Discussion:
Personenbeförderungsschein oder so ähnlich
(zu alt für eine Antwort)
Frederik Buchholz
2005-10-09 12:44:54 UTC
Permalink
Hallo!

Ich leiste seid kurzem meinen Zivildienst ab. Da es sich hierbei um
Fahrdienste handelt (Schulfahrten, Behindertenfahrdienste usw.) musste
ich natürlich auch einen Personenbeförderungsschein machen.
Was ist das aber genau? (Ich hab einen Sehtest machen müssen und eine
Art Reaktionstest mit Symbolen und Pfeilen) Die Verwaltung hier meinte
es sei irgendwie nur ein vereinfachter Personenbeförderungsschein, der
nur für die Zeit des Zivildienstes gilt...
Außerdem erhalten wir Zivis keinerlei Unterlagen, aus denen hervorgeht,
dass wir den Schien haben, wie musst man sich bei einer evtl. Kontrolle
verhalten? Reichen da die Unterlagen in der Akte? (ich hab keine Ahnung,
was das genau für Unterlagen sind...)
Für mich persönlich sind die Ergebnisse noch nicht vom Arzt an die
Verwaltung übergeben worden, d.h. in meiner Akte ist der Schein noch
nicht vorhanden. Dennoch hat mich die Verwaltung vor einigen Tagen zu
einer Fahrt eingeteilt, für die ein PBS notwendig gewesen wäre. Was wäre
die Konsequenz einer Kontrolle oder noch schlimmer eines Unfalles gewesen?

Grüße,
Frederik
Axel Böhm
2005-10-09 14:03:32 UTC
Permalink
Am Sun, 09 Oct 2005 14:44:54 +0200, schrieb Frederik Buchholz
Post by Frederik Buchholz
Ich leiste seid kurzem meinen Zivildienst ab. Da es sich hierbei um
Fahrdienste handelt (Schulfahrten, Behindertenfahrdienste usw.) musste
ich natürlich auch einen Personenbeförderungsschein machen.
Was ist das aber genau? (Ich hab einen Sehtest machen müssen und eine
Art Reaktionstest mit Symbolen und Pfeilen) Die Verwaltung hier meinte
es sei irgendwie nur ein vereinfachter Personenbeförderungsschein, der
nur für die Zeit des Zivildienstes gilt...
Da gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedleiche
Regelungen.

Generell ist die Fahrerlaubniss zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
erforderlich, wenn ein enstprechendes Fahrzeug (Taxi, Mietwagen [nicht
gemeint: von der Autovermietung], Bus u.a.) geführt werden soll, in
dem sich Fahrgäste befinden.
Es reicht aus, wenn ein Fahrgast befördert werden soll. Hingegen kann
der volgepackte Bus ohne FzF gefahren werden, wenn es sich nicht um
Fahrgäste handelt, sondern um z.B. Angehörige des Betriebes.

Nun kann es z.B. regional für bestimmte Anlässe unterschiedliche
Erleichterungen geben. In Berlin z.B. muss man bei ehrenamtlicher
Tätigkeit in einer Hilfsorganisation keine Ortskundeprüfung bei
Krankenwagen ablegen.
Post by Frederik Buchholz
Außerdem erhalten wir Zivis keinerlei Unterlagen, aus denen hervorgeht,
dass wir den Schien haben, wie musst man sich bei einer evtl. Kontrolle
verhalten?
Den Führerschein hierzu müsst Ihr natürlich erhalten (§ 48 Abs. 3 FeV)
und immer mitführen.
Die enstprechende Einschränkung ist dann auf dem FzF zu vermerken
(z.B. "Nur für den Dienst für die HiO e.V. vom 1.1.2005 bis
31.12.2005", oder wie lange der Zivildienst dauert)
Post by Frederik Buchholz
Reichen da die Unterlagen in der Akte? (ich hab keine Ahnung,
was das genau für Unterlagen sind...)
IMHO Nein. Im Zweifel gibt Dir aber die Zivildienstbehörde Auskunft
und Deinem Arbeitgeber entsprechende Anweisungen.
Post by Frederik Buchholz
Für mich persönlich sind die Ergebnisse noch nicht vom Arzt an die
Verwaltung übergeben worden, d.h. in meiner Akte ist der Schein noch
nicht vorhanden. Dennoch hat mich die Verwaltung vor einigen Tagen zu
einer Fahrt eingeteilt, für die ein PBS notwendig gewesen wäre. Was wäre
die Konsequenz einer Kontrolle oder noch schlimmer eines Unfalles gewesen?
Fahren ohne Fahrerlaubnis. (§ 75 Nr. 12 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_75.php


