Discussion:
rechts vor links und Rückwärtsfahren
(zu alt für eine Antwort)
Helmut Waitzmann
2024-02-20 09:40:31 UTC
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An einer Rechts‐vor‐Links‐Kreuzung oder Einmündung hat Vorfahrt,
wer von rechts kommt (§ 8 der StVO).


Gilt das auch, wenn der von rechts Kommende dabei rückwärts
fährt, also rückwärts fahrend von rechts kommt?


§ 9 (5) der StVO meint zum Rückwärtsfahren:


Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein
Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus
so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen
lassen.
Helmut Waitzmann
2024-02-23 20:37:41 UTC
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Auf dem Rechtsportal der ERGO finden sich "Regeln fürs
Rückwärtsfahren",
<https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/regeln-rund-ums-rueckwaertsfahren>.
Danke für den URL.
| Allerdings gibt es auch einige spezielle Situationen, in denen Sie als
| Rückwärtsfahrer nicht immer die (volle) Schuld haben müssen.
| Beispielsweise hebt das Rückwärtsfahren keine bestehenden Vorfahrtsregeln
| auf. Kommen Sie aus einer bevorrechtigten Straße, müssen andere Teilnehmer
| Ihnen Vorfahrt gewähren. Und zwar auch dann, wenn Sie rückwärtsfahren.
| Entsprechend kann sich dann auch die Haftung für einen Verkehrsunfall
| verschieben. Eine gewisse Mitschuld werden Sie aber meistens trotzdem
| tragen.
Wer sich, von rechts kommend, rückwärts in eine Kreuzung oder
Einmündung hineintastet, dem wird man eher keinen Vorwurf machen
können, wenn er dabei von einem Wartepflichtigen angefahren wird?


Habe kürzlich erst wieder beobachtet, dass einem von rechts
kommenden, sich rückwärts in eine Kreuzung Hineintastenden hupend
die Vorfahrt genommen wurde (ohne Verkehrsunfall).
erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Wo? ;-)
Gute Frage.  Ich fände sie aber eher gegenüber dem hupenden
Vorfahrtverletzer angebracht und würde dann die Antwort geben:
in die Nachschulung.
Ulrich D i e z
2024-02-24 14:26:29 UTC
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Wer sich, von rechts kommend, rückwärts in eine Kreuzung oder Einmündung hineintastet, dem wird man eher keinen Vorwurf machen können, wenn er dabei von einem Wartepflichtigen angefahren wird?
Auch Rückwärtsfahrenden darf man die Vorfahrt nicht nehmen.

Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens gilt auch im Straßenverkehr
das Prinzip der Umsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Einerseits ist also auch auf Rückwärtsfahrer Rücksicht zu nehmen,
wovon drängelndes Hupen und unberechtigtes Vorfahrtnehmen nicht
zwangsläufig zeugt.

Andererseits sollte wohl ein guter Grund dafür da sein, rückwärts
statt vorwärts zu fahren. Aber solange man beim Rückwärtsfahren
kein Verkehrshindernis und keine größere Gefährdung als beim
Vorwärtsfahren darstellt, also z.B. eine gute Übersicht hat und sich
nicht mangels Sicht in die Einmündung blind in die Kreuzung hinein tastet,
sondern rechtzeitig auf alles reagieren kann, z.B. seinerseits auch
unerwartete Vorfahrtsverletzer rechtzeitig bemerken und und das
seinige zur Unfallvermeidung tun kann ...
Habe kürzlich erst wieder beobachtet, dass einem von rechts kommenden, sich rückwärts in eine Kreuzung Hineintastenden hupend die Vorfahrt genommen wurde (ohne Verkehrsunfall).
Das dürfte etwas gewesen sein, was in der Fahrschule
"Vorfahrtsverletzung" genannt wird.

Ich erlebe eher selten, dass Leute außer beim Rangieren rückwärts
in der Gegend herumfahren und bin jetzt neugierig:
Wieso fuhr der Hineintastende rückwärts?
erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Wo? ;-)
Gute Frage.  Ich fände sie aber eher gegenüber dem hupenden Vorfahrtverletzer angebracht und würde dann die Antwort geben: in die Nachschulung.
Wenn das Hupen unangebracht war und Rücksichtslosigkeit gegenüber
dem Rückwärtsfahrenden bezeigt hat, gebe ich dir Recht.

