Post by Kathinka WenzPost by Dietmar HollenbergPost by Kathinka WenzWenn ein parkendes Fahrzeug wegrollt, wollte es niemand in Betrieb
nehmen, trotzdem zahlt die HV.
Es ist aber in Betrieb genommen worden. Ob das jemand wollte, ist
nebensächlich.
Von wem?
Von dem, der es nicht ausreichend gesichert hat.
Post by Kathinka WenzOder wenn du es
so verstehst, dass es auch passiv passiert, dann ist auch "parken" "in
Betrieb nehmen".
Der Vorgang des Parken gehört noch zum Betrieb. Steht der Wagen und ist
ausreichend gesichert, alle Passagiere ausgestiegen und die Türen
geschlossen, kann ich keinen Betrieb (oder Gebrauch als Kfz) mehr
erkennen.
Post by Kathinka WenzPost by Dietmar HollenbergAuch da habt ihr den Roller in Betrieb genommen. In dem Fall wäre die
Argumentation der PHV interessant gewesen, wenn ihr den Roller wegen
blockierter oder fehlender Räder getragen hättet.
Die mussten gar nicht argumentieren. Der Schaden wurde direkt durch ein
KFZ verursacht, also ist die Haftung laut Vertragsbedingungen
ausgeschlossen.
Und wann ist ein Kfz ein Kfz? Jedes einzelne Teil für sich? Der Rahmen?
Oder eine Kombination aus so vielen Teilen, daß es zumindest auf eigenen
Rädern rollen kann?
Wenn zwei Leute einen Roller ohne Räder tragen, ist es wagemutig, das
als "Gebrauch eines Kfz" zu bezeichnen.
Post by Kathinka WenzZeig mir einen Fall, bei dem die PHV bei einem Schaden, der durch ein
Fahrzeug verursacht wurde, zahlt.
Die meisten Schäden entstehen beim Gebrauch des Kfz. Und um die wenigen
Ausnahmen geht es hier.
Post by Kathinka WenzPost by Dietmar HollenbergDaß Versicherungen gern jede mögliche Leistung ablehnen, ist klar.
Das ist nicht wahr. Andere Schäden, die ich gemeldet habe, wurden
anstandslos bezahlt. Die waren halt auch von der Versicherung abgedeckt.
Ob euer Schaden von der Versicherung gedeckt gewesen wäre, wenn ihr den
Roller nicht in Gebrauch genommen hättet, sondern getragen, habt ihr
nicht abgecheckt.
Meine PHV lehnt übrigens nicht allgemein Schäden durch Kfz ab, sondern
die, die durch den Gebrauch von Kfz entstehen.
Post by Kathinka WenzPost by Dietmar HollenbergInteressant sind eigentlich nur Urteile zu dem Thema.
Kennst du welche?
Wenn ich sie kennen würde, würde ich AZ anführen und nicht lange
diskutieren. Die bekannten "Einkaufswagenurteile" geben aber schon mal
eine Richtung.
Post by Kathinka WenzIrgendwie empfinde
ich es auch als normal, dass in Versicherungen nur Ereignisse versichert
sind, die auch von dieser Versicherung abgedeckt werden.
Völlig richtig. Und deshalb kann ich auch nicht erkennen, weshalb eine
PHV nicht für Schäden eintreten soll, die nicht durch den *Gebrauch*
eines Kfz entstanden sind.
Konkretes Beispiel: Jemand baut aus einem alten Bus den Motor aus,
entfernt alle Betriebsstoffe und stellt ihn als Laube in seinen Garten.
Und wenn er jemandem die Tür dieses "Fahrzeugs" vor den Schädel haut,
soll die PHV haftungsfrei sein? Was soll dieser Schaden mit dem Betrieb
oder Gebrauch eines Kfz zu tun haben?
Post by Kathinka WenzPost by Dietmar HollenbergUnd ich denke, daß
Richter da sehr fein zwischen "Betrieb" und "sonstiger Nutzung"
unterscheiden.
Mein anderes Posting hast du gelesen? Dass da nichts von Betrieb steht?
Aber von "Gebrauch eines Kfz". Ich kann da keinen großen Unterschied
erkennen.
Tschüß
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm