Post by Gunter HansenIch fahre gelegentlich auf grossen Privat-/Betriebsgeländen (BASF, Bayer) und
auch im Privatwald von Bekannten.
Muss man da eigentlich offiziell im Auto angeschnallt sein?
Oder gilt die Anschnallpflicht nur auf offiziellen, öffentlichen Strassen?
Ich bin kein Anwalt, aber meines Wissens verhält es sich so: Die StVO
gilt nur im Geltungsbereich der StVO, also nicht auf Privatgelände. Das
kann man zum Beispiel gut auf Flughäfen sehen, wo auf dem Vorfeld lauter
Fahrzeuge ohne Nummernschild rumfahren. Die fahren nie auf öffentlichen
Straßen, also brauchen sie keine Zulassung.
Aber.
Natürlich kann der Besitzer Regeln erlassen. Und oft steht am Eingang
eines Privatgeländes ein Schild in der Art "Hier gilt die StVO". Das ist
IMHO vor allem für Haftungsfragen relevant: Wenn zwei einen Unfall
bauen, dann wird halt bei der Haftung geschaut, wer sich nicht an die
StVO hält. Die Frage einer Gurtpflicht auf einem Privatgelände ist
natürich auch die Frage der Durchsetzbarkeit: Die Polizei wird Dir dort
kein Ticket für Fahren ohne Gurt geben. Der Hausherr könnte, wenn er
sieht, dass Du Dich nicht an die "Hausordnung" hält, Dich des Geländes
verweisen. Bestrafen (Geld kassieren) darf er vermutlich nicht, es sei
denn, Ihr habt vorher einen entsprechenden Vertrag gemacht.
Ich weiß nicht, wie die das genau handhaben, aber ich habe schon mal auf
einem Parkplatz eines großen Supermarktes bei München gesehen, wie die
Polizei Leuten ein Ticket hinter die Wischer steckte, weil sie in der
Feuerwehranfahrtszone parkten. Der Parkplatz ist eigentlich
Privatgelände, aber Blockieren der Sicherheitseinrichtungen ist dort
offenbar immer noch polizeilich verboten.
Ich kann mir vorstellen (weiß es aber nicht genau), dass der Hinweis
"Hier gilt die StVO" auch bedeutet, dass Versicherungen Unfälle
regulieren, die Kfz-Betreiber dort verschulden.
Frank
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