Discussion:
Werbung an Autoscheibe-wie untersagen?
(zu alt für eine Antwort)
Jens Georg
2005-10-26 10:18:55 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe oft Werbung unter dem Scheibenwischer oder in die
Fensterdichtungen gestopfte Visitenkarten von KFZ-Händlern. Beim letzten
Mal wurde durch die scharfe Kante der laminierten Karte die
Fensterdichtung förmlich aufgeschlitzt. Ein Anruf bei dem KFZ-Händler
brachte natürlich nichts; die Beschädigung habe ich natürlich beim
Entfernen der Karte selbst verursacht. Die Fensterdichtung musste
komplett erneuert werden, weil bei starken Regenfällen Wasser eintrat.

Daher meine Frage: Gibt es einen Paragraphen bzw. kurzen Gesetzestext,
den ich hinter die Windschutzscheibe legen kann und der das Anbringen
von Werbung untersagt?

Danke und Gruß,
Jens
Bastian Völker
2005-10-26 10:54:51 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Jens Georg
Fensterdichtung förmlich aufgeschlitzt. Ein Anruf bei dem KFZ-Händler
brachte natürlich nichts; die Beschädigung habe ich natürlich beim
Entfernen der Karte selbst verursacht.
Wie soll das denn gehen?

Gruß
Bastian
--
"[...] denn das Inbrandsetzen des Fahrzeugs - auch nach
erfolglosem Startversuch - stellt keine für einen Kraftfahrer
typische Verhaltensweise dar."
- OLG Brandenburg, Urt. v. 18.2.2004
Heiko Mittelstaedt
2005-10-26 11:15:12 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Wie soll das denn gehen?
Aufkleber: "Keine Werbung einwerfen!"?

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.deh-a.de ***
Begleitseite von de.etc.handel.auktionshaeuser
Rubrik FAQ: Fragen und Antworten zu ebay
Rubrik Dummfug: Lustige ebay Auktionen
Jens Tönsing
2005-10-26 11:31:03 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Bastian Völker
Wie soll das denn gehen?
Aufkleber: "Keine Werbung einwerfen!"?
Ich habe mal einen gelben Smart gesehen, auf dem stand "Bitte keine
Briefe einwerfen" ;-)

Gruß,
Jens
--
Steht die Bäu´rin am Grab und kichert, war ihr Mann Allianz versichert.
Stefan Müller
2005-10-26 11:20:14 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Hallo!
Post by Jens Georg
Fensterdichtung förmlich aufgeschlitzt. Ein Anruf bei dem KFZ-Händler
brachte natürlich nichts; die Beschädigung habe ich natürlich beim
Entfernen der Karte selbst verursacht.
Wie soll das denn gehen?
Das würde ich auch gerne wissen. Das kann doch nicht gehen. Aber
mein reinschieben der laminierten Karten kann sowas natürlich
passieren. Das kann ich mir auch gut vorstellen.

Gruss
Stefan
Bastian Völker
2005-10-26 12:06:36 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Stefan Müller
Post by Bastian Völker
Post by Jens Georg
Fensterdichtung förmlich aufgeschlitzt. Ein Anruf bei dem KFZ-Händler
brachte natürlich nichts; die Beschädigung habe ich natürlich beim
Entfernen der Karte selbst verursacht.
Wie soll das denn gehen?
Das würde ich auch gerne wissen. Das kann doch nicht gehen. Aber
mein reinschieben der laminierten Karten kann sowas natürlich
passieren. Das kann ich mir auch gut vorstellen.
Eben. Bleibt die Frage, ob man sich durch den Anruf hätte abwimmeln
lassen müssen. Es durfte wohl kaum damit gerechnet werden, daß er sich
prompt entschuldigt und alle Kosten übernimmt.

