2003-11-16 12:06:48 UTC
Moin Leutz,
bin gestern Abend mit lauter Musik im Auto von der Polizei angehalten
worden. Ich bin nicht der Proll der mit Lauter *bumm bumm* Mucke durch
die Gegend fährt um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, aber wenn
dann mal so ein bestimmtes Lied kommt dreht man schon mal ein bisschen
lauter auf.
Natürlich wurde ich dabei direkt "erwischt". Ich will gar nicht
diskutieren ob es gut oder nicht gut ist mit lauter Musik rumzugurken -
es lenkt ganz klar ab und man bekommt von seinen Umgebungsgeräuschen
nicht mehr wirklich viel mit - aber mich würde ganz einfach
interessieren wo festgehalten ist, dass es verboten ist mit lauter Musik
zu fahren.
Ich hätte 30 Euro zahlen sollen, hatte aber nur 20 Euro dabei und das
hat der Polizist dann in seinem Ermessensspielraum auch akzeptiert.
Damit ist die Sache erledigt. Habe eingesehen (auch schon vorher), dass
es schei*** ist so zu fahren, die rechtlichen Hintergründe auf die sich
der Polizist bezieht würden mich trotzdem interessieren.
Ein gehörloser fährt ja auch Auto und muss keine Strafe zahlen! ;-)
Offiziell wurde es als Ruhestörung bewertet und der Polizist sagte, er
fühle sich als Bürger und in seiner amtlichen Funktion belästigt und
gestört.
Also, welche rechtlichen Hintergründe gibt es da, auf die sich die
Polizisten beziehen? Wo sind diese verschriftlicht wiederzufinden?
Hat das irgendwie Auswirkungen auf meine Probezeit? Eigentlich ja erst
ab einem Bußgeld und nicht schon mit einem Verwarngeld, mache mir da
trotzdem ein bisschen Sorgen, wohl aber zu Unrecht hoffe ich! :-) Ist
das erste mal das ich Kontakt mit der Polizei hatte, daher frag ich
lieber nochmal nach, bisher war das Thema für micht nämlich uninteressant.
Danke im Voraus für Eure Antworten,
MfG Marco, der ab jetzt nur noch leise Musik im Auto hört! :-)
P.S.: Die Leute die mich pauschal als Proll abstempeln oder glauben ich
will mich gegen diese Verwarnung wehren und suche gesetzliche Lücken
o.ä. können den Thread gleich als nicht existent betrachten, danke.
bin gestern Abend mit lauter Musik im Auto von der Polizei angehalten
worden. Ich bin nicht der Proll der mit Lauter *bumm bumm* Mucke durch
die Gegend fährt um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, aber wenn
dann mal so ein bestimmtes Lied kommt dreht man schon mal ein bisschen
lauter auf.
Natürlich wurde ich dabei direkt "erwischt". Ich will gar nicht
diskutieren ob es gut oder nicht gut ist mit lauter Musik rumzugurken -
es lenkt ganz klar ab und man bekommt von seinen Umgebungsgeräuschen
nicht mehr wirklich viel mit - aber mich würde ganz einfach
interessieren wo festgehalten ist, dass es verboten ist mit lauter Musik
zu fahren.
Ich hätte 30 Euro zahlen sollen, hatte aber nur 20 Euro dabei und das
hat der Polizist dann in seinem Ermessensspielraum auch akzeptiert.
Damit ist die Sache erledigt. Habe eingesehen (auch schon vorher), dass
es schei*** ist so zu fahren, die rechtlichen Hintergründe auf die sich
der Polizist bezieht würden mich trotzdem interessieren.
Ein gehörloser fährt ja auch Auto und muss keine Strafe zahlen! ;-)
Offiziell wurde es als Ruhestörung bewertet und der Polizist sagte, er
fühle sich als Bürger und in seiner amtlichen Funktion belästigt und
gestört.
Also, welche rechtlichen Hintergründe gibt es da, auf die sich die
Polizisten beziehen? Wo sind diese verschriftlicht wiederzufinden?
Hat das irgendwie Auswirkungen auf meine Probezeit? Eigentlich ja erst
ab einem Bußgeld und nicht schon mit einem Verwarngeld, mache mir da
trotzdem ein bisschen Sorgen, wohl aber zu Unrecht hoffe ich! :-) Ist
das erste mal das ich Kontakt mit der Polizei hatte, daher frag ich
lieber nochmal nach, bisher war das Thema für micht nämlich uninteressant.
Danke im Voraus für Eure Antworten,
MfG Marco, der ab jetzt nur noch leise Musik im Auto hört! :-)
P.S.: Die Leute die mich pauschal als Proll abstempeln oder glauben ich
will mich gegen diese Verwarnung wehren und suche gesetzliche Lücken
o.ä. können den Thread gleich als nicht existent betrachten, danke.