Grüße

Axel
Frederik Buchholz
2005-10-09 14:48:48 UTC
Permalink
Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort, das ist ja sehr
interessant...
Post by Axel Böhm
Am Sun, 09 Oct 2005 14:44:54 +0200, schrieb Frederik Buchholz
[...]
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Was ist das aber genau? (Ich hab einen Sehtest machen müssen und eine
Art Reaktionstest mit Symbolen und Pfeilen) Die Verwaltung hier meinte
es sei irgendwie nur ein vereinfachter Personenbeförderungsschein, der
nur für die Zeit des Zivildienstes gilt...
Da gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedleiche
Regelungen.
In meinem Fall Baden-Württemberg (genauer Karlsruhe)...
Post by Axel Böhm
Generell ist die Fahrerlaubniss zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
erforderlich, wenn ein enstprechendes Fahrzeug (Taxi, Mietwagen [nicht
gemeint: von der Autovermietung], Bus u.a.) geführt werden soll, in
dem sich Fahrgäste befinden.
Es reicht aus, wenn ein Fahrgast befördert werden soll. Hingegen kann
der volgepackte Bus ohne FzF gefahren werden, wenn es sich nicht um
Fahrgäste handelt, sondern um z.B. Angehörige des Betriebes.
Nun kann es z.B. regional für bestimmte Anlässe unterschiedliche
Erleichterungen geben. In Berlin z.B. muss man bei ehrenamtlicher
Tätigkeit in einer Hilfsorganisation keine Ortskundeprüfung bei
Krankenwagen ablegen.
Weißt du (oder jemand anderes) was hier in Karlsruhe gilt? Z.B. bin ich
noch keine 21 Jahre alt, wie es §48, Abs. 4, Satz 2 FeV fordert...
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Außerdem erhalten wir Zivis keinerlei Unterlagen, aus denen hervorgeht,
dass wir den Schien haben, wie musst man sich bei einer evtl. Kontrolle
verhalten?
Den Führerschein hierzu müsst Ihr natürlich erhalten (§ 48 Abs. 3 FeV)
und immer mitführen.
Die enstprechende Einschränkung ist dann auf dem FzF zu vermerken
(z.B. "Nur für den Dienst für die HiO e.V. vom 1.1.2005 bis
31.12.2005", oder wie lange der Zivildienst dauert)
Dürfen die das auch beschränken, wenn ich den FzF nicht durch eine
Sondergenemigung bzw. Ausnahme, die nur für Zivis oder die HiO gilt
erhalten habe? Gilt hier also: wer's zahlt, der darf reinschreiben, wie
lang es gilt? oder erhalte ich den Schein - wenn ich alle
Vorraussetzungen dafür (auch) nach der Zivizeit erfülle - auf die vollen
5 Jahre?
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Reichen da die Unterlagen in der Akte? (ich hab keine Ahnung,
was das genau für Unterlagen sind...)
IMHO Nein. Im Zweifel gibt Dir aber die Zivildienstbehörde Auskunft
und Deinem Arbeitgeber entsprechende Anweisungen.
mh, da sollte ich dann evtl. mal anrufen, bevor ich mich mit den
Vorgesetzten anleg und auserplanmäßig Wochenenddienst schieben darf...
Dumm nur, dass der zuständige Mensch nur Mo-Fr 07:30-08:30 telefondienst
hat, wenn ich beim Zivi hock... :-(
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Für mich persönlich sind die Ergebnisse noch nicht vom Arzt an die
Verwaltung übergeben worden, d.h. in meiner Akte ist der Schein noch
nicht vorhanden. Dennoch hat mich die Verwaltung vor einigen Tagen zu
einer Fahrt eingeteilt, für die ein PBS notwendig gewesen wäre. Was wäre
die Konsequenz einer Kontrolle oder noch schlimmer eines Unfalles gewesen?
Fahren ohne Fahrerlaubnis. (§ 75 Nr. 12 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_75.php
d.h. solange ich keinen FzF hab sollte ich vermeiden solche Fahrten
durchzuführen?
Wie ist §48, Abs 8 FeV zu verstehen ("Der Halter eines Fahrzeugs darf
die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer
des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht
besitzt oder die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen
hat.")? Die dürfen mir das Auto nicht geben, wenn sie's dennoch tun,
dann fahre ich ohne Fahrerlaubnis?