Aber ich hab das mit dem Einweisen ja nicht so formuliert. ;-)

Wenn ich bemerke, dass da einer rückwärts rangiert und sich
konzentrieren muss, tendiere ich nicht dazu, ihn durch
Hupen noch extra mit Reizen zu überfluten.

Es sei denn vielleicht, er ist kurz davor, irgendwo drauf zu
fahren oder etwas oder jemanden anzufahren oder zu überfahren
und ich halte es für angebracht, Warnsignale zu geben.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Wolfgang Schreiber
2024-02-26 21:19:51 UTC
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Post by Ulrich D i e z
Ich erlebe eher selten, dass Leute außer beim Rangieren rückwärts
Wieso fuhr der Hineintastende rückwärts?
Vielleicht hatte das Auto einen Getriebedefekt (nur der Rückwärtsgang
funktioniert) und der Mensch war auf dem Weg zur Werkstatt.

Wäre das zulässig?

VG
Wolfgang
Stefan Schmitz
2024-02-26 22:27:50 UTC
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Post by Wolfgang Schreiber
Post by Ulrich D i e z
Ich erlebe eher selten, dass Leute außer beim Rangieren rückwärts
Wieso fuhr der Hineintastende rückwärts?
Wahrscheinlich fehlte ihm in der bevorrechtigten Straße die
Wendemöglichkeit.
Post by Wolfgang Schreiber
Vielleicht hatte das Auto einen Getriebedefekt (nur der Rückwärtsgang
funktioniert) und der Mensch war auf dem Weg zur Werkstatt.
Wäre das zulässig?
Zulässig vermutlich schon. Aber verdammt mühsam. Wer würde sich das antun?
Tim Landscheidt
2024-02-27 10:32:13 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
[…]
Post by Wolfgang Schreiber
Vielleicht hatte das Auto einen Getriebedefekt (nur der
Rückwärtsgang funktioniert) und der Mensch war auf dem Weg
zur Werkstatt.
Wäre das zulässig?
Zulässig vermutlich schon. Aber verdammt mühsam. Wer würde sich das antun?
Jemand, der kein Geld oder Zeit hat, einen Abschleppdienst
mit dem Versetzen zu beauftragen?

Tim
Stefan Schmitz
2024-02-27 13:31:21 UTC
Permalink
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
[…]
Post by Wolfgang Schreiber
Vielleicht hatte das Auto einen Getriebedefekt (nur der
Rückwärtsgang funktioniert) und der Mensch war auf dem Weg
zur Werkstatt.
Wäre das zulässig?
Zulässig vermutlich schon. Aber verdammt mühsam. Wer würde sich das antun?
Jemand, der kein Geld oder Zeit hat, einen Abschleppdienst
mit dem Versetzen zu beauftragen?
Eine Reise im Rückwärtsgang dürfte mehr Zeit erfordern als die
Beauftragung eines Abschleppdienstes.

Wer Geld sparen will, wird wohl eher versuchen, das Auto mit Hilfe von
Bekannten zur Werkstatt zu transportieren.
Peter J. Holzer
2024-02-27 20:04:04 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Post by Wolfgang Schreiber
Vielleicht hatte das Auto einen Getriebedefekt (nur der
Rückwärtsgang funktioniert)
Ist das ein plausibler Defekt?
Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Post by Wolfgang Schreiber
und der Mensch war auf dem Weg zur Werkstatt.
Wäre das zulässig?
Zulässig vermutlich schon. Aber verdammt mühsam. Wer würde sich das antun?
Jemand, der kein Geld oder Zeit hat, einen Abschleppdienst
mit dem Versetzen zu beauftragen?
Eine Reise im Rückwärtsgang dürfte mehr Zeit erfordern als die
Beauftragung eines Abschleppdienstes.
Kommt auf die Länge der "Reise" an. Meine frühere Werkstatt (leider
verzogen) war von meiner Wohnung knapp 500 m Luftlinie entfernt. Da habe
ich mein Motorrad auch schon einmal hingeschoben. Einen Abschleppdienst
zu rufen, hätte sicher länger gedauert.

