X-No-Archive: Yes
Post by Thomas HochsteinPost by Christian BecherFolgender Fall hat sich vor einem Jahr zugetragen. Ich habe (nur um kurz was
auszuladen) in dem 5 Meter Bereich einer T-Kreuzung geparkt. Ein Fahrer
eines Kleintransporters hat beim befahren der Kurve mein Auto gestreift und
beschädigt, und sich sein eigenes Fahrzeug ebenfalls beschädigt. Die Polizei
kam, und hat ihm ein Bußgeld über 35 Euro verpaßt (wegen Unaufmerksamen
Fahrens oder so ähnlich), und mir eins über 25 Euro (Parken im Parkverbot
mit Behinderung).
Im Straf-/Bußgeldverfahren wurde Dein Fehlverhalten also geahndet.
Post by Christian BecherDie Versicherung des Unfallgegners hat aber anstandslos und ohne Probleme
100% meines Schadens bezahlt.
Klar.
Klar.
Post by Thomas HochsteinPost by Christian BecherNach deiner Argumentation hätte ich ja 100% Schuld gehabt,
Wie kommst Du darauf? Für die Annahme fahrlässiger Tötung genügt ein -
und sei es auch nur geringes - Mitverschulden.
Post by Christian Becherdenn wenn mein Wagen dort nicht gestanden hätte, hätte der
Unfallgegner ihn ja auch nicht beschädigen können, und zusätzlich sein
Fahrzeug nicht beschädigt.
Wie kannst du dir das erklären?
Das Verschulden des Kleintransporterfahrers überwiegt; bei ihm kommt
zudem noch die Gefährdungshaftung in der Abwägung hinzu. Das ändert
aber nichts daran, daß Du ein Bußgeld bekommen hast.
Post by Christian BecherWäre es ein Unterschied gewesen, ob jetzt ein Mensch hinter meinem Fahrzeug
auf die Straße gelaufen wäre, und der Kleintransporter diesen verletzt
hätte?
Für die zivilrechtliche Haftungsverteilung wohl nur marginal; für die
strafrechtlichen Folgen für Dich möglicherweise schon.
Überwiegt, Mitverschulden? Entschuldigung: Ich sehe in beiden Fällen
bei dem Falschparker an dem folgenden Unfall *gar kein* Verschulden.
Die Verurteilung des Falschparkers in Ostfildern liegt auf der
gleichen Linie der skandalösen Entscheidungen wie der
"Turbo-Rolf"-Fall: Man sucht sich einen Sündenbock und führt ihn zur
Schlachtbank. (Nachdem Turbo-Rolf die Kleinwagenfahrerin, die auf der
Überholspur trödelte, offensichtlich nicht "abgeschossen" hatte, war
ursächlich für den tödlichen Unfall offenbar nicht, daß er sie
erschreckt hat, sondern die Tatsache, daß sie so schreckhaft war,
falls der unterstellte Sachverhalt den Ablauf, für den es keine Zeugen
gibt, überhaupt zutreffend beschreibt.) Und genauso wenig ist ein gut
sichtbares Sichthindernis eine zurechenbare Ursache für ein Mißachten
der Sorgfalt eines Kraftfahrers.
Nach den verfügbaren Informationen sehe ich das hauptsächliche
Verschulden bei dem LKW-Fahrer, obwohl sich das verunfallte Kind
ebenfalls verkehrsordnungdwidrig verhalten hat. Angeblich fuhr der LKW
lt. Tachoscheibe mit <20 km/h (wie genau ist die bei so niedrigen
Geschwindigkeiten eigentlich?), also 5,5 m/s. Das ist ein Reaktionsweg
von 5,5 m und ein Bremsweg von 4 m, also ein Anhalteweg von 9-10 m
(paßt das Foto mit den Bremsspuren zu dieser Rechnung?). Für die
dargestellte Situation ist der eindeutig zu lang (der LKW-Fahrer hätte
auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen, um den Unfall sicher
verhindern zu können).
Andererseits fahre ich täglich innerstädtisch mit ca. 50+ an
Parkstreifen mit parkenden Fahrzeugen vorbei - natürlich hätte ich
keine Chance, einen Unfall zu verhindern, wenn zwischen denen jemand
auf die Fahrbahn herausgeschossen kommt.
Wenn ihr Kfz-Verkehr auf kaltem Wege verbieten wollt, dann macht nur
so weiter, liebe Gerichte. Mit dem prinzipiellen Mitverschulden bei
Geschwindigkeiten >130 km/h habt ihr ja schon angefangen, jetzt kommt
bei jeder passenden Gelegenheit ein Sündenbockurteil nach dem anderen.
Euch sollte man die Milch und Wurst nur noch mit Handwagen bringen,
nicht mehr mit Kfz in die Verkaufsstellen liefern. Fahrt ihr selbst
so, wie ihr urteilt?
Warum ist das Kind eigentlich tot? Man stirbt nicht, wenn man mit 20
km/h irgendwo gegenknallt, das ist leicht erhöhtes Fußgängertempo (ein
Mensch kann zu Fuß in zehn Sekunden hundert Meter zurücklegen, das
sind durchschnittlich 36 km/h, und das schafft auch jedes Kind für ein
paar Meter leicht), nein: es wurde überrollt. Wann kommt endlich eine
Vorschrift über wirksame Seiten- und Frontverkleidungen für LKW, die
das Überrollen verhindern? Hätte es sich nicht um den LKW, sondern um
einen gleich schnellen PKW gehandelt, mit dem das Kind verunfallt
wäre, dann wäre es mutmaßlich nur leicht verletzt worden (jedenfalls,
wenn es aufrecht stehend getroffen worden wäre - wenn eine Person
ausgerechnet vor einem ankommenden PKW hinfällt, würde sie
wahrscheinlich auch überrollt).
(Anmerkung: Theoretisch könnte das Kind dem LKW sogar gar nicht *vor*
den Wagen gelaufen sein, sondern seitlich kommend zwischen Vorder- und
Hinterachse. Dann hätte der Fahrer das Kind vielleicht gar nicht
gesehen, was an der objektiv zu hohen Geschwindigkeit allerdings gar
nichts ändert.)
Gruß aus Bremen
Ralf
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R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
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