Grüße, Pascal
Frederik Buchholz
2005-10-09 14:53:14 UTC
Permalink
Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort, das ist ja sehr
interessant...
Post by Axel Böhm
Am Sun, 09 Oct 2005 14:44:54 +0200, schrieb Frederik Buchholz
[...]
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Was ist das aber genau? (Ich hab einen Sehtest machen müssen und eine
Art Reaktionstest mit Symbolen und Pfeilen) Die Verwaltung hier meinte
es sei irgendwie nur ein vereinfachter Personenbeförderungsschein, der
nur für die Zeit des Zivildienstes gilt...
Da gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedleiche
Regelungen.
In meinem Fall Baden-Württemberg (genauer Karlsruhe)...
Post by Axel Böhm
Generell ist die Fahrerlaubniss zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
erforderlich, wenn ein enstprechendes Fahrzeug (Taxi, Mietwagen [nicht
gemeint: von der Autovermietung], Bus u.a.) geführt werden soll, in
dem sich Fahrgäste befinden.
Es reicht aus, wenn ein Fahrgast befördert werden soll. Hingegen kann
der volgepackte Bus ohne FzF gefahren werden, wenn es sich nicht um
Fahrgäste handelt, sondern um z.B. Angehörige des Betriebes.
Nun kann es z.B. regional für bestimmte Anlässe unterschiedliche
Erleichterungen geben. In Berlin z.B. muss man bei ehrenamtlicher
Tätigkeit in einer Hilfsorganisation keine Ortskundeprüfung bei
Krankenwagen ablegen.
Weißt du (oder jemand anderes) was hier in Karlsruhe gilt? Z.B. bin ich
noch keine 21 Jahre alt, wie es §48, Abs. 4, Satz 2 FeV fordert...
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Außerdem erhalten wir Zivis keinerlei Unterlagen, aus denen hervorgeht,
dass wir den Schien haben, wie musst man sich bei einer evtl. Kontrolle
verhalten?
Den Führerschein hierzu müsst Ihr natürlich erhalten (§ 48 Abs. 3 FeV)
und immer mitführen.
Die enstprechende Einschränkung ist dann auf dem FzF zu vermerken
(z.B. "Nur für den Dienst für die HiO e.V. vom 1.1.2005 bis
31.12.2005", oder wie lange der Zivildienst dauert)
Dürfen die das auch beschränken, wenn ich den FzF nicht durch eine
Sondergenemigung bzw. Ausnahme, die nur für Zivis oder die HiO gilt
erhalten habe? Gilt hier also: wer's zahlt, der darf reinschreiben, wie
lang es gilt? oder erhalte ich den Schein - wenn ich alle
Vorraussetzungen dafür (auch) nach der Zivizeit erfülle - auf die vollen
5 Jahre?
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Reichen da die Unterlagen in der Akte? (ich hab keine Ahnung,
was das genau für Unterlagen sind...)
IMHO Nein. Im Zweifel gibt Dir aber die Zivildienstbehörde Auskunft
und Deinem Arbeitgeber entsprechende Anweisungen.
mh, da sollte ich dann evtl. mal anrufen, bevor ich mich mit den
Vorgesetzten anleg und auserplanmäßig Wochenenddienst schieben darf...
Dumm nur, dass der zuständige Mensch nur Mo-Fr 07:30-08:30 telefondienst
hat, wenn ich beim Zivi hock... :-(
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Für mich persönlich sind die Ergebnisse noch nicht vom Arzt an die
Verwaltung übergeben worden, d.h. in meiner Akte ist der Schein noch
nicht vorhanden. Dennoch hat mich die Verwaltung vor einigen Tagen zu
einer Fahrt eingeteilt, für die ein PBS notwendig gewesen wäre. Was wäre
die Konsequenz einer Kontrolle oder noch schlimmer eines Unfalles gewesen?
Fahren ohne Fahrerlaubnis. (§ 75 Nr. 12 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_75.php
d.h. solange ich keinen FzF hab sollte ich vermeiden solche Fahrten
durchzuführen?
Wie ist §48, Abs 8 FeV zu verstehen ("Der Halter eines Fahrzeugs darf
die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer
des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht
besitzt oder die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen
hat.")? Die dürfen mir das Auto nicht geben, wenn sie's dennoch tun,
dann fahre ich ohne Fahrerlaubnis?