Gruß
Bastian
--
"[...] denn das Inbrandsetzen des Fahrzeugs - auch nach
erfolglosem Startversuch - stellt keine für einen Kraftfahrer
typische Verhaltensweise dar."
- OLG Brandenburg, Urt. v. 18.2.2004
Rupert Haselbeck
2005-10-27 22:01:31 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Stefan Müller
Post by Bastian Völker
Fensterdichtung förmlich aufgeschlitzt. [...]
Wie soll das denn gehen?
Das würde ich auch gerne wissen. Das kann doch nicht gehen. Aber
mein reinschieben der laminierten Karten kann sowas natürlich
passieren. Das kann ich mir auch gut vorstellen.
Eben. Bleibt die Frage, ob man sich durch den Anruf hätte abwimmeln
lassen müssen.
Es bleibt aber auch die Frage, wie es wohl zu bewerkstelligen sein
könnte, nur mit Hilfe einer Visitenkarte das Fenstergummi in einer Art
und Weise zu beschädigen, daß es undicht wird. Das sollte doch wohl
allenfalls bei sehr alten und total maroden Dichtungen überhaupt
denkbar sein. An der praktischen Machbarkeit einer Schadensentstehung
in dieser Weise würde ich erheblich zweifeln

MfG
rupert
Michael Schmidt
2005-10-28 07:00:13 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Es bleibt aber auch die Frage, wie es wohl zu bewerkstelligen sein
könnte, nur mit Hilfe einer Visitenkarte das Fenstergummi in einer Art
und Weise zu beschädigen, daß es undicht wird. Das sollte doch wohl
allenfalls bei sehr alten und total maroden Dichtungen überhaupt
denkbar sein. An der praktischen Machbarkeit einer Schadensentstehung
in dieser Weise würde ich erheblich zweifeln
Nunja, solche "Ich -kaufe-Ihr-auto"-Visitenkarten werden üblicherweise
von Dritt-Welt-Osteuropa-Exporteuren verteilt, also an Autos gesteckt,
die nach hier üblicher Nutzungsdauer die besten Jahre lange hinter
sich haben.
Die Fenstergummis sind also nicht mehr topfrisch.

Wenn dann noch keine Pappkarte, sondern eine in festen Kunststoff mit
scharfer Kante einlaminierte Visitenkarte verwendet wird, die mit
sanfter Gewalt (sonst geht sie nicht unter die Dichtung) in die
Fensterdichtung geschoben wird, ist eine Beschädigung imho nicht
völlig fernliegend.

Gruß Michael
Matthias Koehler
2005-10-28 08:10:53 UTC
Permalink
[Michael:]
Post by Michael Schmidt
Wenn dann noch keine Pappkarte, sondern eine in festen Kunststoff mit
scharfer Kante einlaminierte Visitenkarte verwendet wird, die mit
sanfter Gewalt (sonst geht sie nicht unter die Dichtung) in die
Fensterdichtung geschoben wird, ist eine Beschädigung imho nicht
völlig fernliegend.
Mir hat neulich ein besonders schlauer Zeitgenosse so eine scharfkantige
Karte unter den Türgriff gesteckt, so dass man sie nicht sieht, wenn man
hingreift. Purer Zufall, dass ich mich nicht geschnitten habe.

Allerdings wäre es wohl schwer beweisbar, dass der Inhaber der aufgedruckten
Telefonnummer diese Karte dort selbst hingesteckt hat, so dass eine
Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung eher unwahrscheinlich wäre.