Ein IMHO wahrscheinlicherer Grund fürs Rückwärtsfahren ist eine
Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit.

hp
Stefan
2024-02-28 12:40:46 UTC
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Post by Peter J. Holzer
Post by Stefan Schmitz
Eine Reise im Rückwärtsgang dürfte mehr Zeit erfordern als die
Beauftragung eines Abschleppdienstes.
ich mein Motorrad auch schon einmal hingeschoben. Einen Abschleppdienst
zu rufen, hätte sicher länger gedauert.
Ein IMHO wahrscheinlicherer Grund fürs Rückwärtsfahren ist eine
Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit.
Mein E-Bike durfte ich wegen der Unfähigkeit der Zulassungsstelle 2x 8km
hinschieben.
(eigentlich 3x inkl. zum TÜV gegenüber)

Schweitzer und Österreicher aus Bergdörfern sind es gewohnt regelmäßig 1-2km
rückwärts fahren zu müssen und haben da auch ein entsprechendes Tempo
drauf. Wenn man es regelmäßig üben darf, ist es nicht so schlimm und dann
ist es manchmal einfacher als Wendevorgänge. Gemäß dem Schienengolf gibt es
aber mit der Motorkühler bei langen Strecken schon Probleme und man sollte
aufpassen.
Stefan Schmitz
2024-02-28 14:09:39 UTC
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Post by Stefan
Mein E-Bike durfte ich wegen der Unfähigkeit der Zulassungsstelle 2x 8km
hinschieben.
(eigentlich 3x inkl. zum TÜV gegenüber)
E-Bike = Motorrad mit Elektroantrieb?

Zur Zulassung schieben ist dämlich. Das Fahrzeug muss dort nicht
vorgeführt werden, und man darf sogar mit ungestempeltem Kennzeichen
hinfahren.
Stefan
2024-02-28 16:53:04 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
E-Bike = Motorrad mit Elektroantrieb?
Zur Zulassung schieben ist dämlich. Das Fahrzeug muss dort nicht
vorgeführt werden, und man darf sogar mit ungestempeltem Kennzeichen
hinfahren.
Wenn die Zulassungsstellen einen auffordern das Fahrzeug vorzustellen, kann
man natürlich auch Klage dagegen erheben (das Widerspruchsverfahren wurde
abgeschafft und dann gehe ich bei Gericht mit etwa 500 Euro in Vorleistung)
oder man stellt es auf den Vorführstreifen vor. Ich war nicht der einzige,
da gerade fast alle 2-Räder über die Vorführspur geschickt wurden...

Es war einfach schneller das E-BIKE zu schieben als die Klage zu schreiben.

Für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen gibt es besondere
Voraussetzungen. Ich hätte mir natürlich eine Versicherung für etwa 40 Euro
hierfür holen können.

"Für diese Fahrten muss Versicherungsschutz bestehen. Hierzu benötigen Sie
eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die auch Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen miteinschließt. Die Versicherungsbestätigung ist
zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Die Zulassungsstelle muss Ihnen vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben. Dies
kann im Rahmen einer Wiederzulassung (gleiches Fahrzeug - selber Halter),
dass bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen sein." Ein
Wunschkennzeichen reicht hierfür aber nicht aus.

Ich habe beim KÜS nachgefragt: nur der TÜV wollte sich um E-Bikes kümmern.
Beim TÜV wurden ein paar Fotos gemacht und kontrolliert ob wirklich überall
Prüfzeichen drauf sind. Die Einzelabnahme war aber vorher auch schon beim
Tüv. Vielleicht wäre die Fahrt zum TÜV durchgegangen .. vom TÜV zum
Vorführsstreifen lohnt es sich nicht aufzusteigen aber dies wollte ich
nicht riskieren...

Vielleicht ist die in anderen Bundesländern nicht so eng...

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