Grüße,
Frederik
Axel Böhm
2005-10-09 15:56:22 UTC
Permalink
Am Sun, 09 Oct 2005 16:53:14 +0200, schrieb Frederik Buchholz
Post by Frederik Buchholz
Post by Axel Böhm
Da gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedleiche
Regelungen.
In meinem Fall Baden-Württemberg (genauer Karlsruhe)...
Kenn ich nicht ;-)
Post by Frederik Buchholz
Weißt du (oder jemand anderes) was hier in Karlsruhe gilt? Z.B. bin ich
noch keine 21 Jahre alt, wie es §48, Abs. 4, Satz 2 FeV fordert...
Schau mal hier unter 8.

http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell37.htm

Dabei ist anscheinend auch die bediente Einrichtung zu differenzieren.
Post by Frederik Buchholz
Post by Axel Böhm
Den Führerschein hierzu müsst Ihr natürlich erhalten (§ 48 Abs. 3 FeV)
und immer mitführen.
Die enstprechende Einschränkung ist dann auf dem FzF zu vermerken
(z.B. "Nur für den Dienst für die HiO e.V. vom 1.1.2005 bis
31.12.2005", oder wie lange der Zivildienst dauert)
Dürfen die das auch beschränken, wenn ich den FzF nicht durch eine
Sondergenemigung bzw. Ausnahme, die nur für Zivis oder die HiO gilt
erhalten habe? Gilt hier also: wer's zahlt, der darf reinschreiben, wie
lang es gilt?
Den Führerschein stellt die Verwaltungsbehörde aus. Und nur die
schreibt rein. Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis gibst Du ja an,
welche Art Du haben möchtest. Entsprechend musst Du dann Nachweise
erbringen.
Daher wirst Du evtl. einen FzF beantragen, der nur für die Zivi-Zeit
gilt, da Du dann vermutlich die Ortskundeprüfung sparst. (Obwohl die
für Karlsruhe nicht sonderlich schwer sein kann ;-))
Post by Frederik Buchholz
oder erhalte ich den Schein - wenn ich alle
Vorraussetzungen dafür (auch) nach der Zivizeit erfülle - auf die vollen
5 Jahre?
Den Schein erhälst Du sowieso. Ob der auch ausserhalb Deiner Tätigkeit
und nach der Zivi-Zeit gilt, hängt dann von der beantragten Art ab.
Wenn Du den vollen FzF beantragst musst Du u.U. auch ein
amtsärztliches Gutachten und die Ortskunde nachweisen.
Post by Frederik Buchholz
Post by Axel Böhm
Post by Frederik Buchholz
Reichen da die Unterlagen in der Akte? (ich hab keine Ahnung,
was das genau für Unterlagen sind...)
IMHO Nein. Im Zweifel gibt Dir aber die Zivildienstbehörde Auskunft
und Deinem Arbeitgeber entsprechende Anweisungen.
mh, da sollte ich dann evtl. mal anrufen, bevor ich mich mit den
Vorgesetzten anleg und auserplanmäßig Wochenenddienst schieben darf...
Dumm nur, dass der zuständige Mensch nur Mo-Fr 07:30-08:30 telefondienst
hat, wenn ich beim Zivi hock... :-(
Lies vorher mal die Freistellungsverordnung, ob Deine Beförderung hier
runter fällt.
http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/freistellvo.htm

Da diese Freistellungsbescheinigung aber nur vom
Personenbeförderungsgesetz befreit, weiß ich nicht ob das dann auch
für die FeV gilt.
Post by Frederik Buchholz
Wie ist §48, Abs 8 FeV zu verstehen ("Der Halter eines Fahrzeugs darf
die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer
des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht
besitzt oder die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen
hat.")? Die dürfen mir das Auto nicht geben, wenn sie's dennoch tun,
dann fahre ich ohne Fahrerlaubnis?
Wenn sie es Dir geben, obwohl eine Fahrerlaubniss notwendig ist, dann
begeht die Dienststelle auch eine Ordnungswidrigkeit.