Im Prinzip könnte ja sogar jemand die unter den Scheibenwischer geklemmte
Karte weggenommen und unter den Türgriff gesteckt haben. Natürlich wäre es
praktisch, wenn derjenige, dessen Nummer auf der Karte steht, automatisch
für alles verantwortlich gemacht werden könnte, was mit dieser Karte
geschieht, aber da ist das Unschuldsprinzip vor.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Gerhard Locke
2005-10-29 22:28:47 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
[Michael:]
Im Prinzip könnte ja sogar jemand die unter den Scheibenwischer geklemmte
Karte weggenommen und unter den Türgriff gesteckt haben. Natürlich wäre es
praktisch, wenn derjenige, dessen Nummer auf der Karte steht, automatisch
für alles verantwortlich gemacht werden könnte, was mit dieser Karte
geschieht, aber da ist das Unschuldsprinzip vor.
Sicher? Vor etlichen Jahren hat mein ehemaliger Chef eine Werbeaktion
durchgezogen. Die Faltprospekte sollten Jugendliche in den Wohngebieten
in die Briefkästen werfen. Stattdessen haben diese die Ladung irgendwo
im Wald ausgekippt. Die Polizei forderte dann natürlich meinen Chef auf,
umgehend die Prospekte zu entfernen, da seine Adresse auf den Prospekten
stehe und er somit haftbar sei.

Gruß
Gerhard
Matthias Koehler
2005-10-30 08:36:20 UTC
Permalink
[Gerhard:]
Post by Gerhard Locke
Sicher? Vor etlichen Jahren hat mein ehemaliger Chef eine Werbeaktion
durchgezogen. Die Faltprospekte sollten Jugendliche in den Wohngebieten
in die Briefkästen werfen. Stattdessen haben diese die Ladung irgendwo
im Wald ausgekippt. Die Polizei forderte dann natürlich meinen Chef auf,
umgehend die Prospekte zu entfernen, da seine Adresse auf den Prospekten
stehe und er somit haftbar sei.
Klar, das ist ja auch richtig so: Im Zivil-, Ordnungs- und Wettbewerbsrecht
kann man davon ausgehen, dass derjenige, der von der Werbung profitiert, auf
jeden Fall mit in der Haftung ist.

Einzig im Strafrecht geht das eben nicht: Da müsste ich schon genau gesehen
haben, wer den Zettel unter der Türklinke des Autos so angebracht hat, dass
man sich daran verletzen konnte.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Peter Sieker
2005-11-01 09:01:20 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Klar, das ist ja auch richtig so: Im Zivil-, Ordnungs- und Wettbewerbsrecht
kann man davon ausgehen, dass derjenige, der von der Werbung profitiert, auf
jeden Fall mit in der Haftung ist.
Einzig im Strafrecht geht das eben nicht: Da müsste ich schon genau gesehen
haben, wer den Zettel unter der Türklinke des Autos so angebracht hat, dass
man sich daran verletzen konnte.
Was hat das mit Strafrecht zu tun, wenn er seine Fensterdichtung
ersetzt bekommen möchte?
Matthias Koehler
2005-11-01 09:11:02 UTC
Permalink
[Peter:]
Post by Peter Sieker
Was hat das mit Strafrecht zu tun, wenn er seine Fensterdichtung
ersetzt bekommen möchte?
Wir waren inzwischen schon bei Sachbeschädigung und Körperverletzung.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Ansgar Kursawe
2005-10-31 11:20:19 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
Nunja, solche "Ich -kaufe-Ihr-auto"-Visitenkarten werden üblicherweise
von Dritt-Welt-Osteuropa-Exporteuren verteilt, also an Autos gesteckt,
die nach hier üblicher Nutzungsdauer die besten Jahre lange hinter
sich haben.
Einspruch. Ich find die ständig an meinem gerade mal 5 Jahre alten
Vectra. Und der hat keine Beule, keinen Rost und ist sonst auch nicht
auffällig. Die Karten scheint jeder Karren zu bekommen, dessen
vermuteter Restwert unter 10.000€ liegt oder ein älterer Benz/BMW/Audi
ist.

/Ansgar
Frank Hucklenbroich
2005-10-26 11:42:40 UTC
Permalink
Post by Jens Georg
Daher meine Frage: Gibt es einen Paragraphen bzw. kurzen Gesetzestext,
den ich hinter die Windschutzscheibe legen kann und der das Anbringen
von Werbung untersagt?
"Dies ist ein Privatfahrzeug, daß Sie als Werbeträger mieten können. Wenn
Sie mein Fahrzeug als Werbefläche nutzen möchten, so müssen Sie hierfür
zahlen. Für eine Visitenkarte/Tag berechne ich 10 EUR, für einen Flyer 20
EUR/Tag. Wer mein Auto als Werbefläche nutzen möchte der erklärt sich mit
diesen Preisen einverstanden und bekommt von mir im Anschluß an die
Werbeaktion eine Rechnung. Sonderpreise auf Anfrage."

;-)

SCNR,

Frank
epopshop / epopland
2005-10-26 13:00:47 UTC
Permalink
ist das anbringen von werbung nicht sowieso untersagt ?

problem ist doch die nachweisbarkeit / haftbarkeit
die meisten reden sich damit raus "das haben kinder gemacht"
und das selbst wenn es 100autos mit werbung versehen wurden.

gruß lorenz
Post by Jens Georg
Hallo,
ich habe oft Werbung unter dem Scheibenwischer oder in die
Fensterdichtungen gestopfte Visitenkarten von KFZ-Händlern. Beim letzten
Mal wurde durch die scharfe Kante der laminierten Karte die
Fensterdichtung förmlich aufgeschlitzt. Ein Anruf bei dem KFZ-Händler
brachte natürlich nichts; die Beschädigung habe ich natürlich beim
Entfernen der Karte selbst verursacht. Die Fensterdichtung musste
komplett erneuert werden, weil bei starken Regenfällen Wasser eintrat.
Daher meine Frage: Gibt es einen Paragraphen bzw. kurzen Gesetzestext,
den ich hinter die Windschutzscheibe legen kann und der das Anbringen
von Werbung untersagt?
Danke und Gruß,
Jens
Frank Hucklenbroich
2005-10-26 13:47:20 UTC
Permalink
Post by epopshop / epopland
ist das anbringen von werbung nicht sowieso untersagt ?
Nein, pauschal untersagt ist das wohl nicht. Es darf dabei natürlich nichts
am Fahrzeug beschädigt werden.

Und es kann Ärger in punkto Umweltschutz geben, wenn die Zettelchen nachher
massenweise auf der Straße landen. Dann könnte die Stadt/Kommune durchaus
den Verursacher haftbar machen.
Post by epopshop / epopland
problem ist doch die nachweisbarkeit / haftbarkeit
ACK.

Grüße,

Frank
Tilo Roeder
2005-10-26 17:27:46 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by epopshop / epopland
ist das anbringen von werbung nicht sowieso untersagt ?
Nein, pauschal untersagt ist das wohl nicht. Es darf dabei natürlich nichts
am Fahrzeug beschädigt werden.
Na so erlaubt ist das wohl nicht - ich denke mal dies im im Gesetzt bzgl.
Unlauteren Wettbewerbs geregelt oder wie das heisst.
Dort
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/
steht dazu

...Das Verteilen von Flugblättern, indem man diese hinter die
Scheibenwischer parkender Autos klemmt, ist allerdings unter dem Aspekt der
belästigenden Werbung unzulässig....

Ich denke mal man (ein Anwalt) könnte im Sinne von Abmahnungen oder so was
dagegen tun - aber wie immer die Frage ob es sich lohnt. Mich selbst nervt
diese Zettelei aber auch fürchterlich. Wenn ich jmd. dabei erwische falte
ich die meist auch ordentlich zusammen - obwohl ich da natürlich bei den
Falschen bin, meist Kiddies die sich paar Euro dazuverdienen und selbst gar
nix für können - ausser sich natürlich zu weigern und somit nix zu
verdienen.

mfg Tilo
Bernd Sluka
2005-10-30 11:17:18 UTC
Permalink
Post by Jens Georg
ich habe oft Werbung unter dem Scheibenwischer oder in die
Fensterdichtungen gestopfte Visitenkarten von KFZ-Händlern.
Das Ordnungamt muß eine solche Aktion genehmigen. Dort anfragen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Loading...