Grüße

Axel
Frederik Buchholz
2005-10-09 17:58:13 UTC
Permalink
Axel Böhm wrote:
[viele nützliche und interessante Infos zum Thema]

Also nochmal kurz zusammengefasst, zur Kontrolle ob ich alles richtig
verstanden hab:

Wenn wir Behinderte von oder zu Tagesstätten, Schulen oder Werkstätten
bringen, die für deren Betreuung eingerichtet wurden, brauchen wir den
Schein gar nicht, da schmeißt die Dienstelle also Geld zum Fenster raus,
und verordnet uns einen überflüssigen Arztbesuch.
Erhalten können wir den Schein hier in BaWü nach 2 Jahren Fahrpraxis.

Was ist jetzt aber, wenn wir alte Menschen zu Betreuungseinrichtungen
fahren? Wenn sie aufgrund ihrer Altersbedingten Beschwerden einen
Behindertenausweis haben gehts ohne Schein, sonst mit?

Was ich noch nicht ganz verstanden habe, aber auch nirgends per Google
gefunden hab: was für verschiedene Arten von FzF gibt es?

vielen Dank schonmal für die Hilfe,
Grüße,
Frederik
Laurent Wirmer
2005-10-09 17:12:57 UTC
Permalink
Post by Axel Böhm
Es reicht aus, wenn ein Fahrgast befördert werden soll. Hingegen kann
der volgepackte Bus ohne FzF gefahren werden, wenn es sich nicht um
Fahrgäste handelt, sondern um z.B. Angehörige des Betriebes.
Wenn er als Kraftomnibus eingetragen ist braucht man die entsprechende
Fahrerlaubnisklasse "D" oder "D1" - egal wer drin sitzt.
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Bernhard Nowotny
2005-10-18 17:06:41 UTC
Permalink
Post by Axel Böhm
Am Sun, 09 Oct 2005 14:44:54 +0200, schrieb Frederik Buchholz
Post by Frederik Buchholz
Ich leiste seid kurzem meinen Zivildienst ab. Da es sich hierbei um
Fahrdienste handelt (Schulfahrten, Behindertenfahrdienste usw.) musste
ich natürlich auch einen Personenbeförderungsschein machen.
Was ist das aber genau? (Ich hab einen Sehtest machen müssen und eine
Art Reaktionstest mit Symbolen und Pfeilen) Die Verwaltung hier meinte
es sei irgendwie nur ein vereinfachter Personenbeförderungsschein, der
nur für die Zeit des Zivildienstes gilt...
Da gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedleiche
Regelungen.
Generell ist die Fahrerlaubniss zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
erforderlich, wenn ein enstprechendes Fahrzeug (Taxi, Mietwagen [nicht
gemeint: von der Autovermietung], Bus u.a.) geführt werden soll, in
dem sich Fahrgäste befinden.
Es reicht aus, wenn ein Fahrgast befördert werden soll. Hingegen kann
der volgepackte Bus ohne FzF gefahren werden, wenn es sich nicht um
Fahrgäste handelt, sondern um z.B. Angehörige des Betriebes.
Nun kann es z.B. regional für bestimmte Anlässe unterschiedliche
Erleichterungen geben. In Berlin z.B. muss man bei ehrenamtlicher
Tätigkeit in einer Hilfsorganisation keine Ortskundeprüfung bei
Krankenwagen ablegen.
Guckstu §48(2) FeV. Das ist nicht nur in Berlin so, sondern für
diverse Krankenkraftwagen (und damit praktisch alle, ausser die privater
Firmen, die nicht im öffentlich.rechtlichen Verhältnis fahren)
bundesweit.

Ich habe das erfahren, als ich genau zum Umstellungszeitpunkt des
Gesetzes meinen bis dahin noch für alle KrKW erforderlichen "P-Schein"
verlängern lassen wollte.

<story>
Durch diverses hin und her (Attest oder ärztl. Zeugnis? Betriebsarzt,
Amtsarzt, Augenarzt? Bescheinigung, dass ich auch ganz wirklich das für
den KrKW brauche. Umschreibung meines alten grauen Lappens, weil das nur
noch in Verbindung mit der neuen EU-Karte gemacht wird...etc...alles
natürlich einzeln gesagt, wenn ich wieder mal mit den neuen Unterlagen
am Tresen stand) kam der Jahreswechsel dazwischen und die Dame, die mich
bis dahin so getriezt hatte, meinte nur lapidar: "Den Schein brauchen
Sie ab jetzt ja gar nicht mehr!".

Da bin ich dann ein bisschen aufgegangen, mit dem Erfolg, dass
mir die Führerscheinstelle den neuen EU-Führerschein dann umsonst
ausgestellt hat. :)

Und ganz beschwichtigend hat sie hinzugefügt: "Den neuen können
wir ihnen dann auch zuschicken, da brauchen Sie nicht mehr extra
reinschauen!".
$ME: "Cool. Das mit der Unterschrift, geht das auch per Post?"
Sie: "Äh, natürlich nicht. Da müssen Sie dann wieder herkommen."

*Argh*
</story>
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Axel Böhm
2005-10-18 18:32:41 UTC
Permalink
Am Tue, 18 Oct 2005 19:06:41 +0200, schrieb Bernhard Nowotny
Post by Bernhard Nowotny
Post by Axel Böhm
Nun kann es z.B. regional für bestimmte Anlässe unterschiedliche
Erleichterungen geben. In Berlin z.B. muss man bei ehrenamtlicher
Tätigkeit in einer Hilfsorganisation keine Ortskundeprüfung bei
Krankenwagen ablegen.
Guckstu §48(2) FeV. Das ist nicht nur in Berlin so, sondern für
diverse Krankenkraftwagen (und damit praktisch alle, ausser die privater
Firmen, die nicht im öffentlich.rechtlichen Verhältnis fahren)
bundesweit.
Nicht ganz. § 48 Abs. 2 FeV sagt aus, dass es keines FzF bedarf, wenn
das Fahrzeug im KatS bewegt wird.
Es wird aber für die ehrenamtliche Tätigkeit ausdrücklich der FzF
verlangt, nur bedarf es für den Erhalt des Scheins keiner
Ortskundeprüfung. Jede Fahrt mit einem Krankenwagen, die nicht
ausdrücklich im Rahmen des Katastrophenschutzes getätigt wird (somit
i.d.R. nur bei "offiziellen" Katastrophen) erfordert den P-Schein.
Post by Bernhard Nowotny
<story>
Durch diverses hin und her (Attest oder ärztl. Zeugnis? Betriebsarzt,
Amtsarzt, Augenarzt? Bescheinigung, dass ich auch ganz wirklich das für
den KrKW brauche. Umschreibung meines alten grauen Lappens, weil das nur
noch in Verbindung mit der neuen EU-Karte gemacht wird...etc...alles
natürlich einzeln gesagt, wenn ich wieder mal mit den neuen Unterlagen
am Tresen stand) kam der Jahreswechsel dazwischen und die Dame, die mich
bis dahin so getriezt hatte, meinte nur lapidar: "Den Schein brauchen
Sie ab jetzt ja gar nicht mehr!".
Gefährliche Aussage.
Post by Bernhard Nowotny
Da bin ich dann ein bisschen aufgegangen, mit dem Erfolg, dass
mir die Führerscheinstelle den neuen EU-Führerschein dann umsonst
ausgestellt hat. :)
Der FzF für KTW wird aber nicht auf dem EU-Führerschein eingetragen.
Die Klasse D sieht nur Busse vor.
Post by Bernhard Nowotny
Und ganz beschwichtigend hat sie hinzugefügt: "Den neuen können
wir ihnen dann auch zuschicken, da brauchen Sie nicht mehr extra
reinschauen!".
Also doch einen FzF. Also nicht § 48 Abs. 2 FeV.


Grüße

Axel
Bernhard Nowotny
2005-10-19 11:38:33 UTC
Permalink
Post by Axel Böhm
Am Tue, 18 Oct 2005 19:06:41 +0200, schrieb Bernhard Nowotny
Post by Bernhard Nowotny
Post by Axel Böhm
Nun kann es z.B. regional für bestimmte Anlässe unterschiedliche
Erleichterungen geben. In Berlin z.B. muss man bei ehrenamtlicher
Tätigkeit in einer Hilfsorganisation keine Ortskundeprüfung bei
Krankenwagen ablegen.
Guckstu §48(2) FeV. Das ist nicht nur in Berlin so, sondern für
diverse Krankenkraftwagen (und damit praktisch alle, ausser die privater
Firmen, die nicht im öffentlich.rechtlichen Verhältnis fahren)
bundesweit.
Nicht ganz. § 48 Abs. 2 FeV sagt aus, dass es keines FzF bedarf, wenn
das Fahrzeug im KatS bewegt wird.
Was an
| 3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht
| anerkannten Rettungsdienste,
hast Du im §48(2) FeV überlesen?

Oder hast Du eine alte Fassung, wo eben genau der Satz noch nicht drin
steht?
Post by Axel Böhm
Es wird aber für die ehrenamtliche Tätigkeit ausdrücklich der FzF
verlangt, nur bedarf es für den Erhalt des Scheins keiner
Ortskundeprüfung. Jede Fahrt mit einem Krankenwagen, die nicht
ausdrücklich im Rahmen des Katastrophenschutzes getätigt wird (somit
i.d.R. nur bei "offiziellen" Katastrophen) erfordert den P-Schein.
NACK.
Weitere Ausnahme siehe oben: Feuerwehr und Rettungsdienst nach Landes-
recht. Siehe dann die entsprechenden Landesrettungsdienstgesetze.
Kein P-Schein = keine Ortskundeprüfung (ggf. organisationsinterne
Regelungen wie beim BRK in München ausgenommen).

Damit bleiben noch private Firmen oder Vereine, die Krankentransport
ausserhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes betreiben
übrig, deren Fahrer den P-Schein brauchen. Das kann zB. ein Rückhol-
dienst sein oder private KTW.

Mit "Ehrenamt" hat das aber gleich zweimal nichts zu tun.
Post by Axel Böhm
Post by Bernhard Nowotny
<story>
Durch diverses hin und her (Attest oder ärztl. Zeugnis? Betriebsarzt,
Amtsarzt, Augenarzt? Bescheinigung, dass ich auch ganz wirklich das für
den KrKW brauche. Umschreibung meines alten grauen Lappens, weil das nur
noch in Verbindung mit der neuen EU-Karte gemacht wird...etc...alles
natürlich einzeln gesagt, wenn ich wieder mal mit den neuen Unterlagen
am Tresen stand) kam der Jahreswechsel dazwischen und die Dame, die mich
bis dahin so getriezt hatte, meinte nur lapidar: "Den Schein brauchen
Sie ab jetzt ja gar nicht mehr!".
Gefährliche Aussage.
Nein, sondern stimmig. Ich brauche den seit der Gesetzesänderung nicht
mehr: nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst oder
Katastrophenschutz. Die privatrechtlichen RTW der HiOrgs dürfen idR.
in Bayern sowieso nicht transportieren, sondern nur als Erstversorger
oder für Sanitätswachdienste rumgurken. Ausnahmefälle wären eh' über
$16 OWiG in Verbindung mit §21(3) BayRDG abzudecken.
Post by Axel Böhm
Post by Bernhard Nowotny
Da bin ich dann ein bisschen aufgegangen, mit dem Erfolg, dass
mir die Führerscheinstelle den neuen EU-Führerschein dann umsonst
ausgestellt hat. :)
Der FzF für KTW wird aber nicht auf dem EU-Führerschein eingetragen.
Die Klasse D sieht nur Busse vor.
Die Voraussetzung für die Ausstellung des P-Scheins war der EU-Schein.
Frag' mich nicht, wieso - so wurde mir das da gesagt. Da die Kosten
die HiOrg übernommen hätte (und sie von der Führerscheinstelle nicht
geltend gemacht wurden) war mir das Detail dann wurscht.
Ich habe nicht geschrieben, dass das im EU-Schein eingetragen worden
wäre. Wär' ja auch schwierig, da der P-Schein zeitlich begrenzt ist
(WIMRE jeweils 2 Jahre).
Post by Axel Böhm
Post by Bernhard Nowotny
Und ganz beschwichtigend hat sie hinzugefügt: "Den neuen können
wir ihnen dann auch zuschicken, da brauchen Sie nicht mehr extra
reinschauen!".
Also doch einen FzF. Also nicht § 48 Abs. 2 FeV.
Nein: ich habe damals den grauem Lappen gegen die EU-Führerscheinkarte
eintauschen müssen. Und brauch(t)e keine FzF, wegen §48(2) Punkte 2
und 3 FeV für meinen Tätigkeitsbereich nicht notwendig.

Und ja, die wollte mir tatsächlich den EU-Schein zuschicken. Nett,
nur wollen die auch eine Unterschrift in persönlicher Anwesenheit
haben (WIMRE musste man das auf einer speziellen Folie unterschreiben,
die direkt auf den Schein durchgeht und gleich eine Kopie bei den
Akten behält - da kann ich mich jetzt aber schwer irren). Das Dilemma
wäre per Post nicht lösbar gewesen.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
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